Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103780.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
10.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Recht- und Versicherung
Steuern und Kasse
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0077/WP16-1
öffentlich
10.10.2012
14. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung der Stadt
Aachen)
hier: Ergänzung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
24.10.2012
Rat
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt den 14. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der
Stadt Aachen.
Vorlage B 03/0077/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2012
Seite: 1/3
Erläuterungen:
I. Rückwirkendes In-Kraft-treten
Hierzu wird auf die der Haupteinladung beiliegenden Vorlage zu TOP 12,
Nr. B 03/0077/WP16 verwiesen.
Ergänzung:
II. Änderung des § 6 Abs. 2
Die bisherige Regelung, nach der auch der wirtschaftliche Eigentümer gebührenpflichtig ist, hat das
Verwaltungsgericht Aachen mangels hinreichender Bestimmtheit als wirksames Satzungsrecht in
Frage gestellt. Um für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen, ist die Regelung dahingehend zu
ändern, dass auch der zum Besitz berechtigte Erwerber gebührenpflichtig ist.
Vorlage B 03/0077/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2012
Seite: 2/3
14 . N A C H T R A G
zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss
an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) der §§ 1 und 9
des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGB l. I S. 114) und der §§ 64 ff.
des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), jeweils in der derzeit geltenden
Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ………………………
folgende Satzung beschlossen:
1.
§ 9 Absatz 1 Satz 1 der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und
den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage i. d. Fassung des 13. Nachtrages tritt rückwirkend
zum 01.01.2008 in Kraft.
2.
§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Beim Wechsel des Eigentümers geht die Gebührenpflicht mit dem Beginn des auf den
Eigentumswechsel folgenden Monats auf den Erwerber über. Vom ersten des auf den Besitzübergang
folgenden Monats bis zur Eintragung ins Grundbuch ist auch der zum Besitz berechtigte Erwerber
gebührenpflichtig.“
3.
Die Regelung nach Ziff. 1. dieser Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
Die Regelung nach Ziff. 2. dieser Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.
Vorlage B 03/0077/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2012
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