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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105346.pdf
Größe
251 kB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 02/0071/WP16 öffentlich 03.09.2012 FB 01 Regionale Strukturreform Gründung Zweckverband Region Aachen (ZV) / Neuaufstellung AGIT mbH (’AGITneu’) Beratungsfolge: TOP:____ Datum Gremium Kompetenz 19.09.2012 24.10.2012 AAWW Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zur Gründung des Zweckverbands Region Aachen und zur Neuaufstellung der AGIT mbH zustimmend zur Kenntnis und schlägt den Verteilungsschlüssel für die Aachener Mitglieder des ZV wie folgt vor: CDU 4 Sitze, GRÜNE 2 Sitze, SPD 3 Sitze, FDP 2 Sitze, Linke 1 Sitz; er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, folgende Beschlüsse zu fassen: Zu a) - Der Zweckverband Region Aachen als schlagkräftige politisch-strategische Plattform für regional bedeutsame Aufgaben wird zum 01.01.2013 gegründet und tritt an die Stelle des Regio Aachen e.V. und seiner Gremien. - Der als Anlage 1 beigefügte Satzungsentwurf wird verabschiedet. - Der Zweckverband ist Rechtsnachfolger des Regio Aachen e.V., der nach entsprechender Beschlussfassung der Regionalkonferenz aufgelöst wird. Sein Tätigkeitsportfolio umfasst zum Start die bisherigen Aufgaben des Regio Aachen e.V., die Aufgaben der Regionalagentur sowie das Kompetenzzentrum Frau & Beruf (s.a. Modellrechnung, Anlage 2). Die Übertragung weiterer Aufgaben seitens der Verbandsmitglieder ist möglich. - Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regio Aachen e.V. sind rechtsgleich auf den Zweckverband Region Aachen überzuleiten. Die Geschäftsführung des Regio Aachen e.V. wird gebeten, die hierzu notwendigen Maßnahmen vorzubereiten und einzuleiten. - Die Verbandsversammlung wird aufgefordert, den Haushalt 2013 auf Grundlage der ’Modellrechnung’ zu verabschieden und den Zweckverband einer kontinuierlichen Aufgabenkritik zu unterziehen. Vorlage FB 02/0071/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.06.2014 Seite: 1/4 - Der Rat der Stadt Aachen benennt für die Verbandsversammlung Mitglieder gemäß dem seitens des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft vorgeschlagenen Verteilungsschlüssels. zu b) - Der Reformprozess der AGIT mbH wird in den dafür zuständigen Gremien der AGIT fortgeführt. Die in den AGIT-Gremien diskutierte Modellrechnung für die Finanzentwicklung definiert nach notwendigen Übergangsregelungen den vereinbarten Kostenrahmen ab 2014. Prof. Dr. Manfred Sicking Vorlage FB 02/0071/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.06.2014 Seite: 2/4 Regionale Strukturreform Gründung Zweckverband Region Aachen (ZV) / Neuaufstellung AGIT mbH (’AGITneu’) Sachlage: Angesichts des intensiven Wettbewerbes attraktiver Wirtschaftsräume, hat die Region Aachen Mitte 2011 einen umfassenden Reformprozess der regionalen Strukturen (Regio Aachen e.V./AGIT mbH) angestoßen. So beauftragte die ’Große Runde’ (Hauptverwaltungsbeamte der Region Aachen, Hauptgeschäftsführer der Kammern, Fraktionsvorsitzende der Gebietskörperschaften sowie Mitglieder des Regio-Rates) die ’AG Regionale Strukturreform’, ein detailliertes Pflichtenheft zu entwerfen und operative Reformschritte vorzuschlagen und vorzubereiten. Unterstützt durch einen externen Berater entstand ein duales Modell mit einem politisch legitimierten ’Zweckverband Region Aachen’. Dieses Modell sieht vor, die gesamtregional bedeutsamen Aufgaben der Strukturentwicklung aufzugreifen sowie eine regional aufgestellte Gesellschaft zur operativen Wirtschaftsförderung ’AGIT mbH’, unter maßgeblicher Beteiligung der Wirtschaft bzw. Hochschulen, zu etablieren. a) Zum ’Zweckverband Region