Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103933.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
15.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0756/WP16
öffentlich
15.10.2012
Dez III, FB 61/30
Seffenter Weg
Planung im Rahmen der Integration in die Tempo-30-Zone
Planungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.11.2012
07.11.2012
15.11.2012
B0
B5
MA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Seffenter Weg im Abschnitt zwischen Geschwister-SchollStraße und Mies-van-der-Rohe Straße auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 12 – 02 L5 (Variante 2)
umzubauen und den Abschnitt zwischen der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße und der
Einmündung Kastanienweg in die angrenzende Tempo-30-Zone (ohne Rechts-vor-Links-Regelung)
aufzunehmen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt
den Seffenter Weg im Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe Straße
auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 12 – 02 L5 (Variante 2) umzubauen und den Abschnitt zwischen
der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße und der Einmündung Kastanienweg in die angrenzende
Tempo-30-Zone aufzunehmen (ohne Rechts-vor-Links-Regelung). Er fasst den Planungsbeschluss für
die Maßnahme und beauftragt die Verwaltung damit, die Ausbauplanung für die Maßnahme zu
erarbeiten.
Vorlage FB 61/0756/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
Seite: 1/8
Finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Auszahlungen
144.000 €
144.000 €
80.000 €
80.000 €
224.000 €
224.000 €
Ergebnis
-144.000 €
-144.000 €
-80.000 €
- 80.000 €
-224.000 €
-224.000 €
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0€
0€
0
0
0
0
6.000 €
6.000 €
0
0
0
0
7.500 €
7.500 €
0
0
0
0
-13.500 €
-13.500 €
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0756/WP16 der Stadt Aachen
vorhanden
Ausdruck vom: 30.01.2013
Seite: 2/8
Erläuterungen:
1. Anlass
Im Jahr 2011 haben sich an der Einmündung der Mies-van-der-Rohe-Straße auf den Seffenter Weg
drei gleichartige Unfälle zwischen Radfahrern und abbiegenden Kfz ereignet. In der Sitzung der
Unfallkommission wurde beschlossen, dass die ohnehin von der Verwaltung beabsichtigte Planung
zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer schnellstmöglich aber spätestens im Jahr 2013
umgesetzt werden muss, um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen.
Ende 2009 hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-beantragt, „die Verwaltung zu
beauftragen, […] innerhalb der Verwaltung zu klären und umzusetzen, dass der Seffenter Weg,
entsprechend dem einstimmigen Beschluss des VA am 12.03.2009, als Tempo-30-Zone […]
ausgewiesen werden kann“.
In der Bezirksvertretung Aachen- Mitte am 09.12.2009 und im Mobilitätsausschuss am 10.12.2009
wurde beschlossen, dass die am 12.03.2009 vom Verkehrsausschuss beschlossene Integration des
Seffenter Weges in eine Tempo-30-Zone erst im Zusammenhang mit der Erschließung des RWTHCampus erfolgen wird.
2. Heutige Situation
Der Seffenter Weg liegt nordwestlich der Aachener Innenstadt und verbindet den Westbahnhof
(Republikplatz) mit dem Campus Melaten. Er führt am nördlichen Rand des Wohngebietes „Hörn“
vorbei und verbindet die Aachener Innenstadt mit dem Campus Melaten (vgl. Anlage 1 –
Übersichtsplan). Auf dem Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-RoheStraße ist die Straße beidseitig unbebaut. Im weiteren Verlauf Richtung Pariser Ring ist die Straße bis
zur Einmündung „Kastanienweg“ von beidseitiger Bebauung umgeben. Auf der nördlichen
Straßenseite befinden sich auf dem Abschnitt zwischen Ahornstraße und Pariser Ring mehrere
Kleingartenkolonien.
Heute stellt der Seffenter Weg die kürzeste Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Campus
Melaten dar. In der Nachkriegszeit und im Rahmen der Stadterweiterung diente die Straße lediglich
als Anbindung an das Wohngebiet auf der Hörn und als Anbindung des Wohngebiets an das
überregionale Straßennetz. Im Rahmen der Hochschulerweiterung haben sich weitere
Hochschulinstitute am Seffenter Weg angesiedelt.
