Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103930.pdf
Größe
100 MB
Erstellt
15.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0755/WP16
öffentlich
35111-2010
15.10.2012
Dez. III / FB 61/20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 942 Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung Öffentlichkeit
- Bericht über die Beteiligung der Behörden
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.11.2012
08.11.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten
Fassung zu beschließen, und den Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen entsprechend
anzupassen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 942 -Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - zur
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung, und den Flächennutzungsplan
1980 der Stadt Aachen entsprechend anzupassen.
Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/6
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Die Landmarken Pontviertel GmbH beabsichtigt, im Bereich der ehemaligen RWTH-Institute
an der Kreuzherrenstraße eine Wohnanlage für Studierende zu errichten. Eine Bebauung im
Blockinnenbereich und die beabsichtigte Gebäudehöhe (V-VI Geschosse) ist nur mit einem
Bebauungsplan zu realisieren ist. Daher hat der Investor mit Schreiben vom 07.12.2011 einen
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt.
Das Bauvorhaben wurde am 12.01.2012 im Architektenbeirat beraten. Der Architektenbeirat
begrüßte das Vorhaben und regte an, die vorgesehene Bauhöhe im Hinblick auf die
vorhandene Struktur und die Kirche, sowie die Öffnung des Baublockes auf eine Verlärmung
hin zu prüfen. Außerdem sei ein Gründach wegen der Blickbeziehungen von den höher
gelegenen Standpunkten aus erforderlich.
Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.03.2012 über die Planung beraten und
die Verwaltung beauftragt die vorgebrachten Anregungen insbesondere zu Reduzierung der
Höhe und der Dichte im Innenbereich, zur Anpassung der Front zur Wittekindstraße hin an die
vorhandene Straßenflucht und zur Ausrichtung der Wohnungen zu prüfen und zu
berücksichtigen. Die Planung wurde so überarbeitet, dass die Baumasse um 200m²
Bruttogeschossfläche reduziert, der Baukörper im Blockinnenbereich in östlicher Richtung
verschoben und die geplanten Geschosse stärker gestaffelt wurden. Außerdem wurde der
Rücksprung des VI Geschosses zum Veltmanplatz hin wurde um ca. 1,0m auf 3,50m
vergrößert. Das Plangebiet wurde verkleinert und umfasste nur noch das Grundstück der
Landmarken Pontviertel GmbH, das städtische Kehrlager und einen ca. 4,0m breiten Streifen,
der für die geplante Durchwegung von Veltmanplatz zur Wittekindstraße hin erforderlich ist.
Am 19.04.2012 wurde die so überarbeitete Planung erneut im Planungsausschuss beraten.
Der Planungsausschuss beauftragte in dieser Sitzung die Verwaltung, einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter folgenden Maßgaben zu erarbeiten:
- Das Plangebiet wird um den Bereich des städtischen Kehrlagers reduziert;
- Die gestalterische Qualität ist zu sichern, über eine Gestaltungssatzung und/oder
privatrechtlich in einem städtebaulichen Vertrag;
- Die Verschattungsproblematik ist im weiteren Verfahren mittels eines
Verschattungsdiagramms durch den Investor zu klären;
- Es ist zu prüfen, ob und wie eine ungewollt entstehende Abkürzungsmöglichkeit über den
neuen Durchstich der Wittekindstraße und das Nachbargrundstück in die Pontstraße
unterbunden werden kann.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte sich in ihrer Sitzung am 09.05.2012 einstimmig dem
Beschluss angeschlossen.
Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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Die Einhaltung der Abstandsflächen zu den privaten Grundstücken der Bebauung am
Veltmanplatz, erforderte die Überarbeitung des Baukörpers. Die jetzt vorliegende Planung
sieht ein 6-geschossiges Gebäude zum Veltmanplatz hin vor. Über den zentralen
Eingangsbereich erfolgt die fußläufige Erschließung der Wohnungen vom Innenhof aus. Die
Bebauung stuft sich nach Westen hin mit einem 5-geschossigen und einem 3-geschossigen
Gebäudeteil ab. Zur Kreuzherrenstraße ist ein 4-geschossiges Gebäude mit
Tiefgaragengeschoss geplant.
2.
Derzeitige planungsrechtliche Situation
Der Flächennutzungsplan stellt den Planbereich als Gemischte Baufläche dar. Der
Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden und Wohnbaufläche
darstellen. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung ist möglich,
da es sich hier um ein Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch handelt.
Die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben erfolgt derzeit gemäß § 34
Baugesetzbuch.
Der Investor hat bereits einen Bauantrag für eine IV-geschossige Wohnbebauung im Bereich
der vorhandenen Gebäude der ehemaligen RWTH-Institute an der Kreuzherrenstraße und am
Veltmanplatz gestellt. Der Bauantrag wird derzeit geprüft.
3.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet
werden kann, wurden die Bürgerinnen und Bürger in einem sehr frühen Stadium über die
Planung informiert.
In der Zeit vom 31.05.2012 bis 15.06.2012 wurde die Planung öffentlich ausgestellt und am
04.06.2012 eine Anhörungsveranstaltung durchgeführt. Die Bürger hatten die Möglichkeit,
sich mündlich und schriftlich zur Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im
Internet einsehbar.
Von der Möglichkeit sich zu äußern, wurde reger Gebrauch gemacht.
Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung und der schriftlichen Eingaben von Bürgern
wird als Hauptkritikpunkt die Planung von Studentenappartements genannt. Es wird
befürchtet, dass die negativen, das Viertel belastenden Auswirkungen der Pontstraße als
Partymeile, durch die geplante Nutzung verstärkt und in den Blockinnenbereich hineingezogen
wird. Als weiterer Kritikpunkt wird die Reduzierung des Stellplatznachweises für studentisches
Wohnen genannt. Es wird befürchtet, dass bei Wechsel der Mieterschaft die Anzahl der
Stellplätze nicht ausreicht. Außerdem wird die beabsichtigte 5- bis 6-geschossige Bebauung
kritisiert. Es werden negative Auswirkungen, wie Verschattung, Hinterhofsituation, Wegfall von
Blickbeziehungen für die Umgebungsbebauung befürchtet. Außerdem wird befürchtet, dass
diese Bebauung eine Vorbildwirkung für weitere Bauvorhaben im Umfeld hat.
Folgende weitere Punkte wurden angesprochen:
Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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- Verkehrliche Auswirkungen auf die Umgebung
- Durchwegung Veltmanplatz/Wittekindstraße
- Baustellenabwicklung
- Bäume
Die Eingaben der Bürger und Bürgerinnen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu
sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt.
4.
Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Es wurden 13 Behörden an der Planung beteiligt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf
zwei Erlaubnisfelder zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme und Kohlenwasserstoffe
hin. Die Inhaber dieser Erlaubnisfelder wurden im Verfahren beteiligt. In der Stellungnahme
vom Landschaftsverband-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird darauf
hingewiesen, dass in dem Bereich mit der Aufdeckung und Zerstörung von archäologischen
Funden/Befunden zu rechnen ist.
Die Eingaben der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der
Verwaltung hierzu sind ebenfalls der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden)
beigefügt.
5.
Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden
Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung geschaffen werden. Der
Bebauungsplan regelt nicht die Grundrissgestaltung der Wohnungen und die künftige
Mieterschaft. Um den Bedenken der Anwohner vor einer Ausbreitung der Partymeile
entgegenzukommen, sollen im Plangebiet die in einem Allgemeinen Wohngebiet allgemein
zulässigen „Schank- und Speisewirtschaften“ und „die der Versorgung des Gebietes
dienenden Läden“ ausgeschlossen werden.
Der Nachweis der Stellplätze ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen und wird nicht im
Bebauungsplan geregelt. Die Voraussetzung des reduzierten Stellplatzschlüssels ist gegeben,
wenn studentisches Wohnen in der Baugenehmigung beantragt wird. Werden die Wohnungen
von anderen Nutzern gemietet, ist ein Nutzungsänderungsantrag mit dem geänderten
Stellplatznachweis erforderlich.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verschattungsdiagramm erarbeitet. Die
Untersuchung ergab, dass ein Gebäude am Veltmanplatz (7) durch eine Erweiterung des
Schattenbildes soweit betroffen wird, dass die vom Hochparterre bis in das zweite
Obergeschoss liegenden Wohnungen auf der südlichen und südwestlichen Fassade durch die
Neubebauung zusätzlich verschattet werden. Hierdurch kommt es bei Einer von acht
Wohnungen zu einer Unterschreitung der Empfehlung der DIN 5034 mit einer minimalen
Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde. Für die Optimierung
der Besonnungssituation im Erdgeschoss dieses Gebäudes ist ein massiver Eingriff in die
Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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geplante Gebäudekubatur erforderlich, der zu einem massiven Wohnraumverlust führen
würde.
Die Durchwegung vom Veltmanplatz aus bis zur Wittekindstraße ist nicht Bestandteil dieses
Bebauungsplanverfahrens. Es soll lediglich im Durchführungsvertrag geregelt werden, dass
die Fläche für eine mögliche Wegeverbindung zur Verfügung gestellt wird, falls diese Planung
in weiterer Zukunft weiterverfolgt werden soll.
Für zwei Bäume (Baumhasel, Hemlocktanne) nördlich des Bestandsgebäudes des
Wollforschungsinstitutes wurde ein Fällantrag im Rahmen des Bauantrages gestellt, der
zurzeit geprüft wird.
Aufgrund der Eingabe vom Landschaftsverband wird im Durchführungsvertrag eine
archäologische Baubegleitung vereinbart. Darüber hinaus ist auch eine gutachterliche
Begleitung für Erdarbeiten wegen der Altlastenverdachtsfläche erforderlich, die ebenso im
Durchführungsvertrag gesichert wird.
Parallel zum Bebauungsplan wird eine Gestaltungssatzung erarbeitet, in der die
gestalterischen Leitdetails beschrieben sind. Diese Leitdetails werden auch im
Durchführungsvertrag verankert.
Der Planbereich liegt in dem Bereich Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße/Pontstraße/Saarstraße
und Wittekindstraße für den die Fraktionen der SPD und der Grünen einen Ratsantrag für die
Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt hatten. Der Ratsantrag gilt mit diesem
Bebauungsplanverfahren als behandelt.
6.
Finanzielle Auswirkungen
Da es sich hier um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, entstehen der Stadt
Aachen keine Kosten durch die Aufstellung des Bebauungsplanes.
7.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 942 Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den
Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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6.
Hochbauplanung
7.
Außenanlagenplan
8.
Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan
9.
Abwägung Öffentlichkeit- Eingaben
10.
Abwägung Öffentlichkeit- Stellungnahmen
11.
Abwägungsvorschlag Behörden
12.
Verschattungsgutachten
13.
Entwurf Gestaltungssatzung
13a
Leitdetails Gestaltungssatzung
Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße und
Kirche/Pfarramt/Kindertagesstätte Heilig-Kreuz
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 24.10.2012
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
I.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA)
Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb des allgemeinen Wohngebietes die nachfolgenden, gemäß
§ 4 (2) BauNVO zulässigen Nutzungen, nicht zulässig:
Schank- und Speisewirtschaften
die der Versorgung dienenden Läden
Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb des allgemeinen Wohngebietes die nachfolgenden, gemäß
§ 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen, nicht zulässig:
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
Gartenbaubetriebe,
Anlagen für Verwaltungen,
Tankstellen.
2.
Maß der baulichen Nutzung
2.1 Höhe baulicher Anlage gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4
Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss der Oberkante Gebäude, einschließlich Attika und
Dachrandabdeckung zu verstehen.
In den Bereichen, die für die Anlage der Tiefgarage festgesetzt sind und nicht von den aufstehenden Baukörpern
überbaut werden, wird die zulässige maximale Gebäudehöhe durch die Oberkante Rohdecke (OKR) ohne den
notwendigen Bodensubstrataufbau sowie ohne die Drainschicht für die Begrünung der Tiefgaragendecken
bestimmt.
2.2 Technische Aufbauten
Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen dürfen ausnahmsweise überschritten werden
ausschließlich durch
- nutzungsbedingte Anlagen (Ansaug- und Fortführungsöffnungen, Wärmetauscher, Empfangsanlagen,
Lichtkuppeln und Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie) die zwingend der natürlichen Atmosphäre
ausgesetzt sein müssen bis zu einer Höhe von max. 1,50 m,
- für Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser bis zu einer Höhe von max. 2,50 m und
- Brüstungen / Absturzsicherungen bis zu einer Höhe von max. 1,50 m.
Diese technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter
liegenden Geschosses abrücken.
Für Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser kann auf den Abstand zur Gebäudekante verzichtet werden,
sofern der Aufbau nicht einer öffentlichen Verkehrsfläche zugewandt ist.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 24.10.2012
Die Grundfläche der technischen Aufbauten, Treppenhäuser und Aufzüge darf insgesamt 80 m² nicht
überschreiten. Ausgenommen von dieser Flächenbegrenzung sind Anlagen zur Nutzung solarer
Strahlungsenergie.
3.
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
3.1 Überschreiten der Baugrenze
Gemäß § 23 Abs. 2 BauNVO dürfen die Baugrenzen an den nach Süden orientierten Fassaden, die nicht an der
Grundstücksgrenze liegen durch Balkone um bis zu 2,20 m überschritten werden. Die Länge dieser Balkone
entlang der Fassaden darf jeweils 5,00 m nicht überschreiten.
4.
Nebenanlagen
4.1 Nebenanlagen
Gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO sind bauliche Anlagen für die Unterbringung von Müllbehältern nur innerhalb der
überbaubaren Flächen zulässig.
5.
Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen
5.1 Lärmpegelbereich IV
An allen Gebäudefronten innerhalb der überbaubaren Flächen im Plangebiet, werden Mindestanforderungen an
den passiven Schallschutz entsprechend Lärmpegelbereich IV gemäß DIN 4109 festgesetzt, die bei Neu-, Umund Anbauten einzuhalten sind.
Das erforderliche Schalldämmmaß für die Außenbauteile (erf. R’W,res im Sinne der DIN 4109) von
Aufenthaltsräumen von Wohnungen (im Sinne des § 2 Abs. 7 i.V.m. § 48 BauO NRW) ist unter Berücksichtigung
der Raumnutzung nach DIN 4109 mit mindestens 40 dB nachzuweisen.
Von dieser Festsetzung des Lärmpegelbereiches und dem resultierenden genannten Schalldämmmaß der
Außenbauteile kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen Sachverständigen
gemäß DIN 4109 nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen, um gesunde Wohnverhältnisse
zu gewährleisten. Der Nachweis kann auch unter Zuhilfenahme von anerkannten Rechenmodellen erbracht
werden.
5.2 Abschirmung gegen Lärmeinwirkung aus gewerblichen Quellen (Schallschirm)
Für die Fassaden in den mit A-A-A-A gekennzeichneten Bereichen muss für Aufenthaltsräume von Wohnungen,
die lediglich Fenster in diesen Fassadenbereichen haben, vor mindestens einem Fenster ein zusätzlicher
transparenter Schallschirm (vorgesetzte Fassadenteile als aktiver Schallschutz) am Fenster montiert werden, so
dass gesunde Wohnverhältnisse im Innenraum im Nachtzeitraum gewährleistet sind. Der Nachweis ist im
Baugenehmigungsverfahren zu erbringen.
Von dieser Festsetzung kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen
Sachverständigen nachgewiesen wird, dass andere Maßnahmen geeignet sind, gesunde Wohnverhältnisse zu
gewährleisten. Der Nachweis kann auch unter Zuhilfenahme von anerkannten Rechenmodellen erbracht
werden.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 24.10.2012
5.3 Tiefgarage
Die Deckenfläche der Tiefgaragenein- und – ausfahrt ist von der Unterseite bis zu einem Abstand von
mindestens 10 m zur Öffnung in der Fassade vollständig mit schallabsorbierenden Oberflächen auszukleiden.
Gleiches gilt für schallharte Wandoberflächen neben ggf. geplanten Aufstellflächen an einer Schrankenanlage.
Der mittlere Schallabsorptionsgrad dieser Oberflächen ist mit α=0,5 herzustellen.
In der Tiefgarage bzw. in deren Ein- und Ausfahrtsbereich sind die Fahrbahn querende Entwässerungsrinnen zu
vermeiden oder in einer geräuschmindernden Bauweise (z.B. Auflagerung des Gitterrostes auf Hartgummiprofil)
auszuführen.
Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit durch einen
Sachverständigen nachgewiesen wird, dass andere geeignete Maßnahmen ausreichen.
6.
Erhaltung von Bäumen gem. § 9(1) Nr. 25 (b) BauGB
Zum Schutz der großen Blutbuche auf dem südlich gelegenen Grundstück (Flurstück 1832) direkt an der
Grundstücksgrenze ist der Kronentraufbereich von Baumaßnahmen frei zu halten. Dazu gehören der Erhalt der
vorhandenen Betondecke samt Gründung, die Mauer der Grundstücksbegrenzung und die Aussparung der
Tiefgaragenbebauung. Eine Sicherung oder ein Ersatz der genannten Bauteile ist mit der Unteren
Landschaftsbehörde abzustimmen.
7.
Zulässigkeit von Vorhaben
Gemäß § 12 Abs. 3a i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB sind im Geltungsbereich nur solche Vorhaben zulässig, zu deren
Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße II.
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 24.10.2012
Hinweise
Beurteilungsgrundlagen Immissionsrichtwerte
Zur Beurteilung des Gewerbelärms sind die Immissionsrichtwerte für die Fassaden in den überbaubaren Flächen
des Plangebietes abweichend von der TA Lärm mit 60 dB(A) im Tageszeitraum und 45 dB(A) im Nachtzeitraum
anzunehmen.
Zur Beurteilung des Verkehrslärms sind die Immissionsgrenzwerte für die Fassaden am Veltmanplatz und an der
Kreuzherrenstraße abweichend von der 16. BImschV mit 64 dB(A) im Tageszeitraum und abweichend von der
Din 18005 sind die Orientierungswerte mit 50 dB(A) im Nachtzeitraum anzunehmen.
Altlastenverdachtsfläche
Das Plangebiet ist als Altstandort AS 473 im Altlastenverdachtsflächenkataster nach § 8
Landesbodenschutzgesetz NRW gekennzeichnet. Punktuelle Restbelastungen können nicht gänzlich
ausgeschlossen werden, so dass sich bei zukünftigen Baumaßnahmen mit Erdarbeiten aufgrund dessen
stofflicher Zusammensetzung bestimmte Anforderungen bezüglich des Umgangs mit den Bodenmaterialien
ergeben. Rückbau- und/oder Erdarbeiten sind unter gutachterlicher Begleitung durchzuführen.
Archäologie
Die auf dem Plangebiet durchgeführte Sachstandsermittlung (NW 2012/1013) erbrachte bislang unbekannte
Baubefunde der Neuzeit.
Das Gebiet ist zur Eintragung als Bodendenkmal nach § 3, 4 DSchG NW vorgesehen. Aus diesem Grund
müssen anstehende Bodeneingriffe archäologisch untersucht und dokumentiert werden. Die Durchführung der
entsprechenden Arbeiten können bei der zuständigen Außenstelle des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland beantragt werden (Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 - 9039 0 /
Fax: 9039 199). Mit Blick auf die verfügbaren Fachkräfte und die vorhandenen öffentlichen Mittel sowie die
konkret anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz, der Pflege und der Erforschung der
Bodendenkmäler hat sich die Umsetzung der Maßnahme der Zeitplanung des Amtes anzupassen.
Alternativ bleibt es dem Antragsteller unbenommen, freiwillig und auf eigene Kosten eine archäologische
Fachfirma zu beauftragen. Vor Beginn der archäologischen Arbeiten muss eine Grabungserlaubnis gemäß § 13
DSchG NW bei der Bezirksregierung Köln eingeholt werden.
Kampfmittel
Die Existenz von Kampfmitteln im Plangebiet kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Erdarbeiten sind mit
entsprechender Vorsicht auszuführen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel
gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD oder die nächstgelegene
Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen
Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 24.10.2012
Erlaubnisfeld Rheinland
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich innerhalb des bergrechtlichen
Erlaubnisfeldes Rheinland der Wintershall Holding GmbH, Erdölwerke. Einschränkungen für eine Bebauung oder
für Bauvorhaben ergeben sich hierdurch nicht.
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße und
Kirche/Pfarramt/Kindertagesstätte Heilig-Kreuz
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 12.10.2012
Inhaltsverzeichnis
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
Beschreibung des Plangebietes
Regionalplan
Flächennutzungsplan (FNP)
Bestehendes Planungsrecht
Verfahren gemäß § 13a BauGB
Anpassung des Flächennutzungsplanes
2. Anlass der Planung
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
3.6.
3.7.
3.8.
Allgemeine Ziele
Ziel der Planung
Erschließung / Verkehr
Gebäude- und Wohnungskonzept
Freiraumkonzept
Soziale Infrastruktur
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Klimaschutz
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
4.2. Maß der Nutzung
4.3. Bauweise
4.4. Überbaubare Grundstücksflächen
4.5. Nebenanlagen
4.6. Stellplätze und Tiefgarage
4.7. Ein- und Ausfahrt Tiefgarage
4.8. Lärmschutz
4.9. Grünflächen/Freiflächen
4.10. Grünordnerische Festsetzungen
5. Umweltbelange
5.1. Schutzgut Mensch – Aspekt Lärm
5.2. Schutzgut Mensch – Aspekt Luftschadstoffe
5.3. Schutzgut Mensch – Aspekt Besonnung
5.4. Grün- und Freiflächen
5.5. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
5.6. Schutzgut Wasser
5.7. Schutzgut Boden
5.8. Schutzgüter Luft und Klima
5.9. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
5.10. Nachrichtliche Kennzeichnungen und Hinweise
6. Auswirkungen der Planung
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 12.10.2012
7. Kosten
8. Durchführungsvertrag
9. Plandaten
Anlage 1
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 12.10.2012
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt südlich des Veltmanplatzes innerhalb des Alleenrings der Stadt Aachen, zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße und dem Gelände der Pfarre Franziska von Aachen, mit der Kirche Heilig-Kreuz,
dem Pfarramt und Kindertagesstätte. Im Osten wird das Gebiet von der Kreuzherrenstraße begrenzt, im Norden
von den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Veltmanplatz 4 bis 7, sowie dem Flurstück 1620. Im Westen
schließen sich die Flurstücke 1593, 1869, 1611, 1610 und 1340 an. Diese werden weitgehend als Parkplatzflächen bzw. Garagenhof genutzt und sind ansonsten weitgehend unbebaut. Im Süden schließt sich die rückwärtige
Grenze des Grundstücks Pontstraße 154 an, sowie die Flurstücke 1832 und 1816, die zum Grundstück der Pfarre Franziska von Aachen gehören und mit Kindertagesstätte, Pfarramt und Kirche Heilig-Kreuz bebaut sind. Der
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,35 ha.
Situation innerhalb des Plangebietes
Das Plangebiet ist ca. 3.528 m² groß und wird gebildet aus dem Flurstück 1925. Es wird von der Kreuzherrenstraße im Osten und dem Veltmanplatz im Norden erschlossen. Das Grundstück hat eine unregelmäßige Form
und erstreckt sich bis an die Straße Veltmanplatz im Norden und mit einem spitz zulaufenden Teil bis fast an die
Wittekindstraße im Westen.
Das Grundstück wird bis zum Bezug neuer Liegenschaften teilweise noch von Hochschuleinrichtungen genutzt
und ist derzeit weitgehend bebaut bzw. versiegelt. Das Eckgebäude Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße als
Stammsitz des ehemaligen Wollforschungsinstitutes steht bereits leer.
Das Gelände steigt in nördlicher Richtung an. Am nördlichen Plangebietsrand, am Veltmanplatz, liegt die Geländehöhe bei etwa 182,8 m ü.NHN. In Richtung Süden fällt das Grundstück hin bis auf eine Höhe von ca. 179,4 m
ü.NHN ab. Somit betragen die Höhendifferenzen innerhalb des Plangebietes ca. drei Meter.
Auf dem Gelände befinden sich an der nördlichen Grundstücksgrenze drei Laubbäume und ein Nadelbaum, wovon zwei Bäume (Hemlocktanne, Baumhasel) unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen.
Situation außerhalb des Plangebietes
Das Grundstück liegt im Übergangsbereich der Innenstadt zum Lousbergviertel. Der Veltmanplatz als wichtige
innerstädtische Grünfläche bildet im Norden die Adresse für das Plangebiet.
Das Grundstück ist Teil des innerstädtischen Baublocks der vom Veltmanplatz, der Kreuzherrenstraße, der
Pontstraße und der Saarstraße gebildet wird. Der von einer Straßenrandbebauung geprägte Block weist einen
großen Innenbereich auf, der im Bereich der schmalen und langgestreckten Grundstücke der Pontstraße bebaut
bzw. als privater Parkplatz genutzt wird. Im nördlichen Bereich des Baublocks sind begrünte Freibereiche vorzufinden. Eine ehemals geplante Fortführung der Wittekindstraße Richtung Osten ist in der Parzellenstruktur noch
erkennbar.
Im Norden grenzen die Gärten der Häuser Veltmanplatz 4 bis 7 an das Plangebiet an. Im Osten bildet eine vierbis fünfgeschossige Straßenrandbebauung die räumliche Einfassung. Im Süden schließt sich die stadtbildprägende Heilig-Kreuz-Kirche an. Unmittelbar an der Plangebietsgrenze befindet sich an der Kreuzherrenstraße der
Gemeindesaal und im westlichen Verlauf der Kindergarten der Heilig-Kreuz-Gemeinde. Eine große Buche mit einem Stammumfang von ca. 3,45 m prägt diesen Bereich.
Über die Kreuzherrenstraße ist das Grundstück an die Pontstraße und damit an das wichtigste Studentenviertel
Aachens angebunden. Der Campus Innenstadt mit den zentralen Einrichtungen der RWTH Aachen befindet sich
in fußläufiger Entfernung.
Anbindung des Plangebietes
Die integrierte Lage des Plangebietes innerhalb des Alleenrings bietet eine hervorragende verkehrliche Erschließung. Dies gilt gleichermaßen für alle Verkehrsmittel. So ist das Zentrum Aachens fußläufig in wenigen Minuten
erreichbar. Mit den Haltestellen am Alleenring und in der Pontstraße ist die Erreichbarkeit des ÖPNVs bestens
gegeben. Über den Veltmanplatz besteht eine gute Anbindung an den Alleenring und damit zu den gesamten
übergeordneten Verkehrssystemen einschließlich der Anbindung an die Autobahn E 314/A 4.
Somit ist das Plangebiet sowohl in das örtliche als auch das überörtliche Verkehrsnetz gut eingebunden.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße 1.2
1.3
1.4
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 12.10.2012
Regionalplan
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen
2003, Stand 2008, stellt für den Bereich der Bebauungsplanänderung „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar.
Flächennutzungsplan (FNP)
Im geltenden Flächennutzungsplan (FNP) 1980 der Stadt Aachen, Hauptplan, ist das gesamte Plangebiet als
gemischte Baufläche dargestellt.
Bestehendes Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Bereich des alten Fluchtlinienplanes Nr. 126a aus dem Jahre 1879. Dieser setzt Straßenflächen (z.B. Ludwigsalle, Saarstraße usw.), u.a. auch die „Sachsenstraße“, eine Verbindungsstraße zwischen der Wittekindstraße und dem Veltmanplatz fest. Darüber hinaus trifft der Fluchtlinienplan keine weiteren
Festsetzungen.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen verbindlichen Bauleitplanes. Derzeit
erfolgt die Beurteilung von Vorhaben auf Grundlage des § 34 BauGB.
1.5
Verfahren nach § 13a BauGB
Mit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches von 2006 besteht die Möglichkeit, gemäß § 13a BauGB
Bebauungspläne der Innentwicklung im sogenannten „beschleunigten” Verfahren durchzuführen. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen – Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen
der Innentwicklung, Größe der Grundfläche innerhalb des Plangebietes unter 20.000 m², keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten nach der FFHRichtlinie oder Vogelschutzrichtlinie – sind im vorliegenden Fall gegeben. Aufgrund dessen soll der Bebauungsplan Nr. 942 -Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB aufgestellt werden.
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 3.528 m². Damit ist die überbaubare Fläche, die zukünftig durch
Hauptgebäude versiegelt werden kann, kleiner als 20.000 m². Somit wird der in § 13a Abs. 1.1 genannte Grenzwert unterschritten, so dass ein Verfahren nach § 13a (2) BauGB zulässig ist.
1.6
Anpassung des Flächennutzungsplanes
Die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes erfordert eine Anpassung des Flächennutzungsplanes. Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll geändert werden in Wohnbaufläche (S. Anlage 1).
Im beschleunigten Verfahren kann der Bebauungsplan auch aufgestellt bzw. in diesem Falle geändert werden,
bevor die Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt ist. Der Flächennutzungsplan, dessen
entgegenstehende Darstellungen mit Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung obsolet werden, ist durch eine
Berichtigung anzupassen.
2.
Anlass der Planung
Das Grundstück an der Kreuzherrenstraße im Übergang zum Veltmanplatz wurde bisher von zwei Instituten der
RWTH Aachen genutzt. Da die Gebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, wurde ein Neubau im Campus Melaten (DWI) bzw. wird in Kürze ein neues Gebäude an der Mies-van der Rohe-Straße (Labor
des Instituts für Wasserbau und Wasserwirtschaft) bezogen. Für die alten Gebäude besteht keine sinnvolle Möglichkeit der hochschulbezogenen Nachnutzung. Diesbezüglich wurde das Grundstück vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW an den Vorhabenträger verkauft.
Aufgrund der zentralen Lage des Grundstücks innerhalb des Alleenrings der Stadt Aachen, der Nähe zu verschiedenen Einrichtungen der RWTH sowie der guten verkehrlichen Anbindung, entstand das Vorhaben, Wohnraum insbesondere für die Zielgruppe Studenten, Promovenden, Forschungsmitarbeiter und sonstige Hochschulangehörige zu schaffen, für die es einen großen Bedarf in den nächsten Jahren aufgrund der erhöhten Studentenzahlen gibt. Es sollen auch Wohnungssuchende angesprochen werden, die für an der Hochschule oder in
deren Umfeld für eine begrenzte Zeit beruflich oder studienhalber in Aachen wohnen und dabei Interesse an einer wertigen Wohnsituation haben. Daher wird ein Angebot für Appartement-Wohnen geschaffen.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 12.10.2012
Zurzeit liegt kein Bebauungsplan für diesen Bereich vor. Dennoch kann ein Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB
zulässig sein und genehmigt werden, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dieses Baurecht liegt im Wesentlichen für die Flächen vor,
die vom Bestandsgebäude des Wollforschungsinstituts entlang der Kreuzherrenstraße und im Bereich Veltmanplatz überbaut sind. Derzeit wird eine Genehmigung einer viergeschossigen Bebauung an der Kreuzherrenstraße/Veltmanplatz nach § 34 BauGB geprüft.
Mit dem Planverfahren soll Planungsrecht für ein fünf- bis sechsgeschossiges Gebäude und die rückwärtige Bebauung geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
3.
3.1
3.2
Ziel und Zweck der Planung
Allgemeine Ziele
Ziel des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen zur Deckung des Bedarfs an Appartements und Singlewohnungen in der Stadt Aachen. Hierzu ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohngebäuden erforderlich. Die Ausweisung dient damit der Entwicklung in einem
zentralen Wohnviertel Aachens und ermöglicht somit eine positive Bevölkerungsentwicklung. Das Vorhaben
stärkt so den Wohnstandort der Innenstadt von Aachen und sichert ferner die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen in ihrem Bestand.
Ziel der Planung
Städtebauliches Ziel der Planung ist es, eine städtebaulich geordnete, bauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen, die dem Potential der Fläche gerecht wird. Die bauliche Neunutzung ist dabei als erster Baustein für eine
städtebauliche Neuordnung des gesamten Blockinnenbereiches zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße,
Pontstraße und Saarstraße zu sehen.
Diesbezüglich befördert die Bebauung eine städtebauliche Entwicklung zur Wiedernutzbarmachung von untergenutzten Flächen in diesem Bereich und wertet den derzeit gestalterisch wie funktional defizitären Blockinnenbereich städtebaulich und architektonisch auf.
