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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103651.pdf
Größe
37 MB
Erstellt
22.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0767/WP16 öffentlich 22.10.2012 Dez. III / FB 61/30 Einrichtung der Bewohnerparkzone 'N' (Nizzaallee) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 07.11.2012 15.11.2012 21.11.2012 B0 MA Rat Entscheidung Entscheidung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen: 1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "N" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt. 2. Im Bewohnerparkbereich "N" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "N" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Die Straßen Försterstraße Kupferstraße (bis Ende Bebauung) Lousbergstraße Nizzaallee Rütscher Straße Theresienstraße Weyhestraße werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Die Parkstände auf der Ludwigsallee (zwischen Salvatorstraße und Roermonder Straße) und Roermonder Straße (zwischen Ludwigsallee und Rütscher Straße) werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen. Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.10.2012 Seite: 1/9 3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet. 4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 9:00 bis 21:00 Uhr festgesetzt. 5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. 6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "N" soll schnellstmöglich erfolgen. 7. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten. 8. Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. 10. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen, c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird d) Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren zu beschließen. 11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen: 1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "N" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt. 2. Im Bewohnerparkbereich "N" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.10.2012 Seite: 2/9 Bewohnerparkausweis "N" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Die Straßen Försterstraße Kupferstraße (bis Ende Bebauung) Lousbergstraße Nizzaallee Rütscher Straße Theresienstraße Weyhestraße werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Die Parkstände auf der Ludwigsallee (zwischen Salvatorstraße und Roermonder Straße) und Roermonder Straße (zwischen Ludwigsallee und Rütscher Straße) werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen. 3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet. 4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 9:00 bis 21:00 Uhr festgesetzt. 5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. 6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "N" soll schnellstmöglich erfolgen. 7. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten. 8. Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. 10. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen, c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird d) Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.10.2012 Seite: 3/9 zu beschließen. 11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt: 1. Sonderparkberechtigt werden: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz. b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. d) 2. Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen. finanzielle Auswirkungen investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2012 Ansatz 2012 2013 ff. Ansatz 2013 ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 223435,78 223435,78 0 0 0 0 Ergebnis -223435,78 -223435,78 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 -Verschlechterung 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben ausreichende Deckung vorhanden konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2012 Ansatz 2012 20xx ff. Ansatz 20xx ff. (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 21.994,98 21.994,98 0 0 0 0 Ergebnis -21.994,98 -21.994,98 0 0 0 0 Personal/Sachaufwand + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben ausreichende Deckung vorhanden Deckung ist gegeben / keine Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.10.2012 Seite: 4/9 Erläuterungen: Sachstand Die Ergebnisse der Voruntersuchung wurden in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 08.03.2012 und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.03.2012 vorgestellt und beraten. Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten zeigen eine sehr starke Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Eine Verdrängung der "Fremdparker" ist nur mittels einer Bewirtschaftung des Bereiches möglich. Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "N" (Nizzaallee) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen. Ferner wurde die Verwaltung gebeten, die Einbeziehung der Nebenfahrbahnen der Roermonder Straße zwischen Ludwigallee und Rütscherstraße in den Bereich "N" - heute zu "K" (Kruppstraße) gehörig - zu überprüfen. Bürgerinformationsveranstaltung Am 24.04.2012 wurde in der Evangelischen Kirchengemeinde, Nizzaallee 20, eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 95 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen (s. Anlage 3). Außerdem gingen weitere schriftliche und telefonische Eingaben ein (s. Anlage 4). Wesentliche Themen waren der hohe Parkdruck, der auf die Anwohner, auf Besucher des Pontviertels und des Arbeitsamtes zurückgeführt wird, der Wegfall von Parkplätzen im Zusammenhang mit der rettungstechnischen Erschließung und der Müllentsorgung, die Benachteiligung von Besuchern der Anwohner bzw. die Ausstellung von Besucherausweisen, die Ausweitung der Gebührenpflichtzeit in den Abendstunden und die Schaffung von weiteren Parkplätzen. Kritisch wurde angemerkt, dass das Viertel aufgrund seines hohen Studentenanteils nicht mit anderen Aachener Stadtvierteln zu vergleichen sei. Ein ausführliches Protokoll der mündlichen Eingaben und eine Zusammenstellung der schriftlichen Eingaben liegt mit den Antworten der Verwaltung als Anlage 3 bei. Planung Mit Einführung des Bewohnerparkens würden die Bewohner eine größere Chance erhalten, in ihrem Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Hierdurch wird eine Verkehrsberuhigung mit einer Reduzierung des Parksuchverkehrs erzielt. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone ist gleichzeitig ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen befürwortet die Verwaltung die Einrichtung der Bewohnerparkzone "N". Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "N" wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage 6). Die Bürgereingaben wurden soweit möglich berücksichtigt. Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.10.2012 Seite: 5/9 Die Beschilderung erfolgt auf der Verkehrsstraße Ludwigsallee mit Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz "Zone N mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen). Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden. Die Einbeziehung der Anliegerfahrbahn Roermonder Straße zwischen Ludwigsallee und Rütscherstraße in die Bewohnerparkzone "N" ist in der Planung berücksichtigt. Da dieser Bereich bisher zur Zone "K" gehört müssen die Bewohner, die einen gültigen Bewohnerparkausweis haben, angeschrieben und zur kostenfreien Umschreibung des Ausweises aufgefordert werden. Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "N" wurden für 15 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 95.000,-- Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen unter "PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1" Einrichtung Bewohnerparken (120.000 Euro). Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone N ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus a) mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder b) ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. d) Nutzer von Cambio-Fahrzeugen Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person. Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, darüber hinaus 0,05 € je angefangene Zeiteinheit von 6 Minuten gelten. Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier wie schon in den Bereichen "T", "Ost 2", "O", "J 1" und "K" keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg. Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht. Um auch den Beschäftigten im Bereich N ein verbessertes Mobilitätsangebot zu offerieren, wird vorgeschlagen, den Gewerbebetrieben das Job-Ticket-Angebot vorzustellen. Zur Reduktion des Einstiegspreises bietet es sich an, in den ersten Jahren Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu verwenden. Der Bewohnerparkbereich weist über die Achse Roermonder Straße und Alleenring gute ÖPNV-Anbindungen auf, somit kann mit einem zusätzlich günstigeren Tarif-Angebot eine attraktive Mobilitätsalternative angeboten werden. Dabei kann sowohl ein vollständiger Umstieg auf den ÖPNV als auch die Verknüpfung Park + Ride genutzt Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.10.2012 Seite: 6/9 werden. Schließlich würde ein solches Angebot die Aktivitäten der Stadt im Rahmen des Luftreinhalteplanes unterstützen. Um dem Wunsch der Anwohner nach einer kostengünstigen Besucherparklösung für mehrere Tage nachzukommen, könnte ein Tagesticket zu einem Preis von 5,-- € - die Behandlung zur Änderung der Parkgebührenordnung ist für dieselbe Sitzung vorgesehen - angeboten werden. Alternativ könnte das Angebot auch nur im Bereich der vorderen Anliegerfahrbahn an der Roermonder Straße angeboten werden. Damit könnte eventuell auftretenden Parksuchverkehren, vor allem von Besuchern der nahegelegenen Innenstadt, vorgebeugt werden. In der Weyhestraße wird heute auf beiden Straßenseiten aufgeschultertes Parken geduldet. Um die ca. 2,00 m breiten Gehwege den Fußgängern wieder in ihrer ganzen Breite zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die rettungstechnische Erschließung und die Müllentsorgung sicherzustellen, ist für die Weyhestraße alternierendes Parken entlang des Fahrbahnrandes geplant. Da auch in der Nizzaallee das Längsparken ausschließlich am Fahrbahnrand erfolgen soll und die Grünstreifen u.a. zum Schutz der Bäume wieder rekultiviert werden sollen, sind auch hier Ausweichflächen vorgesehen. Für die Försterstraße wurde alternativ zur vorhandenen Parksituation – beidseitig aufgeschultertes Parken – wechselseitiges Fahrbahnrandparken geplant, damit die vorhandenen Gehwege nicht durch parkende Fahrzeuge eingeengt werden. Bei dieser Alternative würden 43 Parkplätze entfallen. Da die Anwohner eine Reduzierung des Parkplatzangebotes in der Försterstraße ablehnen, wird die Einrichtung des alternierenden Parkens nicht weiter verfolgt. Der von den Anwohnern nicht akzeptierten Reduzierung des Parkplatzangebotes zugunsten der Sicherstellung der rettungstechnischen Erschließung und der Müllentsorgung kann aus Sicherheitsgründen nicht zugestimmt werden. Von Seiten der Anwohner wurde vorgeschlagen, in der "kleinen" Nizzaallee, unter Einbeziehung des Gehweges, auf der Seite der Grünanlage zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Bei einer vorhandenen Fahrbahnbreite von 6,00 m und einem unbefestigten Gehweg von 1,35 m ist auch bei Einbeziehung des Gehweges kein beidseitiges Parken möglich. Hierfür müsste mindestens eine Breite von 7,50 m zur Verfügung stehen - 2 x 2,00 m Parken und 3,50 m Fahrbahn -, vorhanden sind jedoch nur 7,35 m. Einige Anwohner haben sich für eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit - zurzeit außerhalb des Alleenringes Mo.-Fr. 19.00 Uhr und Sa. 14.00 Uhr - ausgesprochen, da sie befürchten, dass Besucher des Pontviertels weiterhin die Parkplätze der Zone "N" nutzen werden. Die Verwaltung folgt diesen Wünschen und schlägt vor, die Bedienpflicht in „N“ auf 21 Uhr auszudehnen. Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.10.2012 Seite: 7/9 Heute sind im Viertel ca.922 legale Parkplätze vorhanden, nach den mit der vorgesehenen Planung vorgeschlagenen Maßnahmen werden ca. 860 legale Parkplätze zur Verfügung stehen. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor. 1. Den im beigefügten Plan dargestellten Bereich "N" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen. 2. Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "N" von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die Straßen Försterstraße, Kupferstraße (bis Ende Bebauung), Lousbergstraße, Nizzaallee, Rütscher Straße, Theresienstraße und Weyhestraße, als Bewohnerparkzone und die Parkstände auf der Ludwigsallee (zwischen Salvatorstraße und Roermonderstraße) und Roermonder Straße (zwischen Ludwigsallee und Rütscher Straße) mit der Positivbeschilderung StVO Z. 314 mit Zusatz "Zone N mit Parkschein" zu versehen. 3. Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis samstags von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten. 4. Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen. 5. Den Bewohnerparkbereich "N" schnellstmöglich einzurichten. 6. Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten. 7. Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert. 8. Sonderparkberechtigt werden: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird d) Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.10.2012 Seite: 8/9 9. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen. 10. Ein Tagesticket zum Preis von 5,-- € einzuführen. 11. Die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. Anlage/n: 1. Übersichtsplan Bewohnerparkzonen 2. Übersichtsplan Bewohnerparkzone "N" 3. Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung 4. Schriftliche Bürgeranregungen und -bedenken 5. Lageplan Zustand 6. Lageplan Planung 7. Querschnitt kleine Nizzaallee 8. Querschnitt Weyestraße Vorlage FB 61/0767/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.10.2012 Seite: 9/9 Kr efe ld R o er S lan tr. ds tr. tr. rs Pe te Bee Wilhelmstr. c ks t r. Fe lds tr. St r. er Gr ün er Jü lic h W eg Al ku in st r. . ih srt Re Cler st r. ge r Jä tr. rts en- dr. -E be rtAl lee str. mm Fr ie Da rW eg te ho f Fo rs an de r Br Am Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_T\Pläne\Anlage 1 Übersichtskarte für T mit Erweiterung.cdr tr. Anlage 1 Ec k r. -St im bo rns ee All tor lee Al rx- as n-P Vo rho fer We g Ma tr. Ferberpark nde rlKa B en edi tr. ktin rS A er s e rg tr. ltd be or fs tr. Bra r. fst ho Vie is te Ab Str. Bu3 .tr ns lle pe Ka . str or eg Gr Eup ener Kru gen ofe n st r. pe r m r. gepl. Bewohnerparkzonen Dr Tierpark r. st th rger st Hangeweiher Str. Bu2 St r. e Erzb ener up ts tr. o m n tstr. s tr . An na s Südstr. Mo za Ka Au f Ku pfe r W all st r. r. st Jo ha ni te r ob str . J ak Im ha ng len St r. Ha a nr hö Sc e Mo rli Bu1 tr. er Ob he r tr. os s arck er tr. Z Tri er ts Al Bis r. marckst Bahnhof Rothe Erde r. Beverst rt . s in rp Tu llee Jo ha nn ist a l aße Str tr. Turm str. str . Jun ke r s tr. Turm- str . th er en ra Mauerstr. Weid e n Turmstr. nwe g We lk V Bism ni g we hs ic e R C offallee Oppenh tr. str. Zollern Römerstr. sstr. rhau Lage s Ka e lle tr. thes Goe rA ee all fen u sta M r lle hi Sc Lü ttci A tr. Lot hrin ger s tr. Reumontstr. Luisenstr. tr. s el pp Dü tr. s ien ph So r. Lothri ngers tr. r Str . Kennedypark r. st Ad ss alb a . r s ert st tr. El s te nien ns Ora inw se l eg A aa Viktori ss liu re Au ter s Z str. Augusta B r. St er la u re s tr. ws tzo Lü Ost1 st el pp Dü tr. er S Sedan Str. rg lbe Sto str. ue nh of r. r st Ostfriedhof erweitert tr. resss Kong S dla nd s tr . tna Ne tr. us na e eis Gn Stolb erge a Viktori Wespienstr. . str nd be rg r ke ise Pe l Aretzstr. r. hst Ey Am Ost2 Be on en Autobahn A 544 platz - Str . Scheibenstr. lfstr. Rudo O s en str. Aretz in eb t a Elsi F rge bu bs Ha Kr tr. ns de Hör r ba Auf der m Lo He Jans Europa- Adalbertsteinweg Alfonsstr. W Passstr. linerstr. tr. Maxs tr. Ottos st r. iten Fri e U H allee be Hu r. Blo denstr. Promena nd els tr. Stiftstr . tstr. Adalber Th ea tr. ss rtu rst richs Hein R . str e Pet Boxgraben Weg n he Ho str. Alexiane rgrab. tr. ss ss Ro str. unn er Bewohnerparkzonen (eingerichtet) er rell Bewohnerparkzonen Mo (beschlossen) eg W Rin gepl. Bewohnerparkzonen g r (Stufe 1) lze o elh ss gepl. Bewohnerparkzonen Ha (Stufe2) D iabr rdam Legende Kr Ursu- bs r. ko lst de n Be Jeus Ma r H r he uc br an Ja Ta lbo tst r. an zs tr. tr. rS he ic l Jü Blücherpl. lle e orn sb Ga er tr. gasse Vaals str. st r. T Stadtgarten sa ben köln Groß tenstr. Eurogress Spielcasino im zg er Kurgarten Alexande rstr. Büchel r. st en rn se Ka Krakaustr. Straße forte Neup tr. nzs Fra J1 Seilgra G/L tr. mro St J2 Westpark usRoch ch - gr abe n M on he . str us rha Ku r. B a. eng Jud t st Amste g rs hne Loc Junkerstr. ge e Straß er eib Bl s We tr. rS Straße te A ch . rstr Markt ben Bleiberger Westfriedhof Karls- gra M - Str. g We ter uffe x Halifa r urge enb Valk Maa stric hter Str. Beg inen . str eg enw Höh e pl n be ra rg P tr. nts Po Melatener Str. er Str. Hi rs m Te Melatener Str. Lemier s Po nt st r. Kr Str. Ludwigsall ee Sarstr. Veltmanpl. Pa Str . E . str t- K gs tr. s ie nst r. Weg - irle up ps tr. The re Ma rgr a- Me t ann ens tr. kaulstr. n Mies - va ner Str. de he Ro N tr. Mela te r- We Pr g of. -P r. St r ge lin ro Soerser r. St K e op ik rn Lo us be r esr ln ül W . rnstr Aho Br a nds tröm - a- Sand- lif ax r. st us Kr Westbahnhof en ter Els Bergstr. Hö rn Ha Bendfe platz ld st r. r. nst man gge Brü Se ff tr. ns tie g Lousberg lle e r. St tr. is der ers r de on ic nr Hö r r be en on tshc Rü m He eg W er Ro er nt ffe Se Sü st er Ni zz aa Kr e fe Ro lde lan rS ds tr. tr. Ka Übersicht Bewohnerparkzonen No rm September 2012 Übersichtsplan Bewohnerparkzone ”N” 58 175 8 11 97 e b Lousberg 20 1 2 62 tra ße pfe 5 3 2 Ku 101 llee 1a wa nt ll Po nt st ra ße Saarstraße Veltmanplatz te Ac h tr. nns Ro ße ra st Q/08Verkehrsplanung/Parken(Ha)/Bewohnerparken/Parkbereich_N/Pläne/10-09-15 Übersichtsplan N ße tra ts Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen g ra b en n Po p m Te ab gr r le sch ch u s Seilg ra N e u- ln ßkö o r G t k r Ma - ben e aß str September 2010 str. e ulstraß er Hir en . rstr ma ße 59 Ludwigsa ln Turm stra 1 23 1 57 25 ül W - s tr. 2 4 a Sandk Po 23 He r aß en 1 rte s ld Cl 26 be rg st ra ße pfo Kü hl - Turmstraße 2 fe er st Sü Westbahnhof rst 21 28 raß e 2 us 1 34 Lo str . 61 r. st r e 18 38 ße tra rS 51 de ße 74 64 16 ße tra 28 ers on rm ra st tt le 57 11 27 h tsc oe i ci nr we al he za 1 Rü R He Bendplatz c Wa ey Nzi 57 Anlage 2 Fachbereich 61 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - FB 61/31 - Aachen, den 24.04.2012 Hausruf: 6135, Frau Hahnbück Einrichtung der Bewohnerparkzone “N" (Nizzaallee) hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung A) Bürgerinformationsveranstaltung in der Evangelischen Kirchengemeinde, Nizzaallee 20 am 24.04.2012, 19.00 Uhr – 21.00 Uhr Teilnehmer: Herr Müller (FB 61/30) Frau Hahnbück (FB 61/31) Frau Weisz (FB 61/30) ca. 95 Bürgerinnen und Bürger Nach der Begrüßung der Anwesenden erläuterte Herr Müller Hintergründe, die zu der beabsichtigten Einführung des Bewohnerparkens führten. Daraufhin wurden die wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Untersuchung sowie die Planung von Frau Hahnbück vorgestellt. Neben grundsätzlichen Anmerkungen wurden verschiedene Themenbereiche von den BürgerInnen angesprochen. Diese werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt und beantwortet. Grundsätzliche Anmerkungen/ Fragen zur Einrichtung der Bewohnerparkzone: Es wurde gefragt, ob es einen Anlass gibt die Bewohnerparkzone einzurichten oder ob sich die Verwaltung generell irgendwann mit dem Parken in einem Bezirk beschäftigt. Wer ist die Politik und wer hat den Impuls gegeben? Es wurde mehrfach gefragt, ob die Planung noch beeinflusst und der Beschluss abgelehnt werden kann. Welche Möglichkeiten haben die Anwohner gegen das Vorhaben zu wirken? Gibt es Fälle in denen das Bewohnerparken abgelehnt worden ist? Es gab Fragen zu den Datengrundlagen: Wie werden Bewohner definiert im Bezug auf die Parkzone und wie werden Studenten gelistet, die kein AC-Kennzeichen haben? Bemerkt wurde, dass die Daten bereits 1 Jahr alt sind und zudem im Februar erhoben wurden, als viele Studenten bereits nicht mehr in Aachen waren, aufgrund der Klausurenphase/Semesterferien. Wie repräsentativ sind die Daten folglich? Reicht eine einmalige Erhebung. Ist es nicht sinnvoller in jedem Haushalt spezifisch zu fragen, wie viele Autos angemeldet sind? Es wurde angemerkt, dass sehr viele Studenten im Viertel wohnen und die Erhebung im Februar suboptimal gewesen wäre. Der Parkdruck ist höher als erfasst. Vor allem in Richtung Innenstadt ist ein wesentlich höherer Parkdruck zu verzeichnen. Bereits der Wegfall von Parkflächen am Teufelsdenkmal trübte die Stimmung. Es wurde gefragt, ob Leute in Gebieten, in denen bereits eine Bewohnerparkzone eingerichtet wurde zufriedener sind. Es wurde nach der Treppe von der Rütscher Straße auf die Roermonder Straße gefragt. Wieso ist diese Treppe nicht im Plan? Viele Leute parken in der Rütscher Straße und laufen dann zur Roermoder Straße. Schilder und Parkautomaten tragen nicht zur Verschönerung des Viertels bei. Der Antrag an die Stadt Aachen die Bedienzeiten zu überprüfen liegt bereits seit 1 Jahr vor. Die Nizzaallee ist