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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105004.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
29.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:48

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadttheater und Musikdirektion Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: E 46/47/0067/WP16 öffentlich 29.08.2012 Jahresabschluss 2010/2011 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2011 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 20.09.2012 24.10.2012 BSTVH Rat Kenntnisnahme Entscheidung Finanzielle Auswirkungen Entf. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Theater / VHS nimmt den geprüften Jahresabschluss zum 31.07.2011 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss festzustellen. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater / VHS nimmt der Rat der Stadt Aachen den geprüften Jahresabschluss 2010/2011 per 31.07.2011 zur Kenntnis und stellt diesen fest. Rombey Vorlage E 46/47/0067/WP16 der Stadt Aachen Rüber Ausdruck vom: 17.01.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: Nach § 16 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist der Jahresabschluss dem Betriebsausschuss Theater / VHS vorzulegen und mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterzuleiten. Der o.a. Abschluss ist durch die WIBERA Wirtschaftsberatung AG geprüft worden. Der entsprechende Bericht ist den Mitgliedern des Betriebsausschusses Theater / VHS sowie den Fraktionen im Rat der Stadt Aachen gesondert zugesandt worden. Vorlage E 46/47/0067/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.01.2013 Seite: 2/2 Bericht Stadttheater und Musikdirektion Aachen Aachen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2011 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 Auftrag: 0.0625197.001 WIBERA Wirtschaftsberatung AKTIENgESELLSCHAFT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mittelbar Mitglied der unter PricewaterhouseCoopers International Limited kooperierenden eigenständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks. WIBERA 3 Inhaltsverzeichnis A. B. Seite Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung ............................................................... 5 I. Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 5 II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................. 6 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 7 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung .................................... 7 II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen .................................................................. 9 III. Anmerkungen zur Rechnungslegung ........................................................................... 9 IV. Wesentliche Geschäftsvorfälle................................................................................... 10 V. Sonstige Verstöße gegen die Eigenbetriebsverordnung des Landes NordrheinWestfalen ................................................................................................................. 10 VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ...................................................................... 11 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 13 D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................. 17 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................ 17 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.................................................. 17 2. Jahresabschluss ................................................................................................ 17 3. Lagebericht ...................................................................................................... 18 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ....................................................................... 18 III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage............................... 19 1. Vermögenslage................................................................................................. 19 2. Finanzlage ....................................................................................................... 21 3. Ertragslage ....................................................................................................... 23 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ....................................................................................... 26 F. Schlussbemerkung............................................................................................................. 27 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) 0.0625197.001 WIBERA 4 Abkürzungsverzeichnis BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz D&O Directors and Officers-Versicherung (Organ- oder ManagerHaftpflichtversicherungen) DV Datenverarbeitung EigVO NRW Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuerrichtlinien GO NRW Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen GUV Gemeindeunfallversicherungsverband HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf PS Prüfungsstandard PS 450 IDW PS: Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen PS 720 IDW PS: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG SMD Stadttheater und Musikdirektion Aachen TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von  einer Einheit (€, % usw.) auftreten. 0.0625197.001 WIBERA 5 A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung I. Prüfungsauftrag 1. Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne erteilte uns die Betriebsleitung der Stadttheater und Musikdirektion Aachen, Aachen, (im Folgenden kurz "Theater" oder "Betrieb" genannt) mit Schreiben vom 6. Dezember 2011 den Auftrag, den Jahresabschluss des Betriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2011 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 106 GO NRW und unter Beachtung der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigengesellschaften und prüfungspflichtigen Einrichtungen zu prüfen. 