Daten
Kommune
Aachen
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105346.pdf
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251 kB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 02/0071/WP16
öffentlich
03.09.2012
FB 01
Regionale Strukturreform
Gründung Zweckverband Region Aachen (ZV) / Neuaufstellung
AGIT mbH (’AGITneu’)
Beratungsfolge:
TOP:____
Datum
Gremium
Kompetenz
19.09.2012
24.10.2012
AAWW
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zur Gründung des
Zweckverbands Region Aachen und zur Neuaufstellung der AGIT mbH zustimmend zur Kenntnis und
schlägt den Verteilungsschlüssel für die Aachener Mitglieder des ZV wie folgt vor: CDU 4 Sitze,
GRÜNE 2 Sitze, SPD 3 Sitze, FDP 2 Sitze, Linke 1 Sitz; er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
folgende Beschlüsse zu fassen:
Zu a)
-
Der Zweckverband Region Aachen als schlagkräftige politisch-strategische Plattform für
regional bedeutsame Aufgaben wird zum 01.01.2013 gegründet und tritt an die Stelle des
Regio Aachen e.V. und seiner Gremien.
-
Der als Anlage 1 beigefügte Satzungsentwurf wird verabschiedet.
-
Der Zweckverband ist Rechtsnachfolger des Regio Aachen e.V., der nach entsprechender
Beschlussfassung der Regionalkonferenz aufgelöst wird. Sein Tätigkeitsportfolio umfasst zum
Start die bisherigen Aufgaben des Regio Aachen e.V., die Aufgaben der Regionalagentur
sowie das Kompetenzzentrum Frau & Beruf (s.a. Modellrechnung, Anlage 2). Die Übertragung
weiterer Aufgaben seitens der Verbandsmitglieder ist möglich.
-
Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regio Aachen e.V. sind
rechtsgleich auf den Zweckverband Region Aachen überzuleiten. Die Geschäftsführung des
Regio Aachen e.V. wird gebeten, die hierzu notwendigen Maßnahmen vorzubereiten und
einzuleiten.
-
Die Verbandsversammlung wird aufgefordert, den Haushalt 2013 auf Grundlage der
’Modellrechnung’ zu verabschieden und den Zweckverband einer kontinuierlichen
Aufgabenkritik zu unterziehen.
Vorlage FB 02/0071/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2014
Seite: 1/4
-
Der Rat der Stadt Aachen benennt für die Verbandsversammlung Mitglieder gemäß dem
seitens des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft vorgeschlagenen
Verteilungsschlüssels.
zu b)
-
Der Reformprozess der AGIT mbH wird in den dafür zuständigen Gremien der AGIT
fortgeführt. Die in den AGIT-Gremien diskutierte Modellrechnung für die Finanzentwicklung
definiert nach notwendigen Übergangsregelungen den vereinbarten Kostenrahmen ab 2014.
Prof. Dr. Manfred Sicking
Vorlage FB 02/0071/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2014
Seite: 2/4
Regionale Strukturreform
Gründung Zweckverband Region Aachen (ZV) / Neuaufstellung AGIT mbH (’AGITneu’)
Sachlage:
Angesichts des intensiven Wettbewerbes attraktiver Wirtschaftsräume, hat die Region Aachen Mitte
2011 einen umfassenden Reformprozess der regionalen Strukturen (Regio Aachen e.V./AGIT mbH)
angestoßen.
So beauftragte die ’Große Runde’ (Hauptverwaltungsbeamte der Region Aachen,
Hauptgeschäftsführer der Kammern, Fraktionsvorsitzende der Gebietskörperschaften sowie Mitglieder
des Regio-Rates) die ’AG Regionale Strukturreform’, ein detailliertes Pflichtenheft zu entwerfen und
operative Reformschritte vorzuschlagen und vorzubereiten.
Unterstützt durch einen externen Berater entstand ein duales Modell mit einem politisch legitimierten
’Zweckverband Region Aachen’. Dieses Modell sieht vor, die gesamtregional bedeutsamen Aufgaben
der Strukturentwicklung aufzugreifen sowie eine regional aufgestellte Gesellschaft zur operativen
Wirtschaftsförderung ’AGIT mbH’, unter maßgeblicher Beteiligung der Wirtschaft bzw. Hochschulen,
zu etablieren.
a) Zum ’Zweckverband Region Aachen’
In einem intensiven politischen und institutionellen Diskussionsprozess wurden die Strukturen und
Aufgaben des Zweckverbandes in einen Satzungsentwurf eingearbeitet. Dieser ist mit der
Bezirksregierung Köln (Kommunalaufsicht) abgestimmt und als Anlage 1 beigefügt.
