Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103759.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
10.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0748/WP16
öffentlich
35034-2012
10.10.2012
Dez. III / FB 61/20
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Rollefstraße/Trierer
Straße - zwischen der Rollefstraße und der Trierer Straße
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
31.10.2012
08.11.2012
B-1
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung –
Sicherung der Bauleitplanung zur Erschließung von Wohnbauland, sowie die Einleitung des
Umlegungsverfahrens gem. § 45 ff. BauGBdie Aufstellung des Bebauungsplanes – Rollefstraße/ Trierer Straße- zwischen Rollefstraße und der
Trierer Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung –
Sicherung der Bauleitplanung zur Erschließung von Wohnbauland, sowie die Einleitung des
Umlegungsverfahrens gem. § 45 ff. BauGBdie Aufstellung des Bebauungsplanes –Rollefstraße/Trierer Straße- zwischen Rollefstraße und der
Trierer Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Umlegung gem. § 45 ff. BauGB anzuordnen.
Vorlage FB 61/0748/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck der Planung
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2012 die Verwaltung mit der Einleitung des
Bauleitplanverfahrens für den o.g. Bereich beauftragt. In dem bislang landwirtschaftlich und als
Hausgärten genutzten Innenbereich zwischen der Trierer Straße und der Rollefstraße soll eine
moderate Innenentwicklung erfolgen. Auf den großzügig bemessenen Grundstücken sollen
Einfamilienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser sowie untergeordnet Mehrfamilienhäuser entstehen.
Als Abgrenzung des Geltungsbereiches wurde der Vorschlag 2 (s. Übersichtsplan) bestimmt. Dieser
Vorschlag nimmt die topographisch vorhandene Hangkante des Geländes als Abgrenzung auf. Durch
den Geländesprung entsteht eine natürliche und sinnvolle Abgrenzung des Baugebietes nach
Nordosten.
In seiner Sitzung am 21.07.2012 hat der Planungsausschuss verdeutlicht, dass eine Entwicklung des
Bereiches nur dann erfolgen soll, wenn die Anwendung des Baulandbeschlusses sichergestellt ist. Die
Verwaltung hat mit dem möglichen Vorhabenträger Gespräche geführt, mit dem Ergebnis, dass dieser
nicht bereit ist, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu entwickeln. Eine planerische
Entwicklung dieses Bereiches ist von daher nur möglich, wenn die Stadt Aachen eine Planung für
dieses Gebiet erstellt. Die Umsetzung dieser Planung soll dann über ein Umlegungsverfahren
sichergestellt werden. Für die Anordnung der Umlegung ist ein Aufstellungsbeschluss notwendig.
Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist somit die Sicherung der Bauleitplanung zur Erschließung von
Wohnbauland für Einfamilienhäuser und untergeordnet Mehrfamilienhäuser, sowie die Einleitung des
Umlegungsverfahrens gem. § 45 ff. BauGB. Durch das Umlegungsverfahren sollen die
bodenordnerischen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baugebietes sowie ein zeitgemäßer
Zuschnitt der Grundstücke gesichert werden.
2. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um die Vorraussetzungen für eine
Entwicklung des Baugebietes unter der Federführung der Stadt Aachen zu ermöglichen. Zudem
empfiehlt die Verwaltung die Anordnung des Umlegungsverfahrens durch den Rat der Stadt Aachen,
um die bodenordnerischen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baugebietes zu schaffen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
A-Plan
Vorlage FB 61/0748/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/2
Bebauungsplan - Rollefstraße/ Trierer Straße
Abgrenzungsvorschlag 2
Tri
ere
r
Str
aß
e
lle
Ro
r
fst
e
aß
Bebauungsplan - Rollefstraße/ Trierer Straße
Abgrenzungsvorschlag 2
Tri
ere
r
Str
aß
e
lle
Ro
r
fst
e
aß