Aachen’ In einem intensiven politischen und institutionellen Diskussionsprozess wurden die Strukturen und Aufgaben des Zweckverbandes in einen Satzungsentwurf eingearbeitet. Dieser ist mit der Bezirksregierung Köln (Kommunalaufsicht) abgestimmt und als Anlage 1 beigefügt. Parallel zum Satzungsentwurf wurde eine Modellrechnung für den zukünftigen Haushalt erstellt, der als Anlage 2 beigefügt ist. Er gibt inhaltlich und finanziell den Startrahmen des ZV vor. Der ZV tritt zum 01.01.2013 die Rechtsnachfolge des Regio Aachen e.V. an. Der Regio Aachen e.V., die Regionalkonferenz sowie der Regio-Rat werden im Anschluss an die Übertragung aller Aufgaben und nach Abarbeitung der dazugehörigen Regularien vom Regio Aachen e.V. zum ZV aufgelöst. b) Zur AGITmbH Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es sich u.a. um Ergebnisse eines Workshops zur Zukunft der AGIT mbH unter Beteiligung der Gesellschafter, Vertreter der FH Aachen sowie Fraktionsvertreter der Gebietskörperschaften: Die AGIT mbH wird sich in Zukunft auf die Kernaufgaben der gesamtregionalen operativen Wirtschaftsförderung konzentrieren. Die regionale Wirtschaft (zunächst über die Kammern und bestehende Clusterinitiativen) sowie die Hochschullandschaft (FH, RWTH, FZJ) werden stärker eingebunden. Zunächst wird die Gesellschaft von den Risiken der Immobilienbewirtschaftung entlastet. Die Übertragung der Verantwortung der Gebäude auf Stadt und StädteRegion Aachen bedeutet keine Transaktionskosten durch eine Veränderung der Besitzverhältnisse. Eine Bilanzierung der Gebäude erfolgt weiterhin durch die AGIT. Die auch optisch kenntlich zu machende Trennung der Wirtschaftskreisläufe des Immobiliengeschäftes und der sonstigen Aufgaben der ’AGITNeu’ erhöht die Kostentransparenz. Durch die Übertragung kann sich die ’AGITNeu’ auf die Kernkompetenzen konzentrieren. Vorlage FB 02/0071/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.06.2014 Seite: 3/4 Dreh- und Angelpunkt für die inhaltliche Neuausrichtung ist der Technologietransfer. Die Hochschulen müssen mit ihren Potentialen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Region kontaktieren und zu Kooperationen motivieren. Die ’AGITNeu’ muss sich explizit regionalweit und mit einem Großteil der Ressourcen in die aktive Gestaltung dieser Aufgabe einbringen und Unternehmen aller Teilregionen aktivieren. Die Beratung von ansiedlungsinteressierten Unternehmen ist aufwändig und von vielen nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig. Die AGIT nimmt zwar eine Klammerfunktion für die Region wahr und tritt als erster Ansprechpartner für die regionsübergreifende Standortsuche von Investoren auf. Die weitere Arbeit erfolgt aber in Abstimmung mit den regionalen Ansprechpartnern. Für eine nachhaltige Ansiedlungswerbung/Regionalmarketing ist das Budget nicht ausreichend. Ein Gesamtmarketing für die Region kann nicht sichergestellt werden. Hier soll eine Reduzierung der Aufgaben stattfinden, die sich zukünftig auf die Unterstützung der verschiedenen Aufgabenbereiche der ’AGITNeu’ beschränkt. Zunächst sollen bestehende Aktivitäten, Strukturen und Kontakte (z.B. Städtepartnerschaften der Kreise und Städte, auch grenzüberschreitend) genutzt werden. Die Kommunikation zwischen den Akteuren der Wirtschaftsförderung muss vertrauensvoll sein. Auf dieser Basis ist zu entscheiden, wie die Ansiedlungswerbung/Investorenberatung in der Zukunft aussehen sollte. Es muss klar sein, dass die Finanzierung von Projekten abgesichert ist, indem die jeweiligen Partner den Eigenanteil gesondert finanziell aufbringen. Hier wird auch eine Schnittstelle zum ZV liegen, da dieser Projekte mit entsprechender finanzieller Ausstattung an die ’AGITNeu’ vergeben kann. Ausblick Der Reformprozess und die hieraus entstehenden Strukturen und Aktivitäten müssen durch ein konstruktives Zusammenspiel der Gremien der AGIT mbH (AR, AR-Vorsitzender, GF) sowie des Zweckverbandes (Verbandsversammlung, Präsident, Verbandsvorsteher, GF) gelebt werden. Insbesondere bedarf es einer engen inhaltlichen Abstimmung zwischen diesen beiden Einrichtungen. Die notwendige Begleitung der Regionalen Strukturreform durch die temporär eingesetzten Gremien zur ’Regionalen Strukturreform’ (’Große Runde’ und ’Arbeitsgruppe Regionale Strukturreform’) haben Ihren Auftrag erfüllt. Sie werden sich im Zuge unten aufgeführter Beschlüsse auflösen. Der zurückliegende Reformprozess hat dokumentiert, dass die Aachener Region, im intensiven Dialog der Akteure, die Herausforderungen der Zukunft annimmt und handlungsfähig ist. Anlage/n: Satzungsentwurf Modellrechnung Haushalt ZV Vorlage FB 02/0071/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.06.2014 Seite: 4/4 Anlage 1 (zu Beschlussvorlage Stand 23.08.2012) ENTWURF Stand: 31.05.2012 Zweckverband Region Aachen Gemäß § 4 ff des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 01.10.1976 (GV NW S 621) in der Fassung der letzten Änderung vom 12.05.2009 (GV NRW S. 298) . §1 Verbandsmitglieder (1) Verbandsmitglieder sind – die StädteRegion Aachen - die Stadt Aachen - der Kreis Düren - der Kreis Euskirchen - der Kreis Heinsberg (2) Eine Erweiterung des Zweckverbandes durch Beitritt weiterer Mitglieder ist möglich. (3) Soweit diese Satzung Regelungen in Bezug auf die Verbandsmitglieder trifft, wird die Stadt Aachen nicht als regionsangehörige Kommune der StädteRegion Aachen behandelt. §2 Name und Sitz Der Zweckverband führt den Namen „Region Aachen“. Er ist Rechtsnachfolger des Regio Aachen e.V. Er hat seinen Sitz in Aachen. §3 Aufgaben Der Zweckverband organisiert die politische und administrative Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder. Er hat die Aufgabe, eine gemeinsame regionale und grenzüberschreitende Strukturentwicklung zu betreiben. Hierzu gehören insbesondere: 1. Initiierung und Umsetzung von regionalen und grenzüberschreitenden Netzwerken und Kooperationsprojekten. 2. Die Förderung der Zusammenarbeit in und mit der EUREGIO Maas-Rhein. Regionalkonferenz 13.9.2012 3. Die Koordinierung, Bündelung und Vertretung der regionalen Interessen in Institutionen und Gremien der überregionalen Zusammenarbeit (z. B. Innovationsregion Rheinisches Revier, Metropolregion Rheinland). 4. Die koordinierte Steuerung und Umsetzung a) nationaler und europäischer Förderprogramme (z. B. INTERREG, ESF und EFRE), b) der regionalen Arbeitspolitik, insbesondere der regionalisierten Landesarbeitspolitik NRW, c) der regionalen und grenzüberschreitenden Kulturpolitik (insbesondere RKP NRW), sowie die Beratung von Antragstellern. 5. Die Weiterentwicklung der Bildungs-, Wissens- und Gesundheitsregion. 6. Die Befassung mit regionsweit relevanten Themen der Tourismusentwicklung, der Infrastrukturausstattung sowie der Einrichtungen der Daseinsvorsorge. 7. Regionalmarketing und regionale Imagebildung. 8. Die Zusammenarbeit mit der AGIT mit dem Ziel einer koordinierten Aufgabenwahrnehmung. 