Parallel zum Satzungsentwurf wurde eine Modellrechnung für den zukünftigen Haushalt erstellt, der
als Anlage 2 beigefügt ist. Er gibt inhaltlich und finanziell den Startrahmen des ZV vor.
Der ZV tritt zum 01.01.2013 die Rechtsnachfolge des Regio Aachen e.V. an. Der Regio Aachen e.V.,
die Regionalkonferenz sowie der Regio-Rat werden im Anschluss an die Übertragung aller Aufgaben
und nach Abarbeitung der dazugehörigen Regularien vom Regio Aachen e.V. zum ZV aufgelöst.
b) Zur AGITmbH
Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es sich u.a. um Ergebnisse eines Workshops zur
Zukunft der AGIT mbH unter Beteiligung der Gesellschafter, Vertreter der FH Aachen sowie
Fraktionsvertreter der Gebietskörperschaften:
Die AGIT mbH wird sich in Zukunft auf die Kernaufgaben der gesamtregionalen operativen
Wirtschaftsförderung konzentrieren. Die regionale Wirtschaft (zunächst über die Kammern und
bestehende Clusterinitiativen) sowie die Hochschullandschaft (FH, RWTH, FZJ) werden stärker
eingebunden.
Zunächst wird die Gesellschaft von den Risiken der Immobilienbewirtschaftung entlastet. Die
Übertragung der Verantwortung der Gebäude auf Stadt und StädteRegion Aachen bedeutet keine
Transaktionskosten durch eine Veränderung der Besitzverhältnisse. Eine Bilanzierung der Gebäude
erfolgt weiterhin durch die AGIT. Die auch optisch kenntlich zu machende Trennung der
Wirtschaftskreisläufe des Immobiliengeschäftes und der sonstigen Aufgaben der ’AGITNeu’ erhöht die
Kostentransparenz. Durch die Übertragung kann sich die ’AGITNeu’ auf die Kernkompetenzen
konzentrieren.
Vorlage FB 02/0071/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2014
Seite: 3/4
Dreh- und Angelpunkt für die inhaltliche Neuausrichtung ist der Technologietransfer. Die Hochschulen
müssen mit ihren Potentialen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Region
kontaktieren und zu Kooperationen motivieren.
Die ’AGITNeu’ muss sich explizit regionalweit und mit einem Großteil der Ressourcen in die aktive
Gestaltung dieser Aufgabe einbringen und Unternehmen aller Teilregionen aktivieren.
Die Beratung von ansiedlungsinteressierten Unternehmen ist aufwändig und von vielen nicht
beeinflussbaren Faktoren abhängig. Die AGIT nimmt zwar eine Klammerfunktion für die Region wahr
und tritt als erster Ansprechpartner für die regionsübergreifende Standortsuche von Investoren auf.
Die weitere Arbeit erfolgt aber in Abstimmung mit den regionalen Ansprechpartnern.
Für eine nachhaltige Ansiedlungswerbung/Regionalmarketing ist das Budget nicht ausreichend. Ein
Gesamtmarketing für die Region kann nicht sichergestellt werden. Hier soll eine Reduzierung der
Aufgaben stattfinden, die sich zukünftig auf die Unterstützung der verschiedenen Aufgabenbereiche
der ’AGITNeu’ beschränkt. Zunächst sollen bestehende Aktivitäten, Strukturen und Kontakte (z.B.
Städtepartnerschaften der Kreise und Städte, auch grenzüberschreitend) genutzt werden. Die
Kommunikation zwischen den Akteuren der Wirtschaftsförderung muss vertrauensvoll sein. Auf dieser
Basis ist zu entscheiden, wie die Ansiedlungswerbung/Investorenberatung in der Zukunft aussehen
sollte.
Es muss klar sein, dass die Finanzierung von Projekten abgesichert ist, indem die jeweiligen Partner
den Eigenanteil gesondert finanziell aufbringen. Hier wird auch eine Schnittstelle zum ZV liegen, da
dieser Projekte mit entsprechender finanzieller Ausstattung an die ’AGITNeu’ vergeben kann.
