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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103930.pdf
Größe
100 MB
Erstellt
15.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:51

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0755/WP16 öffentlich 35111-2010 15.10.2012 Dez. III / FB 61/20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 942 Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung Öffentlichkeit - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 07.11.2012 08.11.2012 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung zu beschließen, und den Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen entsprechend anzupassen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 942 -Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung, und den Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen entsprechend anzupassen. Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 1/6 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Die Landmarken Pontviertel GmbH beabsichtigt, im Bereich der ehemaligen RWTH-Institute an der Kreuzherrenstraße eine Wohnanlage für Studierende zu errichten. Eine Bebauung im Blockinnenbereich und die beabsichtigte Gebäudehöhe (V-VI Geschosse) ist nur mit einem Bebauungsplan zu realisieren ist. Daher hat der Investor mit Schreiben vom 07.12.2011 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Das Bauvorhaben wurde am 12.01.2012 im Architektenbeirat beraten. Der Architektenbeirat begrüßte das Vorhaben und regte an, die vorgesehene Bauhöhe im Hinblick auf die vorhandene Struktur und die Kirche, sowie die Öffnung des Baublockes auf eine Verlärmung hin zu prüfen. Außerdem sei ein Gründach wegen der Blickbeziehungen von den höher gelegenen Standpunkten aus erforderlich. Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.03.2012 über die Planung beraten und die Verwaltung beauftragt die vorgebrachten Anregungen insbesondere zu Reduzierung der Höhe und der Dichte im Innenbereich, zur Anpassung der Front zur Wittekindstraße hin an die vorhandene Straßenflucht und zur Ausrichtung der Wohnungen zu prüfen und zu berücksichtigen. Die Planung wurde so überarbeitet, dass die Baumasse um 200m² Bruttogeschossfläche reduziert, der Baukörper im Blockinnenbereich in östlicher Richtung verschoben und die geplanten Geschosse stärker gestaffelt wurden. Außerdem wurde der Rücksprung des VI Geschosses zum Veltmanplatz hin wurde um ca. 1,0m auf 3,50m vergrößert. Das Plangebiet wurde verkleinert und umfasste nur noch das Grundstück der Landmarken Pontviertel GmbH, das städtische Kehrlager und einen ca. 4,0m breiten Streifen, der für die geplante Durchwegung von Veltmanplatz zur Wittekindstraße hin erforderlich ist. Am 19.04.2012 wurde die so überarbeitete Planung erneut im Planungsausschuss beraten. Der Planungsausschuss beauftragte in dieser Sitzung die Verwaltung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter folgenden Maßgaben zu erarbeiten: - Das Plangebiet wird um den Bereich des städtischen Kehrlagers reduziert; - Die gestalterische Qualität ist zu sichern, über eine Gestaltungssatzung und/oder privatrechtlich in einem städtebaulichen Vertrag; - Die Verschattungsproblematik ist im weiteren Verfahren mittels eines Verschattungsdiagramms durch den Investor zu klären; - Es ist zu prüfen, ob und wie eine ungewollt entstehende Abkürzungsmöglichkeit über den neuen Durchstich der Wittekindstraße und das Nachbargrundstück in die Pontstraße unterbunden werden kann. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte sich in ihrer Sitzung am 09.05.2012 einstimmig dem Beschluss angeschlossen. Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 2/6 Die Einhaltung der Abstandsflächen zu den privaten Grundstücken der Bebauung am Veltmanplatz, erforderte die Überarbeitung des Baukörpers. Die jetzt vorliegende Planung sieht ein 6-geschossiges Gebäude zum Veltmanplatz hin vor. Über den zentralen Eingangsbereich erfolgt die fußläufige Erschließung der Wohnungen vom Innenhof aus. Die Bebauung stuft sich nach Westen hin mit einem 5-geschossigen und einem 3-geschossigen Gebäudeteil ab. Zur Kreuzherrenstraße ist ein 4-geschossiges Gebäude mit Tiefgaragengeschoss geplant. 2. Derzeitige planungsrechtliche Situation Der Flächennutzungsplan stellt den Planbereich als Gemischte Baufläche dar. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden und Wohnbaufläche darstellen. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung ist möglich, da es sich hier um ein Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch handelt. Die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben erfolgt derzeit gemäß § 34 Baugesetzbuch. Der Investor hat bereits einen Bauantrag für eine IV-geschossige Wohnbebauung im Bereich der vorhandenen Gebäude der ehemaligen RWTH-Institute an der Kreuzherrenstraße und am Veltmanplatz gestellt. Der Bauantrag wird derzeit geprüft. 3. Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, wurden die Bürgerinnen und Bürger in einem sehr frühen Stadium über die Planung informiert. In der Zeit vom 31.05.2012 bis 15.06.2012 wurde die Planung öffentlich ausgestellt und am 04.06.2012 eine Anhörungsveranstaltung durchgeführt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich mündlich und schriftlich zur Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar. Von der Möglichkeit sich zu äußern, wurde reger Gebrauch gemacht. Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung und der schriftlichen Eingaben von Bürgern wird als Hauptkritikpunkt die Planung von Studentenappartements genannt. Es wird befürchtet, dass die negativen, das Viertel belastenden Auswirkungen der Pontstraße als Partymeile, durch die geplante Nutzung verstärkt und in den Blockinnenbereich hineingezogen wird. Als weiterer Kritikpunkt wird die Reduzierung des Stellplatznachweises für studentisches Wohnen genannt. Es wird befürchtet, dass bei Wechsel der Mieterschaft die Anzahl der Stellplätze nicht ausreicht. Außerdem wird die beabsichtigte 5- bis 6-geschossige Bebauung kritisiert. Es werden negative Auswirkungen, wie Verschattung, Hinterhofsituation, Wegfall von Blickbeziehungen für die Umgebungsbebauung befürchtet. Außerdem wird befürchtet, dass diese Bebauung eine Vorbildwirkung für weitere Bauvorhaben im Umfeld hat. Folgende weitere Punkte wurden angesprochen: Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 3/6 - Verkehrliche Auswirkungen auf die Umgebung - Durchwegung Veltmanplatz/Wittekindstraße - Baustellenabwicklung - Bäume Die Eingaben der Bürger und Bürgerinnen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt. 4. Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung Es wurden 13 Behörden an der Planung beteiligt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf zwei Erlaubnisfelder zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme und Kohlenwasserstoffe hin. Die Inhaber dieser Erlaubnisfelder wurden im Verfahren beteiligt. In der Stellungnahme vom Landschaftsverband-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird darauf hingewiesen, dass in dem Bereich mit der Aufdeckung und Zerstörung von archäologischen Funden/Befunden zu rechnen ist. Die Eingaben der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind ebenfalls der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. 5. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung geschaffen werden. Der Bebauungsplan regelt nicht die Grundrissgestaltung der Wohnungen und die künftige Mieterschaft. Um den Bedenken der Anwohner vor einer Ausbreitung der Partymeile entgegenzukommen, sollen im Plangebiet die in einem Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässigen „Schank- und Speisewirtschaften“ und „die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden“ ausgeschlossen werden. Der Nachweis der Stellplätze ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen und wird nicht im Bebauungsplan geregelt. Die Voraussetzung des reduzierten Stellplatzschlüssels ist gegeben, wenn studentisches Wohnen in der Baugenehmigung beantragt wird. Werden die Wohnungen von anderen Nutzern gemietet, ist ein Nutzungsänderungsantrag mit dem geänderten Stellplatznachweis erforderlich. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verschattungsdiagramm erarbeitet. Die Untersuchung ergab, dass ein Gebäude am Veltmanplatz (7) durch eine Erweiterung des Schattenbildes soweit betroffen wird, dass die vom Hochparterre bis in das zweite Obergeschoss liegenden Wohnungen auf der südlichen und südwestlichen Fassade durch die Neubebauung zusätzlich verschattet werden. Hierdurch kommt es bei Einer von acht Wohnungen zu einer Unterschreitung der Empfehlung der DIN 5034 mit einer minimalen Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde. Für die Optimierung der Besonnungssituation im Erdgeschoss dieses Gebäudes ist ein massiver Eingriff in die Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 4/6 geplante Gebäudekubatur erforderlich, der zu einem massiven Wohnraumverlust führen würde. Die Durchwegung vom Veltmanplatz aus bis zur Wittekindstraße ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens. Es soll lediglich im Durchführungsvertrag geregelt werden, dass die Fläche für eine mögliche Wegeverbindung zur Verfügung gestellt wird, falls diese Planung in weiterer Zukunft weiterverfolgt werden soll. Für zwei Bäume (Baumhasel, Hemlocktanne) nördlich des Bestandsgebäudes des Wollforschungsinstitutes wurde ein Fällantrag im Rahmen des Bauantrages gestellt, der zurzeit geprüft wird. Aufgrund der Eingabe vom Landschaftsverband wird im Durchführungsvertrag eine archäologische Baubegleitung vereinbart. Darüber hinaus ist auch eine gutachterliche Begleitung für Erdarbeiten wegen der Altlastenverdachtsfläche erforderlich, die ebenso im Durchführungsvertrag gesichert wird. Parallel zum Bebauungsplan wird eine Gestaltungssatzung erarbeitet, in der die gestalterischen Leitdetails beschrieben sind. Diese Leitdetails werden auch im Durchführungsvertrag verankert. Der Planbereich liegt in dem Bereich Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße/Pontstraße/Saarstraße und Wittekindstraße für den die Fraktionen der SPD und der Grünen einen Ratsantrag für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt hatten. Der Ratsantrag gilt mit diesem Bebauungsplanverfahren als behandelt. 6. Finanzielle Auswirkungen Da es sich hier um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, entstehen der Stadt Aachen keine Kosten durch die Aufstellung des Bebauungsplanes. 7. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 942 Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. Entwurf der Begründung Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 5/6 6. Hochbauplanung 7. Außenanlagenplan 8. Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan 9. Abwägung Öffentlichkeit- Eingaben 10. Abwägung Öffentlichkeit- Stellungnahmen 11. Abwägungsvorschlag Behörden 12. Verschattungsgutachten 13. Entwurf Gestaltungssatzung 13a Leitdetails Gestaltungssatzung Vorlage FB 61/0755/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 6/6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Veltmanplatz  allee Ludwigs Saarstraße Ponttor Po nts tra ße Kre uzh err en str aß e Velt man platz Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Veltmanplatz  allee Ludwigs Saarstraße Ponttor Po nts tra ße Kre uzh err en str aß e Velt man platz FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße und Kirche/Pfarramt/Kindertagesstätte Heilig-Kreuz zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Seite 1 / 6 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 24.10.2012 gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb des allgemeinen Wohngebietes die nachfolgenden, gemäß § 4 (2) BauNVO zulässigen Nutzungen, nicht zulässig: Schank- und Speisewirtschaften die der Versorgung dienenden Läden Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb des allgemeinen Wohngebietes die nachfolgenden, gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen, nicht zulässig: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Tankstellen. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Höhe baulicher Anlage gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss der Oberkante Gebäude, einschließlich Attika und Dachrandabdeckung zu verstehen. In den Bereichen, die für die Anlage der Tiefgarage festgesetzt sind und nicht von den aufstehenden Baukörpern überbaut werden, wird die zulässige maximale Gebäudehöhe durch die Oberkante Rohdecke (OKR) ohne den notwendigen Bodensubstrataufbau sowie ohne die Drainschicht für die Begrünung der Tiefgaragendecken bestimmt. 2.2 Technische Aufbauten Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen dürfen ausnahmsweise überschritten werden ausschließlich durch - nutzungsbedingte Anlagen (Ansaug- und Fortführungsöffnungen, Wärmetauscher, Empfangsanlagen, Lichtkuppeln und Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie) die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen bis zu einer Höhe von max. 1,50 m, - für Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser bis zu einer Höhe von max. 2,50 m und - Brüstungen / Absturzsicherungen bis zu einer Höhe von max. 1,50 m. Diese technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken. Für Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser kann auf den Abstand zur Gebäudekante verzichtet werden, sofern der Aufbau nicht einer öffentlichen Verkehrsfläche zugewandt ist. Seite 2 / 6 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 24.10.2012 Die Grundfläche der technischen Aufbauten, Treppenhäuser und Aufzüge darf insgesamt 80 m² nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Flächenbegrenzung sind Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie. 3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 3.1 Überschreiten der Baugrenze Gemäß § 23 Abs. 2 BauNVO dürfen die Baugrenzen an den nach Süden orientierten Fassaden, die nicht an der Grundstücksgrenze liegen durch Balkone um bis zu 2,20 m überschritten werden. Die Länge dieser Balkone entlang der Fassaden darf jeweils 5,00 m nicht überschreiten. 4. Nebenanlagen 4.1 Nebenanlagen Gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO sind bauliche Anlagen für die Unterbringung von Müllbehältern nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 5. Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen 5.1 Lärmpegelbereich IV An allen Gebäudefronten innerhalb der überbaubaren Flächen im Plangebiet, werden Mindestanforderungen an den passiven Schallschutz entsprechend Lärmpegelbereich IV gemäß DIN 4109 festgesetzt, die bei Neu-, Umund Anbauten einzuhalten sind. Das erforderliche Schalldämmmaß für die Außenbauteile (erf. R’W,res im Sinne der DIN 4109) von Aufenthaltsräumen von Wohnungen (im Sinne des § 2 Abs. 7 i.V.m. § 48 BauO NRW) ist unter Berücksichtigung der Raumnutzung nach DIN 4109 mit mindestens 40 dB nachzuweisen. Von dieser Festsetzung des Lärmpegelbereiches und dem resultierenden genannten Schalldämmmaß der Außenbauteile kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen Sachverständigen gemäß DIN 4109 nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Der Nachweis kann auch unter Zuhilfenahme von anerkannten Rechenmodellen erbracht werden. 5.2 Abschirmung gegen Lärmeinwirkung aus gewerblichen Quellen (Schallschirm) Für die Fassaden in den mit A-A-A-A gekennzeichneten Bereichen muss für Aufenthaltsräume von Wohnungen, die lediglich Fenster in diesen Fassadenbereichen haben, vor mindestens einem Fenster ein zusätzlicher transparenter Schallschirm (vorgesetzte Fassadenteile als aktiver Schallschutz) am Fenster montiert werden, so dass gesunde Wohnverhältnisse im Innenraum im Nachtzeitraum gewährleistet sind. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Von dieser Festsetzung kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass andere Maßnahmen geeignet sind, gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Der Nachweis kann auch unter Zuhilfenahme von anerkannten Rechenmodellen erbracht werden. Seite 3 / 6 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 24.10.2012 5.3 Tiefgarage Die Deckenfläche der Tiefgaragenein- und – ausfahrt ist von der Unterseite bis zu einem Abstand von mindestens 10 m zur Öffnung in der Fassade vollständig mit schallabsorbierenden Oberflächen auszukleiden. Gleiches gilt für schallharte Wandoberflächen neben ggf. geplanten Aufstellflächen an einer Schrankenanlage. Der mittlere Schallabsorptionsgrad dieser Oberflächen ist mit α=0,5 herzustellen. In der Tiefgarage bzw. in deren Ein- und Ausfahrtsbereich sind die Fahrbahn querende Entwässerungsrinnen zu vermeiden oder in einer geräuschmindernden Bauweise (z.B. Auflagerung des Gitterrostes auf Hartgummiprofil) auszuführen. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass andere geeignete Maßnahmen ausreichen. 6. Erhaltung von Bäumen gem. § 9(1) Nr. 25 (b) BauGB Zum Schutz der großen Blutbuche auf dem südlich gelegenen Grundstück (Flurstück 1832) direkt an der Grundstücksgrenze ist der Kronentraufbereich von Baumaßnahmen frei zu halten. Dazu gehören der Erhalt der vorhandenen Betondecke samt Gründung, die Mauer der Grundstücksbegrenzung und die Aussparung der Tiefgaragenbebauung. Eine Sicherung oder ein Ersatz der genannten Bauteile ist mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. 7. Zulässigkeit von Vorhaben Gemäß § 12 Abs. 3a i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB sind im Geltungsbereich nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet. Seite 4 / 6 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße II. Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 24.10.2012 Hinweise Beurteilungsgrundlagen Immissionsrichtwerte Zur Beurteilung des Gewerbelärms sind die Immissionsrichtwerte für die Fassaden in den überbaubaren Flächen des Plangebietes abweichend von der TA Lärm mit 60 dB(A) im Tageszeitraum und 45 dB(A) im Nachtzeitraum anzunehmen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms sind die Immissionsgrenzwerte für die Fassaden am Veltmanplatz und an der Kreuzherrenstraße abweichend von der 16. BImschV mit 64 dB(A) im Tageszeitraum und abweichend von der Din 18005 sind die Orientierungswerte mit 50 dB(A) im Nachtzeitraum anzunehmen. Altlastenverdachtsfläche Das Plangebiet ist als Altstandort AS 473 im Altlastenverdachtsflächenkataster nach § 8 Landesbodenschutzgesetz NRW gekennzeichnet. Punktuelle Restbelastungen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden, so dass sich bei zukünftigen Baumaßnahmen mit Erdarbeiten aufgrund dessen stofflicher Zusammensetzung bestimmte Anforderungen bezüglich des Umgangs mit den Bodenmaterialien ergeben. Rückbau- und/oder Erdarbeiten sind unter gutachterlicher Begleitung durchzuführen. Archäologie Die auf dem Plangebiet durchgeführte Sachstandsermittlung (NW 2012/1013) erbrachte bislang unbekannte Baubefunde der Neuzeit. Das Gebiet ist zur Eintragung als Bodendenkmal nach § 3, 4 DSchG NW vorgesehen. Aus diesem Grund müssen anstehende Bodeneingriffe archäologisch untersucht und dokumentiert werden. Die Durchführung der entsprechenden Arbeiten können bei der zuständigen Außenstelle des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland beantragt werden (Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 - 9039 0 / Fax: 9039 199). Mit Blick auf die verfügbaren Fachkräfte und die vorhandenen öffentlichen Mittel sowie die konkret anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz, der Pflege und der Erforschung der Bodendenkmäler hat sich die Umsetzung der Maßnahme der Zeitplanung des Amtes anzupassen. Alternativ bleibt es dem Antragsteller unbenommen, freiwillig und auf eigene Kosten eine archäologische Fachfirma zu beauftragen. Vor Beginn der archäologischen Arbeiten muss eine Grabungserlaubnis gemäß § 13 DSchG NW bei der Bezirksregierung Köln eingeholt werden. Kampfmittel Die Existenz von Kampfmitteln im Plangebiet kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Erdarbeiten sind mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Seite 5 / 6 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 24.10.2012 Erlaubnisfeld Rheinland Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes Rheinland der Wintershall Holding GmbH, Erdölwerke. Einschränkungen für eine Bebauung oder für Bauvorhaben ergeben sich hierdurch nicht. Seite 6 / 6 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße und Kirche/Pfarramt/Kindertagesstätte Heilig-Kreuz Lage des Plangebietes Seite 1 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. Beschreibung des Plangebietes Regionalplan Flächennutzungsplan (FNP) Bestehendes Planungsrecht Verfahren gemäß § 13a BauGB Anpassung des Flächennutzungsplanes 2. Anlass der Planung 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.7. 3.8. Allgemeine Ziele Ziel der Planung Erschließung / Verkehr Gebäude- und Wohnungskonzept Freiraumkonzept Soziale Infrastruktur Jugend- und Familienfreundlichkeit Klimaschutz 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung 4.2. Maß der Nutzung 4.3. Bauweise 4.4. Überbaubare Grundstücksflächen 4.5. Nebenanlagen 4.6. Stellplätze und Tiefgarage 4.7. Ein- und Ausfahrt Tiefgarage 4.8. Lärmschutz 4.9. Grünflächen/Freiflächen 4.10. Grünordnerische Festsetzungen 5. Umweltbelange 5.1. Schutzgut Mensch – Aspekt Lärm 5.2. Schutzgut Mensch – Aspekt Luftschadstoffe 5.3. Schutzgut Mensch – Aspekt Besonnung 5.4. Grün- und Freiflächen 5.5. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt 5.6. Schutzgut Wasser 5.7. Schutzgut Boden 5.8. Schutzgüter Luft und Klima 5.9. Schutzgut Kultur- und Sachgüter 5.10. Nachrichtliche Kennzeichnungen und Hinweise 6. Auswirkungen der Planung Seite 2 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 7. Kosten 8. Durchführungsvertrag 9. Plandaten Anlage 1 Seite 3 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt südlich des Veltmanplatzes innerhalb des Alleenrings der Stadt Aachen, zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße und dem Gelände der Pfarre Franziska von Aachen, mit der Kirche Heilig-Kreuz, dem Pfarramt und Kindertagesstätte. Im Osten wird das Gebiet von der Kreuzherrenstraße begrenzt, im Norden von den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Veltmanplatz 4 bis 7, sowie dem Flurstück 1620. Im Westen schließen sich die Flurstücke 1593, 1869, 1611, 1610 und 1340 an. Diese werden weitgehend als Parkplatzflächen bzw. Garagenhof genutzt und sind ansonsten weitgehend unbebaut. Im Süden schließt sich die rückwärtige Grenze des Grundstücks Pontstraße 154 an, sowie die Flurstücke 1832 und 1816, die zum Grundstück der Pfarre Franziska von Aachen gehören und mit Kindertagesstätte, Pfarramt und Kirche Heilig-Kreuz bebaut sind. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,35 ha. Situation innerhalb des Plangebietes Das Plangebiet ist ca. 3.528 m² groß und wird gebildet aus dem Flurstück 1925. Es wird von der Kreuzherrenstraße im Osten und dem Veltmanplatz im Norden erschlossen. Das Grundstück hat eine unregelmäßige Form und erstreckt sich bis an die Straße Veltmanplatz im Norden und mit einem spitz zulaufenden Teil bis fast an die Wittekindstraße im Westen. Das Grundstück wird bis zum Bezug neuer Liegenschaften teilweise noch von Hochschuleinrichtungen genutzt und ist derzeit weitgehend bebaut bzw. versiegelt. Das Eckgebäude Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße als Stammsitz des ehemaligen Wollforschungsinstitutes steht bereits leer. Das Gelände steigt in nördlicher Richtung an. Am nördlichen Plangebietsrand, am Veltmanplatz, liegt die Geländehöhe bei etwa 182,8 m ü.NHN. In Richtung Süden fällt das Grundstück hin bis auf eine Höhe von ca. 179,4 m ü.NHN ab. Somit betragen die Höhendifferenzen innerhalb des Plangebietes ca. drei Meter. Auf dem Gelände befinden sich an der nördlichen Grundstücksgrenze drei Laubbäume und ein Nadelbaum, wovon zwei Bäume (Hemlocktanne, Baumhasel) unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Situation außerhalb des Plangebietes Das Grundstück liegt im Übergangsbereich der Innenstadt zum Lousbergviertel. Der Veltmanplatz als wichtige innerstädtische Grünfläche bildet im Norden die Adresse für das Plangebiet. Das Grundstück ist Teil des innerstädtischen Baublocks der vom Veltmanplatz, der Kreuzherrenstraße, der Pontstraße und der Saarstraße gebildet wird. Der von einer Straßenrandbebauung geprägte Block weist einen großen Innenbereich auf, der im Bereich der schmalen und langgestreckten Grundstücke der Pontstraße bebaut bzw. als privater Parkplatz genutzt wird. Im nördlichen Bereich des Baublocks sind begrünte Freibereiche vorzufinden. Eine ehemals geplante Fortführung der Wittekindstraße Richtung Osten ist in der Parzellenstruktur noch erkennbar. Im Norden grenzen die Gärten der Häuser Veltmanplatz 4 bis 7 an das Plangebiet an. Im Osten bildet eine vierbis fünfgeschossige Straßenrandbebauung die räumliche Einfassung. Im Süden schließt sich die stadtbildprägende Heilig-Kreuz-Kirche an. Unmittelbar an der Plangebietsgrenze befindet sich an der Kreuzherrenstraße der Gemeindesaal und im westlichen Verlauf der Kindergarten der Heilig-Kreuz-Gemeinde. Eine große Buche mit einem Stammumfang von ca. 3,45 m prägt diesen Bereich. Über die Kreuzherrenstraße ist das Grundstück an die Pontstraße und damit an das wichtigste Studentenviertel Aachens angebunden. Der Campus Innenstadt mit den zentralen Einrichtungen der RWTH Aachen befindet sich in fußläufiger Entfernung. Anbindung des Plangebietes Die integrierte Lage des Plangebietes innerhalb des Alleenrings bietet eine hervorragende verkehrliche Erschließung. Dies gilt gleichermaßen für alle Verkehrsmittel. So ist das Zentrum Aachens fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Mit den Haltestellen am Alleenring und in der Pontstraße ist die Erreichbarkeit des ÖPNVs bestens gegeben. Über den Veltmanplatz besteht eine gute Anbindung an den Alleenring und damit zu den gesamten übergeordneten Verkehrssystemen einschließlich der Anbindung an die Autobahn E 314/A 4. Somit ist das Plangebiet sowohl in das örtliche als auch das überörtliche Verkehrsnetz gut eingebunden. Seite 4 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße 1.2 1.3 1.4 Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Regionalplan Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2008, stellt für den Bereich der Bebauungsplanänderung „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar. Flächennutzungsplan (FNP) Im geltenden Flächennutzungsplan (FNP) 1980 der Stadt Aachen, Hauptplan, ist das gesamte Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Bestehendes Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Bereich des alten Fluchtlinienplanes Nr. 126a aus dem Jahre 1879. Dieser setzt Straßenflächen (z.B. Ludwigsalle, Saarstraße usw.), u.a. auch die „Sachsenstraße“, eine Verbindungsstraße zwischen der Wittekindstraße und dem Veltmanplatz fest. Darüber hinaus trifft der Fluchtlinienplan keine weiteren Festsetzungen. Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen verbindlichen Bauleitplanes. Derzeit erfolgt die Beurteilung von Vorhaben auf Grundlage des § 34 BauGB. 1.5 Verfahren nach § 13a BauGB Mit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches von 2006 besteht die Möglichkeit, gemäß § 13a BauGB Bebauungspläne der Innentwicklung im sogenannten „beschleunigten” Verfahren durchzuführen. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen – Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innentwicklung, Größe der Grundfläche innerhalb des Plangebietes unter 20.000 m², keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten nach der FFHRichtlinie oder Vogelschutzrichtlinie – sind im vorliegenden Fall gegeben. Aufgrund dessen soll der Bebauungsplan Nr. 942 -Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB aufgestellt werden. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 3.528 m². Damit ist die überbaubare Fläche, die zukünftig durch Hauptgebäude versiegelt werden kann, kleiner als 20.000 m². Somit wird der in § 13a Abs. 1.1 genannte Grenzwert unterschritten, so dass ein Verfahren nach § 13a (2) BauGB zulässig ist. 1.6 Anpassung des Flächennutzungsplanes Die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes erfordert eine Anpassung des Flächennutzungsplanes. Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll geändert werden in Wohnbaufläche (S. Anlage 1). Im beschleunigten Verfahren kann der Bebauungsplan auch aufgestellt bzw. in diesem Falle geändert werden, bevor die Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt ist. Der Flächennutzungsplan, dessen entgegenstehende Darstellungen mit Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung obsolet werden, ist durch eine Berichtigung anzupassen. 2. Anlass der Planung Das Grundstück an der Kreuzherrenstraße im Übergang zum Veltmanplatz wurde bisher von zwei Instituten der RWTH Aachen genutzt. Da die Gebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, wurde ein Neubau im Campus Melaten (DWI) bzw. wird in Kürze ein neues Gebäude an der Mies-van der Rohe-Straße (Labor des Instituts für Wasserbau und Wasserwirtschaft) bezogen. Für die alten Gebäude besteht keine sinnvolle Möglichkeit der hochschulbezogenen Nachnutzung. Diesbezüglich wurde das Grundstück vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW an den Vorhabenträger verkauft. Aufgrund der zentralen Lage des Grundstücks innerhalb des Alleenrings der Stadt Aachen, der Nähe zu verschiedenen Einrichtungen der RWTH sowie der guten verkehrlichen Anbindung, entstand das Vorhaben, Wohnraum insbesondere für die Zielgruppe Studenten, Promovenden, Forschungsmitarbeiter und sonstige Hochschulangehörige zu schaffen, für die es einen großen Bedarf in den nächsten Jahren aufgrund der erhöhten Studentenzahlen gibt. Es sollen auch Wohnungssuchende angesprochen werden, die für an der Hochschule oder in deren Umfeld für eine begrenzte Zeit beruflich oder studienhalber in Aachen wohnen und dabei Interesse an einer wertigen Wohnsituation haben. Daher wird ein Angebot für Appartement-Wohnen geschaffen. Seite 5 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Zurzeit liegt kein Bebauungsplan für diesen Bereich vor. Dennoch kann ein Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zulässig sein und genehmigt werden, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dieses Baurecht liegt im Wesentlichen für die Flächen vor, die vom Bestandsgebäude des Wollforschungsinstituts entlang der Kreuzherrenstraße und im Bereich Veltmanplatz überbaut sind. Derzeit wird eine Genehmigung einer viergeschossigen Bebauung an der Kreuzherrenstraße/Veltmanplatz nach § 34 BauGB geprüft. Mit dem Planverfahren soll Planungsrecht für ein fünf- bis sechsgeschossiges Gebäude und die rückwärtige Bebauung geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. 3. 