2. Das Theater wird als städtische Einrichtung geführt und ist nach den Vorschriften der EigVO NRW verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Feststellung durch den Rat der Stadt Aachen ist ortsüblich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen, worauf in der Bekanntmachung hinzuweisen ist. 3. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen hierzu auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E. und der Anlage III. 4. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart. 5. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. 6. Wir haben zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage V beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält Aufgliederungen und Hinweise zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2011 unter Angabe der jeweiligen Vorjahreszahlen. 0.0625197.001 WIBERA 6 II. Bestätigung der Unabhängigkeit 7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 0.0625197.001 WIBERA 7 B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion Aachen durch die Betriebsleitung (siehe Anlage I) dar: 9. Die Betriebsleitung stellt nach einem allgemeinen Überblick den Geschäftsverlauf anhand von Kennzahlen dar und bringt Ausführungen zur Vermögens- und Finanzlage sowie zum Ergebnis und zu den Investitionen. 10. Dabei hebt sie hervor, dass sich im Wirtschaftsjahr 2010/2011 die Gesamtbesucherzahl erfreulich entwickelt hat. Diese Entwicklung führt auch zu einem verbesserten wirtschaftlichen Ergebnis. Die Eintrittspreise blieben im Wirtschaftsjahr unverändert. Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2010 auf Empfehlung des Betriebsausschusses den Wirtschaftsplan 2010/2011 festgestellt. Gegenüber dem Ansatz im Wirtschaftsplan hat sich das Betriebsergebnis vor städtischem Zuschuss um T€ 157 verbessert. 11. Die Betriebsleitung erläutert den Geschäftsverlauf bezogen auf den Theater und Konzertbetrieb. Sie umreist das Programm der Spielzeit 2010/2011 in der Sparte Schauspiel im Großen Haus und in den Kammerspielen sowie in der Spielstätte Mörgens. Sie geht weiter auf die Produktionen im Musiktheater und Kinder- und Jugendtheater ein. In der Sparte Konzertbetrieb wurden an acht Doppelterminen insgesamt 16 Sinfoniekonzerte im Eurogress Aachen gegeben. 12. Im Weiteren stellt die Betriebsleitung die Entwicklung der Umsatzerlöse dar, die sich bei gestiege- nen Besucherzahlen, erhöht haben. Sie geht weiter auf die Tarifbewegungen im Personalbereich ein und nimmt Stellung zu Investitionen im Anlagevermögen. 13. Die Entwicklung des Eigenkapitals wird in einer Tabelle dargestellt, die die fortschreitende bilan- zielle Überschuldung verdeutlicht. Zum Bilanzstichtag wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von T€ 4.030 nach T€ 3.231 im Vorjahr ausgewiesen. 14. Abschließend fasst die Betriebsleitung das Ergebnis der Spielzeit 2010/2011 in künstlerischer und wirtschaftlicher Hinsicht noch einmal zusammen. 15. In ihrem abschließenden Ausblick auf das Wirtschaftsjahr 2011/2012 beschreibt die Betriebslei- tung die vorgesehenen Maßnahmen, um die positive Grundstimmung gegenüber dem Theater in 0.0625197.001 WIBERA 8 der Aachener Bevölkerung weiter zu steigern. In diesem Zusammenhang wird von der Betriebsleitung festgestellt, dass über die fraktionsübergreifende Theaterstrukturkommission, die mit Beginn dieser Spielzeit ihre Arbeit aufgenommen hat, der politische Konsens über die zukünftige Ausrichtung und Finanzierung des Theaters weiter verbessert werden soll. Daraus resultieren aus Sicht der Betriebsleitung die wesentlichen Eckpunkte:  Verbesserung der Ertragslage durch Erhöhung der Eintrittspreise zu Beginn der Spielzeit 2011/12.  Ausgleich der bilanziellen Überschuldung im Rahmen des städtischen Haushalts.  Berücksichtigung künftiger – insbesondere tariflich bedingter – Kostensteigerungen bei der Bemessung des städtischen Betriebskostenzuschusses, soweit diese vom Betrieb nicht erwirtschaftet werden können. 16. Die Betriebsleitung sieht als Weiteres wichtiges Ziel des Betriebes, gemeinsam mit der Stadt Aa- chen als Rechtsträger des Betriebes eine generelle Veränderung der Finanzierungsstruktur für kulturelle Einrichtungen dahingehend zu bewirken, dass das Land NRW seine bildungs- und kulturpolitischen Akzente mit deutlich mehr finanzieller Wirkung für die kommunalen Kultureinrichtungen spürbar werden lässt. 17. Die Beurteilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der Risiken der künftigen Entwicklung des Theaters, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. 0.0625197.001 WIBERA 9 II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen 18. Stadttheater und Musikdirektion Aachen (SMD) ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen rechtlich unselbständig. Insoweit ist die Stadt Aachen für die Liquidität der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung verantwortlich. Festzustellen ist, dass die Eigenkapitalausstattung in den letzten fünf Jahren deutlich abgenommen hat und in der Spielzeit 2007/2008 erstmals eine bilanzielle Überschuldung eingetreten ist. Das Eigenkapital der SMD stellt sich in den letzten fünf Spielzeiten wie folgt dar: Stammkapital Allgemeine Rücklage Bilanzverlust Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Eigenkapital 2010/2011 € 511.291,88 -4.541.238,93 -4.029.947,05 2009/2010 € 511.291,88 0,00 -3.742.623,56 -3.231.331,68 2008/2009 € 511.291,88 0,00 -2.652.554,83 -2.141.262,95 2007/2008 € 511.291,88 0,00 -711.993,79 -200.701,91 2006/2007 € 511.291,88 453.369,15 0,00 964.661,03 4.029.947,05 0,00 3.231.331,68 0,00 2.141.262,95 0,00 200.701,91 0,00 0,00 964.661,03 19. Seit der Spielzeit 2005/2006 reichten die