Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103585.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
24.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0080/WP16
öffentlich
24.10.2012
Trierer Straße 3. BA von Nordstraße / Ringstraße bis Ortsausgang
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.11.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund
S
der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom
21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie
S
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen
am 29.12.2007)
die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.
Vorlage B 03/0080/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2012
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
545.325,98 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
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Ausdruck vom: 30.01.2013
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Erläuterungen:
Die Trierer Straße wurde im 3. Bauabschnitt im Bereich von Nordstraße/Ringstraße bis zum
Ortsausgang in den Jahren 2009 bis 2011 in den Teileinrichtungen Fahrbahn, Radweg, Parkstreifen,
Gehweg, gemeinsamer Geh- und Radweg und Oberflächenentwässerung als Hauptverkehrstraße
komplett neu ausgebaut. Die straßenbautechnische Abnahme erfolgte am 09.05.2011.
Auch in diesem Abschnitt entsprach die Trierer Straße wie in den ersten beiden Bauabschnitten längst
nicht mehr den verkehrlichen, funktionalen und technischen Anforderungen an die heutigen
Verkehrsverhältnisse. Eine Neuordnung der Verkehre und Neugliederung des Straßenraumes waren
daher dringend notwendig.
Vor dem Ausbau wies die Fahrbahn vier Fahrstreifen auf. Die Gehwegbreiten lagen zum Teil unter
den Maßen für Seitenräume, die in den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen 06 (RASt 06) für
Hauptverkehrsstraßen mit angrenzender Geschäftsnutzung empfohlen werden. Es waren keine
Radverkehrsanlagen und kein Parkstreifen vorhanden. Stadtauswärts wurde am Fahrbahnrand und
stadteinwärts in der Parallelfahrbahn auf der Ostseite geparkt.
Im Zuge des Ausbaus wurde die Parallelfahrbahn aufgegeben und die zur Verfügung stehende
öffentliche Verkehrsfläche neu aufgeteilt, so dass nunmehr sowohl für Fahrzeuge als auch für
Radfahrer und Fußgänger ausreichend Raum zur Verfügung steht.
Die Fahrbahn wurde im Bereich von Nordstraße/Ringstraße bis zur südlichen Einmündung der
Ringstraße im Wesentlichen in einer Breite von 12,50 m und im weiteren Verlauf bis zum Ortsausgang
von 6,50 m ausgebaut. Sie erhielt einen Vollausbau bestehend aus 45 cm Frostschutzkies, 18 cm
bituminöser Tragschicht, 8 cm Asphaltbinder und 4 cm Asphaltdeckschicht (Gesamtaufbau 75 cm ).
Dies stellt erstmalig einen Fahrbahndeckenaufbau nach der erforderlichen Bauklasse 1 dar. Da es
sich bei der Trierer Straße um eine klassifizierte Straße (Bundesstraße) handelt, ist gemäß § 3 Abs. 3
der städtischen Ausbaubeitragssatzung die Fahrbahn nur insoweit abrechenbar, als sie breiter als die
anschließende freie Strecke ist.
Erstmalig wurden auf beiden Straßenseiten Radverkehrsanlagen angelegt. Stadteinwärts wurde ab
ca. 40 m vor Einmündung der Ellerstraße bis zur Einmündung der Nordstraße durchgängig ein 2,00
breiter Radweg angelegt. Stadtauswärts wurde von der Einmündung der Ringstraße bis zur
Einmündung der Röhrigstraße ein zwischen 4,35 m und ca. 5,00 m breiter gemeinsamer Geh- und
Radweg ausgebaut. Im weiteren Verlauf schließt sich bis zum Ende des Grundstückes Trierer Straße
766 ein 2,00 m breiter Radweg an, der seinerseits bis zur Einmündung des Marktplatzes wieder in
einen 4,39 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg übergeht. Zwischen den Einmündungen des
Marktplatzes und der Hochstraße verläuft ein 2,00 m breiter Radweg. Weiter in südlicher Richtung
wurde bis zur Ringstraße ein 2,50 m breiter Zweirichtungsradweg mit 1,10 m breitem
Sicherheitsstreifen angelegt. Dieser geht hinter der südlichen Einmündung der Ringstraße bis zum
Ortsausgang in einen gemeinsamen Geh- und Radweg von 2,70 m Breite über. Sowohl die Radwege
als auch der gemeinsame Geh- und Radweg erhielten einen 40 cm starken Gesamtaufbau bestehend
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Ausdruck vom: 30.01.2013
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aus 13 cm Frostschutzkies, 15 cm hydr. gebundene Tragschicht, 4 cm Brechsand-Splittgemisch und 8
cm starken Betonsteinplatten.
