Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103642.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
22.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0768/WP16
öffentlich
22.10.2012
Dez. III / FB 61/30
a) Einführung eines Tagestickets im Bewohnerparkbereich 'Ost 2'
b) Zweiter Nachtrag zur Parkgebührenordnung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.11.2012
15.11.2012
11.12.2012
19.12.2012
B0
MA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, im Bewohnerparkbereich "Ost 2" ein Tagesticket für 5,00 €
einzuführen und empfiehlt dem Rat, den zweiten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im
Bewohnerparkbereich "Ost 2" ein Tagesticket für 5,00 € einzuführen und empfiehlt dem Rat, den
zweiten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat,
den zweiten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den
zweiten Nachtrag zur Parkgebührenordnung.
Vorlage FB 61/0768/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2012
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
230.000
230.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
230.000
230.000
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0768/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2012
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Sachstand
Der Mobilitätsausschuss (Sitzung 06.09.2012) und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Sitzung
26.09.2012) haben die Verwaltung beauftragt, für die gesamte Bewohnerparkzone "Ost 2" ein
kostengünstiges Tagesticket zu kalkulieren.
Im gesamten Bereich gilt die Tarifzone II analog der zz. gültigen Parkgebührenordnung. Eine
Höchstparkdauer ist im Bereich "Ost 2" nicht existent, sodass zz. ein Ticket für den ganzen Tag
montags bis freitags 11,30 € und samstags 5,30 € kostet.
Verwaltungsvorschlag
Um den Interessen der Gewerbetreibenden und im Bereich Beschäftigten entgegenzukommen schlägt
die Verwaltung vor, im Bereich "Ost 2" zusätzlich ein Tagesticket montags bis freitags (9.00 - 19.00
Uhr) und samstags (9.00 - 14.00 Uhr) für 5,00 € anzubieten.
Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot eines Tagestickets zu schaffen, ist es notwendig,
die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen.
Hierzu wird in § 2 Absatz 3 neu hinzugefügt, wonach in Zone II das Benutzen von Tagestickets durch
Verkehrsanordnung ermöglicht werden soll.
Kosten
Für die Umrüstung der 19 vorhandenen Parkscheinautomaten zur Ausgabe eines Tagestickets zu
einem Preis von 5,00 € wurden Kosten in Höhe von ca. 1.500,-- € ermittelt.
Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element 4-1202029067, Kostenart 52210000 (Unterhaltung
Parkscheinautomaten) zur Verfügung.
Anlage:
2. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen
(Parkgebührenordnung)
Vorlage FB 61/0768/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2012
Seite: 3/3
2. Nachtrag zur Gebührenordnung
für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen
(Parkgebührenordnung)
vom
Aufgrund des § 6a Absatz 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes und § 1 der Verordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a
Absatz 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz (GV. NW. S. 48), i. V. mit § 38 Buchstabe b) des Gesetzes über
Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG), jeweils in der derzeit
geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ………. folgenden 2. Nachtrag zur
Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung)
beschlossen:
I.
§ 2 Absatz 3 wird wie folgt hinzugefügt:
(3) Abweichend von den Regelungen in Absatz 1 kann in Zone II die Benutzung von Tagestickets durch
Verkehrsanordnung gemäß § 13 und § 45 Straßenverkehrsordnung angeordnet werden. Die Parkgebühr für
das Tagesticket beträgt 5,00 Euro.
II.
§ 1 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt berichtigt:
Das Wort „Satzung“ wird gestrichen und durch „Parkgebührenordnung“ ersetzt.
III.
Dieser 2. Nachtrag tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.