Am 12.03.2009 wurde im Rahmen der politischen Beratungen zum Verkehrskonzept Campus Melaten
die Einrichtung von 7 Dauerzählstellen auf der Hörn, darunter eine im Seffenter Weg beschlossen, um
eine Zunahme des Verkehrs als Folge der Entwicklungen auf dem Campus Melaten nachvollziehen zu
können.
Seit September 2009 werden die Verkehrsmengen kontinuierlich erfasst.
September 2009
September 2011
September 2012
4394
4165
4074
Durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung im September (Fahrzeuge pro Werktag, darin
enthalten Busse, Lkw, Pkw und Zweiräder)
Vorlage FB 61/0756/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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Der Vergleich der oben dargestellten Verkehrsdaten zeigt, dass auf dem Seffenter Weg seit 2009 eine
leichte Abnahme zu verzeichnen ist.
Zur Reduktion der Verkehrsbelastungen auf dem Seffenter Weg wurden seit 2009 folgende
Maßnahmen umgesetzt:
Auf dem oberen Seffenter Weg zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Kastanienweg
wurde ein Lkw-Durchfahrtverbot eingerichtet.
Nördlich der Mies-van-der-Rohe-Straße und unterhalb des Kastanienweges wurden
Pflasterkissen eingebaut. Im Bereich dieser Pflasterkissen ist die Geschwindigkeit auf Tempo
30 beschränkt.
ÖPNV
Im Laufe der letzten Jahre stieg die Anzahl der Buslinien und deren tägliche Fahrten.
Auf dem Abschnitt zwischen Westbahnhof und Ahornstraße befahren werktäglich 562 Busse der
Linien 3, 33, 73 und 103 den Seffenter Weg in beiden Fahrtrichtungen. In den Hauptverkehrszeiten
(06.00 – 09.00 und 15.00 – 20.00 Uhr) verkehren 32 Busse pro Stunde auf dem Streckenabschnitt.
Den Abschnitt zwischen der Einmündung Ahornstraße und dem Pariser Ring befahren werktäglich
203 Busse der Linien 3, 12, 22, 23 und 75. In den Hauptverkehrszeiten passieren den
Streckenabschnitt 11 Busse pro Stunde.
Radverkehr und Fußgänger
Im Bereich zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße können Radfahrer
heute in Richtung Pariser Ring wählen, ob sie gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn
fahren oder den zur Benutzung freigegebenen Gehweg befahren wollen. In der Gegenrichtung steht
dem Radverkehr ein nicht benutzungspflichtiger sogenannter „anderer Radweg“ im Seitenraum zur
Verfügung. Im weiteren Verlauf des Seffenter Wegs steht in Fahrtrichtung Innenstadt ebenfalls ein
„anderer Radweg“ im Seitenraum zur Verfügung. Auch hier kann der Radfahrer in Richtung Pariser
Ring wählen, ob er die Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr benutzt oder den freigegebenen
Gehweg benutzt.
Insgesamt sind die Seitenräume für eine Benutzung durch Radverkehr und Fußgänger (in beiden
Richtungen) nicht ausreichend breit dimensioniert.
Die Unfalldaten der Polizei für die Jahre 2009 bis 2011 zeigen, dass sich eine Vielzahl von Unfällen
mit Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern am Seffenter Weg ereignet hat. An 9 von 20
aufnahmepflichtigen Unfällen waren Radfahrer beteiligt. In allen Fällen handelte es sich um einen
Zusammenstoß mit einem Pkw. Insbesondere die Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße stellt ein
großes Gefahrenpotential für Radfahrer dar. In besagtem Zeitraum ereigneten sich dort fünf
aufnahmepflichtige Unfälle, davon drei im Jahr 2011, weswegen diese Stelle als Unfallschwerpunkt in
der Unfallkommission behandelt wurde. Beim Abbiegen vom Seffenter Weg in die Mies-van-der-RoheStraße und in Gegenrichtung werden oftmals die Fahrradfahrer auf dem Gehweg, welcher für
Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben ist, übersehen. Die Benutzungspflicht des
Zweirichtungsradweges in Gegenrichtung wurde mit der Einführung der neuen
Straßenverkehrsordnung aufgehoben, da die Mindestbreiten für einen solchen nicht vorhanden waren.