Ausblick
Der Reformprozess und die hieraus entstehenden Strukturen und Aktivitäten müssen durch ein
konstruktives Zusammenspiel der Gremien der AGIT mbH (AR, AR-Vorsitzender, GF) sowie des
Zweckverbandes (Verbandsversammlung, Präsident, Verbandsvorsteher, GF) gelebt werden.
Insbesondere bedarf es einer engen inhaltlichen Abstimmung zwischen diesen beiden Einrichtungen.
Die notwendige Begleitung der Regionalen Strukturreform durch die temporär eingesetzten Gremien
zur ’Regionalen Strukturreform’ (’Große Runde’ und ’Arbeitsgruppe Regionale Strukturreform’) haben
Ihren Auftrag erfüllt. Sie werden sich im Zuge unten aufgeführter Beschlüsse auflösen.
Der zurückliegende Reformprozess hat dokumentiert, dass die Aachener Region, im intensiven Dialog
der Akteure, die Herausforderungen der Zukunft annimmt und handlungsfähig ist.
Anlage/n:
Satzungsentwurf
Modellrechnung Haushalt ZV
Vorlage FB 02/0071/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2014
Seite: 4/4
Anlage 1 (zu Beschlussvorlage Stand 23.08.2012)
ENTWURF
Stand: 31.05.2012
Zweckverband Region Aachen
Gemäß § 4 ff des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 01.10.1976
(GV NW S 621) in der Fassung der letzten Änderung vom 12.05.2009 (GV NRW S. 298) .
§1
Verbandsmitglieder
(1) Verbandsmitglieder sind
– die StädteRegion Aachen
- die Stadt Aachen
- der Kreis Düren
- der Kreis Euskirchen
- der Kreis Heinsberg
(2) Eine Erweiterung des Zweckverbandes durch Beitritt weiterer Mitglieder ist möglich.
(3) Soweit diese Satzung Regelungen in Bezug auf die Verbandsmitglieder trifft, wird die
Stadt Aachen nicht als regionsangehörige Kommune der StädteRegion Aachen behandelt.
§2
Name und Sitz
Der Zweckverband führt den Namen „Region Aachen“. Er ist Rechtsnachfolger des Regio
Aachen e.V.
Er hat seinen Sitz in Aachen.
§3
Aufgaben
Der Zweckverband organisiert die politische und administrative Zusammenarbeit der
Verbandsmitglieder.
Er hat die Aufgabe, eine gemeinsame regionale und grenzüberschreitende
Strukturentwicklung zu betreiben. Hierzu gehören insbesondere:
1. Initiierung und Umsetzung von regionalen und grenzüberschreitenden Netzwerken
und Kooperationsprojekten.
2. Die Förderung der Zusammenarbeit in und mit der EUREGIO Maas-Rhein.
Regionalkonferenz 13.9.2012
3. Die Koordinierung, Bündelung und Vertretung der regionalen Interessen in Institutionen
und Gremien der überregionalen Zusammenarbeit (z. B. Innovationsregion Rheinisches
Revier, Metropolregion Rheinland).
4. Die koordinierte Steuerung und Umsetzung
a) nationaler und europäischer Förderprogramme (z. B. INTERREG, ESF und EFRE),
b) der regionalen Arbeitspolitik, insbesondere der regionalisierten Landesarbeitspolitik
NRW,
c) der regionalen und grenzüberschreitenden Kulturpolitik (insbesondere RKP NRW),
sowie die Beratung von Antragstellern.
5. Die Weiterentwicklung der Bildungs-, Wissens- und Gesundheitsregion.
6. Die Befassung mit regionsweit relevanten Themen der Tourismusentwicklung, der
Infrastrukturausstattung sowie der Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
7. Regionalmarketing und regionale Imagebildung.
8. Die Zusammenarbeit mit der AGIT mit dem Ziel einer koordinierten Aufgabenwahrnehmung.
9. Die regelmäßige Information der Öffentlichkeit, insbesondere der Städte und Gemeinden,
über die Arbeit des Zweckverbandes.
§4
Organe des Zweckverbandes
Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Präsident des
Zweckverbandes und der Verbandsvorsteher.
§5
Zusammensetzung der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung hat 60 Mitglieder und besteht aus den Vertretern der
Verbandsmitglieder.
(2) Je 12 Vertreter werden durch die Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer
Mitte oder den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Für jeden Vertreter ist ein
Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen.
