Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103651.pdf
Größe
37 MB
Erstellt
22.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0767/WP16
öffentlich
22.10.2012
Dez. III / FB 61/30
Einrichtung der Bewohnerparkzone 'N' (Nizzaallee)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.11.2012
15.11.2012
21.11.2012
B0
MA
Rat
Entscheidung
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.
Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "N" mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend
dem beigefügten Plan festgelegt.
2.
Im Bewohnerparkbereich "N" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände
mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als
Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit
Bewohnerparkausweis "N" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer
befreit.
Die Straßen
Försterstraße
Kupferstraße (bis Ende Bebauung)
Lousbergstraße
Nizzaallee
Rütscher Straße
Theresienstraße
Weyhestraße
werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
Die Parkstände auf der Ludwigsallee (zwischen Salvatorstraße und Roermonder Straße) und
Roermonder Straße (zwischen Ludwigsallee und Rütscher Straße)
werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen.
Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.10.2012
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3.
Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden
innerhalb des Viertels verzichtet.
4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 9:00 bis 21:00
Uhr festgesetzt.
5.
Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6.
Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "N" soll schnellstmöglich erfolgen.
7.
Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8.
Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus
der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung
offeriert.
9.
Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
10. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz,
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d) Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren
zu beschließen.
11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die
in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.
Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "N" mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend
dem beigefügten Plan festgelegt.
2.
Im Bewohnerparkbereich "N" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände
mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als
Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit
Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.10.2012
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Bewohnerparkausweis "N" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer
befreit.
Die Straßen
Försterstraße
Kupferstraße (bis Ende Bebauung)
Lousbergstraße
Nizzaallee
Rütscher Straße
Theresienstraße
Weyhestraße
werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
Die Parkstände auf der Ludwigsallee (zwischen Salvatorstraße und Roermonder Straße) und
Roermonder Straße (zwischen Ludwigsallee und Rütscher Straße)
werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen.
3.
Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden
innerhalb des Viertels verzichtet.
4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 9:00 bis 21:00
Uhr festgesetzt.
5.
Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6.
Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "N" soll schnellstmöglich erfolgen.
7.
Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8.
Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus
der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung
offeriert.
9.
Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
10. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz,
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d) Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren
Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.10.2012
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zu beschließen.
11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1.
Sonderparkberechtigt werden:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz.
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d)
2.
Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren.
Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
223435,78
223435,78
0
0
0
0
Ergebnis
-223435,78
-223435,78
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
-Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben
ausreichende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
21.994,98
21.994,98
0
0
0
0
Ergebnis
-21.994,98
-21.994,98
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
ausreichende Deckung vorhanden
Deckung ist gegeben / keine
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Ausdruck vom: 30.10.2012
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Erläuterungen:
Sachstand
Die Ergebnisse der Voruntersuchung wurden in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am
08.03.2012 und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.03.2012 vorgestellt und
beraten. Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten zeigen eine sehr starke Auslastung
des öffentlichen Parkraumangebotes. Eine Verdrängung der "Fremdparker" ist nur mittels einer
Bewirtschaftung des Bereiches möglich.
Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden
Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "N" (Nizzaallee) zu erstellen und
diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen. Ferner wurde die Verwaltung gebeten,
die Einbeziehung der Nebenfahrbahnen der Roermonder Straße zwischen Ludwigallee und
Rütscherstraße in den Bereich "N" - heute zu "K" (Kruppstraße) gehörig - zu überprüfen.
Bürgerinformationsveranstaltung
Am 24.04.2012 wurde in der Evangelischen Kirchengemeinde, Nizzaallee 20, eine
Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 95 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen (s. Anlage 3).
Außerdem gingen weitere schriftliche und telefonische Eingaben ein (s. Anlage 4).
Wesentliche Themen waren der hohe Parkdruck, der auf die Anwohner, auf Besucher des
Pontviertels und des Arbeitsamtes zurückgeführt wird, der Wegfall von Parkplätzen im
Zusammenhang mit der rettungstechnischen Erschließung und der Müllentsorgung, die
Benachteiligung von Besuchern der Anwohner bzw. die Ausstellung von Besucherausweisen, die
Ausweitung der Gebührenpflichtzeit in den Abendstunden und die Schaffung von weiteren
Parkplätzen. Kritisch wurde angemerkt, dass das Viertel aufgrund seines hohen Studentenanteils
nicht mit anderen Aachener Stadtvierteln zu vergleichen sei. Ein ausführliches Protokoll der
mündlichen Eingaben und eine Zusammenstellung der schriftlichen Eingaben liegt mit den
Antworten der Verwaltung als Anlage 3 bei.
Planung
Mit Einführung des Bewohnerparkens würden die Bewohner eine größere Chance erhalten, in
ihrem Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Hierdurch wird eine Verkehrsberuhigung mit einer
Reduzierung des Parksuchverkehrs erzielt. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone ist gleichzeitig
ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen
befürwortet die Verwaltung die Einrichtung der Bewohnerparkzone "N".
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "N" wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage
6). Die Bürgereingaben wurden soweit möglich berücksichtigt. Alle Parkplätze im öffentlichen
Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.
Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.10.2012
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Die Beschilderung erfolgt auf der Verkehrsstraße Ludwigsallee mit Verkehrszeichen 314 StVO mit
Zusatz "Zone N mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit
Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen).
Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die
Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Die Einbeziehung der Anliegerfahrbahn Roermonder Straße zwischen Ludwigsallee und
Rütscherstraße in die Bewohnerparkzone "N" ist in der Planung berücksichtigt. Da dieser Bereich
bisher zur Zone "K" gehört müssen die Bewohner, die einen gültigen Bewohnerparkausweis
haben, angeschrieben und zur kostenfreien Umschreibung des Ausweises aufgefordert werden.
Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "N" wurden für 15 Parkscheinautomaten und die
notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 95.000,-- Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen
unter "PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1" Einrichtung Bewohnerparken (120.000 Euro).
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten
Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone N ihren Hauptwohnsitz haben und
darüber hinaus
a)
mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder
b)
ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung
lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder
c)
Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d)
Nutzer von Cambio-Fahrzeugen
Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb
Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, darüber hinaus 0,05 € je angefangene
Zeiteinheit von 6 Minuten gelten.
Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben,
ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier wie schon in den Bereichen "T", "Ost
2", "O", "J 1" und "K" keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg. Bereichen wurden mit
dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.
