Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103732.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
25.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0116/WP16
öffentlich
25.10.2012
E 26/00
Steuerung von Bauvorhaben und extern Beauftragten beim
Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.11.2012
BAGbM
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage E 26/0116/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.10.2012
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Im Nachgang zur Sitzung des Betriebsausschusses am 27.08.2012 wurde von einem
Ausschuss-Mitglied gegen über dem Fachbereich Rechnungsprüfung die Bitte geäußert zu
klären, wie Bauprojekte und extern Beauftragte durch den Betrieb gesteuert werden.
Das Gebäudemanagement vergibt die Planung und Bauleitung bei Neu-, Umbau- und
Erweiterungsprojekten an externe Architektur- und Ingenieurbüros und nimmt selbst die
Bauherrenaufgaben wahr.
Zu unterscheiden sind:
-
die delegierbaren Bauherrenaufgaben; hierzu gehört die Projektsteuerung, und
-
die nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben; hierzu gehören die
verwaltungsspezifischen Tätigkeiten (wie zum Beispiel Vergabestelle, Vorlage
Rechnungsprüfung, Rechnungsanweisung, Vertragsmanagement, Ausschussarbeit
etc. und die Koordination zwischen den Stellen).
Eigene Planungskapazitäten, die in den 90iger Jahren in einer eigenen Neubauabteilung
vorgehalten wurden, sind aus verschiedenen Gründen im Laufe der letzten 20 Jahre
abgebaut worden:
-
Drastischer Stellenabbau zur Haushaltskonsolidierung (u.a. laut Zielvereinbarung mit
OBM und Rat, wobei die überwiegende Zahl der Stellen in diesem Bereich bereits vor
Betriebsgründung in 2004 abgebaut wurde)
-
Erschließen externen Know hows war und ist gewünscht und über Wettbewerbe auch
bei größeren Bauaufgaben akquiriert worden und war darüber hinaus auch
ordnungspolitisch erwünscht
-
schwankenden Auftragslagen sollte durch externe Beauftragungen flexibeler
Rechnung getragen werden als durch fest angestelltes eigenes Personal
Das Gebäudemanagement verfügt jedoch über einen festen Stamm an Mitarbeiter/innen, die
bei Projekten die Bauherrenaufgaben B delegierbare und nicht delegierbare - wahrnehmen.
Zu den Bauherrenaufgaben gehören u.a.:
delegierbar:
-
Die Abstimmung mit den Nutzern, Klärung der Aufgabenstellung und
Mitwirkung bei der Finanzierungsplanung
-
Die Ausrichtung von Wettbewerben und VOF-Verfahren
-
Koordination der Planungsbeteiligten und ihrer Planungsbeiträge und deren
Ausführung
-
Steuerung der Termine, Kosten, Qualität: Projektkoordination,
Plausibilitätskontrollen
Vorlage E 26/0116/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.10.2012
Seite: 2/4
nicht delegierbar: -
Auswahl und Beauftragung von Planern / Gutachtern
Verwaltungstätigkeiten von der Auftragsvergabe mit RPA-Vorlagen,
Fraktionsinformation, Rechnungsanweisung bis zum Verwendungsnachweis
Bei kleineren Baumaßnahmen übernehmen Mitarbeiter/innen des Gebäudemanagements die
Bauherrenaufgaben in Gänze.
Je nach Größenordnung und Komplexität des Projekts werden Teile dieser Bauherrenaufgaben auf
externe Dritte übertragen.
Dies kann insbesondere durch die Beauftragung einer externen Projektsteuerung geschehen. Zu
beachten ist hierbei, dass der Projektsteuerer den Bauherren unterstützt, aber in der Regel keine
Anordnungen gegenüber den Planungsbeteiligten treffen kann, somit nicht `überA sie gestellt ist.
Bei dem Projekt Nadelfabrik war die Einschaltung eines externen Projektsteueres beispielsweise
ausdrücklicher politischer Wille.
Bei der Vergabe eines Generalplanervertrages obliegt auch dieser Teil der Bauherrenaufgaben einem
der Planer, in der Regel dem Architekten. Er ist alleiniger Ansprechpartner des Bauherren und
verantwortlich für die Koordination und den Fortschritt des Gesamtprojektes d.h. für sämtliche Planer,
deren Planungen und deren Bauleitung. Dies ist insbesondere bei komplexen Baumassnahmen im
Bestand von Vorteil (Koordinationsaufwand). Auch ist zu beachten dass bei den nach EU-Recht
einzuhaltenden Schwellen für VOF- Verfahren bei einer Baumaßnahme drei Verfahren zur Auswahl
der Planer (Hochbau / Tragwerk / Haustechnik) durchzuführen wären, wobei niemand sicher sein
kann, dass die so ermittelten Planer `es miteinander könnenA.