(3) Die Verbandsversammlung wählt aus dem Kreis der kommunalen Vertreter einen
Vorsitzenden und vier Stellvertreter. Die Wahl erfolgt in der ersten Sitzung nach Bildung
des Zweckverbandes und danach jeweils am Anfang und zur Mitte der Wahlperiode der
kommunalen Vertretungskörperschaften. Die Reihenfolge der Vertretung ist in der
Geschäftsordnung zu regeln.
§6
Zuständigkeiten der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit
nicht durch gesetzliche Bestimmungen oder durch diese Satzung die Zuständigkeit des
Verbandsvorstehers begründet ist.
(2) Die Verbandsversammlung kann u. a. die Entscheidungen über folgende Angelegenheiten
nicht übertragen:
a. die Änderung der Verbandssatzung,
Regionalkonferenz 13.9.2012
b. den Erlass der Haushaltssatzung und die Feststellung des Haushaltsplanes,
c. die Wahl des Rechnungsprüfers, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandsvorstehers,
d. die haushalts- und vermögensrechtlichen Entscheidungen sowie Personalangelegenheiten, die nach Maßgabe der Geschäftsordnung von erheblicher Bedeutung
sind,
e. die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern,
f. die Auflösung des Zweckverbandes.
(3) Die Verbandsversammlung entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder in überregionale
Gremien (z.B. in den EUREGIO-Rat). Einzelheiten des Verfahrens werden in der
Geschäftsordnung geregelt.
(4) Die Verbandsversammlung trifft Regelungen für den Auslagenersatz und den Verdienstausfall von Mitgliedern der Verbandsversammlung entsprechend den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen in einer separaten Entschädigungssatzung.
(5) In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Vorsitzende der Verbandsversammlung
gemeinsam mit einem Mitglied der Verbandsversammlung entscheiden. Derartige
Entscheidungen sind der Verbandsversammlung in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen.
(6) Die Verbandsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.
§7
Einberufung der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung wird von ihrem Vorsitzenden einberufen und geleitet.
Die Verbandsversammlung ist mindestens dreimal im Jahr einzuberufen. Sie ist unverzüglich einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert oder wenn ein Viertel
der Mitglieder der Mitglieder der Verbandsversammlung schriftlich die Einberufung
unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes verlangt.
§8
Beschlussfähigkeit und Abstimmungen
(1) Jeder Vertreter in der Verbandsversammlung hat eine Stimme.
Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen und mehr
als die Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder der Verbandsversammlung anwesend ist.
Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist binnen dreier Tage eine neue Versammlung zu
einem mindestens 8 Tage später liegenden Zeitpunkt einzuberufen. Diese Versammlung
ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden satzungsmäßigen Mitglieder in den
wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellten Angelegenheiten beschlussfähig, wenn in
der Einladung hierauf hingewiesen worden ist.
(2) Beschlüsse werden mit mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst,
soweit nicht durch gesetzliche Bestimmungen, insbesondere §20 GkG andere Mehrheiten
vorgegeben sind.
(3) Abweichend von Absatz 2 bedürfen Beschlüsse über
a. die Haushaltssatzung einer Mehrheit von Zwei Dritteln,
b. das Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes im Falle seiner Kündigung (§ 14) einer
Regionalkonferenz 13.9.2012
Mehrheit von einem Fünftel
der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung.
§9
Ausschüsse
(1) Die Verbandsversammlung kann einen oder mehrere Ausschüsse einrichten.
Wenn nichts anderes bestimmt ist, haben Ausschüsse die Aufgabe, die Verbandsorgane zu
beraten und der Verbandsversammlung Beschlussempfehlungen zu unterbreiten.
(2) Unter Beachtung von § 6 Abs. 2 kann die Verbandsversammlung einem Ausschuss
die Befugnis verleihen, in einer bestimmten Angelegenheit oder für einen bestimmten
Kreis von Angelegenheiten an Stelle der Verbandsversammlung abschließend zu
entscheiden.
(3) Die Verbandsversammlung kann Personen, die nicht der Verbandsversammlung
angehören, zu beratenden Mitgliedern bestellen.
(4) Die Verbandsversammlung kann für die Ausschüsse eine Geschäftsordnung erlassen.
§ 10
Der Verbandsvorsteher
(1) Der Verbandsvorsteher und seine beiden Stellvertreter werden aus dem Kreis der
Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung für die
Dauer von drei Jahren, höchstens jedoch für die Dauer ihres Amtes, gewählt.