durchaus als Problemviertel zu sehen. Jede Straße weißt ihre eigene Problematik auf. In der Kupferstraße sind Maßnahmen (Markierungen, neue Poller, Beschilderung) noch nicht ganz abgeschlossen, was derzeit zu Verwirrung führt. Das sollte möglichst schnell behoben werden. Stellungnahme der Verwaltung: Prinzipiell bekommt die Verwaltung zur Bearbeitung von Bewohnerparkbereichen Vorgaben aus der Politik, die dann nach einer Prioritätenliste bearbeitet werden. Im Falle der Bewohnerparkzone „N“ liegt ein einstimmiger Beschluss aller Beteiligten im Mobilitätsausschuss zu Grunde, sich mit der Empfehlung der Parkraumbewirtschaftung zu beschäftigen. Die Planung kann durchaus noch beeinflusst werden. Die Verwaltung nimmt Meinungen auf und arbeitet diese in die Planung ein. Die Bewohner hatten die Möglichkeit ihre Äußerungen in der Bürgerinformation abzugeben, konnten ihre Meinung aber auch in den bereitgestellten Briefkasten werfen oder über das Internet an die Verwaltung senden. Alle Äußerungen werden berücksichtigt. Es gibt bisher keinen Beschluss, dass die Zone eingerichtet wird. Die Erhebungsmethodik greift auf die Zulassungs- und Anmeldestatistik zurück. Bewohner sind im Falle der Bewohnerparkzone alle im Planungsgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen. Die erfassten Kfz sind folglich alle Kfz, die auf die Bewohner in diesen Straßen 2 zugelassen sind. Kfz von Studenten, die auf die Eltern zugelassen sind oder Kfz, die auf eine Firma zugelassen sind, können aufgrund der Datengrundlage nicht als Kfz eines Bewohners erfasst werden. Sind die Fahrzeuge zusätzlich nicht in Aachen gemeldet, so werden sie unter ‚Kein-AC-Kennzeichen‘ gelistet. Diese Systematik ist nur durch sehr aufwendige Erhebungen zu verbessern. Obwohl die Daten bereits 1 Jahr alt sind, können sie für eine Betrachtung verwendet werden. Die Erfahrung aus anderen Bewohnerparkzonen zeigte, dass dieses Bild meist repräsentativ war. Der Vorteil für die Bürger wäre, dass weniger Fremdparker in das Viertel kommen würden und somit der Parkdruck sinkt. Ziel ist es, dass ‚Nicht-Anwohner‘ die vorhandenen Parkhäuser in der Innenstadt nutzen und nicht mehr den Parkraum nachfragen, der den Bewohnern zusteht. Die Erhebung wurde am Dienstag, den 01. Februar 2011 durchgeführt und die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2010/2011 an den Fach- und Hochschulen ging bis 04. Februar 2011. In Gebieten, in denen bereits eine Bewohnerparkzone eingerichtet wurde, hat sich die Möglichkeit einen Parkplatz zu finden für die Bewohner erhöht. Es gab nach der Einrichtung wenig Beschwerden und keine Anträge die Zonen wieder abzuschaffen. Die Treppe von der Rütscher Straße auf die Roermonder Straße befindet sich auf einem privaten Grundstück und kann nicht öffentlich genutzt werden. Gegen die Errichtung der Parkzone: Wieso soll die nächste Bewohnerparkzone in diesem Viertel eingerichtet werden und nicht in anderen innenstadtnahen Gebieten, in denen auch hoher Parkdruck herrscht, wie z.B. auf der Hörn oder am Kurpark? Es wurde festgehalten, dass die Hauptbetroffenen die Bewohner sind und Fremdparker nur eine Minderheit darstellen. Die Einrichtung der Parkzone würde das Problem der Parkplatzsuche in diesem reinen Wohngebiet nicht beseitigen. Die neue Aufteilung des Parkraums zeigt, dass sogar Flächen entfallen. Die letzten 30 Jahre hat das Parken im Viertel auch funktioniert. Das einzige Ziel der Stadt ist, eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen und nicht für eine bessere Parkplatzsituation zu sorgen. Es wurde gefragt ob zwei Bewohnerparkausweise für insgesamt 60 € im Jahr angeschafft werden müssen, auch wenn man nur im Wechsel auf der Straße und auf einer privaten Parkfläche parkt? Ist es nicht möglich einen Bewohnerparkausweis für zwei Autos zu bekommen? Die Gelder zur Einrichtung der Bewohnerparkzone sollen lieber für andere Maßnahme, wie z.B. die Erneuerung der Straßenbeläge verwendet werden. Das einzige Argument für die Einrichtung der Bewohnerparkzone ist die Freiflächenschaffung für Feuerwehrwege. Für die Bewohner stellt sie jedoch keinen Gewinn dar. 3 Die Einrichtung der Bewohnerparkzone würde lediglich zu einer Verschiebung des Problems führen, denn was machen Leute, die keinen Bewohnerparkausweis bekommen? Es wurde gefragt, ob auch Freiberufler, Büroinhaber oder Beschäftigte einen Bewohnerparkausweis erhalten. Auch wurde erwähnt, dass Fahrer von Leihwagen keinen Bewohnerparkausweis erhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Reihenfolge der Einrichtung von Parkzonen wird durch die Politik festgestellt. Die Untersuchung zeigt, dass ein hoher Fremdparkeranteil im Vierte besteht. Entfallende Flächen sind auf die notwendigen vorzuhaltenden Mindestmaße zurück zu führen, insbesondere die notwendigen Aufstellflächen für die Feuerwehr. Dies ist ein Thema der Vorsorge und der Sicherheit. Der Eingriff wird so gering wie möglich gehalten. Die Bewohnerparkausweise sind fahrzeugbezogen und enthalten das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges, daher muss für jedes Fahrzeug ein Ausweis beantragt werden. Jeder berechtigte Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Seitens der Stadtverwaltung gibt es kein Interesse Bewohnerparkzonen aus fiskalischen Gründen einzurichten. Auch Freiberufler etc. gehören nicht zu den berechtigten Personengruppen. Es gilt das Ziel Bewohner bei der Parkplatzsuche zu bevorrechtigen. Zur Einrichtung: Es wurde mehrfach gefragt, wie Langzeitbesucher behandelt werden. Wo können diese parken und zu welchen Konditionen. Wieso ist vor den Bäumen/ Grünfeldern in der Kupferstraße kein Parallelparken erlaubt? Wie viele Parkplätze sind insgesamt geplant? Die Bedienpflichtzeiten wurden nachgefragt. Die Bewohnerparkzone würde den Bewohnern nicht helfen, wenn nachts umsonst geparkt werden darf und tagsüber nicht. Nachts herrscht der größere Parkdruck. Wieso wird davon ausgegangen, dass nachts nur Bewohner die Parkplätze nutzen? Die Betriebszeiten müssten ausgedehnt werden, z. B. bis 22 Uhr. Wie hoch sind die Kosten für die Maßnahmen? Es wurde festgestellt, dass es keine öffentlichen Zahlen zu den Bewohnerparkzonen gibt. Wie viele Ausweise und Parkplätze gibt es? Wie werden Nebenwohnsitzler behandelt? Welche Möglichkeiten haben Personen, die nicht berechtigt sind einen Ausweis zu beantragen? Es wurde gefragt, ob das Parken vor privaten Garagen gestattet ist. Wieso werden die 18 Stellplätze in der Buchenallee ausgenommen aus der Bewohnerparkzone? Es wurde angemerkt, dass sowohl in der Weyhestraße als auch am Kloster große Baumaßnahmen durchgeführt werden. Es werden neue Wohnflächen geschaffen, diese führen 4 zu zusätzlichem Verkehr. Wie wird mit dem zusätzlichen Verkehr umgegangen? