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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103642.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
22.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0768/WP16 öffentlich 22.10.2012 Dez. III / FB 61/30 a) Einführung eines Tagestickets im Bewohnerparkbereich 'Ost 2' b) Zweiter Nachtrag zur Parkgebührenordnung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 07.11.2012 15.11.2012 11.12.2012 19.12.2012 B0 MA FA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, im Bewohnerparkbereich "Ost 2" ein Tagesticket für 5,00 € einzuführen und empfiehlt dem Rat, den zweiten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen. Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Bewohnerparkbereich "Ost 2" ein Tagesticket für 5,00 € einzuführen und empfiehlt dem Rat, den zweiten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den zweiten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den zweiten Nachtrag zur Parkgebührenordnung. Vorlage FB 61/0768/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2012 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 230.000 230.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 230.000 230.000 0 0 0 0 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/0768/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2012 Seite: 2/3 Erläuterungen: Sachstand Der Mobilitätsausschuss (Sitzung 06.09.2012) und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Sitzung 26.09.2012) haben die Verwaltung beauftragt, für die gesamte Bewohnerparkzone "Ost 2" ein kostengünstiges Tagesticket zu kalkulieren. Im gesamten Bereich gilt die Tarifzone II analog der zz. gültigen Parkgebührenordnung. Eine Höchstparkdauer ist im Bereich "Ost 2" nicht existent, sodass zz. ein Ticket für den ganzen Tag montags bis freitags 11,30 € und samstags 5,30 € kostet. Verwaltungsvorschlag Um den Interessen der Gewerbetreibenden und im Bereich Beschäftigten entgegenzukommen schlägt die Verwaltung vor, im Bereich "Ost 2" zusätzlich ein Tagesticket montags bis freitags (9.00 - 19.00 Uhr) und samstags (9.00 - 14.00 Uhr) für 5,00 € anzubieten. Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot eines Tagestickets zu schaffen, ist es notwendig, die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen. Hierzu wird in § 2 Absatz 3 neu hinzugefügt, wonach in Zone II das Benutzen von Tagestickets durch Verkehrsanordnung ermöglicht werden soll. Kosten Für die Umrüstung der 19 vorhandenen Parkscheinautomaten zur Ausgabe eines Tagestickets zu einem Preis von 5,00 € wurden Kosten in Höhe von ca. 1.500,-- € ermittelt. Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element 4-1202029067, Kostenart 52210000 (Unterhaltung Parkscheinautomaten) zur Verfügung. Anlage: 2. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung) Vorlage FB 61/0768/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2012 Seite: 3/3 2. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung) vom Aufgrund des § 6a Absatz 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes und § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absatz 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz (GV. NW. S. 48), i. V. mit § 38 Buchstabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ………. folgenden 2. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung) beschlossen: I. § 2 Absatz 3 wird wie folgt hinzugefügt: (3) Abweichend von den Regelungen in Absatz 1 kann in Zone II die Benutzung von Tagestickets durch Verkehrsanordnung gemäß § 13 und § 45 Straßenverkehrsordnung angeordnet werden. Die Parkgebühr für das Tagesticket beträgt 5,00 Euro. II. § 1 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt berichtigt: Das Wort „Satzung“ wird gestrichen und durch „Parkgebührenordnung“ ersetzt. III. Dieser 2. Nachtrag tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.