(2) Der Verbandsvorsteher führt die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der
Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er vertritt den Verband
gerichtlich und außergerichtlich. Er wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die durch
einen hauptamtlichen Geschäftsführer geleitet wird. Der Geschäftsführer ist berechtigt,
gemeinsam mit dem Verbandsvorsteher Erklärungen gemäß § 16 Abs. 3 GkG abzugeben.
(3) Der Verbandsvorsteher hat jährlich vor Beginn des Haushaltsjahres den Entwurf der
Haushaltssatzung festzustellen und der Verbandsversammlung vorzulegen. Das
Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Der Verbandsvorsteher ist verantwortlich für die Durchsetzung der Verbandsziele und der
Beschlüsse der Verbandsversammlung.
§ 11
Der Zweckverbandspräsident
(1) Der Regierungspräsident in Köln ist Präsident des Zweckverbandes.
(2) Der Zweckverbandspräsident hat die besondere Aufgabe, die Region Aachen als
höchster Repräsentant in den Gremien der Euregio Maas-Rhein zu vertreten und
umgekehrt in die Region Aachen hinein Angelegenheiten der Euregio Maas-Rhein zu
transportieren.
(3) Der Zweckverbandspräsident nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des
Verbandes teil.
Regionalkonferenz 13.9.2012
§ 12
Verbandsumlagen
Der Zweckverband erhebt von den ihm angehörenden Gebietskörperschaften eine Umlage,
soweit seine Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken. Die Umlage ist nach der
Einwohnerzahl der Verbandsmitglieder zu bemessen. Maßgeblich ist die letzte von IT NRW
amtlich festgestellte Einwohnerzahl aus dem Jahr, das dem Jahr vorausgeht, in dem die
Haushaltssatzung beschlossen wird.
§ 13
Rechnungsprüfung
Der Zweckverband bedient sich zur Durchführung seiner Prüfungsaufgaben der örtlichen
Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Der Auftrag
wird auf der Grundlage eines Beschlusses der Verbandsversammlung erteilt.
§ 14
Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
Jedes Verbandsmitglied kann die Mitgliedschaft im Zweckverband mit einer Frist von zwei
Jahren zum Ende eines Rechnungsjahres schriftlich kündigen.
§ 15
Personal
(1) Der Zweckverband besitzt Dienstherreneigenschaft im Sinne von § 17 Abs. 2 GkG.
Er hat das Recht, hauptamtliche Beamte und tariflich Beschäftigte einzustellen.
(2) Bei Auflösung des Zweckverbandes sind die verbleibenden Mitarbeiter auf die Verbandsmitglieder zu verteilen, sofern keine einvernehmliche Regelung über die
Beendigung der Dienst- oder Arbeitsverhältnisse getroffen werden konnte. Die Mitarbeiter sind zuvor anzuhören. Entsprechend ist bei wesentlicher Änderung der Aufgaben des Zweckverbandes zu verfahren.
§ 16
Sonstiges
(1) Die Funktionsbezeichnungen dieser Satzung werden entsprechend § 12 GO NRW in
weiblicher oder männlicher Form geführt.
(2) Soweit diese Satzung keine besonderen Vorschriften enthält, gelten das GkG und
hilfsweise die Kreisordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung.
Regionalkonferenz 13.9.2012
(3) Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erscheinen im Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Köln.
§ 17
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln in Kraft.