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der zukünftig freien Parkplätze? Es wurde gefragt wie die Straßeneinteilung mit Gehweg, Fahrbahn, Gehweg und aufgeschultertem Parken funktionieren soll. Warum sollen jetzt Maßnahmen für die Zufahrt von Feuerwehrfahrzeugen in der Försterstraße durchgeführt werden? Wieso wird der Verkehr in der Weyhestraße in Einbahnregelung geführt? Es wurde angemerkt, dass das Parallelparken auf der Kupferstraße verboten ist, da die Feuerwehr mit der Rettungsleiter sonst nicht mehr an die Häuser kommen würde. Die obere Roermonder Straße soll in die Parkzone N aufgenommen werden um erweiterte Parkmöglichkeiten zu schaffen. Es gab auch Anregungen den oberen Teil der Roermonder Straße weiterhin der Zone „K“ zuzuordnen. In der Rütscherstraße gibt es sehr viele Fremdparker, v.a. Personen, die bei der Agentur für Arbeit arbeiten nutzen die Parkflächen. In der kleinen Nizzaallee konnten im Winter sehr viele Fahrzeuge beobachtet werden, die über einen langen Zeitraum dort parken. Die Entstehung von Campus West muss berücksichtigt werden. Es werden ganz neue Situationen entstehen. Försterstraße/ Ecke Nizzaallee: Hier herrscht sehr starker Parkdruck, die Radien in den Einmündungsbereichen sind selbst für Pkw zu eng. Stellungnahme der Verwaltung: Es ist keine Höchstparkdauer vorgesehen. Somit können Besucher so lange parken wie sie möchten, müssen aber während der Betriebszeiten Gebühren entrichten. Das Längsparken vor den Baumfeldern in der Kupferstraße ist verboten, um die rettungstechnische Erschließung der Häuser sicherzustellen. Insgesamt werden ca. 860 Parkplätze zur Verfügung stehen. Nur wenn die Planvariante gewählt wird, in der in der Försterstraße das Parken auf die Fahrbahn verlegt wird, fallen noch ca.44 Parkplätze weg. Heute stehen ca. 920 Parkplätze zur Verfügung. Bisher sind die Bedienpflichtzeiten außerhalb des Alleenringes montags bis freitags 9 – 19 Uhr und samstags 9 – 14 Uhr. Die Maßnahmenkosten sind noch nicht kalkuliert. Es gibt Bewohnerparkzonen, in denen werden mehr Ausweise ausgestellt, als Parkplätze zur Verfügung stehen. Aber grundsätzlich parken nicht alle, die einen Bewohnerparkausweis zur Verfügung haben zur selben Zeit, insgesamt wird mehr „zur Verfügung stehender „ Parkraum geschaffen. Grundsätzlich sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz im Gebiet haben vom 5 Bewohnerparken ausgenommen. Für Gewerbetreibende können gegebenenfalls Job-Tickets für den ÖPNV bezuschusst werden. Das Parken vor privaten Garagen ist durch die Eigentümer/Berechtigten grundsätzlich rechtskonform. Die 18 Parkplätze in der Buchenallee werden für Besucher des Lousbergs vorgehalten. In der Literatur gibt es keine Werte, die die Entlastung durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone widergeben. Aber es gibt positive Erfahrungswerte aus anderen Parkzonen. Der prozentuale Anteil der zukünftig freien Parkplätze kann im Detail jedoch nicht prognostiziert werden. Eine Evaluierung in einer anderen Zone ist beauftragt. Die Ergebnisse zeigen die Wirksamkeit der Maßnahme. Das aufgeschulterte Parken ist nur eine mögliche Planungsvariante. Es gilt die verschiedenen Varianten sinnvoll abzuwägen. Generell stellt die Försterstraße kein rettungstechnisches Problem dar, die vorgestellte Variante ohne aufgeschultertes Parken ist nur eine der möglichen. Die vorhandene Straßenbreite in der Weyestraße lässt keinen Zweirichtungsverkehr und gleichzeitiges Parken zu. Eine Einbeziehung der oberen Roermonder Straße in den Bereich „N“ ist in der Planung enthalten. In den Einmündungsbereichen wurden bei der Planung die notwendigen Radien auch für die rettungstechnische Erschließung und die Müllentsorgung berücksichtigt. Anregungen: Es wurde gefragt, ob es nicht möglich bzw. sinnvoll wäre Einbahnstraßen, insbesondere in der Nizzaallee im Abschnitt zwischen kleiner Nizzaallee und Theresienstraße, einzurichten. Daraus folgend entstand die Frage, wie viel Parkflächen durch die Einführung von Einbahnstraßen gewonnen würden. Wäre einseitiges Parken nicht sinnvoller, z.B. in der Weyhestraße? Der Bendplatz solle für das Parken der Auswärtigen genutzt werden. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit den Fußweg auf der kleinen Nizzaallee abzuschaffen um neue Parkplätze zu schaffen. Für Besucher gibt es die Idee der Besucherausweise. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung von Einbahnstraßen bedeutet einen großen Eingriff in die Verkehrsführung. Die Planung der Bewohnerparkzone sollte aber möglichst ohne große Veränderung der Verkehrsführung im Viertel geschehen. Im konkreten Fall Nizzaallee zwischen kleiner Nizzaallee und Theresienstraße sollte ein besserer Verkehrsfluss durch die Schaffung von 6 Ausweichflächen gewährleistet werden. Einseitiges Parken und die daraus folgende Verbreiterung der Fahrbahnfläche fördert grundsätzlich schnellere Fahrweisen. Inwieweit in der kleinen Nizzaallee die vorhandene Fahrbahnbreite einschließlich der Fußwegbreite entlang der Grünfläche ausreicht um beidseitiges Parken anzubieten, muss geprüft werden. Das Bewohnerparksystem in Aachen wird weiter diskutiert. Neue Ideen werden in die Diskusionen aufgenommen. B) Weitere schriftliche/telefonische Eingaben liegen vor: 1. Eine Anwohnerin beklagt, dass auf der Nizzaallee mit der Abpollerung des Grünstreifens das Parken in zweiter Reihe nicht mehr möglich ist. Aufgrund des Parkdruckes sollten weitere Parkmöglichkeiten geschaffen und nicht reduziert werden. 2. Es wird nachgefragt wie die Chancen für Bewohner verbessert werden und warum nicht erst ab 18 Uhr Bewohnerparken eingerichtet wird. Kundige Bürger sollten in die Planung einbezogen werden. 3. Ein Anwohner der Ludwigsallee ist gegen das Bewohnerparken, und schlägt vor, dass der Tarif bei längerer Parkzeit günstiger werden sollte, sowie die Einführung eines Besuchertickets. 4. Ein Anwohner der Nizzaallee merkt an, dass der Parkdruck seiner Wahrnehmung nach durch Autofahrer entsteht, die in der Woche in der Stadt arbeiten bzw. durch Studenten, die im Bereich wohnen und nicht gemeldet sind. Er schlägt vor, die Gebührenpflichtzeit auf Mo – Fr. 9:00 bis 17:00 Uhr zu beschränken, da ihn die samstägliche Parkgebühr für seine Besucher stört. Alternativ sollte der untere Bereich der Nizzaallee und Rütscher Straße vom Bewohnerparken ausgenommen werden. 5. Es wird nachgefragt, ob man auch einen Besucher-Parkausweis erhalten kann, der nicht nur für ein Fahrzeug verwendet werden kann. 6. Ein Anwohner der Nizzaallee hat sich gegen die Einrichtung des Bewohnerparkens ausgesprochen. 7. Es wird nachgefragt, ob auch Zweitwohnsitzler, die mehrere Tage im Monat beruflich in Aachen sind, einen Ausweis erhalten. Außerdem wird von der Erfahrung berichtet, dass es schwierig ist abends im Bereich Theresienstraße einen Parkplatz zu finden. 8. Die Einrichtung des Bewohnerparkens wird von einer Anwohnerin befürwortet. 9. Ein Anwohner befürwortet das Bewohnerparken und schlägt vor, die Gebührenpflichtzeit auf 24 Uhr auszudehnen, da ab 21 Uhr die Besucher der Pontstraße einen Parkplatz im Bereich suchen. 10. Eine Anwohnerin ist strikt gegen die Einrichtung der Bewohnerparkzone. 7 11. Aufgrund der zu schnell fahrenden Kfz wünscht ein Anwohner der Kupferstraße Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Bebauung. 12. Ein Besucher und früherer Student an der RWTH AC hat sich gegen das Bewohnerparken ausgesprochen. 13. Ein Bürger hat sich gegen das Bewohnerparken ausgesprochen. 