Ende letzten Jahres wurde aufgrund der Unfallsituation von Seiten der Verwaltung veranlasst, dass
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Ausdruck vom: 30.01.2013
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die Roteinfärbungen in sämtlichen Einmündungen aufgefrischt und mit Radfahrerpiktogrammen unter
Hinweis auf § 45 StVO versehen werden.
Des Weiteren stellt die gemeinsame Nutzung des Geh- und Radweges insbesondere im Bereich
zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße für beide Verkehrsteilnehmer ein
starkes Gefahrenpotential dar. Als kürzeste Verbindung zwischen dem Campus Melaten, den RWTHInstituten auf der Hörn und dem „Campus-Innenstadt“ nutzen insbesondere in den Zeiten zwischen
den Vorlesungen viele Fußgänger und Radfahrer den Geh- und Radweg in diesem Bereich. Dies führt
auch aufgrund der großen Mengen von Fußgängern und Radfahrern zu zahlreichen Konflikten. Vor
allem die Radverkehrsnutzung entgegen der Fahrtrichtung stellt für diese Verkehrsteilnehmer ein
großes Konfliktpotential dar. Hier kommt es immer wieder zu Behinderungen und auch zu Unfällen.
Der weitere Ausbau des Campus-Melaten und ggf. auch des Campus-West werden die Anzahl der
Nutzer wahrscheinlich weiter ansteigen lassen.
Parken
Im Bereich zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße ist hinter der
Bahnunterführung in Fahrtrichtung Pariser Ring auf der Nordseite ein baulicher von der Fahrbahn
abgetrennter Längsparksteifen angelegt.
Im weiteren Verlauf wird auf der nördlichen Seite in Teilbereichen am Fahrbahnrand geparkt. Hier ist
zwischen Ahornstraße und Kastanienweg Platz für etwa 36 Fahrzeuge.
3. Planung
Die Planungen zur Verbesserung der Fußgänger- und Radverkehrssicherheit haben für die Abschnitte
zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße sowie zwischen Mies-van-derRohe-Straße und Pariser Ring jeweils zwei Varianten ergeben:
Abschnitt Geschwister-Scholl-Straße bis Mies-van-der-Rohe-Straße
Variante 1 (vgl. Anlage 6) sieht die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens in Richtung Mies-vander-Rohe-Straße vor. Der Schutzstreifen weist durchgehend eine Breite von 1,50 m auf, so dass eine
Restfahrbahnbreite von mindestens etwa 4,50 m zur Verfügung steht. Im Bereich der baulich
angelegten Längsparkstände kann aufgrund der Fahrbahnbreite von etwa 6,00 – 6,20 Metern kein
Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m Breite markiert werden. Da die Umschlagshäufigkeit der
Parkstände niedrig einzustufen ist, kann ggf. auf dieses Element verzichtet werden. Während somit für
den Radverkehr in Richtung Mies-van-der-Rohe-Straße ein Angebot auf der Fahrbahn geschaffen
wird, kann der Radfahrer in Richtung Westbahnhof weiterhin zwischen Fahrbahn und dem nicht
benutzungspflichtigen „anderen Radweg“ wählen. Somit wird die Problematik im südlichen
Seitenraum, der nur noch von Radfahrern in Richtung Westbahnhof und Fußgängern benutzt wird,
etwas entzerrt und die Verkehrssicherheit etwas erhöht.
Variante 2 (vgl. Anlage 7) beinhaltet die Markierung beidseitiger Schutzstreifen. Die Schutzstreifen
sind auf beiden Seiten jeweils 1,50 m breit. Hierzu ist ein Umbau des Straßenraumes notwendig, da
der Geh- und Radweg umgebaut werden muss. Durch den Umbau kann zwischen den angrenzenden
Parkständen auf der nördlichen Seite und dem neu angelegten Schutzstreifen ein
Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m angelegt werden. Zwischen den beiden Schutzstreifen bleibt eine
Restfahrbahnbreite von mindestens 4,80 m. Mit der Führung des Radverkehrs im Straßenraum steht
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Ausdruck vom: 30.01.2013
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der Gehweg nun alleine für den Fußgängerverkehr zur Verfügung. Damit wird die Verkehrssicherheit
sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer deutlich erhöht.