Um auch den Beschäftigten im Bereich N ein verbessertes Mobilitätsangebot zu offerieren, wird
vorgeschlagen, den Gewerbebetrieben das Job-Ticket-Angebot vorzustellen.
Zur Reduktion des Einstiegspreises bietet es sich an, in den ersten Jahren Einnahmen aus der
Parkraumbewirtschaftung zu verwenden. Der Bewohnerparkbereich weist über die Achse
Roermonder Straße und Alleenring gute ÖPNV-Anbindungen auf, somit kann mit einem zusätzlich
günstigeren Tarif-Angebot eine attraktive Mobilitätsalternative angeboten werden. Dabei kann
sowohl ein vollständiger Umstieg auf den ÖPNV als auch die Verknüpfung Park + Ride genutzt
Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.10.2012
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werden. Schließlich würde ein solches Angebot die Aktivitäten der Stadt im Rahmen des
Luftreinhalteplanes unterstützen.
Um dem Wunsch der Anwohner nach einer kostengünstigen Besucherparklösung für mehrere
Tage nachzukommen, könnte ein Tagesticket zu einem Preis von 5,-- € - die Behandlung zur
Änderung der Parkgebührenordnung ist für dieselbe Sitzung vorgesehen - angeboten werden.
Alternativ könnte das Angebot auch nur im Bereich der vorderen Anliegerfahrbahn an der
Roermonder Straße angeboten werden. Damit könnte eventuell auftretenden Parksuchverkehren,
vor allem von Besuchern der nahegelegenen Innenstadt, vorgebeugt werden.
In der Weyhestraße wird heute auf beiden Straßenseiten aufgeschultertes Parken geduldet. Um
die ca. 2,00 m breiten Gehwege den Fußgängern wieder in ihrer ganzen Breite zur Verfügung zu
stellen und gleichzeitig die rettungstechnische Erschließung und die Müllentsorgung
sicherzustellen, ist für die Weyhestraße alternierendes Parken entlang des Fahrbahnrandes
geplant.
Da auch in der Nizzaallee das Längsparken ausschließlich am Fahrbahnrand erfolgen soll und die
Grünstreifen u.a. zum Schutz der Bäume wieder rekultiviert werden sollen, sind auch hier
Ausweichflächen vorgesehen.
Für die Försterstraße wurde alternativ zur vorhandenen Parksituation – beidseitig aufgeschultertes
Parken – wechselseitiges Fahrbahnrandparken geplant, damit die vorhandenen Gehwege nicht
durch parkende Fahrzeuge eingeengt werden. Bei dieser Alternative würden 43 Parkplätze
entfallen. Da die Anwohner eine Reduzierung des Parkplatzangebotes in der Försterstraße
ablehnen, wird die Einrichtung des alternierenden Parkens nicht weiter verfolgt.
Der von den Anwohnern nicht akzeptierten Reduzierung des Parkplatzangebotes zugunsten der
Sicherstellung der rettungstechnischen Erschließung und der Müllentsorgung kann aus
Sicherheitsgründen nicht zugestimmt werden.
Von Seiten der Anwohner wurde vorgeschlagen, in der "kleinen" Nizzaallee, unter Einbeziehung
des Gehweges, auf der Seite der Grünanlage zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Bei einer
vorhandenen Fahrbahnbreite von 6,00 m und einem unbefestigten Gehweg von 1,35 m ist auch bei
Einbeziehung des Gehweges kein beidseitiges Parken möglich. Hierfür müsste mindestens eine
Breite von 7,50 m zur Verfügung stehen - 2 x 2,00 m Parken und 3,50 m Fahrbahn -, vorhanden
sind jedoch nur 7,35 m.
Einige Anwohner haben sich für eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit - zurzeit außerhalb des
Alleenringes Mo.-Fr. 19.00 Uhr und Sa. 14.00 Uhr - ausgesprochen, da sie befürchten, dass
Besucher des Pontviertels weiterhin die Parkplätze der Zone "N" nutzen werden. Die Verwaltung
folgt diesen Wünschen und schlägt vor, die Bedienpflicht in „N“ auf 21 Uhr auszudehnen.
Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.10.2012
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Heute sind im Viertel ca.922 legale Parkplätze vorhanden, nach den mit der vorgesehenen
Planung vorgeschlagenen Maßnahmen werden ca. 860 legale Parkplätze zur Verfügung stehen.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor.
1.
Den im beigefügten Plan dargestellten Bereich "N" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner
einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
2.
Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit
Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als
Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind, die Bewohner mit
Bewohnerparkausweis "N" von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu
befreien und die Straßen Försterstraße, Kupferstraße (bis Ende Bebauung), Lousbergstraße,
Nizzaallee, Rütscher Straße, Theresienstraße und Weyhestraße, als Bewohnerparkzone und
die Parkstände auf der Ludwigsallee (zwischen Salvatorstraße und Roermonderstraße) und
Roermonder Straße (zwischen Ludwigsallee und Rütscher Straße) mit der
Positivbeschilderung StVO Z. 314 mit Zusatz "Zone N mit Parkschein" zu versehen.
3.
Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis samstags von 9.00
Uhr bis 21.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von
Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
4.
Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
5.
Den Bewohnerparkbereich "N" schnellstmöglich einzurichten.
6.
Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7.
Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus
der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung
offeriert.
8.
Sonderparkberechtigt werden:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind
und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt
wird
d) Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren
Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.10.2012
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9.
Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
10.
Ein Tagesticket zum Preis von 5,-- € einzuführen.
11.
Die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan Bewohnerparkzonen
2. Übersichtsplan Bewohnerparkzone "N"
3. Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
4. Schriftliche Bürgeranregungen und -bedenken
5. Lageplan Zustand
6. Lageplan Planung
7. Querschnitt kleine Nizzaallee
8. Querschnitt Weyestraße
Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.10.2012
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Übersicht
Bewohnerparkzonen
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September 2012
Übersichtsplan
Bewohnerparkzone ”N”
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Q/08Verkehrsplanung/Parken(Ha)/Bewohnerparken/Parkbereich_N/Pläne/10-09-15 Übersichtsplan N
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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Anlage 2
Fachbereich 61
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
- FB 61/31 -
Aachen, den 24.04.2012
Hausruf: 6135, Frau Hahnbück
Einrichtung der Bewohnerparkzone “N" (Nizzaallee)
hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
A) Bürgerinformationsveranstaltung in der Evangelischen Kirchengemeinde, Nizzaallee
20 am 24.04.2012, 19.00 Uhr – 21.00 Uhr
Teilnehmer: Herr Müller (FB 61/30)
Frau Hahnbück (FB 61/31)
Frau Weisz (FB 61/30)
ca. 95 Bürgerinnen und Bürger
Nach der Begrüßung der Anwesenden erläuterte Herr Müller Hintergründe, die zu der
beabsichtigten Einführung des Bewohnerparkens führten. Daraufhin wurden die wesentlichen
Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Untersuchung sowie die Planung von
Frau Hahnbück vorgestellt.