14. Eine Anwohnerin hat sich pro Bewohnerparken geäußert, mit den Vorschlägen: Parkzeit auf drei Stunden begrenzen, Parkgebühr wie in der Innenstadt, Parkgebührenpflicht bis 23 Uhr bzw. bis 19 Uhr und danach nur noch für Anwohner. 15. Eine Anwohnerin der Roermonder Straße möchte weiterhin im Bereich „K“ parken. 16. Es wurde angeregt die Bewirtschaftung auf die Abend- und Nachtstunden auszudehnen, um somit der Parkraumnachfrage von Besuchern des Pontviertels entgegenzuwirken. 17. Ein Anwohner hält die Verbesserung der Parkchancen für fragwürdig. 18. Ein Anwohner möchte, dass mehr Parkplätze geschaffen werden und ist gegen die Reduzierung der Parkplätze in der Försterstraße. Eine Höchstparkdauer sollte eingeführt werden und „Fremde“ mo. bis fr. nur bis 18 Uhr parken. 19. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone wird für nicht wirksam gehalten, das Parkplatzangebot muss vergrößert werden. Vorgeschlagen wird die Anlage eines P&R Platzes parallel zur Kohlscheider Straße oder im Bereich Westbahnhof. Mit der Hochschule sollten Vereinbarungen getroffen werden, dass die Hochschulparkplätze abends und am Wochenende für Besucher freigegeben werden. 20. Eine Anwohnerin befürwortet die Einrichtung und schlägt vor, die Gebührenpflichtzeit bis 21 Uhr auszudehnen. 21. Eine Anwohnerin der Kupferstraße beklagt ein durch Fremdparker verursachtes hohes Parkaufkommen und die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen 30 km/h. Außerdem wird nachgefragt, ob weiterhin in der Garagenzufahrt geparkt werden darf. 22. Eine Anwohnerin merkt an; dass abends für Bewohner nicht mehr Parkraum geschaffen wird, Bewohner die kein eigenes Fahrzeug fahren keinen Ausweis erhalten, die Parkraumnot groß ist, jedoch Parkplätze entfallen und fragt nach, wo Besucher (Freunde, Kinder usw.) längerfristig parken sollen. Eine weitere Verdichtung der Bebauung soll nicht zugelassen werden. Die erhobenen Zahlen werden für zu gering gehalten. Es sollen mehr Parkplätze geschaffen werden, z.B. Parken zwischen den Bäumen, auf der Rasenfläche am unteren Ende der Nizzaallee und in der kleinen Nizzaallee beidseitiges Parken unter Wegfall des Gehweges neben der Grünfläche. Das beidseitig aufgeschulterte Parken in der Försterstraße soll erhalten bleiben. 23. Ein Anwohner befürwortet das Bewohnerparken. Er erwartet jedoch, dass eine nachhaltige Lösung gefunden wird damit seine sehr breite Zufahrt nicht mehr teilweise zugeparkt wird, da diese mit LKW befahren wird. Außerdem soll in der Saarstraße Nr. 15 kein Parken erlaubt sein, 8 da der zweite Rettungsweg nur über die Feuerwehrrettungsleiter möglich ist (Auflage der Feuerwehr). 24. Durch den Wegfall der Parkplätze im Bereich Weyhestraße, Nizzaallee und Theresienstraße wird eine Zunahme des Parkdrucks und durch das alternierende Parken in der Weyhestraße ein Beitrag zur Geschwindigkeitszunahme erwartet. Die Gebührenpflichtzeit bis 19 Uhr erscheint zu kurz. 25. Anwohner der Weyhestraße bemängeln, dass die Untersuchungsergebnisse veraltet sind und halten sie für nicht relevant. Folgende Verbesserungsvorschläge wurden unterbreitet: Anbringen von Fahrradabstellmöglichkeiten, Ausweisung bzw. Anlegung von weiteren Parkplätzen in der Weyhestraße und kleinen Nizzaallee (Rückbau Gehweg), sowie zwischen einigen Bäumen – nicht bei Rotdornbäumen - auf der Nizzaallee. Ferner sollte die Gebührenpflicht verlängert werden. Das Parkraumkonzept wird als Verschlechterung und nicht als Verbesserung der Parksituation gesehen. 26. Ein Anwohner der Ludwigsallee sieht keine Notwendigkeit die Parksituation zu verändern, außer es würden mehr Parkplätze geschaffen. 27. Ein Anwohner der Weyhestraße begrüßt die Einrichtung der Bewohnerparkzone N, ist jedoch gegen die Reduzierung der Parkplätze, da damit die Parksituation weiter verschärft wird. 28. Eine Anwohnerin der Lousbergstraße fragt nach, ab wann der Parkausweis benötigt wird. 29. Das Längsparken vor den Baumfeldern – innerhalb der Markierung - in der Kupferstraße wird für Kleinfahrzeuge gefordert. Es wird nachgefragt, wie die Parkmöglichkeiten für Besucher bzw. eines Dienstwagens über Nacht oder für ein paar Tage sind. Der Dienstwagen steht drei bis vier Mal im Jahr zur Verfügung. 30. Es wird auf die Identität der Daten von Theresien- und Weyhestraße hingewiesen. Die Erhebungsdaten und die Zuordnung der Fahrzeuge werden angezweifelt und es wird daraufhingewiesen, dass Bewohner mit Garagen oder privaten Stellplätzen keinen Bedarf auf Bewohnerparken haben. Ferner wird eine Nichtberücksichtigung von Besuchern und Gästen der Anwohner erwähnt. Es wird kein Vorteil für Bewohner gesehen, da die Bewohnerbevorrechtigung nur während Zeiten gilt, in denen kein Parkdruck besteht. Das Bewohnerparken wird in der vorgestellten Form abgelehnt. 31. Es wurde nachgefragt, wo die bei der Veranstaltung ausgelegten Blätter zur Mitteilung von Anregungen online zu erhalten sind. 32. Eine Anwohnerin ist gegen die Planung und findet tagsüber immer einen freien Parkplatz in Wohnungsnähe, abends nicht. Sie ist der Meinung, dass die Abendparker auch im Bereich wohnen. 33. Mehrere Anwohner akzeptieren das Bewohnerparken nur unter folgenden Bedingungen: Gebührenpflichtzeit muss auf 24 Stunden, auch sonn- und feiertags erweitert werden. Arbeitnehmer müssen weiterhin im Bereich parken, z.B. mit Besucherparkausweis. Einen 9 Bewohnerparkausweis sollen nur Hauptwohnsitzler mit in Aachen gemeldetem Kfz erhalten. Bei den Baugenehmigungen soll die Parkplatzsituation berücksichtigt werden. 34. Eine Schwerbehinderte Anwohnerin bittet, das wechselseitige Parken in der Weyhestraße so zu verändern, dass sie weiterhin vor ihrer Garage parken darf. 35. Eine Anwohnerin fragt nach, wann die Parkzone eingerichtet wird, ab und bis wann und wo der Ausweis beantragt werden muss, da der Online-Antrag von ihr abgelehnt wird. In einem weiteren Schreiben (18.04.12 Briefkasten Planaushang in der Woche vor der Veranstaltung) beklagt die Anwohnerin, dass Ihre E-Mail vom 16.04.12 noch nicht beantwortet wurde. Ebenso wies sie darauf hin, dass der Plan weitgehend unverständlich ist. 36. Der Anwohner ist gegen die Einrichtung der Bewohnerparkzone, stattdessen sollen die Straßen Nizzaallee, Försterstraße und Theresienstraße als Einbahnstraßen eingerichtet bzw. in der Nizzaallee und der Kupferstraße die Fahrbahndecke erneuert werden. 37. Der Anwohner ist gegen die Einführung des Bewohnerparkens, da die Meinung vertreten wird, dass der Parkdruck nicht abnehmen wird, insbesondere durch die wegfallenden Parkplätze. Auch wird die Bewohnerparkzone als Einschränkung für Besucher empfunden. Ferner wird angemerkt, dass im Lousbergviertel Besucher willkommen sind. 38. Es wurde angemerkt, dass die Ausfahrt zum Neubau der Ev. Studentengemeinde (ESG) in den Plänen nicht berücksichtigt ist und die Schilder „Verbot der Einfahrt“ in die kleine Nizzaallee besser sichtbar gemacht werden müssen. Ferner wird nach Parkscheinen für mehrere Tage für Übernachtungsgäste gefragt und was mit den Parkern, die zwischen den Bäumen parken und über den Gehweg fahren, geschieht. 