Betriebskostenerstattungen der Stadt Aachen nicht aus, den jeweiligen Jahresfehlbetrag auszugleichen. Betriebskostenzuschuss Jahresfehlbetrag Unterdeckung 2010/2011 2009/2010 2008/2009 2007/2008 2006/2007 € € € € € 17.271.334,00 16.831.470,00 15.540.100,00 15.564.917,00 15.380.000,00 -18.069.949,37 -17.921.538,73 -17.480.661,04 -16.730.279,94 -15.937.899,66 -798.615,37 -1.090.068,73 -1.940.561,04 -1.165.362,94 -557.899,66 Hierdurch ist erstmals zum 31. Juli 2008 die bilanzielle Überschuldung eingetreten, die sich zum 31. Juli 2011 weiter ausgeweitet hat. Die Stadt Aachen ist ihren Finanzierungsverpflichtungen bisher immer nachgekommen. Aus diesem Grunde steht unserer Auffassung nach die bilanzielle Überschuldung als eine entwicklungsbeeinträchtigende Tatsache einer Fortführung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion Aachen nicht entgegen. III. Anmerkungen zur Rechnungslegung 20. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde vom Theater die Dotierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen für sieben Beamte in zutreffender Weise unterlassen, da die Stadt Aachen seit 2008 in ihrem Jahresabschluss auch für ihre Eigenbetriebe eine Pensionsrückstellung aus0.0625197.001 WIBERA 10 weist. Eine entsprechende Bescheinigung der Stadt Aachen zwecks Freistellung der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen liegt uns vor. IV. Wesentliche Geschäftsvorfälle 21. Die Brandschutzvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten zehn Jahren erheblich verschärft. Zur Verhinderung der drohenden Schließung mussten im Großen Haus des Theaters zwingend Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Der Kulturausschuss empfahl in seiner Sitzung vom 22. August 2000 die Refinanzierung der seitens des Theaters vorfinanzierten Mittel durch die Stadt Aachen. Die Maßnahmen wurden nach den uns vorgelegten Unterlagen seit den Spielzeiten 1998/1999 in unterschiedlicher Größenordnung durchgeführt. Gemäß dem Schreiben des Dezernats II A 20 der Stadt Aachen vom 12. September 2006 wurde der bis zum 31. Juli 2005 aufgelaufene Zuschussbetrag von T€ 605 bestätigt und anerkannt. Zahlungen seitens der Stadt Aachen auf den bisher aufgelaufenen und vom Theater gegenüber der Stadt geltend gemachten Betrag von T€ 634 sind bislang unterblieben. V. Sonstige Verstöße gegen die Eigenbetriebsverordnung des Landes NordrheinWestfalen 22. Gemäß § 24 Abs. 1 der EigVO NRW sind die vom Eigenbetrieb für die Tätigkeit im Wirtschaftsjahr gewährten Gesamtbezüge und Leistungen für die Mitglieder der Betriebsleitung im Anhang zum Jahresabschluss jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge und Leistungen für jedes einzelne Mitglied dieser Personengruppen unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nummer 9 Buchstabe a des Handelsgesetzbuches anzugeben. § 108 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. Das Theater hat aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe auf eine getrennte Angabe der Gesamtbezüge und Leistungen für die Mitglieder der Betriebsleitung verzichtet. 0.0625197.001 WIBERA 11 VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 23. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 26. Juli 2012 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion Aachen, Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach § 106 GO NRW und den ergänzend anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Theaters. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Theaters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Der Ausweis der Bezüge der Betriebsleitung erfolgt abweichend von den Bestimmungen des 0.0625197.001 WIBERA 12 § 24 Abs. 1 EigVO NRW i.V.m. § 285 Nr. 9 lit. a) HGB aus datenschutzrechtlichen Gründen im Anhang nur als Gesamtbetrag. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss mit dieser Einschränkung den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir weisen darauf hin, dass das Eigenkapital des Theaters aufgezehrt ist und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen wird. Von der Betriebsleitung ist die Entwicklung des Eigenkapitals im Wirtschaftsjahr 2010/2011 im Lagebericht dargestellt worden. Zum Fortbestand ist das Theater auf die Aufrechterhaltung der bestehenden Liquiditätssicherung durch die Stadt Aachen (§ 10 Abs. 6 EigVO NRW) angewiesen." 0.0625197.001 WIBERA 13 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 24. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB), den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2011 und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010/2011. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht trägt die Betriebsleitung des Theaters. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir zusätzlich dahingehend geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Theaters vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. 25. Bei unserer Prüfung haben wir entsprechend § 106 Abs. 1 GO NRW die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. 26. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Betriebes, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. 27. Unsere Prüfung haben wir von Oktober 2011 bis Juli 2012 (mit Unterbrechungen) in den Ge- schäftsräumen des Theaters durchgeführt. 28. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2009 bis 31. Juli 2010. 29. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü- fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jahresabschlusses wesentlich aus- 0.0625197.001 WIBERA 14 wirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrages waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen und sonstige Untreuehandlungen, noch außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die Betriebsleitung des Theaters ist für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem Betriebsausschuss für das Theater, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. 30. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Theaters verschafft. Darauf aufbauend haben wir uns ausgehend von der Organisation des Theaters mit den Betriebszielen und strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen des Theaters haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen die Betriebsleitung ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Theaters durchgeführt. Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben:  Kontrollumfeld des Betriebes  Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten Risiken gerichtet sind  Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die festgestellten Risiken  Buchführungssystem und Management-Informationssystem sowie unternehmensinterne Kommunikationsprozesse  Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung 31. Die Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den fol- genden Geschäftsprozessen durchgeführt: Anlagevermögen und Umsatzerlöse. 32. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Bereichen, in denen die Betriebsleitung angemessene organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfun0.0625197.001 WIBERA 15 gen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Der Grad der Wirksamkeit dieser Maßnahmen bestimmte anschließend Art und Umfang unserer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analytischen Prüfungshandlungen. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der von dem Theater eingerichteten organisatorischen Maßnahmen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen organisatorischen Maßnahmen des Theaters in den Vordergrund. In den übrigen Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben und analytischen Prüfungshandlungen durchgeführt. 33. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Theaters haben wir darüber hinaus Liefer- und Leistungsverträge, Verträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. 34. Die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurden uns im Wesentlichen durch folgende Unterlagen ordnungsgemäß nachgewiesen: Sachanlagen DV-Anlagendatei mit Auswertungen, ordnungsgemäße Aufnahmeprotokolle zum Bilanzstichtag, manuelle Bestandsfortschreibungen und Abgangsmeldungen Forderungen Ausgangsrechnungen, Saldenlisten, Bescheide, sonstige Verträge sowie andere geeignete Unterlagen Flüssige Mittel Kassenaufnahmeprotokolle Stammkapital Betriebssatzung Rückstellungen Interne Berechnungen, sonstige geeignete Nachweise Verbindlichkeiten Saldenlisten, Saldenbestätigungen, Eingangsrechnungen, Verträge, andere geeignete Abrechnungsunterlagen 35. Die Bestandsnachweise lagen in erforderlichem Umfang vor. Unsere Prüfung der Nachweise führte zu keinen Beanstandungen. 36. Die Betriebsleitung hat beim Rechtsamt der Stadt Aachen ein Bestätigungsschreiben angefordert, ob Rechtsstreitigkeiten das Theater betreffend vorliegen. Bis zum Prüfungsende im Juli 2012 ha0.0625197.001 WIBERA 16 ben wir eine derartige Bestätigung nicht enthalten. Die Betriebsleitung hat uns erklärt, dass keine Rechtsstreitigkeiten vorliegen, die nicht im Jahresabschluss berücksichtigt sind. 37. Von der Betriebsleitung sowie den von ihr beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erteilt. 0.0625197.001 WIBERA 17 D. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 38. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Da die im DV-Verfahren geführten Konten nicht formell abgeschlossen werden können, haben wir eine unterschriebene Auflistung der Kontensalden zu unseren Arbeitspapieren genommen. 39. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die vom Theater getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. 40. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz- lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 2. Jahresabschluss 41. Im Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2011 der SMD wurden die gesetzlichen Vorschriften, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet. 42. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. 43. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften, mit der Einschränkung, dass der Ausweis der Bezüge der Betriebsleitung abweichend von den Bestimmungen des § 24 Abs. 1 EigVO NRW i.V.m. § 285 Nr. 9 lit. a) HGB aus datenschutzrechtlichen Gründen im Anhang nur als Gesamtbetrag erfolgt. 0.0625197.001 WIBERA 18 3. Lagebericht 44. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB) und den ergänzenden Be- stimmungen der Betriebssatzung. Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 45. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters. 46. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB). 47. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die für die Bewertung von Ver- mögensgegenständen und Schulden maßgeblichen Faktoren werden vom Theater Aachen im Anhang (vgl. Anlage II.3) angegeben. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen haben sich im Wirtschaftsjahr nicht ergeben. 0.0625197.001 WIBERA 19 III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Vermögenslage 48. Zur Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage haben wir die Bilanzen zum 31. Juli 2011 und 31. Juli 2010 einander gegenübergestellt. Dabei wurden die Bilanzzahlen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aufbereitet und sachlich zusammengehörende Posten zusammengefasst. Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen = Langfristig gebundenes Vermögen Kurzfristige Forderungen, Vorräte und Rechnungsabgrenzungsposten Flüssige Mittel Kurzfristige Vermögensgegenstände Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetag Passiva Eigenkapital Passivierte Investitionszuschüsse Langfristig verfügbare Mittel Kurzfristige Schulden 31.07.2011 31.07.2010 Veränderung T€ T€ % T€ % 3.652 44,6 4.108 52,6 -456 493 5 498 4.030 8.180 6,0 0,1 6,1 49,3 100,0 460 7 467 3.231 7.806 5,9 0,1 6,0 41,4 100,0 33 -2 31 799 374 0 2.102 2.102 6.078 8.180 0,0 25,7 25,7 74,3 100,0 0 2.373 2.373 5.433 7.806 0,0 30,4 30,4 69,6 100,0 0 -271 -271 645 374 49. In der nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten aufbereiteten Bilanz nahm die Bilanzsumme um T€ 374 zu. Hierbei ist eine Abnahme bei den Aktiva im langfristigen Bereich aufgrund des Rückgangs des Anlagevermögens zu verzeichnen. Dagegen haben sich die kurzfristigen Vermögensgegenstände und der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag stärker erhöht. Im Bereich der Passiva ist ebenfalls ein Rückgang im langfristigen Bereich eingetreten. Hier haben sich die kurzfristigen Schulden entsprechend stärker erhöht. 50. Der Posten Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögensgegenstände - letztere von unterge- ordneter Bedeutung - bildet mit 44,6 % (Vorjahr 52,6 %) das langfristig gebundene Vermögen. Der Rückgang um T€ 456 ergibt sich folgendermaßen: 31.07.2011 T€ Investitionen Planmäßige Abschreibungen 74 530 -456 0.0625197.001 31.07.2010 Veränderung T€ T€ 71 3 733 -203 -662 206 WIBERA 20 51. Von den Investitionen betreffen T€ 9 bühnentechnische Anlagen, T€ 40 Betriebs- und Geschäfts- ausstattung und T€ 25 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Die Sachanlagenabgänge waren vollständig abgeschrieben. 52. Die kurzfristigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen an das Land NRW Sonstige Vermögensgegenstände Aktive Rechnungsabgrenzung 31.07.2011 31.07.2010 T€ T€ 44 42 114 191 102 493 51 0 88 181 140 460 Veränderung T€ -7 42 26 10 -38 33 53. Die flüssigen Mittel betreffen vor allem den Kassenbestand der Hauptkasse im Theater. 54. Das Eigenkapital war bereits im Wirtschaftsjahr 2007/2008 aufgezehrt; der nicht durch Eigenkapi- tal gedeckte Fehlbetrag von T€ 3.231 erhöhte sich im Wirtschaftsjahr 2010/2011 auf T€ 4.030. In diesem Umfang (T€ 799) lag der Jahresverlust des Theaters über den Zuzahlungen der Stadt Aachen. Aufgrund dieser Entwicklung ergibt sich auf der Aktivseite ausweisbedingt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 49,3 % (Vorjahr: 41,4 %) der Bilanzsumme. 55. Die passivierten Investitionszuschüsse enthalten Zuschüsse der Stadt Aachen zu aktivierten Ge- genständen des Anlagevermögens des Theaters. Die Veränderung von T€ 271 betrifft die planmäßigen Auflösungen. Die planmäßige Auflösung der Zuschüsse erfolgt über die Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagengegenstände. 56. Die kurzfristigen Schulden betreffen Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und setzten sich wie folgt zusammen: 31.07.2011 Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten T€ 2.543 189 1.136 521 1.689 6.078 31.07.2010 T€ 1.558 34 3.265 433 143 5.433 Veränderung T€ 985 155 -2.129 88 1.546 645 57. Die Rückstellungen enthalten im Wirtschaftsjahr 2010/2011 im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen (T€ 647), ausstehende Rechnungen (T€ 519), Altersteilzeit (T€ 251) und 0.0625197.001 WIBERA 21 für den Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Aachen (T€ 311) für zwei Spielzeiten. Für den Anstieg verantwortlich ist vor allem die Dotierung der Rückstellung für ausstehende Rechnungen und die höhere Rückstellung für Urlaubsverpflichtungen aufgrund der erst Ende Juli 2011 beginnenden Theaterferien. 58. Die Stadt Aachen hat einen Teil des Betriebskostenzuschusses 2011/2012 (€ 1,5 Mio) bereits im Wirtschaftsjahr 2010/2011 überwiesen, der im Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird. 59. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen betreffen: 31.07.2011 31.07.2010 T€ T€ 12.897 14.719 -11.761 -11.454 1.136 3.265 Verrechnungskonto Stadtkasse Zuschüsse der Stadt Aachen 2. Finanzlage 60. Von den gesamten Passiva (Finanzierungsquellen) entfallen im Einzelnen auf: Langfristig verfügbare Mittel Kurzfristig zur Verfügung stehende Fremdmittel Anteil Anteil 31.07.2011 31.07.2010 % % 25,7 30,4 74,3 69,6 100,0 100,0 61. Aufgrund der geringeren Abnahme bei den Investitionszuschüsse im Bereich der langfristig ver- fügbaren Mittel, besteht eine Unterdeckung des langfristig gebundenen Vermögens von 42,4 % (31. Juli 2010 von 42,2 %). Der Anteil der kurzfristig gebundenen Vermögenswerte an den gesamten Aktiva hat sich aufgrund der höheren kurzfristigen Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag - trotz der höheren Bilanzsumme - um 0,1 Prozentpunkte auf 6,1 % gegenüber 6,0 % (31. Juli 2010) erhöht. 62. Die statischen Bilanzrelationen geben den dynamischen Finanzierungsablauf nur unvollständig wieder. In der folgenden Kapitalflussrechnung werden die geschilderten wesentlichen finanzwirtschaftlichen Vorgänge weiter aufgegliedert. Hierbei ist die Veränderung der flüssigen Mittel anhand des Mittelzuflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit entwickelt worden. 0.0625197.001 WIBERA 22 Jahresergebnis Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Auflösung der Zuschüsse Cashflow Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit Investitionszuschüsse Zuführungen zur Allgemeinen Rücklage Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit Veränderung des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2010/11 2009/10 T€ T€ -18.070 -17.922 531 733 -282 -300 -17.821 -17.489 -33 63 645 651 -17.209 -74 -74 10 17.271 17.281 -2 7 5 -16.775 -71 -71 0 16.832 16.832 -14 21 7 63. Der Finanzmittelfonds - bestehend aus den flüssigen Mitteln - hat sich um T€ 2 vermindert. Den Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 17.209 und der Investitionstätigkeit von T€ 74 steht ein Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit von T€ 17.281 gegenüber. 