Neben grundsätzlichen Anmerkungen wurden verschiedene Themenbereiche von den
BürgerInnen angesprochen. Diese werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt und
beantwortet.
Grundsätzliche Anmerkungen/ Fragen zur Einrichtung der Bewohnerparkzone:
Es wurde gefragt, ob es einen Anlass gibt die Bewohnerparkzone einzurichten oder ob sich die
Verwaltung generell irgendwann mit dem Parken in einem Bezirk beschäftigt.
Wer ist die Politik und wer hat den Impuls gegeben?
Es wurde mehrfach gefragt, ob die Planung noch beeinflusst und der Beschluss abgelehnt
werden kann.
Welche Möglichkeiten haben die Anwohner gegen das Vorhaben zu wirken?
Gibt es Fälle in denen das Bewohnerparken abgelehnt worden ist?
Es gab Fragen zu den Datengrundlagen: Wie werden Bewohner definiert im Bezug auf die
Parkzone und wie werden Studenten gelistet, die kein AC-Kennzeichen haben?
Bemerkt wurde, dass die Daten bereits 1 Jahr alt sind und zudem im Februar erhoben wurden,
als viele Studenten bereits nicht mehr in Aachen waren, aufgrund der
Klausurenphase/Semesterferien. Wie repräsentativ sind die Daten folglich? Reicht eine
einmalige Erhebung. Ist es nicht sinnvoller in jedem Haushalt spezifisch zu fragen, wie viele
Autos angemeldet sind?
Es wurde angemerkt, dass sehr viele Studenten im Viertel wohnen und die Erhebung im Februar
suboptimal gewesen wäre. Der Parkdruck ist höher als erfasst. Vor allem in Richtung Innenstadt
ist ein wesentlich höherer Parkdruck zu verzeichnen.
Bereits der Wegfall von Parkflächen am Teufelsdenkmal trübte die Stimmung.
Es wurde gefragt, ob Leute in Gebieten, in denen bereits eine Bewohnerparkzone eingerichtet
wurde zufriedener sind.
Es wurde nach der Treppe von der Rütscher Straße auf die Roermonder Straße gefragt. Wieso
ist diese Treppe nicht im Plan? Viele Leute parken in der Rütscher Straße und laufen dann zur
Roermoder Straße.
Schilder und Parkautomaten tragen nicht zur Verschönerung des Viertels bei.
Der Antrag an die Stadt Aachen die Bedienzeiten zu überprüfen liegt bereits seit 1 Jahr vor. Die
Nizzaallee ist durchaus als Problemviertel zu sehen.
Jede Straße weißt ihre eigene Problematik auf. In der Kupferstraße sind Maßnahmen
(Markierungen, neue Poller, Beschilderung) noch nicht ganz abgeschlossen, was derzeit zu
Verwirrung führt. Das sollte möglichst schnell behoben werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Prinzipiell bekommt die Verwaltung zur Bearbeitung von Bewohnerparkbereichen Vorgaben aus
der Politik, die dann nach einer Prioritätenliste bearbeitet werden.
Im Falle der Bewohnerparkzone „N“ liegt ein einstimmiger Beschluss aller Beteiligten im
Mobilitätsausschuss zu Grunde, sich mit der Empfehlung der Parkraumbewirtschaftung zu
beschäftigen.
Die Planung kann durchaus noch beeinflusst werden. Die Verwaltung nimmt Meinungen auf und
arbeitet diese in die Planung ein.
Die Bewohner hatten die Möglichkeit ihre Äußerungen in der Bürgerinformation abzugeben,
konnten ihre Meinung aber auch in den bereitgestellten Briefkasten werfen oder über das
Internet an die Verwaltung senden. Alle Äußerungen werden berücksichtigt.
Es gibt bisher keinen Beschluss, dass die Zone eingerichtet wird.
Die Erhebungsmethodik greift auf die Zulassungs- und Anmeldestatistik zurück. Bewohner sind
im Falle der Bewohnerparkzone alle im Planungsgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldeten
Personen. Die erfassten Kfz sind folglich alle Kfz, die auf die Bewohner in diesen Straßen
2
zugelassen sind. Kfz von Studenten, die auf die Eltern zugelassen sind oder Kfz, die auf eine
Firma zugelassen sind, können aufgrund der Datengrundlage nicht als Kfz eines Bewohners
erfasst werden. Sind die Fahrzeuge zusätzlich nicht in Aachen gemeldet, so werden sie unter
‚Kein-AC-Kennzeichen‘ gelistet. Diese Systematik ist nur durch sehr aufwendige Erhebungen zu
verbessern.
Obwohl die Daten bereits 1 Jahr alt sind, können sie für eine Betrachtung verwendet werden.
Die Erfahrung aus anderen Bewohnerparkzonen zeigte, dass dieses Bild meist repräsentativ
war. Der Vorteil für die Bürger wäre, dass weniger Fremdparker in das Viertel kommen würden
und somit der Parkdruck sinkt. Ziel ist es, dass ‚Nicht-Anwohner‘ die vorhandenen Parkhäuser in
der Innenstadt nutzen und nicht mehr den Parkraum nachfragen, der den Bewohnern zusteht.
Die Erhebung wurde am Dienstag, den 01. Februar 2011 durchgeführt und die Vorlesungszeit
des Wintersemesters 2010/2011 an den Fach- und Hochschulen ging bis 04. Februar 2011.
In Gebieten, in denen bereits eine Bewohnerparkzone eingerichtet wurde, hat sich die
Möglichkeit einen Parkplatz zu finden für die Bewohner erhöht. Es gab nach der Einrichtung
wenig Beschwerden und keine Anträge die Zonen wieder abzuschaffen.
Die Treppe von der Rütscher Straße auf die Roermonder Straße befindet sich auf einem
privaten Grundstück und kann nicht öffentlich genutzt werden.