3.1 3.2 Ziel und Zweck der Planung Allgemeine Ziele Ziel des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen zur Deckung des Bedarfs an Appartements und Singlewohnungen in der Stadt Aachen. Hierzu ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohngebäuden erforderlich. Die Ausweisung dient damit der Entwicklung in einem zentralen Wohnviertel Aachens und ermöglicht somit eine positive Bevölkerungsentwicklung. Das Vorhaben stärkt so den Wohnstandort der Innenstadt von Aachen und sichert ferner die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen in ihrem Bestand. Ziel der Planung Städtebauliches Ziel der Planung ist es, eine städtebaulich geordnete, bauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen, die dem Potential der Fläche gerecht wird. Die bauliche Neunutzung ist dabei als erster Baustein für eine städtebauliche Neuordnung des gesamten Blockinnenbereiches zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße, Pontstraße und Saarstraße zu sehen. Diesbezüglich befördert die Bebauung eine städtebauliche Entwicklung zur Wiedernutzbarmachung von untergenutzten Flächen in diesem Bereich und wertet den derzeit gestalterisch wie funktional defizitären Blockinnenbereich städtebaulich und architektonisch auf. Der Entwurf des Masterplans Aachen*2030 formuliert im Handlungsfeld „Wohnen“ für das Oberziel „Wohnungsmarktoffensive“ im Bereich Veltmannplatz die Entwicklungsziele „Wohnraumangebote für Studierende entwickeln / erneuern, Urbanes Wohnen fördern“. sowie für das Oberziel „Gesunde Wohnquartiere“ die „Gestaltung klimagerechter Wohnquartiere“. Das Konzept, hier zum großen Teil Appartements und Singlewohnungen zu entwickeln, zielt insbesondere auf die Nutzergruppe der Studenten, der wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter der Hochschule. Damit wird das Angebot für diesen Einwohnerkreis ausgebaut und der Differenzierung der Ansprüche und Nachfrage in diesem Mietersegment Rechnung getragen. Mit der Nutzung regenerativer Energien und der Begrünung von Außen- und Dachflächen werden klimaschützende Maßnahmen umgesetzt. Die CO2-Bilanz wird verbessert, der Aufheizung von Flächen wird entgegengewirkt. Damit folgt dieser Bebauungsplan den Zielen des Masterplanentwurfs in diesem Handlungsfeld. Im Handlungsfeld „Hochschulen“ wird im Bereich Veltmannplatz für das Oberziel „hochschulbezogene Infrastrukturqualifizieren“ das Entwicklungsziel „klassische studentische Wohnraumangebote entwickeln / erneuern“ dargestellt. Auch diesem Ziel wird mit der vorliegenden Planung durch das Angebot von Single- und WG-Wohnen entsprochen. Im Handlungsfeld „Mobilität“ des Masterplanentwurfs der Stadt Aachen wird im Bereich Veltmannplatz für das Oberziel „Vernetzte Nahmobilität“ das Entwicklungsziel „stadt-, und umweltverträgliche Mobilität innerhalb des Alleenrings“ dargestellt. Mit dem besonderen Angebot an Fahrradstellplätzen im geplanten Bauvorhaben und der guten Anbindung an den ÖPNV wird diesem Ziel besonders entsprochen. Der Masterplan in Aufstellung stellt im Handlungsfeld „Klimaschutz/Klimaanpassung“ im Bereich Veltmannplatz für das Oberziel „Energieeffiziente Stadt“ das Entwicklungsziel „Fern- und Nahwärme- und -kälteversorgung sichern und ausbauen“ dar. Auch diesem Ziel folgt das geplante Vorhaben mit seinem Energiekonzept zur weitgehenden Nutzung von Geothermie und Solarthermie vor Ort zu Heizzwecken und zur Warmwasserversorgung Seite 6 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße 3.3 3.4 Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Erschließung/Verkehr Die Erschließung des Plangebietes erfolgt für den motorisierten Individualverkehr über Bestandsstraßen und zwar vom Alleenring aus über den Veltmanplatz in die Kreuzherrenstraße. In der Kreuzherrenstraße wird der Kfz-Verkehr heute von Norden (Veltmanplatz) nach Süden (Pontdriesch) im Einrichtungsverkehr geführt, der Radverkehr darf auch in die Gegenrichtung fahren. Dementsprechend fährt der Zielverkehr das Plangebiet über den Knotenpunkt Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße an. Die Anwohner verlassen das Plangebiet über die Einmündung der Kreuzherrenstraße nach rechts über den Pontdriesch, der in diesem Teil heute ebenfalls im Einrichtungsverkehr geführt, in die Pontstraße. So wird der Alleenring erreicht, und damit die örtliche und überörtliche verkehrliche Anbindung. Die Anbindung und Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer ist ebenfalls über die Straße Veltmanplatz nach Norden und Osten gegeben. Über die Kreuzherrenstraße ist die Innenstadt, verschiedene Hochschuleinrichtungen und die Pontstraße als studentisches Ausgehviertel leicht zu erreichen. Die Ver- und Entsorgung des Grundstücks mit Elektrizität, Gas-, Wasser-, Abwasser und Telekommunikation ist aus dem Bestand gesichert. Gebäude- und Wohnungskonzept Vom Vorhabenträger sind innerhalb des Geltungsbereiches ca. 175 Appartements mit verschiedenen Wohnungsgrößen geplant. Der Baukörper ist ausgehend von der derzeitigen Bestandsbebauung U-förmig geplant; mit vier Vollgeschossen im Bereich des Ostflügels, fünf Vollgeschossen im Bereich des Westflügels und sechs Vollgeschossen im Mittelteil. Unterhalb des Gebäudes sowie unterhalb des Innenhofs befindet sich eine Tiefgarage. Die Kubatur des neu zu errichtenden Studentenwohnheims orientiert sich an der umgebenden geschlossenen Blockrandbebauung. Die geplanten Gebäude übernehmen auf ihrer Ostseite an der Kreuzherrenstraße die Flucht der bisherigen Gebäude. Mit der Fortführung der bestehenden Raumkante des Veltmanplatzes in Richtung Westen entsteht zwischen der bestehenden Bebauung am Veltmanplatz und der U-förmigen Neubebauung ein spannungsreicher Auftakt einer möglichen Wegeverbindung zur Wittekindstraße. Hier bildet der neue Baukörper eine Durchlässigkeit aus, so dass es langfristig möglich wäre, die historisch angelegte Verbindung städtebaulich aufzunehmen. An der dem Veltmanplatz zugewandten Seite öffnet sich der Baukörper über zwei Geschosse und bildet ein großzügiges „urbanes Foyer“ für die Haupterschließung des Appartementhauses: die „Adresse Veltmanplatz“. Der gesamte Baukörper des Appartementhauses bildet durch seine sich nach Süden öffnende Form einen begrünten Hof aus, der als weitgehende Gemeinschaftsfläche allen Bewohnern zur Verfügung steht. Der Hof öffnet sich räumlich zur Heilig-Kreuz-Kirche und hat durch den auf dem benachbarten Grundstück befindlichen großen Laubbaum einen attraktiven räumlichen Abschluss. Die Höhenentwicklung der geplanten Bebauung folgt der Topographie mit einer maximalen Höhe von sechs Geschossen im Norden zum Veltmanplatz. In diesem Bereich betont diese Gebäudehöhe die besondere Situation im Übergang der Straße Veltmanplatz mit der Orientierung auf die Wittekindstraße und der Anknüpfung an die Kreuzherrenstraße und präsentiert sich zum Platz und zur Parkanlage. Entlang der Kreuzherrenstraße und im weiteren Verlauf wird die Höhe im Übergang zur Bestandsbebauung auf vier Geschossen zurückgenommen. In Verlängerung der Bebauung an der Südseite des Veltmanplatzes präsentiert sich das Gebäude mit dem höchsten Gebäudeteil zum öffentlichen Raum mit Straße und Parkanlage Veltmanplatz, bleibt in der Höhe aber unterhalb der Firsthöhe der benachbarten Bebauung. Im weiteren Verlauf der Raumkante in den Innenbereich des Baublocks hinein reagiert der Baukörper auf die Bebauung entlang des Veltmanplatzes mit einem leichten Knick in der Front und einer Abstaffelung der oberen Geschosse. Damit werden die nachbarschützenden Abstandflächen nach Norden eingehalten. Der rückwärtige Gebäudeschenkel der U-Form nach Westen nimmt diese Geschossstaffelung von fünf auf drei Geschosse auf. Dabei werden die jeweils anliegenden Dachflächen als Dachterrassen den hochwertigen Charakter der Anlage unterstreichen. Ebenso werden bis zur westlichen Grundstücksgrenze oberhalb der Tiefgarage die Flächen als den anliegenden Appartements zugeordnete Gartenfläche gestaltet. Wohnungen Es sollen mehrere Typen von Wohnungen zum Einsatz kommen, die mit identischen Grundelementen, wie Bad, Küche etc., ausgestattet werden. Ein Großteil der Wohnungen ist als ein ca. 23 m² großes Appartement für einen Bewohner vorgesehen. Diese einzelnen Appartements können unaufwändig zu einer Vielzahl an unterschiedliSeite 7 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 chen Nutzungsszenarien zusammengeschaltet werden. Vom „Paarwohnen“ über „WG-Wohnen“, bis hin zur Familienwohnung über 3 Appartements. Vom zentralen Flur aus gehen die einzelnen Wohnungen ab, die die Tiefe des Baukörpers geschickt nutzen. Es wurde darauf geachtet, dass der erste Blick unverstellt in die Tiefe des Raums und damit durch die großen „Französischen Fenster“ ins Freie schweifen kann. Direkt im Eingangsbereich sind die dienenden Funktionen wie Bad, WC und Garderobe angeordnet. Zusätzlich soll es die Möglichkeit geben, direkt im Eingangsbereich eine verschließbare Pantryküche zu integrieren, die die freie Bespielbarkeit des restlichen Raums ermöglicht. Zur Hofseite hin sind Balkone geplant, auf verschiedenen Dachflächen sollen Terrassen angelegt werden und die nach Westen orientierten Appartements des Erdgeschosses erhalten Terrassen mit vorgelagerter Gartengestaltung. Erschließung Die fußläufige Erschließung des Neubaus erfolgt über das „urbane Foyer“ mit seinem angrenzenden großzügigen Eingangsbereich bzw. über zwei weitere hofseitig zugängliche Erschließungskerne mit Treppen und Aufzugsanlagen. Die Wohnungen werden über einen zentralen Flur erschlossen, der über „Stadtfenster“ an den Enden des Flurs mit möglichst viel natürlichem Tageslicht versorgt wird. Die Tiefgarage kann über die Kreuzherrenstraße nahezu ebengleich erschlossen werden. Mit ca. 2.600 m² BGF beherbergt sie neben den ca. 80 Parkplätzen die Funktionsräume für die Appartementanlage (Waschmaschinenraum, Müllraum, etc.) sowie die Haustechnik und Anschlussräume. In diesem innerstädtischen Bereich und bei der angestrebten Mieterschaft, kann davon ausgegangen werden, dass die Fahrradmobilität eine große Bedeutung haben wird. Dem Rechnung tragend, sind im Bereich der Tiefgarage überdachte Fahrradstellplätze und Fahrradeinstellboxen geplant, sowie im Hofbereich offene Fahrradstellplätze für Besucher. Gestaltung Die äußere Gestaltung des Gebäudes soll modern und dem Standort sowie der angestrebten Nutzung angemessen sein. Die Wohnungen erhalten großzügige bodentiefe Französische Fenster, die einen schönen Außenbezug ermöglichen. Je zwei oder mehr Fenster werden zueinander angeordnet und bilden in der Fassadenwirkung ein Element, welches sich etagenweise versetzt. So entsteht eine lebendige, urbane Fassade, die dem Gebäude ein modernes und nachhaltiges Gepräge gibt. Die Fassadengestaltung wird im Rahmen des Durchführungsvertrages und über eine Gestaltungssatzung gesichert. Schwellenfreiheit / Barrierefreiheit Durch die vollständige Erschließung des Gebäudes mit mehreren Aufzügen bis in die Tiefgarage hinein ist die Nutzung auch für mobilitätseingeschränkte Menschen möglich und als Wohnlage attraktiv. Die ganzheitlich nachhaltige Planung sieht eine weitestgehende Schwellenfreiheit und teilweise Barrierefreiheit vor - eine wichtige Voraussetzung für ältere Mieter und eine Berücksichtigung der demographischen Entwicklung der Gesellschaft. Energetisches Konzept/Nachhaltigkeit Es ist eine hinterlüftete Fassade geplant, die es ermöglicht, eine hochwertige Außenverkleidung des Gebäudes mit einer leistungsfähigen Dämmung nach modernsten Standards zu kombinieren. Die Außenmaterialien werden als mineralische Werkstoffe schadstofffrei und voll recyclingfähig sein und möglichst ressourcenschonend verarbeitet. Der Heizenergieverbrauch wird gering gehalten und die ökologische Bilanz über die Lebenszeit optimiert. Der gesamte Wohnkomplex ist energetisch so geplant, dass er als Energieträger zur Wärmeversorgung komplett auf Geo- und Solarthermie setzt. Geothermie wird als Hauptenergieträger das Heizungssystem speisen, Solarthermie kommt bei der Warmwasser-Versorgung zum Einsatz. Lediglich in extrem kalten Winterwochen sorgt eine klassische Gasheizung für die Abdeckung der Spitzenlasten. 3.5 Freiraumkonzept Freiräume Im Zugangsbereich des geplanten Gebäudes vom Veltmanplatz aus ist entlang der gesamten Fassade und im weiteren Verlauf des Grundstücks nach Westen eine hochwertige Gestaltung mit Grünelementen vorgesehen. Seite 8 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Dieser Bereich könnte dazu genutzt werden, zukünftig einen Einstieg in eine Fuß- und Radwegeverbindung vom Veltmanplatz zur Wittekindstraße und weiter zum Ponttor herzustellen. Der großzügige Innenhof des Gebäudes wird über ein zweigeschossiges „urbanes Foyer“ vom Veltmanplatz aus erreicht und dient zum einen der Erschließung der einzelnen Gebäuderiegel, die jeweils eigenständig über eigene Hauseingangstüren und Treppenhauskerne mit Aufzügen zugänglich sind. Durch eine attraktive Gestaltung ggf. mit Strauchbepflanzungen und sonstigen Begrünungen und der Aussicht auf die Heilig-Geist-Kirche, das historische Pfarrhaus und die große Blutbuche auf dem Nachbargrundstück wird der Innenhof eine hervorragende Aufenthaltsqualität gewinnen. Durch die Ausrichtung von Balkonen und Terrassen wird er auch ein kommunikatives Zentrum für die Bewohner sein. Auf den Flächen auf der Westseite des Gebäudes, oberhalb der Tiefgarage, die hier bis an die Grundstücksgrenze reicht, wird ebenfalls eine Grüngestaltung umgesetzt, die von den erdgeschossigen Wohnungen über deren Terrassen zugänglich ist. Hier bildet sich dadurch eine grüne Fuge zu einer möglichen zukünftigen Nachbarbebauung aus, so dass eine aufgelockerte Struktur auch bei Weiterentwicklung des gesamten Blockinnenbereiches angelegt ist. 3.6 3.7 Soziale Infrastruktur Die soziale Infrastruktur des Plangebietes bzw. dessen Umgebung ist zum großen Teil studentisch und mit Bezug zur RWTH geprägt. In unmittelbarer Nähe befindet sich die beliebte Ausgehmeile „Pontstraße“ mit Cafés, Kneipen, Restaurants, Kinos aber auch Einzelhandel und Dienstleistungen in vielfältiger Form. Durch die Lage innerhalb des Alleenrings sind fast alle Angebote der Innenstadt leicht zu erreichen. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine kleine Parkanlage mit Kinderspielplatz, in geringer fußläufiger Entfernung ist der Lousberg als städtischer Naherholungsbereich erreichbar. In der direkten Nachbarschaft befinden sich eine Kindertagesstätte und die Heilig-Kreuz-Kirche mit Pfarramt, nicht weit entfernt liegen eine Grundschule und ein Gymnasium. Weitere soziale Einrichtungen stehen in der Innenstadt zur Verfügung. Jugend- und Familienfreundlichkeit Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben Die Flächen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sollen als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Wohnen ist damit uneingeschränkt zulässig, was den Zielen der Stadt, innerstädtisches Wohnen zu fördern, entspricht. Das geplante Vorhaben richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen, zum kleineren Teil an Paare oder Wohngemeinschaften aus dem Hochschulumfeld. Die größeren Wohneinheiten sind jedoch auch für Familien geeignet, so dass auch diese Zielgruppe in geringerem Umfang hier wohnen kann. Erlebnisvielfalt im Gebiet Das Plangebiet liegt noch innerhalb des Alleenringes der Stadt Aachen. Das Umfeld ist damit und aufgrund der Nähe zur belebten Pontstraße zum Teil innerstädtisch geprägt. Studenten und jüngere Menschen stellen damit einen größeren Teil des Publikums und der Kundschaft in diesem Bereich dar. Die Nähe zu verschiedenen Hochschuleinrichtungen unterstreicht diese Situation. Die Lage an der eher ruhigen Kreuzherrenstraße und dem Veltmanplatz kennzeichnet bereits den Übergang zum nördlich angrenzenden Lousbergviertel, das ein ausgeprägtes Wohnquartier mit aufgelockerter Struktur darstellt. Die Einwohnerschaft im direkten Umfeld ist dagegen relativ gemischt auch mit einem Anteil von Bewohnerinnen und Bewohnern mittleren und höheren Alters. Die direkt gegenüber dem Plangebiet liegende Parkanlage Veltmanplatz ist ein erster Auftakt zu den hochwertigen Grünbereichen am Lousberg. Diese Naherholungsbereiche sind fußläufig erreichbar. Umfang kinder- und jugendspezifischer Einrichtungen Direkt angrenzend an das Plangebiet und an die geplante Bebauung liegt die Kindertagesstätte Heilig-Kreuz der Pfarre Franziska von Aachen. Ebenfalls angrenzend befinden sich die Pfarrkirche und das Pfarramt. An der Saarstraße liegt die städtische Grundschule Saarstraße, zwischen Bergstraße und Sandkaulstraße befindet sich die 4. Gesamtschule und am Bergdriesch das Gymnasium St. Ursula. Damit steht ein großes Spektrum an Schulen in fußläufiger Entfernung zur Verfügung. In der Parkanlage Veltmanplatz liegt ein gut ausgestatteter Kinderspielplatz. Der zum Teil alte Baumbestand und die integrierte Wasserfläche tragen zur Erlebnisvielfalt bei. Am Bergdriesch liegt eine weitere Spielanlage vor. Seite 9 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen Die Parkanlage Veltmanplatz mit den Spieleinrichtungen und Aufenthaltsflächen ist fußläufig direkt erreichbar mit der Querungsnotwendigkeit lediglich für die relativ ruhige Straße Veltmanplatz. Die angrenzende Kita HeiligKreuz ist ohne Straßenquerungen zu erreichen. Die oben genannten Schulen und weiteren Spielflächen liegen alle zwischen Alleen- und Grabenring und sind damit weitgehend über Nebenstraßen mit mäßigem Verkehrsaufkommen und geringen Geschwindigkeiten angebunden. Die am Lousberg liegenden Grünbereiche liegen jenseits der Saarstraße und der Ludwigsallee. Die signalisierten Querungen sind für Kinder ab einem bestimmten Alter und Jugendliche sicher zu nutzen. Damit stehen ihnen die genannten Grünbereiche als Erlebnisräume zur Verfügung. Funktionaler Charakter der kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen Der in der geplanten Bebauung vorgesehene Innenhof soll durch die Zugänge zu den einzelnen Wohnanlagen und die Ausrichtung von Terrassen und Balkonen zu einem sozialen und kommunikativen Mittelpunkt für die gesamte Anlage werden und durch seine Gestaltung dazu einladen. Diese Flächen können auch für Kinder Aufenthalts- und Erlebnisqualitäten anbieten. Möglichkeit zu eigenständiger Mobilität von Kindern und Jugendlichen Wie oben bereits dargestellt, sind viele Einrichtungen für Kinder und Jugendliche über Straßen mit geringen Verkehrsaufkommen und geringen Verkehrsgeschwindigkeiten zu erreichen. Diese sind sowohl zu Fuß als auch per Fahrrad (für kleinere Kinder auf den überall vorhandenen Gehwegen) zu bewältigen. Auch der Lousberg und die angrenzenden Grünräume sind weitgehend gefahrlos für Kinder und Jugendliche mit einem gewissen Maß an verkehrlicher Bildung selbstständig aufzusuchen. Ebenfalls ohne größere Straßen queren zu müssen, können Geschäfte und Gastronomiebetriebe (Eisdiele, Bäckereien) im Umfeld und im Bereich der Pontstraße von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist über die Bushaltestellen an der Saarstraße bzw. Ludwigsalle, am Pontdriesch und der Pontstraße sehr gut angebunden und ebenfalls leicht erreichbar. 3.8 Klimaschutz und Klimaanpassung Standortwahl der Bebauung Der Standort einer Neuplanung hat erheblichen Einfluss auf den Flächenverbrauch, den Energieverbrauch der Gebäude sowie das zusätzlich erzeugte Verkehrsaufkommen. Im vorliegenden Fall bietet die Nutzung einer mindergenutzten Fläche im Bebauungszusammenhang eine gute Möglichkeit, Ressourcen schonend Wohnraum zu schaffen. Hier wurde der Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche der Vorzug vor einer Bebauung auf der grünen Wiese gegeben. Durch die geplante Dachbegrünung und die Begrünung der Freiflächen soll der sommerlichen Aufheizung entgegengewirkt werden. Je zentraler die Lage des Plangebiets ist, umso geringer sind zudem die notwendigen motorisierten Verkehrsbewegungen der Bewohner. Städtebaulicher Entwurf Der Energiebedarf der Gebäude soll durch eine möglichst dichte, kompakte und Flächen sparende Bebauung minimiert werden. Die Dachbegrünung und die Grüngestaltung tragen zu einer mikroklimatischen Verbesserung auf dem Grundstück bei. Gebäudekubatur Auch die architektonische Gestaltung hat großen Einfluss auf den Energieverbrauch der Bebauung. Insbesondere gilt dies für das Verhältnis von Hüllfläche zu (beheiztem) Gebäudevolumen (A/V), das möglichst kompakt sein sollte (Würfel ist optimal). Das geplante Gebäude ist mit drei bis sechs Geschossen sowie der U-förmigen Innenhofumbauung kompakt angelegt und ermöglicht dahingehend ein günstiges A/V -Verhältnis. Solare Wärme- und Energiegewinnung Die Errichtung von Anlagen zur Solarenergiegewinnung auf den Dachflächen ist vorgesehen, die Höhenfestsetzungen nehmen derartige technische Anlagen auf den Dachflächen ausdrücklich aus. Seite 10 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Umgang mit Frei- u. Dachflächen Der Innenhof und die Flächen an der Westgrenze auf der der geplanten Tiefgarage sollen teilweise gärtnerisch gestaltet werden. Dies und die geplante umfangreiche Dachbegrünung sowie die weitere Begrünung der nicht unterbauten Flächen vermindern die Aufheizung der Flächen und der Umgebung. Umgang mit Niederschlagswasser Aufgrund der vorhandenen nur sehr gering durchlässigen, wasseraufstauenden Bodenschichten ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers von Dach- und Wegeflächen nicht möglich. Daher ist eine Einleitung in die öffentliche Kanalisation erforderlich. Umgang mit der Energieversorgung Gemäß den Anforderungen der ENEV 2009 bzw. ENEV 2012 muss ein fester Anteil der benötigten Wärmeerzeugung durch regenerative Energien sichergestellt werden. Die Wärmeversorgung des geplanten Gebäudes ist energetisch so geplant, dass als Energieträger weitgehend Geo- und Solarthermie zum Einsatz kommen. Geothermie wird als Hauptenergieträger das Heizungssystem speisen, Solarthermie kommt bei der WarmwasserVersorgung zum Einsatz. Lediglich in extrem kalten Winterwochen sorgt eine klassische Gasheizung für die Abdeckung der Spitzenlasten. Vertragliche Regelungen Die vorgesehene Begrünung der Dächer und der Freianlagen, welche u.a. zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen werden, sollen im Durchführungsvertrag entsprechend geregelt werden. 4. Begründung der Festsetzungen 4.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend der Struktur des umliegenden Siedlungsbereiches werden die Flächen im Plangebiet gemäß § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt und dienen damit vorwiegend dem Wohnen. Für das festgesetzte allgemeine Wohngebiet (WA) sollen die nach § 4 (3) zulässigen Nutzungen „Schank- und Speisewirtschaften“ und „die der Versorgung dienenden Läden“ ausgeschlossen. Dadurch wird eine Ausweitung des umfangreichen Angebotes an Gaststätten und Läden in der Pontstraße bis in diesen Bereich unterbunden und so die umliegende und geplante Wohnnutzung vor den negativen Auswirkungen einer solchen Nutzung, insbesondere der Lärmemissionen und der Verkehrserzeugung, geschützt. Desweiteren werden die ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen als Nutzungen ausgeschlossen. Diese sind - aufgrund ihrer betrieblich notwendigen Ausdehnungen und Flächeninanspruchnahme sowie des durch sie ausgelösten hohen Verkehrsaufkommens durch Angestellte, Kunden und Besucher - an diesem Standort nicht verträglich. Darüber hinaus wären mit einem hohen Verkehrsaufkommen Immissionen verbunden, die an diesem Standort nicht verträglich wären. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan wird, neben der zeichnerischen Festsetzung der überbaubaren Flächen, definiert durch die Festsetzungen der Grundflächenzahl und die Gebäudehöhen über NHN. Grundflächenzahl GRZ In dem allgemeinen Wohngebiet wird durch die Überbauung von Flächen innerhalb der festgesetzten Baugrenzen rechnerisch eine GRZ von 0,51 erreicht. Die Hanglage des Grundstücks ermöglicht hier eine Tiefgarage auf dem heutigen Innenhofniveau. Für die Tiefgaragenanlage sind weitere Flächen im Bebauungsplan festgesetzt worden, einmal im Bereich des geplanten Innenhofes, einmal auf der Westseite der geplanten Bebauung bis an die Grundstücksgrenze heran. Damit muss in der Bauausführung nur geringfügig in die Bodenverhältnisse eingegriffen werden. Durch diese besondere topografische Situation kann erst anhand der tatsächlichen Ausführungsplanung im Detail bestimmt werden, ob die Tiefgarage bauordnungsrechtlich als Vollgeschoss zu werten ist. Eine Prüfung dahingehend hatte ergeben, dass die Tiefgarage noch nicht als Vollgeschoss zu werten ist. Allerdings lag das Ergebnis der Prüfung im Grenzbereich der entsprechenden Beurteilung, so dass schon sehr geringe Abweichungen in der Geländegestaltung oder der Ausführung der Außenbauteile der Tiefgarage zu einem Seite 11 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 anderen Ergebnis führen könnten. In der Festsetzung der GRZ ist die Tiefgarage unterhalb des Gebäudes mit einer Höhenlage von FFB 179,32 m ü.NHN daher vollständig mitgerechnet. Um auch zu versiegelnde Flächen für Zufahrten und Zugänge zu berücksichtigen wird eine GRZ von 0,85 festgesetzt. Mit dieser vorsorglich festgesetzten GRZ wird die Obergrenze des § 17 Abs. 1 der BauNVO für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung hinsichtlich der festgesetzten GRZ um 0,45 überschritten. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die BauNVO allerdings nicht bindend. Unbenommen der Tatsache, dass ein vorliegender Vorhaben- und Erschließungsplan nicht der BauNVO unterliegt, sind diese Überschreitungen gemäß § 17 Abs. 2 BauNVO möglich. Im Plangebiet wird die Überschreitung der Obergrenzen ermöglicht, da folgende besonderen städtebaulichen Gründe vorliegen: • Die Reaktivierung innerstädtischer, ihrer bisherigen Nutzung entkleideter Flächen entspricht dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und trägt dazu bei, neue Inanspruchnahme von Flächen in Stadtrandlage zu reduzieren. • Das Plangebiet besitzt durch seine herausragende Lage innerhalb des Alleenrings der Innenstadt eine besondere Lagegunst. Die gute Erschließung des Gebietes durch den Öffentlichen Personennahverkehr und die Straßenanbindungen bieten gute infrastrukturelle Voraussetzungen. • Das Wohngebiet wird als städtischer Wohnstandort konzipiert, der in seiner Lage am nördlichen Rand der Innenstadt im Sinne des Planungsprinzips „Stadt der kurzen Wege“ urbane Qualitäten aufweist, wie die fußläufige Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen oder die Nähe zu hochwertigen Grünbereichen am Lousberg. • Das Konzept richtet sich an eine Zielgruppe von meist Singles oder Paaren, die sich studentisch oder beruflich im Hochschulumfeld einordnen lassen. Für diese Personengruppe wird eine große Nachfrage in der Stadt Aachen erwartet. Es kann angenommen werden, dass diese eine urbane Wohn- und Lebenssituation bevorzugen. Damit wird der Verbesserung des Wohnungsmarktes in diesem Segment in der Stadt Aachen Rechnung getragen. Damit trotz dieser Verdichtung sichergestellt werden kann, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, sind besondere Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen vorgesehen: • Innerhalb des Plangebietes werden differenzierte private Freiräume geschaffen, welche vielfältig nutzbar sind. • Ca. 45% der Freiflächen sollen begrünt werden. Bestimmungen zur Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen und der Tiefgaragendecke sollen im Durchführungsvertrag und in der Gestaltungssatzung geregelt werden. • Ca. 1000m² Dachfläche sollen mit extensiver Vegetation begrünt werden. Bestimmungen zur Dachbegrünungen sollen im Durchführungsvertrag und in der Gestaltungssatzung geregelt werden. • Regelungen im Rahmen der Gestaltungssatzung über die Begrünung von Dachflächen sichern eine städtebaulich und ökologisch sinnvolle Begrünung des Baugebietes. • Festsetzungen zur Sicherung der erhaltenswerten großen Blutbuche auf dem angrenzenden Grundstück der Kirchengemeinde Heilig-Kreuz • Der Geltungsbereich befindet sich in fußläufiger Entfernung von ausgedehnten Grünstrukturen. Insbesondere der Veltmanplatz stellt eine wichtige innerstädtische Grünfläche dar. Nur wenig darüber hinaus finden sich die ebenfalls in fußläufiger Entfernung die Grünbereiche des Lousbergs. • In unmittelbarer Nähe oder in fußläufiger Entfernung vom Plangebiet befinden sich alle erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und Einrichtung für den kurz- und mittelfristigen Bedarf. • Durch die Festsetzung von maximalen Gebäudehöhen und durch die einzuhaltenden Abstandflächen werden die maßgebenden Faktoren zur Berücksichtigung der Belange der umliegenden Bebauung, wie z. B. Belichtung, Belüftung und Besonnung, weitestmöglich berücksichtigt und somit die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt. • Im Sinne eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden werden im Plangebiet die bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Stellplätze in der Tiefgarage angelegt, welche in den nicht überbauten Bereichen zum Teil begrünt wird. Diese Begrünung begünstigt die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und trägt damit zu einem günstigen Kleinklima bei. Seite 12 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße • • • • • Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt einschätzen zu können, wurden im Rahmen des Verfahrens betroffene Schutzgüter betrachtet und die Ergebnisse in einer Zusammenfassung der Umweltbelange (siehe 5.) zusammengefasst. Das Plangebiet ist derzeit bereits durch den ÖPNV, für den Pkw-Individualverkehr sowie für den Fußund Radverkehr gut erschlossen. Aufgrund der geringen Verkehrszunahme durch das Vorhaben, sind negative Auswirkungen auf die Verkehrsqualität der angrenzenden Straßen nicht zu erwarten. Darüber hinaus können die bei einer Planung auf der „grünen Wiese“ erforderlichen Verkehrswege und die damit verbundenen Emissionen bei der Nutzung dieses innerstädtischen Grundstückes vermieden werden. Darüber hinaus wird durch die Neunutzung der Flächen weitgehend diejenige Fläche überbaut, die auch bisher überbaut war. Die von aufstehenden Gebäuden überbaute Fläche verringert sich durch die Planung von ca. 2210 m² auf ca. 1790 m². Es findet keine Neuversiegelung statt. Zum Teil werden Flächen von Bebauung befreit und zu Grünflächen umgestaltet. Der bisher unversiegelten Fläche von 376 m² steht eine unversiegelte Pflanzfläche von ca. 544 m² in der Planung gegenüber. Sonstige öffentliche Belange stehen einer Überschreitung der Obergrenzen des § 17 BauNVO nicht entgegen. Die Ver- und Entsorgung ist über Leitungen in und Fahrwege über die angrenzenden Verkehrsflächen sichergestellt. Durch die umliegenden Straßen ist die verkehrliche Erschließung gesichert. Höhe baulicher Anlagen Gebäudehöhen Zur hinreichenden Sicherung der städtebaulich gewünschten Raumbildung und der Proportionen im Hinblick auf die angrenzenden Straßen und Gebäude werden im Bereich des Wohngebietes Gebäudehöhen als Höchstmaß festgesetzt. Die Festsetzungen zu den Höhen erfolgen unter Berücksichtigung der vorhandenen Topographie und gewährleisten die Integration in das städtebauliche Gefüge. Im Übergang der Kreuzherrenstraße zum Veltmanplatz wird planungsrechtlich die Möglichkeit geschaffen, einen sechsgeschossigen Gebäudeteil mit einer maximalen Höhe von 200,55 m ü.NHN zu errichten. Diese Höhe liegt geringfügig unterhalb der Firsthöhe des vorhandenen nördlichen Gebäudes und stellt einen verträglichen Übergang zur Bestandsbebauung dar. Entlang der Kreuzherrenstraße wird mit einer Höhe von 194,62 m ü.NHN im südlichen Bereich ein harmonischer Anschluss an die Nachbarbebauung gesichert. Im weiteren Verlauf des nördlichen Gebäuderiegels von der Kreuzherrenstraße in Richtung Westen springen die oberen Geschosse in Reaktion auf die Bebauung Veltmanplatz Nr. 7 zurück. Der als dreigeschossig geplante Bereich wird mit einer maximalen Gebäudehöhe von 191,75 m ü.NHN und der geplant fünfgeschossige Bereich mit einer Höhe von maximal 197,53 m ü.NHN festgesetzt. Damit nimmt das Gebäude nach der Höhenbetonung im Eckbereich Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Rücksicht auf die benachbarte Bebauung. Insgesamt bleibt das Gebäude in seiner Höhe geringfügig unterhalb der Firsthöhen der Gebäude am Veltmanplatz. Die Höhenstaffelung ist so angelegt, dass die gesetzlich bestimmten Abstandflächen hier eingehalten werden. Zu den benachbarten Grundstücken im Süden (Flurstücksnummern 1816 und 1832 - Kindertagesstätte HeiligKreuz) im Südwesten (Flurstücksnummer 1612 - Grundstück Pontgarten) und im Westen (Flurstücksnummern 1610 und 1611 - Parkplatzgrundstück) werden die Abstandflächen teilweise unterschritten. Diese Unterschreitung erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweils angrenzenden Nachbarn. Aufgrund der bereits vorhandenen grenzständigen Bebauung im Bereich der Kita wird hier das entsprechende Anbaurecht in Anspruch genommen bzw. werden Anbaubaulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen. An den Grenzen zu den genannten Grundstücken im Südwesten und Westen wird die Tiefgarage teilweise oberhalb der Geländeoberkante liegen. Auch hier sind privatrechtliche Vereinbarungen mit Eintragungen im Baulastenverzeichnis wirksam. Probleme hinsichtlich Belichtung und Besonnung ergeben sich durch diese Unterschreitung der vorgeschriebenen Bauabstände nicht. Zum einen liegt die neu geplante Bebauung im Norden des Kita-Grundstücks, zum Anderen erhebt sich die Tiefgarage lediglich um ca. 1,60 m über das Gelände nach Südwesten und Westen. Der rückwärtige Gebäuderiegel, der sich nach Westen orientiert, wird mit seinem geplant dreigeschossigen Teil mit einer maximalen Höhe von 191,75 m ü.NHN festgesetzt, der darüber zurückspringende geplant fünfgeschossige Bereich erhält eine Festsetzung der Gebäudehöhe von höchstens 197,53 m ü.NHN. Durch diese Staffelung wird den nachbarlichen Interessen der Belichtung, Belüftung, Besonnung und der Sozialabstände auch zukünftig Rechnung getragen. Durch den Rücksprung der obersten Geschosse wird hier eine aufgelockerte BebauungsSeite 13 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 struktur zum Innenbereich angelegt, auch wenn die Entwicklung der zurzeit untergenutzten Flächen eines Tages hier fortgesetzt wird. Durch das abfallende Gelände tritt die Tiefgarage zum Teil an die Oberfläche. Um hier eine ebenfalls verträgliche Höhe zu sichern, ist die Höhe im Innenhof und im westlichen Freibereich bis zur Grundstücksgrenze mit höchstens 182,58 m ü.NHN festgesetzt. Da neben den Erschließungsflächen auf den Tiefgaragendecken eine hochwertige Grüngestaltung angelegt werden soll, wird die zulässige Gebäudehöhe für die Tiefgarage als Oberkante Rohdecke (OKR) festgesetzt und damit ohne den für die Bepflanzungen notwendigen Substrat- und Drainageaufbau bestimmt. Damit sind für diesen Zweck Überschreitungen der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig und höherwertige Anpflanzungen möglich. Mit den Festsetzungen zu den Gebäudehöhen in Verbindung mit den überbaubaren Grundstücksflächen (s. 4.4) wird eine dem Standort entsprechend angemessene Höhenentwicklung festgeschrieben und negative Auswirkungen für die Umgebung ausgeschlossen. Nachbarschaftliche Belange werden im gesamten Plangebiet umfassend berücksichtigt. Technische Aufbauten An diesem Standort der Innenstadt ist es städtebaulich angestrebt, die Dachlandschaft der Neubebauung grundsätzlich nicht durch zusätzliche Aufbauten auf den Dächern zu beeinträchtigen. Aufgrund der bewegten Topographie ist eine solche Festlegung aus stadtgestalterischen Gründen gerade an dieser Stelle geboten. Damit Technikaufbauten und alle sonstigen Aufbauten städtebaulich nur in geringem Umfang in Erscheinung treten, dürfen sie eine Höhe von 1,50 m über der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe nicht überschreiten und müssen von der äußeren Fassade des darunterliegenden Geschosses um mindestens das Maß ihrer Höhe zurückversetzt werden. Treppenhäuser und Aufzüge Da die Vertikalerschließungen teilweise Austritte auf die Dachflächen haben und dies aus Entfluchtungsgründen notwendig ist, darf die Gebäudehöhe für Treppenhäuser und Aufzugsüberfahrten ausnahmsweise um 2,50 m überschritten werden. Sofern sie nicht zu den öffentlichen Verkehrsflächen der Kreuzherrenstraße und des Veltmanplatzes orientiert sind dürfen sie weniger als um ihre Höhe von der Fassade des darunter liegenden Geschosses abrücken. Darüber hinaus werden alle Aufbauten in ihrer Flächenausdehnung auf insgesamt maximal 80 m² begrenzt. Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Anlagen für regenerative Energiegewinnung, die je nach Art, größere Flächen in Anspruch nehmen. Mit dieser Begrenzung werden negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Bebauung bei der Ansicht aus der Umgebung heraus vermieden. Desweiteren werden die Dachflächen, die nicht als begehbare Dachterrassen ausgebildet werden, freigehalten und erlauben die Anlage einer extensiven Dachbegrünung. 