9. Die regelmäßige Information der Öffentlichkeit, insbesondere der Städte und Gemeinden, über die Arbeit des Zweckverbandes. §4 Organe des Zweckverbandes Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Präsident des Zweckverbandes und der Verbandsvorsteher. §5 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung hat 60 Mitglieder und besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. (2) Je 12 Vertreter werden durch die Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen. (3) Die Verbandsversammlung wählt aus dem Kreis der kommunalen Vertreter einen Vorsitzenden und vier Stellvertreter. Die Wahl erfolgt in der ersten Sitzung nach Bildung des Zweckverbandes und danach jeweils am Anfang und zur Mitte der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften. Die Reihenfolge der Vertretung ist in der Geschäftsordnung zu regeln. §6 Zuständigkeiten der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit nicht durch gesetzliche Bestimmungen oder durch diese Satzung die Zuständigkeit des Verbandsvorstehers begründet ist. (2) Die Verbandsversammlung kann u. a. die Entscheidungen über folgende Angelegenheiten nicht übertragen: a. die Änderung der Verbandssatzung, Regionalkonferenz 13.9.2012 b. den Erlass der Haushaltssatzung und die Feststellung des Haushaltsplanes, c. die Wahl des Rechnungsprüfers, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandsvorstehers, d. die haushalts- und vermögensrechtlichen Entscheidungen sowie Personalangelegenheiten, die nach Maßgabe der Geschäftsordnung von erheblicher Bedeutung sind, e. die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, f. die Auflösung des Zweckverbandes. (3) Die Verbandsversammlung entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder in überregionale Gremien (z.B. in den EUREGIO-Rat). Einzelheiten des Verfahrens werden in der Geschäftsordnung geregelt. (4) Die Verbandsversammlung trifft Regelungen für den Auslagenersatz und den Verdienstausfall von Mitgliedern der Verbandsversammlung entsprechend den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen in einer separaten Entschädigungssatzung. (5) In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Vorsitzende der Verbandsversammlung gemeinsam mit einem Mitglied der Verbandsversammlung entscheiden. Derartige Entscheidungen sind der Verbandsversammlung in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. (6) Die Verbandsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. §7 Einberufung der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung wird von ihrem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Verbandsversammlung ist mindestens dreimal im Jahr einzuberufen. Sie ist unverzüglich einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder der Mitglieder der Verbandsversammlung schriftlich die Einberufung unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes verlangt. §8 Beschlussfähigkeit und Abstimmungen (1) Jeder Vertreter in der Verbandsversammlung hat eine Stimme. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen und mehr als die Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder der Verbandsversammlung anwesend ist. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist binnen dreier Tage eine neue Versammlung zu einem mindestens 8 Tage später liegenden Zeitpunkt einzuberufen. Diese Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden satzungsmäßigen Mitglieder in den wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellten Angelegenheiten beschlussfähig, wenn in der Einladung hierauf hingewiesen worden ist. (2) Beschlüsse werden mit mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit nicht durch gesetzliche Bestimmungen, insbesondere §20 GkG andere Mehrheiten vorgegeben sind. (3) Abweichend von Absatz 2 bedürfen Beschlüsse über a. die Haushaltssatzung einer Mehrheit von Zwei Dritteln, b. das Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes im Falle seiner Kündigung (§ 14) einer Regionalkonferenz 13.9.2012 Mehrheit von einem Fünftel der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung. §9 Ausschüsse (1) Die Verbandsversammlung kann einen oder mehrere Ausschüsse einrichten. Wenn nichts anderes bestimmt ist, haben Ausschüsse