Der Entwurf des Masterplans Aachen*2030 formuliert im Handlungsfeld „Wohnen“ für das Oberziel „Wohnungsmarktoffensive“ im Bereich Veltmannplatz die Entwicklungsziele „Wohnraumangebote für Studierende
entwickeln / erneuern, Urbanes Wohnen fördern“. sowie für das Oberziel „Gesunde Wohnquartiere“ die „Gestaltung klimagerechter Wohnquartiere“. Das Konzept, hier zum großen Teil Appartements und Singlewohnungen
zu entwickeln, zielt insbesondere auf die Nutzergruppe der Studenten, der wissenschaftlichen und sonstigen
Mitarbeiter der Hochschule. Damit wird das Angebot für diesen Einwohnerkreis ausgebaut und der Differenzierung der Ansprüche und Nachfrage in diesem Mietersegment Rechnung getragen. Mit der Nutzung regenerativer
Energien und der Begrünung von Außen- und Dachflächen werden klimaschützende Maßnahmen umgesetzt.
Die CO2-Bilanz wird verbessert, der Aufheizung von Flächen wird entgegengewirkt. Damit folgt dieser Bebauungsplan den Zielen des Masterplanentwurfs in diesem Handlungsfeld.
Im Handlungsfeld „Hochschulen“ wird im Bereich Veltmannplatz für das Oberziel „hochschulbezogene Infrastrukturqualifizieren“ das Entwicklungsziel „klassische studentische Wohnraumangebote entwickeln / erneuern“ dargestellt. Auch diesem Ziel wird mit der vorliegenden Planung durch das Angebot von Single- und WG-Wohnen
entsprochen.
Im Handlungsfeld „Mobilität“ des Masterplanentwurfs der Stadt Aachen wird im Bereich Veltmannplatz für das
Oberziel „Vernetzte Nahmobilität“ das Entwicklungsziel „stadt-, und umweltverträgliche Mobilität innerhalb des
Alleenrings“ dargestellt. Mit dem besonderen Angebot an Fahrradstellplätzen im geplanten Bauvorhaben und der
guten Anbindung an den ÖPNV wird diesem Ziel besonders entsprochen.
Der Masterplan in Aufstellung stellt im Handlungsfeld „Klimaschutz/Klimaanpassung“ im Bereich Veltmannplatz
für das Oberziel „Energieeffiziente Stadt“ das Entwicklungsziel „Fern- und Nahwärme- und -kälteversorgung sichern und ausbauen“ dar. Auch diesem Ziel folgt das geplante Vorhaben mit seinem Energiekonzept zur weitgehenden Nutzung von Geothermie und Solarthermie vor Ort zu Heizzwecken und zur Warmwasserversorgung
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- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße 3.3
3.4
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 12.10.2012
Erschließung/Verkehr
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt für den motorisierten Individualverkehr über Bestandsstraßen und
zwar vom Alleenring aus über den Veltmanplatz in die Kreuzherrenstraße. In der Kreuzherrenstraße wird der
Kfz-Verkehr heute von Norden (Veltmanplatz) nach Süden (Pontdriesch) im Einrichtungsverkehr geführt, der
Radverkehr darf auch in die Gegenrichtung fahren. Dementsprechend fährt der Zielverkehr das Plangebiet über
den Knotenpunkt Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße an. Die Anwohner verlassen das Plangebiet über die Einmündung der Kreuzherrenstraße nach rechts über den Pontdriesch, der in diesem Teil heute ebenfalls im Einrichtungsverkehr geführt, in die Pontstraße. So wird der Alleenring erreicht, und damit die örtliche und überörtliche
verkehrliche Anbindung.
Die Anbindung und Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer ist ebenfalls über die Straße Veltmanplatz nach
Norden und Osten gegeben. Über die Kreuzherrenstraße ist die Innenstadt, verschiedene Hochschuleinrichtungen und die Pontstraße als studentisches Ausgehviertel leicht zu erreichen.
Die Ver- und Entsorgung des Grundstücks mit Elektrizität, Gas-, Wasser-, Abwasser und Telekommunikation ist
aus dem Bestand gesichert.
Gebäude- und Wohnungskonzept
Vom Vorhabenträger sind innerhalb des Geltungsbereiches ca. 175 Appartements mit verschiedenen Wohnungsgrößen geplant.
Der Baukörper ist ausgehend von der derzeitigen Bestandsbebauung U-förmig geplant; mit vier Vollgeschossen
im Bereich des Ostflügels, fünf Vollgeschossen im Bereich des Westflügels und sechs Vollgeschossen im Mittelteil. Unterhalb des Gebäudes sowie unterhalb des Innenhofs befindet sich eine Tiefgarage.
Die Kubatur des neu zu errichtenden Studentenwohnheims orientiert sich an der umgebenden geschlossenen
Blockrandbebauung. Die geplanten Gebäude übernehmen auf ihrer Ostseite an der Kreuzherrenstraße die
Flucht der bisherigen Gebäude. Mit der Fortführung der bestehenden Raumkante des Veltmanplatzes in Richtung Westen entsteht zwischen der bestehenden Bebauung am Veltmanplatz und der U-förmigen Neubebauung
ein spannungsreicher Auftakt einer möglichen Wegeverbindung zur Wittekindstraße. Hier bildet der neue Baukörper eine Durchlässigkeit aus, so dass es langfristig möglich wäre, die historisch angelegte Verbindung städtebaulich aufzunehmen.
An der dem Veltmanplatz zugewandten Seite öffnet sich der Baukörper über zwei Geschosse und bildet ein
großzügiges „urbanes Foyer“ für die Haupterschließung des Appartementhauses: die „Adresse Veltmanplatz“.
Der gesamte Baukörper des Appartementhauses bildet durch seine sich nach Süden öffnende Form einen begrünten Hof aus, der als weitgehende Gemeinschaftsfläche allen Bewohnern zur Verfügung steht. Der Hof öffnet
sich räumlich zur Heilig-Kreuz-Kirche und hat durch den auf dem benachbarten Grundstück befindlichen großen
Laubbaum einen attraktiven räumlichen Abschluss.
Die Höhenentwicklung der geplanten Bebauung folgt der Topographie mit einer maximalen Höhe von sechs Geschossen im Norden zum Veltmanplatz. In diesem Bereich betont diese Gebäudehöhe die besondere Situation
im Übergang der Straße Veltmanplatz mit der Orientierung auf die Wittekindstraße und der Anknüpfung an die
Kreuzherrenstraße und präsentiert sich zum Platz und zur Parkanlage. Entlang der Kreuzherrenstraße und im
weiteren Verlauf wird die Höhe im Übergang zur Bestandsbebauung auf vier Geschossen zurückgenommen.
In Verlängerung der Bebauung an der Südseite des Veltmanplatzes präsentiert sich das Gebäude mit dem
höchsten Gebäudeteil zum öffentlichen Raum mit Straße und Parkanlage Veltmanplatz, bleibt in der Höhe aber
unterhalb der Firsthöhe der benachbarten Bebauung. Im weiteren Verlauf der Raumkante in den Innenbereich
des Baublocks hinein reagiert der Baukörper auf die Bebauung entlang des Veltmanplatzes mit einem leichten
Knick in der Front und einer Abstaffelung der oberen Geschosse. Damit werden die nachbarschützenden Abstandflächen nach Norden eingehalten. Der rückwärtige Gebäudeschenkel der U-Form nach Westen nimmt diese Geschossstaffelung von fünf auf drei Geschosse auf. Dabei werden die jeweils anliegenden Dachflächen als
Dachterrassen den hochwertigen Charakter der Anlage unterstreichen. Ebenso werden bis zur westlichen
Grundstücksgrenze oberhalb der Tiefgarage die Flächen als den anliegenden Appartements zugeordnete Gartenfläche gestaltet.
Wohnungen
Es sollen mehrere Typen von Wohnungen zum Einsatz kommen, die mit identischen Grundelementen, wie Bad,
Küche etc., ausgestattet werden. Ein Großteil der Wohnungen ist als ein ca. 23 m² großes Appartement für einen
Bewohner vorgesehen. Diese einzelnen Appartements können unaufwändig zu einer Vielzahl an unterschiedliSeite 7 / 27
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Fassung vom 12.10.2012
chen Nutzungsszenarien zusammengeschaltet werden. Vom „Paarwohnen“ über „WG-Wohnen“, bis hin zur Familienwohnung über 3 Appartements.
Vom zentralen Flur aus gehen die einzelnen Wohnungen ab, die die Tiefe des Baukörpers geschickt nutzen. Es
wurde darauf geachtet, dass der erste Blick unverstellt in die Tiefe des Raums und damit durch die großen
„Französischen Fenster“ ins Freie schweifen kann. Direkt im Eingangsbereich sind die dienenden Funktionen wie
Bad, WC und Garderobe angeordnet. Zusätzlich soll es die Möglichkeit geben, direkt im Eingangsbereich eine
verschließbare Pantryküche zu integrieren, die die freie Bespielbarkeit des restlichen Raums ermöglicht.
Zur Hofseite hin sind Balkone geplant, auf verschiedenen Dachflächen sollen Terrassen angelegt werden und
die nach Westen orientierten Appartements des Erdgeschosses erhalten Terrassen mit vorgelagerter Gartengestaltung.
Erschließung
Die fußläufige Erschließung des Neubaus erfolgt über das „urbane Foyer“ mit seinem angrenzenden großzügigen Eingangsbereich bzw. über zwei weitere hofseitig zugängliche Erschließungskerne mit Treppen und Aufzugsanlagen.
Die Wohnungen werden über einen zentralen Flur erschlossen, der über „Stadtfenster“ an den Enden des Flurs
mit möglichst viel natürlichem Tageslicht versorgt wird.
Die Tiefgarage kann über die Kreuzherrenstraße nahezu ebengleich erschlossen werden. Mit ca. 2.600 m² BGF
beherbergt sie neben den ca. 80 Parkplätzen die Funktionsräume für die Appartementanlage (Waschmaschinenraum, Müllraum, etc.) sowie die Haustechnik und Anschlussräume.
In diesem innerstädtischen Bereich und bei der angestrebten Mieterschaft, kann davon ausgegangen werden,
dass die Fahrradmobilität eine große Bedeutung haben wird. Dem Rechnung tragend, sind im Bereich der Tiefgarage überdachte Fahrradstellplätze und Fahrradeinstellboxen geplant, sowie im Hofbereich offene Fahrradstellplätze für Besucher.
Gestaltung
Die äußere Gestaltung des Gebäudes soll modern und dem Standort sowie der angestrebten Nutzung angemessen sein. Die Wohnungen erhalten großzügige bodentiefe Französische Fenster, die einen schönen Außenbezug ermöglichen. Je zwei oder mehr Fenster werden zueinander angeordnet und bilden in der Fassadenwirkung ein Element, welches sich etagenweise versetzt. So entsteht eine lebendige, urbane Fassade, die dem
Gebäude ein modernes und nachhaltiges Gepräge gibt.
Die Fassadengestaltung wird im Rahmen des Durchführungsvertrages und über eine Gestaltungssatzung gesichert.
Schwellenfreiheit / Barrierefreiheit
Durch die vollständige Erschließung des Gebäudes mit mehreren Aufzügen bis in die Tiefgarage hinein ist die
Nutzung auch für mobilitätseingeschränkte Menschen möglich und als Wohnlage attraktiv. Die ganzheitlich
nachhaltige Planung sieht eine weitestgehende Schwellenfreiheit und teilweise Barrierefreiheit vor - eine wichtige
Voraussetzung für ältere Mieter und eine Berücksichtigung der demographischen Entwicklung der Gesellschaft.
Energetisches Konzept/Nachhaltigkeit
Es ist eine hinterlüftete Fassade geplant, die es ermöglicht, eine hochwertige Außenverkleidung des Gebäudes
mit einer leistungsfähigen Dämmung nach modernsten Standards zu kombinieren. Die Außenmaterialien werden
als mineralische Werkstoffe schadstofffrei und voll recyclingfähig sein und möglichst ressourcenschonend verarbeitet. Der Heizenergieverbrauch wird gering gehalten und die ökologische Bilanz über die Lebenszeit optimiert.
Der gesamte Wohnkomplex ist energetisch so geplant, dass er als Energieträger zur Wärmeversorgung komplett
auf Geo- und Solarthermie setzt. Geothermie wird als Hauptenergieträger das Heizungssystem speisen, Solarthermie kommt bei der Warmwasser-Versorgung zum Einsatz. Lediglich in extrem kalten Winterwochen sorgt
eine klassische Gasheizung für die Abdeckung der Spitzenlasten.
3.5
Freiraumkonzept
Freiräume
Im Zugangsbereich des geplanten Gebäudes vom Veltmanplatz aus ist entlang der gesamten Fassade und im
weiteren Verlauf des Grundstücks nach Westen eine hochwertige Gestaltung mit Grünelementen vorgesehen.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 12.10.2012
Dieser Bereich könnte dazu genutzt werden, zukünftig einen Einstieg in eine Fuß- und Radwegeverbindung vom
Veltmanplatz zur Wittekindstraße und weiter zum Ponttor herzustellen.
Der großzügige Innenhof des Gebäudes wird über ein zweigeschossiges „urbanes Foyer“ vom Veltmanplatz aus
erreicht und dient zum einen der Erschließung der einzelnen Gebäuderiegel, die jeweils eigenständig über eigene Hauseingangstüren und Treppenhauskerne mit Aufzügen zugänglich sind. Durch eine attraktive Gestaltung
ggf. mit Strauchbepflanzungen und sonstigen Begrünungen und der Aussicht auf die Heilig-Geist-Kirche, das historische Pfarrhaus und die große Blutbuche auf dem Nachbargrundstück wird der Innenhof eine hervorragende
Aufenthaltsqualität gewinnen. Durch die Ausrichtung von Balkonen und Terrassen wird er auch ein kommunikatives Zentrum für die Bewohner sein.
Auf den Flächen auf der Westseite des Gebäudes, oberhalb der Tiefgarage, die hier bis an die Grundstücksgrenze reicht, wird ebenfalls eine Grüngestaltung umgesetzt, die von den erdgeschossigen Wohnungen über deren Terrassen zugänglich ist. Hier bildet sich dadurch eine grüne Fuge zu einer möglichen zukünftigen Nachbarbebauung aus, so dass eine aufgelockerte Struktur auch bei Weiterentwicklung des gesamten Blockinnenbereiches angelegt ist.
3.6
3.7
Soziale Infrastruktur
Die soziale Infrastruktur des Plangebietes bzw. dessen Umgebung ist zum großen Teil studentisch und mit Bezug zur RWTH geprägt. In unmittelbarer Nähe befindet sich die beliebte Ausgehmeile „Pontstraße“ mit Cafés,
Kneipen, Restaurants, Kinos aber auch Einzelhandel und Dienstleistungen in vielfältiger Form. Durch die Lage
innerhalb des Alleenrings sind fast alle Angebote der Innenstadt leicht zu erreichen. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine kleine Parkanlage mit Kinderspielplatz, in geringer fußläufiger Entfernung ist der Lousberg als städtischer Naherholungsbereich erreichbar. In der direkten Nachbarschaft befinden sich eine Kindertagesstätte und
die Heilig-Kreuz-Kirche mit Pfarramt, nicht weit entfernt liegen eine Grundschule und ein Gymnasium. Weitere
soziale Einrichtungen stehen in der Innenstadt zur Verfügung.
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben
Die Flächen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sollen als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Wohnen ist damit uneingeschränkt zulässig, was den Zielen der Stadt, innerstädtisches Wohnen zu fördern,
entspricht. Das geplante Vorhaben richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen, zum kleineren Teil an Paare
oder Wohngemeinschaften aus dem Hochschulumfeld. Die größeren Wohneinheiten sind jedoch auch für Familien geeignet, so dass auch diese Zielgruppe in geringerem Umfang hier wohnen kann.
Erlebnisvielfalt im Gebiet
Das Plangebiet liegt noch innerhalb des Alleenringes der Stadt Aachen. Das Umfeld ist damit und aufgrund der
Nähe zur belebten Pontstraße zum Teil innerstädtisch geprägt. Studenten und jüngere Menschen stellen damit
einen größeren Teil des Publikums und der Kundschaft in diesem Bereich dar. Die Nähe zu verschiedenen
Hochschuleinrichtungen unterstreicht diese Situation. Die Lage an der eher ruhigen Kreuzherrenstraße und dem
Veltmanplatz kennzeichnet bereits den Übergang zum nördlich angrenzenden Lousbergviertel, das ein ausgeprägtes Wohnquartier mit aufgelockerter Struktur darstellt. Die Einwohnerschaft im direkten Umfeld ist dagegen
relativ gemischt auch mit einem Anteil von Bewohnerinnen und Bewohnern mittleren und höheren Alters. Die direkt gegenüber dem Plangebiet liegende Parkanlage Veltmanplatz ist ein erster Auftakt zu den hochwertigen
Grünbereichen am Lousberg. Diese Naherholungsbereiche sind fußläufig erreichbar.
Umfang kinder- und jugendspezifischer Einrichtungen
Direkt angrenzend an das Plangebiet und an die geplante Bebauung liegt die Kindertagesstätte Heilig-Kreuz der
Pfarre Franziska von Aachen. Ebenfalls angrenzend befinden sich die Pfarrkirche und das Pfarramt. An der
Saarstraße liegt die städtische Grundschule Saarstraße, zwischen Bergstraße und Sandkaulstraße befindet sich
die 4. Gesamtschule und am Bergdriesch das Gymnasium St. Ursula. Damit steht ein großes Spektrum an Schulen in fußläufiger Entfernung zur Verfügung.
In der Parkanlage Veltmanplatz liegt ein gut ausgestatteter Kinderspielplatz. Der zum Teil alte Baumbestand und
die integrierte Wasserfläche tragen zur Erlebnisvielfalt bei. Am Bergdriesch liegt eine weitere Spielanlage vor.
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Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen
Die Parkanlage Veltmanplatz mit den Spieleinrichtungen und Aufenthaltsflächen ist fußläufig direkt erreichbar mit
der Querungsnotwendigkeit lediglich für die relativ ruhige Straße Veltmanplatz. Die angrenzende Kita HeiligKreuz ist ohne Straßenquerungen zu erreichen. Die oben genannten Schulen und weiteren Spielflächen liegen
alle zwischen Alleen- und Grabenring und sind damit weitgehend über Nebenstraßen mit mäßigem Verkehrsaufkommen und geringen Geschwindigkeiten angebunden. Die am Lousberg liegenden Grünbereiche liegen jenseits der Saarstraße und der Ludwigsallee. Die signalisierten Querungen sind für Kinder ab einem bestimmten
Alter und Jugendliche sicher zu nutzen. Damit stehen ihnen die genannten Grünbereiche als Erlebnisräume zur
Verfügung.
Funktionaler Charakter der kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen
Der in der geplanten Bebauung vorgesehene Innenhof soll durch die Zugänge zu den einzelnen Wohnanlagen
und die Ausrichtung von Terrassen und Balkonen zu einem sozialen und kommunikativen Mittelpunkt für die gesamte Anlage werden und durch seine Gestaltung dazu einladen. Diese Flächen können auch für Kinder Aufenthalts- und Erlebnisqualitäten anbieten.
Möglichkeit zu eigenständiger Mobilität von Kindern und Jugendlichen
Wie oben bereits dargestellt, sind viele Einrichtungen für Kinder und Jugendliche über Straßen mit geringen Verkehrsaufkommen und geringen Verkehrsgeschwindigkeiten zu erreichen. Diese sind sowohl zu Fuß als auch per
Fahrrad (für kleinere Kinder auf den überall vorhandenen Gehwegen) zu bewältigen. Auch der Lousberg und die
angrenzenden Grünräume sind weitgehend gefahrlos für Kinder und Jugendliche mit einem gewissen Maß an
verkehrlicher Bildung selbstständig aufzusuchen. Ebenfalls ohne größere Straßen queren zu müssen, können
Geschäfte und Gastronomiebetriebe (Eisdiele, Bäckereien) im Umfeld und im Bereich der Pontstraße von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist über die Bushaltestellen
an der Saarstraße bzw. Ludwigsalle, am Pontdriesch und der Pontstraße sehr gut angebunden und ebenfalls
leicht erreichbar.
3.8
Klimaschutz und Klimaanpassung
Standortwahl der Bebauung
Der Standort einer Neuplanung hat erheblichen Einfluss auf den Flächenverbrauch, den Energieverbrauch der
Gebäude sowie das zusätzlich erzeugte Verkehrsaufkommen. Im vorliegenden Fall bietet die Nutzung einer mindergenutzten Fläche im Bebauungszusammenhang eine gute Möglichkeit, Ressourcen schonend Wohnraum zu
schaffen. Hier wurde der Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche der Vorzug vor einer Bebauung
auf der grünen Wiese gegeben. Durch die geplante Dachbegrünung und die Begrünung der Freiflächen soll der
sommerlichen Aufheizung entgegengewirkt werden. Je zentraler die Lage des Plangebiets ist, umso geringer
sind zudem die notwendigen motorisierten Verkehrsbewegungen der Bewohner.
Städtebaulicher Entwurf
Der Energiebedarf der Gebäude soll durch eine möglichst dichte, kompakte und Flächen sparende Bebauung
minimiert werden. Die Dachbegrünung und die Grüngestaltung tragen zu einer mikroklimatischen Verbesserung
auf dem Grundstück bei.
Gebäudekubatur
Auch die architektonische Gestaltung hat großen Einfluss auf den Energieverbrauch der Bebauung. Insbesondere gilt dies für das Verhältnis von Hüllfläche zu (beheiztem) Gebäudevolumen (A/V), das möglichst kompakt sein
sollte (Würfel ist optimal). Das geplante Gebäude ist mit drei bis sechs Geschossen sowie der U-förmigen Innenhofumbauung kompakt angelegt und ermöglicht dahingehend ein günstiges A/V -Verhältnis.
Solare Wärme- und Energiegewinnung
Die Errichtung von Anlagen zur Solarenergiegewinnung auf den Dachflächen ist vorgesehen, die Höhenfestsetzungen nehmen derartige technische Anlagen auf den Dachflächen ausdrücklich aus.
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Umgang mit Frei- u. Dachflächen
Der Innenhof und die Flächen an der Westgrenze auf der der geplanten Tiefgarage sollen teilweise gärtnerisch
gestaltet werden. Dies und die geplante umfangreiche Dachbegrünung sowie die weitere Begrünung der nicht
unterbauten Flächen vermindern die Aufheizung der Flächen und der Umgebung.
Umgang mit Niederschlagswasser
Aufgrund der vorhandenen nur sehr gering durchlässigen, wasseraufstauenden Bodenschichten ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers von Dach- und Wegeflächen nicht möglich. Daher ist eine Einleitung in die öffentliche Kanalisation erforderlich.
Umgang mit der Energieversorgung
Gemäß den Anforderungen der ENEV 2009 bzw. ENEV 2012 muss ein fester Anteil der benötigten Wärmeerzeugung durch regenerative Energien sichergestellt werden. Die Wärmeversorgung des geplanten Gebäudes ist
energetisch so geplant, dass als Energieträger weitgehend Geo- und Solarthermie zum Einsatz kommen. Geothermie wird als Hauptenergieträger das Heizungssystem speisen, Solarthermie kommt bei der WarmwasserVersorgung zum Einsatz. Lediglich in extrem kalten Winterwochen sorgt eine klassische Gasheizung für die Abdeckung der Spitzenlasten.
Vertragliche Regelungen
Die vorgesehene Begrünung der Dächer und der Freianlagen, welche u.a. zur Verbesserung des Kleinklimas
beitragen werden, sollen im Durchführungsvertrag entsprechend geregelt werden.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1 Art der baulichen Nutzung
Entsprechend der Struktur des umliegenden Siedlungsbereiches werden die Flächen im Plangebiet gemäß § 4
BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt und dienen damit vorwiegend dem Wohnen.
Für das festgesetzte allgemeine Wohngebiet (WA) sollen die nach § 4 (3) zulässigen Nutzungen „Schank- und
Speisewirtschaften“ und „die der Versorgung dienenden Läden“ ausgeschlossen. Dadurch wird eine Ausweitung
des umfangreichen Angebotes an Gaststätten und Läden in der Pontstraße bis in diesen Bereich unterbunden
und so die umliegende und geplante Wohnnutzung vor den negativen Auswirkungen einer solchen Nutzung, insbesondere der Lärmemissionen und der Verkehrserzeugung, geschützt. Desweiteren werden die ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für
Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen als Nutzungen ausgeschlossen. Diese sind - aufgrund ihrer
betrieblich notwendigen Ausdehnungen und Flächeninanspruchnahme sowie des durch sie ausgelösten hohen
Verkehrsaufkommens durch Angestellte, Kunden und Besucher - an diesem Standort nicht verträglich. Darüber
hinaus wären mit einem hohen Verkehrsaufkommen Immissionen verbunden, die an diesem Standort nicht verträglich wären.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan wird, neben der zeichnerischen Festsetzung der überbaubaren Flächen, definiert durch die Festsetzungen der Grundflächenzahl und die Gebäudehöhen über NHN.
Grundflächenzahl GRZ
In dem allgemeinen Wohngebiet wird durch die Überbauung von Flächen innerhalb der festgesetzten Baugrenzen rechnerisch eine GRZ von 0,51 erreicht. Die Hanglage des Grundstücks ermöglicht hier eine Tiefgarage auf
dem heutigen Innenhofniveau. Für die Tiefgaragenanlage sind weitere Flächen im Bebauungsplan festgesetzt
worden, einmal im Bereich des geplanten Innenhofes, einmal auf der Westseite der geplanten Bebauung bis an
die Grundstücksgrenze heran. Damit muss in der Bauausführung nur geringfügig in die Bodenverhältnisse eingegriffen werden. Durch diese besondere topografische Situation kann erst anhand der tatsächlichen Ausführungsplanung im Detail bestimmt werden, ob die Tiefgarage bauordnungsrechtlich als Vollgeschoss zu werten
ist. Eine Prüfung dahingehend hatte ergeben, dass die Tiefgarage noch nicht als Vollgeschoss zu werten ist. Allerdings lag das Ergebnis der Prüfung im Grenzbereich der entsprechenden Beurteilung, so dass schon sehr geringe Abweichungen in der Geländegestaltung oder der Ausführung der Außenbauteile der Tiefgarage zu einem
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anderen Ergebnis führen könnten. In der Festsetzung der GRZ ist die Tiefgarage unterhalb des Gebäudes mit
einer Höhenlage von FFB 179,32 m ü.NHN daher vollständig mitgerechnet. Um auch zu versiegelnde Flächen
für Zufahrten und Zugänge zu berücksichtigen wird eine GRZ von 0,85 festgesetzt. Mit dieser vorsorglich festgesetzten GRZ wird die Obergrenze des § 17 Abs. 1 der BauNVO für die Bestimmung des Maßes der baulichen
Nutzung hinsichtlich der festgesetzten GRZ um 0,45 überschritten. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die BauNVO allerdings nicht bindend. Unbenommen der Tatsache, dass ein vorliegender Vorhaben- und
Erschließungsplan nicht der BauNVO unterliegt, sind diese Überschreitungen gemäß § 17 Abs. 2 BauNVO möglich.
Im Plangebiet wird die Überschreitung der Obergrenzen ermöglicht, da folgende besonderen städtebaulichen
Gründe vorliegen:
• Die Reaktivierung innerstädtischer, ihrer bisherigen Nutzung entkleideter Flächen entspricht dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und trägt dazu bei, neue Inanspruchnahme von Flächen
in Stadtrandlage zu reduzieren.
• Das Plangebiet besitzt durch seine herausragende Lage innerhalb des Alleenrings der Innenstadt eine
besondere Lagegunst. Die gute Erschließung des Gebietes durch den Öffentlichen Personennahverkehr und die Straßenanbindungen bieten gute infrastrukturelle Voraussetzungen.
• Das Wohngebiet wird als städtischer Wohnstandort konzipiert, der in seiner Lage am nördlichen Rand
der Innenstadt im Sinne des Planungsprinzips „Stadt der kurzen Wege“ urbane Qualitäten aufweist, wie
die fußläufige Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen oder die Nähe zu hochwertigen Grünbereichen am Lousberg.
• Das Konzept richtet sich an eine Zielgruppe von meist Singles oder Paaren, die sich studentisch oder
beruflich im Hochschulumfeld einordnen lassen. Für diese Personengruppe wird eine große Nachfrage
in der Stadt Aachen erwartet. Es kann angenommen werden, dass diese eine urbane Wohn- und Lebenssituation bevorzugen. Damit wird der Verbesserung des Wohnungsmarktes in diesem Segment in
der Stadt Aachen Rechnung getragen.
Damit trotz dieser Verdichtung sichergestellt werden kann, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die
Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, sind besondere Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen vorgesehen:
• Innerhalb des Plangebietes werden differenzierte private Freiräume geschaffen, welche vielfältig nutzbar sind.
• Ca. 45% der Freiflächen sollen begrünt werden. Bestimmungen zur Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen und der Tiefgaragendecke sollen im Durchführungsvertrag und in der Gestaltungssatzung geregelt werden.
• Ca. 1000m² Dachfläche sollen mit extensiver Vegetation begrünt werden. Bestimmungen zur Dachbegrünungen sollen im Durchführungsvertrag und in der Gestaltungssatzung geregelt werden.
• Regelungen im Rahmen der Gestaltungssatzung über die Begrünung von Dachflächen sichern eine
städtebaulich und ökologisch sinnvolle Begrünung des Baugebietes.
• Festsetzungen zur Sicherung der erhaltenswerten großen Blutbuche auf dem angrenzenden Grundstück der Kirchengemeinde Heilig-Kreuz
• Der Geltungsbereich befindet sich in fußläufiger Entfernung von ausgedehnten Grünstrukturen. Insbesondere der Veltmanplatz stellt eine wichtige innerstädtische Grünfläche dar. Nur wenig darüber hinaus
finden sich die ebenfalls in fußläufiger Entfernung die Grünbereiche des Lousbergs.
• In unmittelbarer Nähe oder in fußläufiger Entfernung vom Plangebiet befinden sich alle erforderlichen
Infrastruktureinrichtungen und Einrichtung für den kurz- und mittelfristigen Bedarf.
• Durch die Festsetzung von maximalen Gebäudehöhen und durch die einzuhaltenden Abstandflächen
werden die maßgebenden Faktoren zur Berücksichtigung der Belange der umliegenden Bebauung, wie
z. B. Belichtung, Belüftung und Besonnung, weitestmöglich berücksichtigt und somit die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt.
• Im Sinne eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden werden im Plangebiet die
bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Stellplätze in der Tiefgarage angelegt, welche in den nicht
überbauten Bereichen zum Teil begrünt wird. Diese Begrünung begünstigt die Wasserspeicherfähigkeit
des Bodens und trägt damit zu einem günstigen Kleinklima bei.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße •
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Begründung zur Offenlage
Fassung vom 12.10.2012
Um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt einschätzen zu können, wurden im Rahmen des Verfahrens betroffene Schutzgüter betrachtet und die Ergebnisse in einer Zusammenfassung der Umweltbelange (siehe 5.) zusammengefasst.
Das Plangebiet ist derzeit bereits durch den ÖPNV, für den Pkw-Individualverkehr sowie für den Fußund Radverkehr gut erschlossen.
Aufgrund der geringen Verkehrszunahme durch das Vorhaben, sind negative Auswirkungen auf die Verkehrsqualität der angrenzenden Straßen nicht zu erwarten.
Darüber hinaus können die bei einer Planung auf der „grünen Wiese“ erforderlichen Verkehrswege und
die damit verbundenen Emissionen bei der Nutzung dieses innerstädtischen Grundstückes vermieden
werden.
Darüber hinaus wird durch die Neunutzung der Flächen weitgehend diejenige Fläche überbaut, die auch
bisher überbaut war. Die von aufstehenden Gebäuden überbaute Fläche verringert sich durch die Planung von ca. 2210 m² auf ca. 1790 m². Es findet keine Neuversiegelung statt. Zum Teil werden Flächen
von Bebauung befreit und zu Grünflächen umgestaltet. Der bisher unversiegelten Fläche von 376 m²
steht eine unversiegelte Pflanzfläche von ca. 544 m² in der Planung gegenüber.
Sonstige öffentliche Belange stehen einer Überschreitung der Obergrenzen des § 17 BauNVO nicht entgegen.
Die Ver- und Entsorgung ist über Leitungen in und Fahrwege über die angrenzenden Verkehrsflächen sichergestellt. Durch die umliegenden Straßen ist die verkehrliche Erschließung gesichert.
Höhe baulicher Anlagen
Gebäudehöhen
Zur hinreichenden Sicherung der städtebaulich gewünschten Raumbildung und der Proportionen im Hinblick auf
die angrenzenden Straßen und Gebäude werden im Bereich des Wohngebietes Gebäudehöhen als Höchstmaß
festgesetzt. Die Festsetzungen zu den Höhen erfolgen unter Berücksichtigung der vorhandenen Topographie
und gewährleisten die Integration in das städtebauliche Gefüge.