39. Die Einrichtung von „N“ wird abgelehnt, da das Parken seit Jahren reibungslos funktioniert. Es wird angemerkt, dass Studenten ihre Fahrzeuge auf grundstückseigenen Flächen abstellen und Garagenbesitzer ihre Fahrzeuge in der Garage parken sollten. Dann würden bis zu 100 Parkplätze auf der Straße frei. 40. Hauseigentümer haben gebeten, für einen geplanten Parkscheinautomaten einen neuen Standort zu suchen, da die Hausfassade aufwendig restauriert wurde. Ferner wurde daraufhingewiesen, dass ein vorhandenes Baumfeld bei der Planung nicht berücksichtigt wurde. Die Fläche wurde nach einer Baumaßnahme nicht rekultiviert. Hierfür möchten die Hauseigentümer die Patenschaft übernehmen und weiter verschönern. 41. Eine Anwohnerin spricht sich gegen das Bewohnerparken aus, mit der Anregung, weitere Parkplätze zu schaffen. 42. Es wird vorgeschlagen; zur Verbesserung der Situation für Feuerwehr und Müllabfuhr vor allem in der Kupfer- und Theresienstraße Einbahnstraßen einzurichten. Außerdem sollte die Gebührenpflichtzeit auf montags bis freitags von 17 bis 19 Uhr festgelegt und für Besucher Alternativparkmöglichkeiten oder zumindest stark kostenreduziertes Parken ermöglicht werden. Ferner wird angemerkt, dass befreundete Familien der im Viertel ansässigen Familien für die 10 Nutzung des Spielplatzes in der Rütscher Straße Parkgebühren zahlen müssen. Ebenso werden Probleme gesehen, wenn der Zweitwagen nicht im Viertel geparkt werden darf. 43. Eine Anwohnerin ist gegen die Einrichtung. Die Helligkeit der Straßenbeleuchtung sollte jedoch verbessert werden. 44. Ein Anwohner wünscht die Ausweitung der Gebührenpflichtzeit, da der Parkdruck vor allem abends, nachts und bis zum frühen Morgen herrscht. Für die Anwohner wird keine Verbesserung gesehen. Ferner wird angemerkt, dass die Informationen viel zu spät gegeben werden und eine Transparenz für den „Normalbürger“ nicht vorhanden ist. 45. Ein Anwohner der Anliegerfahrbahn Roermonder Straße ist für die Integration in den Bereich „N“, bisher „K“. 46. Die Anwohnerin ist gegen die Einrichtung. Stellungnahme der Verwaltung: - Die Poller wurden zum Schutz der Grünflächen und der Bäume aufgestellt. Ziel ist es mit der Einrichtung von Bewohnerparken den Parkdruck zu verringern und für die Bewohner die Chancen auf einen freien Parkplatz zu verbessern. (zu 1) - Mit Einrichtung von Bewohnerparkzonen findet eine Verdrängung von Fremdparkern statt, u.a. auch in den Abendstunden. Mit der Bürgerinformation wird den Anwohnern ein Planungsvorschlag unterbreitet und die Möglichkeit gegeben Bedenken und Anregungen abzugeben. (zu 2) - Der Parktarif ist Bestandteil der Parkgebührenordnung und wurde zuletzt am 11.05.2011 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen. Die Ausgabe von Besuchertickets entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Ein günstiges Tagesticket wäre denkbar. (zu 3) - Bei einer Herausnahme des unteren Bereiches von Rütscher Straße und Nizzaallee aus der Bewohnerparkzone würde aufgrund von Verdrängungen auch in diesen Straßenabschnitten der Parkdruck erhöht werden. (zu 4) - Besucher-Parkausweise entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen. (zu 5) - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden im Rahmen des Verkehrskonzeptes Lousberg bearbeitet. (zu 11) - Wegen der Besucherverkehre soll auf eine Höchstparkdauer verzichtet werden, ein ausschließliches nächtliches Parken für Anwohner ist mit den gesetzlichen Regelungen nicht vertretbar. (zu 14) - Seit dem 1. Juli 2011 bewirtschaftet die RWTH ihren Parkraum. Seitdem ist das Parken dort kostenpflichtig und nur mit einer entsprechenden Legitimation der RWTH zulässig. Bis dahin waren einige TH-Parkplätze für Bewohner freigegeben, was seitdem nicht mehr möglich ist. Mit der Th werden weitere Gespräche über eine Mitnutzung für Bewohner geführt. (zu 19) - Das hintereinander Parken von PKW innerhalb der überbreiten Zufahrt – auf Privatgelände 11 lässt kein Befahren von LKW erkennen. Die PKW werden am Befahren der Zufahrt von den Parkern im öffentlichen Straßenraum nicht behindert. Wegen des zweiten Rettungsweges in der Saarstraße wurde der Eigentümer gebeten einen schriftlichen Nachweis der Feuerwehr vor zu legen. (zu 23) - Da bei der Planung die Vorgaben zur rettungstechnischen Erschließung und zur Müllentsorgung berücksichtigt wurden, müssen zwangsweise einige Parkplätze entfallen. (zu 24) - Die Einrichtung soll spätestens Anfang 2013 erfolgen. (zu 28) - Laut vorhandener Beschilderung müssen die Fahrzeuge in der Kupferstraße quer zur Fahrbahn und innerhalb der Markierung geparkt werden. Besucher müssen während der Gebührenpflichtzeit ein Ticket ziehen, dies gilt auch für das Parken des Dienstwagens. (zu 29) - Bei dem Diagramm, das die Belegung der Weyhestraße zeigen sollte, wurden irrtümlich die Daten der Theresienstraße dargestellt. Hinsichtlich der Zuordnung der Fahrzeuge wurde ein übliches Verfahren angewendet. Besucher und Gäste von Anwohnern sollen wie auch in anderen Parkbereichen berücksichtigt werden, indem auf eine Höchstparkdauer verzichtet werden soll. (zu 30) - Anregungen können ohne besondere Form per Post oder E-Mail zugesandt werden. (zu 31) - Eine Änderung der Parkordnung wird überprüft. Ansonsten hat die Anwohnerin, bei entsprechender Schwerbehinderung, die Möglichkeit einen personenbezogenen Parkplatz zu beantragen. (zu 34) - Informationen zur Ausweisausstellung erfolgen vier bis sechs Wochen vor Inbetriebnahme einer Bewohnerparkzone. Die E-Mail vom 16.04.12 wurde am 19.04.12 beantwortet. Der Lageplan enthält eine Legende mit Darstellung von Gehwegen, Parkplätzen, Grünflächen und Parkscheinautomaten, gerne wird dies auch in bilateralem Gespräch erläutert. (zu 35) - Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme war die Ausfahrt zur ESG nicht vorhanden. Parkern in zweiter Reihe – zwischen den Bäumen – ist nicht gestattet und wird geahndet. Die Schilderstandorte „Verbot der Einfahrt“ in die kleine Nizzaaallee sind aus beiden Fahrtrichtungen aus Sicht der Verwaltung gut erkennbar. (zu 38) - Für den geplanten Parkscheinautomaten wurde ein neuer Standort gefunden, das Baumfeld wird berücksichtigt. (zu 40) - Eine Ausdehnung der Bedienpflichtzeit der Parkscheinautomaten auf montags – freitags 21 Uhr wird von der Verwaltung aufgenommen. (zu 9, 20, 33) P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_N\12_04_24 Protokoll Bürgerinfo Bewohnerparkzone N.doc 12 ~3 P ~2 P 2G mT ~6 P 1P 1P 1P ~4 Ps ~21 P ~4 Ps ~13 P ~9 P 1P 1P 1P P ...2 ) Pl ~1 ttiert (pla ~6 ~5 T Tm Q_NR1 Au ~2 ~3 P ~2 P ~6 P ...2 ~16 P ~14 P ~16 P ~2 P ~15 P rt ffah eg hw Ge chb (Ho ~3 Pl (m Pl 2 DG m T C zu orps K B ö ln oru un ss d ia Aa B ch res en lau ~2 3G las ~14 P 2 G m T ~5 Pl ~1 6 Pl ~6 La Pl t er ne ~2 Pl (F al sc hpa rker ) Q_N1 DG m T r ine nta co ~1 Pl Pl (F al sc hpa rker ) "Büro" ~2 ~2 ~2 Pl DG Plattierung ~5 Pl ~5 Pl 6 Pl ~7 Pl 1P ng teru as fpfl Au Bri efk ten as ~1 ~1 T Gm ~2 T m ~3 ~5 Q_N2 Pl ~1 1P l ~4 P ~1 Pl 3 DG ~7 hp arke r) m T T Gm ~1 T Gm (F al sc arke r) ~1 Pl hp ~1 (F Pl ~2 P l al sc ~6 Pl Postkasten ~5 mT 2G ~4 ~1 T Gm ~2 T Gm ~19 Pl (ha ~2 lb) T 6 DG m T ~3 Pl Q_N3 al sc hp DG m T Pl (F 4 ~2 ar ke r) ~6 Pl ~3 Pl (F al sc hp ar ke r) ~1 8 Stein Pl o" ür .B plattiert 2 GmT 24 P markiert Unitas Aachen T Gm ~1 T Gm m T (F Pl 1 ~2 r) ke par ch a ls ~2 0P ~2 2 ~1 ~3 Tm Gm T iert ark l (m T Gm ~2 Pl ~1 T Gm ) alb (h Gm 0 ~1 2 Gm T + en kt er ite an ch tpl Ar tad S Pl ~2 1P ~1 Pl a (h lb) ~1 1 Pl a (h lb) 1 (h Pl ) alb l 3G ~5 Pl las G Gm T ) alb (h in ste rd kt Bo ht sen nic ge ab T t m G child ahr n" S usf sse "A eila fr ~5 Pl ) alb (h ~6 P ~3 Pl (halb) Q_F3 2 ~4 T Gm Gm mT 6G M Q_F2 b) l (hal Laterne 3P ~1 ~9 iert ark l (m DG Gm T m T 2 ~3 Pl (F T T ~1 Pl (halb) Pl a ls ch par ke r) ~1 Pl (halb) 2 ~1 DG Pl m T ~7 Pl G ~6 m T Pl Q_N4 ~1 Pl 2 G m 7 GmT T G m T 3 Pl G m T ~4 ~1 3 G m Pl T Po r To DG Log (F d opä al sc hp r) arke Auf pf la 1P in 200 l (Fals m m T ~1 G Pl m T? ~4 Pl G m T Gm T 4 G Gm ~7 T Pl Tm T ~4 Pl 2 5 G ch m T Pl (s ch wa Gm T m ar kie rt d. 