die Aufgabe, die Verbandsorgane zu beraten und der Verbandsversammlung Beschlussempfehlungen zu unterbreiten. (2) Unter Beachtung von § 6 Abs. 2 kann die Verbandsversammlung einem Ausschuss die Befugnis verleihen, in einer bestimmten Angelegenheit oder für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten an Stelle der Verbandsversammlung abschließend zu entscheiden. (3) Die Verbandsversammlung kann Personen, die nicht der Verbandsversammlung angehören, zu beratenden Mitgliedern bestellen. (4) Die Verbandsversammlung kann für die Ausschüsse eine Geschäftsordnung erlassen. § 10 Der Verbandsvorsteher (1) Der Verbandsvorsteher und seine beiden Stellvertreter werden aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung für die Dauer von drei Jahren, höchstens jedoch für die Dauer ihres Amtes, gewählt. (2) Der Verbandsvorsteher führt die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Er wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die durch einen hauptamtlichen Geschäftsführer geleitet wird. Der Geschäftsführer ist berechtigt, gemeinsam mit dem Verbandsvorsteher Erklärungen gemäß § 16 Abs. 3 GkG abzugeben. (3) Der Verbandsvorsteher hat jährlich vor Beginn des Haushaltsjahres den Entwurf der Haushaltssatzung festzustellen und der Verbandsversammlung vorzulegen. Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. (4) Der Verbandsvorsteher ist verantwortlich für die Durchsetzung der Verbandsziele und der Beschlüsse der Verbandsversammlung. § 11 Der Zweckverbandspräsident (1) Der Regierungspräsident in Köln ist Präsident des Zweckverbandes. (2) Der Zweckverbandspräsident hat die besondere Aufgabe, die Region Aachen als höchster Repräsentant in den Gremien der Euregio Maas-Rhein zu vertreten und umgekehrt in die Region Aachen hinein Angelegenheiten der Euregio Maas-Rhein zu transportieren. (3) Der Zweckverbandspräsident nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verbandes teil. Regionalkonferenz 13.9.2012 § 12 Verbandsumlagen Der Zweckverband erhebt von den ihm angehörenden Gebietskörperschaften eine Umlage, soweit seine Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken. Die Umlage ist nach der Einwohnerzahl der Verbandsmitglieder zu bemessen. Maßgeblich ist die letzte von IT NRW amtlich festgestellte Einwohnerzahl aus dem Jahr, das dem Jahr vorausgeht, in dem die Haushaltssatzung beschlossen wird. § 13 Rechnungsprüfung Der Zweckverband bedient sich zur Durchführung seiner Prüfungsaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Der Auftrag wird auf der Grundlage eines Beschlusses der Verbandsversammlung erteilt. § 14 Ausscheiden von Verbandsmitgliedern Jedes Verbandsmitglied kann die Mitgliedschaft im Zweckverband mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Rechnungsjahres schriftlich kündigen. § 15 Personal (1) Der Zweckverband besitzt Dienstherreneigenschaft im Sinne von § 17 Abs. 2 GkG. Er hat das Recht, hauptamtliche Beamte und tariflich Beschäftigte einzustellen. (2) Bei Auflösung des Zweckverbandes sind die verbleibenden Mitarbeiter auf die Verbandsmitglieder zu verteilen, sofern keine einvernehmliche Regelung über die Beendigung der Dienst- oder Arbeitsverhältnisse getroffen werden konnte. Die Mitarbeiter sind zuvor anzuhören. Entsprechend ist bei wesentlicher Änderung der Aufgaben des Zweckverbandes zu verfahren. § 16 Sonstiges (1) Die Funktionsbezeichnungen dieser Satzung werden entsprechend § 12 GO NRW in weiblicher oder männlicher Form geführt. (2) Soweit diese Satzung keine besonderen Vorschriften enthält, gelten das GkG und hilfsweise die Kreisordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung. Regionalkonferenz 13.9.2012 (3) Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erscheinen