64. Aufgrund der Anlagenintensität des Theaters ist die Veränderung der langfristigen Finanzierungs- verhältnisse von Bedeutung. Diese lässt sich wie folgt aus der Veränderung des Finanzmittelfonds ableiten: T€ Abnahme des Finanzmittelfonds Zunahme der kurzfristigen Forderungen Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Zunahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten Veränderung der langfristigen Finanzierungsverhältnisse -2 33 799 -645 185 65. Die Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel ist auch aus der nachstehenden Darstellung ersichtlich: 31.07.2011 T€ 3.652 2.102 -1.550 Langfristig gebundenes Vermögen Langfristig verfügbare Mittel Rechnerischer Liquiditätsfehlbetrag 0.0625197.001 31.07.2010 Veränderung T€ T€ 4.108 -456 2.373 -271 -1.735 185 WIBERA 23 66. Die Darstellung verknüpft den Bilanzaufbau zu Beginn dieses Abschnitts mit dem Ergebnis der Fortschreibung der langfristigen Finanzierungsverhältnisse zur Veränderung der rechnerischen Liquidität. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass das langfristig gebundene Vermögen nicht durch langfristig verfügbare Mittel finanziert ist; es besteht zum Bilanzstichtag eine rechnerische Liquiditätsunterdeckung von T€ 1.550. Ferner wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von T€ 4.030 ausgewiesen. 67. Zu Inhalt und Veränderung bedeutender Bilanzposten verweisen wir auf unsere Erläuterungen zum Jahresabschluss (Anlage V zu diesem Bericht). 3. Ertragslage 2010/2011 Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge u.a. Betriebliche Erträge Sachaufwand für den Spielbetrieb Personalaufwand Abschreibungen auf das Anlagevermögen abzüglich verrechneter Zuschüsse Sonstige betriebliche Aufwendungen u.a. Betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Außerordentliches Ergebnis Jahresverlust vor Betriebskostenzuschuss Betriebskostenzuschuss Jahresverlust 2009/2010 T€ 1.995 948 2.943 2.148 14.693 % 67,8 32,2 100,0 73,0 499,2 T€ 1.851 756 2.607 1.939 14.697 % 71,0 29,0 100,0 74,4 563,7 Ergebnisveränderung T€ 144 192 336 -209 4 249 3.886 20.976 -12 -25 -18.070 17.271 -799 8,5 132,0 712,7 -0,4 -0,9 -614,0 586,9 -27,1 433 3.459 20.528 0 0 -17.921 16.831 -1.090 16,6 132,7 787,4 0,0 0,0 -687,4 645,6 -41,8 184 -427 -448 -12 -25 -149 440 291 68. In dieser Übersicht haben wir - ausgehend von der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage II Blatt 2) - die Erträge und Aufwendungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert. Im Wirtschaftsjahr wurden die Gagen der selbständigen Künstler erstmals im Materialaufwand (vorher Personalaufwand) sowie die Auflösungen der Investitionszuschüsse erstmals in einem eigenen Posten vor den Abschreibungen (vorher sonstige betriebliche Erträge) ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen haben wir in obiger Zusammenstellung entsprechend umgegliedert. Im Wirtschaftsjahr wirkten sich die Bewertungsanpassungen - insbesondere der Altersteilzeitrückstellungen - an die neuen Vorschriften des HGB aufgrund des BilMoG erstmalig aus. Sie betreffen das Finanz- und das außerordentliche Ergebnis. 0.0625197.001 WIBERA 24 69. Das Wirtschaftsjahr 2010/2011 schließt unter Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses der Stadt Aachen mit einem - aufgabenbedingten - Jahresverlust von T€ 799; das entspricht 27,1 % (Vorjahr T€ 1.090 oder 41,8 %) der betrieblichen Erträge. 70. Der Jahresverlust nahm, unter Berücksichtigung eines um T€ 440 höheren Betriebskostenzuschus- ses, um T€ 291 ab. Hierbei sind eine Zunahme der betrieblichen Erträge von T€ 336 und Mehraufwendungen bei den betrieblichen Aufwendungen sowie im Finanz- und im außerordentlichen Ergebnis von insgesamt T€ 485 zu verzeichnen. 71. Die Umsatzerlöse nahmen bei einer um 5,8 % höheren Besucherzahl um T€ 144 oder 7,8 % zu. Die Erlöse haben sich wie folgt entwickelt: 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 1.350 1.293 568 525 1.918 1.818 77 33 1.995 1.851 Theaterbetrieb Konzertbetrieb Übrige Erlöse Veränderung T€ % 57 4,4 43 8,2 100 5,5 44 >100,0 144 7,8 72. Laut Spielzeitbericht waren die folgenden Besucherentwicklungen zu verzeichnen: Theaterbetrieb Konzertbetrieb Besucher 2010/2011 2009/2010 Veränderung Besucher Besucher Besucher % 106.314 98.810 7.504 7,6 47.614 46.645 969 2,1 153.928 145.455 8.473 5,8 73. Die sonstigen betrieblichen Erträge u.a. nahmen gegenüber dem Vorjahr um T€ 192 oder 25,4 % zu: 2010/2011 2009/2010 € € 591 548 87 12 270 196 948 756 Landeszuweisungen Sonstige Zuschüsse Übrige 74. Der Sachaufwand für den Spielbetrieb nahm um T€ 209 oder 10,8 % zu. 75. Der Personalaufwand blieb im Wirtschaftsjahr nahezu unverändert. 76. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um T€ 427 oder 12,3 % zu. Dieser Anstieg betrifft vor allem die Unterhaltung der Betriebseinrichtung. 0.0625197.001 WIBERA 25 77. Die Abschreibungen abzüglich der Auflösung der Investitionszuschüsse haben um T€ 184 abge- nommen. Für wesentliche Anlagen liefen im Vorjahr die Abschreibungen aus. Für den Kapitaldienst des Theaters (Abschreibungen/ohne Zinsen) wurden 8,5 % (Vorjahr 16,6 %) der betrieblichen Erträge benötigt. 78. Es ergeben sich betriebliche Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 von T€ 20.976 (Vorjahr T€ 20.528). Insgesamt wurde ein betriebliches Ergebnis von T€ 18.033 (Vorjahr T€ 17.921) erzielt. Nach Verrechnung des Finanzergebnisses von -T€ 12 und des außerordentlichen Ergebnisses von - T€ 25 sowie des Betriebskostenzuschusses von T€ 17.271 (Vorjahr T€ 16.831) schließt der Betrieb mit einem Jahresverlust von T€ 799 (Vorjahr T€ 1.090). 0.0625197.001 WIBERA 26 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 79. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und der EigVO NRW und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind. 80. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. 81. Im Fragenkreis 1 Buchstabe d) haben wir darauf hingewiesen, dass im Anhang aus datenschutz- rechtlichen Gründen keine individualisierte Angabe der Betriebsleitergehälter gemacht wurde. 