Regionalkonferenz 13.9.2012
Modellrechung HH-Zweckverband
Anlage 2 (zu Beschlussvorlage Stand 23.08.2012)
Aufgabe
Stand 27.6.2012
Arbeitnehmer-Brutto- Arbeitgeber-BruttoGehalt
Gehalt
VZÄ
mögliche
Refinanzierung
verbleibende
Kosten
Bemerkungen
Geschäftsführung/Sekretariat/Buchhaltung/Euregio Maas-Rhein
Geschäftsführung/Sekretariat/Buchhaltung/Euregio MaasRhein
4
230.757,48 €
293.062,00 €
53.800,00 €
239.262,00 € incl. Pauschale Bock
Bereich Kultur / Tourismus / Marketing/Bildung
Interreg/ Kultur/Tourismus/Marketing/Bildung
Grenzinfopunkt Aachen-Eurode
5,5
221.811,02 €
281.700,00 €
164.780,00 €
116.920,00 €
286.000,00 €
207.200,00 €
78.800,00 €
187.637,80 €
238.300,00 €
151.088,00 €
87.212,00 €
GrenzInfoPunkt (GIP)
225.196,85 €
4
Arbeit
Regionalagentur / Arbeitspolitik
Fachkräftesicherung Kom.felder*
4,5
2
kW 06/2014
101.889,76 €
129.400,00 €
129.400,00 €
-
€
SagAn/Un- und Angelernte
1,5
kW 09/2013
51.340,16 €
65.202,00 €
65.202,00 €
-
€
Kompetenzzentrum Frau&Beruf
3,35
kW 06/2015
174.038,58 €
221.029,00 €
198.926,10 €
22.102,90 €
Euregionaler Pflgeecampus
0,5
kW 07/2014
9.133,86 €
11.600,00 €
9.280,00 €
2.320,00 €
1.201.805,51 €
75.713,75 €
1.526.293,00 €
96.156,46 €
546.616,90 €
34.436,86 €
1.277.519,26 €
1.622.449,46 €
581.053,76 €
Summe Personalkosten
Gehaltsanpassung TVÖD 2013 (Ø 6,3%)
Summe Personalkosten
24,85
Modellrechung HH-Zweckverband
Anlage 2 (zu Beschlussvorlage Stand 23.08.2012)
Stand 27.6.2012
Sachkosten
Miete
Sachkosten
52.000,00 €
Bürobedarf
Porto/Transportkosten
Telefon
Vervielfältigungen/Druckkosten
Netzservice
Zeitschriften/Literatur
Geldverkehrskosten
Zinsen
Reiseaufwendungen
Fortbildungen
Leasingkosten KFZ
Betriebskosten KFZ
Versicherungen
3.000,00 €
7.000,00 €
6.600,00 €
8.000,00 €
6.800,00 €
800,00 €
200,00 €
2.000,00 €
6.000,00 €
3.000,00 €
7.800,00 €
2.800,00 €
1.400,00 €
sonstige Dienstleistungen/Rechtsberatung/Buchhaltung
Geräte/Ausstattung
Geringwertige Güter (GWG)
12.000,00 €
5.500,00 €
1.500,00 €
Kostenanteil Verwaltungskosten Bereich Arbeit
Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Veranstaltungen,
Fachkonferenzen (Gesundheitsregion, Bildungs- u.
Wissenregion, "Wirtschaftsforen" etc.)
eigene Veröffentlichungen (Region Aachen46)
Förderungen kleinerer regionaler/euregionaler
Projekte/Veranstaltungen
10.000,00 €
Co-Finanzierung lfd. eigener Projekte
10.000,00 €
(Gesamtkosten Regionalagentur, Frau+Beruf,
Fachkräfteinitative (Miete und Verwaltungskosten),
hier ausgewiesen der Eigenanteil)
27.500,00 €
18.500,00 €
8.000,00 €
auslaufende RKP Projekte, ggf. durch ZV für 2014
neu zu beschließen
Summe Sachkosten
Mitgliedsbeitrag EMR
148.400,00 €
103.000,00 €
Summe Sachkosten
303.400,00 €
Summe Personal- & Sachkosten
303.400,00 €
884.453,76 €
Modellrechung HH-Zweckverband
Anlage 2 (zu Beschlussvorlage Stand 23.08.2012)
Stand 27.6.2012
Einnahmen
bisherige kommunale Mitgliedsbeiträge*
bisherige Sonderumlage Co-Finanzierung
Regionalagentur
Staatskanzlei - Institutionelle Förderung
EURES
Überleitung Gesellschafterzuschüsse Agit -> ZV
zusätzlicher Deckungsbeitrag der
Gebietskörperschaften**
Gesamtsumme Einnahmen
575.695,80 €
85.000,00 €
40.000,00 €
24.000,00 €
100.000,00 €
60.000,00 €
884.695,80 €
Einahmen-Ausgaben
884.695,80 €
242,04 €
* Grundlage - wie bisher - 0,45 € pro Einwohner der
Gebietskörperschaft
**Aufteilung nach Einwohnerschlüsses auf die
Gebietskörperschaften nach Einwohnerschlüssel:
- Stadt Aachen
- Städteregion Aachen
- Kreis Düren
- Kreis Heinsberg
- Kreis Euskirchen
12.131,28 €
14.400,57 €
12.555,63 €
11.956,44 €
8.956,07 €
Summe
60.000,00 €