Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103837.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
09.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtbibliothek
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 49/6/0006/WP16
öffentlich
09.10.2012
Manfred Sawallich
Einführung der RFID-Technologie und der Selbstverbuchung in
der Stadtbibliothek Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.10.2012
BaKu
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur beauftragt die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des Baku
eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen, um auch auf deren Grundlage über den Fortgang des
Projektes zu entscheiden.
Vorlage E 49/6/0006/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.10.2012
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Erläuterungen:
Die Stadtbibliothek Aachen beabsichtigt den Einsatz der RFID-Technologie und der Selbstverbuchung
als Voraussetzung zu einer Weiterentwicklung der Bibliothek zu “einem Bücher- und Medienzentrum
des 21. Jahrhunderts.” (Vgl. Anlage: Übersicht „Maßnahmen und Projekte zur Entwicklung der
Stadtbibliothek Aachen“.) Neben der Möglichkeit eines verbesserten Kundenservices ermöglicht
dieses Projekt, die Wirtschaftlichkeit der Bibliothek längerfristig zu verbessern.
RFID (Radio Frequency Identification; Automatisches Identifikations- und Datenerfassungsverfahren
auf
Basis
von
Rundfunkfrequenzen)
eröffnet
neue
Möglichkeiten
für
einen
verbesserten
Kundenservice. Diese bereits in der Warenwirtschaft erfolgreich eingesetzte Transponder-Technologie
wird in Bibliotheken erst seit wenigen Jahren genutzt. In relativ kurzer Zeit haben fast alle
Großstadtbibliotheken (aber auch kleinere Büchereien) sich diese Technik zu nutze gemacht. Das
System speichert in einem in Etiketten integrierten Chip mit Antenne alle Informationen zu einem
Medium (Bücher, Noten, Zeitschriften, CDs,DVDs, Spiele usw.)
Die RFID-Etiketten können sich an einem beliebigen Ort auf oder im Medium befinden, d.h. auch die
Bibliothek hat keine Mühe, auf eine genaue Platzierung zu achten. Mehrteilige Medien können mit
entsprechend vielen Etiketten ausgestattet und somit die Kontrolle auf Vollständigkeit der
auszuleihenden und der zurückgegebenen Medien der Maschine überlassen werden. Besondere
Bedingungen gelten für metallisierte Medien, also CDs, DVDs etc.
Generell nutzen Bibliotheken passive Chips mit einer Frequenz von 13,56 MHz, die mit max. 45 cm
eine wesentlich geringere Reichweite besitzen als die vom Handel verwendeten. Das bedeutet, es ist
sehr unwahrscheinlich, dass Unbefugte, sofern es ihnen gelungen ist, sich einen entsprechenden
Reader zu beschaffen, unbemerkt die auf dem Chip gespeicherten Daten auslesen können. Der
Datenschutz ist zusätzlich dadurch gewährleistet, dass keine personenbezogenen Daten auf den
Chips gespeichert sind, ebenso wenig wie Daten, die Auskunft über die Titel von Medien geben.
Daneben bietet die RFID-Technik unterstützende Funktionen im Bereich der Bestandspflege
(Auffinden von verstellten Büchern) und zur potentiell notwendigen Durchführung einer Inventur.
Selbstverbuchung
Mittels RFID-Technologie können Medien durch eine berührungslose Datenabfrage verbucht und
gleichzeitig entsichert werden (analog die Rückbuchung und Aktivierung der Sicherung). Dies ist die
zwingend notwendige technische Voraussetzung für die von der Stadtbibliothek Aachen angestrebte
Selbstverbuchung durch die Leserinnen und Leser. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit der
Stapelverbuchung. Dies bedeutet, dass mehrere Medien gleichzeitig und damit zeitsparend und
unabhängig in welcher Position verbucht werden können. Dies vereinfacht
die Benutzerführung
deutlich.
Die Selbstverbuchung ist erst sinnvoll nach Ausrüstung des Bestandes mit RFID (Konvertierung),
flächendeckender Austausch des bisherigen Ausweises durch einen RFID-Ausweis, Bereitstellung
von
Ausgabe-Terminals,
Sicherungsschranken
(2D-Gates),
Rückgabeautomaten
mit
Grob-
Sortieranlage, Kassenautomaten.