82. Im Fragenkreis 16 Buchstabe a) haben wir darauf hingewiesen, dass durch die aufgelaufenen Verluste das Eigenkapital negativ ist und die Betriebsleitung im Lagebericht auf die Verlustausgleichspflicht der Stadt Aachen hingewiesen hat. Weiterhin weist die Betriebsleitung darauf hin, dass die Stadt Aachen ihrer Verlustausgleichspflicht bisher immer nachgekommen ist. Aus diesem Grunde steht unserer Auffassung nach die bilanzielle Überschuldung als eine entwicklungsbeeinträchtigende Tatsache einer Fortführung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion Aachen nicht entgegen. 83. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. 0.0625197.001 WIBERA WIRTSCHAFTSBERATUNG AKTIENGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Anlagen WIBERA Anlagenverzeichnis Anlagen Seite I Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2010/2011 ................................................................. 1-13 II Jahresabschluss .................................................................................................................. 1 1. Bilanz zum 31. Juli 2011.............................................................................................. 1 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2011 ........................................................................... 1 3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 ............................................................... 1-8 3.1 Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2010/2011 ............................... 9 III Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) ..................................... 1-13 IV Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse ...................................................... 1 V Erläuterungsteil ............................................................................................................ 1-10 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 0.0625197.001 1 Anlage I Lagebericht Stadttheater und Musikdirektion Aachen zum Wirtschaftsjahr 2010 / 2011 Inhalt: Lagebericht ................................................................................................................................ 1 Stadttheater und Musikdirektion Aachen .................................................................................... 1 1 Vorbemerkungen ................................................................................................................ 2 2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................ 3 2.1 3 Theaterbetrieb ............................................................................................................ 3 2.1.1 Schauspiel .............................................................................................................. 3 2.1.2 Musiktheater ........................................................................................................... 4 2.1.3 Kinder- und Jugendtheater, sonstige Veranstaltungen ............................................ 5 2.2 Konzertbetrieb ............................................................................................................ 5 2.3 Besucherzahlen insgesamt, Eintrittspreise ................................................................. 6 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage ................................................................................ 7 3.1 Wirtschaftsplan, Plan-Ist-Vergleich ............................................................................. 7 3.2 Umsatzerlöse.............................................................................................................. 8 3.3 Personalaufwand – Tarifbewegungen......................................................................... 8 3.4 Bau- / Beschaffungsmaßnahmen, Investitionen, Anlagevermögen ............................. 8 3.5 Abschreibungen.......................................................................................................... 9 3.6 Entwicklung des Eigenkapital ..................................................................................... 9 4 Nachtragsbericht ................................................................................................................ 9 5 Prognosebericht ................................................................................................................. 9 6 Feststellung aus dem Prüfungsergebnis nach § 53 HGRG ................................................10 7 Ergebnis und Ausblick – Chancen und Risiken .................................................................10 Anlage zum Lagebericht: Besucherzahlen im Zeitverlauf ..........................................................12 1 Anlage I 1 Vorbemerkungen Eine Demokratie braucht Orte freier Meinungsäußerung, öffentliche Orte der Begegnung und des gemeinsamen Nachdenkens. In einer Zeit, in der die zunehmende Globalisierung unser Handeln und Denken zu bestimmen versucht, werden Orte ideeller Identitätssuche immer wichtiger. Das Theater Aachen möchte den Bürgerinnen und Bürgern in Aachen und in der Aachener Region einen solchen Ort bieten. Die Angebotspalette reflektiert mit ihrem breiten Programm die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bedürfnisse und Ansprüche. Das Theater Aachen nimmt den öffentlichen Bildungsauftrag ernst und überprüft, bewahrt, vermittelt und entwickelt gesellschaftliche und kulturelle Werte. Es arbeitet insbesondere für die Bürgerschaft in Aachen und der Aachener Region. Neue Publikumszielgruppen zu gewinnen ist ein großes Anliegen. Als besonders wichtige Aufgabe sieht der Betrieb Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz und Persönlichkeitsstärke auszubilden. Dementsprechend liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Arbeit für und mit Jugendlichen. Das Theater Aachen versteht sich als ein Teil Aachens und seiner Region und kooperiert daher aktiv