Gegen die Errichtung der Parkzone:
Wieso soll die nächste Bewohnerparkzone in diesem Viertel eingerichtet werden und nicht in
anderen innenstadtnahen Gebieten, in denen auch hoher Parkdruck herrscht, wie z.B. auf der
Hörn oder am Kurpark?
Es wurde festgehalten, dass die Hauptbetroffenen die Bewohner sind und Fremdparker nur eine
Minderheit darstellen. Die Einrichtung der Parkzone würde das Problem der Parkplatzsuche in
diesem reinen Wohngebiet nicht beseitigen. Die neue Aufteilung des Parkraums zeigt, dass
sogar Flächen entfallen.
Die letzten 30 Jahre hat das Parken im Viertel auch funktioniert. Das einzige Ziel der Stadt ist,
eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen und nicht für eine bessere Parkplatzsituation zu
sorgen.
Es wurde gefragt ob zwei Bewohnerparkausweise für insgesamt 60 € im Jahr angeschafft
werden müssen, auch wenn man nur im Wechsel auf der Straße und auf einer privaten
Parkfläche parkt?
Ist es nicht möglich einen Bewohnerparkausweis für zwei Autos zu bekommen?
Die Gelder zur Einrichtung der Bewohnerparkzone sollen lieber für andere Maßnahme, wie z.B.
die Erneuerung der Straßenbeläge verwendet werden.
Das einzige Argument für die Einrichtung der Bewohnerparkzone ist die Freiflächenschaffung für
Feuerwehrwege. Für die Bewohner stellt sie jedoch keinen Gewinn dar.
3
Die Einrichtung der Bewohnerparkzone würde lediglich zu einer Verschiebung des Problems
führen, denn was machen Leute, die keinen Bewohnerparkausweis bekommen? Es wurde
gefragt, ob auch Freiberufler, Büroinhaber oder Beschäftigte einen Bewohnerparkausweis
erhalten. Auch wurde erwähnt, dass Fahrer von Leihwagen keinen Bewohnerparkausweis
erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Reihenfolge der Einrichtung von Parkzonen wird durch die Politik festgestellt.
Die Untersuchung zeigt, dass ein hoher Fremdparkeranteil im Vierte besteht.
Entfallende Flächen sind auf die notwendigen vorzuhaltenden Mindestmaße zurück zu führen,
insbesondere die notwendigen Aufstellflächen für die Feuerwehr. Dies ist ein Thema der
Vorsorge und der Sicherheit. Der Eingriff wird so gering wie möglich gehalten.
Die Bewohnerparkausweise sind fahrzeugbezogen und enthalten das Kennzeichen des
jeweiligen Fahrzeuges, daher muss für jedes Fahrzeug ein Ausweis beantragt werden.
Jeder berechtigte Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis.
Seitens der Stadtverwaltung gibt es kein Interesse Bewohnerparkzonen aus fiskalischen
Gründen einzurichten.
Auch Freiberufler etc. gehören nicht zu den berechtigten Personengruppen. Es gilt das Ziel
Bewohner bei der Parkplatzsuche zu bevorrechtigen.
Zur Einrichtung:
Es wurde mehrfach gefragt, wie Langzeitbesucher behandelt werden. Wo können diese parken
und zu welchen Konditionen.
Wieso ist vor den Bäumen/ Grünfeldern in der Kupferstraße kein Parallelparken erlaubt?
Wie viele Parkplätze sind insgesamt geplant?
Die Bedienpflichtzeiten wurden nachgefragt. Die Bewohnerparkzone würde den Bewohnern
nicht helfen, wenn nachts umsonst geparkt werden darf und tagsüber nicht. Nachts herrscht der
größere Parkdruck. Wieso wird davon ausgegangen, dass nachts nur Bewohner die Parkplätze
nutzen? Die Betriebszeiten müssten ausgedehnt werden, z. B. bis 22 Uhr.
Wie hoch sind die Kosten für die Maßnahmen?
Es wurde festgestellt, dass es keine öffentlichen Zahlen zu den Bewohnerparkzonen gibt. Wie
viele Ausweise und Parkplätze gibt es?
Wie werden Nebenwohnsitzler behandelt?
Welche Möglichkeiten haben Personen, die nicht berechtigt sind einen Ausweis zu beantragen?
Es wurde gefragt, ob das Parken vor privaten Garagen gestattet ist.
Wieso werden die 18 Stellplätze in der Buchenallee ausgenommen aus der Bewohnerparkzone?
Es wurde angemerkt, dass sowohl in der Weyhestraße als auch am Kloster große
Baumaßnahmen durchgeführt werden. Es werden neue Wohnflächen geschaffen, diese führen
4
zu zusätzlichem Verkehr. Wie wird mit dem zusätzlichen Verkehr umgegangen?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der zukünftig freien Parkplätze?
Es wurde gefragt wie die Straßeneinteilung mit Gehweg, Fahrbahn, Gehweg und
aufgeschultertem Parken funktionieren soll.
Warum sollen jetzt Maßnahmen für die Zufahrt von Feuerwehrfahrzeugen in der Försterstraße
durchgeführt werden?
Wieso wird der Verkehr in der Weyhestraße in Einbahnregelung geführt?
Es wurde angemerkt, dass das Parallelparken auf der Kupferstraße verboten ist, da die
Feuerwehr mit der Rettungsleiter sonst nicht mehr an die Häuser kommen würde.
Die obere Roermonder Straße soll in die Parkzone N aufgenommen werden um erweiterte
Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Es gab auch Anregungen den oberen Teil der Roermonder Straße weiterhin der Zone „K“
zuzuordnen.
In der Rütscherstraße gibt es sehr viele Fremdparker, v.a. Personen, die bei der Agentur für
Arbeit arbeiten nutzen die Parkflächen.
In der kleinen Nizzaallee konnten im Winter sehr viele Fahrzeuge beobachtet werden, die über
einen langen Zeitraum dort parken.
Die Entstehung von Campus West muss berücksichtigt werden. Es werden ganz neue
Situationen entstehen.
Försterstraße/ Ecke Nizzaallee: Hier herrscht sehr starker Parkdruck, die Radien in den
Einmündungsbereichen sind selbst für Pkw zu eng.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist keine Höchstparkdauer vorgesehen. Somit können Besucher so lange parken wie sie
möchten, müssen aber während der Betriebszeiten Gebühren entrichten.
Das Längsparken vor den Baumfeldern in der Kupferstraße ist verboten, um die
rettungstechnische Erschließung der Häuser sicherzustellen.