4.3 Bauweise Geschlossene Bauweise Innerhalb des Geltungsbereiches ist die geschlossene Bauweise vorgeschrieben. Diese orientiert sich an der in der Umgebung vorhandenen städtebaulichen Struktur, welche durch eine weitgehend durchgängige Blockrandbebauung geprägt ist. 4.4 Überbaubare Grundstücksfläche Baugrenzen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden gemäß § 23 BauNVO durch Baugrenzen festgesetzt. Die Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksflächen mittels Baugrenzen bestimmen die Stellung und Grundflächen der baulichen Anlagen derart, dass die angestrebte städtebauliche Ordnung nach Vorgabe der konkreten hochbaulichen Planung realisiert werden kann. Da diesem Bebauungsplan ein konkretes Vorhaben zugrunde liegt, bilden die überbaubaren Grundstücksflächen relativ genau die Umgrenzung der geplanten Baukörper ab. Trotzdem ist in Bezug auf die baukonstruktive Ausführung des Vorhabens noch ausreichend Flexibilität gewährleistet. Seite 14 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Die Baugrenzen orientieren sich im Westen und im Osten an den Fluchten der Bestandsbebauung und nehmen damit deren Linien auf. An der südlichen Grundstücksgrenze reichen die Baugrenzen bis an die anschließende Bebauung an, so dass hier der gewollten Anbaubarkeit im Sinne einer geschlossenen Bebauung entsprochen werden kann (siehe 4.3). Im Bereich der Blutbuche an der südlichen Grundstücksgrenze wird die Baugrenze zum Schutz des Baumes in einem 1,5m großen Abstand festgesetzt. Im Norden hält die überbaubare Fläche durch die Baugrenze einen angemessenen Abstand von den angrenzenden Grundstücken und hält damit die geforderten Abstandsflächen ein. Überschreitung der Baugrenzen Die festgesetzten Baugrenzen an den von den Grundstücksgrenzen abgewandten Seiten können durch Balkone um bis zu 2,20 m überschritten werden. Dies sichert den dort geplanten Wohnungen einen optimal nach Süden ausgerichteten Freibereich. Um eine Zuordnung der Balkonflächen zu den jeweiligen Wohnungen zu sichern ist die Länge dieser Balkonflächen entlang der Fassade mit jeweils maximal fünf Metern begrenzt. Fläche für Tiefgarage Innerhalb des Plangebietes sollen die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze weitgehend unterirdisch angelegt werden. Dafür sind zum Einen die Untergeschosse der geplanten Bebauung innerhalb der festgesetzten Baugrenzen vorgesehen. Zum Anderen sind die Fläche des Innenhofes und die Fläche von der westlichen Baugrenze bis zur westlichen Grundstücksgrenze dafür zu verwenden. Die Flächen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen, die für die Tiefgarage vorgesehen sind, sind daher in der Planzeichnung als „Fläche für Tiefgarage„ festgesetzt und dadurch planungsrechtlich gesichert. Die Zahl der notwendigen Stellplätze wird auf Ebene der Baugenehmigung für die Hochbaumaßnahmen abgestimmt. 4.5 Nebenanlagen Um die Freiflächen von unattraktiven Nutzungen zu entlasten ist die Unterbringung von Abfallbehältern nur innerhalb der überbaren Flächen zulässig. In der geplanten Bebauung ist sie innerhalb des Tiefgaragengeschosses vorgesehen. Weitere Festsetzungen dahingehend sind nicht notwendig. 4.7 Ein- und Ausfahrt Tiefgarage Die geplante Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage an der Kreuzherrenstraße und ihre genaue Lage werden in der Planzeichnung festgesetzt. Damit ist eine verkehrlich, sinnvolle Lösung unter Ausnutzung der Topographie städtebaulich gesichert. 4.8 Lärmschutz Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen ist eine schalltechnische Untersuchung beauftragt worden. Deren Ergebnisse sind im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt worden. (Szymanski & Partner, September, 2012) Beurteilungsgrundlagen Aufgrund der innerstädtischen Lage des Plangebietes und der gewollten Nachnutzung weitgehend funktionslos gewordener Flächen mit Wohnbebauung, ist mit einer Vorbelastung durch Schallimmissionen aus dem Umfeld zu rechnen. So liegt auf der Westseite eine gewerbliche Nutzung in Form eines Parkplatzes vor, in südwestlicher Richtung liegen gewerbliche Nutzungen in Form von Gastronomie zum Teil mit Außenbereichen vor. Am Veltmanplatz sind die Immissionen aus dem Verkehr auf der Saarstraße und der Ludwigsallee prägend für das Plangebiet. Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme wird der genehmigten gewerblichen Nutzung sowie der vorhandenen Verkehrslärm-Vorbelastung im Umfeld durch Anpassung und Festsetzung erhöhter Immissionsrichtwerte Rechnung getragen. Aktive Schallschutzmaßnahmen bzw. größere Abstände zu den Emittenten sind im Innerstädtischen Bereich auf Grund der Lagebeziehungen und der baurechtlichen Rahmenbedingungen in der Regel nicht ausreichend wirksam und städtebaulich unerwünscht. Daher werden als Beurteilungsgrundlage der schalltechnischen Situation und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen für die Bebauung und deren Nutzung gegenüber der gewerblichen Schallemittenden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und gegenüber der verkehrlichen Lärmbelastung die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bzw. die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete festgesetzt. Die innerstädtische Lage des Plangebietes rechtfertigte eine AusweiSeite 15 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 sung im Plangebiet als Mischgebiet, in dem ebenfalls uneingeschränkt Wohnen als Nutzung zulässig ist. Da die sonstigen zulässigen Nutzungen hier städtebaulich nicht erwünscht und als eher unverträglich aufgefasst werden, wird die Nutzung als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, die Beurteilung hinsichtlich der Lärmthematik erfolgt aber analog einer lageangemessenen Mischnutzung. Nur so lassen sich erhebliche Einschränkungen für die vorliegende gewerbliche Nutzung durch die heranrückende Wohnbebauung ausschließen und unverhältnismäßig aufwendige Schutzmaßnahmen für das Wohngebiet vermeiden. Auch für das Wohnen in innerstädtischen Mischgebieten mit den dort angewandten Immissionsrichtwerten der TA Lärm, bzw. den Immissionsgrenzwerten und Orientierungswerten der 16. BImschV in Verbindung mit der DIN 18005 gelten gesunde Wohnverhältnisse als gesichert. Um schutzbedürftige Aufenthaltsräume in Wohnungen entsprechend den vorgenannten Kriterien in hinreichendem Maße vor den Schallemissionen aus dem Umfeld zu schützen, wird als passive Maßnahme zunächst für alle Fassaden im Plangebiet Lärmpegelbereich IV mit den entsprechenden Schalldämmaßen der Außenbauteile festgesetzt. Damit wird der aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung gefolgt, die eine an einzelnen Fassadenabschnitten orientierte Festsetzung der Lärmpegelbereiche als nicht ausreichend bestimmt ansieht. Eine flächenhafte Festsetzung der Lärmpegelbereiche wurde von anderen Gerichten nicht beanstandet. Zentral zur Sicherstellung der präzisen Bewertung der einzelnen notwendigen und hinreichenden passiven Schallschutzmaßnahmen an der jeweiligen Fassade ist damit die Bestimmung, dass im Baugenehmigungsverfahren von einem Sachverständigen nachgewiesen werden kann, wo geringere Maßnahmen gemäß DIN 4109 ausreichen, so dass für die konkrete Bauausführung von den oben genannten Festsetzungen abgewichen werden kann. Dieser Bebauungsplan ist durch seine Vorhabenbezogenheit gekennzeichnet, so dass sichergestellt ist, dass das Vorhaben in der geplanten Form umgesetzt wird. Aufgrund dessen ist die Festsetzung zu den notwendigen Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile entlang der Baugrenzen hinreichend bestimmt. Um die höheren Anforderungen der TA Lärm an den passiven Schallschutz von Aufenthaltsräumen in Wohnungen gerecht zu werden, wird festgesetzt, dass an notwendigen Fenstern zu Aufenthaltsräumen an den Fassaden zum gewerblich genutzten Parkplatz ein zusätzlicher transparenter Schallschirm angebracht wird, der eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte vor dem jeweiligen Fenster sicherstellt. Die übrigen nicht-notwendigen Fenster an diesen Fassaden dienen nur der Belichtung und stellen damit keinen Immissionsort im Sinne der TA Lärm dar. Notwendige Fenster zu Aufenthaltsräumen in Wohnungen sind demnach jeweils mindestens ein Fenster zu solchen Aufenthaltsräumen, die kein weiteres Fenster an einer anderen als den in der Planzeichnung gekennzeichneten Fassaden haben. Die notwendigen Nachweise sind im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Gewerbelärm An den Abschnitten der Fassaden, die entsprechend in der Planzeichnung gekennzeichnet sind, sind zusätzliche Maßnahmen zum Schallschutz der Wohnnutzung erforderlich. Aufgrund der benachbarten Gewerbenutzungen (Parkplatz) werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in verschiedenen Bereichen im Nachtzeitraum überschritten. Da es sich bei der Umsetzung der vorliegenden Planung formal um eine „heranrückende Wohnbebauung“ handelt, werden hier zusätzliche bauliche Maßnahmen an definierten Fenstern zur Abschirmung festgesetzt. Daher wird bestimmt, dass jeweils mindestens ein Fenster in Aufenthaltsräumen, die lediglich Fenster in den in der Planzeichnung gekennzeichneten Fassadenbereichen haben, einen zusätzlichen transparenter Schallschirm erhält. Dieser Schallschirm ist als vorgesetztes Fassadenteil zum aktiven Schallschutz am Fenster zu montieren, so dass gesunde Wohnverhältnisse im Innenraum im Nachtzeitraum gewährleistet sind. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Durch diese Maßnahme können die auf diese Weise ausgerüsteten Fenster auch im Nachtzeitraum zum Lüften in einer Kippstellung geöffnet werden, ohne dass die Bewohner von den Schallemissionen der genehmigten Parkplatznutzung in gesundheitsschädlicher Weise beeinträchtigt werden. Gutachterlich ist auch eine mechanische Lüftungsanlage zu diesem Zweck als geeignet beschrieben worden. Da viele Menschen jedoch der direkten Lüftung den Vorzug geben und Schlafen bei geschlossenen Fenstern in beiden Fällen möglich ist, wurde hier die Schallschirm-Variante festgesetzt. Aus dem Plangebiet selbst sind aufgrund der vorgesehenen Wohnnutzung keine besonderen Schallemissionen zu erwarten. Lediglich der Zu- und Abfahrtsverkehr zur Tiefgarage und die Lüftung der Tiefgaragenanlage sind daher in diesem Zusammenhang zu betrachten. Die Verkehrszahlen für die Zu- und Ausfahrt aus der Tiefgarage sind aus der Verkehrsuntersuchung in die schalltechnische Untersuchung einbezogen worden. Zu den Lüftungsanlagen der Tiefgarage sind praxisnahe Seite 16 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Annahmen getroffen worden, um die Emissionen aus deren Betrieb in Ihrer Wirkung auf das Plangebiet und die Umgebung abzuschätzen. Die planenden bzw. ausführenden Firmen sind auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen. Änderungen von der in diesem Gutachten pauschal angenommenen Gesamtschallleistung sind durch einen Sachverständigen auf Unbedenklichkeit zu prüfen. Diese Quellen für eine Gewerbelärmemission sind unter den Maßgaben der TA Lärm in ihren Auswirkungen bewertet worden. Die Immissionsberechnungen zeigen, dass an allen Fassaden im Umfeld des Plangebietes die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowohl für den Tages- als auch für den Nachtzeitraum eingehalten werden. Dies gilt ebenso für das Maximalpegelkriterium für kurzzeitige Geräuschspitzen aufgrund der spezifischen Nutzung einer Tiefgaragenanlage. Um Beeinträchtigungen durch den die Tiefgarage anfahrenden Verkehr zu unterbinden, sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Tiefgarageneinfahrt festgesetzt. Dazu zählt die Auskleidung von Decken- und Wandflächen mit schallabsorbierenden Oberflächen und die Vermeidung bzw. geräuschmindernde Ausführung von querenden Entwässerungsrinnen im Bereich der Tiefgaragenfahrbahn. 4.9 Grünflächen/Freiflächen Die nördlich des Gebäudes auf der gesamten west-östlichen Ausdehnung des Grundstücks gelegene Fläche ist mit einer hochwertigen Grün- und Freiraumgestaltung zu versehen und dauerhaft zu unterhalten. Die genaue Ausführung wird im Durchführungsvertrag geregelt. 4.10 Grünordnerische Festsetzungen Extensive Dachbegrünung Zur Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse ist für Flachdächer eine Begrünung mit standortgerechter extensiver Vegetation vorgesehen. Hierzu werden Regelungen im Durchführungsvertrag und in der Gestaltungssatzung getroffen. Erhalt von Bäumen Zum Schutz der großen Blutbuche auf dem südlich anschließenden Grundstück (Flurstück 1832) direkt an der Grundstücksgrenze wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 (b) BauGB eine Fläche mit Bindung für die Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Auf diese Weise wird der Wurzelbereich von weiteren Baumaßnahmen weitgehend frei gehalten. Dazu gehören der Erhalt der vorliegenden Betondecke samt Gründung, die Mauer der Grundstücksbegrenzung und die Aussparung der Tiefgaragenbebauung. Auf diese Weise werden Bodeneingriffe im direkten Umfeld des Baumes weitgehend vermieden. Innerhalb der festgesetzten Fläche ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu beachten. Die festgesetzten Maßnahmen zur Begrünung, sowie die im Durchführungsvertrag zu vereinbarenden Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahmen werden zu einer ökologisch wie gestalterisch wirksamen Grünstruktur im Plangebiet führen. Die Differenzierung der Freibereiche wird mit der unterschiedlichen Begrünung zusätzlich hervorgehoben. Darüber hinaus wird damit ein Beitrag zur Ausbildung eines angenehmen Kleinklimas geleistet und gewährleistet, dass die angestrebten städtebaulichen Qualitäten sich im Freiraum widerspiegeln. Seite 17 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 5. Umweltbelange Aufgrund der Durchführung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ist die Erstellung eines Umweltberichtes zum Bebauungsplan gemäß § 2a BauGB nicht erforderlich. Das Verfahren gemäß § 13 BauGB ist nur anwendbar, wenn keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr.7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) bestehen. Davon ist in diesem Fall auszugehen, so dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann. Gleichwohl sind die Umweltbelange darzulegen und in den planerischen Abwägungsprozess einzustellen. 5.1 Schutzgut Mensch – Aspekt Lärm Zur Berücksichtigung und Abwägung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 BauGB wurde im Rahmen des Verfahrens eine schalltechnische Untersuchung (Szymanski & Partner, August 2012) erstellt, welche die in Zusammenhang mit der Wohnanlage geplante Tiefgarage sowie den von der Umgebung ausgehenden Verkehrs- und Gewerbelärm untersucht. Es sind die auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr ermittelt und auf Grundlage der DIN 18005 (Schallschutz in Städtebau) beurteilt worden. Darüber hinaus ist eine Bewertung der innerhalb des Plangebietes auftretenden Gewerbelärmimmissionen vorgenommen worden. Beurteilungsgrundlagen Aufgrund der innerstädtischen Lage des Plangebietes und der gewollten Nachnutzung weitgehend funktionslos gewordener Flächen mit Wohnbebauung, ist mit einer Vorbelastung durch Schallimmissionen aus dem Umfeld zu rechnen. So liegt auf der Westseite eine gewerbliche Nutzung in Form eines Parkplatzes vor. Am Veltmanplatz sind die Immissionen aus dem Verkehr auf der Saarstraße und der Ludwigsallee prägend für das Plangebiet. Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme wird der genehmigten gewerblichen Nutzung sowie der vorhandenen Verkehrslärm-Vorbelastung im Umfeld durch Anpassung und Festsetzung erhöhter Immissionsrichtwerte Rechnung getragen. Aktive Schallschutzmaßnahmen bzw. größere Abstände zu den Emittenten sind im Innerstädtischen Bereich auf Grund der Lagebeziehungen und der baurechtlichen Rahmenbedingungen in der Regel nicht ausreichend wirksam und städtebaulich unerwünscht. Daher werden als Beurteilungsgrundlage der schalltechnischen Situation und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen für die Bebauung und deren Nutzung gegenüber der gewerblichen Schallemittenden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und gegenüber der verkehrlichen Lärmbelastung die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bzw. die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete festgesetzt. Die innerstädtische Lage des Plangebietes rechtfertigte eine Ausweisung im Plangebiet als Mischgebiet, in dem ebenfalls uneingeschränkt Wohnen als Nutzung zulässig ist. Da die sonstigen zulässigen Nutzungen hier städtebaulich nicht erwünscht und als eher unverträglich aufgefasst werden, wird die Nutzung als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, die Beurteilung hinsichtlich der Lärmthematik erfolgt aber analog einer lageangemessenen Mischnutzung. Nur so lassen sich erhebliche Einschränkungen für die vorliegende gewerbliche Nutzung durch die heranrückende Wohnbebauung ausschließen und unverhältnismäßig aufwendige Schutzmaßnahmen für das Wohngebiet vermeiden. Die Beurteilung der Wohnnutzung auf der Grundlage der Werte für Mischgebiete gewährt dieser damit den gleichen Schutz wie den vorliegenden Wohnnutzungen in der Bebauung im Bereich der Pontstraße. Der mögliche Immissionskonflikt ist dort im Rahmen der Genehmigungen der gewerblichen Nutzungen, meist gastronomischer Art, bereits als gelöst zu betrachten. Die neue Wohnbebauung rückt nicht näher als bereits bestehende Wohnutzungen an die bestehenden Gewerbenutzungen heran, löst also keinen neuerlichen Konflikt aus. Auch für das Wohnen in innerstädtischen Mischgebieten mit den dort angewandten Immissionsrichtwerten der TA Lärm, bzw. den Immissionsgrenzwerten und Orientierungswerten der 16. BImschV in Verbindung mit der DIN 18005 gelten gesunde Wohnverhältnisse als gesichert. Lärm Verkehr Pegel bestimmend sind die Emissionen der Saarstraße und der Ludwigsallee. Alle weiteren Straßenzüge sind bei der Pegelbildung von untergeordneter Bedeutung. Ausweislich der Ergebnisse der Lärmkartierung im Zusammenhang mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist an der ungünstigsten Stelle der Bebauung im Plangebiet Ecke Veltmanplatz / Kreuzherrenstraße mit Belastungen Lnight = 45 bis <50 dB(A) im Nachtzeitraum zu rechnen. Die Belastungen für den 24h Tag sind mit Lden = 60 bis <65 dB(A) angegeben. Auf Grund der unterschiedlichen Berechnungs- und Beurteilungsmethoden fällt der Beurteilungspegel nach RLS 90 für den Tageszeitraum Seite 18 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 (16h) geringer aus. Durch Abschirmung der umgebenden Bebauung sowie Eigenabschirmung des Baukörpers im Plangebiet sind die Immissionsbelastungen mit Ausnahme der vorgenannten Fassaden nach Abschätzung ca. 10 dB(A) geringer und liegen damit im Bereich der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete nach DIN 18005. Aufgrund der zentralen Lage des Plangebietes sind aktive Schallschutzmaßnahmen städtebaulich nicht sinnvoll und nicht umsetzbar. Deshalb werden passive Maßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt. Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen wird nach Maßgabe der schalltechnischen Untersuchung an allen Baugrenzen im Plangebiet Lärmpegelbereich IV , und die erforderlichen Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen wird die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 an den betroffenen Fassadenabschnitten und somit die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse gewährleistet. Dies muss bei Neu-, Um- und Anbauten eingehalten werden. Von diesen Festsetzungen können Ausnahmen gestattet werden, wenn ein Sachverständiger den entsprechenden Nachweis erbringt, dass geringere Maßnahmen ausreichen. Lärm Tiefgarage Die der geplanten Wohnanlage zugehörige Tiefgarage wurde anhand der Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt. Um Beeinträchtigungen durch den die Tiefgarage anfahrenden Verkehr zu unterbinden, sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Tiefgarageneinfahrt festgesetzt. Dazu zählt die Auskleidung von Decken- und Wandflächen mit schallabsorbierenden Oberflächen und die Vermeidung bzw. geräuschmindernde Ausführung von querenden Entwässerungsrinnen im Bereich der Tiefgaragenfahrbahn. Die Untersuchung zeigt, dass sowohl innerhalb des Tages- als auch innerhalb des Nachtzeitraumes die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Auch unter Berücksichtigung längerer Ruhezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Sonn- und Feiertags) werden die Beurteilungspegel tags und nachts eingehalten. Aus den Berechnungen zu den kurzzeitigen Geräuschspitzen geht hervor, dass das Maximalpegelkriterium der TA Lärm tags und nachts eingehalten wird. Gewerbelärm - Stellplatzanlagen Um die Vorbelastung der genehmigten gewerblichen Nutzungen nicht einzuschränken, wird die Festsetzung von erhöhten Immissionsrichtwerten (vergleichbar einem Mischgebiet - MI) empfohlen. Auf Basis des verwendeten Emissionsmodells für die Maximalauslastung des Parkplatzes werden im Nachtzeitraum auch die erhöhten Immissionsgrenzwerte der TA Lärm (vergleichbar MI) an der zum Parkplatz gelegenen Fassade um bis zu maximal 10 dB(A) überschritten. Aus sachverständiger Sicht lässt sich dieser Immissionskonflikt nur durch baulichen Schallschutz innerhalb des Plangebiets kompensieren. Im Tageszeitraum sind die Belastungen unbedenklich. Auf der im Westen angrenzenden Parkplatzfläche sind 65 gewerbliche Stellplätze der benachbarten Gastronomie zu berücksichtigen. Es ist geprüft worden, ob das Heranrücken der Wohnbebauung an die genehmigte Stellplatznutzung zu Richtwertüberschreitungen an den geplanten Wohnbebauungen innerhalb des Plangebiets führt. Das verwendete Emissionsmodell reduziert sich auf die maßgeblichen Emissionen und ungünstigste Annahmen. Die getroffenen Vereinfachungen sind mit Sicherheiten behaftet. Zur Erhöhung der Prognosesicherheit wird für die Maximalauslastung im Tageszeitraum von einer Bewegung je Stellplatz und Stunde ausgegangen. Im Nachtzeitraum wird eine 50% Auslastung unterstellt. Die tatsächlichen Belastungen sind auf Basis der Erkenntnisse mehrerer Ortstermine deutlich geringer. Die höchsten Belastungen treten erwartungsgemäß an den Immissionsorten an den westlichen Fassaden mit direkter Ausrichtung zum Parkplatz auf. Das Maß der Überschreitung beträgt an ungünstigster Stelle bis zu 10 dB(A) im Nachtzeitraum. Die erforderlichen Mindestabstände zu Pkw-Stellplätzen, die gewährleisten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte bei einer Nutzung im Nachtzeitraum nicht überschreiten, können gleichfalls nicht eingehalten werden. Im Tageszeitraum sind die Belastungen insgesamt unbedenklich. Seite 19 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 In den Obergeschossen steigen die Pegel trotz des erhöhten Abstands durch die Reduzierung der abschirmenden Wirkung des vorgelagerten Baukörpers der Tiefgarage um bis zu 3 dB(A). An diesen Fassaden sind für die schutzbedürftigen Räume ohne ein zusätzliches Fenster an einer leisen Seite (z.B. Nordfassade) bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. An einzelnen Immissionsorten werden die angestrebten Immissionsrichtwerte auch im Nachtzeitraum um mindestens 1 dB(A) unterschritten. Die Definition des Immissionsortes in der TA Lärm lautet „0,5m vor dem geöffneten Fenster“. Bei geöffnetem Fenster entfällt zwangsläufig jedoch der passive Schallschutz. Hintergrund dieser Definition war das „Lüftungsbedürfnis“ der Bewohner sowie eine Umgehung möglicher akustischer „Störeinflüsse“ bei Messungen durch die Raumakustik. Bei der Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm wird das Lüftungsbedürfnis durch zusätzliche schallgedämmte Lüftungseinrichtungen berücksichtigt. Ein Öffnen der Fenster im Nachtzeitraum ist somit nicht mehr erforderlich. Im konkreten Fall ist aus sachverständiger Sicht bei unverändertem Planinhalt und Sicherung der angrenzenden gewerblichen Stellplatznutzung der Immissionskonflikt, ausgelöst durch das Heranrücken, nur durch ein sogenanntes Konzept architektonischer Selbsthilfemaßnahmen in Verbindung mit passivem Schallschutz zu kompensieren. Für Aufenthaltsräume, die nur Fenster besitzen, die zur Lärmquelle gewerblicher Parkplatz orientiert sind, wird vor jeweils einem notwendigen Fenster ein zusätzlicher transparenter „Schallschirm“ montiert. Dieser Schallschirm als vorgesetztes Fassadenteil stellt einen aktiven Schallschutz dar und führt vor dem Fenster zu einer Pegelminderung von ca. 10 dB(A), dem Einhalten der Immissionsrichtwerte und damit bei einem gekippten Fenster zu unbedenklichen Belastungen im Innenraum. Darüber hinaus ist eine Messung nach TA Lärm 0,5 m vor dem geöffneten Fenster faktisch durch den Schallschirm nicht mehr möglich. Alle weiteren Fenster dieser Räume dienen ausschließlich der Belichtung. Ein nach TA Lärm zu berücksichtigender Immissionsort wird an diesen Fenstern im Nachtzeitraum ausgeschlossen. Freizeitanlagen und Gaststätten An der Pontstraße sind umfangreiche gastronomische Nutzungen insbesondere auch Außengastronomie im rückwärtigen Bereich zu berücksichtigen. Es wird unterstellt, dass diese vorhandenen gewerblichen Nutzungen im Rahmen des genehmigten Umfangs an den jeweils angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm nicht überschreiten. Für die Bebauung im Bestand sind aus ungünstiger Sicht mindestens die Immissionsrichtwerte für Mischgebiet (MI) einzuhalten. Auf Grund der umfangreichen Vorbelastung sollen für das Plangebiet trotz der Ausweisung allgemeines Wohngebiet (WA) gleichlautende Immissionsrichtwerte festgesetzt werden. Die zukünftig im Plangebiet zu berücksichtigenden Immissionsorte weisen z.T. deutlich größere Abstände zu den relevanten Quellen im Bestand auf. Auf Grund der sich aus den mittleren Abständen ergebenden Pegelminderung sind damit im Plangebiet geringere Belastungen als im Bestand zu prognostizieren. Die zulässigen Emissionen werden durch die vorhandenen direkt angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen im Bestand dimensioniert. Unverhältnismäßige Einschränkungen der genehmigten gewerblichen Nutzungen sind damit in der vorliegenden Situation auszuschließen. Ein sich verschärfender Immissionskonflikt durch die schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet ist somit nicht zu besorgen. Eine weitere Detaillierung zur Beurteilung des Immissionskonfliktes ist im Rahmen der Bauleitplanung in der vorliegenden Situation aus sachverständiger Sicht nicht erforderlich. 5.2 Schutzgut Mensch – Aspekt Luftschadstoffe Durch die zusätzlichen ca. 80 Kfz-Tiefgaragenstellplätze werden etwa 150 tägliche Fahrbewegungen von / zum Veltmanplatz bzw. in der Kreuzherrenstraße erwartet. Zur Bestimmung der möglichen LuftschadstoffImmissionen bezüglich der unmittelbar benachbarten Wohnnutzung aus dem Betrieb der geplanten Tiefgarage wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Gutachten zur Lufthygiene erarbeitet, das die Belastungen die für unmittelbare Wohnnachbarschaft beurteilt. Der Nachweis der Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der möglichen Luftschadstoff-Immissionen aus dem Betrieb der Tiefgarage ist im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Seite 20 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 5.3 Schutzgut Mensch – Aspekt Besonnung Die geplante Bebauung im Plangebiet orientiert sich in ihrer Lage an der vorhandenen Bebauung, die aufgrund ihrer Nutzung entbehrlich geworden ist. Die neuen Baukörper werden, insbesondere im westlichen Gebäuderiegel, eine höhere, der geplanten Nutzung und der Lage angemessene Kubatur erhalten. In einer Verschattungsstudie ist geprüft worden, inwieweit die Bestandsbebauung insbesondere die Rückseiten der nördlich gelegenen Bebauung am Veltmanplatz von dieser Höhenentwicklung hinsichtlich der Besonnung betroffen werden. Zur Beurteilung der Besonnung bzw. Verschattung von Gebäudefassaden gibt es keine rechtlich verbindlichen Kriterien. Soweit die nach Landesbauordnung erforderlichen Abstandflächen eingehalten werden, wird in der Regel davon ausgegangen, dass die Belichtung und Besonnung im ausreichenden Maße gewährleistet ist. Zur Beurteilung der Besonnung werden die Empfehlungen der DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“ herangezogen. Dort werden zwei Maße formuliert, die für mindestens einen Wohnraum pro Wohnung erfüllt sein sollen. Zum einen soll am Stichtag 17. Januar die minimale Besonnungsdauer eine Stunde betragen, zum anderen soll zur Tag-/Nachtgleiche (i.d.R. 21. März und 23. September) die Besonnungsdauer mindestens vier Stunden währen. In einem dreidimensionalen Simulationsmodell wurden für die betreffenden Tage die Sonnenstände und der jeweilige Schattenwurf berechnet und diese aus verschiedenen Perspektiven visualisiert. Darin wurde die Besonnungsdauer jedes Fensters in der Fassade bestimmt. Es wurde die Verschattung durch die vorliegenden Bestandsgebäude dem Schattenwurf der Neubebauung nach Planung gegenüber gestellt. Im Ergebnis der gutachterlichen Berechnungen konnte festgestellt werden, dass keines der Nachbargebäude an der Kreuzherrenstraße wie auch am Veltmanplatz von einer planungsbedingten Beeinträchtigung betroffen ist. Die Bebauung entlang der Kreuzherrenstraße wird in weitgehend demselben Ausmaß verschattet, wie in der Bestandssituation. Dort gibt es keine signifikanten Veränderungen. Für die Rückseiten der Bebauung am Veltmanplatz ergeben sich durch die höhere Neubebauung des westlichen Gebäuderiegels und der Verlängerung des nördlichen Gebäudeteils zusätzliche Schattenbilder, die jedoch weitgehend den Empfehlungen der DIN 5034 entsprechen. Lediglich das Gebäude Veltmanplatz 7 wird in Teilen bis ins zweite Obergeschoss soweit zusätzlich verschattet, dass für eine von acht Wohnungen am Stichtag 17. Januar die Empfehlung der DIN 5034 von einer Stunde Besonnung nicht eingehalten werden kann. Dies betrifft eine Wohneinheit im Hochparterre im nach Süden abgeknickten Gebäudeteil Veltmanplatz Nr. 7. Für die Stichtage der Tag- und Nachtgleiche, an denen für einen Aufenthaltsraum in Wohnungen eine Besonnungsdauer von vier Stunden nach der DIN 5034 empfohlen wird, unterschreitet keine Wohnung dieses Kriterium. Vorsorglich ist die Besonnung auch für den Sommerstichtag 21. Juni bestimmt und mit der Bestandssituation verglichen worden. Für diesen Fall konnten keine von der Bestandsituation abweichende Beeinträchtigungen gefunden werden. Innerhalb dicht bebauter Gebiete insbesondere innerhalb innerstädtischer Bebauung ist die Situation nicht ungewöhnlich, dass die Empfehlungen der DIN 5034 nicht an allen Stellen eingehalten werden können. Gemäß § 1a (2) BauGB ist sparsam und schonend mit Grund und Boden umzugehen. Dahingehend ist die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen u.a. durch Wiedernutzbarmachung von Flächen zu verringern. Diesem Grundsatz wird hier gefolgt. Es ist Wille der Stadt, untergenutzte Flächen im Innenstadtbereich durch eine geeignete Bebauung mit notwendigen und nachgefragten Nutzungen zu erschließen und der Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Diese städtebaulich gewollte Entwicklung kann in Einzelfällen und in geringem Umfang zu Unterschreitungen der Empfehlungen der DIN 5034 an der Nachbarbebauung führen. In diesem Fall wird eine Empfehlung zur Besonnung (eine Stunde Besonnung am 17. Januar) der DIN 5034 an einer Wohnung im Gebäude Veltmanplatz Nr.7 nicht eingehalten. An allen anderen Wohnungen wird diese Empfehlung erfüllt. Die andere Empfehlung der DIN 5034 (vier Stunden Besonnung zur Tag-/Nachtgleiche) wird an allen Wohnungen eingehalten. Um die Besonnung durch Modifikationen am geplanten Baukörper entsprechend der Empfehlungen der DIN 5034 zu erfüllen, müsste ein massiver Eingriff in die Kubatur des westlichen Baukörpers vorgenommen werden, so dass dieser nur unwesentlich in der Höhe über die ein- bis zweigeschossige Bestandsbebauung hinaus Seite 21 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 ginge. Dies würde dem städtebaulichen Ziel, in diesem Bereich innerstädtisches Wohnen mit einer städtebaulichen sinnvollen Dimensionierung zu fördern und untergenutzte Flächen dafür nutzbar zu machen, entgegenstehen. Eine für diese Nutzung angemessene Bebauung würde damit an diesem Standort ausgeschlossen. Die sehr geringe Beeinträchtigung durch Verschattung ist somit zu tolerieren. 5.4 Grün- und Freiflächen Das Plangebiet ist durch einen Großteil versiegelter Flächen gekennzeichnet, vereinzelt liegen in den Hinterhöfen Grünbereiche die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind. Gegenüber der geplanten Wohnbebauung liegt die Grünanlage Veltmanplatz, die stark zur Saarstraße hin ansteigt und durch alten Baum und Strauchbestand, einen Teich, ein Wegesystem und einem kleinen Kinderspielplatz geprägt ist. Der Veltmanplatz verbindet die Innenstadt mit dem Lousbergviertel und dem Erholungsgebiet Lousberg. Auf den nicht über- und unterbauten Freiflächen wird eine attraktive Grüngestaltung angelegt und über den zum Bebauungsplan zugehörigen Durchführungsvertrag gesichert. Sie ist entsprechend den Vereinbarungen dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Für den hausnahen Kinderspielplatz soll im nördlichen Bereich eine ca. 65m² große Fläche, für die Anlage eines Kinderspielplatzes vorgesehen und von Bebauung freigehalten werden, wenn der Bedarf durch den Zuzug von Familien mit Kindern tatsächlich vorhanden ist. Hierzu sollen Regelungen im Durchführungsvertrag erfolgen. Darüber hinaus sind auf den Flächen, die von Tiefgaragen unterbaut sind, weitgehend Grüngestaltungen anzulegen. Davon ausgenommen sind Flächen, die als begehbare Terrassen vorgesehen sind, sowie diejenigen Flächen des Innenhofes, die zur Erschließung dienen. Um den Nutzungsdruck auf die benachbarte Grünanlage „Veltmanplatz“ zu begrenzen und sinnvoll zu lenken, wird der Vorhabenträger eine Aufwertung und Anreicherung von Flächen in dieser Parkanlage vornehmen. Diese Maßnahmen sollen ebenfalls über den Durchführungsvertrag gesichert werden. 