Vorlage E 49/6/0006/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.10.2012
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Konvertierung des Bestandes mit RFID-Etiketten
Der gesamte frei zugängliche Bestand muss komplett mit RFID-Etiketten ausgerüstet werden. Die
Stadtbibliothek umfasst einen Gesamtbestand von 500.000 Medien, von denen jedoch 220.000 Bände
im Magazin aufgestellt sind. Für die ca. 60.000 Nonbook-Medien und die mehrteiligen Medien (Buch
mit CD, Notenbände mit Stimmen) müssen eigenständige Lösungen entschieden werden (z.B. StB
München: „Vollsicherung“ mit Noris-Hüllen nur in der Musikbibliothek, Vereinfachte Sicherung in den
übrigen Abteilungen).
RFID-Ausweis
Die bisherigen Leserausweise im Chipkartenformat werden durch äußerlich gleich aussehende, aber
mit RFID-Chip ausgerüstete Ausweise ausgetauscht. Folgende Daten werden gespeichert: 8- oder 10stellige Benutzernummer, Länderkennzeichen (De), Sigel für Aachener Stadtbibliothek (52). Der
RFID-Ausweis dient der Identifikation an den Ausgabe- und Rückgabeautomaten, ermöglicht eine
einfache Handhabung am Selbstverbuchungsterminal, bietet Fälschungssicherheit und die sofortige
Ausgabe bei Neuanmeldung. Zeitgleich oder in einer späteren Phase sind weitere Funktionalitäten
möglich, z.B. Zutrittskontrolle, Bedienung von Schließfächern und Hörkabinen, Bezahlfunktion (an
allen kostenpflichtigen Geräten), Verwendbarkeit in weiteren Bibliotheken am Ort.
Der Datenschutz ist dadurch gewährleistet, dass keine personenbezogenen Daten gespeichert
werden, aber auch durch entsprechenden Technikeinsatz: So weist z.B. der Chip Mifare mini <ISO
14443A> -die weltweit meistgenutzte kontaktlose Chipkartentechnik- nur eine geringe Reichweite
(max. 10cm) und erfordert eine bewusste Öffnung des Benutzerkontos und beinhaltet dennoch eine
ausreichende Verschlüsselungstechnologie für Bibliotheken.
Ausgabe-Terminals
Die Registrierung der ausgeliehen Medien erfolgt an den Ausgabe-Terminals, die entweder zentral im
Eingangsbereich oder auch dezentral (z.B. in kindgerechter Größe in der Kinder- und
Jugendbibliothek) aufgestellt werden können.
In der Zentralbibliothek werden bisher 800.000 bis 900.000 Ausleihen durch das Personal
abgewickelt.
Angestrebt
wird
zumindest
für
die
„unproblematischen“
Medien
eine
Selbstverbuchungsquote von 95%.
Sicherungsschranken
Der Einbau eines Gates am Bibliotheksausgang detektiert die Mitnahme unregistrierter Medien
(Selbstverbucher, Ausgabe durch Personal, Fernleihe, bereits entliehene und wieder mitgebrachte
Medien). Entsprechend bisheriger Buchsicherungsanlagen wird der Leser durch akustische Signale
auf die Mitnahme unregistrierter Medien aufmerksam gemacht. Durch Einsatz entsprechender
Software registriert das Personal das soeben detektierte Medium.
Basierend auf den Erfahrungen anderer Bibliotheken müssen wir eine neue Sicherheitsphilosophie
entwickeln. Die Verfolgung von Beschädigungen wird unter ökonomischen Gesichtspunkten
eingeschränkt werden müssen. Die Präsentation ungesicherter Freihand-Medien ist in Einzelfällen
ggf. in Kauf zu nehmen. Das Fazit anderer Bibliotheken lautet: Es gibt keine nennenswerten Verluste.
Die Postierung von Aufsichtspersonal im Eingangsbereich muss (zeitweise) sichergestellt werden.
