Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103918.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
15.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster u. Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0081/WP16
öffentlich
15.10.2012
Mitteilungen der Verwaltung
Beratungsfolge:
Datum
31.10.2012
TOP: 8
Gremium
Kompetenz
B4
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage BA 4/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2012
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Signalschaltung im Knoten Napoleonsberg (L 233) / Steinkaulplatz
Antrag der CDU-BF vom 14.06.2012
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) teilt mit, dass die Anpassung
der o. a. Signalschaltung am 07.09.2012 erfolgt ist. Die Grünzeit wurde für den Verkehr aus der
Schleckheimer Straße zu Lasten der Fußgängergrünzeit und der Grünzeit für den
Napoleonsberg verlängert.
Bei einem Termin vor Ort wurde vom FB 61 festgestellt, dass diese Anpassung eine deutliche
Verbesserung darstellt.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
2.
Hochwasserschutz in Kornelimünster
Hochwasserschutzplan
In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurde nachgefragt, ob es einen
Hochwasserschutzplan für Kornelimünster gibt.
Nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde des Fachbereiches Umwelt gliedert sich der
"Hochwasserschutzplan" in mehrere Bereiche.
Nachdem das Überschwemmungsgebiet Inde per Verordnung festgesetzt worden ist, folgen
nun landesweit die nächsten Schritte. Bis 2013 werden Hochwassergefahren- und Risikokarten
aufgestellt. In diesen Karten sind verschiedene Hochwasserereignisse und deren
Ausdehnungsflächen bis zu einem Extremhochwasser (HQ1000) dargestellt.
Auf Basis dieser Karten werden dann Hochwassermanagementpläne bis 2015 erstellt. In diesen
Plänen wird dann detailliert beschrieben, wo z. B. die Feuerwehr Straßen sperren muss,
Häuser geräumt oder Sandsäcke gestapelt oder Straßensperrungen vorgenommen werden
müssen. Diese Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.
Weitere Informationen können Sie aus der als Anlage beigefügten Stellungnahme des
Wasserverbandes Eifel-Rur an die Bezirksregierung Köln entnehmen.
Vorlage BA 4/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2012
Seite: 2/3
3.
Neubau Rad-/Gehweg „Ravel-Route“ auf der Trasse der Vennbahn zwischen
Walheim und Bundesgrenze
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 09.10.2012
Der Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit:
Mit Datum vom 09.10.2012 hat die CDU-Fraktion einen Sachstandbericht zu o.g.
Baumaßnahme beantragt. Insbesondere wurde nach der Unterbrechung der Bautätigkeit und
den Absperrungen gefragt.
Die Bautätigkeit wurde wegen der Bauferien der Firma und einer ausstehenden Entscheidung
über zusätzliche Erdarbeiten unterbrochen. Beim Anlegen des Entwässerungsgrabens und der
Böschungen wurde teilweise unter der vorhandenen Humusschicht Kalksteinfels freigelegt.
Dadurch sind ergänzende Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erforderlich, die vorab
einer gutachterlichen Prüfung bedürfen. Das Gutachten liegt inzwischen vor mit folgendem
Ergebnis:
Nach Abschluss der Profilierungsarbeiten wird da, wo erforderlich, eine neue belebte
Oberbodenschicht als Filterschicht aufgebracht. In den Bereichen, wo die Fläche wegen des
anstehenden Felsens und der angrenzenden Privatgrundstücke begrenzt ist, wird die
Entwässerung über eine Mulde gewährleistet, in der das Wasser durch die belebte Bodenzone
gefiltert in der darunterliegenden Rigole versickert.
Vor der Umsetzung der ergänzenden Maßnahmen ist die Zustimmung der Wasserbehörden
erforderlich. Das Verfahren dazu wird derzeit durchgeführt. Mit einem Ergebnis wird Mitte
November gerechnet.
Die Arbeiten wurden am 08.10. wieder aufgenommen und bis Ende Oktober werden noch
ausstehende Arbeiten ausgeführt mit Ausnahme der Asphaltdeckschicht, die erst nach
Abschluss aller anderen Gewerke aufgebracht wird.
Die von der Stadt Aachen beauftragte Tiefbaufirma ist für die Ausführung der Arbeiten
verantwortlich und somit auch für die Verkehrssicherungspflicht während der Bauausführung.
Um die Streckenabschnitte von der Staatsgrenze bis zur Ortschaft Schmithof gegen unbefugtes
Betreten zu sichern und damit die Firma nicht für Schäden haften muss, wurde die Baustelle
adäquat abgesperrt. Besonders in diesen Abschnitten gibt es Gefahrenstellen durch
ungesicherte Gräben, alte Fundamente des Westwall usw.
Von Anfang November bis zum Beginn der zusätzlichen Oberbodenarbeiten ist beabsichtigt den
Radweg vorübergehend frei zu gegeben. Hierzu ist eine Teilabnahme erforderlich und die Stadt
muss die Verkehrssicherungspflicht übernehmen.
Anlage/n:
Antrag der CDU-BF vom 14.06.2012
Stellungnahme des Wasserverbandes Eifel-Rur
Antrag der CDU-BF vom 09.10.2012
Vorlage BA 4/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2012
Seite: 3/3