Im Übergang der Kreuzherrenstraße zum Veltmanplatz wird planungsrechtlich die Möglichkeit geschaffen, einen
sechsgeschossigen Gebäudeteil mit einer maximalen Höhe von 200,55 m ü.NHN zu errichten. Diese Höhe liegt
geringfügig unterhalb der Firsthöhe des vorhandenen nördlichen Gebäudes und stellt einen verträglichen Übergang zur Bestandsbebauung dar. Entlang der Kreuzherrenstraße wird mit einer Höhe von 194,62 m ü.NHN im
südlichen Bereich ein harmonischer Anschluss an die Nachbarbebauung gesichert.
Im weiteren Verlauf des nördlichen Gebäuderiegels von der Kreuzherrenstraße in Richtung Westen springen die
oberen Geschosse in Reaktion auf die Bebauung Veltmanplatz Nr. 7 zurück. Der als dreigeschossig geplante
Bereich wird mit einer maximalen Gebäudehöhe von 191,75 m ü.NHN und der geplant fünfgeschossige Bereich
mit einer Höhe von maximal 197,53 m ü.NHN festgesetzt. Damit nimmt das Gebäude nach der Höhenbetonung
im Eckbereich Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Rücksicht auf die benachbarte Bebauung. Insgesamt bleibt das
Gebäude in seiner Höhe geringfügig unterhalb der Firsthöhen der Gebäude am Veltmanplatz. Die Höhenstaffelung ist so angelegt, dass die gesetzlich bestimmten Abstandflächen hier eingehalten werden.
Zu den benachbarten Grundstücken im Süden (Flurstücksnummern 1816 und 1832 - Kindertagesstätte HeiligKreuz) im Südwesten (Flurstücksnummer 1612 - Grundstück Pontgarten) und im Westen (Flurstücksnummern
1610 und 1611 - Parkplatzgrundstück) werden die Abstandflächen teilweise unterschritten. Diese Unterschreitung erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweils angrenzenden Nachbarn. Aufgrund der bereits vorhandenen
grenzständigen Bebauung im Bereich der Kita wird hier das entsprechende Anbaurecht in Anspruch genommen
bzw. werden Anbaubaulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen. An den Grenzen zu den genannten
Grundstücken im Südwesten und Westen wird die Tiefgarage teilweise oberhalb der Geländeoberkante liegen.
Auch hier sind privatrechtliche Vereinbarungen mit Eintragungen im Baulastenverzeichnis wirksam. Probleme
hinsichtlich Belichtung und Besonnung ergeben sich durch diese Unterschreitung der vorgeschriebenen Bauabstände nicht. Zum einen liegt die neu geplante Bebauung im Norden des Kita-Grundstücks, zum Anderen erhebt
sich die Tiefgarage lediglich um ca. 1,60 m über das Gelände nach Südwesten und Westen.
Der rückwärtige Gebäuderiegel, der sich nach Westen orientiert, wird mit seinem geplant dreigeschossigen Teil
mit einer maximalen Höhe von 191,75 m ü.NHN festgesetzt, der darüber zurückspringende geplant fünfgeschossige Bereich erhält eine Festsetzung der Gebäudehöhe von höchstens 197,53 m ü.NHN. Durch diese Staffelung
wird den nachbarlichen Interessen der Belichtung, Belüftung, Besonnung und der Sozialabstände auch zukünftig
Rechnung getragen. Durch den Rücksprung der obersten Geschosse wird hier eine aufgelockerte BebauungsSeite 13 / 27
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Begründung zur Offenlage
Fassung vom 12.10.2012
struktur zum Innenbereich angelegt, auch wenn die Entwicklung der zurzeit untergenutzten Flächen eines Tages
hier fortgesetzt wird.
Durch das abfallende Gelände tritt die Tiefgarage zum Teil an die Oberfläche. Um hier eine ebenfalls verträgliche
Höhe zu sichern, ist die Höhe im Innenhof und im westlichen Freibereich bis zur Grundstücksgrenze mit höchstens 182,58 m ü.NHN festgesetzt. Da neben den Erschließungsflächen auf den Tiefgaragendecken eine hochwertige Grüngestaltung angelegt werden soll, wird die zulässige Gebäudehöhe für die Tiefgarage als Oberkante
Rohdecke (OKR) festgesetzt und damit ohne den für die Bepflanzungen notwendigen Substrat- und Drainageaufbau bestimmt. Damit sind für diesen Zweck Überschreitungen der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig und
höherwertige Anpflanzungen möglich.
Mit den Festsetzungen zu den Gebäudehöhen in Verbindung mit den überbaubaren Grundstücksflächen (s. 4.4)
wird eine dem Standort entsprechend angemessene Höhenentwicklung festgeschrieben und negative Auswirkungen für die Umgebung ausgeschlossen. Nachbarschaftliche Belange werden im gesamten Plangebiet umfassend berücksichtigt.
Technische Aufbauten
An diesem Standort der Innenstadt ist es städtebaulich angestrebt, die Dachlandschaft der Neubebauung grundsätzlich nicht durch zusätzliche Aufbauten auf den Dächern zu beeinträchtigen. Aufgrund der bewegten Topographie ist eine solche Festlegung aus stadtgestalterischen Gründen gerade an dieser Stelle geboten.
Damit Technikaufbauten und alle sonstigen Aufbauten städtebaulich nur in geringem Umfang in Erscheinung treten, dürfen sie eine Höhe von 1,50 m über der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe nicht überschreiten und
müssen von der äußeren Fassade des darunterliegenden Geschosses um mindestens das Maß ihrer Höhe zurückversetzt werden.
Treppenhäuser und Aufzüge
Da die Vertikalerschließungen teilweise Austritte auf die Dachflächen haben und dies aus Entfluchtungsgründen
notwendig ist, darf die Gebäudehöhe für Treppenhäuser und Aufzugsüberfahrten ausnahmsweise um 2,50 m
überschritten werden. Sofern sie nicht zu den öffentlichen Verkehrsflächen der Kreuzherrenstraße und des Veltmanplatzes orientiert sind dürfen sie weniger als um ihre Höhe von der Fassade des darunter liegenden Geschosses abrücken.
Darüber hinaus werden alle Aufbauten in ihrer Flächenausdehnung auf insgesamt maximal 80 m² begrenzt.
Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Anlagen für regenerative Energiegewinnung, die je nach Art,
größere Flächen in Anspruch nehmen. Mit dieser Begrenzung werden negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Bebauung bei der Ansicht aus der Umgebung heraus vermieden. Desweiteren werden die Dachflächen, die nicht als begehbare Dachterrassen ausgebildet werden, freigehalten und erlauben die Anlage einer
extensiven Dachbegrünung.
4.3
Bauweise
Geschlossene Bauweise
Innerhalb des Geltungsbereiches ist die geschlossene Bauweise vorgeschrieben. Diese orientiert sich an der in
der Umgebung vorhandenen städtebaulichen Struktur, welche durch eine weitgehend durchgängige Blockrandbebauung geprägt ist.
4.4 Überbaubare Grundstücksfläche
Baugrenzen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden gemäß § 23 BauNVO durch Baugrenzen festgesetzt.
Die Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksflächen mittels Baugrenzen bestimmen die Stellung und
Grundflächen der baulichen Anlagen derart, dass die angestrebte städtebauliche Ordnung nach Vorgabe der
konkreten hochbaulichen Planung realisiert werden kann.
Da diesem Bebauungsplan ein konkretes Vorhaben zugrunde liegt, bilden die überbaubaren Grundstücksflächen
relativ genau die Umgrenzung der geplanten Baukörper ab. Trotzdem ist in Bezug auf die baukonstruktive Ausführung des Vorhabens noch ausreichend Flexibilität gewährleistet.
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Die Baugrenzen orientieren sich im Westen und im Osten an den Fluchten der Bestandsbebauung und nehmen
damit deren Linien auf. An der südlichen Grundstücksgrenze reichen die Baugrenzen bis an die anschließende
Bebauung an, so dass hier der gewollten Anbaubarkeit im Sinne einer geschlossenen Bebauung entsprochen
werden kann (siehe 4.3). Im Bereich der Blutbuche an der südlichen Grundstücksgrenze wird die Baugrenze
zum Schutz des Baumes in einem 1,5m großen Abstand festgesetzt.
Im Norden hält die überbaubare Fläche durch die Baugrenze einen angemessenen Abstand von den angrenzenden Grundstücken und hält damit die geforderten Abstandsflächen ein.
Überschreitung der Baugrenzen
Die festgesetzten Baugrenzen an den von den Grundstücksgrenzen abgewandten Seiten können durch Balkone
um bis zu 2,20 m überschritten werden. Dies sichert den dort geplanten Wohnungen einen optimal nach Süden
ausgerichteten Freibereich. Um eine Zuordnung der Balkonflächen zu den jeweiligen Wohnungen zu sichern ist
die Länge dieser Balkonflächen entlang der Fassade mit jeweils maximal fünf Metern begrenzt.
Fläche für Tiefgarage
Innerhalb des Plangebietes sollen die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze weitgehend unterirdisch
angelegt werden. Dafür sind zum Einen die Untergeschosse der geplanten Bebauung innerhalb der festgesetzten Baugrenzen vorgesehen. Zum Anderen sind die Fläche des Innenhofes und die Fläche von der westlichen
Baugrenze bis zur westlichen Grundstücksgrenze dafür zu verwenden. Die Flächen außerhalb der festgesetzten
Baugrenzen, die für die Tiefgarage vorgesehen sind, sind daher in der Planzeichnung als „Fläche für Tiefgarage„
festgesetzt und dadurch planungsrechtlich gesichert. Die Zahl der notwendigen Stellplätze wird auf Ebene der
Baugenehmigung für die Hochbaumaßnahmen abgestimmt.
4.5 Nebenanlagen
Um die Freiflächen von unattraktiven Nutzungen zu entlasten ist die Unterbringung von Abfallbehältern nur innerhalb der überbaren Flächen zulässig. In der geplanten Bebauung ist sie innerhalb des Tiefgaragengeschosses vorgesehen. Weitere Festsetzungen dahingehend sind nicht notwendig.
4.7 Ein- und Ausfahrt Tiefgarage
Die geplante Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage an der Kreuzherrenstraße und ihre genaue Lage werden in der
Planzeichnung festgesetzt. Damit ist eine verkehrlich, sinnvolle Lösung unter Ausnutzung der Topographie städtebaulich gesichert.
4.8 Lärmschutz
Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen ist eine schalltechnische Untersuchung beauftragt worden. Deren Ergebnisse sind im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt worden.
(Szymanski & Partner, September, 2012)
Beurteilungsgrundlagen
Aufgrund der innerstädtischen Lage des Plangebietes und der gewollten Nachnutzung weitgehend funktionslos
gewordener Flächen mit Wohnbebauung, ist mit einer Vorbelastung durch Schallimmissionen aus dem Umfeld
zu rechnen. So liegt auf der Westseite eine gewerbliche Nutzung in Form eines Parkplatzes vor, in südwestlicher
Richtung liegen gewerbliche Nutzungen in Form von Gastronomie zum Teil mit Außenbereichen vor. Am Veltmanplatz sind die Immissionen aus dem Verkehr auf der Saarstraße und der Ludwigsallee prägend für das Plangebiet. Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme wird der genehmigten gewerblichen Nutzung sowie der
vorhandenen Verkehrslärm-Vorbelastung im Umfeld durch Anpassung und Festsetzung erhöhter Immissionsrichtwerte Rechnung getragen. Aktive Schallschutzmaßnahmen bzw. größere Abstände zu den Emittenten sind
im Innerstädtischen Bereich auf Grund der Lagebeziehungen und der baurechtlichen Rahmenbedingungen in
der Regel nicht ausreichend wirksam und städtebaulich unerwünscht. Daher werden als Beurteilungsgrundlage
der schalltechnischen Situation und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen für die Bebauung und deren
Nutzung gegenüber der gewerblichen Schallemittenden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und gegenüber
der verkehrlichen Lärmbelastung die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bzw. die Orientierungswerte der
DIN 18005 für Mischgebiete festgesetzt. Die innerstädtische Lage des Plangebietes rechtfertigte eine AusweiSeite 15 / 27
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sung im Plangebiet als Mischgebiet, in dem ebenfalls uneingeschränkt Wohnen als Nutzung zulässig ist. Da die
sonstigen zulässigen Nutzungen hier städtebaulich nicht erwünscht und als eher unverträglich aufgefasst werden, wird die Nutzung als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, die Beurteilung hinsichtlich der Lärmthematik erfolgt aber analog einer lageangemessenen Mischnutzung. Nur so lassen sich erhebliche Einschränkungen für
die vorliegende gewerbliche Nutzung durch die heranrückende Wohnbebauung ausschließen und unverhältnismäßig aufwendige Schutzmaßnahmen für das Wohngebiet vermeiden.
Auch für das Wohnen in innerstädtischen Mischgebieten mit den dort angewandten Immissionsrichtwerten der
TA Lärm, bzw. den Immissionsgrenzwerten und Orientierungswerten der 16. BImschV in Verbindung mit der
DIN 18005 gelten gesunde Wohnverhältnisse als gesichert.
Um schutzbedürftige Aufenthaltsräume in Wohnungen entsprechend den vorgenannten Kriterien in hinreichendem Maße vor den Schallemissionen aus dem Umfeld zu schützen, wird als passive Maßnahme zunächst für alle Fassaden im Plangebiet Lärmpegelbereich IV mit den entsprechenden Schalldämmaßen der Außenbauteile
festgesetzt. Damit wird der aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung gefolgt, die eine an einzelnen Fassadenabschnitten orientierte Festsetzung der Lärmpegelbereiche als nicht ausreichend bestimmt ansieht. Eine flächenhafte Festsetzung der Lärmpegelbereiche wurde von anderen Gerichten nicht beanstandet. Zentral zur Sicherstellung der präzisen Bewertung der einzelnen notwendigen und hinreichenden passiven Schallschutzmaßnahmen an der jeweiligen Fassade ist damit die Bestimmung, dass im Baugenehmigungsverfahren von einem
Sachverständigen nachgewiesen werden kann, wo geringere Maßnahmen gemäß DIN 4109 ausreichen, so dass
für die konkrete Bauausführung von den oben genannten Festsetzungen abgewichen werden kann.
Dieser Bebauungsplan ist durch seine Vorhabenbezogenheit gekennzeichnet, so dass sichergestellt ist, dass
das Vorhaben in der geplanten Form umgesetzt wird. Aufgrund dessen ist die Festsetzung zu den notwendigen
Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile entlang der Baugrenzen hinreichend bestimmt.
Um die höheren Anforderungen der TA Lärm an den passiven Schallschutz von Aufenthaltsräumen in Wohnungen gerecht zu werden, wird festgesetzt, dass an notwendigen Fenstern zu Aufenthaltsräumen an den Fassaden
zum gewerblich genutzten Parkplatz ein zusätzlicher transparenter Schallschirm angebracht wird, der eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte vor dem jeweiligen Fenster sicherstellt. Die übrigen nicht-notwendigen Fenster
an diesen Fassaden dienen nur der Belichtung und stellen damit keinen Immissionsort im Sinne der TA Lärm
dar. Notwendige Fenster zu Aufenthaltsräumen in Wohnungen sind demnach jeweils mindestens ein Fenster zu
solchen Aufenthaltsräumen, die kein weiteres Fenster an einer anderen als den in der Planzeichnung gekennzeichneten Fassaden haben. Die notwendigen Nachweise sind im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen.
Gewerbelärm
An den Abschnitten der Fassaden, die entsprechend in der Planzeichnung gekennzeichnet sind, sind zusätzliche
Maßnahmen zum Schallschutz der Wohnnutzung erforderlich. Aufgrund der benachbarten Gewerbenutzungen
(Parkplatz) werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in verschiedenen Bereichen im Nachtzeitraum überschritten. Da es sich bei der Umsetzung der vorliegenden Planung formal um eine „heranrückende Wohnbebauung“ handelt, werden hier zusätzliche bauliche Maßnahmen an definierten Fenstern zur Abschirmung festgesetzt. Daher wird bestimmt, dass jeweils mindestens ein Fenster in Aufenthaltsräumen, die lediglich Fenster in
den in der Planzeichnung gekennzeichneten Fassadenbereichen haben, einen zusätzlichen transparenter
Schallschirm erhält. Dieser Schallschirm ist als vorgesetztes Fassadenteil zum aktiven Schallschutz am Fenster
zu montieren, so dass gesunde Wohnverhältnisse im Innenraum im Nachtzeitraum gewährleistet sind. Der
Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Durch diese Maßnahme können die auf diese Weise
ausgerüsteten Fenster auch im Nachtzeitraum zum Lüften in einer Kippstellung geöffnet werden, ohne dass die
Bewohner von den Schallemissionen der genehmigten Parkplatznutzung in gesundheitsschädlicher Weise beeinträchtigt werden. Gutachterlich ist auch eine mechanische Lüftungsanlage zu diesem Zweck als geeignet beschrieben worden. Da viele Menschen jedoch der direkten Lüftung den Vorzug geben und Schlafen bei geschlossenen Fenstern in beiden Fällen möglich ist, wurde hier die Schallschirm-Variante festgesetzt.
Aus dem Plangebiet selbst sind aufgrund der vorgesehenen Wohnnutzung keine besonderen Schallemissionen
zu erwarten. Lediglich der Zu- und Abfahrtsverkehr zur Tiefgarage und die Lüftung der Tiefgaragenanlage sind
daher in diesem Zusammenhang zu betrachten.
Die Verkehrszahlen für die Zu- und Ausfahrt aus der Tiefgarage sind aus der Verkehrsuntersuchung in die
schalltechnische Untersuchung einbezogen worden. Zu den Lüftungsanlagen der Tiefgarage sind praxisnahe
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Annahmen getroffen worden, um die Emissionen aus deren Betrieb in Ihrer Wirkung auf das Plangebiet und die
Umgebung abzuschätzen. Die planenden bzw. ausführenden Firmen sind auf diesen Sachverhalt aufmerksam
zu machen. Änderungen von der in diesem Gutachten pauschal angenommenen Gesamtschallleistung sind
durch einen Sachverständigen auf Unbedenklichkeit zu prüfen.
Diese Quellen für eine Gewerbelärmemission sind unter den Maßgaben der TA Lärm in ihren Auswirkungen bewertet worden. Die Immissionsberechnungen zeigen, dass an allen Fassaden im Umfeld des Plangebietes die
Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowohl für den Tages- als auch für den Nachtzeitraum eingehalten werden.
Dies gilt ebenso für das Maximalpegelkriterium für kurzzeitige Geräuschspitzen aufgrund der spezifischen Nutzung einer Tiefgaragenanlage.
Um Beeinträchtigungen durch den die Tiefgarage anfahrenden Verkehr zu unterbinden, sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Tiefgarageneinfahrt festgesetzt. Dazu zählt die Auskleidung von Decken- und Wandflächen mit schallabsorbierenden Oberflächen und die Vermeidung bzw. geräuschmindernde Ausführung von querenden Entwässerungsrinnen im Bereich der Tiefgaragenfahrbahn.
4.9 Grünflächen/Freiflächen
Die nördlich des Gebäudes auf der gesamten west-östlichen Ausdehnung des Grundstücks gelegene Fläche ist
mit einer hochwertigen Grün- und Freiraumgestaltung zu versehen und dauerhaft zu unterhalten. Die genaue
Ausführung wird im Durchführungsvertrag geregelt.
4.10 Grünordnerische Festsetzungen
Extensive Dachbegrünung
Zur Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse ist für Flachdächer eine Begrünung mit standortgerechter
extensiver Vegetation vorgesehen. Hierzu werden Regelungen im Durchführungsvertrag und in der Gestaltungssatzung getroffen.
Erhalt von Bäumen
Zum Schutz der großen Blutbuche auf dem südlich anschließenden Grundstück (Flurstück 1832) direkt an der
Grundstücksgrenze wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 (b) BauGB eine Fläche mit Bindung für die Bepflanzung und
für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Auf diese Weise wird der
Wurzelbereich von weiteren Baumaßnahmen weitgehend frei gehalten. Dazu gehören der Erhalt der vorliegenden Betondecke samt Gründung, die Mauer der Grundstücksbegrenzung und die Aussparung der Tiefgaragenbebauung. Auf diese Weise werden Bodeneingriffe im direkten Umfeld des Baumes weitgehend vermieden. Innerhalb der festgesetzten Fläche ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu beachten.
Die festgesetzten Maßnahmen zur Begrünung, sowie die im Durchführungsvertrag zu vereinbarenden Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahmen werden zu einer ökologisch wie gestalterisch wirksamen Grünstruktur im
Plangebiet führen. Die Differenzierung der Freibereiche wird mit der unterschiedlichen Begrünung zusätzlich
hervorgehoben. Darüber hinaus wird damit ein Beitrag zur Ausbildung eines angenehmen Kleinklimas geleistet
und gewährleistet, dass die angestrebten städtebaulichen Qualitäten sich im Freiraum widerspiegeln.
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5. Umweltbelange
Aufgrund der Durchführung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ist die Erstellung eines Umweltberichtes zum Bebauungsplan gemäß § 2a BauGB nicht erforderlich.
Das Verfahren gemäß § 13 BauGB ist nur anwendbar, wenn keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der
in § 1 (6) Nr.7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) bestehen. Davon ist in diesem Fall auszugehen, so dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
durchgeführt werden kann.
Gleichwohl sind die Umweltbelange darzulegen und in den planerischen Abwägungsprozess einzustellen.
5.1 Schutzgut Mensch – Aspekt Lärm
Zur Berücksichtigung und Abwägung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 BauGB wurde im Rahmen
des Verfahrens eine schalltechnische Untersuchung (Szymanski & Partner, August 2012) erstellt, welche die in
Zusammenhang mit der Wohnanlage geplante Tiefgarage sowie den von der Umgebung ausgehenden Verkehrs- und Gewerbelärm untersucht. Es sind die auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen aus dem
Straßenverkehr ermittelt und auf Grundlage der DIN 18005 (Schallschutz in Städtebau) beurteilt worden. Darüber hinaus ist eine Bewertung der innerhalb des Plangebietes auftretenden Gewerbelärmimmissionen vorgenommen worden.
Beurteilungsgrundlagen
Aufgrund der innerstädtischen Lage des Plangebietes und der gewollten Nachnutzung weitgehend funktionslos
gewordener Flächen mit Wohnbebauung, ist mit einer Vorbelastung durch Schallimmissionen aus dem Umfeld
zu rechnen. So liegt auf der Westseite eine gewerbliche Nutzung in Form eines Parkplatzes vor. Am Veltmanplatz sind die Immissionen aus dem Verkehr auf der Saarstraße und der Ludwigsallee prägend für das Plangebiet. Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme wird der genehmigten gewerblichen Nutzung sowie der
vorhandenen Verkehrslärm-Vorbelastung im Umfeld durch Anpassung und Festsetzung erhöhter Immissionsrichtwerte Rechnung getragen. Aktive Schallschutzmaßnahmen bzw. größere Abstände zu den Emittenten sind
im Innerstädtischen Bereich auf Grund der Lagebeziehungen und der baurechtlichen Rahmenbedingungen in
der Regel nicht ausreichend wirksam und städtebaulich unerwünscht. Daher werden als Beurteilungsgrundlage
der schalltechnischen Situation und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen für die Bebauung und deren
Nutzung gegenüber der gewerblichen Schallemittenden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und gegenüber
der verkehrlichen Lärmbelastung die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bzw. die Orientierungswerte der
DIN 18005 für Mischgebiete festgesetzt. Die innerstädtische Lage des Plangebietes rechtfertigte eine Ausweisung im Plangebiet als Mischgebiet, in dem ebenfalls uneingeschränkt Wohnen als Nutzung zulässig ist. Da die
sonstigen zulässigen Nutzungen hier städtebaulich nicht erwünscht und als eher unverträglich aufgefasst werden, wird die Nutzung als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, die Beurteilung hinsichtlich der Lärmthematik erfolgt aber analog einer lageangemessenen Mischnutzung. Nur so lassen sich erhebliche Einschränkungen für
die vorliegende gewerbliche Nutzung durch die heranrückende Wohnbebauung ausschließen und unverhältnismäßig aufwendige Schutzmaßnahmen für das Wohngebiet vermeiden. Die Beurteilung der Wohnnutzung auf der
Grundlage der Werte für Mischgebiete gewährt dieser damit den gleichen Schutz wie den vorliegenden Wohnnutzungen in der Bebauung im Bereich der Pontstraße. Der mögliche Immissionskonflikt ist dort im Rahmen der
Genehmigungen der gewerblichen Nutzungen, meist gastronomischer Art, bereits als gelöst zu betrachten. Die
neue Wohnbebauung rückt nicht näher als bereits bestehende Wohnutzungen an die bestehenden Gewerbenutzungen heran, löst also keinen neuerlichen Konflikt aus.
Auch für das Wohnen in innerstädtischen Mischgebieten mit den dort angewandten Immissionsrichtwerten der
TA Lärm, bzw. den Immissionsgrenzwerten und Orientierungswerten der 16. BImschV in Verbindung mit der
DIN 18005 gelten gesunde Wohnverhältnisse als gesichert.
Lärm Verkehr
Pegel bestimmend sind die Emissionen der Saarstraße und der Ludwigsallee. Alle weiteren Straßenzüge sind
bei der Pegelbildung von untergeordneter Bedeutung. Ausweislich der Ergebnisse der Lärmkartierung im Zusammenhang mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist an der ungünstigsten Stelle der Bebauung im Plangebiet
Ecke Veltmanplatz / Kreuzherrenstraße mit Belastungen Lnight = 45 bis <50 dB(A) im Nachtzeitraum zu rechnen. Die Belastungen für den 24h Tag sind mit Lden = 60 bis <65 dB(A) angegeben. Auf Grund der unterschiedlichen Berechnungs- und Beurteilungsmethoden fällt der Beurteilungspegel nach RLS 90 für den Tageszeitraum
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(16h) geringer aus. Durch Abschirmung der umgebenden Bebauung sowie Eigenabschirmung des Baukörpers
im Plangebiet sind die Immissionsbelastungen mit Ausnahme der vorgenannten Fassaden nach Abschätzung
ca. 10 dB(A) geringer und liegen damit im Bereich der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete nach
DIN 18005.
Aufgrund der zentralen Lage des Plangebietes sind aktive Schallschutzmaßnahmen städtebaulich nicht sinnvoll
und nicht umsetzbar. Deshalb werden passive Maßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt.
Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen wird nach Maßgabe der schalltechnischen Untersuchung an
allen Baugrenzen im Plangebiet Lärmpegelbereich IV , und die erforderlichen Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen wird die Einhaltung der Orientierungswerte
der DIN 18005 an den betroffenen Fassadenabschnitten und somit die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse gewährleistet.
Dies muss bei Neu-, Um- und Anbauten eingehalten werden.
Von diesen Festsetzungen können Ausnahmen gestattet werden, wenn ein Sachverständiger den entsprechenden Nachweis erbringt, dass geringere Maßnahmen ausreichen.
Lärm Tiefgarage
Die der geplanten Wohnanlage zugehörige Tiefgarage wurde anhand der Vorgaben der Technischen Anleitung
zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt.
Um Beeinträchtigungen durch den die Tiefgarage anfahrenden Verkehr zu unterbinden, sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Tiefgarageneinfahrt festgesetzt. Dazu zählt die Auskleidung von Decken- und Wandflächen mit schallabsorbierenden Oberflächen und die Vermeidung bzw. geräuschmindernde Ausführung von querenden Entwässerungsrinnen im Bereich der Tiefgaragenfahrbahn.
Die Untersuchung zeigt, dass sowohl innerhalb des Tages- als auch innerhalb des Nachtzeitraumes die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Auch unter Berücksichtigung längerer Ruhezeiten mit erhöhter
Empfindlichkeit (Sonn- und Feiertags) werden die Beurteilungspegel tags und nachts eingehalten.
Aus den Berechnungen zu den kurzzeitigen Geräuschspitzen geht hervor, dass das Maximalpegelkriterium der
TA Lärm tags und nachts eingehalten wird.
Gewerbelärm - Stellplatzanlagen
Um die Vorbelastung der genehmigten gewerblichen Nutzungen nicht einzuschränken, wird die Festsetzung von
erhöhten Immissionsrichtwerten (vergleichbar einem Mischgebiet - MI) empfohlen. Auf Basis des verwendeten
Emissionsmodells für die Maximalauslastung des Parkplatzes werden im Nachtzeitraum auch die erhöhten Immissionsgrenzwerte der TA Lärm (vergleichbar MI) an der zum Parkplatz gelegenen Fassade um bis zu maximal
10 dB(A) überschritten. Aus sachverständiger Sicht lässt sich dieser Immissionskonflikt nur durch baulichen
Schallschutz innerhalb des Plangebiets kompensieren. Im Tageszeitraum sind die Belastungen unbedenklich.
Auf der im Westen angrenzenden Parkplatzfläche sind 65 gewerbliche Stellplätze der benachbarten Gastronomie zu berücksichtigen. Es ist geprüft worden, ob das Heranrücken der Wohnbebauung an die genehmigte Stellplatznutzung zu Richtwertüberschreitungen an den geplanten Wohnbebauungen innerhalb des Plangebiets führt.
Das verwendete Emissionsmodell reduziert sich auf die maßgeblichen Emissionen und ungünstigste Annahmen.
Die getroffenen Vereinfachungen sind mit Sicherheiten behaftet.
Zur Erhöhung der Prognosesicherheit wird für die Maximalauslastung im Tageszeitraum von einer Bewegung je
Stellplatz und Stunde ausgegangen. Im Nachtzeitraum wird eine 50% Auslastung unterstellt. Die tatsächlichen
Belastungen sind auf Basis der Erkenntnisse mehrerer Ortstermine deutlich geringer.
Die höchsten Belastungen treten erwartungsgemäß an den Immissionsorten an den westlichen Fassaden mit direkter Ausrichtung zum Parkplatz auf. Das Maß der Überschreitung beträgt an ungünstigster Stelle bis zu 10
dB(A) im Nachtzeitraum. Die erforderlichen Mindestabstände zu Pkw-Stellplätzen, die gewährleisten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte bei einer Nutzung im Nachtzeitraum nicht überschreiten, können gleichfalls nicht eingehalten werden. Im Tageszeitraum sind die Belastungen
insgesamt unbedenklich.
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In den Obergeschossen steigen die Pegel trotz des erhöhten Abstands durch die Reduzierung der abschirmenden Wirkung des vorgelagerten Baukörpers der Tiefgarage um bis zu 3 dB(A). An diesen Fassaden sind für die
schutzbedürftigen Räume ohne ein zusätzliches Fenster an einer leisen Seite (z.B. Nordfassade) bauliche
Schallschutzmaßnahmen erforderlich. An einzelnen Immissionsorten werden die angestrebten Immissionsrichtwerte auch im Nachtzeitraum um mindestens 1 dB(A) unterschritten.
Die Definition des Immissionsortes in der TA Lärm lautet „0,5m vor dem geöffneten Fenster“. Bei geöffnetem
Fenster entfällt zwangsläufig jedoch der passive Schallschutz. Hintergrund dieser Definition war das „Lüftungsbedürfnis“ der Bewohner sowie eine Umgehung möglicher akustischer „Störeinflüsse“ bei Messungen durch die
Raumakustik. Bei der Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm wird das Lüftungsbedürfnis durch zusätzliche schallgedämmte Lüftungseinrichtungen berücksichtigt. Ein Öffnen der Fenster
im Nachtzeitraum ist somit nicht mehr erforderlich.
Im konkreten Fall ist aus sachverständiger Sicht bei unverändertem Planinhalt und Sicherung der angrenzenden
gewerblichen Stellplatznutzung der Immissionskonflikt, ausgelöst durch das Heranrücken, nur durch ein sogenanntes Konzept architektonischer Selbsthilfemaßnahmen in Verbindung mit passivem Schallschutz zu kompensieren.
Für Aufenthaltsräume, die nur Fenster besitzen, die zur Lärmquelle gewerblicher Parkplatz orientiert sind, wird
vor jeweils einem notwendigen Fenster ein zusätzlicher transparenter „Schallschirm“ montiert. Dieser Schallschirm als vorgesetztes Fassadenteil stellt einen aktiven Schallschutz dar und führt vor dem Fenster zu einer
Pegelminderung von ca. 10 dB(A), dem Einhalten der Immissionsrichtwerte und damit bei einem gekippten Fenster zu unbedenklichen Belastungen im Innenraum. Darüber hinaus ist eine Messung nach TA Lärm 0,5 m vor
dem geöffneten Fenster faktisch durch den Schallschirm nicht mehr möglich. Alle weiteren Fenster dieser Räume dienen ausschließlich der Belichtung. Ein nach TA Lärm zu berücksichtigender Immissionsort wird an diesen
Fenstern im Nachtzeitraum ausgeschlossen.