5.5 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt Grundsätzlich ist die Natur auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu schützen und die Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu sichern. Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich gemischte Baufläche aus. Die Fläche wird nicht vom Landschaftsplan erfasst. Tiere Bei der zu betrachtenden Fläche handelt es sich um durch Gebäude, Straßenführungen und Parkplätze versiegelte Bereiche. In den Hinterhöfen liegen kleinere Grünbereiche, die Baum- und Strauchstrukturen aufweisen. Im Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Januar 2012). Es wurden keine planungsrelevanten Arten angetroffen. Das Plangebiet ist weitgehend überbaut und versiegelt. Die Gebäude sind intakt und daher dicht abgeschlossen, so dass sie für Tiere, wie z.B. Fledermäuse nicht zugänglich sind. Auch Keller und Dachräume sind abgeschlossen und weisen aufgrund der verputzten Wandflächen keine Eignung für den Aufenthalt der Tiere auf. Aufgrund der Versiegelung und des Zustandes der Gebäude ist keine Eignung als Habitat für andere Arten, wie die Haselmaus oder die Geburtshelferkröte gegeben. Das Plangebiet weist für planungsrelevante Vogelarten nur eine sehr begrenzte Eignung auf. Dies gilt z.B. auch für geschützte Gebäudebrüter wie Schleiereulen oder Turmfalken. In begrenzten Umfang liegt eine Eignung für Mehl- und Rauchschwalben vor, es konnten aber keinerlei Nist- und Brutaktivitäten aufgefunden werden. Für weitere Artengruppen, wie Schmetterlinge, Libellen, Heuschrecken, Käfer u.a. sind die Lebensraumbedingungen „nicht außergewöhnlich genug“, um seltenere oder gefährdete Arten zu beherbergen. Insofern ist hier nicht mit Standortspezialisten zu rechnen, die in der artenschutzrechtlichen Prüfung besonders zu beachten wären. Bei den durchgeführten Begehungen ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass sich planungsrelevante Arten, die ihre Lebensraumbedingungen auf der Fläche vorfinden, dort aufhalten. Diesbezüglich sind jedoch die Fenster und Türen bis zum Zeitpunkt des Baubeginns geschlossen zu halten, damit keine Fledermausarten die Gebäude Seite 22 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 beziehen können. Um keine sogenannten „Allerwelts-Vogelarten“ während der Brutzeit zu stören, sind durchzuführende Gehölzrückschnitte in den Wintermonaten (1. Oktober bis 28. Februar) durchzuführen. Aufgrund der Prüfung kann das Vorkommen von streng und besonders geschützten Tierarten im Bereich des Geltungsbereiches ausgeschlossen werden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigen auf die Tierwelt hervorgerufen werden. Pflanzen Gemäß § 13a (2) Nr.4 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren, in den Fällen des (1) Satz 2 Nr.1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nicht erforderlich. Die Bestandsbäume auf der Nordseite der geplanten Bebauung, von denen zwei unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, können zur Umsetzung der Planung nicht erhalten werden. Die Entfernung der Bäume aufgrund der Abbruch- oder Baumaßnahmen wird im Zuge des notwendigen Baugenehmigungsverfahrens mit dem Sachgebiet Baumschutz abgestimmt. Ein Baum im nordwestlichen Teil des Plangebietes, der ebenfalls unter die Baumschutzsatzung fällt, wird erhalten und in die Grüngestaltung integriert. Da hier die genannte Satzung greift, wird auf eine Festsetzung im Rahmen des Bebauungsplanes verzichtet. Die nicht über- und unterbaute Fläche auf der nördlichen Seite des Baugebietes wird mit einer hochwertigen Grün- und Freiraumgestaltung ausgestattet und unterhalten. Näheres regelt der Durchführungsvertrag. Der Innenhof der geplanten Wohnanlage ist größtenteils mit einer Tiefgarage unterbaut, die mit einer ausreichend dicken Aufbauschicht versehen wird, so dass in Teilen Rasen, Strauch- und Heckenpflanzungen möglich sind. 5.6 Schutzgut Wasser Der Erhalt der Gewässer und ihrer Funktionen für den Menschen und den Naturhaushalt sowie die Gefahrenabwehr stehen im Vordergrund. Grundwasser In den Deckschichten herrschen überwiegend Böden mit geringer Wasserdurchlässigkeit (kf = 10-8 bis 10-6 m/s) und schwacher Staunässe vor. Unterhalb der Deckschichten lagern Böden mit überwiegend geringer bis mittlerer Wasserdurchlässigkeit (kf = 10-9 bis10-4 m/s). Der Flurabstand des Grundwassers beträgt gemäß Kartenangabe drei bis fünf Meter, von Süden nach Norden hin ansteigend. Sollten Bauwerke bzw. Aufgrabungen ins Grundwasser hineinreichen, sind hydrogeologischen Gutachten aufzustellen, welche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers (z.B. eine druckwasserdichte Ausbildung der Tiefgeschosse oder eine Umleitung des Grundwasserstromes um die Tiefgeschosse herum) aufzeigen. Für die Unterbringung der bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Stellplätze ist eine Unterbauung größerer Teile des Grundstücks durch eine Tiefgarage zulässig und geplant. Die Planung sieht vor, dass die Tiefgarage in Ihrer Höhenlage mit geplant OKF von ca. 179,30 m ü.NHN nicht wesentlich tiefer liegt, als die Kellergeschosse der Bestandsbebauung bzw. die bisherige Hoffläche des Bestandes mit ca. 179,50 m ü.NHN. Zur Beurteilung der Grundwassersituation und der Bodenverhältnisse ist ein Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung zum Plangebiet erstellt worden (Prof. Dr.-Ing. H. Dieler + Partner GmbH, Dezember 2011). Durch vor Ort eingebrachte Rammkernbohrungen wurde ein Flurabstand zu einem zusammenhängenden Grundwasservorkommen von 6,40 m bis 6,60 m festgestellt. Damit liegt die wasserführende auf einer Höhe von ca. 174,00 m bis 175,00 m deutlich unterhalb der geplanten Baukörper. Es ist also nicht vorgesehen, dass Bauwerke bzw. Aufgrabungen ins Grundwasser hineinreichen, besondere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und sind nicht zu besorgen. Dahingehend sind auch keine GrundSeite 23 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 wasserabsenkungen oder –ableitungen nach der Bauphase vorgesehen. Zeitweise wird nach Niederschlägen aufgrund des insgesamt nur halbdurchlässigen, angeschütteten und gewachsenen Baugrundes möglicherweise drückend einwirkendens Stauwasser vor erdberührten Außenwänden bilden. Diese Problematik lässt sich jedoch durch bewährte Maßnahmen wie wasserdruckdichte Abdichtungen bewältigen. Die konkrete Ausgestaltung wird im Baugenehmigungsverfahren zu klären sein. Oberflächengewässer Das anfallende Niederschlagswasser unbebauter Grundstücke ist grundsätzlich, dem § 55 (2) WHG in Verbindung mit § 51 a LWG entsprechend, in ein Gewässer einzuleiten ( oder zu versickern), wenn dies möglich ist und die entsprechenden Flächen nicht bereits kapazitätsmäßig in den vorhandenen Kanalleitungen der Stadt Aachen berücksichtigt wurden. Das B-Plangelände ist vollständig bebaut. Eine Einleitung in ein Gewässer ist nicht möglich. Hochwasserschutz Das Gelände ist zurzeit nahezu vollständig versiegelt. Es gehört zum Einzugsgebiet der Wurm. Aus Hochwasserschutzgründen ist der Niederschlagswasserabfluss aus dem B-Plangebiet grundsätzlich auf den momentanen Abfluss zu begrenzen. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind nicht vorhanden. Entwässerung/-konzept Das Plangebiet ist bezüglich des anfallenden Niederschlagswassers und anfallenden Schmutzwassers über die Mischwasserkanäle der angrenzenden Straßen erschlossen. Sollten grundwasserbeeinflussende Maßnahmen während der Bauphase notwendig sein, so werden diese im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit der unteren Wasserbehörde ebenso abgestimmt wie die dann vorzulegende Entwässerungsplanung. Die Vorschriften der Kanalanschlusssatzung werden berücksichtigt. 5.7 Schutzgut Boden Nach dem derzeitigen Planungsstand befand sich auf dem Grundstück Veltmanplatz 3 der Eintrag einer Altlastenverdachtsfläche. Durch Bauaktenrecherchen und Bodenuntersuchungen konnte der Altlastenverdacht ausgeräumt werden. Das Grundstück verbleibt als Altstandort AS 473 im Altlastenverdachtsflächenkataster nach § 8 Landesbodenschutzgesetz NRW mit „nachrichtlicher“ Kennzeichnung. Punktuelle Restbelastungen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden, so dass sich bei zukünftigen Baumaßnahmen mit Erdarbeiten aufgrund dessen stofflicher Zusammensetzung bestimmte Anforderungen bezüglich des Umgangs mit den Bodenmaterialien ergeben. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Rückbau- und/oder Erdarbeiten unter gutachterlicher Begleitung durchgeführt werden. 5.8 Schutzgüter Luft und Klima Lokalklima Der genannte Ortsbereich in der nördlichen Innenstadt wird nach den Bewertungen aus dem Gesamtstädtischen Klimagutachten dem Klimatop Innenstadtklima zugeordnet. D.h. in diesem baulich hoch verdichteten Innenstadtbereich bilden sich witterungsbedingt zeitweise sehr starke Wärmeinseln. Gleichzeitig führt der deutlich reduzierte Luftaustausch nachweislich zu bioklimatischen und lufthygienischen Belastungen. Die neue Flächenausnutzung für die Wohnbebauung einschließlich der Flächen für die Tiefgarage sieht eine GRZ von 0,85 vor. Von den geplanten ca. 1.740 m² Freiflächen (gegenüber ca. 1.320 m² im Bestand) werden etwa 45 % begrünt sein. Zusammen mit der in der Gestaltungssatzung und im Durchführungsvertrag festgesetzten extensiven Dachbegrünung von mehr als 1.000 m² auf den verschiedenen Teildächern ist zu erwarten, dass die lokalklimatische Situation gegenüber dem Ist-Zustand verbessert wird. 5.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Besondere Kulturgüter finden sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die vorhandene Bebauung als gegebenes Sachgut ist aufgrund seiner geringen Nutzbarkeit entbehrlich. Im Plangebiet ist mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen. In einer sondierenden Voruntersuchung (Goldschmidt, Zwischenbericht März 2012) ergab eine Urkundenrecherche, dass auf dem Urkatasterplan von Aachen Seite 24 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 vom Beginn des 19. Jh. noch keine Bebauung auf dem Untersuchungsgelände erkennbar ist, während der Rappardplan von 1860 an dieser Stelle ein langgestrecktes, größeres Gebäude zeigt. In Sondierungen auf dem Grundstück sind Fundamentreste entdeckt worden, die zu diesem Gebäude gehört haben könnten. Wahrscheinlich handelt es sich um die ehemalige Fabrik des Arnold Deden, dem das Gelände mit dem früheren Kreuzherrenkloster (südlich des Plangebietes) seit 1824 gehörte. Die nach dem Krieg an dieser Stelle abgetragenen Mauern sind flächendeckend etwa in einer Tiefe von 20 bis 30 cm unterhalb der heutigen Geländeoberkanten erhalten. Die dazwischen liegenden Bereiche sind bis zur Baueingriffstiefe in weiten Bereichen mit modernen Bauschuttverfüllungen aufplaniert. Nur an einigen Stellen fanden sich noch ältere Planier- bzw. Verfüllschichten aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg, deren Oberkante entsprach in etwa der erreichten Baueingriffstiefe. Die auf dem Plangebiet durchgeführte Sachstandsermittlung (NW 2012/1013) erbrachte bislang unbekannte Baubefunde der Neuzeit. Das Gebiet ist zur Eintragung als Bodendenkmal nach § 3, 4 DSchG NW vorgesehen. Aus diesem Grund müssen anstehende Bodeneingriffe archäologisch untersucht und dokumentiert werden. Die Durchführung der entsprechenden Arbeiten können bei der zuständigen Außenstelle des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland beantragt werden (Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 - 9039 0 / Fax: 9039 199). Mit Blick auf die verfügbaren Fachkräfte und die vorhandenen öffentlichen Mittel sowie die konkret anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz, der Pflege und der Erforschung der Bodendenkmäler hat sich die Umsetzung der Maßnahme der Zeitplanung des Amtes anzupassen. Alternativ bleibt es dem Antragsteller unbenommen, freiwillig und auf eigene Kosten eine archäologische Fachfirma zu beauftragen. Vor Beginn der archäologischen Arbeiten muss eine Grabungserlaubnis gemäß § 13 DSchG NW bei der Bezirksregierung Köln eingeholt werden.. Zur Möglichkeit archäologischer Funde und der notwendigen begleitenden Maßnahmen ist ein Hinweis in die schriftlichen Festsetzungen aufgenommen worden. 5.10 Hinweise Im Bebauungsplan sind Hinweise zu archäologischen Bodenfunden, zur Altlastenverdachtsfläche und zu möglichen Kampfmittelfunden aufgenommen. Diese Hinweise dienen dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit und tragen der Informationspflicht gegenüber Grundstückseigentümern und Bauherren im Plangebiet Rechnung. Die erforderlichen gutachterlichen Begleitungen werden im Durchführungsvertrag geregelt. 6. Auswirkungen der Planung Durch die Planung wird ein Grundstück, das durch den Wegzug der dort bisher angesiedelten Hochschulinstitute seiner Nutzung ledig wird, wieder für eine wichtige innerstädtische Funktion reaktiviert. Dadurch wird dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gefolgt und dazu beigetragen, neue Inanspruchnahme von Flächen in Stadtrandlage zu reduzieren. Diesbezüglich können die bei einer Planung auf der „grünen Wiese“ erforderlichen Verkehrswege und die damit verbundenen Emissionen bei der Nutzung dieses innerstädtischen Grundstückes vermieden werden. Ferner erfolgt durch die Ansiedlung der geplanten Wohnnutzung die wirtschaftliche Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur, insbesondere der Verkehrseinrichtungen des ÖPNV. Aufgrund der vorgesehenen Wohnungstypen, die im Wesentlichen auf Einzelpersonen und Paare, in kleinerem Umfang auf Wohngemeinschaften und eventuell auch Familien zugeschnitten sind, wird die Möglichkeit einer urbanen Wohn- und Lebenssituation an diesem Standort geschaffen. Als Zielgruppe werden damit besonders auch Personen aus dem Umfeld der Hochschulen angesprochen, für die ein erhöhter Bedarf in den nächsten Jahren erwartet wird. Dadurch kann zu einer Verbesserung des Wohnungsmarktes in diesem Mietersegment in der Stadt Aachen beigetragen werden. Um auch in der Ausführung der Bebauung zu gewährleisten, dass sich das Vorhaben in den städtebaulichen Kontext und die umgebende Bebauung hochwertig und angemessen einfügt, werden die gestalterischen Qualitäten im Rahmen einer begleitenden Gestaltungssatzung gesichert. 7. Kosten Für die Stadt Aachen entstehen keine benennbaren Kosten. Sämtliche entstehenden Planungskosten, sowie die Aufwertung in Teilen der Parkanlage Veltmanplatz werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe des Durchführungsvertrages vom Vorhabenträger getragen. Seite 25 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 8. Durchführungsvertrag Zur Sicherung der Umsetzung der Planung wird vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen. Darin wird die Verpflichtung des Vorhabenträgers festgehalten, das Vorhaben entsprechend den Bestimmungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und den ergänzenden vertraglichen Abreden zu einem bestimmten Termin fertig zu stellen. Weiterhin wird darin die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur fristgerechten Durchführung und Kostentragung der im Einzelnen zu bestimmenden Erschließungsmaßnahmen vereinbart. Weiterhin werden in dem Durchführungsvertrag Regelungen getroffen zur Finanzierung und fristgerechten Umsetzung von sonstigen Maßnahmen. 9. Plandaten ca. m2 Allgemeines Wohngebiet 3.528 Gesamtfläche Plangebiet 3.528 Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2012 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - beschlossen hat. Aachen, den (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 26 / 27 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 12.10.2012 Anlage 1 Berichtigung Flächennutzungsplan Seite 27 / 27 Visualisierung_neu 1257 Malus tschonoskii (Wollapfel) H 8-12 m KE +183,34 1258 mög 65 m liche K inde ² rspi elflä che +183,41/183,31 KE +183,22 +182,83 +182,71 1615 R 10,500 g un nk se ab eig rst rge Bü Ras enfl äch e +183,28 +182,71 +182,62 +182,72 Lüf tun gss cha cht TG OK TG +182,13 +182,54 Malus tschonoskii (Wollapfel) H 8-12 m +182,69 Zug ang Gar ten 2.B A +182,35 +182,70 1,20 +182,85 +182,44 +182,48 Pr iva tgä rte n +182,44 11,0 0 3,7 % +182,57 +182,43 +182,49 anz ule iter nde Ste lle E5 +182,44 +182,48 Baum Bestand Baum Neuplanung 1,75 +182,19 r lle po r r pe bs A 4 +182,40 +182,15 Sträucher Neuplanung +182,13/182,24 Corylus colurna (Baumhasel) 0 2,0 Kro ne bei Pfla nzu ng Rasenfläche 14,5 m² Auß enk +182,30 ant eT iefg ara ge Pflanzqualität: Sol. Baum 6xv ew mDb, Stu 50-60 cm, br 300-400 cm, h 700-900 cm Pflanzgrube: 2,8x2,8x1,55 m = 12,54 m³ Substrat: Firma Gelsenrot gemäß FLL Empfehlung für Baumpflanzungen Teil 2 offene Baumscheibe mit Rasensaat: 14,5 m² angrenzender Belag: Asphalt 3-4 cm Asphaltdeckschicht 14 cm Asphalttragschicht 37 cm Tragschicht Schotter 0/45 gewachsener Boden Rasen Pflanzung aus Stauden/Gräser Asphalt hellgrau mit Beschichtungen in weiß/dunkelgrau Mauer +181,98 +182,20 pri va te Te rra ss en Ma ue rO K Böschung +181,76/181,77 Lüf tun gss cha cht TG 1,3% +1 83 ,50 1610 +182,45 3,5 % Legende +182,39 4,25 ma Kro ximale nac nenau h2 s 5 J dehn ahr u en ng 2,0 0 0,00 = +182,50 Pflanzgrube 2,6 % +182,35 OK TG +182,24 +182,52/182,42 1,50 Pfla Sta nzun ude g au n/G s räs er +182,62 ba Sic ulich hts er ch utz +182,69 +182,67 +182,70 2,00 +182,44 +182,52/182,49 2,00 Ras enfl äch e Lüf tun gss cha cht TG OK TG +181,94 1,5% +182,66 FE U (für ERW Anl E eite HRA rste UFS lle E5) TELLF LÄC HE +182,69 +182,35 5,50 g un nk se ab eig rst rge Bü Au ße nk an te Tie fga rag e +182,77 1.B A +182,72 +182,81/182,79 +183,00 tz pla an ltm Ve Pfla Sta nzun ude g au n/F s arn e +182,35 40 /4 0/ 5 +182,92/182,85 4,9 % Be to np lat te n 3G arag ene infa hrte n +182,62 0,1 6% Zau n 1611 KD +183,28/ KS 179,52 +181,57 4% +182,65 0,00 = +182,50 ba Sic ulich hts er ch utz Pollerleuchte +181,84 Mastleuchte KD +181,38/ KS 177,39 +181,75 +182,48 Sitzbank +181,48/181,37 +181,53 +182,48 Pr iva tgä rte n 2% +181,36/181,32 Fahrradanlehnbügel +182,48 +181,37 +181,24 +181,19 Entwässerungsrinne +181,14 pri va te Te rra ss en +182,48 +181,19 2% +182,44 +182,48 Regenwasser +181,04/181,00 +182,41 0,00 = +182,50 +181,03/180,95 182,50 Höhen Bestand 182,50 Höhen Neuplanung 2% +182,44 2% +182,48 Planungsgrenze vo En raus tlü s. ftu ng TG ba Sic ulich hts er ch utz An knü pfu ng an Be sta nd sfu ßw eg 2,0 0 +182,48 OK TG +182,06 OK TG +181,98 OK TG +182,06 0,00 = +182,50 +1 83 ,50 +182,48 2.B A +179,50 +182,48 3,9 0 1.B A 40 3,9 Fa 0 hrr ad ste 1,5 llp 0 lät ze +182,48 Innenhofbegrünung ENTWURF 1. BA + 2. BA Phase Bauabschnitt AUßENANLAGENPLAN 28.03.2012 AUA Planinhalt erstellt am von AUA EN AA XX 100 6 1:100 A0 Planer Phase Plantyp Geschoss Plannr. Index Maßstab Format erstellt am ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN Au +182,48 ße nk an te Tie fga rag e An knü pfu ng an Be sta nd sfu ßw eg 1816 1887 INDEX DATUM GEZ. 06 05 04 03 02 01 16.10.12 11.09.12 14.08.12 27.07.12 17.07.12 18.04.12 Mö Mö Mö Mö Mö Mö Innenhof, Baumsetzung, Spielfläche, Pflanzliste, TG Lüftung Baumsetzung, Kubatur Architektur Baumsetzung Überarbeitung Fläche Nord/Entwässerung Rasen-/Pflanzflächen neue Gebäudekubatur, Gärten, Pflanzfläche Nord-Ost +179,10/179,05 FREIGABE 1 FREIGABE 3 FREIGABE 2 FREIGABE 4 KD +179,10/ KS 175,17 +179,10 z.B. Farn-/Hostapflanzung (122 m²) mTb Farn- /Funkienpflanzung z.B. Hydrangea aspera (10 Stk) Riesenblatt Hortensie (8 Stk) INHALT FREIGABE LEISTUNGSPHASE LANDMARKEN univ. pro f . arch. di klaus kada PONTVIERTEL Pflanzung Nord GmbH dipl .- ing arch. bda gerhard w ittfeld kadaw ittfeldarchitekt ur gnnbh aureliusstra ss e 2 d - 52064 aachen fo n +49 (0)24 1- 946 90 0 Gebrauchsrasen (680 m²) fax +49 (0)24 1- 946 90 20 Karmeliterhöfe - Karmeliterstraße 10 - 52064 Aachen 3xv iC, H 80-100 4xv mDb, H 125-150 ARCHITEKT Landschaftsarchitekten Köln / Düsseldorf Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek Rasenflächen RSM 2.3 1832 von ± 0.00 m entspricht = + 182.50 m ü.NN OK TG +181,98 Sol. Baum 6xv ew mDb, Stu 50-60 cm, br 300-400 cm, h 700-900 cm z.B. Amelanchier lamarckii (12 Stk) 3xv mDb, H 150-175 Kupfer-Felsenbirne Dateiname Höhenkote Pflanzliste H 4xv ew mDb, Stu 20-25 cm Bauvorhaben Referenz OK Mauer +182,50 Malus tschonoskii (2 Stk) Wollapfel VMP_AUA_EN_AA_XX_100_6 0,00 = +182,50 1,5 0 1612 VELTMANPLATZ +179,99/179,89 1,2 0 0,00 = +182,50 Corylus colurna (1 Stk) Baum Hasel KE +180,36 OK TG +181,98 Fa hrr ad ho f Ersatzpflanzung KE +180,61 +182,44 Kre uzh err en str aß e Ma ue rO K +180,71/180,61 BAUHERR / BAUHERRENVERTRETUNG FACHPLANER Büro Köln: Graeffstr. 35 50823 Köln Tel.: 0221/949977-10 Fax: 0221/949977-11 www.greenbox.la info@greenbox.la Büro Düsseldorf: Breisacher Str. 14 40468 Düsseldorf Tel.: 0211/34 40 61 Ras enf l äch e 200 pr i va t eT er as se n Pr i va t gä r t en Pf l anz u St aud ngau enu s ndG r äse r n Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Zusammenstellung der Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Für den Bereich Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße/Heilig-Kreuz-Kirche und Wittekindstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte (Stand 12.09.2012) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Inhaltsverzeichnis Zusammenstellung der Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerinformation zum Bebauungsplan Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 06.06.2012 ............................................................................................................ 3 Schreiben 1 vom 08.12.2008, ........ 7 Schreiben 2a vom 22.03.2012 , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 11 Schreiben 2b vom 11.06.2012 , , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 12 Schreiben 2c vom 19.06.2012 , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 14 Schreiben 2d vom 28.08.2012 , , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 15 Schreiben 2e vom 01.09.2012 , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 16 Schreiben 2f vom 01.09.2012 , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen .............................................. 16 Schreiben 2g vom 10.09.2012 , , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 17 Schreiben 2h vom 18.09.2012 , , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................. 18 Schreiben 3a -i vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen..................................................... 20 Schreiben 4a vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen........................................................... 29 Schreiben 4b vom 13.06.2012, , Veltmanplatz 11, 52062 Aachen........................................................... 31 Schreiben 4c vom 28.08.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen........................................................... 33 Schreiben 5 a -m vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen ............................................... 34 Schreiben 5 n vom 23.04.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen..................................................... 47 Schreiben 5 o vom 11.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen..................................................... 50 Schreiben 5 p vom 05.09.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen..................................................... 53 Schreiben 6a vom 0.09.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen....................................................... 54 Schreiben 6b - l vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ................................................ 55 Schreiben 7a vom 11.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ....................................................... 66 Schreiben 7b vom 15.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ....................................................... 68 Schreiben 7c vom 15.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ....................................................... 69 Schreiben 8a - b vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ....................................... 70 Schreiben 9 vom 18.06.2012, Veltmanplatz 7, 52062 Aachen.......................................................................... 72 Schreiben 10 vom 17.06.2012, Veltmanplatz 10, 52062 Aachen...................................................... 73 Schreiben 11 vom 15.06.2012, Veltmanplatz 5, 52062 Aachen ................................. 74 Schreiben 12 vom 15.06.2012, , Stolberg...................................................................................... 75 Schreiben 13 vom 14.06.2012, Veltmanplatz 7, 52062 Aachen........................................................................ 76 Schreiben 14 vom 14.06.2012, , Veltmanplatz 17, 52062 Aachen .............................................. 77 Schreiben 15 vom 14.06.2012, Hermannstraße 19, 52062 Aachen............................................... 78 Schreiben 16 vom 14.06.2012, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen ........................................ 79 Schreiben 17 vom 14.06.2012, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen......................................... 80 Schreiben 18 vom 14.06.2012, , Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen ................................... 81 Schreiben 19 vom 14.06.2012, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen............................... 82 Schreiben 20 vom 14.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................................ 83 Schreiben 21 vom 13.06.2012, Veltmanplatz 14, 52062 Aachen ................................................... 84 Schreiben 22 vom 13.06.2012, Veltmanplatz 5, 52062 Aachen............................. 86 Schreiben 23 vom 13.06.2012, Kreuzherrenstraße, 52062 Aachen ................................................. 87 Schreiben 24 vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen .......................................................... 88 Schreiben 25 vom 13.06.2012, Veltmanplatz 7, 52062 Aachen................................................................... 89 Schreiben 26 vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen.......................................... 92 Schreiben 27 vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen .................................................... 93 Schreiben 28 vom 31.05.2012, , Aretzstraße 59, 52070 Aachen.......................................................... 94 Schreiben 29, Eingang am 19.06.2012, Saarstraße 18, 52062 Aachen ...................................... 95 Schreiben 30a, vom 13.06.2012, , Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ..................................................... 96 Schreiben 30b, vom 28.08.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ..................................................... 98 Schreiben 30c, vom 28.08.2012, , Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ..................................................... 99 Schreiben 31 vom 22.09.2012 , Wittekindstraße 1, 52062 Aachen................................................ 101 Schreiben 32 vom 21.09.2012 Bürgergruppe Veltmanplatz, 52062 Aachen 116 Seite 2 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 06.06.2012 NIEDERSCHRIFT über die Durchführung der Bürgerinformation an der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 13 a BauGB - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen der Kreuzherrenstraße Die Bürgerbeteiligung fand statt in der Zeit vom 31.05.2012 bis 15.06.2012 im Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20 in Aachen mit einer Ausstellung der Planunterlagen und der darin dargestellten Planungsziele und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Folgende Unterlagen waren ausgestellt:  Luftbild  Übersichtskarte $ Hochbauentwurf (Lageplan Bestand/Neuplanung, Schnitte, Ansichten, EG-Grundriss, Perspektiven) M 1 : 500/ 1:200 $ Erläuterungstext $ Modell Für die Bürgeranhörung wurden die Unterlagen durch ein Ablaufschema zum Bebauungsplanverfahren ergänzt. Am 04.06.2012 wurde von 18.00 bis ca. 20.30 Uhr eine Anhörungsveranstaltung durchgeführt. Von der Verwaltung waren anwesend: Frau Angelika Hildersperger Frau Mechthild Wieneke - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen / Moderatorin Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen / Bauleitplanung Dazu geladen war Herr Norbert Hermanns Landmarken Pontviertel GmbH (Investor) - Zur Veranstaltung waren ca. 30 Bürgerinnen und Bürger erschienen. Um 18.00 Uhr eröffnete Frau Hildersperger den Anhörungstermin und informierte die Anwesenden über den vorgesehenen Ablauf des Abends. Die Bürger/innen wurden aufgefordert, nach der Vorstellung der Planung ihre Anregungen vorzubringen. Im Anschluss erläuterte Frau Wieneke den bisherigen Verlauf des Planverfahrens mit den Beschlüssen, die bereits in den politischen Gremien gefasst wurden. Weiterhin erklärte Frau Wieneke den Anwesenden den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens. Herr Hermanns erläuterte dann die Planung anhand der ausgestellten Unterlagen. Hauptthema der Veranstaltung waren die geplante Höhe der Bebauung, die beabsichtige Nutzung für studentisches Wohnen und die Anzahl der Stellplätze. Im Einzelnen wurden seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen dazu gestellt: Seite 3 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - - - - - - - - - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012  Verkehr Die Straße Veltmanplatz und die Kreuzherrenstraße sind bereits jetzt schon stark belastet. Es wurde gefragt, ob eine Verkehrszählung durchgeführt wurde und ob diese Straßen die neuen zusätzlichen Verkehre aufnehmen können. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Straße „Veltmanplatz“ eine 30er Zone ist und dass dieses Tempolimit aber von den meisten Autofahrern nicht beachtet wird. Der Parkplatzdruck ist in dem Gebiet sehr hoch. Für die geplanten ca. 200 Wohneinheiten sind mit ca. 79 Tiefgaragenplätzen nicht genügend Stellplätze geplant. Es wurde nachgefragt, warum hier nicht, wie in Aachen üblich, pro Wohneinheit ein Stellplatz nachgewiesen werden muss. Es wird befürchtet, dass der Parkdruck noch weiter erhöht wird. Das Nutzungskonzept sei unglaubwürdig, studentisches Wohnen würde nur wegen eines reduzierten Stellplatznachweises angeführt. Wie erfolgt ein Stellplatznachweis, wenn andere Bewohner mit Auto einziehen. Kritisch wurde angemerkt, dass die Tiefgaragenzufahrt angrenzend an dem Zugang zum Kindergarten geplant ist und dies zu einem Sicherheitsrisiko für Kinder, die zum Kindergarten gebracht werden, führt. Es wurde nachgefragt, ob ein weiterer rückwärtiger Zugang (von der Wittekindstraße aus) geplant ist.  Nutzergruppe Eine Wohnanlage für Studierende wird abgelehnt, da die Befürchtung besteht, dass der Lärm, der von der Pontstraße ausgeht, weiter in das Gebiet hineingezogen wird. Die Anzahl der Wohneinheiten und die Nutzung durch eine Nutzergruppe ist nicht sinnvoll. Wünschenswert wäre eine Mischung von unterschiedlichen Bewohnerngruppen (Familien, Single, ältere Menschen) Die Nutzung der Pontstraße, als reine Kneipen- und Vergnügungsstraße, führt zu einer erheblichen Belastung durch Dreck und Lärm für die Umgebung.  Geplante Höhe Es sollen nur IV Geschosse zur Wittekindstraße geplant werden. Die geplanten Höhen mit der Anzahl der Wohneinheiten führen zu einem Wertverlust der angrenzenden Grundstücke. Die geplanten Höhen zerstören die Sichtbeziehungen zu Dom/Rathaus bis zum Aachener Wald und mindern dadurch die Wohnqualität. Eine weitere V-geschossige Bebauung im Blockinnenbereich, auf den noch unbebauten Grundstücken wird abgelehnt.  Zeitplan Es wurde nachgefragt, wann mit dem Abriss der vorderen Gebäude begonnen wird und ob eine Bebauung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgen kann. Es wird eine ca. 4 - 5 Jahre andauernde Bauzeit befürchtet, da der Abriss jetzt erfolgen soll, das Bebauungsplanverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem wird eine langjährige Brache an der Stelle der abgerissenen Bauten befürchtet. Es wurde nachgefragt, ob die Gebäude verkauft werden sollen. Es wird befürchtet, dass ein neuer Eigentümer die Wohnanlage als reines Renditeobjekt betrachtet, ohne Verantwortung für die Umgebung zu übernehmen. Es wurde nachgefragt, ob noch andere Grundstücke erworben werden müssen.  