Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103588.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
24.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0079/WP16
öffentlich
24.10.2012
Rosstraße von Guaitastraße / Stephanstraße bis Stromgasse
Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.11.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt vorbehaltlich des rechtzeitigen Inkrafttretens der am 24.10.2012
durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Einzelsatzung die Abrechnung der als Anliegerstraße
ausgebauten Erschließungsanlage Rosstraße von Guaitastraße / Stephanstraße bis Stromgasse
zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen. Die Heranziehung erfolgt nach § 8 KAG NW in Verbindung
mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der betreffenden Einzelsatzung („Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der
Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Rosstraße“ von Guaitastraße /
Stephanstraße bis Stromgasse (Fußgängerstraße)“).
Vorlage B 03/0079/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2012
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
24.943,71 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0079/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1890 stammende Mischwasserkanal in der Rosstraße von Guaitastraße /
Stephanstraße bis Stromgasse wurde im Jahre 2008 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten
baulichen Zustand war. Die Abnahme der Kanalbauarbeiten erfolgte am 24.06.2008.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der o.a. Einzelsatzung Beiträge
zu erheben.
1.
Die Einstufung der Rosstraße Guaitastraße / Stephanstraße bis Stromgasse erfolgt als
Fußgängerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe g) der städtischen Beitragssatzung vom
21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).
2.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……….…...…..35.633,87 €
Hiervon entfallen auf
die Oberflächenentwässerung…….…….......................................................................35.633,87 €
3.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich gemäß
§ 4 Abs. 3 Nr. 5 SBS aus der o.a. Einzelsatzung:
Oberflächenentwässerung……………………….……………...…………………………. 24.943,71 €
(70% gem. § 2 der Einzelsatzung)
4.
Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 SBS auf die durch die Anlage
erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu
verteilen.
24.943,71 € : 10.229 m² = 2,44 € / m² (gerundeter Beitragssatz)
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Vorlage B 03/0079/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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Anlage/n:
keine
Vorlage B 03/0079/WP16 der Stadt Aachen
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