Freizeitanlagen und Gaststätten
An der Pontstraße sind umfangreiche gastronomische Nutzungen insbesondere auch Außengastronomie im
rückwärtigen Bereich zu berücksichtigen. Es wird unterstellt, dass diese vorhandenen gewerblichen Nutzungen
im Rahmen des genehmigten Umfangs an den jeweils angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm nicht überschreiten. Für die Bebauung im Bestand sind aus ungünstiger Sicht mindestens die Immissionsrichtwerte für Mischgebiet (MI) einzuhalten. Auf Grund der umfangreichen
Vorbelastung sollen für das Plangebiet trotz der Ausweisung allgemeines Wohngebiet (WA) gleichlautende Immissionsrichtwerte festgesetzt werden.
Die zukünftig im Plangebiet zu berücksichtigenden Immissionsorte weisen z.T. deutlich größere Abstände zu den
relevanten Quellen im Bestand auf. Auf Grund der sich aus den mittleren Abständen ergebenden Pegelminderung sind damit im Plangebiet geringere Belastungen als im Bestand zu prognostizieren. Die zulässigen Emissionen werden durch die vorhandenen direkt angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen im Bestand dimensioniert. Unverhältnismäßige Einschränkungen der genehmigten gewerblichen Nutzungen sind damit in der vorliegenden Situation auszuschließen. Ein sich verschärfender Immissionskonflikt durch die schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet ist somit nicht zu besorgen. Eine weitere Detaillierung zur Beurteilung des Immissionskonfliktes ist im Rahmen der Bauleitplanung in der vorliegenden Situation aus sachverständiger Sicht nicht erforderlich.
5.2 Schutzgut Mensch – Aspekt Luftschadstoffe
Durch die zusätzlichen ca. 80 Kfz-Tiefgaragenstellplätze werden etwa 150 tägliche Fahrbewegungen von / zum
Veltmanplatz bzw. in der Kreuzherrenstraße erwartet. Zur Bestimmung der möglichen LuftschadstoffImmissionen bezüglich der unmittelbar benachbarten Wohnnutzung aus dem Betrieb der geplanten Tiefgarage
wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Gutachten zur Lufthygiene erarbeitet, das die Belastungen die für unmittelbare Wohnnachbarschaft beurteilt.
Der Nachweis der Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der möglichen
Luftschadstoff-Immissionen aus dem Betrieb der Tiefgarage ist im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren
zu erbringen.
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Fassung vom 12.10.2012
5.3 Schutzgut Mensch – Aspekt Besonnung
Die geplante Bebauung im Plangebiet orientiert sich in ihrer Lage an der vorhandenen Bebauung, die aufgrund
ihrer Nutzung entbehrlich geworden ist. Die neuen Baukörper werden, insbesondere im westlichen Gebäuderiegel, eine höhere, der geplanten Nutzung und der Lage angemessene Kubatur erhalten. In einer Verschattungsstudie ist geprüft worden, inwieweit die Bestandsbebauung insbesondere die Rückseiten der nördlich gelegenen
Bebauung am Veltmanplatz von dieser Höhenentwicklung hinsichtlich der Besonnung betroffen werden.
Zur Beurteilung der Besonnung bzw. Verschattung von Gebäudefassaden gibt es keine rechtlich verbindlichen
Kriterien. Soweit die nach Landesbauordnung erforderlichen Abstandflächen eingehalten werden, wird in der
Regel davon ausgegangen, dass die Belichtung und Besonnung im ausreichenden Maße gewährleistet ist.
Zur Beurteilung der Besonnung werden die Empfehlungen der DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“ herangezogen. Dort werden zwei Maße formuliert, die für mindestens einen Wohnraum pro Wohnung erfüllt sein sollen.
Zum einen soll am Stichtag 17. Januar die minimale Besonnungsdauer eine Stunde betragen, zum anderen soll
zur Tag-/Nachtgleiche (i.d.R. 21. März und 23. September) die Besonnungsdauer mindestens vier Stunden währen.
In einem dreidimensionalen Simulationsmodell wurden für die betreffenden Tage die Sonnenstände und der jeweilige Schattenwurf berechnet und diese aus verschiedenen Perspektiven visualisiert. Darin wurde die Besonnungsdauer jedes Fensters in der Fassade bestimmt. Es wurde die Verschattung durch die vorliegenden Bestandsgebäude dem Schattenwurf der Neubebauung nach Planung gegenüber gestellt.
Im Ergebnis der gutachterlichen Berechnungen konnte festgestellt werden, dass keines der Nachbargebäude an
der Kreuzherrenstraße wie auch am Veltmanplatz von einer planungsbedingten Beeinträchtigung betroffen ist.
Die Bebauung entlang der Kreuzherrenstraße wird in weitgehend demselben Ausmaß verschattet, wie in der Bestandssituation. Dort gibt es keine signifikanten Veränderungen. Für die Rückseiten der Bebauung am Veltmanplatz ergeben sich durch die höhere Neubebauung des westlichen Gebäuderiegels und der Verlängerung
des nördlichen Gebäudeteils zusätzliche Schattenbilder, die jedoch weitgehend den Empfehlungen der DIN 5034
entsprechen. Lediglich das Gebäude Veltmanplatz 7 wird in Teilen bis ins zweite Obergeschoss soweit zusätzlich verschattet, dass für eine von acht Wohnungen am Stichtag 17. Januar die Empfehlung der DIN 5034 von
einer Stunde Besonnung nicht eingehalten werden kann. Dies betrifft eine Wohneinheit im Hochparterre im nach
Süden abgeknickten Gebäudeteil Veltmanplatz Nr. 7.
Für die Stichtage der Tag- und Nachtgleiche, an denen für einen Aufenthaltsraum in Wohnungen eine Besonnungsdauer von vier Stunden nach der DIN 5034 empfohlen wird, unterschreitet keine Wohnung dieses Kriterium. Vorsorglich ist die Besonnung auch für den Sommerstichtag 21. Juni bestimmt und mit der Bestandssituation verglichen worden. Für diesen Fall konnten keine von der Bestandsituation abweichende Beeinträchtigungen
gefunden werden.
Innerhalb dicht bebauter Gebiete insbesondere innerhalb innerstädtischer Bebauung ist die Situation nicht ungewöhnlich, dass die Empfehlungen der DIN 5034 nicht an allen Stellen eingehalten werden können.
Gemäß § 1a (2) BauGB ist sparsam und schonend mit Grund und Boden umzugehen. Dahingehend ist die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen u.a. durch Wiedernutzbarmachung von Flächen zu verringern. Diesem
Grundsatz wird hier gefolgt. Es ist Wille der Stadt, untergenutzte Flächen im Innenstadtbereich durch eine geeignete Bebauung mit notwendigen und nachgefragten Nutzungen zu erschließen und der Nachfrage zur Verfügung
zu stellen. Diese städtebaulich gewollte Entwicklung kann in Einzelfällen und in geringem Umfang zu Unterschreitungen der Empfehlungen der DIN 5034 an der Nachbarbebauung führen. In diesem Fall wird eine Empfehlung zur Besonnung (eine Stunde Besonnung am 17. Januar) der DIN 5034 an einer Wohnung im Gebäude
Veltmanplatz Nr.7 nicht eingehalten. An allen anderen Wohnungen wird diese Empfehlung erfüllt. Die andere
Empfehlung der DIN 5034 (vier Stunden Besonnung zur Tag-/Nachtgleiche) wird an allen Wohnungen eingehalten.
Um die Besonnung durch Modifikationen am geplanten Baukörper entsprechend der Empfehlungen der
DIN 5034 zu erfüllen, müsste ein massiver Eingriff in die Kubatur des westlichen Baukörpers vorgenommen werden, so dass dieser nur unwesentlich in der Höhe über die ein- bis zweigeschossige Bestandsbebauung hinaus
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ginge. Dies würde dem städtebaulichen Ziel, in diesem Bereich innerstädtisches Wohnen mit einer städtebaulichen sinnvollen Dimensionierung zu fördern und untergenutzte Flächen dafür nutzbar zu machen, entgegenstehen. Eine für diese Nutzung angemessene Bebauung würde damit an diesem Standort ausgeschlossen.
Die sehr geringe Beeinträchtigung durch Verschattung ist somit zu tolerieren.
5.4 Grün- und Freiflächen
Das Plangebiet ist durch einen Großteil versiegelter Flächen gekennzeichnet, vereinzelt liegen in den Hinterhöfen Grünbereiche die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind.
Gegenüber der geplanten Wohnbebauung liegt die Grünanlage Veltmanplatz, die stark zur Saarstraße hin ansteigt und durch alten Baum und Strauchbestand, einen Teich, ein Wegesystem und einem kleinen Kinderspielplatz geprägt ist. Der Veltmanplatz verbindet die Innenstadt mit dem Lousbergviertel und dem Erholungsgebiet
Lousberg.
Auf den nicht über- und unterbauten Freiflächen wird eine attraktive Grüngestaltung angelegt und über den zum
Bebauungsplan zugehörigen Durchführungsvertrag gesichert. Sie ist entsprechend den Vereinbarungen dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Für den hausnahen Kinderspielplatz soll im nördlichen Bereich eine ca. 65m²
große Fläche, für die Anlage eines Kinderspielplatzes vorgesehen und von Bebauung freigehalten werden,
wenn der Bedarf durch den Zuzug von Familien mit Kindern tatsächlich vorhanden ist. Hierzu sollen Regelungen
im Durchführungsvertrag erfolgen.
Darüber hinaus sind auf den Flächen, die von Tiefgaragen unterbaut sind, weitgehend Grüngestaltungen anzulegen. Davon ausgenommen sind Flächen, die als begehbare Terrassen vorgesehen sind, sowie diejenigen Flächen des Innenhofes, die zur Erschließung dienen.
Um den Nutzungsdruck auf die benachbarte Grünanlage „Veltmanplatz“ zu begrenzen und sinnvoll zu lenken,
wird der Vorhabenträger eine Aufwertung und Anreicherung von Flächen in dieser Parkanlage vornehmen. Diese
Maßnahmen sollen ebenfalls über den Durchführungsvertrag gesichert werden.
5.5 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
Grundsätzlich ist die Natur auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu schützen und die Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu sichern.
Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich gemischte Baufläche aus.
Die Fläche wird nicht vom Landschaftsplan erfasst.
Tiere
Bei der zu betrachtenden Fläche handelt es sich um durch Gebäude, Straßenführungen und Parkplätze versiegelte Bereiche. In den Hinterhöfen liegen kleinere Grünbereiche, die Baum- und Strauchstrukturen aufweisen. Im
Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung,
Januar 2012). Es wurden keine planungsrelevanten Arten angetroffen.
Das Plangebiet ist weitgehend überbaut und versiegelt. Die Gebäude sind intakt und daher dicht abgeschlossen,
so dass sie für Tiere, wie z.B. Fledermäuse nicht zugänglich sind. Auch Keller und Dachräume sind abgeschlossen und weisen aufgrund der verputzten Wandflächen keine Eignung für den Aufenthalt der Tiere auf. Aufgrund
der Versiegelung und des Zustandes der Gebäude ist keine Eignung als Habitat für andere Arten, wie die Haselmaus oder die Geburtshelferkröte gegeben.
Das Plangebiet weist für planungsrelevante Vogelarten nur eine sehr begrenzte Eignung auf. Dies gilt z.B. auch
für geschützte Gebäudebrüter wie Schleiereulen oder Turmfalken. In begrenzten Umfang liegt eine Eignung für
Mehl- und Rauchschwalben vor, es konnten aber keinerlei Nist- und Brutaktivitäten aufgefunden werden.
Für weitere Artengruppen, wie Schmetterlinge, Libellen, Heuschrecken, Käfer u.a. sind die Lebensraumbedingungen „nicht außergewöhnlich genug“, um seltenere oder gefährdete Arten zu beherbergen. Insofern ist hier
nicht mit Standortspezialisten zu rechnen, die in der artenschutzrechtlichen Prüfung besonders zu beachten wären.
Bei den durchgeführten Begehungen ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass sich planungsrelevante Arten, die
ihre Lebensraumbedingungen auf der Fläche vorfinden, dort aufhalten. Diesbezüglich sind jedoch die Fenster
und Türen bis zum Zeitpunkt des Baubeginns geschlossen zu halten, damit keine Fledermausarten die Gebäude
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beziehen können. Um keine sogenannten „Allerwelts-Vogelarten“ während der Brutzeit zu stören, sind durchzuführende Gehölzrückschnitte in den Wintermonaten (1. Oktober bis 28. Februar) durchzuführen.
Aufgrund der Prüfung kann das Vorkommen von streng und besonders geschützten Tierarten im Bereich des
Geltungsbereiches ausgeschlossen werden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigen auf die Tierwelt hervorgerufen werden.
Pflanzen
Gemäß § 13a (2) Nr.4 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren, in den Fällen des (1) Satz 2 Nr.1 Eingriffe,
die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 BauGB
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
nicht erforderlich.
Die Bestandsbäume auf der Nordseite der geplanten Bebauung, von denen zwei unter die Baumschutzsatzung
der Stadt Aachen fallen, können zur Umsetzung der Planung nicht erhalten werden. Die Entfernung der Bäume
aufgrund der Abbruch- oder Baumaßnahmen wird im Zuge des notwendigen Baugenehmigungsverfahrens mit
dem Sachgebiet Baumschutz abgestimmt.
Ein Baum im nordwestlichen Teil des Plangebietes, der ebenfalls unter die Baumschutzsatzung fällt, wird erhalten und in die Grüngestaltung integriert. Da hier die genannte Satzung greift, wird auf eine Festsetzung im Rahmen des Bebauungsplanes verzichtet.
Die nicht über- und unterbaute Fläche auf der nördlichen Seite des Baugebietes wird mit einer hochwertigen
Grün- und Freiraumgestaltung ausgestattet und unterhalten. Näheres regelt der Durchführungsvertrag.
Der Innenhof der geplanten Wohnanlage ist größtenteils mit einer Tiefgarage unterbaut, die mit einer ausreichend dicken Aufbauschicht versehen wird, so dass in Teilen Rasen, Strauch- und Heckenpflanzungen möglich
sind.
5.6 Schutzgut Wasser
Der Erhalt der Gewässer und ihrer Funktionen für den Menschen und den Naturhaushalt sowie die Gefahrenabwehr stehen im Vordergrund.
Grundwasser
In den Deckschichten herrschen überwiegend Böden mit geringer Wasserdurchlässigkeit (kf = 10-8 bis 10-6 m/s)
und schwacher Staunässe vor. Unterhalb der Deckschichten lagern Böden mit überwiegend geringer bis mittlerer
Wasserdurchlässigkeit (kf = 10-9 bis10-4 m/s).
Der Flurabstand des Grundwassers beträgt gemäß Kartenangabe drei bis fünf Meter, von Süden nach Norden
hin ansteigend.
Sollten Bauwerke bzw. Aufgrabungen ins Grundwasser hineinreichen, sind hydrogeologischen Gutachten aufzustellen, welche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers (z.B. eine druckwasserdichte Ausbildung der Tiefgeschosse oder eine Umleitung des Grundwasserstromes um die Tiefgeschosse herum) aufzeigen.
Für die Unterbringung der bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Stellplätze ist eine Unterbauung größerer
Teile des Grundstücks durch eine Tiefgarage zulässig und geplant. Die Planung sieht vor, dass die Tiefgarage in
Ihrer Höhenlage mit geplant OKF von ca. 179,30 m ü.NHN nicht wesentlich tiefer liegt, als die Kellergeschosse
der Bestandsbebauung bzw. die bisherige Hoffläche des Bestandes mit ca. 179,50 m ü.NHN. Zur Beurteilung
der Grundwassersituation und der Bodenverhältnisse ist ein Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung zum Plangebiet erstellt worden (Prof. Dr.-Ing. H. Dieler + Partner GmbH, Dezember 2011). Durch vor Ort
eingebrachte Rammkernbohrungen wurde ein Flurabstand zu einem zusammenhängenden Grundwasservorkommen von 6,40 m bis 6,60 m festgestellt. Damit liegt die wasserführende auf einer Höhe von ca. 174,00 m bis
175,00 m deutlich unterhalb der geplanten Baukörper.
Es ist also nicht vorgesehen, dass Bauwerke bzw. Aufgrabungen ins Grundwasser hineinreichen, besondere
Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und sind nicht zu besorgen. Dahingehend sind auch keine GrundSeite 23 / 27
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wasserabsenkungen oder –ableitungen nach der Bauphase vorgesehen. Zeitweise wird nach Niederschlägen
aufgrund des insgesamt nur halbdurchlässigen, angeschütteten und gewachsenen Baugrundes möglicherweise
drückend einwirkendens Stauwasser vor erdberührten Außenwänden bilden. Diese Problematik lässt sich jedoch
durch bewährte Maßnahmen wie wasserdruckdichte Abdichtungen bewältigen. Die konkrete Ausgestaltung wird
im Baugenehmigungsverfahren zu klären sein.
Oberflächengewässer
Das anfallende Niederschlagswasser unbebauter Grundstücke ist grundsätzlich, dem § 55 (2) WHG in Verbindung mit § 51 a LWG entsprechend, in ein Gewässer einzuleiten ( oder zu versickern), wenn dies möglich ist und
die entsprechenden Flächen nicht bereits kapazitätsmäßig in den vorhandenen Kanalleitungen der Stadt Aachen
berücksichtigt wurden.
Das B-Plangelände ist vollständig bebaut. Eine Einleitung in ein Gewässer ist nicht möglich.
Hochwasserschutz
Das Gelände ist zurzeit nahezu vollständig versiegelt. Es gehört zum Einzugsgebiet der Wurm.
Aus Hochwasserschutzgründen ist der Niederschlagswasserabfluss aus dem B-Plangebiet grundsätzlich auf den
momentanen Abfluss zu begrenzen.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind nicht vorhanden.
Entwässerung/-konzept
Das Plangebiet ist bezüglich des anfallenden Niederschlagswassers und anfallenden Schmutzwassers über die
Mischwasserkanäle der angrenzenden Straßen erschlossen.
Sollten grundwasserbeeinflussende Maßnahmen während der Bauphase notwendig sein, so werden diese im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit der unteren Wasserbehörde ebenso abgestimmt wie die dann
vorzulegende Entwässerungsplanung. Die Vorschriften der Kanalanschlusssatzung werden berücksichtigt.
5.7 Schutzgut Boden
Nach dem derzeitigen Planungsstand befand sich auf dem Grundstück Veltmanplatz 3 der Eintrag einer Altlastenverdachtsfläche. Durch Bauaktenrecherchen und Bodenuntersuchungen konnte der Altlastenverdacht ausgeräumt werden.
Das Grundstück verbleibt als Altstandort AS 473 im Altlastenverdachtsflächenkataster nach § 8 Landesbodenschutzgesetz NRW mit „nachrichtlicher“ Kennzeichnung. Punktuelle Restbelastungen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden, so dass sich bei zukünftigen Baumaßnahmen mit Erdarbeiten aufgrund dessen stofflicher
Zusammensetzung bestimmte Anforderungen bezüglich des Umgangs mit den Bodenmaterialien ergeben. Im
vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Rückbau- und/oder Erdarbeiten unter gutachterlicher Begleitung
durchgeführt werden.
5.8 Schutzgüter Luft und Klima
Lokalklima
Der genannte Ortsbereich in der nördlichen Innenstadt wird nach den Bewertungen aus dem Gesamtstädtischen
Klimagutachten dem Klimatop Innenstadtklima zugeordnet. D.h. in diesem baulich hoch verdichteten Innenstadtbereich bilden sich witterungsbedingt zeitweise sehr starke Wärmeinseln. Gleichzeitig führt der deutlich reduzierte Luftaustausch nachweislich zu bioklimatischen und lufthygienischen Belastungen.
Die neue Flächenausnutzung für die Wohnbebauung einschließlich der Flächen für die Tiefgarage sieht eine
GRZ von 0,85 vor. Von den geplanten ca. 1.740 m² Freiflächen (gegenüber ca. 1.320 m² im Bestand) werden
etwa 45 % begrünt sein. Zusammen mit der in der Gestaltungssatzung und im Durchführungsvertrag festgesetzten extensiven Dachbegrünung von mehr als 1.000 m² auf den verschiedenen Teildächern ist zu erwarten, dass
die lokalklimatische Situation gegenüber dem Ist-Zustand verbessert wird.
5.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Besondere Kulturgüter finden sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die vorhandene Bebauung als
gegebenes Sachgut ist aufgrund seiner geringen Nutzbarkeit entbehrlich.
Im Plangebiet ist mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen. In einer sondierenden Voruntersuchung (Goldschmidt, Zwischenbericht März 2012) ergab eine Urkundenrecherche, dass auf dem Urkatasterplan von Aachen
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vom Beginn des 19. Jh. noch keine Bebauung auf dem Untersuchungsgelände erkennbar ist, während der Rappardplan von 1860 an dieser Stelle ein langgestrecktes, größeres Gebäude zeigt. In Sondierungen auf dem
Grundstück sind Fundamentreste entdeckt worden, die zu diesem Gebäude gehört haben könnten. Wahrscheinlich handelt es sich um die ehemalige Fabrik des Arnold Deden, dem das Gelände mit dem früheren Kreuzherrenkloster (südlich des Plangebietes) seit 1824 gehörte.
Die nach dem Krieg an dieser Stelle abgetragenen Mauern sind flächendeckend etwa in einer Tiefe von 20 bis
30 cm unterhalb der heutigen Geländeoberkanten erhalten. Die dazwischen liegenden Bereiche sind bis zur
Baueingriffstiefe in weiten Bereichen mit modernen Bauschuttverfüllungen aufplaniert. Nur an einigen Stellen
fanden sich noch ältere Planier- bzw. Verfüllschichten aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg, deren Oberkante
entsprach in etwa der erreichten Baueingriffstiefe.
Die auf dem Plangebiet durchgeführte Sachstandsermittlung (NW 2012/1013) erbrachte bislang unbekannte
Baubefunde der Neuzeit. Das Gebiet ist zur Eintragung als Bodendenkmal nach § 3, 4 DSchG NW vorgesehen.
Aus diesem Grund müssen anstehende Bodeneingriffe archäologisch untersucht und dokumentiert werden. Die
Durchführung der entsprechenden Arbeiten können bei der zuständigen Außenstelle des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland beantragt werden (Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.
02425 - 9039 0 / Fax: 9039 199). Mit Blick auf die verfügbaren Fachkräfte und die vorhandenen öffentlichen Mittel sowie die konkret anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz, der Pflege und der Erforschung der Bodendenkmäler hat sich die Umsetzung der Maßnahme der Zeitplanung des Amtes anzupassen.
Alternativ bleibt es dem Antragsteller unbenommen, freiwillig und auf eigene Kosten eine archäologische Fachfirma zu beauftragen. Vor Beginn der archäologischen Arbeiten muss eine Grabungserlaubnis gemäß § 13
DSchG NW bei der Bezirksregierung Köln eingeholt werden.. Zur Möglichkeit archäologischer Funde und der
notwendigen begleitenden Maßnahmen ist ein Hinweis in die schriftlichen Festsetzungen aufgenommen worden.
5.10
Hinweise
Im Bebauungsplan sind Hinweise zu archäologischen Bodenfunden, zur Altlastenverdachtsfläche und zu möglichen Kampfmittelfunden aufgenommen. Diese Hinweise dienen dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit und tragen der Informationspflicht gegenüber Grundstückseigentümern und Bauherren im Plangebiet Rechnung. Die erforderlichen gutachterlichen Begleitungen werden im Durchführungsvertrag geregelt.
6. Auswirkungen der Planung
Durch die Planung wird ein Grundstück, das durch den Wegzug der dort bisher angesiedelten Hochschulinstitute
seiner Nutzung ledig wird, wieder für eine wichtige innerstädtische Funktion reaktiviert. Dadurch wird dem Prinzip
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gefolgt und dazu beigetragen, neue Inanspruchnahme von Flächen in
Stadtrandlage zu reduzieren. Diesbezüglich können die bei einer Planung auf der „grünen Wiese“ erforderlichen
Verkehrswege und die damit verbundenen Emissionen bei der Nutzung dieses innerstädtischen Grundstückes
vermieden werden.
Ferner erfolgt durch die Ansiedlung der geplanten Wohnnutzung die wirtschaftliche Ausnutzung der vorhandenen
Infrastruktur, insbesondere der Verkehrseinrichtungen des ÖPNV.
Aufgrund der vorgesehenen Wohnungstypen, die im Wesentlichen auf Einzelpersonen und Paare, in kleinerem
Umfang auf Wohngemeinschaften und eventuell auch Familien zugeschnitten sind, wird die Möglichkeit einer urbanen Wohn- und Lebenssituation an diesem Standort geschaffen. Als Zielgruppe werden damit besonders auch
Personen aus dem Umfeld der Hochschulen angesprochen, für die ein erhöhter Bedarf in den nächsten Jahren
erwartet wird. Dadurch kann zu einer Verbesserung des Wohnungsmarktes in diesem Mietersegment in der
Stadt Aachen beigetragen werden.
Um auch in der Ausführung der Bebauung zu gewährleisten, dass sich das Vorhaben in den städtebaulichen
Kontext und die umgebende Bebauung hochwertig und angemessen einfügt, werden die gestalterischen Qualitäten im Rahmen einer begleitenden Gestaltungssatzung gesichert.
7. Kosten
Für die Stadt Aachen entstehen keine benennbaren Kosten. Sämtliche entstehenden Planungskosten, sowie die
Aufwertung in Teilen der Parkanlage Veltmanplatz werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach
Maßgabe des Durchführungsvertrages vom Vorhabenträger getragen.
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8. Durchführungsvertrag
Zur Sicherung der Umsetzung der Planung wird vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen.
Darin wird die Verpflichtung des Vorhabenträgers festgehalten, das Vorhaben entsprechend den Bestimmungen
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und den ergänzenden vertraglichen Abreden zu einem bestimmten
Termin fertig zu stellen.
Weiterhin wird darin die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur fristgerechten Durchführung und Kostentragung
der im Einzelnen zu bestimmenden Erschließungsmaßnahmen vereinbart.
Weiterhin werden in dem Durchführungsvertrag Regelungen getroffen zur Finanzierung und fristgerechten Umsetzung von sonstigen Maßnahmen.
9. Plandaten
ca. m2
Allgemeines Wohngebiet
3.528
Gesamtfläche Plangebiet
3.528
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2012 die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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Anlage 1 Berichtigung Flächennutzungsplan
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Visualisierung_neu
1257
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Pflanzqualität: Sol. Baum 6xv ew mDb, Stu 50-60 cm, br 300-400 cm, h 700-900 cm
Pflanzgrube: 2,8x2,8x1,55 m = 12,54 m³
Substrat: Firma Gelsenrot gemäß FLL Empfehlung für Baumpflanzungen Teil 2
offene Baumscheibe mit Rasensaat: 14,5 m²
angrenzender Belag: Asphalt
3-4 cm Asphaltdeckschicht
14 cm Asphalttragschicht
37 cm Tragschicht Schotter 0/45
gewachsener Boden
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Pflanzung aus Stauden/Gräser
Asphalt hellgrau mit Beschichtungen in weiß/dunkelgrau
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Au
ße
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Tie
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+182,77
1.B
A
+182,72
+182,81/182,79
+183,00
tz
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+182,35
40
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0/
5
+182,92/182,85
4,9
%
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+182,62
0,1
6%
Zau
n
1611
KD +183,28/ KS 179,52
+181,57
4%
+182,65
0,00 = +182,50
ba
Sic ulich
hts er
ch
utz
Pollerleuchte
+181,84
Mastleuchte
KD +181,38/ KS 177,39
+181,75
+182,48
Sitzbank
+181,48/181,37
+181,53
+182,48
Pr
iva
tgä
rte
n
2%
+181,36/181,32
Fahrradanlehnbügel
+182,48
+181,37
+181,24
+181,19
Entwässerungsrinne
+181,14
pri
va
te
Te
rra
ss
en
+182,48
+181,19
2%
+182,44
+182,48
Regenwasser
+181,04/181,00
+182,41
0,00 = +182,50
+181,03/180,95
182,50
Höhen Bestand
182,50
Höhen Neuplanung
2%
+182,44
2%
+182,48
Planungsgrenze
vo
En raus
tlü s.
ftu
ng
TG
ba
Sic ulich
hts er
ch
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An
knü
pfu
ng
an
Be
sta
nd
sfu
ßw
eg
2,0
0
+182,48
OK TG +182,06
OK TG +181,98
OK TG +182,06
0,00 = +182,50
+1
83
,50
+182,48
2.B
A
+179,50
+182,48
3,9
0
1.B
A
40
3,9
Fa
0
hrr
ad
ste
1,5
llp
0
lät
ze
+182,48
Innenhofbegrünung
ENTWURF
1. BA + 2. BA
Phase
Bauabschnitt
AUßENANLAGENPLAN
28.03.2012
AUA
Planinhalt
erstellt am
von
AUA
EN
AA
XX
100
6
1:100
A0
Planer
Phase
Plantyp
Geschoss
Plannr.
Index
Maßstab
Format
erstellt am
ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN
Au
+182,48
ße
nk
an
te
Tie
fga
rag
e
An
knü
pfu
ng
an
Be
sta
nd
sfu
ßw
eg
1816
1887
INDEX
DATUM
GEZ.
