Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103876.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
17.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0209/WP16
öffentlich
17.10.2012
45/300
Beschäftigung von Ergänzungskräften in Tageseinrichtungen für
Kinder - Ergänzung des Kriterienkataloges gemäß Beschluss des
KJA vom 22.06.2012
Beratungsfolge:
Datum
TOP:__
Gremium
Kompetenz
06.11.2012KJA Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung mit der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise.
Vorlage FB 51/0209/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 51/0209/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Vereinbarung über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in
Tageseinrichtungen für Kinder sieht vor, dass vorrangig die Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der
Stundenbudgets entsprechend der Anlage zu §19 Artikel 1 KiBiz auszuschöpfen sind. Darüber hinaus
kann im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt eine Kinderpflegerin auch in der Gruppe I und II
(Gruppen mit Kindern unter drei Jahren) eingesetzt werden, wenn:
-
15 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf nachgewiesen werden
-
Sie/er am 15.03.2008 in einer Kindertagesstätte beschäftigt war
-
Die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme aus „persönlichen Gründen“ nicht
zuzumuten ist
-
Es sich um einen besonders begründeten Einzelfall handelt
-
Die Beschäftigte an Fortbildungen im Umfang von 160 Stunden teilnimmt, insbesondere
im Bereich „frühkindliche Bildung“
Um die Erfüllung des unbestimmten Begriffs „persönliche Gründe“ zu definieren, hatte die Verwaltung
Kriterien benannt und diese dem Kinder- und Jugendausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 22.6.2010 (Vorlage FB 51/0025/WP16)
wurden die folgenden Kriterien zur Definition „persönliche Gründe“ benannt und beschlossen:
-
pflegebedürftige Angehörige (z.B. Ehe-, Lebenspartner, Kind, Eltern)
-
Alleinerziehende mit Kind/ern unter 14 Jahren, wenn nicht weitere Person/en über 18 Jahren
im Haushalt leben
-
Betreuung von Kind/ern unter drei Jahren
-
Zwei Kinder, davon das Jüngste unter 6 Jahren
-
Mehr als zwei Kinder, das Jüngste unter 12 Jahren
-
Erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, die ärztlicherseits bestätigt sind (die Therapien,
Ruhephasen erfordern, die aber die Tätigkeit in einer u3 Gruppe nicht beeinträchtigen
würden)
-
Wenn sie zum Stichtag ein Lebensalter von mindestens 50 Jahren erreicht hat
-
Wenn erhebliche Lernprobleme vorliegen
-
Sonstige Gründe, die obigen gleich zu setzen sind, aber nur im Einzelfall und nach Absprache
und Einvernehmen zwischen FB 45 und Vertretern des Trägers der Kindertagsstätte
herangezogen werden
Für die städtischen Kindertagesstätten werden die sonstigen Gründe nur im Einzelfall und nach
Beteiligung der Personalverwaltung und der Personalvertretung geltend gemacht. Der FB 45
(Jugendamt nach KJHG) empfiehlt den freien Trägern ebenfalls so zu verfahren.
Vorrangig sollten die Kinderpflegerinnen allerdings in der Gruppenform III eingesetzt werden.
Diese Kriterien wurden zunächst nur für Ergänzungskräfte formuliert, die 15 Jahre Berufserfahrung
vorweisen konnten und am 1.3.2008 in einem Beschäftigungsverhältnis standen.
Vorlage FB 51/0209/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/4
2. Aussage des Landesjugendamtes
Der LVR dehnt die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung „in besonders begründeten Einzelfällen“
auch für andere Kinderpflegerinnen aus, „soweit sie aufgrund ihrer pädagogischen Fähigkeiten und
Kenntnisse hierfür geeignet sind“ (Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien
Wohlfahrtspflege, den Kommunalen Spitzenverbänden, den kirchlichen Büros NRW und dem
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW über die Beschäftigung und
Qualifizierung von Ergänzungskräften in Tageseinrichtungen für Kinder, Punkt 6)
3. Aktuelle Entwicklung durch den u-3-Ausbau
Durch den massiv voranschreitenden u-3-Ausbau zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder ab
einem Jahr zum 1.8.2013 wird es immer schwieriger, geeignetes Fachpersonal zu finden; gleichzeitig
stellt sich das Problem, langjährig angestellte Kinderpflegerinnen weiterhin zu beschäftigen, da die
Gruppenform III (Kinder von 3 bis 6 Jahren) immer seltener wird. Die dort tätigen Kinderpflegerinnen
erfüllen oftmals nicht das Kriterium der 15jährigen Berufserfahrung, es ist ihnen aber trotzdem aus
persönlichen Gründen nicht zuzumuten, sich zur Erzieherin weiterzuqualifizieren.
Der hohe Bedarf an Personal für die zusätzlichen U3 Gruppen verbunden mit dem Fachkräftemangel
machen es erforderlich, die unter Punkt 2 aufgeführte Ausnahmeregelung für Kinderpflegerinnen, die
die erforderlichen Zeiten der Berufserfahrung noch nicht erfüllt haben, als eine Möglichkeit
heranzuziehen.
4. Vorschlag der Verwaltung
Grundsätzlich ist der Anspruch an eine qualitativ hochwertige Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
sehr zu begrüßen. Die Verwaltung sieht aber die Notwendigkeit, aufgrund der zuvor genannten
Gründe den Beschluss vom 22.6.2010 ebenfalls analog LVR auszuweiten und damit auch im
Ausnahmefall KinderpflegerInnen mit weniger als 15 Jahren Berufserfahrung berücksichtigen zu
können.
Aufgrund der Praktikabilität wird bei Anträgen von Seiten der freien Träger eine Einzelfallprüfung nicht
möglich sein. Deshalb wird vorgeschlagen, dass der Träger der Einrichtung bestätigt, dass der
Kinderpflegerin eine Weiterqualifizierung auf Grundlage der Kriterien nicht zuzumuten ist, sie über
pädagogische Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und somit für den Einsatz in einer Gruppe mit
Kindern unter 3 Jahren geeignet ist.
Grundsätzlich müssen diese Kinderpflegerinnen 160 Fortbildungsstunden vorweisen, die
„insbesondere die Anforderungen an die frühkindliche Bildung auch bei unterdreijährigen Kindern
berücksichtigen“ (Vereinbarung s.o.).
Die Nachweise sind dem örtlichen Jugendamt innerhalb von 15 Monaten ab Antragseingang
vorzulegen.
Vorlage FB 51/0209/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/4