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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105190.pdf
Größe
715 kB
Erstellt
01.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:50
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0738/WP16-1 öffentlich 35038-2011 01.10.2012 FB 61/01 // Dez. III Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 24.10.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus beschließt er die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0738/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2012 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Inhalt der Vorlagen FB61/0489/WP16 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens/ Offenlagebeschluss FB61/0738/WP16 – Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.07.2011die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie die öffentliche Auslegung für den Fluchtlinienplan Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße beschlossen. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte mit Beschluss vom 20.07.2011 aus bezirklicher die Empfehlung hierzu ausgesprochen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 04.10. bis einschließlich 07.11.2011. Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.10.2012 mit dem Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung befasst und wie folgt beschlossen: „Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“ Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung ebenfalls einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung Zusammenfassende Erklärung Vorlage FB 61/0738/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2012 Seite: 2/2 Fachbereich 61 Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 Im Stadtbezirk Aachen-Mitte Im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße Lage des Plangebietes Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374 Begründung zur Satzung Fassung vom 27.08.2012 Der Durchführungsplan Nr. 374, der seit 1952 rechtsverbindlich ist, enthält Festsetzungen zu den Bau- und Straßenfluchten sowie zu den Straßenprofilen der Jahnstraße und Bertholdstraße. Da das Gebiet fast vollständig bebaut ist und die festgesetzten Verkehrsflächen ausgebaut sind, hat der Fluchtlinienplan seine Leitaufgaben erfüllt. Zur planungsrechtlichen Steuerung der städtebaulichen Ziele für das Aachener Südviertel ist der Fluchtlinienplan nicht geeignet. Daher wurde ein neuer Bebauungsplan - Eupener Straße/ Salierallee - aufgestellt, der die städtebaulichen Ziele für das Aachener Südviertel in diesem Bereich planungsrechtlich sichert und der den Bereich des Fluchtlinienplanes überlagert. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wurde verzichtet, da mit der Aufhebung des Fluchtlinienplans keine umweltrelevanten Auswirkungen verbunden sind. Durch die Aufhebung des Fluchtlinienplans entstehen keine Kosten. FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße Lage des Plangebietes Seite 1 / 2 Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374 , Zusammenfassende Erklärung Fassung vom 01.10.2012 1. Erläuterung Der Fluchtlinienplan Nr. 374, der seit 1952 rechtskräftig ist, enthält Festsetzungen zu den Bau- und Straßenfluchten sowie zu den Straßenprofilen der Jahnstraße und Bertholdstraße. Da der Bereich zwischenzeitlich fast vollständig bebaut und die Verkehrsflächen ausgebaut sind, hat der Fluchtlinienplan seine Leitaufgaben erfüllt. Außerdem wird der Bereich von einem neuen Bebauungsplan Nr. 918 - Eupener Straße/Salierallee -, der seit dem 19.01.2012 rechtskräftig ist, überlagert. 2. Verfahrensablauf Einleitung des Aufhebungsverfahrens/Offenlagebeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB 21.07.2011 04.10. - einschl. 07.11.2011 04.10. - einschl. 07.11.2011 Satzungsbeschluss (geplant) 24.10.2012 3. Berücksichtigung der Umweltbelange Auf die Erstellung eines Umweltberichtes konnte verzichtet werden, da mit der Aufhebung des Bebauungsplanes keine umweltrelevanten Auswirkungen verbunden sind. 4. Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt und ein neuer Bebauungsplan für diesen Bereich aufgestellt wurde, konnte im Aufhebungsverfahren von der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 ging eine Eingabe ein, die geprüft und in die Abwägung eingestellt wurde. Sie führte nicht zu einer Änderung der geplanten Aufhebung. 5. Berücksichtigung der Behördenbeteiligung Auf die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB konnte aus den o.g. Gründen verzichtet werden. In der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden keine Bedenken gegen die Aufhebung geäußert. 6. Ergebnis der Abwägung Der Bereich des Fluchtlinienplanes Nr. 374 liegt in dem Bereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 918 - Eupener Straße/Salierallee -. Dieser Bebauungsplan wurde aufgestellt, um die künftigen Ziele für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Aachener Südviertel planungsrechtlich zu steuern. Damit ist der Fluchtlinienplan Nr. 374 nicht mehr erforderlich. Seite 2 / 2