Nach Auffassung der Verwaltung spricht vieles für Generalplanerverträge. Hier insbesondere, dass
es für den Bauherren einen verantwortlichen Ansprechpartner gibt und im Ernstfall rechtlich dem
`GesamtschuldnerA auch ein Gesamtverantwortlicher für alle Gewerke gegenüber steht.
Man kann einen Generalplaner jedoch nur dann zur Verantwortung ziehen, wann man vorher nicht
selbst aktiv in die Maßnahme eingegriffen hat.
Auch das letzte Mittel B ein Rauswurf des Generalplaners im laufenden Bauvorhaben - ist wenig
ratsam und ein `stumpfes SchwertA, da dies weitere Probleme und Verzögerungen nach sich zieht.
Generalplanerverträge wurden z.B. seinerzeit bei der Realisierung der Dritten Gesamtschule
geschlossen: das hat zwar nicht vor Schaden bewahrt, aber letztlich von den finanziellen Folgen
freigestellt!
Auf Seiten des Gebäudemanagements werden bei jedem Projekt einer Mitarbeiterin / einem
Mitarbeiter die Projektleitung und damit die Gesamtverantwortung für das Projekt gegenüber der
Betriebsleitung übertragen (geregelt durch interne Dienstanweisung). Der Projektleitung werden intern
Kollegen/innen zugeordnet, die sie fachlich unterstützen (HLSE).
Vorlage E 26/0116/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.10.2012
Seite: 3/4
Die eingesetzten Mitarbeiter/innen verfügen über umfangreiche Berufserfahrung und leiten - falls
erforderlich - die befristet Eingestellten an. Dieses Modell hat sich in der Vergangenheit bestens
bewährt, auf den Erfolg bei der Umsetzung des Konjunkturprogramms II (Umsetzung von rd. 27 Mio.
Euro zusätzlicher Mittel innerhalb von 2,5 Jahren) sei verwiesen.
Unter Beibehaltung dieser Flexibilität ist das Gebäudemanagement organisatorisch quantitativ und
qualitativ so ausgestattet, dass die Bauvorhaben ordnungsgemäß betreut werden können.
Eine dauerhafte Aufstockung der Stellen im Projektbereich wäre dennoch aufgrund des
Arbeitsaufkommens der letzten Jahre und des mittelfristig bereits absehbaren Aufkommens
wünschenswert, da eine dauerhaftes Arbeiten `am LimitA wie in den letzten Jahren nicht realistisch
und risikobehaftet ist. Eine Weichenstellung in diese Richtung erfolgt bereits aktuell, unter anderem
durch Überlegungen zur dauerhaften Übernahme von derzeit befristet eingestelltem Personal.
Neben den aktiv durch den Betrieb beeinflussbaren Faktoren wie eine gute interne Organisation und
Quantität und Qualität der internen Projektbetreuer treten in der Praxis kaum oder nicht beeinflussbare
Faktoren auf.
So ist zum Beispiel die Qualität der extern Beauftragten letztlich ein bestimmender Faktor für den
Erfolg eines Projekts. Risiken ergeben sich insbesondere durch VOF-Verfahren: selbst bei Auswahl
eines renommierten Büros muss konstatiert werden, dass auch diese über unterschiedlich
qualifiziertes Personal verfügen.
Abschließend sei noch der Hinweis gestattet, dass trotz aller Professionalität der intern und extern
Beteiligten insbesondere bei Bauvorhaben im Bestand zu beachten ist, dass erheblich größere
Unwägbarkeiten bestehen. Bauvorhaben im Bestand machen jedoch in den letzten Jahren den
weitaus größten Teil der städtischen Vorhaben aus.
Ausgabenüberschreitungen resultieren zudem häufig aus der Tatsache, dass Bauvorhaben bzw.
deren Ausgaben im städtischen Haushalt nicht indexiert werden und somit - insbesondere wenn sich
die Maßnahmen zeitlich nach hinten verschieben und bei mehrjährigen Maßnahmen B die Ansätze
nicht mehr auskömmlich sind.
Dennoch können Zeiten, Qualitäten und insbesondere Kosten in der überwiegenden Zahl der Projekte
eingehalten werden. Es ist vorgesehen, zu den bisherigen Projekten seit Betriebsgründung in 2004
dem Betriebsausschuss dazu in 2013 im Rahmen einer Vorlage zu berichten.
Vorlage E 26/0116/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.10.2012
Seite: 4/4