Umwelt Die zwei Bäume vor dem Gebäude am Veltmanplatz (Baumhasel, Hemlocktanne) sollen erhalten werden. Es wurde nachgefragt, ob eine Gesundheitsgefährdung durch den Abriss der Gebäude durch eventuelle Asbest- oder andere gefährliche Baustoffe besteht und welche Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden Bewohnerschaft vorgesehen sind. Wurden hierzu vorabschätzende Untersuchungen durchgeführt. Durch die hohe Bebauung mit V und VI Geschossen wird eine Verschattung der umliegenden Wohnhäuser befürchtet. Beleuchtungskörper sollen so gewählt werden, dass eine „Lichtverschmutzung“ der angrenzenden Wohngebäude vermieden wird. Seite 4 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße -  - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Verschiedenes Auf Nachfrage wurde das „beschleunigte Verfahren“ gemäß § 13a BauGB, das hier Anwendung findet, erläutert. Herr Hermanns erklärte sich bereit, den Anwesenden, die Ihre Mailadressen hinterlassen, Informationen über den Bauablauf per Mail zukommen zulassen. Soweit möglich wurden die Fragen von Herrn Hermanns und Frau Wieneke ausführlich beantwortet. Darüber hinaus werden alle angesprochenen Themen im weiteren Verfahren geprüft. Abschließend wurden die Bürger noch einmal darauf hingewiesen, dass weitere Anregungen dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen innerhalb der nächsten zwei Wochen zugeschickt werden können. Gegen 20.30 Uhr beendete Frau Hildersperger den Anhörungstermin zur Bürgerinformation. Aachen, den 06.06.2012 Mechthild Wieneke Anlage Übersichtsplan Studentenwohnungen Seite 5 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Anlage Studentenwohnungen von Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 zur Bürgeranhörung Seite 6 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 1 vom 08.12.2008, Interessensgemeinschaft Seite 7 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 1, Seite 2 Seite 8 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 1, Seite 3 Seite 9 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 1, Seite 4 Seite 10 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 2a vom 22.03.2012 , Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 11 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 2b vom 11.06.2012 , Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 12 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 2b, Seite 2 Seite 13 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 2c vom 19.06.2012 , Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 14 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 2d vom 28.08.2012 , Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 15 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 2e vom 01.09.2012 , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Schreiben 2f vom 01.09.2012 , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 16 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 2g vom 10.09.2012 , Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 17 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 2h vom 18.09.2012 , Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 18 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 2h, Seite 2 Seite 19 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 3a -i vom 12.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Schreiben 3a Seite 20 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 3b Seite 21 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 3c Seite 22 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 3d Seite 23 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 3e Seite 24 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 3f Seite 25 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 3g Seite 26 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 3h Seite 27 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 3 i Seite 28 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 4a vom 13.06.2012, Dr. Günter Thie, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Seite 29 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 4a, Seite 2 Seite 30 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 4b vom 13.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 11, 52062 Aachen Seite 31 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 4b, Seite 2 Seite 32 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 4c vom 28.08.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Seite 33 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 5 a -m vom 15.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Schreiben 5 a Seite 34 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5b Seite 35 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5c Seite 36 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 d Seite 37 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 e Seite 38 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 f Seite 39 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5g Seite 40 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 h Seite 41 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 i Seite 42 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 j Seite 43 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 k Seite 44 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5l Seite 45 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 m Seite 46 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 5 n vom 23.04.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Seite 47 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 n, Seite 2 Seite 48 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 n Seite 3 Seite 49 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 5 o vom 11.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 6, 52062 Aachen . Seite 50 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 o, Seite 2 Seite 51 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 5 o, Seite 3 Nachrichtlich an 18 weitere Adressaten Seite 52 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 5 p vom 05.09.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Seite 53 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 6a vom 0.09.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 54 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 6b - l vom 12.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Schreiben 6 b Seite 55 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 6c Seite 56 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 6d Seite 57 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 6e Seite 58 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 6f Seite 59 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 6g Seite 60 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 6h Seite 61 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 6i Seite 62 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 6j Seite 63 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 6k Seite 64 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 6l Seite 65 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 7a vom 11.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 66 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 7a, Seite 2 Seite 67 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 7b vom 15.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 68 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 7c vom 15.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 69 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 8a - b vom 12.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Schreiben 8 a Seite 70 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 8b Seite 71 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 9 vom 18.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 7, 52062 Aachen Seite 72 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 10 vom 17.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 10, 52062 Aachen Seite 73 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 11 vom 15.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 5, 52062 Aachen Seite 74 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 12 vom 15.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 , Stolberg Seite 75 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 13 vom 14.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 7, 52062 Aachen Seite 76 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 14 vom 14.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 17, 52062 Aachen Seite 77 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 15 vom 14.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Hermannstraße 19, 52062 Aachen Seite 78 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 16 vom 14.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen Seite 79 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 17 vom 14.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen Seite 80 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 18 vom 14.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 , Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen Seite 81 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 19 vom 14.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 , Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen Seite 82 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 20 vom 14.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 83 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 21 vom 13.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 14, 52062 Aachen Seite 84 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 16 Seite 2 Seite 85 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 22 vom 13.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 5, 52062 Aachen Seite 86 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 23 vom 13.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Kreuzherrenstraße, 52062 Aachen Seite 87 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 24 vom 13.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Seite 88 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 25 vom 13.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 7, 52062 Aachen Seite 89 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 25, Seite 2 Seite 90 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 25 vom 13.06.2012, Seite 3 Seite 91 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 26 vom 12.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 92 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 27 vom 12.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Seite 93 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 28 vom 31.05.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 , Aretzstraße 59, 52070 Aachen Seite 94 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 29, Eingang am 19.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Saarstraße 18, 52062 Aachen Seite 95 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 30a, vom 13.06.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 , Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Seite 96 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 30a, Seite 2 Seite 97 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 30b, vom 28.08.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Seite 98 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 30c, vom 28.08.2012, Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 , Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Seite 99 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 30c, Seite 2 Seite 100 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Schreiben 31 vom 22.09.2012 , Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Wittekindstraße 1, 52062 Aachen Seite 101 von 101 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 vom 21.09.2012 Bürgergruppe Veltmanplatz Seite 102 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 1 Seite 103 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 2 Seite 104 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 3 Seite 105 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 4 Seite 106 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 5 Seite 107 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 6 Seite 108 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 7 Seite 109 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 8 Seite 110 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 9 Seite 111 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 10 Seite 112 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 11 Seite 113 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 12 Seite 114 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 13 Seite 115 von 116 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Eingaben aus der Bürgerinformation Fassung vom 12.09.2012 Schreiben 32 Anlage S. 14 Seite 116 von 116 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Für den Bereich Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße/Heilig-Kreuz-Kirche und Wittekindstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Inhaltsverzeichnis Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Zur Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 06.06.2012 ........................................................................................................... 3 Zum Schreiben 1 vom 08.12.2008, ............ 6 Zum Schreiben 2a vom 22.03.2012, , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 7 Zum Schreiben 2b vom 11.06.2012, , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 7 Zum Schreiben 2c vom 19.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 8 Zum Schreiben 2d vom 28.08.2012, , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 8 Zum Schreiben 2e vom 01.09.2012, , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 9 Zum Schreiben 2f vom 01.09.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen................................................ 9 Zum Schreiben 2g vom 10.09.2012, , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................... 9 Zum Schreiben 2h vom 18.09.2012, , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................. 10 Zum Schreiben 3a-i vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen..................................................... 10 Zum Schreiben 4a vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ........................................................ 12 Zum Schreiben 4b vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ........................................................ 13 Zum Schreiben 4c vom 28.08.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ........................................................ 14 Zum Schreiben 5a-m vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen................................................ 14 Zum Schreiben 5n vom 23.04.2012, , Veltmanplatz 6, 52062 Aachen.................................................... 17 Zum Schreiben 5o vom 11.06.2012, , Veltmanplatz 6, 52062 Aachen.................................................... 18 Zum Schreiben 5p vom 05.09.2012, , Veltmanplatz 6, 52062 Aachen.................................................... 19 Zum Schreiben 6a vom 28.08.2012 , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................................ 19 Zum Schreiben 6b-l vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ......................................................... 19 Zum Schreiben 7a vom 11.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................................. 21 Zum Schreiben 7b vom 15.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen............................................................. 21 Zum Schreiben 7c vom 15.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ............................................................. 21 Zum Schreiben 8a-b vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ................................................ 22 Zum Schreiben 9 vom 18.06.2012, Veltmanplatz 7, 52062 Aachen....................................................................... 22 Zum Schreiben 10 vom 17.06.2012, , Veltmanplatz 10, 52062 Aachen........................................................... 23 Zum Schreiben 11 vom 15.06.2012, Veltmanplatz 5, 52062 Aachen ............................. 23 Zum Schreiben 12 vom 15.06.2012, Stolberg........................................................................................... 23 Zum Schreiben 13 vom 14.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen................................................... 23 Zum Schreiben 14 vom 14.06.2012, Veltmanplatz 17, 52062 Aachen .................................................... 23 Zum Schreiben 15 vom 14.06.2012, Hermannstraße 19, 52062 Aachen..................................................... 24 Zum Schreiben 16 vom 14.06.2012, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen............................................... 24 Zum Schreiben 17 vom 14.06.2012, , Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen................................................ 24 Zum Schreiben 18 vom 14.06.2012, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen........................................... 25 Zum Schreiben 19 vom 14.06.2012, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen ...................................... 25 Zum Schreiben 20 vom 14.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen ......................................................................... 25 Zum Schreiben 21 vom 13.06.2012, Veltmanplatz 14, 52062 Aachen......................................................... 26 Zum Schreiben 22 vom 13.06.2012, , Veltmanplatz 5, 52062 Aachen ............................................ 26 Zum Schreiben 23 vom 13.06.2012, Kreuzherrenstraße, 52062 Aachen....................................................... 26 Zum Schreiben 24 vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ........................... 27 Zum Schreiben 25 vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen......................................................................................................... 27 Zum Schreiben 26 vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen................................................. 27 Zum Schreiben 27 vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen .......................................................... 28 Zum Schreiben 28 vom 31.05.2012, Aretzstraße 59, 52070 Aachen ....................................................................... 28 Zum Schreiben 29 vom Eingang 19.06.2012, Saarstraße 18, 52062 Aachen ........................................... 28 Zum Schreiben 30a vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ............................................................ 29 Zum Schreiben 30b vom 28.08.2012 Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ............................... 30 Zum Schreiben 30c vom 11.09.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen ............................................................ 30 Zum Schreiben 31 vom 22.09.2012, Wittekindstraße 1, 52062 Aachen ................................................. 31 Zum Schreiben der , Veltmanplatz 6, 52066 Aachen, Veltmanplatz 4, 52066 Aachen, Veltmanplatz 11, 52066 Aachen, vom 21.09.2012 .................... 31 Seite 2 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Zur Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 06.06.2012 Stellungnahme Verkehr Verkehrsaufkommen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine gutachterliche Stellungnahme zum zusätzlichen Verkehrsaufkommen erarbeitet. In dieser Stellungnahme wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen für studentisches Wohnen von ca. 150 Pkw-Fahrten (75 im Ziel- und 75 im Quellverkehr) je Normalwerktag prognostiziert. Nach der tageszeitlichen Verteilung der zusätzlichen Verkehre ergibt sich für den Zielverkehr eine Nachmittagsspitze (17.00 Uhr - 18.00) mit ca. 10 Fahrten und eine Morgenspitze (8.00 Uhr - 9.00 Uhr) für den Quellverkehr mit ebenfalls ca. 10 Fahrten. Die umgebenden Straßen „Veltmanplatz“, „Kreuzherrenstraße“ und der Knotenpunkt Kreuzherrenstraße/Pontdriesch sind in der Lage diese zusätzlichen Verkehre aufzunehmen. Auch bei einer Nutzung der Tiefgarage durch andere Bewohner als Studierende, besteht aus verkehrsplanerischer Sicht kein Handlungsbedarf. Tempo 30 In der Straße Veltmanplatz wurde im Bereich der Hausnummer 8 vom 15.-21.08.2012 eine Geschwindigkeitsmessung für die Fahrtrichtung von der Saarstraße in Richtung Kreuzherrenstraße durchgeführt. Im Ergebnis ergibt sich für diesen Bereich ein sehr unauffälliges Geschwindigkeitsniveau. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde an dieser Stelle im Messzeitraum lediglich von knapp 6 % der Fahrzeuge überschritten. Derzeit gibt es aus verkehrlicher Sicht dort daher keinen Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung. Stellplätze Im Aachener Stadtgebiet ist grundsätzlich ein Stellplatz/Wohnung nachzuweisen. Diese Richtzahl kann abgemindert werden, abhängig von der Lage im Stadtgebiet, der Nähe zu ÖPNV-Haltestellen und der beabsichtigten Nutzergruppe. Der Investor beabsichtigt, 161 Appartements mit einer Größe von 24 m² an Studierende zu vermieten. Darüber hinaus sollen 12 größere Wohnungen an Familien und Wohngemeinschaften vermietet werden. Es ist eine Tiefgarage mit ca. 80 Stellplätzen geplant. Die Stadt Aachen fordert für studentisches Wohnen einen flächenbezogenen Ansatz von 1 Stellplatz/50 m² Wohnfläche. Die Voraussetzung des reduzierten Stellplatzschlüssels ist gegeben, wenn studentisches Wohnen in der Baugenehmigung beantragt wird. Werden die Wohnungen von anderen Nutzern gemietet, ist ein Nutzungsänderungsantrag mit dem geänderten Stellplatznachweis erforderlich. Der konkrete, auf das Vorhaben bezogene Stellplatznachweis, ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Tiefgaragenzufahrt Die Lage der Tiefgaragenzufahrt ist aus topografischen Gründen nur in diesem Bereich der Kreuzherrenstraße möglich. Aufgrund der geringen prognostizierten Verkehrszunahme besteht trotz der räumlichen Nähe des Vorhabens zum vorhanden Kindergarten kein Handlungsbedarf für eine Verlegung der geplanten Zufahrt. Durchwegung zur Wittekindstraße Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant. Stellungnahme Nutzergruppe Lärmbelastung Die Lärmbelästigung aus der Pontstraße rührt aus den ansässigen Nutzungen weitgehend durch Gastronomiebetriebe her. Im geplanten Bauvorhaben sind aber im Wesentlichen Wohnnutzungen zulässig. Von diesen sind keine besonderen Lärmbelästigungen zu erwarten. Tatsächlich werden Geräusche aus der normalen Wohnnutzung zunehmen, die jedoch nicht als Lärm zu werten sind. Schank- und Speisewirtschaften sind im vorliegenden allgemeinen Wohngebiet durch die Festsetzungen des Bebauungsplans explizit ausgeschlossen. Wohnungskonzept/Zielgruppe Das hohe Angebot von kleinen Appartements richtet sich zunächst tatsächlich an Mieter aus dem Hochschulumfeld, insbesondere Studierende und Hochschulangehörige. Darüber hinaus werden aber auch verschiedene größere Wohnungen angeboten, die für Paare, Wohngemeinschaften oder Familien geeignet sind. Für besondere Anforderungen bestimmter Mieter sind zwei Wohnungen im Erdgeschoss barrierefrei und rollstuhlgerecht ausgestattet, alle anderen Wohnungen sind schwellenfrei zu erreichen und zu nutzen. Seite 3 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Das Konzept der geplanten Bebauung ist so aufgebaut, dass durch geringen baulichen Aufwand die kleineren EinPersonen-Appartements paarweise zusammengefasst werden können, die dann von einer oder zwei Personen bewohnt werden können. In geringerem Umfang lassen sich auch mehrere der kleinen Einheiten zu Zwei- oder Dreiraumwohnungen zusammenfügen. Aufgrund der geplanten internen Erschließung ist dies in den verschiedenen Geschossen jeweils in den End- und Übergangsbereichen zwischen den Gebäuderiegeln ohne größeren baulichen Aufwand möglich. Die so bereits angelegte Flexibilität der Grundrisse ermöglicht eine Anpassung an zukünftige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, die jetzt noch nicht in Gänze absehbar sind. So werden sicherlich zunächst tatsächlich Studenten und sonstige Hochschulangehörige die Mieter sein, in mittlerer Zukunft können aber auch Senioren oder Paare sich zur Hauptzielgruppe entwickeln. Auf solche spezifischen Nachfragen kann marktgerecht reagiert werden. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen, die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Belästigungen aus der Pontstraße Die Pontstraße und die dort vertretenen Nutzungen sind nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan soll Planungsrecht für Wohnen geschaffen und damit die Wohnnutzung in diesem Bereich gestärkt werden. Stellungnahme geplante Höhe Geplante Gebäudehöhe Die beabsichtigen baulichen Höhen sind aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle vertretbar. Vom Grundsatz her fügt sich die geplante Bebauung in die vorhandene städtebauliche Struktur ein und bildet zusammen mit der vorhandenen Bebauung eine attraktive Raumkante zum Park hin. Auch wenn die geplante Gebäudehöhe des VI-geschossigen Baukörpers geringfügig unter der Firsthöhe der Nachbarbebauung Veltmanplatz bleibt, wird der Neubebauung stärker in Erscheinung treten, da es sich um ein Flachdachgebäude handelt. Mit der neuen Geschossigkeit erhält die Eckbebauung Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße eine städtebauliche Betonung. Entlang der Kreuzherrenstraße nimmt der geplante Gebäudeteil die Höhe des bisherigen Bestandsgebäudes auf. Es ist ein IV-geschossiger Gebäudeteil mit Tiefgaragengeschoss geplant, der geringfügig höher als das Bestandsgebäude ist. Die geplante Gebäudehöhe folgt der Topografie und bildet einen Übergang zum angrenzenden Kindergarten und dem geplanten VI-geschossigen Gebäudeteil zum Veltmanplatz hin. Im Blockinnenbereich staffeln sich die Gebäudehöhen von 5 Geschossen auf 3 Geschosse ab. Die hier vorgesehenen Gebäudehöhen nehmen Bezug auf die umgebende Bebauung und die Lage im Blockinnenbereich. Gleichzeitig hält die differenzierte Höhenentwicklung die gesetzlich geforderten Abstandflächen ein. Damit werden die Anforderungen an die gesunden Wohnverhältnisse gesichert. Wertminderung benachbarter Grundstücke Die Gefahr der Wertminderung wird nicht gesehen. Durch die neue hochwertige Bebauung wird eine brachliegende Fläche reaktiviert und einer neuen Nutzung für Wohnen zugeführt, die im Umfeld bereits prägend ist. Sichtbeziehungen Die neue Bebauung wird aus einigen Bestandsgebäuden heraus bestimmte Aussichten beschneiden. Gerade in der Innenstadt kann aber ein Anspruch auf eine uneingeschränkte Aussicht nicht gestellt werden. In der Abwägung wird dem Belang, in der Innenstadtlage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, der Vorrang gegeben. Höhe weiterer Bebauung Nach Realisierung der geplanten Bebauung wird eine Maßstäblichkeit geschaffen, die Vorbildwirkung für neue Bebauungen in der näheren Umgebung haben kann. Für künftige Vorhaben, z.B. auch auf dem unbebauten Nachbargrundstück, muss geprüft werden, ob ein Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch besteht, und ob sich das Vorhaben in Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt. Darüber hinaus muss die Erschließung gesichert sein. Die Beurteilung kann nur anhand eines konkreten Vorhabens erfolgen. Grundsätzlich sind aber alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften, wie z.B. die Abstandflächen einzuhalten, damit die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Seite 4 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Stellungnahme Zeitplan Abriss Bestandsgebäude Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen, um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können. Baugenehmigung Für einen Teil des Grundstücks (im Wesentlichen der Bereich, der vom heutigen Bestandsgebäude des ehemaligen Wollforschungsinstituts überbaut ist) besteht auch ohne den Bebauungsplan ein Baurecht. Nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Der Bauantrag liegt bereits vor und wird derzeit geprüft. Bauzeit/Befürchtung langjähriger Brache Das vorliegende Bauleitplanverfahren ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan. Zu einem solchen auf ein konkretes Bauvorhaben ausgerichtetes Verfahren gehört u.a. ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger. In diesem Vertrag werden Fristen für die Fertigstellung rechtlich bindend benannt, so dass eine langjährige Brache nicht zu befürchten ist. Verkauf des Gebäudes Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, der mit einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Aachen verbunden ist. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde, das im Vorhaben- und Erschließungsplan konkretisierte Vorhaben in dieser Form und in einer bestimmten zeitlichen Frist zu realisieren. Der Wechsel des Vorhabenträgers bedarf aber der Zustimmung der Stadt Aachen. Die langfristigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Immobilie sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Grundstückserwerb Für das vorliegende Vorhaben müssen keine weiteren Grundstücke erworben werden. Anlage Übersicht Studentenwohnungen Das Angebot an Wohnungen für Studierende konzentriert sich eher in der Nähe der Hochschulinstitute als in anderen Gebieten. Der Bebauungsplan soll Allgemeines Wohngebiet festsetzen. Regelungen zu künftigen Nutzergruppen oder Mieter bzw. zur Art der Vermarktung trifft der Bebauungsplan nicht. Stellungnahme Umwelt Bäume Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne) nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft. Schadstoffbelastung Im Rahmen der Abrissgenehmigung mussten Gutachten über mögliche Schadstoffe in den Baumaterialien und Bauteilen erstellt werden. Aufgrund der Ergebnisse sind die Abrissarbeiten von geeigneten Unternehmen und unter Einhaltung der gebotenen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die belasteten Materialien müssen fachgerecht entsorgt werden. Verschattung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verschattungsdiagramm erarbeitet. Die Untersuchung ergab, dass ein Gebäude am Veltmanplatz (Nr. 7) durch eine Erweiterung des Schattenbildes soweit betroffen wird, dass die vom Hochparterre bis in das zweite Obergeschoss liegenden Wohnungen auf der südlichen und südwestlichen Fassade durch die Neubebauung zusätzlich verschattet werden. Hierdurch kommt es bei einer von acht Wohnungen zu einer Unterschreitung der Empfehlung der DIN 5034 mit einer minimalen Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde. Für die Optimierung der Besonnungssituation im Erdgeschoss dieses Gebäudes wäre ein massiver Eingriff in die geplante Gebäudekubatur erforderlich, der zu einem massiven Wohnraumverlust führen würde. Aufgrund der sehr geringen Beeinträchtigung wird hier dem Belang der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Innenstadtlage Vorrang gegeben, da die rechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gesichert sind. Seite 5 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Beleuchtung Bei der Auswahl der Beleuchtung wird im Rahmen der Ausführungsplanung darauf zu achten sein, das die Nachbarschaft störende Lichtimmissionen vermieden werden. Zum Schreiben 1 vom 08.12.2008, Stellungnahme der Verwaltung Vorbemerkung Der hier zu behandelnde Bebauungsplanentwurfs Nr. 942 „Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße“ umfasst einen bestimmten Teil, der in diesem Schreiben genannten Grundstücke und Liegenschaften. Die Antworten können sich aber nur auf den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanentwurfs beziehen. Ehem. Kehrlager Das städtische Grundstück (ehem. Kehrlager) ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Lärm aus Pontstraße Zum Thema Lärmbelastung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Lärmbelastung Plangebiet Das Plangebiet umfasst nur das ehem. RWTH- Grundstück. Zentralbereich der RWTH Das Plangebiet wird nicht von dem Zentralbereich der RWTH erfasst. Studie Wirtschaftsgeographie Ist nicht bekannt Luftreinhalteplan Die Planung entspricht den Zielen des Luftreinhalteplans, da eine Wohnnutzung in der Stadt dazu beiträgt, Verkehre zu vermeiden. Darüber hinaus können die zukünftigen Bewohner das sehr attraktive ÖPNV-Angebot in der Pontstraße/ am Ponttor nutzen. Dieser Aspekt gehört mit zu den relevanten Umweltaspekten die im Verfahren geprüft und bewertet werden. Auflagen Nutzung Die Flächen im Plangebiet werden als allgemeines Wohngebiet festgesetzt und dienen damit vorwiegend dem Wohnen. Für das festgesetzte allgemeine Wohngebiet werden die ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen als Nutzungen ausgeschlossen. Die in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Schank- und Speisewirtschaften sollen hier ausgeschlossen werden. Beteiligung der Anrainer Alle Bürger und Bürgerinnen haben die Möglichkeit sich an der städtebaulichen Entwicklung zu beteiligen, in Form der im Baugesetzbuch verankerten Beteiligungspflicht im Bauleitplanverfahren. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in der Regel zweistufig. Die frühzeitige Beteiligung bestand aus der öffentlichen Auslegung von Unterlagen und Plänen zur Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom 31.05.2012 bis zum 15.06.2012 und einer Bürgeranhörung am 04.06.2012. Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung mit der konkreten Planung, den eventuell erforderlichen Gutachten und dem Ergebnis aus der ersten Beteiligungsphase erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes für die Dauer eines Monats. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist derzeit in Vorbereitung. Sie haben im Rahmen der zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit sich über die Planung zu informieren als auch Anregungen und Hinweise zur Planung zu äußeren. Ihre Anregungen werden geprüft und je nach Ergebnis der Abwägung in die Planung aufgenommen. Auf Jeden Fall werden alle abwägungsrelevanten. Eingaben den politischem Gremien zur Kenntnis und Beratung vorgelegt. Die Termine für die Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie entweder den öffentlichen Bekanntmachungen in den örtlichen Tageszeitungen entnehmen oder auch auf der Internetseite der Stadt Aachen www.aachen.de/de/bebauungsplaene finden. Seite 6 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zum Schreiben 2a vom 22.03.2012, Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Durchwegung Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant. Zum Schreiben 2b vom 11.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung zu 1. Zum Thema Nutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Unbenommen der Errichtung eines überwiegend durch Studenten genutzten Gebäudes kann im Kontext der nutzungsgemischten Umgebung kann die Befürchtung einer „Monokultur“ nicht geteilt werden. zu 2. Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe zu 3. Zum Thema Präferenzhöhe siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Höhe weiterer Bebauung zu 4. Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen zu 5. Die Lage der Tiefgaragenzufahrt ist aus topografischen Gründen nur in diesem Bereich der Kreuzherrenstraße möglich. Aufgrund der geringen prognostizierten Verkehrszunahme besteht zudem kein Handlungsbedarf für eine Verlegung der geplanten Zufahrt. zu 6. Durch die Bebauung wird eine Belebung dieses Bereiches des Veltmanplatzes erfolgen die zu einer höheren sozialen Kontrolle führt. Diesbezüglich ist, auch mit Blick auf vergleichbare Situationen davon auszugehen, dass die beschriebenen Situationen wenn überhaupt – Randerscheinungen bleiben. zu 7. Absperrungen oder Zugangskontrollen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Allerdings soll der Zugang zum westlichen Grundstücksteil, der zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am Veltmanplatz orientiert ist, durch eine Zaunanlage begrenzt werden. zu 8. Die Pflege und Betreuung der Bebauung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Nach derzeitigem Planungsstand wird es eine entsprechende Objektbetreuung geben. Die langfristigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Immobilie sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. zu 9. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne) nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft. Seite 7 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 zu 10. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen, um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können. Zum Schreiben 2c vom 19.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zur im Rappard Plan von 1860 dargestellten "Wasserleitung des Lousberges" zwischen der heutigen Kreuzung Saarstraße / Ludwigsallee / Veltmansplatz / Lousbergstraße und der Pontstraße im Bereich der Kirche Heilig Kreuz ist zu sagen, dass diese, sofern sie überhaupt noch vorhanden sein sollte, sicherlich nicht mehr funktionsfähig ist. Diese Leitung wurde vermutlich zur Ableitung des auf einer Teilfläche des Lousbergs aufgefangenen Niederschlagwassers verlegt. Möglicherweise gab es eine gewerbliche Verwendung für das Wasser im Pontviertel. In der Zeit um 1860 gab es im Stadtgebiet keine Kanalisation, die ersten Kanäle stammen aus den 70er Jahren des vorletzten Jahrhunderts. Abwasser und Niederschlagswasser wurde zu der Zeit oberflächig über offene Rinnen abgeführt. Im Zuge der Besiedelung der Bereiche außerhalb des Alleenringes gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden diese dann auch mit Kanälen ausgestattet. So stammt die Kanalisation in den Bereichen oberhalb der im Rappard-Plan dargestellten Wasserleitung allesamt aus den 90er Jahren des vorletzten Jahrhundert, z. B. Saarstraße: 1890, Lousbergstraße 1895, Theresienstraße, Nizzaallee und Weyhestraße: 1900, Veltmanplatz und Kreuzherrenstraße 1902. Die Entwässerung des Wegesystems der südlichen Seite des Lousberges erfolgt heute weitestgehend über Abläufe mit Anschluss an die Mischwasserkanalisation an den fußläufigen Aufgängen zum Lousberg in der Nizzaallee (im Bereich der Einmündung Försterstraße) sowie neben dem Treppenaufgang an der Grünfläche der Theresienstraße / Weyhestraße wie auch über den Mischwasserkanal in der Kupferstraße. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass durch die Gründung bzw. Errichtung von Kellergeschossen der heutigen Bebauung in Saarstraße/Weyhestraße und Veltmanplatz die "Wasserleitung des Lousberges" weitestgehend aufgenommen bzw. zerstört wurde. Sie ist allenfalls noch fragmentarisch vorhanden und dürfte keinen Durchfluss mehr aufweisen. Da es bei den vorhandenen, seit Jahrzehnten vorhandenen Gebäuden offenbar keine größeren Probleme mit Vernässung oder Bauwerksschäden aufgrund von Staunässe oder drückendem Grundwasser gibt (zumindest hat die Stadt davon keine Kenntnis), kann sicher angenommen werden, dass keine Verbindung mehr zwischen der vor 150 Jahren offenbar vorhandenen Lousbergentwässerung und dem Leitungssystem im Pontviertel besteht. Eine mögliche Auswirkung auf die Standsicherheit von Gebäuden im künftigen Bebauungsplangebiet durch Einflüsse aus dieser Leitung sieht die Stadt als nicht begründet an. Um weitere archäologische Funde möglichst frühzeitig zu identifizieren werden Rückbau und Neubaumaßnahmen im Plangebiet in Abstimmung mit dem Stadtarchäologen, von einer entsprechenden Fachfirma überwacht. Zum Schreiben 2d vom 28.08.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Für den Campus Melaten, der die Erweiterung der seit den 70er-Jahren an diesem Standort erfolgten Hochschulentwicklung bildet, besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dieser setzt ausschließlich Flächen für Forschung und Entwicklung (sowie ergänzende Nutzungen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, soziale Einrichtungen) fest. Aufgrund des Flächenbedarfs für die Campusentwicklung sowie des Emissionsverhaltens der einzelnen Einrichtungen, das große Abstände zu Wohngebäuden ausgelöst hätte, wurde in diesem Bereich keine Wohnnutzung geplant. Eine Wohnnutzung ist daher in Melaten planungsrechtlich nicht zulässig. Darüber hinaus wurden in den Bereich Melaten in den letzten Jahren verschiedene Institute verlagert, deren Entwicklungsmöglichkeiten im Innenstadtbereich aufgrund ihres Emmissionsverhaltens stark eingeschränkt waren. Auch dadurch ist Wohnnutzung nicht umsetzbar. Im Bereich Campus West sollen auch Wohnnutzungen möglich sein. Das Bebauungsplanverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Seite 8 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Für den vorliegenden Planbereich gibt es einen konkreten Vorhabenträger, der eine Wohnnutzung, insbesondere für Studierende realisieren möchte. Der Planbereich liegt in der Nähe des innerstädtischen Hochschulviertels mit zahlreichen Instituten, die fußläufig vom Veltmanplatz aus gut zu erreichen sind. Außerdem besteht eine gute Anbindung des Plangebietes an den öffentlichen Personennahverkehr. Die Planung entspricht den Zielen des Luftreinhalteplans, da eine Wohnnutzung in der Stadt dazu beiträgt, Verkehre zu vermeiden. Darüber hinaus können die zukünftigen Bewohner das sehr attraktive ÖPNV-Angebot in der Pontstraße/ am Ponttor nutzen. Dieser Aspekt gehört mit zu den relevanten Umweltaspekten die im Verfahren geprüft und bewertet werden. Zum Schreiben 2e vom 01.09.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag. Im Rahmen dieses Vertrages kann vereinbart werden, dass die Ausarbeitungen der städtebaulichen Planungen vom Vorhabenträger bzw. Vertragspartner vorzubereiten sind. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Aufstellungsverfahren bleibt aber davon unberührt. Das Verfahren wird von der Stadt Aachen geführt, daher werden alle Unterlagen in Verantwortung der Stadt veröffentlicht und dementsprechend kenntlich gemacht. Zum Schreiben 2f vom 01.09.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Punkt „Nachbarliche Belange“ wurde insoweit behandelt, dass zu den Punkten Gewerbelärm und Lufthygiene/Klima die Notwendigkeit von Gutachten zum Schutz der Umgebung beschrieben wurde. Für eine erste Darstellung in einem Bebauungsplanverfahren zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Bürgerinformation ist es nicht notwendig, bereits alle Aspekte der Planung und Abwägung zu behandeln. Zur umfassenden Prüfung und Würdigung aller zu beachtenden Umstände und Sachverhalte sind im weiteren Verlauf eine große Anzahl an Informationen und Stellungnahmen aus den betroffenen Fachämtern, verschiedenen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und auch der Bürger zusammen getragen und ausgewertet worden. Diese gehen in das weitere Verfahren ein. In den verschiedenen Dokumenten des Bebauungsplans werden zur Offenlage die nachbarlichen Belange umfassend gewürdigt und abgewogen. Zum Schreiben 2g vom 10.09.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung 6-geschossige Bebauung Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Durchwegung Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant. Übersicht Studentenwohnheime Die in der Bürgeranhörung vorgelegte Übersicht über die Studentenwohnheime in Aachen umfasste das gesamte Stadtgebiet. Die Wohnheime sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, häufig mit Bezug zu Standorten der Hochschulen. Der Bebauungsplan setzt Allgemeines Wohngebiet fest und regelt nicht die Art der Vermarktung. Seite 9 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zum Schreiben 2h vom 18.09.2012, Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Erläuterungsbericht Der Erläuterungsbericht ist zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 942 „Veltmanplatz / Kreuzherrenstraße“ veröffentlicht worden. Damit ist die Zugehörigkeit zum Verfahren wie auch die Zuständigkeit des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen eindeutig erkennbar. Darüber hinaus wird darauf geachtet werden, diese redaktionellen Aspekte genauer zu handhaben. Darüber hinaus siehe Stellungnahme zu 2e Prüfung Bauplanungsrecht In den §§ 29-36 BauGB wird die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb und außerhalb der verbindlichen Bauleitplanung geregelt. Die Zulässigkeit eines Vorhabens wird im Rahmen eines Bauantrags überprüft. Diese Prüfung erfolgt auf der Basis des jeweils vorliegenden Baurechts. Im hier vorliegenden Bebauungsplanverfahren wird für den Geltungsbereich in der Hoheit der Stadt Aachen Baurecht geschaffen, aufgrund dessen die Zulässigkeit eines Vorhabens geprüft werden kann. Die Kriterien der Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau sind im weiteren Verfahren berücksichtigt und in der Begründung beschrieben. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht. Nachbarliche Belange Der Punkt „Nachbarliche Belange“ wurde insoweit behandelt, dass zu den Punkten Gewerbelärm und Lufthygiene/Klima die Notwendigkeit von Gutachten zum Schutz der Umgebung beschrieben wurde. Für eine erste Darstellung in einem Bebauungsplanverfahren zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Bürgerinformation ist es nicht notwendig, bereits alle Aspekte der Planung und Abwägung zu behandeln. Zur umfassenden Prüfung und Würdigung aller zu beachtenden Umstände und Sachverhalte sind im weiteren Verlauf eine große Anzahl an Informationen und Stellungnahmen aus den betroffenen Fachämtern, verschiedenen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und auch der Bürger zusammen getragen und ausgewertet worden. Diese gehen in das weitere Verfahren ein. In den verschiedenen Dokumenten des Bebauungsplans werden zur Offenlage die nachbarlichen Belange umfassend gewürdigt und abgewogen. Auch die hier vorliegende Eingabe wird in dieses Verfahren einfließen. Zum Schreiben 3a vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Nutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Die Befürchtung einer studentischen Monokultur wird nicht geteilt. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht. Zum Schreiben 3b vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Gebäudehöhe Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Die Gebäudehöhe staffelt sich zum Blockinnenbereich von 5 Geschossen auf 3 Geschosse ab. Seite 10 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zum Schreiben 3c vom 12.06.2012, Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Durchwegung Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant. Zum Schreiben 3d vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Bäume Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne) nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft. Zum Schreiben 3e vom 12.06.2012, , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Objektbetreuung Die Pflege und Betreuung der Bebauung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Nach derzeitigem Planungsstand wird es eine entsprechende Objektbetreuung geben. Zum Schreiben 3f vom 12.06.2012, , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Eingangsbereich Die brachliegende Fläche wird reaktiviert und einer Wohnnutzung zugeführt werden. Absperrungen oder Zugangskontrollen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Allerdings wird der Zugang zum westlichen Grundstücksteil, der zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am Veltmanplatz orientiert ist, durch eine Zaunanlage begrenzt. Zum Schreiben 3g vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Stellplätze Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Seite 11 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zum Schreiben 3h vom 12.06.2012, Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Abriss Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen, um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können. Zum Schreiben 3i vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Gebäudehöhe Zum Thema Präferenzhöhe siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Höhe weiterer Bebauung Die neue Bebauung dient der Reaktivierung brachliegender Flächen und schafft neuen Wohnraum. Es ist richtig, dass die Bebauung zu einer Veränderung der bestehenden Situation führt und Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat. Die Auswirkungen auf die Nachbarschaft sind jedoch vertretbar, so dass eine Änderung der Planung nicht erforderlich ist. Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe darüber hinaus die Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Zum Schreiben 4a vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung zu 1. Zum Thema Familienwohnungen siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Wohnungskonzept/Zielgruppe Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht. zu 2. Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe und Höhe weiterer Bebauung zu 3. Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen zu 5. Die Bereitstellung von Anwohnerparkplätzen ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplans. zu 6. Während der Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Dies ist unabhängig von der jeweiligen Länge der notwendigen Baumaßnahmen. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben. Ebenso sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung entsprechende verkehrliche Maßnahmen zu ergreifen. Für Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum muss ein Antrag gestellt werden, der dann geprüft wird. Seite 12 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 zu 7. Während der Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben. In diesem Zuge wird zu gewährleisten sein, dass keine Gefährdungen durch den Baustellenbetrieb erfolgen. zum letzten Absatz Im Zuge des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes gemäß Baugesetzbuch wird die Planung insbesondere unter Berücksichtigung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgeführt und konkretisiert. Sollten im Laufe des Planungsprozesses aus Quellen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanverfahrens unterschiedliche Informationen vorliegen, so ist dies nicht einer fehlenden Planungssorgfalt geschuldet, sondern Ausdruck eines Aufstellungsverfahrens, das unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Die bisherigen Überlegungen münden in einen Bebauungsplanentwurf der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird und das Ergebnis des bisherigen Prozesses zeigt. Bestandteile eines im vorliegenden Fall vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind der Bebauungsplan, der Vorhabenund Erschließungsplan und der Durchführungsvertrag. Diesbezüglich ist das Vorhaben hinreichend genau bestimmt. Der Wechsel des Vorhabenträgers (Investor) bedarf der Zustimmung der Stadt Aachen. Die langfristigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Immobilie sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die Zulässigkeit der Nutzung richtet sich nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Zum Schreiben 4b vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung zu 1. Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe zu 2. Zum Thema Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Baugenehmigung zu 3. Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant. zu 4. Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen zu 5. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne) nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft. zu 6. Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 1 zu 7. Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 2 zu 8. Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 3 zu 9. Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 4 Seite 13 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 zu 10. Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 5 zu 11. Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 6 zu 12. Siehe Antwort zu Schreiben 4a Nr. 7 zum letzten Absatz Siehe Stellungnahme zu Schreiben 4a letzter Absatz Zum Schreiben 4c vom 28.08.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Die Stadt Aachen war nicht Eigentümerin des Grundstückes und hatte deshalb auch auf den Verkauf des Grundstückes keinen Einfluss. Die Kriterien der Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau sind im weiteren Verfahren berücksichtigt und in der Begründung beschrieben. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht. Zum Schreiben 5a vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Im vorliegenden Bebauungsplan ist eine solche Wegeverbindung nicht Gegenstand der Planung. Zum Schreiben 5b vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Im Zuge des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes gemäß Baugesetzbuch wird die Planung insbesondere unter Berücksichtigung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgeführt und konkretisiert. Sollten im Laufe des Planungsprozesses aus Quellen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanverfahrens unterschiedliche Informationen vorliegen, so ist dies nicht einer fehlenden Planungssorgfalt geschuldet, sondern Ausdruck eines Aufstellungsverfahrens, das unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Die bisherigen Überlegungen münden in einen Bebauungsplanentwurf der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird und das Ergebnis des bisherigen Prozesses zeigt. Bestandteile eines im vorliegenden Fall vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind der Bebauungsplan, der Vorhabenund Erschließungsplan und der Durchführungsvertrag. Diesbezüglich ist das Vorhaben hinreichend genau bestimmt und verpflichtet den Vorhabenträger zur Umsetzung der dann beschlossenen Planung. Seite 14 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zum Schreiben 5c vom 15.06.2012, Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Zum Thema Nutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht. Durch die Reaktivierung der brachliegenden Flächen und Realisierung von Wohnnutzung wird der Bereich stärker belebt und dunkle, nicht einsehbare Ecken vermieden. Zum Schreiben 5d vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Innenstadtkonzept Ein Widerspruch zum Innenstadtkonzept ist nicht zu erkennen. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht. Eine Verdrängung der Anwohner ist nicht zu erkennen, da eine Brachfläche einer Wohnnutzung zugeführt werden soll, die in der Umgebung bereits prägend ist. Die Attraktivität des gewachsenen Viertes wird durch die Stärkung der Wohnnutzung in einer qualitätvollen Architektur nicht gemindert. Die Befürchtung einer studentischen Monokultur wird nicht geteilt. Zur Zeit befindet sich der Masterplan *2030 in Aufstellung. Der Masterplan soll Orientierung, Leitlinien und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben. Der Entwurf des Masterplanes stellt für das „Handlungsfeld Wohnen“ den Bebauungsplanbereich als Bereich dar, in dem Wohnraumangebote für Studierende entwickelt und erneuert werden sollen. Im Handlungsfeld „Hochschule“ wird das Plangebiet mit dem Entwicklungsziel „klassische studentische Wohnraumangebote entwickeln/erneuern“ dargestellt. Damit entspricht das beabsichtigte Vorhaben, hier Wohnen, insbesondere für Studierende zu entwickeln, dem Entwurf des Masterplanes und damit den Entwicklungszielen der Stadt. Zum Schreiben 5e vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Auf die diskriminierenden Äußerungen gegenüber Studierenden wird hier nicht eingegangen. Zum Schreiben 5f vom 15.06.2012, , Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Die benachbarte Kindertagesstätte Heilig-Kreuz der Pfarre Franziska von Aachen und der Spielplatz werden in ihrem Bestand und ihrer Funktion nicht beeinträchtigt oder gestört. Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Seite 15 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Durch die neue hochwertige Bebauung wird eine brachliegende Fläche reaktiviert und einer neuen Nutzung für Wohnen zugeführt, die im Umfeld bereits prägend ist. Eine „Folgenabschätzung“ erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, in dem alle Belange die von der neuen Planungsabsicht betroffen sind, geprüft und bewertet werden. Zum Schreiben 5g vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Die Interessen der von der Planung Betroffenen werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens auch über die jeweiligen vorgeschriebenen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Ämter, Behörden und Träger öffentlicher Belange, ermittelt und gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Berücksichtigung der Betroffenen wird unter anderem in der Begründung zum Bebauungsplan dokumentiert. Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung mit der konkreten Planung, den eventuell erforderlichen Gutachten und dem Ergebnis aus der ersten Beteiligungsphase sind die Unterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes für die Dauer eines Monats einsehbar. Während der Offenlage besteht die Gelegenheit sich über die Planung zu informieren als auch Anregungen und Hinweise zur Planung zu äußeren. Die Anregungen werden geprüft und je nach Ergebnis der Abwägung in die Planung aufgenommen. Auf jeden Fall werden alle abwägungsrelevanten. Eingaben den politischem Gremien zur Kenntnis und Beratung vorgelegt. Die Termine für die Öffentlichkeitsbeteiligung werden als den öffentlichen Bekanntmachungen in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gegeben oder auch auf der Internetseite der Stadt Aachen www.aachen.de/de/bebauungsplaene veröffentlicht. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist derzeit in Vorbereitung. Ein Widerspruch zum Innenstadtkonzept ist nicht zu erkennen. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Zum Schreiben 5h vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Im Bereich des Pfarrhauses und der Kirche Heilig-Kreuz nimmt die Bebauung mit einer maximalen Höhe von vier Geschossen Rücksicht auf den angrenzenden Bestand. Die geplante Bebauung schließt jeweils an bestehende Gebäude auf dem Gelände der Kirchengemeinde an, entlang der übrigen gemeinsamen Grenze werden die vorliegenden Bauhöhen und teilweise die bestehenden Abgrenzungsmauern beibehalten. Vom eigentlichen Sakralbau der Heilig-Geist-Kirche bleibt die neue Bebauung genauso weit entfernt, wie die bisherige Bestandsbebauung auf dem Grundstück. Auch wird die Ansicht des Gebäudes aus den öffentlichen Räumen nicht gegenüber der Bestandssituation reduziert. Eine Beeinträchtigung des Gemeindelebens kann nicht gesehen werden, eventuell ziehen neue Mitglieder hinzu. Zum Schreiben 5i vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Die geplante Bebauung liegt in südöstlicher Richtung zum Grundstück des Einwenders, dieses erhält damit über große Teile des Jahres Mittag- und Abendsonne. Eine unzumutbare Beeinträchtigung schließt die im Verfahren durchgeführte Verschattungsstudie hier aus. Zudem werden die bauordnungsrechtlichen Abstände eingehalten. Lediglich ein Teil der Aussicht wird beschnitten. Auf eine freie unverbaute Aussicht besteht aber kein allgemeiner Anspruch. Es ist richtig, dass die Bebauung zu einer Veränderung der bestehenden Situation führt und Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat. In der Abwägung wird aber dem Belang, in innenstadtnaher Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, Vorrang gegeben wird. Seite 16 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Die Gefahr der Wertminderung wird nicht gesehen. Durch die neue hochwertige Bebauung wird vielmehr eine Verschlechterung des Umfeldes vermieden, da die leer stehenden Gebäude entfallen und der Bereich wieder belebt wird. Zum Schreiben 5j vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht. . Die bestehende Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche im Umfeld steht weiterhin voll und ganz zur Verfügung. Zum Schreiben 5k vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag. Der Vorhabenträger verpflichtet sich darin gegenüber der Gemeinde, das im Vorhaben- und Erschließungsplan konkretisierte Vorhaben in dieser Form und in einer bestimmten zeitlichen Frist zu realisieren. Der Wechsel des Vorhabenträgers bedarf aber der Zustimmung der Stadt Aachen. Die langfristigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Immobilie sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Zum Schreiben 5l vom 15.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Zum Schreiben 5m vom 15.06.2012, , Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zu den Veränderungen im Laufe des Planungsprozesses siehe Stellungnahme zum Schreiben des gleichen Einwenders Nr. 5b. Zum Thema Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Baugenehmigung Zum Schreiben 5n vom 23.04.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung zu (1) und (2) Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück der ehemaligen RWTH-Institute. Zum Thema der Bebauung des Blockinnenbereiches siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Höhe weiterer Bebauung Seite 17 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Aufgrund verschiedener Entwicklungen in diesem Bereich sieht die Stadt Aachen als Plangeberin es als erforderlich an, den Bereich im städtebaulichen Kontext des gesamten Baublockes Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße, Pontstraße und Saarstraße neu zu ordnen, und ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Grundstück und die Umgebung zu entwickeln. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der die zulässige Nutzung unter Abwägung aller relevanten Belange regelt. Die Planungen sind allerdings noch nicht so weit gediehen, dass die Aufstellung für einen Bebauungsplan für das Gesamtgebiet beschlossen werden konnte. Die langfristigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse sind nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. Die Zulässigkeit der Nutzung richtet sich nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der bauordnungsrechtlichen Vorschriften. zu (3) Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. zu (4) Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Zum Thema Belichtung/Besonnung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Verschattung Es wird lediglich ein Teil der Aussicht beschnitten. Auf diese besteht aber nach dem Baugesetzbuch kein allgemeiner Anspruch. Hinsichtlich des Mikroklimas werden Maßnahmen zur Dachbegrünung in der parallel zu diesem Bebauungsplan aufgestellten Gestaltungssatzung festgesetzt und vertragliche Abreden im Durchführungsvertrag zur Grüngestaltung getroffen. Beide Maßnahmen werden zur Verbesserung des Mikroklimas im Plangebiet beitragen. zu (5) Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant. zu (6) Der architektonische Entwurf wurde im Rahmen des Verfahrens dem beratenden Architektenbeirat der Stadt Aachen vorgestellt und von diesem weitestgehend begrüßt. Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen, die die Umgebung bereits jetzt schon prägt. Durch den Bebauungsplan wird die Wohnnutzung im Viertel gestärkt. zu (7) Zum Thema Nutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Zum Schreiben 5o vom 11.06.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Studentenwohnungen Zum Thema Nutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Wohnungskonzept/Zielgruppe Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehr Seite 18 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Abriss Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen, um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt mit der konkreten Planung des Vorhabens. Zum Schreiben 5p vom 05.09.2012, Veltmanplatz 6, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Daher sind Familien als künftige Mieter nicht ausgeschlossen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan aber nicht. Zur Zeit befindet sich der Masterplan *2030 in Aufstellung. Der Masterplan soll Orientierung, Leitlinien und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben. Der Entwurf des Masterplanes stellt für das „Handlungsfeld Wohnen“ den Bebauungsplanbereich als Bereich dar, in dem Wohnraumangebote für Studierende entwickelt und erneuert werden sollen. Im Handlungsfeld „Hochschule“ wird das Plangebiet mit dem Entwicklungsziel „klassische studentische Wohnraumangebote entwickeln/erneuern“ dargestellt. Damit entspricht das beabsichtigte Vorhaben, hier Wohnen, insbesondere für Studierende zu entwickeln, dem Entwurf des Masterplanes und damit den Entwicklungszielen der Stadt. Durch die beabsichtigte Wohnnutzung wird die bereits vorhandene Wohnnutzung im Viertel gestärkt und trägt zur Attraktivität des Viertel bei. Aus diesem Grund werden Schank- und Speisewirtschaften in dem Plangebiet ausgeschlossen, damit die Pontstraßennutzung nicht weiter in den Bereich hineingezogen wird. Zum Schreiben 6a vom 28.08.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant. Bei der Auswahl der Beleuchtung wird im Rahmen der Ausführungsplanung darauf zu achten sein, das die Nachbarschaft störende Lichtimmissionen vermieden werden. Zum Schreiben 6b vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen, um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können. Zum Schreiben 6c vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Seite 19 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Zum Schreiben 6d vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Zum Schreiben 6e vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant. Zum Schreiben 6f vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne) nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft. Zum Schreiben 6g vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Die Pflege und Betreuung der Bebauung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Nach derzeitigem Planungsstand wird es eine entsprechende Objektbetreuung geben. Zum Schreiben 6h vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Zum Schreiben 6i vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Zum Schreiben 6j vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Die brachliegende Fläche wird reaktiviert und einer Wohnnutzung zugeführt werden. Seite 20 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zum Schreiben 6k vom 12.06.2012, Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Absperrungen oder Zugangskontrollen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Allerdings wird der Zugang zum westlichen Grundstücksteil, der zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am Veltmanplatz orientiert ist, durch eine Zaunanlage begrenzt. Zum Schreiben 6l vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Baugenehmigung Zum Thema Präferenzhöhe siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Höhe weiterer Bebauung Zum Schreiben 7a vom 11.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme zum Schreiben 2b Zum Schreiben 7b vom 15.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Im vorliegenden Bebauungsplan ist eine solche Wegeverbindung und auch ein Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht nicht Gegenstand der Planung. Zum Schreiben 7c vom 15.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Rappard-Plan stellt die Bebauung der Stadt Aachen um 1860 dar und keine städtebauliche Planung. Der Bereich liegt damals am Stadtrand und ist jenseits des hier zu betrachtenden Plangeländes noch unbebaut. Heute liegt das Plangebiet im Bereich der Innenstadt. Die Stadt Aachen ist gehalten, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und muss dazu auch städtebauliche Überlegungen betreiben hinsichtlich der Entwicklung von Flächen, die untergenutzt sind oder deren bisherige Nutzung entfallen ist. Zur im Rappard Plan von 1860 dargestellten "Wasserleitung des Lousberges" zwischen der heutigen Kreuzung Saarstraße / Ludwigsallee / Veltmansplatz / Lousbergstraße und der Pontstraße im Bereich der Kirche Heilig Kreuz ist zu sagen, dass diese, sofern sie überhaupt noch vorhanden sein sollte, sicherlich nicht mehr funktionsfähig ist. Diese Leitung wurde vermutlich zur Ableitung des auf einer Teilfläche des Lousbergs aufgefangenen Niederschlagwassers verlegt. Möglicherweise gab es eine gewerbliche Verwendung für das Wasser im Pontviertel. In der Zeit um 1860 gab es im Stadtgebiet keine Kanalisation, die ersten Kanäle stammen aus den 70er Jahren des vorletzten Jahrhunderts. Abwasser und Niederschlagswasser wurde zu der Zeit oberflächig über offene Rinnen abgeführt. Im Zuge der Besiedelung der Bereiche außerhalb des Alleenringes gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden diese dann auch mit Kanälen ausgestattet. So stammt die Kanalisation in den Bereichen oberhalb der im Rappard-Plan dargestellten Wasserleitung allesamt aus den 90er Jahren des vorletzten Jahrhundert, z. B. Saarstraße: 1890, Lousbergstraße 1895, Theresienstraße, Nizzaallee und Weyhestraße: 1900, Veltmanplatz und Kreuzherrenstraße 1902. Die Entwässerung des Wegesystems der südlichen Seite des Lousberges erfolgt heute weitestgehend über Abläufe mit Anschluss an die Mischwasserkanalisation an den fußläufigen Aufgängen zum LousSeite 21 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 berg in der Nizzaallee (im Bereich der Einmündung Försterstraße) sowie neben dem Treppenaufgang an der Grünfläche der Theresienstraße / Weyhestraße wie auch über den Mischwasserkanal in der Kupferstraße. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass durch die Gründung bzw. Errichtung von Kellergeschossen der heutigen Bebauung in Saarstraße/Weyhestraße und Veltmanplatz die "Wasserleitung des Lousberges" weitestgehend aufgenommen bzw. zerstört wurde. Sie ist allenfalls noch fragmentarisch vorhanden und dürfte keinen Durchfluss mehr aufweisen. Da es bei den vorhandenen, seit Jahrzehnten vorhandenen Gebäuden offenbar keine größeren Probleme mit Vernässung oder Bauwerksschäden aufgrund von Staunässe oder drückendem Grundwasser gibt (zumindest hat die Stadt davon keine Kenntnis), kann sicher angenommen werden, dass keine Verbindung mehr zwischen der vor 150 Jahren offenbar vorhandenen Lousbergentwässerung und dem Leitungssystem im Pontviertel besteht. Eine mögliche Auswirkung auf die Standsicherheit von Gebäuden im künftigen Bebauungsplangebiet durch Einflüsse aus dieser Leitung sieht die Stadt als nicht begründet an. Zum Schreiben 8a vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant. Die fußläufige Erschließung erfolgt vom Veltmanplatz aus. Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage befindet sich an der Kreuzherrenstraße. Zum Schreiben 8b vom 12.06.2012, , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Eine Durchwegung zur Wittekindstraße ist im vorliegenden Verfahren nicht geplant. Zum Schreiben 9 vom 18.06.2012, Veltmanplatz 7, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung zu 1.) Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen, um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können. Während der Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Dies ist unabhängig von der jeweiligen Länge der notwendigen Baumaßnahmen. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben. Ebenso sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung entsprechende verkehrliche Maßnahmen zu ergreifen. zu 2.) Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne) nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft. Für die Blutbuche an der südlichen Grundstücksgrenze sollen Festsetzungen im Bebauungsplan zum Erhalt und Schutz vor baulichen Maßnahmen getroffen werden. zu 3.) Im Rahmen der Abrissgenehmigung mussten Gutachten über mögliche Schadstoffe in den Baumaterialien und Bauteilen erstellt werden. Aufgrund der Ergebnisse sind die Abrissarbeiten von geeigneten Unternehmen und unter Einhaltung der gebotenen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die belasteten Materialien müssen fachgerecht entsorgt werden. Seite 22 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zum Schreiben 10 vom 17.06.2012, Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Veltmanplatz 10, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Das Projekt wurde im Rahmen des Verfahrens dem beratenden Architektenbeirat der Stadt Aachen vorgestellt und von diesem weitestgehend begrüßt. Die Gefahr, dass die Wohnanlage „verkommen“ könnte, wird aufgrund der geplanten wertigen Ausführung und Gestaltung und der attraktiven Lage nicht gesehen. Es wird eine Gestaltungssatzung erarbeitet, die die grundlegenden Leitdetails auf Grundlage des Entwurfes festlegt. Zum Schreiben 11 vom 15.06.2012, Veltmanplatz 5, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen Die negativen Auswirkungen durch die Nutzungen in der Pontstraße sind bekannt und es wurde dazu bereits ein ordnungspolitisches Handlungskonzept erarbeitet. Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung geschaffen werden. Damit wird die vorhandene Wohnnutzung gestärkt. Die erforderlichen Stellplätze für die neue Bebauung sollen in der Tiefgarage untergebracht werden. Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze wird im Rahmen der Baugenehmigung geregelt. Zum Schreiben 12 vom 15.06.2012, Stolberg Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Zum Schreiben 13 vom 14.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Das Projekt wurde im Rahmen des Verfahrens dem beratenden Architektenbeirat der Stadt Aachen vorgestellt und von diesem weitestgehend begrüßt. Es ist richtig, dass die Bebauung zu einer Veränderung der bestehenden Situation führt und Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat. Dazu kann auch die Einschränkung einer bisher unverbauten Sicht gehören. In der Abwägung wird aber dem Belang, in innenstadtnaher Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, Vorrang gegeben. Zum Schreiben 14 vom 14.06.2012, Veltmanplatz 17, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Zustand der Straßenoberflächen und der Baumschnitt sind nicht Thema eines Bebauungsplanverfahrens. Seite 23 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen, die die Umgebung bereits jetzt schon prägt. Durch den Bebauungsplan wird die Wohnnutzung im Viertel gestärkt. Der Bebauungsplan schließt „Schank- und Speisewirtschaften“ aus, damit die gastronomische Nutzung nicht in den Bereich gezogen wird. Zum Schreiben 15 vom 14.06.2012, Hermannstraße 19, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Zum Thema Verkehr siehe darüber hinaus Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe In den umliegenden Straßen sind Bewohnerparkplätze angelegt. Die negativen Auswirkungen durch die Nutzungen in der Pontstraße sind bekannt und es wurde dazu bereits ein ordnungspolitisches Handlungskonzept erarbeitet. Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung geschaffen werden. Damit wird die vorhandene Wohnnutzung gestärkt. Zum Schreiben 16 vom 14.06.2012, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Das Projekt wurde im Rahmen des Verfahrens dem beratenden Architektenbeirat der Stadt Aachen vorgestellt und von diesem weitestgehend begrüßt. Das Flachdach entspricht der kubischen Formensprache der Architektur des Gebäudes, außerdem sollen die Dachflächen extensiv begrünt werden. Diese Begrünung wirkt sich positiv auf die lokalklimatische Situation aus. Die Tiefgaragenein- und -ausfahrt an der Kreuzherrenstraße befindet sich in etwa an der gleichen Stelle, wie die Zufahrt zum Wasserbauinstitut im Bestand. Alternative Lagen sind geprüft worden und schieden aus topographischen und verkehrlichen Gründen aus. Wie die verkehrlichen Untersuchungen zum vorliegenden Bebauungsplan zeigen, sind zur Sicherstellung und der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs keine Veränderungen im umliegenden Verkehrssystem notwendig. Zum Schreiben 17 vom 14.06.2012, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Um Störungen durch gastronomische Nutzungen in diesem Bereich ausschließen zu können, sollen „Schank- und Speisewirtschaften“ ausgeschlossen werden. Der Standort für Wohnbebauung in der Innenstadt auch für die Zielgruppe der Studenten und sonstigen Hochschulangehöriger entspricht den Zielen des Masterplans der Stadt Aachen. Auf diese Weise wird u.a. die vorhandene Infrastruktur effektiv genutzt, es werden keine neuen Flächen im Außenbereich überbaut und versiegelt und die Notwendigkeit für die Nutzung des motorisierten Individualverkehrs reduziert sich. Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Seite 24 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zum Schreiben 18 vom 14.06.2012, Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Zum Schreiben 19 vom 14.06.2012, Kreuzherrenstraße 4b, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Der Planbereich ist bereits jetzt fast vollständig überbaut. Durch die neue Planung erfolgt keine weitere Versiegelung. Es ist geplant, die Flachdächer und die Tiefgaragen zu begrünen. Dieses trägt zu einer Verbesserung der lokalklimatischen Situation bei. Aufgrund der Nähe zum angrenzenden Park Veltmanplatz und zum Lousberg wird in der Abwägung dem Bedarf an dringend benötigtem Wohnraum in der Innenstadt der Vorrang vor einer Nutzung als Grünfläche gegeben. Zum Schreiben 20 vom 14.06.2012, 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Während der Abriss- und Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verschattungsdiagramm erarbeitet. Die Untersuchung ergab, dass ein Gebäude am Veltmanplatz (Nr. 7) durch eine Erweiterung des Schattenbildes soweit betroffen wird, dass die vom Hochparterre bis in das zweite Obergeschoss liegenden Wohnungen auf der südlichen und südwestlichen Fassade durch die Neubebauung zusätzlich verschattet werden. Hierdurch kommt es bei einer von acht Wohnungen zu einer Unterschreitung der Empfehlung der DIN 5034 mit einer minimalen Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde. Für die Optimierung der Besonnungssituation im Erdgeschoss dieses Gebäudes wäre ein massiver Eingriff in die geplante Gebäudekubatur erforderlich, der zu einem massiven Wohnraumverlust führen würde. Aufgrund der sehr geringen Beeinträchtigung wird hier dem Belang der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Innenstadtlage Vorrang gegeben, da die rechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gesichert sind. Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Seite 25 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zum Schreiben 21 vom 13.06.2012, Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Veltmanplatz 14, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Das geplante Gebäude an der Kreuzherrenstraße springt zurück, damit die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden können. Es besteht Baurecht nach § 34 BauGB im Bereich der Bestandsgebäude an der Kreuzherrenstraße und Veltmanplatz. Für die Aufstockung auf das 5. und 6. Geschoss der Bebauung und für die rückwärtige Bebauung ist ein Bebauungsplan erforderlich. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem städtebaulichen Vertrag aufgestellt werden. In dem städtebaulichen Vertrag soll das konkrete Bauvorhaben und die zeitliche Frist zur Durchführung des Vorhabens geregelt werden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Abrissantrag gestellt und bereits genehmigt. Daher ist der Abriss der Gebäude nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den Abriss möglichst frühzeitig zu beginnen, um bereits die archäologischen Bodenuntersuchungen durchführen zu können. Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen In der Straße Veltmanplatz wurde im Bereich der Hausnummer 8 vom 15.-21.08.2012 eine Geschwindigkeitsmessung für die Fahrtrichtung von der Saarstraße in Richtung Kreuzherrenstraße durchgeführt. Im Ergebnis ergibt sich für diesen Bereich ein sehr unauffälliges Geschwindigkeitsniveau. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde an dieser Stelle im Messzeitraum lediglich von knapp 6 % der Fahrzeuge überschritten. Derzeit gibt es aus verkehrlicher Sicht dort daher keinen Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung Verkehrsberuhigende Maßnahmen können nicht im vorliegenden Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Die Problematik der Verschmutzung des Straßenraums durch Passanten kann nicht im Rahmen dieses Bebauungsplans bewältigt werden. Zum Thema Pontstraße siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Belästigungen aus der Pontstraße Zum Schreiben 22 vom 13.06.2012, , Veltmanplatz 5, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Um Störungen durch gastronomische Nutzungen in diesem Bereich ausschließen zu können, sollen „Schank- und Speisewirtschaften“ ausgeschlossen werden. Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Zum Schreiben 23 vom 13.06.2012, Kreuzherrenstraße, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Während der Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Dies ist unabhängig von der jeweiligen Länge der notwendigen Baumaßnahmen. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben. Ebenso sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung entsprechende verkehrliche Maßnahmen zu ergreifen. Für Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum muss ein Antrag gestellt werden, der dann geprüft wird. Seite 26 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Zum Schreiben 24 vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Zum Thema Nutzergruppe siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Wohnungskonzept/Zielgruppe. Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Zum Schreiben 25 vom 13.06.2012, Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung zu 1. Die Art der Beleuchtungskörper kann im Bebauungsplan nicht geregelt werden. Der Wunsch der Einwender ist dem Vorhabenträger aber bereits bekannt. Bei der Auswahl der Beleuchtung wird im Rahmen der Ausführungsplanung darauf zu achten sein, das die Nachbarschaft störende Lichtimmissionen vermieden werden. zu 2. Eine öffentliche Zugänglichkeit über das Grundstück der geplanten Bebauung wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Die Sicherung des gewünschten Zugangs kann nur privatrechtlich und nicht im Bebauungsplan geregelt werden. zu 3. Im Rahmen der Abrissgenehmigung mussten Gutachten über mögliche Schadstoffe in den Baumaterialien und Bauteilen erstellt werden. Aufgrund der Ergebnisse sind die Abrissarbeiten von geeigneten Unternehmen und unter Einhaltung der gebotenen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die belasteten Materialien müssen fachgerecht entsorgt werden. zu 4. Die Nutzung der genannten Flächen ist über eine privatrechtliche Einigung mit dem Grundstückseigner unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen und feuerwehrtechnischen Genehmigung möglich. Ein Regelungsbedarf im Rahmen des Bebauungsplans besteht nicht. Zum Schreiben 26 vom 12.06.2012, Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne) nördlich der Bestandsgebäude am Veltmanplatz gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft. Im Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger abgeschlossen wird, wird die Anlage einer extensiven Dachbegrünung auf den geeigneten Dachflächen geregelt Sie wird fachgerecht angelegt und ist so konzipiert, dass sie keines expliziten Pflegeaufwandes bedarf. Es besteht Baurecht nach § 34 BauGB im Bereich der Bestandsgebäude an der Kreuzherrenstraße und Veltmanplatz. Für die Aufstockung auf das 5. und 6. Geschoss der Bebauung und für die rückwärtige Bebauung ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieses Vorgehen wurde auch in der Bürgerinformation erläutert. Seite 27 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Das Projekt wurde im Rahmen des Verfahrens dem beratenden Architektenbeirat der Stadt Aachen vorgestellt und von diesem weitestgehend begrüßt. Das Flachdach entspricht der kubistischen Architektur des Gebäudes, außerdem sollen die Dachflächen extensiv begrünt werden. Diese Begrünung wirkt sich positiv auf die lokalklimatische Situation aus. Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Zum Schreiben 27 vom 12.06.2012, , Veltmanplatz 4, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Es ist richtig, dass die Bebauung zu einer Veränderung der bestehenden Situation führt und Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat. Dazu kann auch die Einschränkungen von Sichtbeziehungen gehören. In der Abwägung wird aber dem Belang, in innenstadtnaher Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, Vorrang gegeben. Die erforderlichen Abstandsflächen werden aber eingehalten, so dass gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt sind. Es ist richtig, dass der Höhepunkt der steigenden Studierendenzahlen für 2014/2015 prognostiziert wird. Insgesamt wird aber für die Jahre 2011 – 2018 ein Gesamtzuwachs von 9.600 zusätzlichen Studierenden erwartet, d.h. zusätzlich zu den im Durchschnitt in Aachen studierenden 40.000 hinaus (TH 6.500, FH 3.100). Mit der Planung von kleinen Appartements reagiert der Investor auf den künftigen steigenden Bedarf für studentisches Wohnen. Es besteht aber die Möglichkeit, teilweise die kleinen Appartements ohne größeren baulichen Aufwand, zusammenzulegen und die größeren Wohnungen an Familien oder Wohngemeinschaften zu vermieten. Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist es Planungsrecht für Wohnen zu schaffen, und die ohnehin vorhandene Wohnnutzung in diesem Bereich zu stärken. Der Bebauungsplan trifft keine Regelung über bestimmte Nutzergruppen. Zum Schreiben 28 vom 31.05.2012, Aretzstraße 59, 52070 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Aus wirtschaftlichen Gründen werden neue Kindertagestätten als mindestens 4-gruppige Einrichtungen geschaffen. Dies erfordert ca. 700 m² Bruttogesamtfläche und eine Außenspielfläche von ca. 850 m². Diese Flächen stehen hier nicht zur Verfügung. Zum Schreiben 29 vom Eingang 19.06.2012, Saarstraße 18, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Seite 28 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zum Schreiben 30a vom 13.06.2012, Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 , Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung zu 1. Zum Thema Stellplätze siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Stellplätzen zu 2. Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen Da, wie oben dargelegt, ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück errichtet werden, ist nicht mit einem zusätzlichen Parkdruck zu rechnen. Die Gefahr der Wertminderung wird nicht gesehen. Durch die neue hochwertige Bebauung wird vielmehr eine Verschlechterung des Umfeldes vermieden, da die leer stehenden Gebäude entfallen und der Bereich wieder belebt wird. zu 3. Durch das Vorhaben selbst wird das Fußgängeraufkommen in der Kreuzherrenstraße in geringfügigem Maße zunehmen. Dies ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer Erhöhung der Verschmutzung und der Lärmbelastung. Mit dem Vorhaben soll Wohnnutzung realisiert und gestärkt werden, die in der Umgebung bereits vorhanden ist. zu 4. Zum Thema Verkehr siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zu Verkehrsaufkommen Zum Thema Tiefgaragenzufahrt siehe außerdem Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Tiefgaragenzufahrt zu 1. auf Seite 2 oben Zum Thema Höhe und Maß der Bebauung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zur Geplanten Gebäudehöhe Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verschattungsdiagramm erarbeitet. Die Untersuchung ergab, dass ein Gebäude am Veltmanplatz (Nr. 7) durch eine Erweiterung des Schattenbildes soweit betroffen wird, dass die vom Hochparterre bis in das zweite Obergeschoss liegenden Wohnungen auf der südlichen und südwestlichen Fassade durch die Neubebauung zusätzlich verschattet werden. Hierdurch kommt es bei einer von acht Wohnungen zu einer Unterschreitung der Empfehlung der DIN 5034 mit einer minimalen Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde. Für die Optimierung der Besonnungssituation im Erdgeschoss dieses Gebäudes wäre ein massiver Eingriff in die geplante Gebäudekubatur erforderlich, der zu einem massiven Wohnraumverlust führen würde. Aufgrund der sehr geringen Beeinträchtigung wird hier dem Belang der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Innenstadtlage Vorrang gegeben, da die rechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gesichert sind. Es ist richtig, dass die Bebauung zu einer Veränderung der bestehenden Situation führt und Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat. Dazu kann auch die Einschränkung einer bisher unverbauten Sicht gehören. In der Abwägung wird aber dem Belang, in innenstadtnaher Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, Vorrang gegeben. zu 2. auf Seite 2 oben Während der Bauphase sind baustellenbedingte Beeinträchtigungen nicht gänzlich zu vermeiden. Dies ist unabhängig von der jeweiligen Länge der notwendigen Baumaßnahmen. Im Zuge der Baustellenlogistik wird dafür Sorge getragen, dass die jeweiligen negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt bleiben. zu 3. auf Seite 2 oben Auf dem Gelände befinden sich an der nördlichen Grundstücksgrenze mehrere Laubbäume und ein Nadelbaum, wovon nach jetzigem Kenntnisstand zwei Bäume (Hemlocktanne, Baumhasel) unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen Seite 29 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 fallen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Fällantrag für die zwei Bäume (Baumhasel und Hemlocktanne) gestellt. Zurzeit wird dieser Fällantrag geprüft. zu 1. auf Seite 2 unten Zur Stellplatzanzahl siehe Stellungnahme zu 1. dieses Schreibens. Ein weiteres Tiefgaragengeschoss bedeutet einen erhöhten baulichen Aufwand und einen massiven Eingriff in den Boden. zu 2. auf Seite 2 unten Eine Geothermie-Anlage ist genehmigungspflichtig. Im Rahmen der Genehmigung werden die erforderlichen Unterlagen geprüft und eventuelle Auflagen für die Genehmigung erarbeitet. zu 3. auf Seite 2 unten Die Anregung, weitere Abfallkörbe in dem Bereich aufzustellen, wurde an den entsprechenden Fachbereich E 18, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst weitergeleitet. Zum Schreiben 30b vom 28.08.2012 , Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Es ist richtig, dass der Höhepunkt der steigenden Studierendenzahlen für 2014/2015 prognostiziert wird. Insgesamt wird aber für die Jahre 2011 – 2018 ein Gesamtzuwachs von 9.600 zusätzlichen Studierenden erwartet, d.h. zusätzlich zu den im Durchschnitt in Aachen studierenden 40.000 hinaus (TH 6.500, FH 3.100). Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für eine Wohnnutzung schaffen. Es werden keine Festsetzungen über bestimmte Nutzergruppen getroffen. Die Art der Vermarktung regelt der Bebauungsplan nicht. Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Zur Zeit befindet sich der Masterplan *2030 in Aufstellung. Der Masterplan soll Orientierung, Leitlinien und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben. Der Entwurf des Masterplanes stellt für das „Handlungsfeld Wohnen“ den Bebauungsplanbereich als Bereich dar, in dem Wohnraumangebote für Studierende entwickelt und erneuert werden sollen. Im Handlungsfeld „Hochschule“ wird das Plangebiet mit dem Entwicklungsziel „klassische studentische Wohnraumangebote entwickeln/erneuern“ dargestellt. Damit entspricht das beabsichtigte Vorhaben, hier Wohnen, insbesondere für Studierende zu entwickeln, dem Entwurf des Masterplanes und damit den Entwicklungszielen der Stadt. Im Rahmen des Bebauungsplanes wurden alle relevanten Umweltbelange geprüft und in der Begründung ausführlich beschrieben. Durch die Planung wird ein Grundstück, das durch den Wegzug der dort bisher angesiedelten Hochschulinstitute seiner Nutzung ledig wird, wieder für eine wichtige innerstädtische Funktion reaktiviert. Dadurch wird dem Pr inzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gefolgt und dazu beigetragen, neue Inanspruchnahme von Flächen in Stadtrandlage zu reduzieren. Diesbezüglich können die bei einer Planung auf der „grünen Wiese“ erforderlichen Verkehrswege und die damit verbundenen Emissionen bei der Nutzung dieses innerstädtischen Grundstückes vermieden werden. Zum Schreiben 30c vom 11.09.2012, , Veltmanplatz 11, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Erläuterungsbericht, nachbarliche Belange Siehe Stellungnahme zu 2 f. Erläuterungsbericht, Stadtlogo Siehe Stellungnahme zu 2e Seite 30 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Die Niederschrift der Anhörungsveranstaltung vom 04.06.2012 stellt eine Zusammenfassung der Diskussion dar. Es wurde kein Wortprotokoll geführt. Die Darstellung der studentischen Wohnsituation wird im Rahmen der Abwägung als Anlage der Niederschrift beigefügt und im Internet ergänzt. Anhand der Moderationskarten, die während der Veranstaltung erstellt wurden und für alle Anwesenden sichtbar waren, wurden die in der Eingabe angesprochenen Punkte nicht aufgeführt. Es wird aber im Rahmen der Abwägung ausführlich auf die Durchwegung und die VI-geschossige Bebauung eingegangen. Zum Thema Wohnnutzung siehe Stellungnahme zur Niederschrift der Bürgerinformation zum Wohnungskonzept/Zielgruppe Zum Schreiben 31 vom 22.09.2012, Wittekindstraße 1, 52062 Aachen Stellungnahme der Verwaltung Eine Durchwegung ist nicht mehr Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens. Zum Schreiben Veltmanplatz, Veltmanplatz 4, 52066 Aachen, Veltmanplatz 6, 52066 Aachen, Veltmanplatz 11, 52066 Aachen, vom 21.09.2012 Stellungnahme der Verwaltung zu 5. Differenzierte Betrachtung der Bauleitplanung für das Pontviertel/Wollforschungsinstitut/Veltmanplatz Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden um damit den Wohnbedarf in der Innenstadt realisieren zu können. Die Bebauung fördert eine städtebauliche Entwicklung zur Wiedernutzbarmachung von untergenutzten Flächen in diesem Bereich und wertet den derzeit gestalterisch wie funktional defizitären Blockinnenbereich städtebaulich und architektonisch auf. Das Vorhaben folgt dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, und es trägt dazu bei, dass die vorhandenen gut ausgebauten Infrastruktureinrichtungen gestärkt werden. Nutzung Studierende/Familien/ältere Menschen Der Bebauungsplan regelt lediglich die Art der Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ und regelt nicht die Wohnungsgrößen oder die Art der Vermarktung. Der Investor beabsichtigt hier Appartements für Studierende oder andere Personen zu errichten. Die Grundrisse der kleineren Appartementeinheiten können zu größeren Einheiten zusammen gelegt werden und so flexibel die im Wohnungsmarkt gesuchten Größen anbieten. Da der Bebauungsplan keine bestimmte Nutzergruppe oder Mieterschaft regelt, sind auch ältere Menschen, Familien, Wohngemeinschaften, -gruppen als künftige Mieter grundsätzlich möglich und wünschenswert. Höhe und Dichte der geplanten Bebauung Aufgrund der Lage im Innenstadtbereich, angrenzend an die Grünbereiche Veltmanplatz und Lousberg, und der vorhandenen Infrastrukturausstattung soll hier eine Nachverdichtung im Bestand erfolgen, um den Bedarf an Wohnraum in der Innenstadt zu decken. Es soll eine brachliegende Fläche, deren Nutzung aufgegeben wurde, einer Wohnnutzung zugeführt werden, die bereits in der Umgebung vorhanden ist. Das zu überbauende Grundstück ist heute nahezu vollständig von Gebäuden und versiegelten Flächen geprägt. So ist heute eine Fläche von 2211 m² von Bebauung überdeckt, nach der Planung werden 1790 m² mit Hauptgebäuden überbaut. Zurzeit sind ca. 367 m² unversiegelt, zukünftig werden es ca. 544 m² sein. Dazu kommen noch umfangreiche Begrünungen auf den von der Tiefgarage unterbauten Flächen sowie großen Bereichen der Dachflächen. Die Verdichtung erfolgt zum großen Teil in der Bebauungshöhe und über die Bebauung im rückwärtigen Bereich. Zum Veltmanplatz hin ist eine 6-geschossige Bebauung geplant. Zum Blockinnenbereich staffelt sich die Bebauung von 5 Geschossen auf 3 Geschosse ab. Diese Bebauung ist aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle vertretbar, da damit Wohnungsbau realisiert werden soll, der an dieser Stelle wünschenswert ist. Darüber hinaus sind die Anforderungen für gesundes Wohnen eingehalten, wenn die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden. Dieses ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. In der Begründung zum Bebauungsplan werden alle umweltrelevanten Belange beschrieben. Hier wird auch Bezug auf das Lokalklima genommen und es ist davon auszugehen, dass die geplante extensive Dachbegrünung zu einer Verbesserung der lokalklimatischen Situation gegenüber dem Ist-Zustand führt. Seite 31 von 32 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformation Fassung vom 23.10.2012 Stellplätze Die für die geplante Bebauung notwendigen Stellplätze werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen. Werkzeugkasten der Qualitätssicherung Der Werkzeugkasten der Qualitätssicherung ist Bestandteil eines Forschungsprojektes im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt, und Raumforschung. Dieses Forschungsprojekt ist noch nicht abgeschlossen, der Werkzeugkasten noch nicht abschließend veröffentlicht. Durchwegung zur Wittekindstraße Im vorliegenden Bebauungsplan wird keine Durchwegung zur Wittekindstraße festgesetzt. Ruhestörungen und sonstige Unannehmlichkeiten aus dem Bereich der Pontstraße Die Pontstraße und die dort vertretenen Nutzungen sind nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Bebauungsplan sollen die in einem Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässigen „Schank- und Speisewirtschaften“ ausgeschlossen werden, damit die Wohnnutzung durch eine gastronomische Nutzung nicht beeinträchtigt wird. zu 5. Sozialentwicklungsplan Die Zustimmung zum Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen wird begrüßt. Die vorliegende Planung widerspricht diesem nicht. Wohndauer Die Wohndauer der zukünftigen Mieter ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Nutzungsänderung Eine Nutzungsänderung muss beantragt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob ein Vorhaben gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes und gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Seite 32 von 32 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße und Kirche/Pfarramt/Kindertagesstätte Heilig-Kreuz Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 10.10.2012 Inhaltsverzeichnis Zusammenstellung der Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung Schreiben 1, Bezirksregierung Arnsberg vom 06.06.12 ...........................................................................................................3 Schreiben 2. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 12.07.12 Schreiben 3, B03, Kampfmittelbeseitigung, vom 04.06.12 .....................................................................5 .......................................................................................................7 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Schreiben 1, Bezirksregierung Arnsberg vom 06.06.12 Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 10.10.2012 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 10.10.2012 Schreiben 1, S. 2 Stellungnahme der Verwaltung Aufgrund der Hinweise zu den Erlaubnisfeldern „Erdwärme“ und „Kohlenwasserstoffe“ sind die entsprechenden Inhaber im Verfahren beteiligt worden. Die RWTH Aachen hat keine Bedenken geäußert. Die Wintershall Holding GmbH hat keine Bedenken gegen die Planung geäußert, bittet aber um einen entsprechenden Hinweis in der Begründung. Dieser Hinweis wurde unter II. Hinweise in die Schriftlichen Festsetzungen aufgenommen. Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Schreiben 2. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 12.07.12 Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 10.10.2012 Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 10.10.2012 Schreiben 2, S. 2 Stellungnahme der Verwaltung Der Hinweis zu möglichen archäologischen Bodenfunden ist in die Schriftlichen Festsetzungen und die Begründung aufgenommen worden. Die gutachterliche Begleitung wird im Durchführungsvertrag vereinbart. Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 10.10.2012 Schreiben 3, B03, Kampfmittelbeseitigung, vom 04.06.12 Stellungnahme der Verwaltung Die Hinweise zu möglichen Kampfmitteln sind in die schriftlichen Festsetzungen aufgenommen worden. Peutz Consult GmbH Beratende Ingenieure VBI Bauvorhaben Veltmanplatz Aachen: Studie zu den Auswirkungen der Planung auf die Verschattungssituation der umliegenden Gebäude Bericht G 6483-1.1 vom 21.08.2012 Messstelle nach § 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen VMPA Güteprüfstelle für den Schallschutz im Hochbau Leitung: Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften: Kolberger Straße 19 40599 Düsseldorf Tel. +49 211 999 582 60 Fax +49 211 999 582 70 dus@peutz.de Martener Straße 535 44379 Dortmund Tel. +49 231 725 499 10 Fax +49 231 725 499 19 dortmund@peutz.de Auftraggeber: Landmarken Pontviertel GmbH Karmeliterhöfe Karmeliterstraße 10 52064 Aachen Knesebeckstraße 3 10623 Berlin Tel. +49 30 310 172 16 Fax +49 30 310 172 40 berlin@peutz.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerard Perquin Dipl.-Ing. Jan Granneman Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr. 22586 Ust-IdNr.: DE 119424700 Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen: Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: 220 241 94 BLZ 300 501 10 DE79300501100022024194 BIC: DUSSDEDDXXX Bericht-Nr.: G 6483-1.1 Datum: 21.08.2012 Niederlassung: Düsseldorf Ref.: DH, SL Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B Sevilla, E www.peutz.de Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Rap_01_1_20120821_Landmarken_KadaWittfeld_DH.odt Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung.......................................................................................3 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien...............................................4 3 Örtliche Gegebenheiten................................................................................................... 5 4 Beurteilungsgrundlagen................................................................................................... 6 5 Verschattungsstudie........................................................................................................ 8 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Durchführung der Verschattungsstudie.......................................................................8 Besonnungssituation im Winter (Stichtag 17. Januar)................................................9 Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche..........................................................11 Besonnungssituation im Sommer.............................................................................11 Übersicht Besonnungszeiten an den Stichtagen der DIN 5034, Teil 1......................12 6 Optimierungsvorschläge................................................................................................ 