Zur Realisierung des Umbaus müssten ab der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße die ersten drei
Bäume auf der Südseite entfallen. Da es sich bei dem ersten um einen schützenswerten Baum mit
etwa 180 cm Stammumfang handelt, wurde die Planung so erarbeitet, dass dieser Baum erhalten
werden kann. Somit müssen zwei Straßenbäume, die nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt
sind, entfernt werden.
Abschnitt Mies-van-der-Rohe-Straße bis Pariser Ring
Variante 1 (vgl. Anlage 2 bis Anlage 5) sieht die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens in Richtung
Pariser Ring vor. Der Schutzstreifen weist durchgehend eine Breite von 1,50 m auf, so dass eine
Restfahrbahnbreite von etwa 4,50 m zur Verfügung steht (erst im Bereich Kastanienweg Richtung
Pariser Ring weitet sich die Fahrbahn etwas auf). Während für den Radverkehr in Richtung Pariser
Ring ein Angebot auf der Fahrbahn geschaffen wird, kann der Radfahrer in Richtung Westbahnhof
weiterhin zwischen Fahrbahn und dem nicht benutzungspflichtigen „anderen Radweg“ wählen. Die
Problematik im südlichen Seitenraum, der nur noch von Radfahrern in Richtung Westbahnhof und
Fußgängern benutzt wird, wird etwas entzerrt und die Verkehrssicherheit etwas erhöht.
Bei dieser Variante müssen die 36 Fahrbahnrandparkplätze im Bereich zwischen Ahornstraße und
Kastanienweg aufgrund der Anlage des Schutzstreifens entfallen.
Variante 2 (ohne Plan) sieht vor, den Seffenter Weg von der Mies-van-der-Rohe-Straße bis zur
Einmündung „Kastanienweg“ in die angrenzende Tempo-30 Zone aufzunehmen. Wegen der
straßenbegleitenden Baumreihe und der hierdurch bedingten problematischen Einsehbarkeit sowie
der vorhandenen Topographie des Seffenter Weges und der einmündenden Straßen soll auf die
Rechts-vor-Links-Regelung verzichtet werden. Damit sollen mögliche Unfallsituationen mit vor allem
Radfahrerbeteiligung vermeiden werden; gleichzeitig wird ein Kompromiss für die ÖPNV-Nutzung
angeboten.
Durch die Ausweisung als Tempo-30-Zone kann auf separate Radverkehrsanlagen verzichtet werden.
Rechtlich bleibt der baulich angelegte nicht benutzungspflichtige „andere Radweg“ so lange erhalten,
bis die Pflasterung im Seitenbereich angepasst wird und dieser nicht mehr als Radweg zu erkennen
ist.
Bei dieser Variante kann das Fahrbahnrandparken beibehalten werden. Dies ist insbesondere für die
angrenzenden Kleingartenkolonien von Bedeutung, da diese keine Parkplätze auf privaten
Grundstücken besitzen.
Hinter der Einmündung Kastanienweg (stadtauswärts) wird der Radfahrer über einen Schutzstreifen
bis zur geplanten Querungsstelle geführt, an der er sicher auf den für Radfahrer freigegebenen
Gehweg Richtung Kreisverkehr „Forckenbeckstraße“ wechseln kann (analog zu Variante 1).
Die Aseag steht der Einrichtung der Tempo-30-Zone skeptisch gegenüber, da sie mit
Fahrzeitenverlusten aufgrund der geringeren zulässigen Geschwindigkeit rechnet. Der Verzicht auf die
gleichzeitige Einführung der Rechts-vor-Links-Regelung stellt für die Aseag allerdings einen
Kompromiss dar, den sie bereit ist, mitzutragen.
Variantenvergleich:
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In der nachfolgenden Tabelle sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten einander gegenüber
gestellt.