06
05
04
03
02
01
16.10.12
11.09.12
14.08.12
27.07.12
17.07.12
18.04.12
Mö
Mö
Mö
Mö
Mö
Mö
Innenhof, Baumsetzung, Spielfläche, Pflanzliste, TG Lüftung
Baumsetzung, Kubatur Architektur
Baumsetzung
Überarbeitung Fläche Nord/Entwässerung
Rasen-/Pflanzflächen
neue Gebäudekubatur, Gärten, Pflanzfläche Nord-Ost
+179,10/179,05
FREIGABE 1
FREIGABE 3
FREIGABE 2
FREIGABE 4
KD +179,10/ KS 175,17
+179,10
z.B. Farn-/Hostapflanzung (122 m²) mTb
Farn- /Funkienpflanzung
z.B. Hydrangea aspera (10 Stk)
Riesenblatt Hortensie (8 Stk)
INHALT
FREIGABE LEISTUNGSPHASE
LANDMARKEN
univ. pro f . arch. di klaus kada
PONTVIERTEL
Pflanzung Nord
GmbH
dipl .- ing arch. bda gerhard w ittfeld
kadaw ittfeldarchitekt ur gnnbh
aureliusstra ss e 2
d - 52064 aachen
fo n +49 (0)24 1- 946 90 0
Gebrauchsrasen (680 m²)
fax +49 (0)24 1- 946 90 20
Karmeliterhöfe - Karmeliterstraße 10 - 52064 Aachen
3xv iC, H 80-100
4xv mDb, H 125-150
ARCHITEKT
Landschaftsarchitekten
Köln / Düsseldorf
Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek
Rasenflächen
RSM 2.3
1832
von
± 0.00 m entspricht = + 182.50 m ü.NN
OK TG +181,98
Sol. Baum 6xv ew mDb, Stu 50-60 cm,
br 300-400 cm, h 700-900 cm
z.B. Amelanchier lamarckii (12 Stk) 3xv mDb, H 150-175
Kupfer-Felsenbirne
Dateiname
Höhenkote
Pflanzliste
H 4xv ew mDb, Stu 20-25 cm
Bauvorhaben
Referenz
OK Mauer +182,50
Malus tschonoskii (2 Stk)
Wollapfel
VMP_AUA_EN_AA_XX_100_6
0,00 = +182,50
1,5
0
1612
VELTMANPLATZ
+179,99/179,89
1,2
0
0,00 = +182,50
Corylus colurna (1 Stk)
Baum Hasel
KE +180,36
OK TG +181,98
Fa
hrr
ad
ho
f
Ersatzpflanzung
KE +180,61
+182,44
Kre
uzh
err
en
str
aß
e
Ma
ue
rO
K
+180,71/180,61
BAUHERR / BAUHERRENVERTRETUNG
FACHPLANER
Büro Köln:
Graeffstr. 35
50823 Köln
Tel.: 0221/949977-10
Fax: 0221/949977-11
www.greenbox.la
info@greenbox.la
Büro Düsseldorf:
Breisacher Str. 14
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211/34 40 61
Ras
enf
l
äch
e
200
pr
i
va
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er
as
se
n
Pr
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Zusammenstellung der Eingaben
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Für den Bereich Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße/Heilig-Kreuz-Kirche und Wittekindstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand 12.09.2012)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Inhaltsverzeichnis
Zusammenstellung der Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerinformation zum Bebauungsplan
Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 06.06.2012 ............................................................................................................ 3
Schreiben 1 vom 08.12.2008,
........ 7
Schreiben 2a vom 22.03.2012 ,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 11
Schreiben 2b vom 11.06.2012 ,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 12
Schreiben 2c vom 19.06.2012 ,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 14
Schreiben 2d vom 28.08.2012 ,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 15
Schreiben 2e vom 01.09.2012 ,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 16
Schreiben 2f vom 01.09.2012 ,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen .............................................. 16
Schreiben 2g vom 10.09.2012 ,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 17
Schreiben 2h vom 18.09.2012 ,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 18
Schreiben 3a -i vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen..................................................... 20
Schreiben 4a vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen........................................................... 29
Schreiben 4b vom 13.06.2012,
, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen........................................................... 31
Schreiben 4c vom 28.08.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen........................................................... 33
Schreiben 5 a -m vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen ............................................... 34
Schreiben 5 n vom 23.04.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen..................................................... 47
Schreiben 5 o vom 11.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen..................................................... 50
Schreiben 5 p vom 05.09.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen..................................................... 53
Schreiben 6a vom 0.09.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen....................................................... 54
Schreiben 6b - l vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ................................................ 55
Schreiben 7a vom 11.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ....................................................... 66
Schreiben 7b vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ....................................................... 68
Schreiben 7c vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ....................................................... 69
Schreiben 8a - b vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ....................................... 70
Schreiben 9 vom 18.06.2012,
Veltmanplatz 7, 52062 Aachen.......................................................................... 72
Schreiben 10 vom 17.06.2012,
Veltmanplatz 10, 52062 Aachen...................................................... 73
Schreiben 11 vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 5, 52062 Aachen ................................. 74
Schreiben 12 vom 15.06.2012,
, Stolberg...................................................................................... 75
Schreiben 13 vom 14.06.2012,
Veltmanplatz 7, 52062 Aachen........................................................................ 76
Schreiben 14 vom 14.06.2012,
, Veltmanplatz 17, 52062 Aachen .............................................. 77
Schreiben 15 vom 14.06.2012,
Hermannstraße 19, 52062 Aachen............................................... 78
Schreiben 16 vom 14.06.2012,
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen ........................................ 79
Schreiben 17 vom 14.06.2012,
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen......................................... 80
Schreiben 18 vom 14.06.2012,
, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen ................................... 81
Schreiben 19 vom 14.06.2012,
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen............................... 82
Schreiben 20 vom 14.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................................ 83
Schreiben 21 vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 14, 52062 Aachen ................................................... 84
Schreiben 22 vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 5, 52062 Aachen............................. 86
Schreiben 23 vom 13.06.2012,
Kreuzherrenstraße, 52062 Aachen ................................................. 87
Schreiben 24 vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen .......................................................... 88
Schreiben 25 vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 7, 52062 Aachen................................................................... 89
Schreiben 26 vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen.......................................... 92
Schreiben 27 vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen .................................................... 93
Schreiben 28 vom 31.05.2012,
, Aretzstraße 59, 52070 Aachen.......................................................... 94
Schreiben 29, Eingang am 19.06.2012,
Saarstraße 18, 52062 Aachen ...................................... 95
Schreiben 30a, vom 13.06.2012,
, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ..................................................... 96
Schreiben 30b, vom 28.08.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ..................................................... 98
Schreiben 30c, vom 28.08.2012,
, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ..................................................... 99
Schreiben 31 vom 22.09.2012 ,
Wittekindstraße 1, 52062 Aachen................................................ 101
Schreiben 32 vom 21.09.2012 Bürgergruppe Veltmanplatz, 52062 Aachen
116
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 06.06.2012
NIEDERSCHRIFT
über die Durchführung der Bürgerinformation an der Bauleitplanung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 13 a BauGB - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen der Kreuzherrenstraße
Die Bürgerbeteiligung fand statt in der Zeit vom 31.05.2012 bis 15.06.2012 im Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20 in Aachen mit einer Ausstellung der Planunterlagen und der darin dargestellten Planungsziele und den
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Folgende Unterlagen waren ausgestellt:
Luftbild
Übersichtskarte
$ Hochbauentwurf (Lageplan Bestand/Neuplanung, Schnitte, Ansichten, EG-Grundriss, Perspektiven) M 1 : 500/ 1:200
$ Erläuterungstext
$ Modell
Für die Bürgeranhörung wurden die Unterlagen durch ein Ablaufschema zum Bebauungsplanverfahren ergänzt.
Am 04.06.2012 wurde von 18.00 bis ca. 20.30 Uhr eine Anhörungsveranstaltung durchgeführt.
Von der Verwaltung waren anwesend:
Frau Angelika Hildersperger
Frau Mechthild Wieneke
-
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen / Moderatorin
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen / Bauleitplanung
Dazu geladen war
Herr Norbert Hermanns
Landmarken Pontviertel GmbH (Investor)
-
Zur Veranstaltung waren ca. 30 Bürgerinnen und Bürger erschienen.
Um 18.00 Uhr eröffnete Frau Hildersperger den Anhörungstermin und informierte die Anwesenden über den vorgesehenen
Ablauf des Abends. Die Bürger/innen wurden aufgefordert, nach der Vorstellung der Planung ihre Anregungen vorzubringen.
Im Anschluss erläuterte Frau Wieneke den bisherigen Verlauf des Planverfahrens mit den Beschlüssen, die bereits in den
politischen Gremien gefasst wurden. Weiterhin erklärte Frau Wieneke den Anwesenden den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens.
Herr Hermanns erläuterte dann die Planung anhand der ausgestellten Unterlagen.
Hauptthema der Veranstaltung waren die geplante Höhe der Bebauung, die beabsichtige Nutzung für studentisches Wohnen und die Anzahl der Stellplätze.
Im Einzelnen wurden seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen dazu gestellt:
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
-
-
-
-
-
-
-
-
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Verkehr
Die Straße Veltmanplatz und die Kreuzherrenstraße sind bereits jetzt schon stark belastet. Es wurde gefragt, ob eine
Verkehrszählung durchgeführt wurde und ob diese Straßen die neuen zusätzlichen Verkehre aufnehmen können.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Straße „Veltmanplatz“ eine 30er Zone ist und dass dieses Tempolimit aber von
den meisten Autofahrern nicht beachtet wird.
Der Parkplatzdruck ist in dem Gebiet sehr hoch. Für die geplanten ca. 200 Wohneinheiten sind mit ca. 79 Tiefgaragenplätzen nicht genügend Stellplätze geplant. Es wurde nachgefragt, warum hier nicht, wie in Aachen üblich, pro Wohneinheit ein Stellplatz nachgewiesen werden muss. Es wird befürchtet, dass der Parkdruck noch weiter erhöht wird.
Das Nutzungskonzept sei unglaubwürdig, studentisches Wohnen würde nur wegen eines reduzierten Stellplatznachweises angeführt. Wie erfolgt ein Stellplatznachweis, wenn andere Bewohner mit Auto einziehen.
Kritisch wurde angemerkt, dass die Tiefgaragenzufahrt angrenzend an dem Zugang zum Kindergarten geplant ist und
dies zu einem Sicherheitsrisiko für Kinder, die zum Kindergarten gebracht werden, führt.
Es wurde nachgefragt, ob ein weiterer rückwärtiger Zugang (von der Wittekindstraße aus) geplant ist.
Nutzergruppe
Eine Wohnanlage für Studierende wird abgelehnt, da die Befürchtung besteht, dass der Lärm, der von der Pontstraße
ausgeht, weiter in das Gebiet hineingezogen wird.
Die Anzahl der Wohneinheiten und die Nutzung durch eine Nutzergruppe ist nicht sinnvoll. Wünschenswert wäre eine
Mischung von unterschiedlichen Bewohnerngruppen (Familien, Single, ältere Menschen)
Die Nutzung der Pontstraße, als reine Kneipen- und Vergnügungsstraße, führt zu einer erheblichen Belastung durch
Dreck und Lärm für die Umgebung.
Geplante Höhe
Es sollen nur IV Geschosse zur Wittekindstraße geplant werden.
Die geplanten Höhen mit der Anzahl der Wohneinheiten führen zu einem Wertverlust der angrenzenden Grundstücke.
Die geplanten Höhen zerstören die Sichtbeziehungen zu Dom/Rathaus bis zum Aachener Wald und mindern dadurch
die Wohnqualität.
Eine weitere V-geschossige Bebauung im Blockinnenbereich, auf den noch unbebauten Grundstücken wird abgelehnt.
Zeitplan
Es wurde nachgefragt, wann mit dem Abriss der vorderen Gebäude begonnen wird und ob eine Bebauung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgen kann.
Es wird eine ca. 4 - 5 Jahre andauernde Bauzeit befürchtet, da der Abriss jetzt erfolgen soll, das Bebauungsplanverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem wird eine langjährige Brache an der Stelle der abgerissenen Bauten
befürchtet.
Es wurde nachgefragt, ob die Gebäude verkauft werden sollen. Es wird befürchtet, dass ein neuer Eigentümer die
Wohnanlage als reines Renditeobjekt betrachtet, ohne Verantwortung für die Umgebung zu übernehmen.
Es wurde nachgefragt, ob noch andere Grundstücke erworben werden müssen.
Umwelt
Die zwei Bäume vor dem Gebäude am Veltmanplatz (Baumhasel, Hemlocktanne) sollen erhalten werden.
Es wurde nachgefragt, ob eine Gesundheitsgefährdung durch den Abriss der Gebäude durch eventuelle Asbest- oder
andere gefährliche Baustoffe besteht und welche Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden Bewohnerschaft vorgesehen sind. Wurden hierzu vorabschätzende Untersuchungen durchgeführt.
Durch die hohe Bebauung mit V und VI Geschossen wird eine Verschattung der umliegenden Wohnhäuser befürchtet.
Beleuchtungskörper sollen so gewählt werden, dass eine „Lichtverschmutzung“ der angrenzenden Wohngebäude vermieden wird.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
-
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Verschiedenes
Auf Nachfrage wurde das „beschleunigte Verfahren“ gemäß § 13a BauGB, das hier Anwendung findet, erläutert.
Herr Hermanns erklärte sich bereit, den Anwesenden, die Ihre Mailadressen hinterlassen, Informationen über den Bauablauf per Mail zukommen zulassen.
Soweit möglich wurden die Fragen von Herrn Hermanns und Frau Wieneke ausführlich beantwortet. Darüber hinaus werden
alle angesprochenen Themen im weiteren Verfahren geprüft.
Abschließend wurden die Bürger noch einmal darauf hingewiesen, dass weitere Anregungen dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen innerhalb der nächsten zwei Wochen zugeschickt werden können.
Gegen 20.30 Uhr beendete Frau Hildersperger den Anhörungstermin zur Bürgerinformation.
Aachen, den 06.06.2012
Mechthild Wieneke
Anlage
Übersichtsplan Studentenwohnungen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Anlage Studentenwohnungen von
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
zur Bürgeranhörung
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 1 vom 08.12.2008, Interessensgemeinschaft
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 1, Seite 2
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 1, Seite 3
Seite 9 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 1, Seite 4
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 2a vom 22.03.2012 ,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 2b vom 11.06.2012 ,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 2b, Seite 2
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 2c vom 19.06.2012 ,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 2d vom 28.08.2012 ,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 2e vom 01.09.2012 ,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Schreiben 2f vom 01.09.2012 ,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 2g vom 10.09.2012 ,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 2h vom 18.09.2012 ,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 2h, Seite 2
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 3a -i vom 12.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Schreiben 3a
Seite 20 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 3b
Seite 21 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 3c
Seite 22 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 3d
Seite 23 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 3e
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 3f
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 3g
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Schreiben 3h
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Schreiben 3 i
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Schreiben 4a vom 13.06.2012, Dr. Günter Thie, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 4a, Seite 2
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 4b vom 13.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
11, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 4b, Seite 2
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 4c vom 28.08.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 5 a -m vom 15.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Schreiben 5 a
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Bebauungsplan Nr. 942
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Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Schreiben 5b
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Bebauungsplan Nr. 942
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Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Schreiben 5c
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- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Schreiben 5 d
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Schreiben 5 e
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Schreiben 5 f
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Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Schreiben 5g
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 5 h
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 5 i
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- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 5 j
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Schreiben 5 k
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Schreiben 5l
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
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Schreiben 5 m
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Bebauungsplan Nr. 942
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Schreiben 5 n vom 23.04.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 5 n, Seite 2
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 5 n Seite 3
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Schreiben 5 o vom 11.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
.
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Schreiben 5 o, Seite 2
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Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 5 o, Seite 3
Nachrichtlich an 18 weitere Adressaten
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- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 5 p vom 05.09.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 6a vom 0.09.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 6b - l vom 12.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Schreiben 6 b
Seite 55 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
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Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 6c
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 6d
Seite 57 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
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Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 6e
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Bebauungsplan Nr. 942
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Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 6f
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- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 6g
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 6h
Seite 61 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 6i
Seite 62 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 6j
Seite 63 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 6k
Seite 64 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 6l
Seite 65 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 7a vom 11.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Seite 66 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 7a, Seite 2
Seite 67 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 7b vom 15.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Seite 68 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 7c vom 15.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Seite 69 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 8a - b vom 12.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Schreiben 8 a
Seite 70 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 8b
Seite 71 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 9 vom 18.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
7, 52062 Aachen
Seite 72 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 10 vom 17.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 10, 52062 Aachen
Seite 73 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 11 vom 15.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 5, 52062 Aachen
Seite 74 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 12 vom 15.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
, Stolberg
Seite 75 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 13 vom 14.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
7, 52062 Aachen
Seite 76 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 14 vom 14.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 17, 52062 Aachen
Seite 77 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 15 vom 14.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Hermannstraße 19, 52062 Aachen
Seite 78 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 16 vom 14.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen
Seite 79 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 17 vom 14.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen
Seite 80 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 18 vom 14.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen
Seite 81 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 19 vom 14.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen
Seite 82 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 20 vom 14.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Seite 83 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 21 vom 13.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 14, 52062 Aachen
Seite 84 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 16 Seite 2
Seite 85 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 22 vom 13.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 5, 52062 Aachen
Seite 86 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 23 vom 13.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Kreuzherrenstraße, 52062 Aachen
Seite 87 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 24 vom 13.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Seite 88 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 25 vom 13.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 7, 52062 Aachen
Seite 89 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 25, Seite 2
Seite 90 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 25 vom 13.06.2012, Seite 3
Seite 91 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 26 vom 12.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Seite 92 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 27 vom 12.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Seite 93 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 28 vom 31.05.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
, Aretzstraße 59, 52070 Aachen
Seite 94 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 29, Eingang am 19.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Saarstraße 18, 52062 Aachen
Seite 95 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 30a, vom 13.06.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Seite 96 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 30a, Seite 2
Seite 97 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 30b, vom 28.08.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Seite 98 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 30c, vom 28.08.2012,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Seite 99 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 30c, Seite 2
Seite 100 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Schreiben 31 vom 22.09.2012 ,
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Wittekindstraße 1, 52062 Aachen
Seite 101 von 101
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 vom 21.09.2012 Bürgergruppe Veltmanplatz
Seite 102 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 1
Seite 103 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 2
Seite 104 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 3
Seite 105 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 4
Seite 106 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 5
Seite 107 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 6
Seite 108 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 7
Seite 109 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 8
Seite 110 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 9
Seite 111 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 10
Seite 112 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 11
Seite 113 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 12
Seite 114 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 13
Seite 115 von 116
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation
Fassung vom 12.09.2012
Schreiben 32 Anlage S. 14
Seite 116 von 116
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Zusammenstellung der Stellungnahmen
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Für den Bereich Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße/Heilig-Kreuz-Kirche und Wittekindstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
Inhaltsverzeichnis
Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
Zur Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 06.06.2012 ........................................................................................................... 3
Zum Schreiben 1 vom 08.12.2008,
............ 6
Zum Schreiben 2a vom 22.03.2012,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 7
Zum Schreiben 2b vom 11.06.2012,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 7
Zum Schreiben 2c vom 19.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 8
Zum Schreiben 2d vom 28.08.2012,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 8
Zum Schreiben 2e vom 01.09.2012,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 9
Zum Schreiben 2f vom 01.09.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen................................................ 9
Zum Schreiben 2g vom 10.09.2012,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 9
Zum Schreiben 2h vom 18.09.2012,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................. 10
Zum Schreiben 3a-i vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen..................................................... 10
Zum Schreiben 4a vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ........................................................ 12
Zum Schreiben 4b vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ........................................................ 13
Zum Schreiben 4c vom 28.08.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ........................................................ 14
Zum Schreiben 5a-m vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen................................................ 14
Zum Schreiben 5n vom 23.04.2012,
, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen.................................................... 17
Zum Schreiben 5o vom 11.06.2012,
, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen.................................................... 18
Zum Schreiben 5p vom 05.09.2012,
, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen.................................................... 19
Zum Schreiben 6a vom 28.08.2012
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................................ 19
Zum Schreiben 6b-l vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ......................................................... 19
Zum Schreiben 7a vom 11.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................................. 21
Zum Schreiben 7b vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................................. 21
Zum Schreiben 7c vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................................. 21
Zum Schreiben 8a-b vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ................................................ 22
Zum Schreiben 9 vom 18.06.2012,
Veltmanplatz 7, 52062 Aachen....................................................................... 22
Zum Schreiben 10 vom 17.06.2012,
, Veltmanplatz 10, 52062 Aachen........................................................... 23
Zum Schreiben 11 vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 5, 52062 Aachen ............................. 23
Zum Schreiben 12 vom 15.06.2012,
Stolberg........................................................................................... 23
Zum Schreiben 13 vom 14.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen................................................... 23
Zum Schreiben 14 vom 14.06.2012,
Veltmanplatz 17, 52062 Aachen .................................................... 23
Zum Schreiben 15 vom 14.06.2012,
Hermannstraße 19, 52062 Aachen..................................................... 24
Zum Schreiben 16 vom 14.06.2012,
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen............................................... 24
Zum Schreiben 17 vom 14.06.2012,
, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen................................................ 24
Zum Schreiben 18 vom 14.06.2012,
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen........................................... 25
Zum Schreiben 19 vom 14.06.2012,
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen ...................................... 25
Zum Schreiben 20 vom 14.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ......................................................................... 25
Zum Schreiben 21 vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 14, 52062 Aachen......................................................... 26
Zum Schreiben 22 vom 13.06.2012,
, Veltmanplatz 5, 52062 Aachen ............................................ 26
Zum Schreiben 23 vom 13.06.2012,
Kreuzherrenstraße, 52062 Aachen....................................................... 26
Zum Schreiben 24 vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ........................... 27
Zum Schreiben 25 vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen......................................................................................................... 27
Zum Schreiben 26 vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen................................................. 27
Zum Schreiben 27 vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen .......................................................... 28
Zum Schreiben 28 vom 31.05.2012,
Aretzstraße 59, 52070 Aachen ....................................................................... 28
Zum Schreiben 29 vom Eingang 19.06.2012,
Saarstraße 18, 52062 Aachen ........................................... 28
Zum Schreiben 30a vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ............................................................ 29
Zum Schreiben 30b vom 28.08.2012
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ............................... 30
Zum Schreiben 30c vom 11.09.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ............................................................ 30
Zum Schreiben 31 vom 22.09.2012,
Wittekindstraße 1, 52062 Aachen ................................................. 31
Zum Schreiben der
, Veltmanplatz 6, 52066 Aachen,
Veltmanplatz 4, 52066 Aachen,
Veltmanplatz 11, 52066 Aachen, vom 21.09.2012 .................... 31
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Zur Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 06.06.2012
Stellungnahme Verkehr
Verkehrsaufkommen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine gutachterliche Stellungnahme zum zusätzlichen Verkehrsaufkommen erarbeitet. In dieser Stellungnahme wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen für studentisches Wohnen von ca. 150
Pkw-Fahrten (75 im Ziel- und 75 im Quellverkehr) je Normalwerktag prognostiziert. Nach der tageszeitlichen Verteilung der
zusätzlichen Verkehre ergibt sich für den Zielverkehr eine Nachmittagsspitze (17.00 Uhr - 18.00) mit ca. 10 Fahrten und
eine Morgenspitze (8.00 Uhr - 9.00 Uhr) für den Quellverkehr mit ebenfalls ca. 10 Fahrten.
Die umgebenden Straßen „Veltmanplatz“, „Kreuzherrenstraße“ und der Knotenpunkt Kreuzherrenstraße/Pontdriesch sind in
der Lage diese zusätzlichen Verkehre aufzunehmen. Auch bei einer Nutzung der Tiefgarage durch andere Bewohner als
Studierende, besteht aus verkehrsplanerischer Sicht kein Handlungsbedarf.
Tempo 30
In der Straße Veltmanplatz wurde im Bereich der Hausnummer 8 vom 15.-21.08.2012 eine Geschwindigkeitsmessung für
die Fahrtrichtung von der Saarstraße in Richtung Kreuzherrenstraße durchgeführt. Im Ergebnis ergibt sich für diesen Bereich ein sehr unauffälliges Geschwindigkeitsniveau. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde an dieser
Stelle im Messzeitraum lediglich von knapp 6 % der Fahrzeuge überschritten. Derzeit gibt es aus verkehrlicher Sicht dort
daher keinen Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung.
Stellplätze
Im Aachener Stadtgebiet ist grundsätzlich ein Stellplatz/Wohnung nachzuweisen. Diese Richtzahl kann abgemindert werden, abhängig von der Lage im Stadtgebiet, der Nähe zu ÖPNV-Haltestellen und der beabsichtigten Nutzergruppe.
Der Investor beabsichtigt, 161 Appartements mit einer Größe von 24 m² an Studierende zu vermieten. Darüber hinaus sollen 12 größere Wohnungen an Familien und Wohngemeinschaften vermietet werden. Es ist eine Tiefgarage mit ca. 80
Stellplätzen geplant.
Die Stadt Aachen fordert für studentisches Wohnen einen flächenbezogenen Ansatz von 1 Stellplatz/50 m² Wohnfläche. Die
Voraussetzung des reduzierten Stellplatzschlüssels ist gegeben, wenn studentisches Wohnen in der Baugenehmigung
beantragt wird. Werden die Wohnungen von anderen Nutzern gemietet, ist ein Nutzungsänderungsantrag mit dem geänderten Stellplatznachweis erforderlich.
Der konkrete, auf das Vorhaben bezogene Stellplatznachweis, ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen.
Tiefgaragenzufahrt
Die Lage der Tiefgaragenzufahrt ist aus topografischen Gründen nur in diesem Bereich der Kreuzherrenstraße möglich.
Aufgrund der geringen prognostizierten Verkehrszunahme besteht trotz der räumlichen Nähe des Vorhabens zum vorhanden Kindergarten kein Handlungsbedarf für eine Verlegung der geplanten Zufahrt.
Durchwegung zur Wittekindstraße
Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant.
Stellungnahme Nutzergruppe
Lärmbelastung
Die Lärmbelästigung aus der Pontstraße rührt aus den ansässigen Nutzungen weitgehend durch Gastronomiebetriebe her.
Im geplanten Bauvorhaben sind aber im Wesentlichen Wohnnutzungen zulässig. Von diesen sind keine besonderen Lärmbelästigungen zu erwarten. Tatsächlich werden Geräusche aus der normalen Wohnnutzung zunehmen, die jedoch nicht als
Lärm zu werten sind. Schank- und Speisewirtschaften sind im vorliegenden allgemeinen Wohngebiet durch die Festsetzungen des Bebauungsplans explizit ausgeschlossen.
Wohnungskonzept/Zielgruppe
Das hohe Angebot von kleinen Appartements richtet sich zunächst tatsächlich an Mieter aus dem Hochschulumfeld, insbesondere Studierende und Hochschulangehörige. Darüber hinaus werden aber auch verschiedene größere Wohnungen
angeboten, die für Paare, Wohngemeinschaften oder Familien geeignet sind. Für besondere Anforderungen bestimmter
Mieter sind zwei Wohnungen im Erdgeschoss barrierefrei und rollstuhlgerecht ausgestattet, alle anderen Wohnungen sind
schwellenfrei zu erreichen und zu nutzen.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Das Konzept der geplanten Bebauung ist so aufgebaut, dass durch geringen baulichen Aufwand die kleineren EinPersonen-Appartements paarweise zusammengefasst werden können, die dann von einer oder zwei Personen bewohnt
werden können. In geringerem Umfang lassen sich auch mehrere der kleinen Einheiten zu Zwei- oder Dreiraumwohnungen
zusammenfügen. Aufgrund der geplanten internen Erschließung ist dies in den verschiedenen Geschossen jeweils in den
End- und Übergangsbereichen zwischen den Gebäuderiegeln ohne größeren baulichen Aufwand möglich. Die so bereits
angelegte Flexibilität der Grundrisse ermöglicht eine Anpassung an zukünftige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, die
jetzt noch nicht in Gänze absehbar sind. So werden sicherlich zunächst tatsächlich Studenten und sonstige Hochschulangehörige die Mieter sein, in mittlerer Zukunft können aber auch Senioren oder Paare sich zur Hauptzielgruppe entwickeln.
Auf solche spezifischen Nachfragen kann marktgerecht reagiert werden. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine
Wohnnutzung schaffen, die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
Belästigungen aus der Pontstraße
Die Pontstraße und die dort vertretenen Nutzungen sind nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan soll Planungsrecht für Wohnen geschaffen und damit die Wohnnutzung in diesem Bereich
gestärkt werden.
Stellungnahme geplante Höhe
Geplante Gebäudehöhe
Die beabsichtigen baulichen Höhen sind aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle vertretbar. Vom Grundsatz her fügt sich
die geplante Bebauung in die vorhandene städtebauliche Struktur ein und bildet zusammen mit der vorhandenen Bebauung
eine attraktive Raumkante zum Park hin. Auch wenn die geplante Gebäudehöhe des VI-geschossigen Baukörpers geringfügig unter der Firsthöhe der Nachbarbebauung Veltmanplatz bleibt, wird der Neubebauung stärker in Erscheinung treten, da
es sich um ein Flachdachgebäude handelt. Mit der neuen Geschossigkeit erhält die Eckbebauung Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße eine städtebauliche Betonung. Entlang der Kreuzherrenstraße nimmt der geplante Gebäudeteil
die Höhe des bisherigen Bestandsgebäudes auf. Es ist ein IV-geschossiger Gebäudeteil mit Tiefgaragengeschoss geplant,
der geringfügig höher als das Bestandsgebäude ist. Die geplante Gebäudehöhe folgt der Topografie und bildet einen Übergang zum angrenzenden Kindergarten und dem geplanten VI-geschossigen Gebäudeteil zum Veltmanplatz hin.
Im Blockinnenbereich staffeln sich die Gebäudehöhen von 5 Geschossen auf 3 Geschosse ab. Die hier vorgesehenen Gebäudehöhen nehmen Bezug auf die umgebende Bebauung und die Lage im Blockinnenbereich. Gleichzeitig hält die differenzierte Höhenentwicklung die gesetzlich geforderten Abstandflächen ein. Damit werden die Anforderungen an die gesunden Wohnverhältnisse gesichert.
Wertminderung benachbarter Grundstücke
Die Gefahr der Wertminderung wird nicht gesehen. Durch die neue hochwertige Bebauung wird eine brachliegende Fläche
reaktiviert und einer neuen Nutzung für Wohnen zugeführt, die im Umfeld bereits prägend ist.
Sichtbeziehungen
Die neue Bebauung wird aus einigen Bestandsgebäuden heraus bestimmte Aussichten beschneiden. Gerade in der Innenstadt kann aber ein Anspruch auf eine uneingeschränkte Aussicht nicht gestellt werden. In der Abwägung wird dem Belang,
in der Innenstadtlage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, der Vorrang gegeben.
Höhe weiterer Bebauung
Nach Realisierung der geplanten Bebauung wird eine Maßstäblichkeit geschaffen, die Vorbildwirkung für neue Bebauungen
in der näheren Umgebung haben kann. Für künftige Vorhaben, z.B. auch auf dem unbebauten Nachbargrundstück, muss
geprüft werden, ob ein Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch besteht, und ob sich das Vorhaben in Art und Maß der baulichen
Nutzung in die nähere Umgebung einfügt. Darüber hinaus muss die Erschließung gesichert sein. Die Beurteilung kann nur
anhand eines konkreten Vorhabens erfolgen. Grundsätzlich sind aber alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften, wie z.B. die
Abstandflächen einzuhalten, damit die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert werden.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Stellungnahme Zeitplan
Abriss Bestandsgebäude
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss
der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen,
um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können.
Baugenehmigung
Für einen Teil des Grundstücks (im Wesentlichen der Bereich, der vom heutigen Bestandsgebäude des ehemaligen Wollforschungsinstituts überbaut ist) besteht auch ohne den Bebauungsplan ein Baurecht. Nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt und die Erschließung gesichert ist. Der Bauantrag liegt bereits vor und wird derzeit geprüft.
Bauzeit/Befürchtung langjähriger Brache
Das vorliegende Bauleitplanverfahren ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan. Zu einem solchen auf ein konkretes Bauvorhaben ausgerichtetes Verfahren gehört u.a. ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger. In
diesem Vertrag werden Fristen für die Fertigstellung rechtlich bindend benannt, so dass eine langjährige Brache nicht zu
befürchten ist.
Verkauf des Gebäudes
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, der mit einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Aachen verbunden ist. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde, das im Vorhaben- und Erschließungsplan konkretisierte Vorhaben in dieser Form und in einer bestimmten zeitlichen Frist zu realisieren. Der Wechsel des Vorhabenträgers bedarf aber der Zustimmung der Stadt Aachen. Die langfristigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Immobilie sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Grundstückserwerb
Für das vorliegende Vorhaben müssen keine weiteren Grundstücke erworben werden.
Anlage Übersicht Studentenwohnungen
Das Angebot an Wohnungen für Studierende konzentriert sich eher in der Nähe der Hochschulinstitute als in anderen Gebieten. Der Bebauungsplan soll Allgemeines Wohngebiet festsetzen. Regelungen zu künftigen Nutzergruppen oder Mieter
bzw. zur Art der Vermarktung trifft der Bebauungsplan nicht.
Stellungnahme Umwelt
Bäume
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne)
nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft.
Schadstoffbelastung
Im Rahmen der Abrissgenehmigung mussten Gutachten über mögliche Schadstoffe in den Baumaterialien und Bauteilen
erstellt werden. Aufgrund der Ergebnisse sind die Abrissarbeiten von geeigneten Unternehmen und unter Einhaltung der
gebotenen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die belasteten Materialien müssen fachgerecht entsorgt werden.
Verschattung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verschattungsdiagramm erarbeitet. Die Untersuchung ergab, dass ein
Gebäude am Veltmanplatz (Nr. 7) durch eine Erweiterung des Schattenbildes soweit betroffen wird, dass die vom Hochparterre bis in das zweite Obergeschoss liegenden Wohnungen auf der südlichen und südwestlichen Fassade durch die Neubebauung zusätzlich verschattet werden. Hierdurch kommt es bei einer von acht Wohnungen zu einer Unterschreitung der
Empfehlung der DIN 5034 mit einer minimalen Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde. Für
die Optimierung der Besonnungssituation im Erdgeschoss dieses Gebäudes wäre ein massiver Eingriff in die geplante Gebäudekubatur erforderlich, der zu einem massiven Wohnraumverlust führen würde. Aufgrund der sehr geringen Beeinträchtigung wird hier dem Belang der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Innenstadtlage Vorrang gegeben, da die
rechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gesichert
sind.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Beleuchtung
Bei der Auswahl der Beleuchtung wird im Rahmen der Ausführungsplanung darauf zu achten sein, das die Nachbarschaft
störende Lichtimmissionen vermieden werden.
Zum Schreiben 1 vom 08.12.2008,
Stellungnahme der Verwaltung
Vorbemerkung
Der hier zu behandelnde Bebauungsplanentwurfs Nr. 942 „Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße“ umfasst einen bestimmten Teil,
der in diesem Schreiben genannten Grundstücke und Liegenschaften. Die Antworten können sich aber nur auf den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanentwurfs beziehen.
Ehem. Kehrlager
Das städtische Grundstück (ehem. Kehrlager) ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.
Lärm aus Pontstraße
Zum Thema Lärmbelastung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Lärmbelastung
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst nur das ehem. RWTH- Grundstück.
Zentralbereich der RWTH
Das Plangebiet wird nicht von dem Zentralbereich der RWTH erfasst.