13 7 Zusammenfassende Beurteilung...................................................................................14 G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 2 1 Situation und Aufgabenstellung Der Auftraggeber plant den Abbruch von Institutsgebäuden der Technischen Hochschule Aachen und die Neuerrichtung eines Studentenwohnheims am Veltmanplatz in Aachen. Das derzeitig vorhandene Gebäudevolumen wird erweitert und teilweise aufgestockt. Hierzu sind die Auswirkungen der Planung auf die Besonnungssituation der umliegenden Wohngebäude zu beurteilen. Anhand der zu Grunde gelegten Planung wird für zwei Bebauungsvarianten (Bestandssituation und Planungssituation) mit dreidimensionalen Simulationsmodellen der Schattenwurf auf den umliegenden Gebäudefassaden für verschiedene Tages- und Jahreszeiten visualisiert. Die Berechnungsergebnisse werden auf Grundlage der Planungsempfehlungen der DIN 5034 Teil 1 [3] zur Besonnung von Gebäudefassaden bewertet. G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 3 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Titel / Beschreibung / Bemerkung [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz [2] BauO NRW Landesbauordnung Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen [3] DIN 5034, Teil 1 [4] [5] [6] Kat. Datum Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge In der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV.NRW. S.256 / SGV.NRW. 232), geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV.NRW. S.766 / SGV.NRW. 2129) Tageslicht in Innenräumen; Allgemeine Anforderungen G Aktuelle Fassung V Zuletzt geändert am 16.12.2003 N Juli 2011 DIN 5034, Teil 2 Tageslicht in Innenräumen; Grundlagen N Februar 1985 Planungsgrundlagen: Lageplan/ Schnitte/ Ansichten geplante Bebauung/ Bestandsbebauung Beurteilungsinformation: Grundrissplan Erdgeschoss Veltmanplatz 7 zur Verfügung gestellt über KadaWittfeld Architekten, Aachen P zur Verfügung gestellt über HJP Planer, Aachen P Planstand: 11.05.2012 / 07.08.2012 Bauplan von 1939 Kategorien: G V VV RdErl. Gesetz Verordnung Verwaltungsvorschrift Runderlass N RIL Lit. P Norm Richtlinie Buch, Aufsatz, Bericht Planunterlagen / Betriebsangaben G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 4 3 Örtliche Gegebenheiten Für den Neubau eines Studentenwohnheim am Veltmanplatz in Aachen ist eine Verschattungsstudie hinsichtlich der Auswirkungen des geplanten Baukörpers auf die umliegende Bebauung durchzuführen. Auf dem Grundstück werden im westlichen Teil die vorhandenen Gebäudevolumina von einer eingeschossigen Bebauung auf eine dreigeschossige Bebauung aufgestockt, welche sich im Norden des Grundstücks weiter zu einem fünfgeschossigen Riegel erhöht. Dieser bindet an das bereits in der Bestandssituation teilweise fünfgeschossige Gebäude im Osten des Grundstücks an. In Anlage 1.1 sind die geplanten Volumina dem Lageplan zu entnehmen. Für die Verschattungsstudie werden die Planung und die Bestandssituation sowie die vorhandene Topografie und die benachbarten Baukörper dargestellt. Als Grundlage hierzu dienen die vom planenden Architekturbüro zur Verfügung gestellten Planunterlagen [5] sowie Luft- und Satellitenbilder des betreffenden Gebietes. Die umliegende Bebauung sowie die Bestandsbebauung werden, wenn nicht genauer bekannt, mit Standardgeschosshöhen von in der Regel 3 m bzw. 3,80m Höhe abgeschätzt. Satteldächer werden in der Regel nicht dargestellt, falls es zum besseren Verständnis des Simulationsmodells doch hilfreich ist, werden für die Spitzböden oberhalb der Dachgeschos se eine Höhe bis zum First von 3,00m angesetzt. Fenster werden unabhängig von der realen Lage für alle Geschosse als eine Ebene berücksichtigt. Hiermit wird lichttechnisch „auf der sicheren Seite liegend“ für die schützenswerten Nutzungen eine worst-case-Situation berücksichtigt. G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 5 4 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Verschattung von Gebäudefassaden gibt es keine rechtlich verbindlichen Beurteilungskriterien. Grundsätzlich sind die nach Landesbauordnung erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten. Diese sehen je nach Gebietsfestsetzung gestaffelte Abstände vor und sollen so unter anderem eine ausreichende Belichtung und auf den sonnenexponierten Fassaden eine ausreichende Besonnung sicherstellen. Dementsprechend kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in üblichen Fällen eine ausreichende Belichtung / Be sonnung von Wohnräumen gegeben ist, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden. Abweichungen hiervon stellen Sonderfälle dar, wo die Abstandsflächen z.B. aufgrund festgesetzter Baulinien aufgehoben werden. Im vorliegenden Fall sollen die Auswirkungen auf die Verschattung im Umfeld durch eine Verschattungsstudie ergänzend untersucht und bewertet werden. Die Bewertung erfolgt nach Teil 1 der DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“ [3]. Diese Norm wendet sich in erster Linie an den Planer / Architekten bei der Gebäudeplanung. Im vorliegenden Fall werden die Kriterien der DIN 5034 zur Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die bestehenden Gebäude im Umfeld herangezogen. In Teil 1 der DIN 5034 ist für Wohngebäude eine minimale Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde in der Fensterebene als Mindestmaß angegeben. Dieses Kriterium sollte für mindestens einen (Wohn-) Raum je Wohnung erfüllt sein. Für Arbeitsräume sind keine Anforderungen definiert. Weiterhin wird für mindestens einen Wohnraum je Wohnung zur Tag- und Nachtgleiche (einer der beiden Tage im Jahr, an denen der lichte Tag und die Nacht gleich lang sind – in Deutschland ist dies durchschnittlich der 21. März bzw. der 23. September) eine Besonnungsdauer von mindestens 4 Stunden gefordert. Als Besonnungsdauer wird die Summe der Zeitintervalle definiert, während der Sonnenstrahlen bei einer Sonnenhöhe von mindestens 6° in den Raum einfallen können. Dies ist in Aachen am 17. Januar grundsätzlich der Zeitraum von 9:27 bis 16:05 Uhr. Als Nachweisort ist in der DIN 5034 die Fenstermitte in Brüstungshöhe auf Fassadenebene definiert. Das bedeutet, dass für die Bewertung der Besonnung der Fassade unerheblich ist, ob die Fenster genau in Fassadenebene oder leicht zurückversetzt in der Fassade angeordnet sind. Daher bezieht sich die vorliegende Untersuchung auf die Fassadenebenen der Gebäude. Als weitere Randbedingung wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung vorausgesetzt, dass insbesondere während der Wintermonate Sonnenschutzvorrichtungen nicht benutzt werden. Im vorliegenden Fall wird das o.g. Kriterium der Besonnung für die Fassaden der Gebäude im Umfeld sowie der Planung überprüft. Ergänzend wird eine Betrachtung für den weiteren Jahreszeitverlauf durchgeführt. Die genannten erforderlichen Besonnungszeiten beziehen G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 6 sich dabei generell auf die astronomisch mögliche Besonnung, d.h. ohne Berücksichtigung von meteorologischen Einflüssen wie Bewölkung etc. Verschattung durch umgebende Bauten sowie die Topografie des Plangebietes sind dabei zu berücksichtigen. Die Beschattung, welche durch den Bewuchs von Bäumen, Buschwerk etc. ausgelöst wird, sowie von Überlandleitungen, Stromtrassen, sonstigen Masten und technischen Installationen, bleiben unberücksichtigt. Ebenfalls bleibt für die Beurteilung Lichteintrag, der durch Globalstrahlung an verhangenen Tagen oder bei Räumen ohne direkte Besonnung wie z.B. Räume an Nordfassaden für Hel ligkeit in den Räumen sorgt, unberücksichtigt. Hinweis: Die Angaben von Uhrzeiten im Bericht sowie in den Anlagenblättern beziehen sich durchgehend auf die Mitteleuropäische Zeit (UTC+1). Die übliche Umstellung der Uhrzeit im Sommerhalbjahr auf mitteleuropäische Sommerzeit (UTC+2) muss bei Bedarf zu den entspre chenden Zeitangaben hinzuaddiert werden. G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 7 5 5.1 Verschattungsstudie Durchführung der Verschattungsstudie Zur Durchführung der Verschattungsstudie werden dreidimensionale Simulationsmodelle erstellt, in denen die Bestandsbebauung und die geplante Bebauung sowie die umliegende Bebauung berücksichtigt werden. Mithilfe einer Sonnenstandsberechnung wird im Rahmen der Simulation die Besonnungsdauer bzw. der Schattenwurf der Gebäude für einzelne Zeitschritte berechnet. Die Verschattung und die darauf einwirkenden Einflüsse durch die Fassadenausrichtung der Baukörper und vorhandener Bebauung wird mit der dreidimensionalen Darstellung anschaulich visualisiert. Für die Tagundnachtgleiche (21.03. und 23.09.) und den 17. Januar wird die Besonnung in Zeitschritten von jeweils 1 Stunde untersucht. Als zusätzliche Information werden ergänzend die zwei Bebauungssituationen am 21. Juni zur Sommersonnenwende (längster Tag im Jahr), ebenfalls in Stundenschritten abgebildet. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in den Anlagenblättern der Anlagen 3 bis 5 als 3D-Ansichten. Dabei wird die mögliche Besonnungsdauer im Bestandsfall der bei Umsetzung der Planung vorhandenen Besonnungssituation auf den umliegenden Gebäudefassaden gegenübergestellt. Darüber hinaus wird eine Übersichtsdarstellung der Schattenbewegung über den Tag mittels einer interpolierten Schattenberechnung gemäß der nach DIN 5034 notwendigen Besonnungszeit für die Bestands- und Planungssituation mittels der Software Radiance (http://radsite.lbl.gov/radiance/) erstellt. Durch Umrechnen in eine Fehlfarbendarstellung mit einer Skala von Farbabstufungen können die Fassadenbereiche, welche von den Kriterien abweichen, in ihrer Ausdehnung und Dauer ermittelt werden. Die Fehlfarbendarstellung zeigt die über den Tag erreichten Besonnungsstunden auf den Fassadenflächen der Simulationsmodelle in Farbabstufungen von schwarz bis gelb. Für den spezifischen nach DIN 5034, Teil 1 festgelegten Mindest-Besonnungs-Zeitraum wird die Skala entsprechend den zu erfüllenden Stunden angepasst. Somit erhalten alle Flächen die in gelber Farbe dargestellt sind mindestens die nach DIN 5034 empfohlene Besonnungsdauer von einer Stunde (17. Januar – siehe Anlage 5), bzw. vier Stunden (Tag- und Nachtgleiche – siehe Anlage 6). Schwarze Flächen erhalten über den Betrachtungszeitraum keine direkte Besonnung. G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 8 5.2 Besonnungssituation im Winter (Stichtag 17. Januar) Die Ergebnisse der Verschattungsstudie im Winterzeitraum sind für den Stichtag 17. Januar in Anlage 3 und Anlage 6 dargestellt. Aufgrund des niedrigen Sonnenstands geht die Sonne im Januar erst bei einem relativ großen Sonnenazimut auf, und die Sonnenhöhe ist gering. Dadurch ergibt sich generell eine relativ kurze mögliche Besonnungsdauer. Kreuzherrenstraße An den Gebäude entlang der östlichen Flanke der Kreuzherrenstraße sind bei Umsetzung der Planung keinen nennenswerten Veränderungen im Beschattungsbild vorhanden. Veltmanplatz An den Fassaden der Gebäude am Veltmanplatz sind, bis auf das Gebäude Veltmanplatz 7 ebenfalls keine nennenswerten Veränderungen feststellbar. Bedingt durch die geplante Erhöhung der Gebäudevolumina im westlichen und nördlichen Planungsgebiet wird eine Erweiterung des Schattenbildes nach Westen erzeugt. Hierdurch wird die südwestlich orientierte Fassade des Gebäudes Veltmanplatz 7 vom Hochparterre bis in das zweite Obergeschoss verschattet. Das Gebäude Veltmanplatz 6 wird geringfügig im Untergeschoss verschattet, dies führt jedoch zu keiner Beeinträchtigung der dortigen Wohnräume. Das Gebäude Veltmanplatz 7 ist das einziges Gebäude, welches maßgeblicher betroffen ist und wurde daher genauer betrachtet. Ein über Heinz Jahnen Pflüger - Stadtplaner und Architekten zur Verfügung gestellter Grundrissplan des Erdgeschosses dient zur korrekten Zuordnung der betroffenen Fassadenbereiche zu den einzelnen Wohneinheiten. Zur besseren Übersicht wurden hier die Fenster des Gebäudes mit abgebildet. Das Kriterium der DIN 5034, Teil 1 von einer Stunde Besonnung für einen Raum je Wohneinheit kann hiermit Fenstergenau abgelesen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Grundrisseinteilung des Gebäudes in den oberen Geschossen analog dem Erdgeschoss gebaut wurde. Gemäß dem Klingelschild befinden sich 8 Wohneinheiten im Gebäude. Die Wohneinheiten im Gebäude Veltmanplatz 7 erhalten, sowohl im Bestand als auch mit den geplanten Gebäuden, in den Morgenstunden über die östliche, bzw. eingeschränkt auch über die nordöstliche Fassade direkte Besonnung. Über die Ostfassade werden die Wohnungen im ersten und zweiten Obergeschoss und im Dachgeschoss des Ostflügels ausreichend belichtet. Die Wohnung im Hochparterre erreicht über die Fenster in der nordöstlich ausgerichteten Fassade eine Besonnungszeit von max. 30min. Diese bereits in der Bestandssituation gegebene Unterschreitung der Anforderungen der DIN 5034, Teil 1 an der G 6483-1.1 Ostfassade des Gebäudes ist bedingt durch die Gebäude östlich der Kreuzherrenstraße. 21.08.2012 Seite 9 Durch die zusätzliche Verschattung der Süd- und Westfassade des Gebäudes Veltmanplatz 7 über die neu geplanten Gebäude, kann die Wohnung im Hochparterre des Ostflügels die Empfehlungen der DIN 5034, Teil 1 nicht mehr einhalten. Die weiteren Wohnungen sind vom Hochparterre bis zum zweiten Obergeschoss ebenfalls über die Verschattung der Süd- / Westfassade betroffen, können die empfohlene Stunde Besonnung jedoch über die Ost, bzw. Nordostfassade erreichen. Die Wohnung im zweiten Obergeschoss des Westflügels erhält außerdem auch über das westliche Fenster in der Südfassade ausreichend Besonnung. Für die Wohnungen im Westflügel des Gebäudes Veltmanplatz 7 muss hier darauf hingewiesen werden, dass die Besonnungszeit über die Nordwestfassade nur sehr knapp zur Einhal tung der Kriterien nach DIN 5034, Teil 1 führen (siehe hierzu Anlage 5.4). Bedingt durch den nach DIN 5034 definierten Nachweisort der Fenstermitte in Brüstungshöhe auf Fassadenebene, werden die in der Realität in der Fassade zurückspringenden Fenster und die dadurch entstehende Eigenverschattung durch Laibungs- und Materialstärken, speziell bei dem hier sehr spitzen Einfallswinkel bei der Beurteilung nicht beachtet. Es muss davon ausgegangen werden, dass die real erlebbaren Besonnungszeiten in den Wohnungen das definierte Ziel von einer Stunde Besonnung nicht einhalten werden. Zusammenfassend ist für den Stichtag 17. Januar festzustellen, dass durch die zusätzliche Verschattung über das geplante Gebäude die südwestlich orientierten Fassadenflächen des Gebäudes Veltmanplatz 7 nachteilig betroffen sind. Die Wohnung des Hochparterres im östlichen Gebäudeteil (abgeknickter Gebäudeteil) wird durch die zusätzliche Verschattung der Südwestfassade soweit betroffen, dass die empfohlene Stunde Besonnung nicht mehr eingehalten wird. Alle weiteren Wohnungen halten nach wie vor die Empfehlungen der DIN 5034 ein. Bei einer Gesamtanzahl von 8 Wohnungen im Gebäude Veltmanplatz 7 ist somit bei einer Wohnung die Anforderungen der DIN 5034, Teil 1 unterschritten. Weitere Gebäude am Veltmanplatz oder der Kreuzherrenstraße sind durch die Neuplanung nicht stärker betroffen als in der bereits bestehenden Situation. G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 10 5.3 Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche Die Ergebnisse der Verschattungsstudie zur Tag- und Nachtgleiche sind in Anlage 3 dargestellt. Im Frühjahr und Herbst ergibt sich durch die gegenüber dem Winterfall bereits höher stehen de Sonne eine wesentlich günstigere Besonnungssituation als im Januar, welche sich positiv auf die Gebäudefassaden der umliegenden Gebäude auswirkt. Aus Anlage 3 und 6 geht hervor, dass die Nachbargebäude auf der Ostflanke der Kreuzher renstraße auch zur Tag- und Nachtgleiche durch die neue Planung nicht weiter beeinträchtigt werden, als dies bereits der Fall ist. Die im Winter durch die neue Planung negativ betroffenen Fassaden am Gebäude Veltman platz stellen sich zur Tag- und Nachtgleiche bereits wesentlich günstiger dar. Die Beeinträchtigungen an der Südfassade des westlichen Gebäudeteils sind nicht mehr vorhanden. Nur in der Wohnung im Hochparterre des östlichen Gebäudeteils ist immer noch eine durch die Planung bedingte Beeinträchtigung der westlichen Fenster festzustellen. Diese Beeinträchtigung führt jedoch nicht zu einer Unterschreitung der Empfehlungen der DIN 5034, Teil 1, da die empfohlene Besonnungsdauer in den Morgenstunden über die Besonnung der Ostfassade besteht. Zusammenfassend ist an den beiden Stichtagen der Tag- und Nachtgleiche festzustellen, dass die Anforderungen der DIN 5034, Teil 1, in allen Wohnungen des Gebäude Veltmanplatz 7, eingehalten werden. 5.4 Besonnungssituation im Sommer Die Ergebnisse der Verschattungsstudie für den Sommerzeitraum sind exemplarisch für den 21. Juni in Anlage 4 dargestellt. Sämtliche Fassaden an der Umgebungsbebauung und der Planung werden über den Tag ausreichend besonnt und sind von keiner zusätzlichen Einschränkung im Vergleich zur Bestandssituation betroffen. G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 11 5.5 Übersicht Besonnungszeiten an den Stichtagen der DIN 5034, Teil 1 Sonnenstunden auf den Nachbar-Fassaden wohngenutzter Geschosse am 17. Januar Wohnungen Fassade Veltmanplatz 7 - Bestandssituation Veltmanplatz 7 - Planungssituation West West Ost (geknickter Gebäudeteil) Ost (geknickter Gebäudeteil) SW NO W S O / NO S NO W S O / NO > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d keine Fenster < 20 min/d 0 min/d > 1 Std/d 0 min/d keine Fenster < 20 min/d 1.OG > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d keine Fenster > 1 Std/d < 20 min/d > 1 Std/d 0 min/d keine Fenster > 1 Std/d 2.OG > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d keine Fenster > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d 0 min/d keine Fenster > 1 Std/d DG > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d > 1 Std/d EG Sonnenstunden auf den Nachbar-Fassaden wohngenutzter Geschosse zur Tag- und Nachtgleiche Wohnungen Fassade Veltmanplatz 7 - Bestandssituation Veltmanplatz 7 - Planungssituation West West Ost (geknickter Gebäudeteil) Ost (geknickter Gebäudeteil) SW NO W S O S NO W S O > 4 Std/d > 3,5 Std/d > 4 Std/d keine Fenster > 4 Std/d > 4 Std/d > 3,5 Std/d < 0,5 Std./d* keine Fenster > 4 Std/d 1.OG > 4 Std/d > 3,5 Std/d > 4 Std/d keine Fenster > 4 Std/d > 4 Std/d > 3,5 Std/d < 0,5 Std./d* keine Fenster > 4 Std/d 2.OG > 4 Std/d > 3,5 Std/d > 4 Std/d keine Fenster > 4 Std/d > 4 Std/d > 3,5 Std/d > 4 Std/d keine Fenster > 4 Std/d DG > 4 Std/d > 3,5 Std/d > 4 Std/d > 4 Std/d > 4 Std/d > 4 Std/d > 3,5 Std/d > 4 Std/d > 4 Std/d > 4 Std/d EG * Unterschreitung, Anforderung DIN 5034-1 wird für die Wohneinheit jedoch eingehalten Weitere Nachbargebäude sind von keiner zusätzlichen Einschränkung im Vergleich zur Bestandssituation betroffen. G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 12 6 Optimierungsvorschläge Für die Optimierung der Besonnungssituation im Erdgeschoss des Gebäudes Veltmanplatz 7 wurde mehrere Varianten untersucht. Es wurde festgestellt, dass um die Anforderungen der DIN 5034, Teil 1 in allen Wohnungen einzuhalten ein massiver Eingriff in die geplante Gebäudekubatur notwendig wäre. Es wäre notwendig die Breite des geplanten fünfgeschossigen Gebäudeteils im Westen des Plangebietes um ca. 8m bis 10m zu verringern, was zu einem massiven Raumverlust und einer nur noch sehr schmalen Gebäudescheibe führen würde, welche in Ihrer Nutzbarkeit kaum noch zu verwenden ist. Darüber hinaus müsste der dreigeschossige Sockelbau darunter im Norden zu cirka einem Drittel auf eine, idealerweise eingeschossige Bauhöhe reduziert werden, was ebenfalls zu einem massiven Wohnraumverlust in der geplanten Kubatur führen würde. G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 13 7 Zusammenfassende Beurteilung Für den geplanten Neubau eines Studentenwohnheims am Veltmanplatz in Aachen war eine Verschattungsstudie durchzuführen. Hierzu waren die Auswirkungen der Planung auf die Besonnungssituation der umliegenden Wohngebäude zu beurteilen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass keines der Nachbargebäude, sowohl an der Kreuzherrenstraße wie auch am Veltmanplatz von einer planungsbedingten Beeinträchtigung betroffen ist. Lediglich das Gebäude Veltmanplatz 7 wird, bedingt durch die geplante Erhöhung der Gebäudevolumina im westlichen und nördlichen Planungsgebiet, durch eine Erweiterung des Schattenbildes nach Westen betroffen. Hierdurch bedingt werden im Winter (Stichtag 17. Januar) die vom Hochparterre bis in das zweite Obergeschoss liegenden Wohnungen des Gebäudes Veltmanplatz 7 auf der südlichen und südwestlichen Fassade zusätzlich verschattet. Hierdurch kommt es bei Einer von acht angenommenen Wohneinheiten zu einer Unterschreitung der Empfehlungen der DIN 5034, Teil 1. Im Frühjahr und Herbst, zur Tag- und Nachtgleiche besteht eine Beeinträchtigung nur noch für die Wohnung des Hochparterres im Ostflügel, an der Südwestfassade des Gebäudes Veltmanplatz 7, jedoch werden die Anforderungen von 4 Stunden Besonnung für mindestens einen Raum einer Wohneinheit in keiner der Wohnungen, sowie ebenfalls an keinem weite ren der Nachbargebäude unterschritten. Im Sommer besteht ebenfalls keine von der bereits bestehenden Situation abweichende Beeinträchtigung. Dieser Bericht besteht aus 14 Seiten und 7 Anlagen. Peutz Consult GmbH i.V. Dipl.-Ing. Heiko Kremer G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 14 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Lageplan mit Darstellung der Planung Anlage 2 Grundriss Erdgeschoss Veltmanplatz 7 Anlage 3 Verschattungssituation am 17. Januar Anlage 4 Verschattungssituation zur Tagundnachtgleiche (21. März/ 23. September) Anlage 5 Verschattungssituation am 21. Juni (Sommer) Anlage 6 Verschattungssituation am 17. Januar - Fehlfarbendarstellung der Verschattungsstunden Anlage 7 Verschattungssituation zur Tagundnachtgleiche - Fehlfarbendarstellung der Verschattungsstunden G 6483-1.1 21.08.2012 Seite 15 Lageplan mit Darstellung der Planung 7 N Veltmanplatz Kreuzherrenstraße Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage1_DH_Lageplan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 1 Grundriss Veltmanplatz 7 – Erdgeschoss (Zur Verfügung gestellt über HJP-Planer, Aachen) TES DE W SA S FA D- DE Ü S SA S FA SÜDWESTFASSADE ÖSTLICHER GEBÄUDETEIL WESTLICHER GEBÄUDETEIL T- E OS SAD S FA NORDOSTFASSADE Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage2_DH_Grundriss_Veltmanplatz_7.odt NORDOSTFASSADE G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 2 Verschattungssimulation – 17. Januar Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3 Verschattungssimulation – 17. Januar Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3 Verschattungssimulation – 17. Januar Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3 Verschattungssimulation – 17. Januar Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3 Verschattungssimulation – 17. Januar Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3 Verschattungssimulation – 17. Januar Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3 Verschattungssimulation – 17. Januar Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3 Verschattungssimulation – 17. Januar Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage3_DH_Verschattungsbilder_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 3 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation - Tag- & Nachtgleiche Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage4_DH_Verschattungsbilder_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 4 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – 21. Juni Gegenüberstellung Bestand / Planung Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage5_DH_Verschattungsbilder_21_Jun.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 5 Verschattungssimulation – Übersicht 17. Januar Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung Darstellung Bestand – Ansicht von Südwesten Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung (alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage6_DH_Fehlfarben_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 6.1 Verschattungssimulation – Übersicht 17. Januar Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung Darstellung Planung – Ansicht von Südwesten Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung (alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage6_DH_Fehlfarben_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 6.2 Verschattungssimulation – Übersicht 17. Januar Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung Darstellung Bestand – Ansicht von Osten Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung (alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage6_DH_Fehlfarben_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 6.3 Verschattungssimulation – Übersicht 17. Januar Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung Darstellung Planung – Ansicht von Osten Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung (alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage6_DH_Fehlfarben_17-Jan.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 6.4 Verschattungssimulation – Übersicht Tag- und Nachtgleiche Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung Darstellung Bestand – Ansicht von Südwesten Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung (alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage7_DH_Fehlfarben_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 7.1 Verschattungssimulation – Übersicht Tag- und Nachtgleiche Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung Darstellung Planung – Ansicht von Südwesten Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung (alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage7_DH_Fehlfarben_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 7.2 Verschattungssimulation – Übersicht Tag- und Nachtgleiche Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung Darstellung Bestand – Ansicht von Osten Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung (alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage7_DH_Fehlfarben_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 7.3 Verschattungssimulation – Übersicht Tag- und Nachtgleiche Übersicht Besonnungsstunden in Fehlfarbendarstellung Darstellung Planung – Ansicht von Osten Besonnungsstunden mit interpolierten Schattenwurf in Falschfarbendarstellung (alle Flächen in Gelb erfüllen das Kriterium von min. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: P:\G\6483_G_Veltmanplatz_Aachen_DH\@Rap_01-1\6483_G_Anlage7_DH_Fehlfarben_T&N.odt G 6483-1.1 • 21.08.2012 • Anlage 7.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße - Gestaltungssatzung Stand: 04.10.2012 Gestaltungssatzung - Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße Aufgrund § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land NRW (BauONRW) in der Neufassung vom 01.03.2000 in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.071994, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ……. 2012 diese Satzung beschlossen. §1 Ziel der Satzung Ziel dieser Satzung ist die Sicherung der städtebaulichen Gestaltung innerhalb des Plangebietes. Für ortsbildprägende Elemente der Gebäude sowie deren Außenanlagen werden Regelungen getroffen, die ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten sollen, und die zugleich ausreichend Spielräume zulassen für die individuelle Gestaltung des Bauherrn. §2 Räumlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr.942 Veltmanplatz / Kreuzherrenstraße. (2) Der Plan mit Eintragung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung (s. Anlage 1). §3 Inhalt der Satzung (1) Die Satzung regelt die Gestaltung der Gebäude sowie der Außenanlagen innerhalb des als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzten Teils des Bebauungsplans. §4 Wohngebäude (1) Fassade Die Fassade der Gebäude ist einheitlich mit mineralischen Materialien zu verkleiden, entweder Faserzementplatten oder Naturstein für die Fassade in Verbindung mit Betonwerkstein für den Sockelbereich. Befestigungen sind unsichtbar oder in einem regelmäßigen Muster vorzusehen. Die Befestigungen sind, soweit sie sichtbar bleiben, farbgleich mit dem Fassadenmaterial zu gestalten. Die Fassadenverkleidung ist in zwei Ausführungen zulässig: a. Faserzementplatten Es sind durchgefärbte, 8-12 mm starke Faserzementfassadentafeln in großformatigen Plattenformaten zu verwenden. Diese sind als stehendes Format in den Flächen zwischen den Fensterelementen eines Geschosses in der Höhe an diese anzupassen. In den Fassaden ober- und unterhalb der Fensterelemente sind liegende Formate zu verwenden, deren Breite sich aus den vertikalen Abständen der Fensterelemente ergibt. Als Farben für die Fassadenmaterialien sind nur helle Beige-, Sand- oder Grautöne zulässig. Zusätzliche Ausrüstungen (z.B. Anti-Graffiti-Beschichtungen) sind zulässig, wenn sie farbgleich ausgeführt werden. (Beispielprodukt: Eternit Natura N 154, cremeweiß / Eternit Natura Pro NU 154) b. Natursteinplatten Es sind Kalkstein oder Sandsteinplatten zulässig, Oberfläche geschliffen oder gesandet, Stärke 3-4 cm. Zwischen den Fensterelementen der Fassade sind die Plattenformate in der größeren Anzahl der Platten stehend zu verwenden und an der Höhe der Fensterelemente zu orientieren, aufgrund der kleineren verfügbaren Plattenformate jedoch jeweils zwei Platten stehend auf eine Fensterhöhe. In den Fassaden ober- und unterhalb der Fensterelemente sind in der größeren Anzahl der Platten liegende Formate zu verwenden, deren Breite sich aus den vertikalen Abständen der Fensterelemente ergibt. Kreuzfugen sind zu vermeiden. Als Farben für die Fassadenmaterialien sind nur helle Beige-, Sand- oder Grautöne zulässig. Es ist ein möglichst homogener Farbton zu wählen. Im Sockelbereich sind farbgleiche Betonwerksteine zulässig. (Beispielprodukt: Fa. Rausch, Kalkstein gesandet) Spiegelnde oder glänzende Oberflächen der Fassadenbekleidung und ihrer sichtbaren Befestigungen sind unzulässig. (2) Fenster und Außentüren Fenster sind in der Regel bodentief auszuführen. Die einzelnen Fensterelemente (festverglast, Drehflügel oder Dreh-Kipp-Flügel) sind als stehende Formate auszuführen. Ihre Anordnung in der Fassade ist so zu wählen, dass sie, auch wohnungsübergreifend, zu Gesamtanlagen von Fensterelementen zusammengefasst werden. Sie müssen eine Höhe von mindestens 2,00 m und höchstens 2,50 m aufweisen. Ihre Breite orientiert sich an der Anzahl der stehenden Fensterelemente von mindestens zwei Elementen bis maximal fünf Elementen für die jeweilige Gesamtfensteranlage, zuzüglich der jeweiligen Wohnungstrennwände. Es können Ausnahmen zugelassen werden, wenn geometrische oder technische Gründe dies erfordern. Diese Gesamtfensteranlagen sind geschossweise gegeneinander zu versetzen. Die Außenseite von Fenster- und Türelementen, Laibungen, Fensterbänken und sonstigen sichtbaren Verblendungen der Fenster- und Türnischen sind einheitlich als Blechbekleidungen auszuführen. Diese sind in einem dunklen Grau- oder Anthrazitton zu wählen. (3) Geländer, Absturzsicherungen Absturzsicherungen an den bodentiefen Fenstern, Geländer von Terrassen, Balkonen oder Loggien sowie sonstige Geländer im Außenbereich sind im gleichen Farbton wie die außen sichtbaren Elemente der Fensteranlagen zu gestalten. Absturzsicherungen vor Fensteranlagen sind innerhalb der jeweiligen Fensternische zu befestigen und dürfen nicht über die Fassadenebene hinausragen. Geländer von Dachterrassen sind um mindestens 1,00 m von denjenigen Außenfassaden abzurücken, die zu öffentlichen Verkehrsflächen orientiert sind (hier: Kreuzherrenstraße und Veltmanplatz) Alle genannten Geländer sind als Stabgeländer auszubilden. (4) Toranlage Tiefgarage Die Zufahrt zur Tiefgarage ist mit einer Toranlage zu sichern. Diese ist in allen außen sichtbaren Elementen im gleichen Farbton zu gestalten wie die außen sichtbaren Elemente der Fenster- und Türanlagen. Zugangstüren im Bereich der Tiefgarageneinfahrt sind bündig an die Toranlage anzupassen und sowohl farblich als auch im Material in gleicher Weise wie diese zu gestalten. (5) Die Beispieldarstellungen sind Bestandteil dieser Satzung (Anlagen Nr. 2- 7). §5 Außenanlagen / Dachbegrünung (1) Freiflächen Soweit die Grundstücksfläche zwischen der nördlichen Fassade (Eingangsbereich zum Innenhof), der Ostfassade des Gebäudes Veltmanplatz Nr. 7 und der öffentlichen Verkehrsfläche der Straße Veltmanplatz befestigt ist, ist diese Befestigung in farbig abgestimmten Asphaltierungen auszuführen. Als Farben sind unterschiedliche Grautöne bis hin zu weiß zulässig. Pflasterungen sind in geringem Maße zulässig. Nicht befestigte Flächen in diesem Bereich sind zu begrünen und es ist mindestens ein Baum dort zu pflanzen. Baum und Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. (2) Einfriedungen An Grundstücksgrenzen, die nicht an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, sind Einfriedungen als Stabgitterzäune, Stabgitterzäune in Verbindung mit Hecken sowie Hecken jeweils mit einer Höhe von max. 1,80 m zulässig. Mauern, Betonzäune, Holzzäune und Holzwände als Einfriedungen sind unzulässig. Betonwände, sofern sie nicht der Absturzsicherung dienen, sind ebenfalls nicht zugelassen. Von dieser Bestimmung ist die Abgrenzung des Fahrradabstellhofes auf der Tiefgaragenebene zur Freianlage der angrenzenden Kindertagesstätte ausgenommen. (3) Dachbegrünung Die Flachdächer sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen. Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, technische Aufbauten und begehbare Dachterrassen. §6 Ordnungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 20 BauO NRW. §7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anlagen zur Satzung: Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereichs (Anlage 1) Beispieldarstellungen (Anlagen 2-7) Die Anlagen 1 - 7 sind Bestandteil der Gestaltungssatzung „Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße“ Anlage 1 Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches Lage des Geltungsbereiches