Insgesamt werden ca. 860 Parkplätze zur Verfügung stehen. Nur wenn die Planvariante gewählt
wird, in der in der Försterstraße das Parken auf die Fahrbahn verlegt wird, fallen noch ca.44
Parkplätze weg. Heute stehen ca. 920 Parkplätze zur Verfügung.
Bisher sind die Bedienpflichtzeiten außerhalb des Alleenringes montags bis freitags 9 – 19 Uhr
und samstags 9 – 14 Uhr.
Die Maßnahmenkosten sind noch nicht kalkuliert.
Es gibt Bewohnerparkzonen, in denen werden mehr Ausweise ausgestellt, als Parkplätze zur
Verfügung stehen. Aber grundsätzlich parken nicht alle, die einen Bewohnerparkausweis zur
Verfügung haben zur selben Zeit, insgesamt wird mehr „zur Verfügung stehender „ Parkraum
geschaffen.
Grundsätzlich sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz im Gebiet haben vom
5
Bewohnerparken ausgenommen.
Für Gewerbetreibende können gegebenenfalls Job-Tickets für den ÖPNV bezuschusst werden.
Das Parken vor privaten Garagen ist durch die Eigentümer/Berechtigten grundsätzlich
rechtskonform.
Die 18 Parkplätze in der Buchenallee werden für Besucher des Lousbergs vorgehalten.
In der Literatur gibt es keine Werte, die die Entlastung durch die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone widergeben. Aber es gibt positive Erfahrungswerte aus anderen Parkzonen.
Der prozentuale Anteil der zukünftig freien Parkplätze kann im Detail jedoch nicht prognostiziert
werden. Eine Evaluierung in einer anderen Zone ist beauftragt.
Die Ergebnisse zeigen die Wirksamkeit der Maßnahme.
Das aufgeschulterte Parken ist nur eine mögliche Planungsvariante. Es gilt die verschiedenen
Varianten sinnvoll abzuwägen.
Generell stellt die Försterstraße kein rettungstechnisches Problem dar, die vorgestellte Variante
ohne aufgeschultertes Parken ist nur eine der möglichen.
Die vorhandene Straßenbreite in der Weyestraße lässt keinen Zweirichtungsverkehr und
gleichzeitiges Parken zu.
Eine Einbeziehung der oberen Roermonder Straße in den Bereich „N“ ist in der Planung
enthalten.
In den Einmündungsbereichen wurden bei der Planung die notwendigen Radien auch für die
rettungstechnische Erschließung und die Müllentsorgung berücksichtigt.
Anregungen:
Es wurde gefragt, ob es nicht möglich bzw. sinnvoll wäre Einbahnstraßen, insbesondere in der
Nizzaallee im Abschnitt zwischen kleiner Nizzaallee und Theresienstraße, einzurichten. Daraus
folgend entstand die Frage, wie viel Parkflächen durch die Einführung von Einbahnstraßen
gewonnen würden.
Wäre einseitiges Parken nicht sinnvoller, z.B. in der Weyhestraße?
Der Bendplatz solle für das Parken der Auswärtigen genutzt werden.
Vielleicht wäre es eine Möglichkeit den Fußweg auf der kleinen Nizzaallee abzuschaffen um
neue Parkplätze zu schaffen.
Für Besucher gibt es die Idee der Besucherausweise.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einrichtung von Einbahnstraßen bedeutet einen großen Eingriff in die Verkehrsführung. Die
Planung der Bewohnerparkzone sollte aber möglichst ohne große Veränderung der
Verkehrsführung im Viertel geschehen. Im konkreten Fall Nizzaallee zwischen kleiner Nizzaallee
und Theresienstraße sollte ein besserer Verkehrsfluss durch die Schaffung von
6
Ausweichflächen gewährleistet werden.
Einseitiges Parken und die daraus folgende Verbreiterung der Fahrbahnfläche fördert
grundsätzlich schnellere Fahrweisen.
Inwieweit in der kleinen Nizzaallee die vorhandene Fahrbahnbreite einschließlich der
Fußwegbreite entlang der Grünfläche ausreicht um beidseitiges Parken anzubieten, muss
geprüft werden.
Das Bewohnerparksystem in Aachen wird weiter diskutiert. Neue Ideen werden in die
Diskusionen aufgenommen.
B) Weitere schriftliche/telefonische Eingaben liegen vor:
1. Eine Anwohnerin beklagt, dass auf der Nizzaallee mit der Abpollerung des Grünstreifens das
Parken in zweiter Reihe nicht mehr möglich ist. Aufgrund des Parkdruckes sollten weitere
Parkmöglichkeiten geschaffen und nicht reduziert werden.
2. Es wird nachgefragt wie die Chancen für Bewohner verbessert werden und warum nicht erst
ab 18 Uhr Bewohnerparken eingerichtet wird. Kundige Bürger sollten in die Planung einbezogen
werden.
3. Ein Anwohner der Ludwigsallee ist gegen das Bewohnerparken, und schlägt vor, dass der
Tarif bei längerer Parkzeit günstiger werden sollte, sowie die Einführung eines Besuchertickets.
4. Ein Anwohner der Nizzaallee merkt an, dass der Parkdruck seiner Wahrnehmung nach durch
Autofahrer entsteht, die in der Woche in der Stadt arbeiten bzw. durch Studenten, die im Bereich
wohnen und nicht gemeldet sind. Er schlägt vor, die Gebührenpflichtzeit auf Mo – Fr. 9:00 bis
17:00 Uhr zu beschränken, da ihn die samstägliche Parkgebühr für seine Besucher stört.
Alternativ sollte der untere Bereich der Nizzaallee und Rütscher Straße vom Bewohnerparken
ausgenommen werden.
5. Es wird nachgefragt, ob man auch einen Besucher-Parkausweis erhalten kann, der nicht nur
für ein Fahrzeug verwendet werden kann.
6. Ein Anwohner der Nizzaallee hat sich gegen die Einrichtung des Bewohnerparkens
ausgesprochen.
7. Es wird nachgefragt, ob auch Zweitwohnsitzler, die mehrere Tage im Monat beruflich in
Aachen sind, einen Ausweis erhalten. Außerdem wird von der Erfahrung berichtet, dass es
schwierig ist abends im Bereich Theresienstraße einen Parkplatz zu finden.
8. Die Einrichtung des Bewohnerparkens wird von einer Anwohnerin befürwortet.
9. Ein Anwohner befürwortet das Bewohnerparken und schlägt vor, die Gebührenpflichtzeit auf
24 Uhr auszudehnen, da ab 21 Uhr die Besucher der Pontstraße einen Parkplatz im Bereich
suchen.