Studie Wirtschaftsgeographie
Ist nicht bekannt
Luftreinhalteplan
Die Planung entspricht den Zielen des Luftreinhalteplans, da eine Wohnnutzung in der Stadt dazu beiträgt, Verkehre zu
vermeiden. Darüber hinaus können die zukünftigen Bewohner das sehr attraktive ÖPNV-Angebot in der Pontstraße/ am
Ponttor nutzen. Dieser Aspekt gehört mit zu den relevanten Umweltaspekten die im Verfahren geprüft und bewertet werden.
Auflagen Nutzung
Die Flächen im Plangebiet werden als allgemeines Wohngebiet festgesetzt und dienen damit vorwiegend dem Wohnen.
Für das festgesetzte allgemeine Wohngebiet werden die ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen als Nutzungen ausgeschlossen. Die in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Schank- und Speisewirtschaften sollen hier
ausgeschlossen werden.
Beteiligung der Anrainer
Alle Bürger und Bürgerinnen haben die Möglichkeit sich an der städtebaulichen Entwicklung zu beteiligen, in Form der im
Baugesetzbuch verankerten Beteiligungspflicht im Bauleitplanverfahren. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in der Regel
zweistufig. Die frühzeitige Beteiligung bestand aus der öffentlichen Auslegung von Unterlagen und Plänen zur Darstellung
der Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom 31.05.2012 bis zum 15.06.2012 und einer Bürgeranhörung am
04.06.2012. Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung mit der konkreten Planung, den eventuell erforderlichen Gutachten und
dem Ergebnis aus der ersten Beteiligungsphase erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes für die Dauer eines Monats. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist derzeit in Vorbereitung.
Sie haben im Rahmen der zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit sich über die Planung zu informieren als
auch Anregungen und Hinweise zur Planung zu äußeren. Ihre Anregungen werden geprüft und je nach Ergebnis der Abwägung in die Planung aufgenommen. Auf Jeden Fall werden alle abwägungsrelevanten. Eingaben den politischem Gremien
zur Kenntnis und Beratung vorgelegt.
Die Termine für die Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie entweder den öffentlichen Bekanntmachungen in den örtlichen
Tageszeitungen entnehmen oder auch auf der Internetseite der Stadt Aachen www.aachen.de/de/bebauungsplaene finden.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zum Schreiben 2a vom 22.03.2012,
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Durchwegung
Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant.
Zum Schreiben 2b vom 11.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1.
Zum Thema Nutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Unbenommen der Errichtung eines überwiegend durch Studenten genutzten Gebäudes kann im Kontext der nutzungsgemischten Umgebung kann die Befürchtung einer „Monokultur“ nicht geteilt werden.
zu 2.
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
zu 3.
Zum Thema Präferenzhöhe siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Höhe weiterer Bebauung
zu 4.
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
zu 5.
Die Lage der Tiefgaragenzufahrt ist aus topografischen Gründen nur in diesem Bereich der Kreuzherrenstraße möglich.
Aufgrund der geringen prognostizierten Verkehrszunahme besteht zudem kein Handlungsbedarf für eine Verlegung der
geplanten Zufahrt.
zu 6.
Durch die Bebauung wird eine Belebung dieses Bereiches des Veltmanplatzes erfolgen die zu einer höheren sozialen Kontrolle führt. Diesbezüglich ist, auch mit Blick auf vergleichbare Situationen davon auszugehen, dass die beschriebenen Situationen wenn überhaupt – Randerscheinungen bleiben.
zu 7.
Absperrungen oder Zugangskontrollen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Allerdings soll der Zugang zum westlichen Grundstücksteil, der zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am Veltmanplatz orientiert ist, durch
eine Zaunanlage begrenzt werden.
zu 8.
Die Pflege und Betreuung der Bebauung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Nach derzeitigem Planungsstand wird
es eine entsprechende Objektbetreuung geben.
Die langfristigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Immobilie sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
zu 9.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne)
nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
zu 10.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss
der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen,
um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können.
Zum Schreiben 2c vom 19.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zur im Rappard Plan von 1860 dargestellten "Wasserleitung des Lousberges" zwischen der heutigen Kreuzung Saarstraße /
Ludwigsallee / Veltmansplatz / Lousbergstraße und der Pontstraße im Bereich der Kirche Heilig Kreuz ist zu sagen, dass
diese, sofern sie überhaupt noch vorhanden sein sollte, sicherlich nicht mehr funktionsfähig ist. Diese Leitung wurde vermutlich zur Ableitung des auf einer Teilfläche des Lousbergs aufgefangenen Niederschlagwassers verlegt. Möglicherweise gab
es eine gewerbliche Verwendung für das Wasser im Pontviertel. In der Zeit um 1860 gab es im Stadtgebiet keine Kanalisation, die ersten Kanäle stammen aus den 70er Jahren des vorletzten Jahrhunderts. Abwasser und Niederschlagswasser
wurde zu der Zeit oberflächig über offene Rinnen abgeführt. Im Zuge der Besiedelung der Bereiche außerhalb des Alleenringes gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden diese dann auch mit Kanälen ausgestattet. So stammt die Kanalisation in
den Bereichen oberhalb der im Rappard-Plan dargestellten Wasserleitung allesamt aus den 90er Jahren des vorletzten
Jahrhundert, z. B. Saarstraße: 1890, Lousbergstraße 1895, Theresienstraße, Nizzaallee und Weyhestraße: 1900, Veltmanplatz und Kreuzherrenstraße 1902. Die Entwässerung des Wegesystems der südlichen Seite des Lousberges erfolgt
heute weitestgehend über Abläufe mit Anschluss an die Mischwasserkanalisation an den fußläufigen Aufgängen zum Lousberg in der Nizzaallee (im Bereich der Einmündung Försterstraße) sowie neben dem Treppenaufgang an der Grünfläche der
Theresienstraße / Weyhestraße wie auch über den Mischwasserkanal in der Kupferstraße.
Insofern kann davon ausgegangen werden, dass durch die Gründung bzw. Errichtung von Kellergeschossen der heutigen
Bebauung in Saarstraße/Weyhestraße und Veltmanplatz die "Wasserleitung des Lousberges" weitestgehend aufgenommen
bzw. zerstört wurde. Sie ist allenfalls noch fragmentarisch vorhanden und dürfte keinen Durchfluss mehr aufweisen. Da es
bei den vorhandenen, seit Jahrzehnten vorhandenen Gebäuden offenbar keine größeren Probleme mit Vernässung oder
Bauwerksschäden aufgrund von Staunässe oder drückendem Grundwasser gibt (zumindest hat die Stadt davon keine
Kenntnis), kann sicher angenommen werden, dass keine Verbindung mehr zwischen der vor 150 Jahren offenbar vorhandenen Lousbergentwässerung und dem Leitungssystem im Pontviertel besteht. Eine mögliche Auswirkung auf die Standsicherheit von Gebäuden im künftigen Bebauungsplangebiet durch Einflüsse aus dieser Leitung sieht die Stadt als nicht begründet an.
Um weitere archäologische Funde möglichst frühzeitig zu identifizieren werden Rückbau und Neubaumaßnahmen im Plangebiet in Abstimmung mit dem Stadtarchäologen, von einer entsprechenden Fachfirma überwacht.
Zum Schreiben 2d vom 28.08.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Für den Campus Melaten, der die Erweiterung der seit den 70er-Jahren an diesem Standort erfolgten Hochschulentwicklung
bildet, besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dieser setzt ausschließlich Flächen für Forschung und Entwicklung (sowie ergänzende Nutzungen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, soziale Einrichtungen) fest. Aufgrund des Flächenbedarfs
für die Campusentwicklung sowie des Emissionsverhaltens der einzelnen Einrichtungen, das große Abstände zu Wohngebäuden ausgelöst hätte, wurde in diesem Bereich keine Wohnnutzung geplant. Eine Wohnnutzung ist daher in Melaten
planungsrechtlich nicht zulässig. Darüber hinaus wurden in den Bereich Melaten in den letzten Jahren verschiedene Institute verlagert, deren Entwicklungsmöglichkeiten im Innenstadtbereich aufgrund ihres Emmissionsverhaltens stark eingeschränkt waren. Auch dadurch ist Wohnnutzung nicht umsetzbar.
Im Bereich Campus West sollen auch Wohnnutzungen möglich sein. Das Bebauungsplanverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Für den vorliegenden Planbereich gibt es einen konkreten Vorhabenträger, der eine Wohnnutzung, insbesondere für Studierende realisieren möchte. Der Planbereich liegt in der Nähe des innerstädtischen Hochschulviertels mit zahlreichen Instituten, die fußläufig vom Veltmanplatz aus gut zu erreichen sind. Außerdem besteht eine gute Anbindung des Plangebietes an
den öffentlichen Personennahverkehr.
Die Planung entspricht den Zielen des Luftreinhalteplans, da eine Wohnnutzung in der Stadt dazu beiträgt, Verkehre zu
vermeiden. Darüber hinaus können die zukünftigen Bewohner das sehr attraktive ÖPNV-Angebot in der Pontstraße/ am
Ponttor nutzen. Dieser Aspekt gehört mit zu den relevanten Umweltaspekten die im Verfahren geprüft und bewertet werden.
Zum Schreiben 2e vom 01.09.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag. Im Rahmen dieses Vertrages
kann vereinbart werden, dass die Ausarbeitungen der städtebaulichen Planungen vom Vorhabenträger bzw. Vertragspartner vorzubereiten sind. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Aufstellungsverfahren bleibt
aber davon unberührt. Das Verfahren wird von der Stadt Aachen geführt, daher werden alle Unterlagen in Verantwortung
der Stadt veröffentlicht und dementsprechend kenntlich gemacht.
Zum Schreiben 2f vom 01.09.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Punkt „Nachbarliche Belange“ wurde insoweit behandelt, dass zu den Punkten Gewerbelärm und Lufthygiene/Klima die
Notwendigkeit von Gutachten zum Schutz der Umgebung beschrieben wurde. Für eine erste Darstellung in einem Bebauungsplanverfahren zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Bürgerinformation ist es nicht notwendig, bereits alle
Aspekte der Planung und Abwägung zu behandeln. Zur umfassenden Prüfung und Würdigung aller zu beachtenden Umstände und Sachverhalte sind im weiteren Verlauf eine große Anzahl an Informationen und Stellungnahmen aus den betroffenen Fachämtern, verschiedenen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und auch der Bürger zusammen getragen und ausgewertet worden. Diese gehen in das weitere Verfahren ein. In den verschiedenen Dokumenten des Bebauungsplans werden zur Offenlage die nachbarlichen Belange umfassend gewürdigt und abgewogen.
Zum Schreiben 2g vom 10.09.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
6-geschossige Bebauung
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Durchwegung
Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant.
Übersicht Studentenwohnheime
Die in der Bürgeranhörung vorgelegte Übersicht über die Studentenwohnheime in Aachen umfasste das gesamte Stadtgebiet. Die Wohnheime sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, häufig mit Bezug zu Standorten der Hochschulen. Der
Bebauungsplan setzt Allgemeines Wohngebiet fest und regelt nicht die Art der Vermarktung.
Seite 9 von 32
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zum Schreiben 2h vom 18.09.2012,
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Erläuterungsbericht
Der Erläuterungsbericht ist zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 942 „Veltmanplatz / Kreuzherrenstraße“
veröffentlicht worden. Damit ist die Zugehörigkeit zum Verfahren wie auch die Zuständigkeit des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen eindeutig erkennbar. Darüber hinaus wird darauf geachtet werden, diese redaktionellen Aspekte
genauer zu handhaben. Darüber hinaus siehe Stellungnahme zu 2e
Prüfung Bauplanungsrecht
In den §§ 29-36 BauGB wird die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb und außerhalb der verbindlichen Bauleitplanung geregelt. Die Zulässigkeit eines Vorhabens wird im Rahmen eines Bauantrags überprüft. Diese Prüfung erfolgt auf der Basis
des jeweils vorliegenden Baurechts. Im hier vorliegenden Bebauungsplanverfahren wird für den Geltungsbereich in der
Hoheit der Stadt Aachen Baurecht geschaffen, aufgrund dessen die Zulässigkeit eines Vorhabens geprüft werden kann.
Die Kriterien der Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau sind im weiteren Verfahren berücksichtigt und in der Begründung beschrieben. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der
Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht.
Nachbarliche Belange
Der Punkt „Nachbarliche Belange“ wurde insoweit behandelt, dass zu den Punkten Gewerbelärm und Lufthygiene/Klima die
Notwendigkeit von Gutachten zum Schutz der Umgebung beschrieben wurde. Für eine erste Darstellung in einem Bebauungsplanverfahren zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Bürgerinformation ist es nicht notwendig, bereits alle
Aspekte der Planung und Abwägung zu behandeln. Zur umfassenden Prüfung und Würdigung aller zu beachtenden Umstände und Sachverhalte sind im weiteren Verlauf eine große Anzahl an Informationen und Stellungnahmen aus den betroffenen Fachämtern, verschiedenen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und auch der Bürger zusammen getragen und ausgewertet worden. Diese gehen in das weitere Verfahren ein. In den verschiedenen Dokumenten des Bebauungsplans werden zur Offenlage die nachbarlichen Belange umfassend gewürdigt und abgewogen.
Auch die hier vorliegende Eingabe wird in dieses Verfahren einfließen.
Zum Schreiben 3a vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Nutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Die Befürchtung einer studentischen Monokultur wird nicht geteilt. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt
der Bebauungsplan aber nicht.
Zum Schreiben 3b vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Gebäudehöhe
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Die Gebäudehöhe staffelt sich zum Blockinnenbereich von 5 Geschossen auf 3 Geschosse ab.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zum Schreiben 3c vom 12.06.2012,
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Durchwegung
Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant.
Zum Schreiben 3d vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Bäume
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne)
nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft.
Zum Schreiben 3e vom 12.06.2012,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Objektbetreuung
Die Pflege und Betreuung der Bebauung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Nach derzeitigem Planungsstand wird
es eine entsprechende Objektbetreuung geben.
Zum Schreiben 3f vom 12.06.2012,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Eingangsbereich
Die brachliegende Fläche wird reaktiviert und einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Absperrungen oder Zugangskontrollen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Allerdings wird der Zugang zum westlichen Grundstücksteil, der zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am Veltmanplatz orientiert ist, durch
eine Zaunanlage begrenzt.
Zum Schreiben 3g vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Stellplätze
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zum Schreiben 3h vom 12.06.2012,
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Abriss
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss
der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen,
um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können.
Zum Schreiben 3i vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Gebäudehöhe
Zum Thema Präferenzhöhe siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Höhe weiterer Bebauung
Die neue Bebauung dient der Reaktivierung brachliegender Flächen und schafft neuen Wohnraum. Es ist richtig, dass die
Bebauung zu einer Veränderung der bestehenden Situation führt und Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat. Die Auswirkungen auf die Nachbarschaft sind jedoch vertretbar, so dass eine Änderung der Planung nicht erforderlich ist.
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe darüber hinaus die Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation
zur Geplanten Gebäudehöhe
Zum Schreiben 4a vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1.
Zum Thema Familienwohnungen siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Wohnungskonzept/Zielgruppe
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der
Bebauungsplan aber nicht.
zu 2.
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe und Höhe weiterer Bebauung
zu 3.
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen
zu 5.
Die Bereitstellung von Anwohnerparkplätzen ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplans.
zu 6.
Während der Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Dies ist unabhängig von
der jeweiligen Länge der notwendigen Baumaßnahmen. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die
jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben. Ebenso sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung
entsprechende verkehrliche Maßnahmen zu ergreifen. Für Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum muss ein Antrag
gestellt werden, der dann geprüft wird.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
zu 7.
Während der Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben. In diesem Zuge wird zu gewährleisten sein, dass keine Gefährdungen durch den Baustellenbetrieb erfolgen.
zum letzten Absatz
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes gemäß Baugesetzbuch wird die Planung insbesondere unter
Berücksichtigung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgeführt
und konkretisiert.
Sollten im Laufe des Planungsprozesses aus Quellen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanverfahrens unterschiedliche Informationen vorliegen, so ist dies nicht einer fehlenden Planungssorgfalt geschuldet, sondern Ausdruck eines Aufstellungsverfahrens, das unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Die bisherigen Überlegungen münden in einen Bebauungsplanentwurf der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird und das Ergebnis des bisherigen Prozesses zeigt.
Bestandteile eines im vorliegenden Fall vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind der Bebauungsplan, der Vorhabenund Erschließungsplan und der Durchführungsvertrag. Diesbezüglich ist das Vorhaben hinreichend genau bestimmt. Der
Wechsel des Vorhabenträgers (Investor) bedarf der Zustimmung der Stadt Aachen.
Die langfristigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Immobilie sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Die Zulässigkeit der Nutzung richtet sich nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Zum Schreiben 4b vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1.
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
zu 2.
Zum Thema Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur
Baugenehmigung
zu 3.
Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant.
zu 4.
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
zu 5.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne)
nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft.
zu 6.
Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 1
zu 7.
Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 2
zu 8.
Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 3
zu 9.
Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 4
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
zu 10.
Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 5
zu 11.
Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 6
zu 12.
Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 7
zum letzten Absatz
Siehe Stellungnahme zu Schreiben 4a letzter Absatz
Zum Schreiben 4c vom 28.08.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadt Aachen war nicht Eigentümerin des Grundstückes und hatte deshalb auch auf den Verkauf des Grundstückes
keinen Einfluss.
Die Kriterien der Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau sind im weiteren Verfahren berücksichtigt und in der Begründung beschrieben. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der
Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht.
Zum Schreiben 5a vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Im vorliegenden Bebauungsplan ist eine solche Wegeverbindung nicht Gegenstand der Planung.
Zum Schreiben 5b vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes gemäß Baugesetzbuch wird die Planung insbesondere unter
Berücksichtigung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgeführt
und konkretisiert.
Sollten im Laufe des Planungsprozesses aus Quellen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanverfahrens unterschiedliche Informationen vorliegen, so ist dies nicht einer fehlenden Planungssorgfalt geschuldet, sondern Ausdruck eines Aufstellungsverfahrens, das unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Die bisherigen Überlegungen münden in einen Bebauungsplanentwurf der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird und das Ergebnis des bisherigen Prozesses zeigt.
Bestandteile eines im vorliegenden Fall vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind der Bebauungsplan, der Vorhabenund Erschließungsplan und der Durchführungsvertrag. Diesbezüglich ist das Vorhaben hinreichend genau bestimmt und
verpflichtet den Vorhabenträger zur Umsetzung der dann beschlossenen Planung.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zum Schreiben 5c vom 15.06.2012,
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Zum Thema Nutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der
Bebauungsplan aber nicht.
Durch die Reaktivierung der brachliegenden Flächen und Realisierung von Wohnnutzung wird der Bereich stärker belebt
und dunkle, nicht einsehbare Ecken vermieden.
Zum Schreiben 5d vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Innenstadtkonzept
Ein Widerspruch zum Innenstadtkonzept ist nicht zu erkennen. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige
Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht.
Eine Verdrängung der Anwohner ist nicht zu erkennen, da eine Brachfläche einer Wohnnutzung zugeführt werden soll, die
in der Umgebung bereits prägend ist. Die Attraktivität des gewachsenen Viertes wird durch die Stärkung der Wohnnutzung
in einer qualitätvollen Architektur nicht gemindert.
Die Befürchtung einer studentischen Monokultur wird nicht geteilt.
Zur Zeit befindet sich der Masterplan *2030 in Aufstellung. Der Masterplan soll Orientierung, Leitlinien und Impulse für die
räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben. Der Entwurf des Masterplanes stellt für das
„Handlungsfeld Wohnen“ den Bebauungsplanbereich als Bereich dar, in dem Wohnraumangebote für Studierende entwickelt und erneuert werden sollen. Im Handlungsfeld „Hochschule“ wird das Plangebiet mit dem Entwicklungsziel „klassische
studentische Wohnraumangebote entwickeln/erneuern“ dargestellt. Damit entspricht das beabsichtigte Vorhaben, hier Wohnen, insbesondere für Studierende zu entwickeln, dem Entwurf des Masterplanes und damit den Entwicklungszielen der
Stadt.
Zum Schreiben 5e vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Auf die diskriminierenden Äußerungen gegenüber Studierenden wird hier nicht eingegangen.
Zum Schreiben 5f vom 15.06.2012,
, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Die benachbarte Kindertagesstätte Heilig-Kreuz der Pfarre Franziska von Aachen und der Spielplatz werden in ihrem Bestand und ihrer Funktion nicht beeinträchtigt oder gestört.
Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Durch die neue hochwertige Bebauung wird eine brachliegende Fläche reaktiviert und einer neuen Nutzung für Wohnen
zugeführt, die im Umfeld bereits prägend ist. Eine „Folgenabschätzung“ erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens,
in dem alle Belange die von der neuen Planungsabsicht betroffen sind, geprüft und bewertet werden.
Zum Schreiben 5g vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Die Interessen der von der Planung Betroffenen werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens auch über die jeweiligen
vorgeschriebenen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Ämter, Behörden und Träger öffentlicher Belange, ermittelt und gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Berücksichtigung der Betroffenen wird unter anderem in der Begründung
zum Bebauungsplan dokumentiert.
Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung mit der konkreten Planung, den eventuell erforderlichen Gutachten und
dem Ergebnis aus der ersten Beteiligungsphase sind die Unterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes für die Dauer eines Monats einsehbar. Während der Offenlage besteht die Gelegenheit sich über die
Planung zu informieren als auch Anregungen und Hinweise zur Planung zu äußeren. Die Anregungen werden geprüft und je
nach Ergebnis der Abwägung in die Planung aufgenommen. Auf jeden Fall werden alle abwägungsrelevanten. Eingaben
den politischem Gremien zur Kenntnis und Beratung vorgelegt.
Die Termine für die Öffentlichkeitsbeteiligung werden als den öffentlichen Bekanntmachungen in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gegeben oder auch auf der Internetseite der Stadt Aachen www.aachen.de/de/bebauungsplaene veröffentlicht.
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist derzeit in Vorbereitung.
Ein Widerspruch zum Innenstadtkonzept ist nicht zu erkennen. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen.
Zum Schreiben 5h vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Im Bereich des Pfarrhauses und der Kirche Heilig-Kreuz nimmt die Bebauung mit einer maximalen Höhe von vier Geschossen Rücksicht auf den angrenzenden Bestand. Die geplante Bebauung schließt jeweils an bestehende Gebäude auf dem
Gelände der Kirchengemeinde an, entlang der übrigen gemeinsamen Grenze werden die vorliegenden Bauhöhen und teilweise die bestehenden Abgrenzungsmauern beibehalten. Vom eigentlichen Sakralbau der Heilig-Geist-Kirche bleibt die
neue Bebauung genauso weit entfernt, wie die bisherige Bestandsbebauung auf dem Grundstück. Auch wird die Ansicht
des Gebäudes aus den öffentlichen Räumen nicht gegenüber der Bestandssituation reduziert.
Eine Beeinträchtigung des Gemeindelebens kann nicht gesehen werden, eventuell ziehen neue Mitglieder hinzu.
Zum Schreiben 5i vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Die geplante Bebauung liegt in südöstlicher Richtung zum Grundstück des Einwenders, dieses erhält damit über große Teile
des Jahres Mittag- und Abendsonne. Eine unzumutbare Beeinträchtigung schließt die im Verfahren durchgeführte Verschattungsstudie hier aus. Zudem werden die bauordnungsrechtlichen Abstände eingehalten. Lediglich ein Teil der Aussicht wird
beschnitten. Auf eine freie unverbaute Aussicht besteht aber kein allgemeiner Anspruch.
Es ist richtig, dass die Bebauung zu einer Veränderung der bestehenden Situation führt und Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat. In der Abwägung wird aber dem Belang, in innenstadtnaher Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen,
Vorrang gegeben wird.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Die Gefahr der Wertminderung wird nicht gesehen. Durch die neue hochwertige Bebauung wird vielmehr eine Verschlechterung des Umfeldes vermieden, da die leer stehenden Gebäude entfallen und der Bereich wieder belebt wird.
Zum Schreiben 5j vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der
Bebauungsplan aber nicht.
. Die bestehende Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche im Umfeld steht weiterhin voll und ganz zur Verfügung.
Zum Schreiben 5k vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag. Der Vorhabenträger verpflichtet sich darin gegenüber der Gemeinde, das im Vorhaben- und Erschließungsplan konkretisierte Vorhaben in dieser Form und in einer bestimmten zeitlichen Frist zu realisieren. Der Wechsel des Vorhabenträgers
bedarf aber der Zustimmung der Stadt Aachen. Die langfristigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Immobilie sind nicht
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Zum Schreiben 5l vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Zum Schreiben 5m vom 15.06.2012,
, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zu den Veränderungen im Laufe des Planungsprozesses siehe Stellungnahme zum Schreiben des gleichen Einwenders Nr.
5b.
Zum Thema Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur
Baugenehmigung
Zum Schreiben 5n vom 23.04.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
zu (1) und (2)
Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück der ehemaligen RWTH-Institute.
Zum Thema der Bebauung des Blockinnenbereiches siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Höhe
weiterer Bebauung
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Aufgrund verschiedener Entwicklungen in diesem Bereich sieht die Stadt Aachen als Plangeberin es als erforderlich an, den
Bereich im städtebaulichen Kontext des gesamten Baublockes Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße, Pontstraße und Saarstraße neu zu ordnen, und ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Grundstück und die Umgebung zu entwickeln. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der die zulässige Nutzung unter Abwägung aller relevanten Belange regelt. Die Planungen sind allerdings noch nicht so weit gediehen, dass die
Aufstellung für einen Bebauungsplan für das Gesamtgebiet beschlossen werden konnte.
Die langfristigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse sind nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. Die Zulässigkeit der Nutzung richtet sich nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der bauordnungsrechtlichen
Vorschriften.
zu (3)
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen.
zu (4)
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Zum Thema Belichtung/Besonnung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Verschattung
Es wird lediglich ein Teil der Aussicht beschnitten. Auf diese besteht aber nach dem Baugesetzbuch kein allgemeiner Anspruch.
Hinsichtlich des Mikroklimas werden Maßnahmen zur Dachbegrünung in der parallel zu diesem Bebauungsplan aufgestellten Gestaltungssatzung festgesetzt und vertragliche Abreden im Durchführungsvertrag zur Grüngestaltung getroffen. Beide
Maßnahmen werden zur Verbesserung des Mikroklimas im Plangebiet beitragen.
zu (5)
Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant.
zu (6)
Der architektonische Entwurf wurde im Rahmen des Verfahrens dem beratenden Architektenbeirat der Stadt Aachen vorgestellt und von diesem weitestgehend begrüßt.
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen, die die Umgebung bereits jetzt schon prägt. Durch
den Bebauungsplan wird die Wohnnutzung im Viertel gestärkt.
zu (7)
Zum Thema Nutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
Zum Schreiben 5o vom 11.06.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Studentenwohnungen
Zum Thema Nutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Wohnungskonzept/Zielgruppe
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehr
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Abriss
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss
der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen,
um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt mit der konkreten Planung des Vorhabens.
Zum Schreiben 5p vom 05.09.2012,
Veltmanplatz 6, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der
Bebauungsplan aber nicht.
Zur Zeit befindet sich der Masterplan *2030 in Aufstellung. Der Masterplan soll Orientierung, Leitlinien und Impulse für die
räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben. Der Entwurf des Masterplanes stellt für das
„Handlungsfeld Wohnen“ den Bebauungsplanbereich als Bereich dar, in dem Wohnraumangebote für Studierende entwickelt und erneuert werden sollen. Im Handlungsfeld „Hochschule“ wird das Plangebiet mit dem Entwicklungsziel „klassische
studentische Wohnraumangebote entwickeln/erneuern“ dargestellt. Damit entspricht das beabsichtigte Vorhaben, hier Wohnen, insbesondere für Studierende zu entwickeln, dem Entwurf des Masterplanes und damit den Entwicklungszielen der
Stadt.
Durch die beabsichtigte Wohnnutzung wird die bereits vorhandene Wohnnutzung im Viertel gestärkt und trägt zur Attraktivität des Viertel bei. Aus diesem Grund werden Schank- und Speisewirtschaften in dem Plangebiet ausgeschlossen, damit
die Pontstraßennutzung nicht weiter in den Bereich hineingezogen wird.
Zum Schreiben 6a vom 28.08.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant.
Bei der Auswahl der Beleuchtung wird im Rahmen der Ausführungsplanung darauf zu achten sein, das die Nachbarschaft
störende Lichtimmissionen vermieden werden.
Zum Schreiben 6b vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss
der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen,
um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können.
Zum Schreiben 6c vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Seite 19 von 32
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
Zum Schreiben 6d vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Zum Schreiben 6e vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant.
Zum Schreiben 6f vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne)
nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft.
Zum Schreiben 6g vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Die Pflege und Betreuung der Bebauung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Nach derzeitigem Planungsstand wird
es eine entsprechende Objektbetreuung geben.
Zum Schreiben 6h vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
Zum Schreiben 6i vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Zum Schreiben 6j vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Die brachliegende Fläche wird reaktiviert und einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Seite 20 von 32
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zum Schreiben 6k vom 12.06.2012,
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Absperrungen oder Zugangskontrollen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Allerdings wird der Zugang zum westlichen Grundstücksteil, der zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am Veltmanplatz orientiert ist, durch
eine Zaunanlage begrenzt.
Zum Schreiben 6l vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur
Baugenehmigung
Zum Thema Präferenzhöhe siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Höhe weiterer Bebauung
Zum Schreiben 7a vom 11.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Siehe Stellungnahme zum Schreiben 2b
Zum Schreiben 7b vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Im vorliegenden Bebauungsplan ist eine solche Wegeverbindung und auch ein Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht nicht Gegenstand der Planung.
Zum Schreiben 7c vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Rappard-Plan stellt die Bebauung der Stadt Aachen um 1860 dar und keine städtebauliche Planung. Der Bereich liegt
damals am Stadtrand und ist jenseits des hier zu betrachtenden Plangeländes noch unbebaut. Heute liegt das Plangebiet
im Bereich der Innenstadt. Die Stadt Aachen ist gehalten, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und
muss dazu auch städtebauliche Überlegungen betreiben hinsichtlich der Entwicklung von Flächen, die untergenutzt sind
oder deren bisherige Nutzung entfallen ist.
Zur im Rappard Plan von 1860 dargestellten "Wasserleitung des Lousberges" zwischen der heutigen Kreuzung Saarstraße /
Ludwigsallee / Veltmansplatz / Lousbergstraße und der Pontstraße im Bereich der Kirche Heilig Kreuz ist zu sagen, dass
diese, sofern sie überhaupt noch vorhanden sein sollte, sicherlich nicht mehr funktionsfähig ist. Diese Leitung wurde vermutlich zur Ableitung des auf einer Teilfläche des Lousbergs aufgefangenen Niederschlagwassers verlegt. Möglicherweise gab
es eine gewerbliche Verwendung für das Wasser im Pontviertel. In der Zeit um 1860 gab es im Stadtgebiet keine Kanalisation, die ersten Kanäle stammen aus den 70er Jahren des vorletzten Jahrhunderts. Abwasser und Niederschlagswasser
wurde zu der Zeit oberflächig über offene Rinnen abgeführt. Im Zuge der Besiedelung der Bereiche außerhalb des Alleenringes gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden diese dann auch mit Kanälen ausgestattet. So stammt die Kanalisation in
den Bereichen oberhalb der im Rappard-Plan dargestellten Wasserleitung allesamt aus den 90er Jahren des vorletzten
Jahrhundert, z. B. Saarstraße: 1890, Lousbergstraße 1895, Theresienstraße, Nizzaallee und Weyhestraße: 1900, Veltmanplatz und Kreuzherrenstraße 1902. Die Entwässerung des Wegesystems der südlichen Seite des Lousberges erfolgt
heute weitestgehend über Abläufe mit Anschluss an die Mischwasserkanalisation an den fußläufigen Aufgängen zum LousSeite 21 von 32
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
berg in der Nizzaallee (im Bereich der Einmündung Försterstraße) sowie neben dem Treppenaufgang an der Grünfläche der
Theresienstraße / Weyhestraße wie auch über den Mischwasserkanal in der Kupferstraße.
Insofern kann davon ausgegangen werden, dass durch die Gründung bzw. Errichtung von Kellergeschossen der heutigen
Bebauung in Saarstraße/Weyhestraße und Veltmanplatz die "Wasserleitung des Lousberges" weitestgehend aufgenommen
bzw. zerstört wurde. Sie ist allenfalls noch fragmentarisch vorhanden und dürfte keinen Durchfluss mehr aufweisen. Da es
bei den vorhandenen, seit Jahrzehnten vorhandenen Gebäuden offenbar keine größeren Probleme mit Vernässung oder
Bauwerksschäden aufgrund von Staunässe oder drückendem Grundwasser gibt (zumindest hat die Stadt davon keine
Kenntnis), kann sicher angenommen werden, dass keine Verbindung mehr zwischen der vor 150 Jahren offenbar vorhandenen Lousbergentwässerung und dem Leitungssystem im Pontviertel besteht. Eine mögliche Auswirkung auf die Standsicherheit von Gebäuden im künftigen Bebauungsplangebiet durch Einflüsse aus dieser Leitung sieht die Stadt als nicht begründet an.