Variante 1
Variante 2
deutliche Erhöhung der
kein Umbau notwendig und
Verkehrssicherheit durch
damit geringere Kosten
Trennung von Fußgängern und
Radfahrern
Abschnitt
Vorteile
teilweise Erhöhung der
Geschwister-
Verkehrssicherheit, da
Scholl-Straße bis
Radfahrer in Richtung
Mies-van-der-
Pariser Ring die Fahrbahn
Rohe-Straße
benutzen
Nachteile
weiterhin
zwei Bäume müssen gefällt
Sicherheitsprobleme durch
werden
Nutzungsmischung im
Seitenraum
teilweise Erhöhung der
Verkehrssicherheit, da
Abschnitt Mies-
Vorteile
Radfahrer in Richtung
van-der-Rohe-
Pariser Ring die Fahrbahn
Straße bis Pariser
benutzen
Ring
höhere Kosten
deutliche Erhöhung der
Verkehrssicherheit durch
Trennung von Fußgängern und
Radfahrern
ggf. Fahrzeitverluste und
Nachteile
Verlust von 36 Parkplätzen
Komfortverluste im Busverkehr
und für Radfahrer
Als Ergebnis der Abwägung empfiehlt die Verwaltung zusammen mit der ASEAG und der Polizei für
den Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße die Variante 2
weiter zu verfolgen, da nur durch den Umbau die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und
Radfahrer durch Trennung der beiden Verkehrsarten signifikant erhöht werden. Die Aseag bevorzugt
diese Variante, da sich die Restfahrbahnbreite etwas und die Gesamtfahrbahnbreite deutlich erhöht
und somit besonders im Kurvenbereich uneingeschränkter Begegnungsverkehr für die Busse zu
erwarten ist.
Für den Abschnitt zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Pariser Ring ist aus Sicht der Verwaltung,
eine Umsetzung der Variante 1 wegen des Wegfalls der Parkplätze und der zu erwartenden Erhöhung
der Geschwindigkeiten nicht zu empfehlen.
Im Hinblick auf die Verbesserung der Situation für Radfahrer und den bereits politisch gefassten und
bürgerschaftlichen Beschluss aus dem Jahr 2009 bleibt alleine die Einrichtung der Tempo-30-Zone.
Hierdurch bleiben 36 Parkplätze erhalten und durch die Verlagerung des Radverkehrs auf die
Fahrbahn kann die Verkehrssicherheit erhöht werden. Allerdings besteht nach Auffassung der
Verwaltung bei einer Einführung der Tempo-30-Zone mit Beibehaltung der heutigen Vorfahrtsregelung
die Möglichkeit, dass die neue zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten wird.
Daher schlägt die Verwaltung vor, durch Messungen die Entwicklung des Geschwindigkeitsniveaus zu
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beobachten und bei nicht ausreichender Beachtung der neuen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h weitere Maßnahmen zu prüfen.
4. Kosten
In der nachfolgenden Tabelle sind die geschätzen Kosten für Markierung, Beschilderung sowie ggf.
Umbau angegeben.
zw. Unterführung +
Zw. Mies-v.-d.-R.-S.
Mies-v.-d.-R.-S.
und Kastanienweg
Variante 1
2.500
6.500
9.000
Variante 2
215.000
1.000
216.000
Gesamt
Beim PSP-Element 5-120102-500-01100-300-1 Seffenter Weg, Umgestaltung stehen im Jahr 2012 in
Verbindung mit dem PSP-Element 4-120102-505-9 150.000 € zur Verfügung. Für das Jahr 2013
stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates beim selben PSP-Element 5-120102-50001100-300-1 Seffenter Weg, Umgestaltung weitere 80.000 € zur Verfügung.
5. Weitere Vorgehensweise
Einen entsprechenden Beschluss vorausgesetzt, ist die Umsetzung der Maßnahme für das Jahr 2013
vorgesehen. Im derzeitigen Arbeitsplan der Abteilung Straßenbau ist das Projekt für das Jahr 2013
eingeplant.
Anlage/n:
Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – Variante 1 Teil 1
Anlage 3 – Variante 1 Teil 2
Anlage 4 – Variante 1 Teil 3
Anlage 5 – Variante 1 Teil 4
Anlage 6 – Variante 1 Teil 5
Anlage 7 – Variante 2
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Ausdruck vom: 30.01.2013
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