10. Eine Anwohnerin ist strikt gegen die Einrichtung der Bewohnerparkzone.
7
11. Aufgrund der zu schnell fahrenden Kfz wünscht ein Anwohner der Kupferstraße
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Bebauung.
12. Ein Besucher und früherer Student an der RWTH AC hat sich gegen das Bewohnerparken
ausgesprochen.
13. Ein Bürger hat sich gegen das Bewohnerparken ausgesprochen.
14. Eine Anwohnerin hat sich pro Bewohnerparken geäußert, mit den Vorschlägen: Parkzeit
auf drei Stunden begrenzen, Parkgebühr wie in der Innenstadt, Parkgebührenpflicht bis 23 Uhr
bzw. bis 19 Uhr und danach nur noch für Anwohner.
15. Eine Anwohnerin der Roermonder Straße möchte weiterhin im Bereich „K“ parken.
16. Es wurde angeregt die Bewirtschaftung auf die Abend- und Nachtstunden auszudehnen, um
somit der Parkraumnachfrage von Besuchern des Pontviertels entgegenzuwirken.
17. Ein Anwohner hält die Verbesserung der Parkchancen für fragwürdig.
18. Ein Anwohner möchte, dass mehr Parkplätze geschaffen werden und ist gegen die
Reduzierung der Parkplätze in der Försterstraße. Eine Höchstparkdauer sollte eingeführt
werden und „Fremde“ mo. bis fr. nur bis 18 Uhr parken.
19. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone wird für nicht wirksam gehalten, das
Parkplatzangebot muss vergrößert werden. Vorgeschlagen wird die Anlage eines P&R Platzes
parallel zur Kohlscheider Straße oder im Bereich Westbahnhof. Mit der Hochschule sollten
Vereinbarungen getroffen werden, dass die Hochschulparkplätze abends und am Wochenende
für Besucher freigegeben werden.
20. Eine Anwohnerin befürwortet die Einrichtung und schlägt vor, die Gebührenpflichtzeit bis 21
Uhr auszudehnen.
21. Eine Anwohnerin der Kupferstraße beklagt ein durch Fremdparker verursachtes hohes
Parkaufkommen und die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen 30 km/h. Außerdem wird
nachgefragt, ob weiterhin in der Garagenzufahrt geparkt werden darf.
22. Eine Anwohnerin merkt an; dass abends für Bewohner nicht mehr Parkraum geschaffen
wird, Bewohner die kein eigenes Fahrzeug fahren keinen Ausweis erhalten, die Parkraumnot
groß ist, jedoch Parkplätze entfallen und fragt nach, wo Besucher (Freunde, Kinder usw.)
längerfristig parken sollen. Eine weitere Verdichtung der Bebauung soll nicht zugelassen
werden. Die erhobenen Zahlen werden für zu gering gehalten. Es sollen mehr Parkplätze
geschaffen werden, z.B. Parken zwischen den Bäumen, auf der Rasenfläche am unteren Ende
der Nizzaallee und in der kleinen Nizzaallee beidseitiges Parken unter Wegfall des Gehweges
neben der Grünfläche. Das beidseitig aufgeschulterte Parken in der Försterstraße soll erhalten
bleiben.
23. Ein Anwohner befürwortet das Bewohnerparken. Er erwartet jedoch, dass eine nachhaltige
Lösung gefunden wird damit seine sehr breite Zufahrt nicht mehr teilweise zugeparkt wird, da
diese mit LKW befahren wird. Außerdem soll in der Saarstraße Nr. 15 kein Parken erlaubt sein,
8
da der zweite Rettungsweg nur über die Feuerwehrrettungsleiter möglich ist (Auflage der
Feuerwehr).
24. Durch den Wegfall der Parkplätze im Bereich Weyhestraße, Nizzaallee und Theresienstraße
wird eine Zunahme des Parkdrucks und durch das alternierende Parken in der Weyhestraße ein
Beitrag zur Geschwindigkeitszunahme erwartet. Die Gebührenpflichtzeit bis 19 Uhr erscheint zu
kurz.
25. Anwohner der Weyhestraße bemängeln, dass die Untersuchungsergebnisse veraltet sind
und halten sie für nicht relevant. Folgende Verbesserungsvorschläge wurden unterbreitet:
Anbringen von Fahrradabstellmöglichkeiten, Ausweisung bzw. Anlegung von weiteren
Parkplätzen in der Weyhestraße und kleinen Nizzaallee (Rückbau Gehweg), sowie zwischen
einigen Bäumen – nicht bei Rotdornbäumen - auf der Nizzaallee. Ferner sollte die
Gebührenpflicht verlängert werden. Das Parkraumkonzept wird als Verschlechterung und nicht
als Verbesserung der Parksituation gesehen.
26. Ein Anwohner der Ludwigsallee sieht keine Notwendigkeit die Parksituation zu verändern,
außer es würden mehr Parkplätze geschaffen.
27. Ein Anwohner der Weyhestraße begrüßt die Einrichtung der Bewohnerparkzone N, ist
jedoch gegen die Reduzierung der Parkplätze, da damit die Parksituation weiter verschärft wird.
28. Eine Anwohnerin der Lousbergstraße fragt nach, ab wann der Parkausweis benötigt wird.
29. Das Längsparken vor den Baumfeldern – innerhalb der Markierung - in der Kupferstraße
wird für Kleinfahrzeuge gefordert. Es wird nachgefragt, wie die Parkmöglichkeiten für Besucher
bzw. eines Dienstwagens über Nacht oder für ein paar Tage sind. Der Dienstwagen steht drei
bis vier Mal im Jahr zur Verfügung.
30. Es wird auf die Identität der Daten von Theresien- und Weyhestraße hingewiesen. Die
Erhebungsdaten und die Zuordnung der Fahrzeuge werden angezweifelt und es wird
daraufhingewiesen, dass Bewohner mit Garagen oder privaten Stellplätzen keinen Bedarf auf
Bewohnerparken haben. Ferner wird eine Nichtberücksichtigung von Besuchern und Gästen der
Anwohner erwähnt. Es wird kein Vorteil für Bewohner gesehen, da die
Bewohnerbevorrechtigung nur während Zeiten gilt, in denen kein Parkdruck besteht. Das
Bewohnerparken wird in der vorgestellten Form abgelehnt.
