Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
108112.pdf
Größe
401 kB
Erstellt
18.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0763/WP16
öffentlich
18.10.2012
FB 61/80
Bürgerantrag "Tempo 30 auf Teilstück Horbacher Straße" der IG
Horbacher Vereine vom 20.09.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.12.2012
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Horbacher
Straße (L231) im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Frohnrather Weg nicht
zulässig ist.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage FB 61/0763/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Über die Bezirksbürgermeisterin für den Stadtbezirk Richterich hat die Interessengemeinschaft
Horbacher Vereine den Antrag gestellt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Horbacher
Straße im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Frohnrather Weg auf 30 km/h zu
reduzieren.
Der genannteTeilbereich der Horbacher Straße liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Es gilt
daher eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Bei der Horbacher Straße handelt es sich um die L 231. Diese dient der Aufnahme der überörtlichen
Verkehre. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf solchen klassifizierten Straßen
ist nur zulässig bei Bestehen einer außergewöhnlich hohen Gefahrenlage bzw. einer auf überhöhte
Geschwindigkeiten zurückzuführenden Unfallhäufung.
Die im Antrag genannte Grundschule und auch der Kindergarten grenzen nicht unmittelbar an die
Horbacher Straße. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zum Schutz dieser Einrichtungen ist
daher nicht zu begründen.
Eine Überprüfung der Verkehrsunfalllage durch die Polizei hat ergeben, dass sich im Zeitraum der
letzten drei Jahre im o.g. Teilstück der Horbacher Straße vier aufnahmepflichtige Verkehrsunfälle
ereignet haben. Gemessen an der hohen Verkehrsbelastung der Horbacher Straße ist die Zahl der
Verkehrsunfälle als äußerst gering einzustufen.
Zwei der Unfälle haben sich beim Einbiegen in die Horbacher Straße ereignet. Wobei bei einem Unfall
ein PKW-Fahrer beim Einbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat und der andere ein Alleinunfall
war, bei dem der Fahrzeugführer die Gewalt über sein Fahrzeug verloren hat.
Bei einem weiteren Alleinunfall ist ein Mofafahrer vermutlich aufgrund einer Verschmutzung gestürzt.
Beim vierten Unfall ist ein Fahrradfahrer durch einen überholenden PKW zu Fall gekommen.
Festzustellen ist, dass bei keinem Unfall überhöhte Geschwindigkeit unfallursächlich war.
Somit liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine besonders hohe Gefahrenlage schließen lassen,
die eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würde.
Anlage/n:
Bürgerantrag vom 25.09.2012
Vorlage FB 61/0763/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/2