Zum Schreiben 8a vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant.
Die fußläufige Erschließung erfolgt vom Veltmanplatz aus. Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage befindet sich an der Kreuzherrenstraße.
Zum Schreiben 8b vom 12.06.2012,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant.
Zum Schreiben 9 vom 18.06.2012,
Veltmanplatz 7, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1.)
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss
der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen,
um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können.
Während der Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Dies ist unabhängig von
der jeweiligen Länge der notwendigen Baumaßnahmen. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die
jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben. Ebenso sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung
entsprechende verkehrliche Maßnahmen zu ergreifen.
zu 2.)
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne)
nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft.
Für die Blutbuche an der südlichen Grundstücksgrenze sollen Festsetzungen im Bebauungsplan zum Erhalt und Schutz vor
baulichen Maßnahmen getroffen werden.
zu 3.)
Im Rahmen der Abrissgenehmigung mussten Gutachten über mögliche Schadstoffe in den Baumaterialien und Bauteilen
erstellt werden. Aufgrund der Ergebnisse sind die Abrissarbeiten von geeigneten Unternehmen und unter Einhaltung der
gebotenen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die belasteten Materialien müssen fachgerecht entsorgt werden.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zum Schreiben 10 vom 17.06.2012,
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Veltmanplatz 10, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Das Projekt wurde im Rahmen des Verfahrens dem beratenden Architektenbeirat der Stadt Aachen vorgestellt und von
diesem weitestgehend begrüßt.
Die Gefahr, dass die Wohnanlage „verkommen“ könnte, wird aufgrund der geplanten wertigen Ausführung und Gestaltung
und der attraktiven Lage nicht gesehen.
Es wird eine Gestaltungssatzung erarbeitet, die die grundlegenden Leitdetails auf Grundlage des Entwurfes festlegt.
Zum Schreiben 11 vom 15.06.2012,
Veltmanplatz 5, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen
Die negativen Auswirkungen durch die Nutzungen in der Pontstraße sind bekannt und es wurde dazu bereits ein ordnungspolitisches Handlungskonzept erarbeitet. Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung geschaffen
werden. Damit wird die vorhandene Wohnnutzung gestärkt.
Die erforderlichen Stellplätze für die neue Bebauung sollen in der Tiefgarage untergebracht werden. Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze wird im Rahmen der Baugenehmigung geregelt.
Zum Schreiben 12 vom 15.06.2012,
Stolberg
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
Zum Schreiben 13 vom 14.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Das Projekt wurde im Rahmen des Verfahrens dem beratenden Architektenbeirat der Stadt Aachen vorgestellt und von
diesem weitestgehend begrüßt.
Es ist richtig, dass die Bebauung zu einer Veränderung der bestehenden Situation führt und Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat. Dazu kann auch die Einschränkung einer bisher unverbauten Sicht gehören. In der Abwägung wird aber dem
Belang, in innenstadtnaher Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, Vorrang gegeben.
Zum Schreiben 14 vom 14.06.2012,
Veltmanplatz 17, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Zustand der Straßenoberflächen und der Baumschnitt sind nicht Thema eines Bebauungsplanverfahrens.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen, die die Umgebung bereits jetzt schon prägt. Durch
den Bebauungsplan wird die Wohnnutzung im Viertel gestärkt. Der Bebauungsplan schließt „Schank- und Speisewirtschaften“ aus, damit die gastronomische Nutzung nicht in den Bereich gezogen wird.
Zum Schreiben 15 vom 14.06.2012,
Hermannstraße 19, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
Zum Thema Verkehr siehe darüber hinaus Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
In den umliegenden Straßen sind Bewohnerparkplätze angelegt.
Die negativen Auswirkungen durch die Nutzungen in der Pontstraße sind bekannt und es wurde dazu bereits ein ordnungspolitisches Handlungskonzept erarbeitet. Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung geschaffen
werden. Damit wird die vorhandene Wohnnutzung gestärkt.
Zum Schreiben 16 vom 14.06.2012,
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Das Projekt wurde im Rahmen des Verfahrens dem beratenden Architektenbeirat der Stadt Aachen vorgestellt und von
diesem weitestgehend begrüßt. Das Flachdach entspricht der kubischen Formensprache der Architektur des Gebäudes,
außerdem sollen die Dachflächen extensiv begrünt werden. Diese Begrünung wirkt sich positiv auf die lokalklimatische
Situation aus.
Die Tiefgaragenein- und -ausfahrt an der Kreuzherrenstraße befindet sich in etwa an der gleichen Stelle, wie die Zufahrt
zum Wasserbauinstitut im Bestand. Alternative Lagen sind geprüft worden und schieden aus topographischen und verkehrlichen Gründen aus. Wie die verkehrlichen Untersuchungen zum vorliegenden Bebauungsplan zeigen, sind zur Sicherstellung und der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs keine Veränderungen im umliegenden Verkehrssystem notwendig.
Zum Schreiben 17 vom 14.06.2012,
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Um Störungen durch gastronomische
Nutzungen in diesem Bereich ausschließen zu können, sollen „Schank- und Speisewirtschaften“ ausgeschlossen werden.
Der Standort für Wohnbebauung in der Innenstadt auch für die Zielgruppe der Studenten und sonstigen Hochschulangehöriger entspricht den Zielen des Masterplans der Stadt Aachen. Auf diese Weise wird u.a. die vorhandene Infrastruktur effektiv genutzt, es werden keine neuen Flächen im Außenbereich überbaut und versiegelt und die Notwendigkeit für die Nutzung des motorisierten Individualverkehrs reduziert sich.
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zum Schreiben 18 vom 14.06.2012,
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
Zum Schreiben 19 vom 14.06.2012,
Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Der Planbereich ist bereits jetzt fast vollständig überbaut. Durch die neue Planung erfolgt keine weitere Versiegelung. Es ist
geplant, die Flachdächer und die Tiefgaragen zu begrünen. Dieses trägt zu einer Verbesserung der lokalklimatischen Situation bei. Aufgrund der Nähe zum angrenzenden Park Veltmanplatz und zum Lousberg wird in der Abwägung dem Bedarf an
dringend benötigtem Wohnraum in der Innenstadt der Vorrang vor einer Nutzung als Grünfläche gegeben.
Zum Schreiben 20 vom 14.06.2012,
4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
Während der Abriss- und Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Im Zuge der
Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verschattungsdiagramm erarbeitet. Die Untersuchung ergab, dass ein
Gebäude am Veltmanplatz (Nr. 7) durch eine Erweiterung des Schattenbildes soweit betroffen wird, dass die vom Hochparterre bis in das zweite Obergeschoss liegenden Wohnungen auf der südlichen und südwestlichen Fassade durch die Neubebauung zusätzlich verschattet werden. Hierdurch kommt es bei einer von acht Wohnungen zu einer Unterschreitung der
Empfehlung der DIN 5034 mit einer minimalen Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde. Für
die Optimierung der Besonnungssituation im Erdgeschoss dieses Gebäudes wäre ein massiver Eingriff in die geplante Gebäudekubatur erforderlich, der zu einem massiven Wohnraumverlust führen würde. Aufgrund der sehr geringen Beeinträchtigung wird hier dem Belang der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Innenstadtlage Vorrang gegeben, da die
rechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gesichert
sind.
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zum Schreiben 21 vom 13.06.2012,
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Veltmanplatz 14, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Das geplante Gebäude an der Kreuzherrenstraße springt zurück, damit die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten
werden können.
Es besteht Baurecht nach § 34 BauGB im Bereich der Bestandsgebäude an der Kreuzherrenstraße und Veltmanplatz. Für
die Aufstockung auf das 5. und 6. Geschoss der Bebauung und für die rückwärtige Bebauung ist ein Bebauungsplan erforderlich. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem städtebaulichen Vertrag aufgestellt werden. In dem städtebaulichen Vertrag soll das konkrete Bauvorhaben und die zeitliche Frist zur Durchführung des Vorhabens geregelt werden.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss
der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen,
um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können.
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen
In der Straße Veltmanplatz wurde im Bereich der Hausnummer 8 vom 15.-21.08.2012 eine Geschwindigkeitsmessung für
die Fahrtrichtung von der Saarstraße in Richtung Kreuzherrenstraße durchgeführt. Im Ergebnis ergibt sich für diesen Bereich ein sehr unauffälliges Geschwindigkeitsniveau. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde an dieser
Stelle im Messzeitraum lediglich von knapp 6 % der Fahrzeuge überschritten. Derzeit gibt es aus verkehrlicher Sicht dort
daher keinen Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
Verkehrsberuhigende Maßnahmen können nicht im vorliegenden Bebauungsplanverfahren geregelt werden.
Die Problematik der Verschmutzung des Straßenraums durch Passanten kann nicht im Rahmen dieses Bebauungsplans
bewältigt werden.
Zum Thema Pontstraße siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Belästigungen aus der Pontstraße
Zum Schreiben 22 vom 13.06.2012,
, Veltmanplatz 5, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Um Störungen durch gastronomische
Nutzungen in diesem Bereich ausschließen zu können, sollen „Schank- und Speisewirtschaften“ ausgeschlossen werden.
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
Zum Schreiben 23 vom 13.06.2012,
Kreuzherrenstraße, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Während der Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Dies ist unabhängig von
der jeweiligen Länge der notwendigen Baumaßnahmen. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die
jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben. Ebenso sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung
entsprechende verkehrliche Maßnahmen zu ergreifen. Für Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum muss ein Antrag
gestellt werden, der dann geprüft wird.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Zum Schreiben 24 vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
Zum Thema Nutzergruppe siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Wohnungskonzept/Zielgruppe.
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
Zum Schreiben 25 vom 13.06.2012,
Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1.
Die Art der Beleuchtungskörper kann im Bebauungsplan nicht geregelt werden. Der Wunsch der Einwender ist dem Vorhabenträger aber bereits bekannt. Bei der Auswahl der Beleuchtung wird im Rahmen der Ausführungsplanung darauf zu
achten sein, das die Nachbarschaft störende Lichtimmissionen vermieden werden.
zu 2.
Eine öffentliche Zugänglichkeit über das Grundstück der geplanten Bebauung wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Die
Sicherung des gewünschten Zugangs kann nur privatrechtlich und nicht im Bebauungsplan geregelt werden.
zu 3.
Im Rahmen der Abrissgenehmigung mussten Gutachten über mögliche Schadstoffe in den Baumaterialien und Bauteilen
erstellt werden. Aufgrund der Ergebnisse sind die Abrissarbeiten von geeigneten Unternehmen und unter Einhaltung der
gebotenen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die belasteten Materialien müssen fachgerecht entsorgt werden.
zu 4.
Die Nutzung der genannten Flächen ist über eine privatrechtliche Einigung mit dem Grundstückseigner unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen und feuerwehrtechnischen Genehmigung möglich. Ein Regelungsbedarf im Rahmen des
Bebauungsplans besteht nicht.
Zum Schreiben 26 vom 12.06.2012,
Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne)
nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft.
Im Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger abgeschlossen wird, wird die Anlage
einer extensiven Dachbegrünung auf den geeigneten Dachflächen geregelt Sie wird fachgerecht angelegt und ist so konzipiert, dass sie keines expliziten Pflegeaufwandes bedarf.
Es besteht Baurecht nach § 34 BauGB im Bereich der Bestandsgebäude an der Kreuzherrenstraße und Veltmanplatz. Für
die Aufstockung auf das 5. und 6. Geschoss der Bebauung und für die rückwärtige Bebauung ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieses Vorgehen wurde auch in der Bürgerinformation erläutert.
Seite 27 von 32
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Das Projekt wurde im Rahmen des Verfahrens dem beratenden Architektenbeirat der Stadt Aachen vorgestellt und von
diesem weitestgehend begrüßt. Das Flachdach entspricht der kubistischen Architektur des Gebäudes, außerdem sollen die
Dachflächen extensiv begrünt werden. Diese Begrünung wirkt sich positiv auf die lokalklimatische Situation aus.
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Zum Schreiben 27 vom 12.06.2012,
, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Es ist richtig, dass die Bebauung zu einer Veränderung der bestehenden Situation führt und Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat. Dazu kann auch die Einschränkungen von Sichtbeziehungen gehören. In der Abwägung wird aber dem Belang,
in innenstadtnaher Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, Vorrang gegeben. Die erforderlichen Abstandsflächen
werden aber eingehalten, so dass gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt sind.
Es ist richtig, dass der Höhepunkt der steigenden Studierendenzahlen für 2014/2015 prognostiziert wird. Insgesamt wird
aber für die Jahre 2011 – 2018 ein Gesamtzuwachs von 9.600 zusätzlichen Studierenden erwartet, d.h. zusätzlich zu den
im Durchschnitt in Aachen studierenden 40.000 hinaus (TH 6.500, FH 3.100).
Mit der Planung von kleinen Appartements reagiert der Investor auf den künftigen steigenden Bedarf für studentisches
Wohnen. Es besteht aber die Möglichkeit, teilweise die kleinen Appartements ohne größeren baulichen Aufwand, zusammenzulegen und die größeren Wohnungen an Familien oder Wohngemeinschaften zu vermieten.
Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist es Planungsrecht für Wohnen zu schaffen, und die ohnehin vorhandene
Wohnnutzung in diesem Bereich zu stärken. Der Bebauungsplan trifft keine Regelung über bestimmte Nutzergruppen.
Zum Schreiben 28 vom 31.05.2012,
Aretzstraße 59, 52070 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Aus wirtschaftlichen Gründen werden neue Kindertagestätten als mindestens 4-gruppige Einrichtungen geschaffen. Dies
erfordert ca. 700 m² Bruttogesamtfläche und eine Außenspielfläche von ca. 850 m². Diese Flächen stehen hier nicht zur
Verfügung.
Zum Schreiben 29 vom Eingang 19.06.2012,
Saarstraße 18, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Seite 28 von 32
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zum Schreiben 30a vom 13.06.2012,
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1.
Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen
zu 2.
Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen
Da, wie oben dargelegt, ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück errichtet werden, ist nicht mit einem zusätzlichen
Parkdruck zu rechnen.
Die Gefahr der Wertminderung wird nicht gesehen. Durch die neue hochwertige Bebauung wird vielmehr eine Verschlechterung des Umfeldes vermieden, da die leer stehenden Gebäude entfallen und der Bereich wieder belebt wird.
zu 3.
Durch das Vorhaben selbst wird das Fußgängeraufkommen in der Kreuzherrenstraße in geringfügigem Maße zunehmen.
Dies ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer Erhöhung der Verschmutzung und der Lärmbelastung. Mit dem Vorhaben
soll Wohnnutzung realisiert und gestärkt werden, die in der Umgebung bereits vorhanden ist.
zu 4.
Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen
Zum Thema Tiefgaragenzufahrt siehe außerdem Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Tiefgaragenzufahrt
zu 1. auf Seite 2 oben
Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten
Gebäudehöhe
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verschattungsdiagramm erarbeitet. Die Untersuchung ergab, dass ein
Gebäude am Veltmanplatz (Nr. 7) durch eine Erweiterung des Schattenbildes soweit betroffen wird, dass die vom Hochparterre bis in das zweite Obergeschoss liegenden Wohnungen auf der südlichen und südwestlichen Fassade durch die Neubebauung zusätzlich verschattet werden. Hierdurch kommt es bei einer von acht Wohnungen zu einer Unterschreitung der
Empfehlung der DIN 5034 mit einer minimalen Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde. Für
die Optimierung der Besonnungssituation im Erdgeschoss dieses Gebäudes wäre ein massiver Eingriff in die geplante Gebäudekubatur erforderlich, der zu einem massiven Wohnraumverlust führen würde. Aufgrund der sehr geringen Beeinträchtigung wird hier dem Belang der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Innenstadtlage Vorrang gegeben, da die
rechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gesichert
sind.
Es ist richtig, dass die Bebauung zu einer Veränderung der bestehenden Situation führt und Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat. Dazu kann auch die Einschränkung einer bisher unverbauten Sicht gehören. In der Abwägung wird aber dem
Belang, in innenstadtnaher Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, Vorrang gegeben.
zu 2. auf Seite 2 oben
Während der Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Dies ist unabhängig von
der jeweiligen Länge der notwendigen Baumaßnahmen. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die
jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben.
zu 3. auf Seite 2 oben
Auf dem Gelände befinden sich an der nördlichen Grundstücksgrenze mehrere Laubbäume und ein Nadelbaum, wovon
nach jetzigem Kenntnisstand zwei Bäume (Hemlocktanne, Baumhasel) unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
fallen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne) gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft.
zu 1. auf Seite 2 unten
Zur Stellplatzanzahl siehe Stellungnahme zu 1. dieses Schreibens.
Ein weiteres Tiefgaragengeschoss bedeutet einen erhöhten baulichen Aufwand und einen massiven Eingriff in den Boden.
zu 2. auf Seite 2 unten
Eine Geothermie-Anlage ist genehmigungspflichtig. Im Rahmen der Genehmigung werden die erforderlichen Unterlagen
geprüft und eventuelle Auflagen für die Genehmigung erarbeitet.
zu 3. auf Seite 2 unten
Die Anregung, weitere Abfallkörbe in dem Bereich aufzustellen, wurde an den entsprechenden Fachbereich E 18, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst weitergeleitet.
Zum Schreiben 30b vom 28.08.2012
, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Es ist richtig, dass der Höhepunkt der steigenden Studierendenzahlen für 2014/2015 prognostiziert wird. Insgesamt wird
aber für die Jahre 2011 – 2018 ein Gesamtzuwachs von 9.600 zusätzlichen Studierenden erwartet, d.h. zusätzlich zu den
im Durchschnitt in Aachen studierenden 40.000 hinaus (TH 6.500, FH 3.100).
Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte
Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht.
Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Zur Zeit befindet sich der Masterplan *2030 in Aufstellung. Der Masterplan soll Orientierung, Leitlinien und Impulse für die
räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben. Der Entwurf des Masterplanes stellt für das
„Handlungsfeld Wohnen“ den Bebauungsplanbereich als Bereich dar, in dem Wohnraumangebote für Studierende entwickelt und erneuert werden sollen. Im Handlungsfeld „Hochschule“ wird das Plangebiet mit dem Entwicklungsziel „klassische
studentische Wohnraumangebote entwickeln/erneuern“ dargestellt. Damit entspricht das beabsichtigte Vorhaben, hier Wohnen, insbesondere für Studierende zu entwickeln, dem Entwurf des Masterplanes und damit den Entwicklungszielen der
Stadt.
Im Rahmen des Bebauungsplanes wurden alle relevanten Umweltbelange geprüft und in der Begründung ausführlich beschrieben. Durch die Planung wird ein Grundstück, das durch den Wegzug der dort bisher angesiedelten Hochschulinstitute
seiner Nutzung ledig wird, wieder für eine wichtige innerstädtische Funktion reaktiviert. Dadurch wird dem Pr inzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gefolgt und dazu beigetragen, neue Inanspruchnahme von Flächen in Stadtrandlage zu
reduzieren. Diesbezüglich können die bei einer Planung auf der „grünen Wiese“ erforderlichen Verkehrswege und die damit
verbundenen Emissionen bei der Nutzung dieses innerstädtischen Grundstückes vermieden werden.
Zum Schreiben 30c vom 11.09.2012,
, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Erläuterungsbericht, nachbarliche Belange
Siehe Stellungnahme zu 2 f.
Erläuterungsbericht, Stadtlogo
Siehe Stellungnahme zu 2e
Seite 30 von 32
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Die Niederschrift der Anhörungsveranstaltung vom 04.06.2012 stellt eine Zusammenfassung der Diskussion dar. Es wurde
kein Wortprotokoll geführt.
Die Darstellung der studentischen Wohnsituation wird im Rahmen der Abwägung als Anlage der Niederschrift beigefügt und
im Internet ergänzt. Anhand der Moderationskarten, die während der Veranstaltung erstellt wurden und für alle Anwesenden
sichtbar waren, wurden die in der Eingabe angesprochenen Punkte nicht aufgeführt. Es wird aber im Rahmen der Abwägung ausführlich auf die Durchwegung und die VI-geschossige Bebauung eingegangen.
Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe
Zum Schreiben 31 vom 22.09.2012,
Wittekindstraße 1, 52062 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Durchwegung ist nicht mehr Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens.
Zum Schreiben
Veltmanplatz,
Veltmanplatz 4, 52066 Aachen,
Veltmanplatz 6, 52066 Aachen,
Veltmanplatz 11, 52066 Aachen, vom 21.09.2012
Stellungnahme der Verwaltung
zu 5. Differenzierte Betrachtung der Bauleitplanung für das Pontviertel/Wollforschungsinstitut/Veltmanplatz
Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden um damit den Wohnbedarf
in der Innenstadt realisieren zu können. Die Bebauung fördert eine städtebauliche Entwicklung zur Wiedernutzbarmachung
von untergenutzten Flächen in diesem Bereich und wertet den derzeit gestalterisch wie funktional defizitären Blockinnenbereich städtebaulich und architektonisch auf. Das Vorhaben folgt dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, und
es trägt dazu bei, dass die vorhandenen gut ausgebauten Infrastruktureinrichtungen gestärkt werden.
Nutzung Studierende/Familien/ältere Menschen
Der Bebauungsplan regelt lediglich die Art der Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ und regelt nicht die Wohnungsgrößen
oder die Art der Vermarktung. Der Investor beabsichtigt hier Appartements für Studierende oder andere Personen zu errichten. Die Grundrisse der kleineren Appartementeinheiten können zu größeren Einheiten zusammen gelegt werden und so
flexibel die im Wohnungsmarkt gesuchten Größen anbieten. Da der Bebauungsplan keine bestimmte Nutzergruppe oder
Mieterschaft regelt, sind auch ältere Menschen, Familien, Wohngemeinschaften, -gruppen als künftige Mieter grundsätzlich
möglich und wünschenswert.
Höhe und Dichte der geplanten Bebauung
Aufgrund der Lage im Innenstadtbereich, angrenzend an die Grünbereiche Veltmanplatz und Lousberg, und der vorhandenen Infrastrukturausstattung soll hier eine Nachverdichtung im Bestand erfolgen, um den Bedarf an Wohnraum in der Innenstadt zu decken. Es soll eine brachliegende Fläche, deren Nutzung aufgegeben wurde, einer Wohnnutzung zugeführt
werden, die bereits in der Umgebung vorhanden ist. Das zu überbauende Grundstück ist heute nahezu vollständig von
Gebäuden und versiegelten Flächen geprägt. So ist heute eine Fläche von 2211 m² von Bebauung überdeckt, nach der
Planung werden 1790 m² mit Hauptgebäuden überbaut. Zurzeit sind ca. 367 m² unversiegelt, zukünftig werden es ca.
544 m² sein. Dazu kommen noch umfangreiche Begrünungen auf den von der Tiefgarage unterbauten Flächen sowie großen Bereichen der Dachflächen.
Die Verdichtung erfolgt zum großen Teil in der Bebauungshöhe und über die Bebauung im rückwärtigen Bereich. Zum
Veltmanplatz hin ist eine 6-geschossige Bebauung geplant. Zum Blockinnenbereich staffelt sich die Bebauung von 5 Geschossen auf 3 Geschosse ab. Diese Bebauung ist aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle vertretbar, da damit Wohnungsbau realisiert werden soll, der an dieser Stelle wünschenswert ist. Darüber hinaus sind die Anforderungen für gesundes Wohnen eingehalten, wenn die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden. Dieses ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. In der Begründung zum Bebauungsplan werden alle umweltrelevanten Belange beschrieben. Hier
wird auch Bezug auf das Lokalklima genommen und es ist davon auszugehen, dass die geplante extensive Dachbegrünung
zu einer Verbesserung der lokalklimatischen Situation gegenüber dem Ist-Zustand führt.
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Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation
Fassung vom 23.10.2012
Stellplätze
Die für die geplante Bebauung notwendigen Stellplätze werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen.
Werkzeugkasten der Qualitätssicherung
Der Werkzeugkasten der Qualitätssicherung ist Bestandteil eines Forschungsprojektes im Auftrag des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt, und Raumforschung. Dieses Forschungsprojekt ist noch nicht abgeschlossen, der Werkzeugkasten noch nicht abschließend veröffentlicht.
Durchwegung zur Wittekindstraße
Im vorliegenden Bebauungsplan wird keine Durchwegung zur Wittekindstraße festgesetzt.
Ruhestörungen und sonstige Unannehmlichkeiten aus dem Bereich der Pontstraße
Die Pontstraße und die dort vertretenen Nutzungen sind nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Bebauungsplan sollen die in einem Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässigen „Schank- und Speisewirtschaften“
ausgeschlossen werden, damit die Wohnnutzung durch eine gastronomische Nutzung nicht beeinträchtigt wird.
zu 5. Sozialentwicklungsplan
Die Zustimmung zum Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen wird begrüßt. Die vorliegende Planung widerspricht diesem
nicht.
Wohndauer
Die Wohndauer der zukünftigen Mieter ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung muss beantragt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob ein Vorhaben
gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes und gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße und
Kirche/Pfarramt/Kindertagesstätte Heilig-Kreuz
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 10.10.2012
Inhaltsverzeichnis
Zusammenstellung der Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
Schreiben 1, Bezirksregierung Arnsberg vom 06.06.12
...........................................................................................................3
Schreiben 2. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 12.07.12
Schreiben 3, B03, Kampfmittelbeseitigung, vom 04.06.12
.....................................................................5
.......................................................................................................7
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Schreiben 1, Bezirksregierung Arnsberg vom 06.06.12
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 10.10.2012
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 10.10.2012
Schreiben 1, S. 2
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der Hinweise zu den Erlaubnisfeldern „Erdwärme“ und „Kohlenwasserstoffe“ sind die entsprechenden Inhaber im
Verfahren beteiligt worden.
Die RWTH Aachen hat keine Bedenken geäußert.
Die Wintershall Holding GmbH hat keine Bedenken gegen die Planung geäußert, bittet aber um einen entsprechenden
Hinweis in der Begründung. Dieser Hinweis wurde unter II. Hinweise in die Schriftlichen Festsetzungen aufgenommen.
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Schreiben 2. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 12.07.12
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 10.10.2012
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 10.10.2012
Schreiben 2, S. 2
Stellungnahme der Verwaltung
Der Hinweis zu möglichen archäologischen Bodenfunden ist in die Schriftlichen Festsetzungen und die Begründung aufgenommen worden. Die gutachterliche Begleitung wird im Durchführungsvertrag vereinbart.
Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 10.10.2012
Schreiben 3, B03, Kampfmittelbeseitigung, vom 04.06.12
Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise zu möglichen Kampfmitteln sind in die schriftlichen Festsetzungen aufgenommen worden.
Peutz Consult GmbH
Beratende Ingenieure VBI
Bauvorhaben Veltmanplatz Aachen:
Studie zu den Auswirkungen der Planung auf
die Verschattungssituation der umliegenden
Gebäude
Bericht G 6483-1.1 vom 21.08.2012
Messstelle nach
§ 26 BImSchG zur
Ermittlung der Emissionen
und Immissionen von
Geräuschen und
Erschütterungen
VMPA Güteprüfstelle
für den Schallschutz
im Hochbau
Leitung:
Dipl.-Phys. Axel Hübel
Dipl.-Ing. Heiko Kremer
Staatlich anerkannter
Sachverständiger für
Schall- und Wärmeschutz
Dipl.-Ing. Mark Bless
Anschriften:
Kolberger Straße 19
40599 Düsseldorf
Tel. +49 211 999 582 60
Fax +49 211 999 582 70
dus@peutz.de
Martener Straße 535
44379 Dortmund
Tel. +49 231 725 499 10
Fax +49 231 725 499 19
dortmund@peutz.de
Auftraggeber:
Landmarken Pontviertel GmbH
Karmeliterhöfe
Karmeliterstraße 10
52064 Aachen
Knesebeckstraße 3
10623 Berlin
Tel. +49 30 310 172 16
Fax +49 30 310 172 40
berlin@peutz.de
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Gerard Perquin
Dipl.-Ing. Jan Granneman
Dipl.-Ing. Ferry Koopmans
AG Düsseldorf
HRB Nr. 22586
Ust-IdNr.: DE 119424700
Steuer-Nr.: 106/5721/1489
Bankverbindungen:
Stadt-Sparkasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 220 241 94
BLZ 300 501 10
DE79300501100022024194
BIC: DUSSDEDDXXX
Bericht-Nr.:
G 6483-1.1
Datum:
21.08.2012
Niederlassung:
Düsseldorf
Ref.:
DH, SL
Niederlassungen:
Mook / Nimwegen, NL
Zoetermeer / Den Haag, NL
Groningen, NL
Paris, F
Lyon, F
Leuven, B
Sevilla, E
www.peutz.de
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Rap_01_1_20120821_Landmarken_KadaWittfeld_DH.odt
Inhaltsverzeichnis
1
Situation und Aufgabenstellung.......................................................................................3
2
Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien...............................................4
3
Örtliche Gegebenheiten................................................................................................... 5
4
Beurteilungsgrundlagen................................................................................................... 6
5
Verschattungsstudie........................................................................................................ 8
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Durchführung der Verschattungsstudie.......................................................................8
Besonnungssituation im Winter (Stichtag 17. Januar)................................................9
Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche..........................................................11
Besonnungssituation im Sommer.............................................................................11
Übersicht Besonnungszeiten an den Stichtagen der DIN 5034, Teil 1......................12
6
Optimierungsvorschläge................................................................................................ 13
7
Zusammenfassende Beurteilung...................................................................................14
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1
Situation und Aufgabenstellung
Der Auftraggeber plant den Abbruch von Institutsgebäuden der Technischen Hochschule Aachen und die Neuerrichtung eines Studentenwohnheims am Veltmanplatz in Aachen. Das
derzeitig vorhandene Gebäudevolumen wird erweitert und teilweise aufgestockt.
Hierzu sind die Auswirkungen der Planung auf die Besonnungssituation der umliegenden
Wohngebäude zu beurteilen.
Anhand der zu Grunde gelegten Planung wird für zwei Bebauungsvarianten (Bestandssituation und Planungssituation) mit dreidimensionalen Simulationsmodellen der Schattenwurf auf
den umliegenden Gebäudefassaden für verschiedene Tages- und Jahreszeiten visualisiert.
Die Berechnungsergebnisse werden auf Grundlage der Planungsempfehlungen der
DIN 5034 Teil 1 [3] zur Besonnung von Gebäudefassaden bewertet.
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2
Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien
Titel / Beschreibung / Bemerkung
[1]
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
[2]
BauO NRW Landesbauordnung
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
[3]
DIN 5034, Teil 1
[4]
[5]
[6]
Kat.
Datum
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen
und ähnliche Vorgänge
In der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000
(GV.NRW. S.256 / SGV.NRW.
232), geändert durch Gesetz
vom 16.12.2003 (GV.NRW.
S.766 / SGV.NRW. 2129)
Tageslicht in Innenräumen;
Allgemeine Anforderungen
G
Aktuelle Fassung
V
Zuletzt geändert
am 16.12.2003
N
Juli 2011
DIN 5034, Teil 2
Tageslicht in Innenräumen;
Grundlagen
N
Februar 1985
Planungsgrundlagen: Lageplan/
Schnitte/ Ansichten geplante
Bebauung/ Bestandsbebauung
Beurteilungsinformation:
Grundrissplan Erdgeschoss
Veltmanplatz 7
zur Verfügung gestellt über KadaWittfeld Architekten, Aachen
P
zur Verfügung gestellt über
HJP Planer, Aachen
P
Planstand:
11.05.2012 /
07.08.2012
Bauplan von
1939
Kategorien:
G
V
VV
RdErl.
Gesetz
Verordnung
Verwaltungsvorschrift
Runderlass
N
RIL
Lit.
P
Norm
Richtlinie
Buch, Aufsatz, Bericht
Planunterlagen / Betriebsangaben
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3
Örtliche Gegebenheiten
Für den Neubau eines Studentenwohnheim am Veltmanplatz in Aachen ist eine Verschattungsstudie hinsichtlich der Auswirkungen des geplanten Baukörpers auf die umliegende Bebauung durchzuführen.