31. Es wurde nachgefragt, wo die bei der Veranstaltung ausgelegten Blätter zur Mitteilung von
Anregungen online zu erhalten sind.
32. Eine Anwohnerin ist gegen die Planung und findet tagsüber immer einen freien Parkplatz in
Wohnungsnähe, abends nicht. Sie ist der Meinung, dass die Abendparker auch im Bereich
wohnen.
33. Mehrere Anwohner akzeptieren das Bewohnerparken nur unter folgenden Bedingungen:
Gebührenpflichtzeit muss auf 24 Stunden, auch sonn- und feiertags erweitert werden.
Arbeitnehmer müssen weiterhin im Bereich parken, z.B. mit Besucherparkausweis. Einen
9
Bewohnerparkausweis sollen nur Hauptwohnsitzler mit in Aachen gemeldetem Kfz erhalten. Bei
den Baugenehmigungen soll die Parkplatzsituation berücksichtigt werden.
34. Eine Schwerbehinderte Anwohnerin bittet, das wechselseitige Parken in der Weyhestraße
so zu verändern, dass sie weiterhin vor ihrer Garage parken darf.
35. Eine Anwohnerin fragt nach, wann die Parkzone eingerichtet wird, ab und bis wann und wo
der Ausweis beantragt werden muss, da der Online-Antrag von ihr abgelehnt wird. In einem
weiteren Schreiben (18.04.12 Briefkasten Planaushang in der Woche vor der Veranstaltung)
beklagt die Anwohnerin, dass Ihre E-Mail vom 16.04.12 noch nicht beantwortet wurde. Ebenso
wies sie darauf hin, dass der Plan weitgehend unverständlich ist.
36. Der Anwohner ist gegen die Einrichtung der Bewohnerparkzone, stattdessen sollen die
Straßen Nizzaallee, Försterstraße und Theresienstraße als Einbahnstraßen eingerichtet bzw. in
der Nizzaallee und der Kupferstraße die Fahrbahndecke erneuert werden.
37. Der Anwohner ist gegen die Einführung des Bewohnerparkens, da die Meinung vertreten
wird, dass der Parkdruck nicht abnehmen wird, insbesondere durch die wegfallenden
Parkplätze. Auch wird die Bewohnerparkzone als Einschränkung für Besucher empfunden.
Ferner wird angemerkt, dass im Lousbergviertel Besucher willkommen sind.
38. Es wurde angemerkt, dass die Ausfahrt zum Neubau der Ev. Studentengemeinde (ESG) in
den Plänen nicht berücksichtigt ist und die Schilder „Verbot der Einfahrt“ in die kleine Nizzaallee
besser sichtbar gemacht werden müssen. Ferner wird nach Parkscheinen für mehrere Tage für
Übernachtungsgäste gefragt und was mit den Parkern, die zwischen den Bäumen parken und
über den Gehweg fahren, geschieht.
39. Die Einrichtung von „N“ wird abgelehnt, da das Parken seit Jahren reibungslos funktioniert.
Es wird angemerkt, dass Studenten ihre Fahrzeuge auf grundstückseigenen Flächen abstellen
und Garagenbesitzer ihre Fahrzeuge in der Garage parken sollten. Dann würden bis zu 100
Parkplätze auf der Straße frei.
40. Hauseigentümer haben gebeten, für einen geplanten Parkscheinautomaten einen neuen
Standort zu suchen, da die Hausfassade aufwendig restauriert wurde. Ferner wurde
daraufhingewiesen, dass ein vorhandenes Baumfeld bei der Planung nicht berücksichtigt wurde.
Die Fläche wurde nach einer Baumaßnahme nicht rekultiviert. Hierfür möchten die
Hauseigentümer die Patenschaft übernehmen und weiter verschönern.
41. Eine Anwohnerin spricht sich gegen das Bewohnerparken aus, mit der Anregung, weitere
Parkplätze zu schaffen.
42. Es wird vorgeschlagen; zur Verbesserung der Situation für Feuerwehr und Müllabfuhr vor
allem in der Kupfer- und Theresienstraße Einbahnstraßen einzurichten. Außerdem sollte die
Gebührenpflichtzeit auf montags bis freitags von 17 bis 19 Uhr festgelegt und für Besucher
Alternativparkmöglichkeiten oder zumindest stark kostenreduziertes Parken ermöglicht werden.
Ferner wird angemerkt, dass befreundete Familien der im Viertel ansässigen Familien für die
10
Nutzung des Spielplatzes in der Rütscher Straße Parkgebühren zahlen müssen. Ebenso werden
Probleme gesehen, wenn der Zweitwagen nicht im Viertel geparkt werden darf.
43. Eine Anwohnerin ist gegen die Einrichtung. Die Helligkeit der Straßenbeleuchtung sollte
jedoch verbessert werden.
44. Ein Anwohner wünscht die Ausweitung der Gebührenpflichtzeit, da der Parkdruck vor allem
abends, nachts und bis zum frühen Morgen herrscht. Für die Anwohner wird keine
Verbesserung gesehen. Ferner wird angemerkt, dass die Informationen viel zu spät gegeben
werden und eine Transparenz für den „Normalbürger“ nicht vorhanden ist.
45. Ein Anwohner der Anliegerfahrbahn Roermonder Straße ist für die Integration in den Bereich
„N“, bisher „K“.
46. Die Anwohnerin ist gegen die Einrichtung.
Stellungnahme der Verwaltung:
- Die Poller wurden zum Schutz der Grünflächen und der Bäume aufgestellt. Ziel ist es mit der
Einrichtung von Bewohnerparken den Parkdruck zu verringern und für die Bewohner die
Chancen auf einen freien Parkplatz zu verbessern. (zu 1)
- Mit Einrichtung von Bewohnerparkzonen findet eine Verdrängung von Fremdparkern statt, u.a.
