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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103918.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
15.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:51

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bezirksamt Aachen-Kornelimünster u. Walheim Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: BA 4/0081/WP16 öffentlich 15.10.2012 Mitteilungen der Verwaltung Beratungsfolge: Datum 31.10.2012 TOP: 8 Gremium Kompetenz B4 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage BA 4/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2012 Seite: 1/3 Erläuterungen: 1. Signalschaltung im Knoten Napoleonsberg (L 233) / Steinkaulplatz Antrag der CDU-BF vom 14.06.2012 Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) teilt mit, dass die Anpassung der o. a. Signalschaltung am 07.09.2012 erfolgt ist. Die Grünzeit wurde für den Verkehr aus der Schleckheimer Straße zu Lasten der Fußgängergrünzeit und der Grünzeit für den Napoleonsberg verlängert. Bei einem Termin vor Ort wurde vom FB 61 festgestellt, dass diese Anpassung eine deutliche Verbesserung darstellt. Der Antrag gilt damit als behandelt. 2. Hochwasserschutz in Kornelimünster Hochwasserschutzplan In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurde nachgefragt, ob es einen Hochwasserschutzplan für Kornelimünster gibt. Nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde des Fachbereiches Umwelt gliedert sich der "Hochwasserschutzplan" in mehrere Bereiche. Nachdem das Überschwemmungsgebiet Inde per Verordnung festgesetzt worden ist, folgen nun landesweit die nächsten Schritte. Bis 2013 werden Hochwassergefahren- und Risikokarten aufgestellt. In diesen Karten sind verschiedene Hochwasserereignisse und deren Ausdehnungsflächen bis zu einem Extremhochwasser (HQ1000) dargestellt. Auf Basis dieser Karten werden dann Hochwassermanagementpläne bis 2015 erstellt. In diesen Plänen wird dann detailliert beschrieben, wo z. B. die Feuerwehr Straßen sperren muss, Häuser geräumt oder Sandsäcke gestapelt oder Straßensperrungen vorgenommen werden müssen. Diese Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Weitere Informationen können Sie aus der als Anlage beigefügten Stellungnahme des Wasserverbandes Eifel-Rur an die Bezirksregierung Köln entnehmen. Vorlage BA 4/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2012 Seite: 2/3 3. Neubau Rad-/Gehweg „Ravel-Route“ auf der Trasse der Vennbahn zwischen Walheim und Bundesgrenze Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 09.10.2012 Der Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit: Mit Datum vom 09.10.2012 hat die CDU-Fraktion einen Sachstandbericht zu o.g. Baumaßnahme beantragt. Insbesondere wurde nach der Unterbrechung der Bautätigkeit und den Absperrungen gefragt. Die Bautätigkeit wurde wegen der Bauferien der Firma und einer ausstehenden Entscheidung über zusätzliche Erdarbeiten unterbrochen. Beim Anlegen des Entwässerungsgrabens und der Böschungen wurde teilweise unter der vorhandenen Humusschicht Kalksteinfels freigelegt. Dadurch sind ergänzende Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erforderlich, die vorab einer gutachterlichen Prüfung bedürfen. Das Gutachten liegt inzwischen vor mit folgendem Ergebnis: Nach Abschluss der Profilierungsarbeiten wird da, wo erforderlich, eine neue belebte Oberbodenschicht als Filterschicht aufgebracht. In den Bereichen, wo die Fläche wegen des anstehenden Felsens und der angrenzenden Privatgrundstücke begrenzt ist, wird die Entwässerung über eine Mulde gewährleistet, in der das Wasser durch die belebte Bodenzone gefiltert in der darunterliegenden Rigole versickert. Vor der Umsetzung der ergänzenden Maßnahmen ist die Zustimmung der Wasserbehörden erforderlich. Das Verfahren dazu wird derzeit durchgeführt. Mit einem Ergebnis wird Mitte November gerechnet. Die Arbeiten wurden am 08.10. wieder aufgenommen und bis Ende Oktober werden noch ausstehende Arbeiten ausgeführt mit Ausnahme der Asphaltdeckschicht, die erst nach Abschluss aller anderen Gewerke aufgebracht wird. Die von der Stadt Aachen beauftragte Tiefbaufirma ist für die Ausführung der Arbeiten verantwortlich und somit auch für die Verkehrssicherungspflicht während der Bauausführung. Um die Streckenabschnitte von der Staatsgrenze bis zur Ortschaft Schmithof gegen unbefugtes Betreten zu sichern und damit die Firma nicht für Schäden haften muss, wurde die Baustelle adäquat abgesperrt. Besonders in diesen Abschnitten gibt es Gefahrenstellen durch ungesicherte Gräben, alte Fundamente des Westwall usw. Von Anfang November bis zum Beginn der zusätzlichen Oberbodenarbeiten ist beabsichtigt den Radweg vorübergehend frei zu gegeben. Hierzu ist eine Teilabnahme erforderlich und die Stadt muss die Verkehrssicherungspflicht übernehmen. Anlage/n: Antrag der CDU-BF vom 14.06.2012 Stellungnahme des Wasserverbandes Eifel-Rur Antrag der CDU-BF vom 09.10.2012 Vorlage BA 4/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2012 Seite: 3/3