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Karolinga Turnerschaft Rheno-Borussia Aachen Pl 3P ~3 G m T T m T K Ka loste rm r d eli er tin ne n Schreinerei T or "E in 1 P f. fr eih ? ." r Bund tionale der Interna Träger Freier -, Sozial- und Jugend t sarbei Bildung ~2 Pl 2P ~3 Pl ~1 P ~18 Pq (Falschparker) ~3 P GmT ~6 Pq 2P klappbare Poller Poller ~5 Pl 1P GmT 2P Bordstein nicht abgesenkt GmT TmT P Ps Pl Pq ca. 2 Parkplätze (nicht markiert) in Längsrichtung Garage mit Tor Tiefgarage mit Tor Parkplatz Parken schräg zur Fahrtrichtung Parken in Längsrichtung Parken quer zur Fahrtrichtung Tor ~1 Pl 3P ~7 Pl Grünanlage Tertiäre Nutzung (inkl. Beschreibung, soweit erkennbar) Sonstiges (Poller, Treppen, Schranken, Pfosten) Bemerkungen Lage der Querschnitte/Detailskizzen (z.B. Q_R2) Äußere Begrenzung des zu untersuchenden Gebietes ~6 Pl Beschilderung (StVO) Beispiel: Zeichen 286 "Eingeschränktes Haltverbot" ~7 Pl GmT 23.03.2011 (schematische Darstellung) Maßstab: - Quelle (Lageplan): Stadt Aachen, Fachbereich 61 1/1 Blatt Ein- und Ausfahrten zu Garagen, Tiefgaragen, Höfen und Privatflächen mit abgesenktem Bordstein Private Parkflächen/Stellplätze Parkflächen von Falschparkern (z.B. auf Grünstreifen, in Einfahrten hineinragend) Öffentliche Parkflächen Markierte Parkplätze sind ausgewiesen, unmarkierte enthalten Angaben zur ungefähren Anzahl vorhandener Parkplätze. (Soweit anhand eindeutiger Gegebenheiten erkennbar, wurde die ungefähre Länge (in Meter m) ergänzt.) Beispiel: ~2 Pl Legende K. D. St. V. Franconia ~2 Pl Laterne 1P 1P 1P ~5 P ~10 P ~39 P ~22 P T Gm ~1 ar ag e Tie fg ~6 P Q_R5 T T er P ~1 ~6 P ~5 P 2 GmT? ~4 P ~9 P ~9 P ~3 P ~13 P ~2 P Gm Gm V. ig St. nz D. Da K. ltiaBa eli At kt ite ch Ar 2P Gm T 1P 1P 1P 3 Gm T T Q_F1 ~4 Pl Gm b) ~5 Pl (hal (halb ) b) (hal l ~2 P Laterne GmT T DGm DGmT hr t T Ein iefg - u ara nd ge Au sf a Q_R4 ? ge ara iefg rT To ? ge ara iefg rT To . "H t Laterne es ch äf Pl ~1 6P Pl Pl G m DG Gm T L Restaurant ~14 Pl ~1 Pl ~1 Pl Laterne Laterne itt elg Poller ~1 Pl Pl Pl ~3 ~4 2 m T Pl 2 ~3 Pl l ~2 Pl ~2 Pl Laterne Le be ns m ~4 Pl Q_Lo1 ~4 Pl ~5 Gm T ~1 ~3 T Pl G ~3 Pl Pl Q_W1 Am pe ~1 Pl ~1 P ~6 Pl (halb) ~4 Ps reh rw ue Fe fahrt zu T Gm mT 2G Pl Pl Fa Pl m ~4 1P Pl ~1 ~6 ate rn e Q_Lo3 n.b. : Wartende vor Ampel Laterne ~2 P l Bordstein nicht abgesenkt (halb) ~2 Pl ~2 P s üro nb ige nd oote rstä rtb ve Spo ch S a und Kfz Pl ~1 ~3 To r Pl Zu fa hr t ~2 hrr a db üg el ~1 G Tor Pl ~1 2P 3P G em ein S sc K y ne h a un om m rgie fts d pra -b unik 2 era a xis tu tion Za ng s hn fo ärz rs ch te un g 2P ~1 Pl ~4 Pl (halb) ~2 Pl Ps ~3 To r 3 Fahrzeuge 13 P DG m T 5P Pl ~1 P m olle it r Ke tte n 3P ~1 Pl ~1 Pl Ps ~5 Pq ~2 To r 3P Q_Lo2 Pl GmT ~1 en P m olle it r Ke tt Gm T GmT 1P r) aste ht tein nic Bo rds nkt se abge fl d. P ~3 Pq ~4 tain er sc on G la 3 Pl ~1 Pq m 2P iert mark ~2 Pl ~3 ?P 6P ~1 m ~7 5P l 5 GmT ch hwa Pq ~3 ~3 m 3P pe? Ram pe Ram ~3 Pl G T 2P Pl Pl ~ 1P c Pl (s (ha lb) 3 Glasco ntainer 1 Kleider spende -Contai ner xP rne Late ~12 ) Q_R3 Q_R2 30 rt 1P ~3 Pl 1P 2P ~1 T Pl Pq ~2 (2 d. ar Pfla ki er st er t) T gr To oße s r Pq Pl ~1 Gm o nbür dige stän zu hver üro -Sac ng "B Kfz usha + A ieten" verm fah 4P Pl ~1 T Gm ~2 ~3 Pq Pq ~3 ehruerw Fe hrt zufa rch 13 P ~8 T Pl Gm To r T Gm Pl A. fü I. B u n r Ba a u G m d an us c - A a bH gew had che an ens ner dte fors Ins Ba chu titu up ng t hy sik Pq T Gm Pl ~1 rt fa h Zu La te rn e 2 Sat-Bild: + 3 P? xP ~2 hp arke r) al sc (F Gm T Pq ~2 Pq ~2 5P 4P m xP Markierungsrest Gm T ~2 Pq To r br eit es 2P 1P 1P G Pl Gm T rt fa h Zu Dip l. A ilie n hr t en fa rc hit ek t m T G st ark ieru ng sre M S "E child A in M telie fa hr t fr D a le r eih M ipl. r alt D a R le es en " Id eits r, M ign ee po ale er n rts rin in a t Fil tle z rin un gs un te rn eh m Du rc h Be ra t W M erb e. . W eag K. ilm e s ntu Im r m ob Da ch de ck er Ra m pe hr t? fa fa hr t? 1P 3P ~3 3G mT (ha Pl ~2 lb) (ha lb) Pl ~3 lb) (ha Pl ~1 To r) G (G mT ro ? ße s Sc Ein hild fre fah : "Arz iha rt tlte n" Pe W tra Ar ahlk Mü Dip chit reis ller l. A ektu bü MdB rch rb ro ite üro kti n r To (ha lb) Pl ~4 l (h alb ~6 P Pq ~3 Pq ~4 ) l (h alb ~2 P Pq ~2 Pq ~2 Gm T 2 ?P 1P Pa rk au sch tom ein at - Bestandsplan "Parkraumerhebung" Bereich "N" (Nizzaallee) Laterne Pq ~3 Pq ~2 (ha lb) Pl ~2 2G mT Gm T ) l (h alb ~2 P r To ( ha lb) Pl ~2 Du Q_R1 Frisör Datum: 23.03.2011 Laterne Bearbeitung: DTV-Verkehrsconsult GmbH, Aachen Laterne 6G mT lb) (ha Pl ~6 Pl ~4 ei in er ru ng re sst ie ark M en " alt fre ih S "E child in fa hr t st ark ieru ng sre M ~1 Later ne m nd hil fe in 20 0 Ju ge f. V. Sc hr e Bü ro T m G Arztp G m T Du rc hf ah rt Bü Tie ro r- für & Ve La g e nd ta sc tio ha ns fts ku -Ö nd ko e, log ie raxis G m T Ar ch ite kt G m T 1 in d. m Ra m pe ? rc h Du Fe zu ue fa rw hr eh t r- rc h Du v le orm er a st ls eh A en po d the ke To W r A erk Ka uto sta ttrro lac ss kie Ein f er ru ie ng ahrt -In st an ds etz un g m T G In ge nie ur ge se lls ch af t er wa ltu ng " "H au sv P 1 A In rchi Sp line tekt ra ch die ns t Tw Ha oT So rdw ec Ve ftw are rtr are ieb Ar sGm Ha chit bH us ekt ve ur r w bü alt ro un g l. D es . Dip e ara g Tie fg ~1 Pla P t Po tieru lle ng r 2 G m T 4 G m T 4 T G m 4 G m T 4 Laterne Durchfahrt Pl l Pl Pl Pl ) ord ) iert ark ) iert a rk l (m 1P ) iert ark l (m 1P ~1 Pl Pl Pl Pl T Gm Pl Pl T Gm Pl t) ier a rk l (m 3P T Gm l 0P Pl Pl Pl Pl Pl ) Pl Pl T Gm T Gm r ine nta co ) Pl ller ung ster r) parke ch ie Pl ~5 Pl Pl Pl Pl Pl ) adwear zte ngen (He Zahnär kiers g-Lösu ban andisin Privat Merch Textile Querschnitt kleine Nizzaallee Zustand Haus Nr. 1 Vorgarten Gehweg 2.05 m Parken 2.00 m Fahrbahn 4.00 m Gehweg 1.35 m Grünfläche Parken 2.00 m 0.60 wassergebundene Decke 9.40 m Planung Haus Nr. 1 Vorgarten Gehweg 2.05 m Parken 2.00 m Fahrbahn 3.50 m Grünfläche 10.15 m Anlage 7 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement P:/08 Verkehrsplanung/Parken (Ha,Fa)/Bewohnerparken/Parkbereich_N/Pläne/Anlagen/12-09-20 Querschnitt Kleine Nizzaallee September 2012 Querschnitte Weyhestraße Anlage 8 P:/08 Verkehrsplanung/Parken (Ha,Fa)/Bewohnerparken/Parkbereich_N/Pläne/Anlagen/12-10-19 Querschnitt Weyhestraße