auch in den Abendstunden. Mit der Bürgerinformation wird den Anwohnern ein
Planungsvorschlag unterbreitet und die Möglichkeit gegeben Bedenken und Anregungen
abzugeben. (zu 2)
- Der Parktarif ist Bestandteil der Parkgebührenordnung und wurde zuletzt am 11.05.2011 vom
Rat der Stadt Aachen beschlossen. Die Ausgabe von Besuchertickets entspricht nicht den
gesetzlichen Bestimmungen. Ein günstiges Tagesticket wäre denkbar. (zu 3)
- Bei einer Herausnahme des unteren Bereiches von Rütscher Straße und Nizzaallee aus der
Bewohnerparkzone würde aufgrund von Verdrängungen auch in diesen Straßenabschnitten der
Parkdruck erhöht werden. (zu 4)
- Besucher-Parkausweise entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen. (zu 5)
- Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden im Rahmen des Verkehrskonzeptes Lousberg
bearbeitet. (zu 11)
- Wegen der Besucherverkehre soll auf eine Höchstparkdauer verzichtet werden, ein
ausschließliches nächtliches Parken für Anwohner ist mit den gesetzlichen Regelungen nicht
vertretbar. (zu 14)
- Seit dem 1. Juli 2011 bewirtschaftet die RWTH ihren Parkraum. Seitdem ist das Parken dort
kostenpflichtig und nur mit einer entsprechenden Legitimation der RWTH zulässig. Bis dahin
waren einige TH-Parkplätze für Bewohner freigegeben, was seitdem nicht mehr möglich ist. Mit
der Th werden weitere Gespräche über eine Mitnutzung für Bewohner geführt. (zu 19)
- Das hintereinander Parken von PKW innerhalb der überbreiten Zufahrt – auf Privatgelände 11
lässt kein Befahren von LKW erkennen. Die PKW werden am Befahren der Zufahrt von den
Parkern im öffentlichen Straßenraum nicht behindert. Wegen des zweiten Rettungsweges in der
Saarstraße wurde der Eigentümer gebeten einen schriftlichen Nachweis der Feuerwehr vor zu
legen. (zu 23)
- Da bei der Planung die Vorgaben zur rettungstechnischen Erschließung und zur
Müllentsorgung berücksichtigt wurden, müssen zwangsweise einige Parkplätze entfallen. (zu 24)
- Die Einrichtung soll spätestens Anfang 2013 erfolgen. (zu 28)
- Laut vorhandener Beschilderung müssen die Fahrzeuge in der Kupferstraße quer zur
Fahrbahn und innerhalb der Markierung geparkt werden. Besucher müssen während der
Gebührenpflichtzeit ein Ticket ziehen, dies gilt auch für das Parken des Dienstwagens. (zu 29)
- Bei dem Diagramm, das die Belegung der Weyhestraße zeigen sollte, wurden irrtümlich die
Daten der Theresienstraße dargestellt. Hinsichtlich der Zuordnung der Fahrzeuge wurde ein
übliches Verfahren angewendet. Besucher und Gäste von Anwohnern sollen wie auch in
anderen Parkbereichen berücksichtigt werden, indem auf eine Höchstparkdauer verzichtet
werden soll. (zu 30)
- Anregungen können ohne besondere Form per Post oder E-Mail zugesandt werden. (zu 31)
- Eine Änderung der Parkordnung wird überprüft. Ansonsten hat die Anwohnerin, bei
entsprechender Schwerbehinderung, die Möglichkeit einen personenbezogenen Parkplatz zu
beantragen. (zu 34)
- Informationen zur Ausweisausstellung erfolgen vier bis sechs Wochen vor Inbetriebnahme
einer Bewohnerparkzone. Die E-Mail vom 16.04.12 wurde am 19.04.12 beantwortet. Der
Lageplan enthält eine Legende mit Darstellung von Gehwegen, Parkplätzen, Grünflächen und
Parkscheinautomaten, gerne wird dies auch in bilateralem Gespräch erläutert. (zu 35)
- Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme war die Ausfahrt zur ESG nicht vorhanden. Parkern in
zweiter Reihe – zwischen den Bäumen – ist nicht gestattet und wird geahndet. Die
Schilderstandorte „Verbot der Einfahrt“ in die kleine Nizzaaallee sind aus beiden Fahrtrichtungen
aus Sicht der Verwaltung gut erkennbar. (zu 38)
- Für den geplanten Parkscheinautomaten wurde ein neuer Standort gefunden, das Baumfeld
wird berücksichtigt. (zu 40)
- Eine Ausdehnung der Bedienpflichtzeit der Parkscheinautomaten auf montags – freitags 21
Uhr wird von der Verwaltung aufgenommen. (zu 9, 20, 33)
P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_N\12_04_24 Protokoll Bürgerinfo
Bewohnerparkzone N.doc
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Tertiäre Nutzung (inkl. Beschreibung, soweit erkennbar)
Sonstiges (Poller, Treppen, Schranken, Pfosten)
Bemerkungen
Lage der Querschnitte/Detailskizzen (z.B. Q_R2)
Äußere Begrenzung des zu untersuchenden Gebietes
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Beschilderung (StVO)
Beispiel: Zeichen 286 "Eingeschränktes Haltverbot"
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23.03.2011 (schematische Darstellung)
Maßstab: -
Quelle (Lageplan): Stadt Aachen, Fachbereich 61
1/1
Blatt
Ein- und Ausfahrten zu Garagen, Tiefgaragen, Höfen und Privatflächen
mit abgesenktem Bordstein
Private Parkflächen/Stellplätze
Parkflächen von Falschparkern
(z.B. auf Grünstreifen, in Einfahrten hineinragend)
Öffentliche Parkflächen
Markierte Parkplätze sind ausgewiesen, unmarkierte enthalten Angaben
zur ungefähren Anzahl vorhandener Parkplätze.
(Soweit anhand eindeutiger Gegebenheiten erkennbar, wurde die ungefähre
Länge (in Meter m) ergänzt.)
Beispiel:
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Privat
Merch
Textile
Querschnitt kleine Nizzaallee
Zustand
Haus Nr. 1
Vorgarten
Gehweg
2.05 m
Parken
2.00 m
Fahrbahn
4.00 m
Gehweg
1.35 m
Grünfläche
Parken
2.00 m
0.60
wassergebundene
Decke
9.40 m
Planung
Haus Nr. 1
Vorgarten
Gehweg
2.05 m
Parken
2.00 m
Fahrbahn
3.50 m
Grünfläche
10.15 m
Anlage 7
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
P:/08 Verkehrsplanung/Parken (Ha,Fa)/Bewohnerparken/Parkbereich_N/Pläne/Anlagen/12-09-20 Querschnitt Kleine Nizzaallee
September 2012
Querschnitte Weyhestraße
Anlage 8
P:/08 Verkehrsplanung/Parken (Ha,Fa)/Bewohnerparken/Parkbereich_N/Pläne/Anlagen/12-10-19 Querschnitt Weyhestraße