Vorlage E 49/6/0006/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.10.2012
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Die Gates werden außerdem mit Besucherzählgeräten ausgestattet und ersetzen das bisherige
fehleranfällige System, welches nicht alle Kunden zahlenmäßig erfassen kann.
Rückgabeautomaten mit Sortieranlage
Von insgesamt drei geplanten Rückgabeautomaten soll ein Automat von außen zugänglich sein und
eine 24-Stunden-Rückgabe / 7 Tage die Woche ermöglichen. Die Bücher oder andere Medien werden
bei der Rückgabe nacheinander in die Öffnung der Anlage gelegt. Die Rückgabeautomaten erlauben
die Identifizierung der Medien, buchen sie zurück, geben eine Rückgabequittung an unsere Kunden
aus;
über den angeschlossenen Automaten werden die Bibliotheksmedien in fünf bis ggf. neun
verschiedene Büchertransporteinheiten sortiert, die in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden
müssen. Die weiteren Rücksortierschritte, die Rückstellung ins Regal und die Kontrolle der Medien auf
Vollständigkeit und unbeschädigte Rückgabe, sind weiterhin Aufgabe des Bibliothekspersonals.
Kassenautomaten
Die Installation von Kassenautomaten -mit Schnittstelle zum Bibliotheksprogramm „LIBERO“- dient
folgenden Funktionen: Zahlung von Versäumnisentgelten, Entrichtung der Ausleihgebühr, Entgelte für
Ausdruck und Vormerkungen. Die Verringerung von Bargeld und die damit verbundene Verwaltung ist
ein weiterer wichtiger und von FB 14 (Rechnungsprüfung) geforderter Aspekt.
Projektmanagement
Beteiligt am Projekt werden (neben den zu beauftragenden Firmen):
Kulturbetrieb E 49/6 Stadtbibliothek
Kulturbetrieb E 49/S Kulturservice
Gebäudemanagement E 26
RegioIT
LibIT wg Bibliothekssoftware LIBERO und Einbindung RFID
Außerdem:
Personalamt FB 11
Personalrat
Sicherheitstechnischer Dienst
Fachbereich Rechnungsprüfung FB 14
Datenschutzbeauftragter
Vorlage E 49/6/0006/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.10.2012
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Zeitplan
2010, 1.7.
Workshop Betriebsleitung E 49 mit E 49/6 zu geplanten Maßnahmen
2011, 22.11.
Projekte zur Bibliotheksentwicklung: Vorlage Betriebsausschuss Kultur
2012, 16.5
Projektanmeldung bei FB Personal und Organisation
2012, 25.10.
Vorlage BA Kultur
2012, Dez.
Wirtschaftlichkeitsberechnung
2013-01
Etablieren der Projektgruppe
2013-01
Beteiligungsverfahren PR
2013-01 ff.
Erstellen eines Pflichtenheftes (Leistungsverzeichnis)
2013-11
Verabschiedung Wirtschaftsplan Kulturbetrieb 2014 durch Betriebsausschuss
2013-11
Landesmittelprojekt 2014-2015 (Anmeldung frühestens in Nov. 2013)
2014-01
Ausstattung aller neuen Medien mit RFID-Technologie
Ausstellung aller neuen Leserausweise nur noch mit Chip
2014-05
Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung
2014/2015
sukzessive Ausschreibung einzelner Pakete (Dienstleistungsvertrag Konvertierung,
Etiketten, Hardware, Kassenautomaten,) und Installation
2015-09
Abschluss Umbaumaßnahmen
2016-01
Schließungszeit 18.-31. Januar
2016-02-2
Echtbetrieb Selbstverbuchung ab Dienstag 2. Februar
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ausstattung mit der RFID-Technologie führt zu Gesamtkosten
von 515.748,00 € inkl. der
Wartungskosten für fünf Jahre sowie der Personalkosten für die Projektsteuerungsphase. Vor
Umsetzung des Projektes ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen, und der endgültige
Beschluss des Betriebsausschusses Kultur ist unter Beteiligung des Dez. II herbeizuführen.
Vorlage E 49/6/0006/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.10.2012
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