Auf dem Grundstück werden im westlichen Teil die vorhandenen Gebäudevolumina von einer eingeschossigen Bebauung auf eine dreigeschossige Bebauung aufgestockt, welche
sich im Norden des Grundstücks weiter zu einem fünfgeschossigen Riegel erhöht. Dieser
bindet an das bereits in der Bestandssituation teilweise fünfgeschossige Gebäude im Osten
des Grundstücks an. In Anlage 1.1 sind die geplanten Volumina dem Lageplan zu entnehmen.
Für die Verschattungsstudie werden die Planung und die Bestandssituation sowie die vorhandene Topografie und die benachbarten Baukörper dargestellt. Als Grundlage hierzu dienen die vom planenden Architekturbüro zur Verfügung gestellten Planunterlagen [5] sowie
Luft- und Satellitenbilder des betreffenden Gebietes.
Die umliegende Bebauung sowie die Bestandsbebauung werden, wenn nicht genauer bekannt, mit Standardgeschosshöhen von in der Regel 3 m bzw. 3,80m Höhe abgeschätzt.
Satteldächer werden in der Regel nicht dargestellt, falls es zum besseren Verständnis des
Simulationsmodells doch hilfreich ist, werden für die Spitzböden oberhalb der Dachgeschos se eine Höhe bis zum First von 3,00m angesetzt.
Fenster werden unabhängig von der realen Lage für alle Geschosse als eine Ebene berücksichtigt. Hiermit wird lichttechnisch „auf der sicheren Seite liegend“ für die schützenswerten
Nutzungen eine worst-case-Situation berücksichtigt.
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4
Beurteilungsgrundlagen
Zur Beurteilung der Verschattung von Gebäudefassaden gibt es keine rechtlich verbindlichen
Beurteilungskriterien. Grundsätzlich sind die nach Landesbauordnung erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten. Diese sehen je nach Gebietsfestsetzung gestaffelte Abstände vor
und sollen so unter anderem eine ausreichende Belichtung und auf den sonnenexponierten
Fassaden eine ausreichende Besonnung sicherstellen. Dementsprechend kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in üblichen Fällen eine ausreichende Belichtung / Be sonnung von Wohnräumen gegeben ist, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden. Abweichungen hiervon stellen Sonderfälle dar, wo die Abstandsflächen z.B. aufgrund festgesetzter Baulinien aufgehoben werden.
Im vorliegenden Fall sollen die Auswirkungen auf die Verschattung im Umfeld durch eine
Verschattungsstudie ergänzend untersucht und bewertet werden.
Die Bewertung erfolgt nach Teil 1 der DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“ [3]. Diese Norm
wendet sich in erster Linie an den Planer / Architekten bei der Gebäudeplanung. Im vorliegenden Fall werden die Kriterien der DIN 5034 zur Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die bestehenden Gebäude im Umfeld herangezogen.
In Teil 1 der DIN 5034 ist für Wohngebäude eine minimale Besonnungsdauer der Fassaden
am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde in der Fensterebene als Mindestmaß angegeben. Dieses Kriterium sollte für mindestens einen (Wohn-) Raum je Wohnung erfüllt sein. Für Arbeitsräume sind keine Anforderungen definiert. Weiterhin wird für mindestens einen Wohnraum je
Wohnung zur Tag- und Nachtgleiche (einer der beiden Tage im Jahr, an denen der lichte Tag
und die Nacht gleich lang sind – in Deutschland ist dies durchschnittlich der 21. März bzw.
der 23. September) eine Besonnungsdauer von mindestens 4 Stunden gefordert.
Als Besonnungsdauer wird die Summe der Zeitintervalle definiert, während der Sonnenstrahlen bei einer Sonnenhöhe von mindestens 6° in den Raum einfallen können. Dies ist in
Aachen am 17. Januar grundsätzlich der Zeitraum von 9:27 bis 16:05 Uhr. Als Nachweisort
ist in der DIN 5034 die Fenstermitte in Brüstungshöhe auf Fassadenebene definiert. Das bedeutet, dass für die Bewertung der Besonnung der Fassade unerheblich ist, ob die Fenster
genau in Fassadenebene oder leicht zurückversetzt in der Fassade angeordnet sind. Daher
bezieht sich die vorliegende Untersuchung auf die Fassadenebenen der Gebäude. Als weitere Randbedingung wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung vorausgesetzt, dass insbesondere während der Wintermonate Sonnenschutzvorrichtungen nicht benutzt werden.
Im vorliegenden Fall wird das o.g. Kriterium der Besonnung für die Fassaden der Gebäude
im Umfeld sowie der Planung überprüft. Ergänzend wird eine Betrachtung für den weiteren
Jahreszeitverlauf durchgeführt. Die genannten erforderlichen Besonnungszeiten beziehen G 6483-1.1
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sich dabei generell auf die astronomisch mögliche Besonnung, d.h. ohne Berücksichtigung
von meteorologischen Einflüssen wie Bewölkung etc. Verschattung durch umgebende Bauten sowie die Topografie des Plangebietes sind dabei zu berücksichtigen.
Die Beschattung, welche durch den Bewuchs von Bäumen, Buschwerk etc. ausgelöst wird,
sowie von Überlandleitungen, Stromtrassen, sonstigen Masten und technischen Installationen, bleiben unberücksichtigt.
Ebenfalls bleibt für die Beurteilung Lichteintrag, der durch Globalstrahlung an verhangenen
Tagen oder bei Räumen ohne direkte Besonnung wie z.B. Räume an Nordfassaden für Hel ligkeit in den Räumen sorgt, unberücksichtigt.
Hinweis:
Die Angaben von Uhrzeiten im Bericht sowie in den Anlagenblättern beziehen sich durchgehend auf die Mitteleuropäische Zeit (UTC+1). Die übliche Umstellung der Uhrzeit im Sommerhalbjahr auf mitteleuropäische Sommerzeit (UTC+2) muss bei Bedarf zu den entspre chenden Zeitangaben hinzuaddiert werden.
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5
5.1
Verschattungsstudie
Durchführung der Verschattungsstudie
Zur Durchführung der Verschattungsstudie werden dreidimensionale Simulationsmodelle erstellt, in denen die Bestandsbebauung und die geplante Bebauung sowie die umliegende
Bebauung berücksichtigt werden.
Mithilfe einer Sonnenstandsberechnung wird im Rahmen der Simulation die Besonnungsdauer bzw. der Schattenwurf der Gebäude für einzelne Zeitschritte berechnet. Die Verschattung und die darauf einwirkenden Einflüsse durch die Fassadenausrichtung der Baukörper
und vorhandener Bebauung wird mit der dreidimensionalen Darstellung anschaulich visualisiert.
Für die Tagundnachtgleiche (21.03. und 23.09.) und den 17. Januar wird die Besonnung in
Zeitschritten von jeweils 1 Stunde untersucht.
Als zusätzliche Information werden ergänzend die zwei Bebauungssituationen am 21. Juni
zur Sommersonnenwende (längster Tag im Jahr), ebenfalls in Stundenschritten abgebildet.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in den Anlagenblättern der Anlagen 3 bis 5 als 3D-Ansichten. Dabei wird die mögliche Besonnungsdauer im Bestandsfall der bei Umsetzung der
Planung vorhandenen Besonnungssituation auf den umliegenden Gebäudefassaden gegenübergestellt.
Darüber hinaus wird eine Übersichtsdarstellung der Schattenbewegung über den Tag mittels
einer interpolierten Schattenberechnung gemäß der nach DIN 5034 notwendigen Besonnungszeit für die Bestands- und Planungssituation mittels der Software Radiance (http://radsite.lbl.gov/radiance/) erstellt. Durch Umrechnen in eine Fehlfarbendarstellung mit einer Skala von Farbabstufungen können die Fassadenbereiche, welche von den Kriterien abweichen,
in ihrer Ausdehnung und Dauer ermittelt werden.
Die Fehlfarbendarstellung zeigt die über den Tag erreichten Besonnungsstunden auf den
Fassadenflächen der Simulationsmodelle in Farbabstufungen von schwarz bis gelb. Für den
spezifischen nach DIN 5034, Teil 1 festgelegten Mindest-Besonnungs-Zeitraum wird die Skala entsprechend den zu erfüllenden Stunden angepasst. Somit erhalten alle Flächen die in
gelber Farbe dargestellt sind mindestens die nach DIN 5034 empfohlene Besonnungsdauer
von einer Stunde (17. Januar – siehe Anlage 5), bzw. vier Stunden (Tag- und Nachtgleiche –
siehe Anlage 6). Schwarze Flächen erhalten über den Betrachtungszeitraum keine direkte
Besonnung.
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5.2
Besonnungssituation im Winter (Stichtag 17. Januar)
Die Ergebnisse der Verschattungsstudie im Winterzeitraum sind für den Stichtag 17. Januar
in Anlage 3 und Anlage 6 dargestellt.
Aufgrund des niedrigen Sonnenstands geht die Sonne im Januar erst bei einem relativ
großen Sonnenazimut auf, und die Sonnenhöhe ist gering. Dadurch ergibt sich generell eine
relativ kurze mögliche Besonnungsdauer.
Kreuzherrenstraße
An den Gebäude entlang der östlichen Flanke der Kreuzherrenstraße sind bei Umsetzung
der Planung keinen nennenswerten Veränderungen im Beschattungsbild vorhanden.
Veltmanplatz
An den Fassaden der Gebäude am Veltmanplatz sind, bis auf das Gebäude Veltmanplatz 7
ebenfalls keine nennenswerten Veränderungen feststellbar.
Bedingt durch die geplante Erhöhung der Gebäudevolumina im westlichen und nördlichen
Planungsgebiet wird eine Erweiterung des Schattenbildes nach Westen erzeugt. Hierdurch
wird die südwestlich orientierte Fassade des Gebäudes Veltmanplatz 7 vom Hochparterre
bis in das zweite Obergeschoss verschattet. Das Gebäude Veltmanplatz 6 wird geringfügig
im Untergeschoss verschattet, dies führt jedoch zu keiner Beeinträchtigung der dortigen
Wohnräume.
Das Gebäude Veltmanplatz 7 ist das einziges Gebäude, welches maßgeblicher betroffen ist
und wurde daher genauer betrachtet. Ein über Heinz Jahnen Pflüger - Stadtplaner und Architekten zur Verfügung gestellter Grundrissplan des Erdgeschosses dient zur korrekten Zuordnung der betroffenen Fassadenbereiche zu den einzelnen Wohneinheiten. Zur besseren
Übersicht wurden hier die Fenster des Gebäudes mit abgebildet. Das Kriterium der DIN
5034, Teil 1 von einer Stunde Besonnung für einen Raum je Wohneinheit kann hiermit Fenstergenau abgelesen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Grundrisseinteilung des
Gebäudes in den oberen Geschossen analog dem Erdgeschoss gebaut wurde. Gemäß dem
Klingelschild befinden sich 8 Wohneinheiten im Gebäude.
Die Wohneinheiten im Gebäude Veltmanplatz 7 erhalten, sowohl im Bestand als auch mit
den geplanten Gebäuden, in den Morgenstunden über die östliche, bzw. eingeschränkt auch
über die nordöstliche Fassade direkte Besonnung. Über die Ostfassade werden die Wohnungen im ersten und zweiten Obergeschoss und im Dachgeschoss des Ostflügels ausreichend belichtet. Die Wohnung im Hochparterre erreicht über die Fenster in der nordöstlich
ausgerichteten Fassade eine Besonnungszeit von max. 30min. Diese bereits in der Bestandssituation gegebene Unterschreitung der Anforderungen der DIN 5034, Teil 1 an der
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Ostfassade des Gebäudes ist bedingt durch die Gebäude östlich der Kreuzherrenstraße.
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Durch die zusätzliche Verschattung der Süd- und Westfassade des Gebäudes Veltmanplatz
7 über die neu geplanten Gebäude, kann die Wohnung im Hochparterre des Ostflügels die
Empfehlungen der DIN 5034, Teil 1 nicht mehr einhalten.
Die weiteren Wohnungen sind vom Hochparterre bis zum zweiten Obergeschoss ebenfalls
über die Verschattung der Süd- / Westfassade betroffen, können die empfohlene Stunde Besonnung jedoch über die Ost, bzw. Nordostfassade erreichen. Die Wohnung im zweiten
Obergeschoss des Westflügels erhält außerdem auch über das westliche Fenster in der
Südfassade ausreichend Besonnung.
Für die Wohnungen im Westflügel des Gebäudes Veltmanplatz 7 muss hier darauf hingewiesen werden, dass die Besonnungszeit über die Nordwestfassade nur sehr knapp zur Einhal tung der Kriterien nach DIN 5034, Teil 1 führen (siehe hierzu Anlage 5.4). Bedingt durch den
nach DIN 5034 definierten Nachweisort der Fenstermitte in Brüstungshöhe auf Fassadenebene, werden die in der Realität in der Fassade zurückspringenden Fenster und die dadurch
entstehende Eigenverschattung durch Laibungs- und Materialstärken, speziell bei dem hier
sehr spitzen Einfallswinkel bei der Beurteilung nicht beachtet. Es muss davon ausgegangen
werden, dass die real erlebbaren Besonnungszeiten in den Wohnungen das definierte Ziel
von einer Stunde Besonnung nicht einhalten werden.
Zusammenfassend ist für den Stichtag 17. Januar festzustellen, dass durch die zusätzliche
Verschattung über das geplante Gebäude die südwestlich orientierten Fassadenflächen des
Gebäudes Veltmanplatz 7 nachteilig betroffen sind. Die Wohnung des Hochparterres im östlichen Gebäudeteil (abgeknickter Gebäudeteil) wird durch die zusätzliche Verschattung der
Südwestfassade soweit betroffen, dass die empfohlene Stunde Besonnung nicht mehr eingehalten wird. Alle weiteren Wohnungen halten nach wie vor die Empfehlungen der DIN
5034 ein. Bei einer Gesamtanzahl von 8 Wohnungen im Gebäude Veltmanplatz 7 ist somit
bei einer Wohnung die Anforderungen der DIN 5034, Teil 1 unterschritten.
Weitere Gebäude am Veltmanplatz oder der Kreuzherrenstraße sind durch die Neuplanung
nicht stärker betroffen als in der bereits bestehenden Situation.
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5.3
Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche
Die Ergebnisse der Verschattungsstudie zur Tag- und Nachtgleiche sind in Anlage 3 dargestellt.
Im Frühjahr und Herbst ergibt sich durch die gegenüber dem Winterfall bereits höher stehen de Sonne eine wesentlich günstigere Besonnungssituation als im Januar, welche sich positiv
auf die Gebäudefassaden der umliegenden Gebäude auswirkt.
Aus Anlage 3 und 6 geht hervor, dass die Nachbargebäude auf der Ostflanke der Kreuzher renstraße auch zur Tag- und Nachtgleiche durch die neue Planung nicht weiter beeinträchtigt
werden, als dies bereits der Fall ist.
Die im Winter durch die neue Planung negativ betroffenen Fassaden am Gebäude Veltman platz stellen sich zur Tag- und Nachtgleiche bereits wesentlich günstiger dar. Die Beeinträchtigungen an der Südfassade des westlichen Gebäudeteils sind nicht mehr vorhanden. Nur in
der Wohnung im Hochparterre des östlichen Gebäudeteils ist immer noch eine durch die
Planung bedingte Beeinträchtigung der westlichen Fenster festzustellen. Diese Beeinträchtigung führt jedoch nicht zu einer Unterschreitung der Empfehlungen der DIN 5034, Teil 1, da
die empfohlene Besonnungsdauer in den Morgenstunden über die Besonnung der Ostfassade besteht.
Zusammenfassend ist an den beiden Stichtagen der Tag- und Nachtgleiche festzustellen,
dass die Anforderungen der DIN 5034, Teil 1, in allen Wohnungen des Gebäude Veltmanplatz 7, eingehalten werden.
5.4
Besonnungssituation im Sommer
Die Ergebnisse der Verschattungsstudie für den Sommerzeitraum sind exemplarisch für den
21. Juni in Anlage 4 dargestellt.
Sämtliche Fassaden an der Umgebungsbebauung und der Planung werden über den Tag
ausreichend besonnt und sind von keiner zusätzlichen Einschränkung im Vergleich zur Bestandssituation betroffen.
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5.5
Übersicht Besonnungszeiten an den Stichtagen der DIN 5034, Teil 1
Sonnenstunden auf den Nachbar-Fassaden wohngenutzter Geschosse am 17. Januar
Wohnungen
Fassade
Veltmanplatz 7 - Bestandssituation
Veltmanplatz 7 - Planungssituation
West
West
Ost (geknickter Gebäudeteil)
Ost (geknickter Gebäudeteil)
SW
NO
W
S
O / NO
S
NO
W
S
O / NO
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
keine
Fenster
< 20
min/d
0 min/d
> 1 Std/d
0 min/d
keine
Fenster
< 20
min/d
1.OG
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
keine
Fenster
> 1 Std/d
< 20
min/d
> 1 Std/d
0 min/d
keine
Fenster
> 1 Std/d
2.OG
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
keine
Fenster
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
0 min/d
keine
Fenster
> 1 Std/d
DG
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
> 1 Std/d
EG
Sonnenstunden auf den Nachbar-Fassaden wohngenutzter Geschosse zur Tag- und Nachtgleiche
Wohnungen
Fassade
Veltmanplatz 7 - Bestandssituation
Veltmanplatz 7 - Planungssituation
West
West
Ost (geknickter Gebäudeteil)
Ost (geknickter Gebäudeteil)
SW
NO
W
S
O
S
NO
W
S
O
> 4 Std/d
> 3,5
Std/d
> 4 Std/d
keine
Fenster
> 4 Std/d
> 4 Std/d
> 3,5
Std/d
< 0,5
Std./d*
keine
Fenster
> 4 Std/d
1.OG
> 4 Std/d
> 3,5
Std/d
> 4 Std/d
keine
Fenster
> 4 Std/d
> 4 Std/d
> 3,5
Std/d
< 0,5
Std./d*
keine
Fenster
> 4 Std/d
2.OG
> 4 Std/d
> 3,5
Std/d
> 4 Std/d
keine
Fenster
> 4 Std/d
> 4 Std/d
> 3,5
Std/d
> 4 Std/d
keine
Fenster
> 4 Std/d
DG
> 4 Std/d
> 3,5
Std/d
> 4 Std/d
> 4 Std/d
> 4 Std/d
> 4 Std/d
> 3,5
Std/d
> 4 Std/d
> 4 Std/d
> 4 Std/d
EG
* Unterschreitung, Anforderung DIN 5034-1 wird für die Wohneinheit jedoch eingehalten
Weitere Nachbargebäude sind von keiner zusätzlichen Einschränkung im Vergleich zur Bestandssituation betroffen.
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6
Optimierungsvorschläge
Für die Optimierung der Besonnungssituation im Erdgeschoss des Gebäudes Veltmanplatz
7 wurde mehrere Varianten untersucht. Es wurde festgestellt, dass um die Anforderungen
der DIN 5034, Teil 1 in allen Wohnungen einzuhalten ein massiver Eingriff in die geplante
Gebäudekubatur notwendig wäre.
Es wäre notwendig die Breite des geplanten fünfgeschossigen Gebäudeteils im Westen des
Plangebietes um ca. 8m bis 10m zu verringern, was zu einem massiven Raumverlust und einer nur noch sehr schmalen Gebäudescheibe führen würde, welche in Ihrer Nutzbarkeit
kaum noch zu verwenden ist.
Darüber hinaus müsste der dreigeschossige Sockelbau darunter im Norden zu cirka einem
Drittel auf eine, idealerweise eingeschossige Bauhöhe reduziert werden, was ebenfalls zu einem massiven Wohnraumverlust in der geplanten Kubatur führen würde.
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7
Zusammenfassende Beurteilung
Für den geplanten Neubau eines Studentenwohnheims am Veltmanplatz in Aachen war eine
Verschattungsstudie durchzuführen. Hierzu waren die Auswirkungen der Planung auf die Besonnungssituation der umliegenden Wohngebäude zu beurteilen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass keines der Nachbargebäude, sowohl an
der Kreuzherrenstraße wie auch am Veltmanplatz von einer planungsbedingten Beeinträchtigung betroffen ist.
Lediglich das Gebäude Veltmanplatz 7 wird, bedingt durch die geplante Erhöhung der Gebäudevolumina im westlichen und nördlichen Planungsgebiet, durch eine Erweiterung des
Schattenbildes nach Westen betroffen. Hierdurch bedingt werden im Winter (Stichtag 17. Januar) die vom Hochparterre bis in das zweite Obergeschoss liegenden Wohnungen des Gebäudes Veltmanplatz 7 auf der südlichen und südwestlichen Fassade zusätzlich verschattet.
Hierdurch kommt es bei Einer von acht angenommenen Wohneinheiten zu einer Unterschreitung der Empfehlungen der DIN 5034, Teil 1.
Im Frühjahr und Herbst, zur Tag- und Nachtgleiche besteht eine Beeinträchtigung nur noch
für die Wohnung des Hochparterres im Ostflügel, an der Südwestfassade des Gebäudes
Veltmanplatz 7, jedoch werden die Anforderungen von 4 Stunden Besonnung für mindestens
einen Raum einer Wohneinheit in keiner der Wohnungen, sowie ebenfalls an keinem weite ren der Nachbargebäude unterschritten.
Im Sommer besteht ebenfalls keine von der bereits bestehenden Situation abweichende Beeinträchtigung.
Dieser Bericht besteht aus 14 Seiten und 7 Anlagen.
Peutz Consult GmbH
i.V. Dipl.-Ing. Heiko Kremer
G 6483-1.1
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Lageplan mit Darstellung der Planung
Anlage 2
Grundriss Erdgeschoss Veltmanplatz 7
Anlage 3
Verschattungssituation am 17. Januar
Anlage 4
Verschattungssituation zur Tagundnachtgleiche (21. März/ 23. September)
Anlage 5
Verschattungssituation am 21. Juni (Sommer)
Anlage 6
Verschattungssituation am 17. Januar - Fehlfarbendarstellung der Verschattungsstunden
Anlage 7
Verschattungssituation zur Tagundnachtgleiche - Fehlfarbendarstellung der Verschattungsstunden
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Lageplan mit Darstellung der Planung
7
N
Veltmanplatz
Kreuzherrenstraße
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage1_DH_Lageplan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 1
Grundriss Veltmanplatz 7 – Erdgeschoss
(Zur Verfügung gestellt über HJP-Planer, Aachen)
TES DE
W SA
S
FA
D- DE
Ü
S SA
S
FA
SÜDWESTFASSADE
ÖSTLICHER
GEBÄUDETEIL
WESTLICHER
GEBÄUDETEIL
T- E
OS SAD
S
FA
NORDOSTFASSADE
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage2_DH_Grundriss_Veltmanplatz_7.odt
NORDOSTFASSADE
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 2
Verschattungssimulation – 17. Januar
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3
Verschattungssimulation – 17. Januar
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3
Verschattungssimulation – 17. Januar
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3
Verschattungssimulation – 17. Januar
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3
Verschattungssimulation – 17. Januar
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3
Verschattungssimulation – 17. Januar
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3
Verschattungssimulation – 17. Januar
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3
Verschattungssimulation – 17. Januar
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – 21. Juni
Gegenüberstellung Bestand / Planung
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5
Verschattungssimulation – Übersicht 17. Januar
Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung
Darstellung Bestand – Ansicht von Südwesten
Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung
(alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag)
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage6_DH_Fehlfarben_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 6.1
Verschattungssimulation – Übersicht 17. Januar
Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung
Darstellung Planung – Ansicht von Südwesten
Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung
(alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag)
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage6_DH_Fehlfarben_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 6.2
Verschattungssimulation – Übersicht 17. Januar
Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung
Darstellung Bestand – Ansicht von Osten
Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung
(alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag)
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage6_DH_Fehlfarben_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 6.3
Verschattungssimulation – Übersicht 17. Januar
Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung
Darstellung Planung – Ansicht von Osten
Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung
(alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag)
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage6_DH_Fehlfarben_17-Jan.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 6.4
Verschattungssimulation – Übersicht Tag- und Nachtgleiche
Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung
Darstellung Bestand – Ansicht von Südwesten
Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung
(alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag)
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage7_DH_Fehlfarben_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 7.1
Verschattungssimulation – Übersicht Tag- und Nachtgleiche
Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung
Darstellung Planung – Ansicht von Südwesten
Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung
(alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag)
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage7_DH_Fehlfarben_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 7.2
Verschattungssimulation – Übersicht Tag- und Nachtgleiche
Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung
Darstellung Bestand – Ansicht von Osten
Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung
(alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag)
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage7_DH_Fehlfarben_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 7.3
Verschattungssimulation – Übersicht Tag- und Nachtgleiche
Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung
Darstellung Planung – Ansicht von Osten
Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung
(alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag)
Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage7_DH_Fehlfarben_T&N.odt
G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 7.4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 942
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -
Gestaltungssatzung
Stand: 04.10.2012
Gestaltungssatzung
- Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Aufgrund § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land NRW (BauONRW) in der Neufassung vom 01.03.2000 in Verbindung
mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.071994, jeweils in der derzeit geltenden
Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ……. 2012 diese Satzung beschlossen.
§1
Ziel der Satzung
Ziel dieser Satzung ist die Sicherung der städtebaulichen Gestaltung innerhalb des Plangebietes. Für ortsbildprägende Elemente der Gebäude sowie deren Außenanlagen werden Regelungen getroffen, die ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten sollen, und die zugleich ausreichend Spielräume zulassen für die individuelle Gestaltung des Bauherrn.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr.942 Veltmanplatz / Kreuzherrenstraße.
(2) Der Plan mit Eintragung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung (s. Anlage 1).
§3
Inhalt der Satzung
(1) Die Satzung regelt die Gestaltung der Gebäude sowie der Außenanlagen innerhalb des als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzten Teils des Bebauungsplans.
§4
Wohngebäude
(1) Fassade
Die Fassade der Gebäude ist einheitlich mit mineralischen Materialien zu verkleiden, entweder Faserzementplatten
oder Naturstein für die Fassade in Verbindung mit Betonwerkstein für den Sockelbereich. Befestigungen sind unsichtbar oder in einem regelmäßigen Muster vorzusehen. Die Befestigungen sind, soweit sie sichtbar bleiben, farbgleich mit dem Fassadenmaterial zu gestalten.
Die Fassadenverkleidung ist in zwei Ausführungen zulässig:
a. Faserzementplatten
Es sind durchgefärbte, 8-12 mm starke Faserzementfassadentafeln in großformatigen Plattenformaten zu verwenden. Diese sind als stehendes Format in den Flächen zwischen den Fensterelementen eines Geschosses in der
Höhe an diese anzupassen. In den Fassaden ober- und unterhalb der Fensterelemente sind liegende Formate zu
verwenden, deren Breite sich aus den vertikalen Abständen der Fensterelemente ergibt.
Als Farben für die Fassadenmaterialien sind nur helle Beige-, Sand- oder Grautöne zulässig. Zusätzliche Ausrüstungen (z.B. Anti-Graffiti-Beschichtungen) sind zulässig, wenn sie farbgleich ausgeführt werden.
(Beispielprodukt: Eternit Natura N 154, cremeweiß / Eternit Natura Pro NU 154)
b. Natursteinplatten
Es sind Kalkstein oder Sandsteinplatten zulässig, Oberfläche geschliffen oder gesandet, Stärke 3-4 cm. Zwischen
den Fensterelementen der Fassade sind die Plattenformate in der größeren Anzahl der Platten stehend zu verwenden und an der Höhe der Fensterelemente zu orientieren, aufgrund der kleineren verfügbaren Plattenformate
jedoch jeweils zwei Platten stehend auf eine Fensterhöhe. In den Fassaden ober- und unterhalb der Fensterelemente sind in der größeren Anzahl der Platten liegende Formate zu verwenden, deren Breite sich aus den vertikalen Abständen der Fensterelemente ergibt. Kreuzfugen sind zu vermeiden.
Als Farben für die Fassadenmaterialien sind nur helle Beige-, Sand- oder Grautöne zulässig.
Es ist ein möglichst homogener Farbton zu wählen. Im Sockelbereich sind farbgleiche Betonwerksteine zulässig.
(Beispielprodukt: Fa. Rausch, Kalkstein gesandet)
Spiegelnde oder glänzende Oberflächen der Fassadenbekleidung und ihrer sichtbaren Befestigungen sind unzulässig.
(2) Fenster und Außentüren
Fenster sind in der Regel bodentief auszuführen. Die einzelnen Fensterelemente (festverglast, Drehflügel oder
Dreh-Kipp-Flügel) sind als stehende Formate auszuführen. Ihre Anordnung in der Fassade ist so zu wählen, dass
sie, auch wohnungsübergreifend, zu Gesamtanlagen von Fensterelementen zusammengefasst werden. Sie müssen eine Höhe von mindestens 2,00 m und höchstens 2,50 m aufweisen. Ihre Breite orientiert sich an der Anzahl
der stehenden Fensterelemente von mindestens zwei Elementen bis maximal fünf Elementen für die jeweilige Gesamtfensteranlage, zuzüglich der jeweiligen Wohnungstrennwände.
Es können Ausnahmen zugelassen werden, wenn geometrische oder technische Gründe dies erfordern.
Diese Gesamtfensteranlagen sind geschossweise gegeneinander zu versetzen.
Die Außenseite von Fenster- und Türelementen, Laibungen, Fensterbänken und sonstigen sichtbaren Verblendungen der Fenster- und Türnischen sind einheitlich als Blechbekleidungen auszuführen. Diese sind in einem dunklen
Grau- oder Anthrazitton zu wählen.
(3) Geländer, Absturzsicherungen
Absturzsicherungen an den bodentiefen Fenstern, Geländer von Terrassen, Balkonen oder Loggien sowie sonstige
Geländer im Außenbereich sind im gleichen Farbton wie die außen sichtbaren Elemente der Fensteranlagen zu
gestalten. Absturzsicherungen vor Fensteranlagen sind innerhalb der jeweiligen Fensternische zu befestigen und
dürfen nicht über die Fassadenebene hinausragen. Geländer von Dachterrassen sind um mindestens 1,00 m von
denjenigen Außenfassaden abzurücken, die zu öffentlichen Verkehrsflächen orientiert sind (hier: Kreuzherrenstraße und Veltmanplatz)
Alle genannten Geländer sind als Stabgeländer auszubilden.
(4) Toranlage Tiefgarage
Die Zufahrt zur Tiefgarage ist mit einer Toranlage zu sichern. Diese ist in allen außen sichtbaren Elementen im
gleichen Farbton zu gestalten wie die außen sichtbaren Elemente der Fenster- und Türanlagen. Zugangstüren im
Bereich der Tiefgarageneinfahrt sind bündig an die Toranlage anzupassen und sowohl farblich als auch im Material
in gleicher Weise wie diese zu gestalten.
(5) Die Beispieldarstellungen sind Bestandteil dieser Satzung (Anlagen Nr. 2- 7).
§5
Außenanlagen / Dachbegrünung
(1) Freiflächen
Soweit die Grundstücksfläche zwischen der nördlichen Fassade (Eingangsbereich zum Innenhof), der Ostfassade
des Gebäudes Veltmanplatz Nr. 7 und der öffentlichen Verkehrsfläche der Straße Veltmanplatz befestigt ist, ist
diese Befestigung in farbig abgestimmten Asphaltierungen auszuführen. Als Farben sind unterschiedliche Grautöne bis hin zu weiß zulässig. Pflasterungen sind in geringem Maße zulässig.
Nicht befestigte Flächen in diesem Bereich sind zu begrünen und es ist mindestens ein Baum dort zu pflanzen.
Baum und Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.
(2) Einfriedungen
An Grundstücksgrenzen, die nicht an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, sind Einfriedungen als Stabgitterzäune,
Stabgitterzäune in Verbindung mit Hecken sowie Hecken jeweils mit einer Höhe von max. 1,80 m zulässig.
Mauern, Betonzäune, Holzzäune und Holzwände als Einfriedungen sind unzulässig. Betonwände, sofern sie nicht
der Absturzsicherung dienen, sind ebenfalls nicht zugelassen.
Von dieser Bestimmung ist die Abgrenzung des Fahrradabstellhofes auf der Tiefgaragenebene zur Freianlage der
angrenzenden Kindertagesstätte ausgenommen.
(3) Dachbegrünung
Die Flachdächer sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten
Vegetation extensiv zu begrünen. Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, technische Aufbauten und begehbare Dachterrassen.
§6
Ordnungswidrigkeiten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 20 BauO NRW.
§7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Satzung: Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereichs (Anlage 1)
Beispieldarstellungen (Anlagen 2-7)
Die Anlagen 1 - 7 sind Bestandteil der Gestaltungssatzung „Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße“
Anlage 1 Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches
Lage des Geltungsbereiches