Auf beiden Straßenseiten wurden von der Einmündung der Nord- bzw. der Ringstraße bis zum Ende
der Grundstücke Trierer Straße 781 bzw. 764, zwischen den Einmündungen der Freunder Landstraße
bzw. des Marktplatzes und der Josefsallee bzw. der Hochstraße und von der südlichen Einmündung
der Ringstraße bzw. des auf der gegenüberliegenden Straßenseite abzweigenden Weges bis zum
Ortsausgang ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt. Zwischen den Einmündungen der Hochstraße
und der südlichen Ringstraße wurden dagegen beidseits 4,60 m lange Parkstände ausgebaut.
Parkstreifen und Parkstände wurden in 8 cm starkem Betonsteinpflaster auf 18 cm Frostschutzkies,
15 cm hydr. gebundener Tragschicht und 4 cm Brechsand-Splittgemisch (Gesamtaufbau 45 cm)
befestigt.
Mit Ausnahme der oben beschriebenen Bereiche, in denen ein gemeinsamer Geh- und Radweg
angelegt wurde, wurden im übrigen Ausbauabschnitt beidseitig Gehwege angelegt, die zwischen 3,00
m und 4,00 m breit sind. Der Gesamtaufbau entspricht dem der Radwege und der gemeinsamen Gehund Radwege. Die Grundstücksein- und –ausfahrten wurden in Betonsteinpflaster befestigt.
Der aus den Jahren 1931 - 1933 stammende Mischwasserkanal wurde erneuert, weil dieser in einem
sehr
schlechten
baulichen
Zustand
war.
Der
technische
und
betriebswirtschaftliche
Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der
Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht
gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem
Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Die vorhandenen
Rinnenabläufe wurden durch neue DIN-gerechte Abläufe ersetzt, die für einen langen Zeitraum einen
reibungslosen und raschen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten.
Die Kosten des Ausbaus werden mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten durch Mittel nach dem
Entflechtungsgesetz bezuschusst. Diese decken jedoch nur die unrentierlichen Baukosten und wirken
sich nicht beitragsmindernd aus.
Die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche stellt eine Verbesserung und damit eine
beitragsfähige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden
Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
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1.
Die Einstufung der Trierer Straße im Bereich von Nordstraße/Ringstraße bis zum Ortsausgang
erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen
Beitragssatzung vom 21.12.2007.
2.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………………………..1.342.695,33 €
Hiervon entfallen auf
a) Fahrbahn………………………………………………………………………...…….…260.636,98 €
b) Radweg einschl. Sicherheitsstreifen…………………………………………….…….150.307,67 €
c) Parkstreifen, Parkstände……..………………...……………………………………… 221.159,19 €
d) Gehweg.. ...............................................................................................................332.607,51 €
e) Gemeinsamer Geh- und Radweg……………………………..………………………116.545,67 €
g) Oberflächenentwässerung………............................................................................261.438,31€
3.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
a) die Fahrbahn............................................................................................................52.127,40 €
(20% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a) der städt. Satzung)
b) Radweg einschl. Sicherheitsstreifen……………………………………..……………..30.061,53 €
(20% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b) der städt. Satzung)
c) die Parkstreifen, Parkstände……………………………………………………………132.695,51 €
(60% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c) der städt. Satzung)
d) die Gehwege..........................................................................................................199.564,51 €
(60% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. d) der städt. Satzung)
e) den Gemeinsamen Geh- und Radweg ………………………………………...………52.445,55 €
(45 % gem. § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. e) der städt. Satzung)
g) die Oberflächenentwässerung…………………………………………………………...78.431,49 €
(30% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. g) der städt. Satzung)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand insgesamt............................................................545.325,99 €
4.
Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 der städtischen
Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter
Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen. Unter Zugrundelegung der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS ergeben sich drei unterschiedliche Beitragssätze.
Vorlage B 03/0080/WP16 der Stadt Aachen
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Beitragssatz A
Fahrbahn:
52.127,40 € :
Gehweg:
199.564,51 € : 107.566 m² = 1,86 €/m²
Oberflächenentwässerung:
107.566 m² = 0,48 €/m²
78.431,49 € : 107.566 m² = 0,73 €/m²
3,07 €/m² (Beitragssatz A)
Beitragssatz B
Radweg einschl. Sicherheitsstreifen
30.061,53 € : 111.101 m² = 0,27 €/m²
gemeinsamer Geh- und Radweg
52.445,55 € : 111.101 m² = 0,47€/m²
0,74 €/m² (Beitragssatz B)
Beitragssatz C
Parkstreifen, Parkstände
5.
132.695,51 € : 109.478 m² = 1,21 €/m²(Beitragssatz C)
Die Grundstücke, die von dem o. a. Straßenabschnitt erschlossen sind und auf die der
beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen,
der Bestandteil der Abrechnung ist.
Anlage/n:
keine
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