im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. § 17 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln in Kraft. Regionalkonferenz 13.9.2012 Modellrechung HH-Zweckverband Anlage 2 (zu Beschlussvorlage Stand 23.08.2012) Aufgabe Stand 27.6.2012 Arbeitnehmer-Brutto- Arbeitgeber-BruttoGehalt Gehalt VZÄ mögliche Refinanzierung verbleibende Kosten Bemerkungen Geschäftsführung/Sekretariat/Buchhaltung/Euregio Maas-Rhein Geschäftsführung/Sekretariat/Buchhaltung/Euregio MaasRhein 4 230.757,48 € 293.062,00 € 53.800,00 € 239.262,00 € incl. Pauschale Bock Bereich Kultur / Tourismus / Marketing/Bildung Interreg/ Kultur/Tourismus/Marketing/Bildung Grenzinfopunkt Aachen-Eurode 5,5 221.811,02 € 281.700,00 € 164.780,00 € 116.920,00 € 286.000,00 € 207.200,00 € 78.800,00 € 187.637,80 € 238.300,00 € 151.088,00 € 87.212,00 € GrenzInfoPunkt (GIP) 225.196,85 € 4 Arbeit Regionalagentur / Arbeitspolitik Fachkräftesicherung Kom.felder* 4,5 2 kW 06/2014 101.889,76 € 129.400,00 € 129.400,00 € - € SagAn/Un- und Angelernte 1,5 kW 09/2013 51.340,16 € 65.202,00 € 65.202,00 € - € Kompetenzzentrum Frau&Beruf 3,35 kW 06/2015 174.038,58 € 221.029,00 € 198.926,10 € 22.102,90 € Euregionaler Pflgeecampus 0,5 kW 07/2014 9.133,86 € 11.600,00 € 9.280,00 € 2.320,00 € 1.201.805,51 € 75.713,75 € 1.526.293,00 € 96.156,46 € 546.616,90 € 34.436,86 € 1.277.519,26 € 1.622.449,46 € 581.053,76 € Summe Personalkosten Gehaltsanpassung TVÖD 2013 (Ø 6,3%) Summe Personalkosten 24,85 Modellrechung HH-Zweckverband Anlage 2 (zu Beschlussvorlage Stand 23.08.2012) Stand 27.6.2012 Sachkosten Miete Sachkosten 52.000,00 € Bürobedarf Porto/Transportkosten Telefon Vervielfältigungen/Druckkosten Netzservice Zeitschriften/Literatur Geldverkehrskosten Zinsen Reiseaufwendungen Fortbildungen Leasingkosten KFZ Betriebskosten KFZ Versicherungen 3.000,00 € 7.000,00 € 6.600,00 € 8.000,00 € 6.800,00 € 800,00 € 200,00 € 2.000,00 € 6.000,00 € 3.000,00 € 7.800,00 € 2.800,00 € 1.400,00 € sonstige Dienstleistungen/Rechtsberatung/Buchhaltung Geräte/Ausstattung Geringwertige Güter (GWG) 12.000,00 € 5.500,00 € 1.500,00 € Kostenanteil Verwaltungskosten Bereich Arbeit Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Veranstaltungen, Fachkonferenzen (Gesundheitsregion, Bildungs- u. Wissenregion, "Wirtschaftsforen" etc.) eigene Veröffentlichungen (Region Aachen46) Förderungen kleinerer regionaler/euregionaler Projekte/Veranstaltungen 10.000,00 € Co-Finanzierung lfd. eigener Projekte 10.000,00 € (Gesamtkosten Regionalagentur, Frau+Beruf, Fachkräfteinitative (Miete und Verwaltungskosten), hier ausgewiesen der Eigenanteil) 27.500,00 € 18.500,00 € 8.000,00 € auslaufende RKP Projekte, ggf. durch ZV für 2014 neu zu beschließen Summe Sachkosten Mitgliedsbeitrag EMR 148.400,00 € 103.000,00 € Summe Sachkosten 303.400,00 € Summe Personal- & Sachkosten 303.400,00 € 884.453,76 € Modellrechung HH-Zweckverband Anlage 2 (zu Beschlussvorlage Stand 23.08.2012) Stand 27.6.2012 Einnahmen bisherige kommunale Mitgliedsbeiträge* bisherige Sonderumlage Co-Finanzierung Regionalagentur Staatskanzlei - Institutionelle Förderung EURES Überleitung Gesellschafterzuschüsse Agit -> ZV zusätzlicher Deckungsbeitrag der Gebietskörperschaften** Gesamtsumme Einnahmen 575.695,80 € 85.000,00 € 40.000,00 € 24.000,00 € 100.000,00 € 60.000,00 € 884.695,80 € Einahmen-Ausgaben 884.695,80 € 242,04 € * Grundlage - wie bisher - 0,45 € pro Einwohner der Gebietskörperschaft **Aufteilung nach Einwohnerschlüsses auf die Gebietskörperschaften nach Einwohnerschlüssel: - Stadt Aachen - Städteregion Aachen - Kreis Düren - Kreis Heinsberg - Kreis Euskirchen 12.131,28 € 14.400,57 € 12.555,63 € 11.956,44 € 8.956,07 € Summe 60.000,00 €