mit Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Politik zur Fortentwicklung und Stärkung seiner Arbeit. Ferner ist es ist ein integraler Bestandteil des kulturellen Lebens in der Stadt Aachen. Als öffentliche Kultureinrichtung stellt sich das Theater der Herausforderung, diesen Kulturauftrag auf höchstem Niveau zu erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich zu arbeiten. Vor diesem Hintergrund wird das Theater Aachen unter der Bezeichnung Stadttheater und Musikdirektion Aachen als Eigenbetrieb der Stadt Aachen in Form eines Drei-Sparten-Hauses – Musiktheater, Schauspiel und Konzerte – geführt. Der Betrieb verfügt über die drei Spielstätten "Großes Haus", "Kammerspiele" und "Mörgens". Die Sinfoniekonzerte finden im städtischen Kongresszentrum "Eurogress" statt. Daneben wird das Theater-Foyer für kammermusikalische Aufführungen genutzt. Im Bereich der darstellenden Künste arbeitet der Betrieb überwiegend mit fest angestellten Künstlern. Zusätzlich werden die Ensembles bei Bedarf produktionsbezogen verstärkt mittels Teilspielzeitverpflichtungen oder durch Engagements selbstständiger Künstler. Dies gilt ebenso für den Chor, die künstlerischen Leitungskräfte der Produktionen (Regie, Bühnen- und Kostümbild) sowie für das Orchester, auch im Bereich der Konzerte. Bühnenausstattung und Kostüme fertigt das Theater Aachen überwiegend selbst. Hierzu unterhält der Betrieb eigene Werkstätten für die Bereiche Schreinerei, Schlosserei, Polsterei, Maske, eine Maler- und eine Kaschierwerkstatt sowie eine hauseigene Schneiderei. Die Leitung des Betriebes obliegt auf Grund der Bestellung durch den Rat der Stadt Aachen Herrn Michael Schmitz-Aufterbeck als Betriebsleiter und Generalintendant sowie Herrn Udo Rüber als Betriebsleiter und Verwaltungsdirektor. Generalmusikdirektor ist Herr Marcus R. Bosch, der per Ratsbeschluss vom 28.11.2001 mit Wirkung vom 01.08.2002 ernannt wurde. 2 Anlage I 2 Geschäftsverlauf 2.1 Theaterbetrieb Anknüpfend an die warnenden und zugleich auch Hoffnung stiftenden Botschaften der vorherigen Spielzeit (Motto: "Krise! Welche Krise?") wird die Spielzeit 2010/11 getragen von Glaube – Hoffnung – Liebe. Die neutestamentarische Utopie von der Liebe als zentralem Wert, als höchster Geistesgabe, gegenübergestellt der archaischen Weltbeschreibung des alten Testaments. Darin der Mensch von Anbeginn seiner Existenz an hiobartig auf dem Prüfstand, von einer Krise in die nächste fallend, stetig gemessen an der Demut vor seinem Schöpfer und seiner Verantwortung der Schöpfung gegenüber. Um eine zentrale Produktion mit dem Titel "An den Wassern zu Babel", die die Entstehung und Entwicklung unserer Welt und des Menschen aus der Perspektive des Alten Testamentes erzählt, gruppierten sich Geschichten, die dem Alten Testament entlehnt oder von ähnlich großer archetypischer Kraft sind. Dabei stellte sich immer die Frage nach der Sinnhaftigkeit menschlicher Existenz und menschlichen Handelns - ob in dramatischer oder komödiantischer Gestalt. 2.1.1 Schauspiel Das Programm der Spielzeit 2010/11 umfasste in der Sparte Schauspiel im Großen Haus - "Kabale und Liebe" – Schauspiel von Friedrich Schiller, "Viel Lärm um nichts" – Komödie von William Shakespeare, "Berlin Alexanderplatz" – Schauspiel nach dem Roman von Alfred Döblin "Der Himmel kann warten" – eine musikalische Revue mit dem Schauspielensemble sowie "Nathan der Weise“ – Schauspiel von Gotthold Ephraim Lessing als Wiederaufnahme aus der vorherigen Spielzeit. Insgesamt fanden im Großen Haus 50 Vorstellungen der Sparte Schauspiel statt - im Vergleich zum Vorjahr (68 Vorstellungen) deutlich weniger. Die durchschnittliche Auslastung lag mit rd. 71 % deutlich über der des Vorjahres (rd. 64 %). In den Kammerspielen wurden folgende Schauspiel-Produktionen gezeigt: - "Antigone“ – Tragödie von Sophokles, - "Der Fundamentalist" – Schauspiel von Juha Jokela als Deutschsprachige Erstaufführung, - "Gegen den Fortschritt" – Komödie von Esteve Soler, - "Harper Regan" – Schauspiel von Simon Stephens - "Die Pest oder Menschen im Belagerungszustand" – Projekt von Hans-Werner Kroesinger nach Albert Camus, - "Hiob" – Schauspiel nach dem Roman von Joseph Roth - sowie "Die Glasmenagerie" – ein Spiel der Erinnerungen von Tennessee Williams als Wiederaufnahme aus der vorherigen Spielzeit. Darüber hinaus ist es mit "Fundevogel" – einem Puppenspiel nach dem Märchen der Gebrüder Grimm für alle ab 5 Jahren – gelungen, neben dem großen Familienstück (vgl. u.) auch in den Kammerspielen eine mitreißende und begeisternde Produktion für die altersmäßig jüngsten Theatergäste darzubieten. Bei einer im Vergleich zum Vorjahr (74) auf insgesamt 103 gestiegenen Anzahl von SchauspielAufführungen in den Kammerspielen konnte auch die Anzahl der Zuschauer im Vergleich zum Vorjahr (7.620) deutlich auf 9.489 gesteigert werden. Die durchschnittliche Auslastung blieb dabei allerdings mit 62,1 % unter der des Vorjahres (68,8%). 3 Anlage I Das Programm in der Spielstätte Mörgens umfasste: - "Die Traumnovelle" – Schauspiel nach Arthur Schnitzler, - "Moby Dick" – Schauspiel nach dem Roman von Herman Melville, - "Clyde und Bonnie" – B-Movie von Holger Schober, - "Lilith. Pradise Loft" – Schauspiel von Frank Hörner und Christian Schönfelder - sowie "Boys don´t cry" – Schauspiel nach der wahren Geschichte des Brandon Teena. Ergänzt wurde das Mörgens-Programm auch in dieser Spielzeit um eine Vielzahl schauspielerisch und / oder musikalisch geprägte Einzelveranstaltungen, initiiert und gestaltet durch einzelne Mitglieder des Schauspiel-Ensembles sowie die Theaterclub-Projekte "U 21" und "Ü 55" für Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren bzw. für über 55-jährige, die Interesse an der Mitwirkung in einer Theaterproduktion haben. Insgesamt fanden auch in diesem Jahr 95 Veranstaltungen im Mörgens statt. Die Anzahl der Zuschauer konnte dabei gegenüber dem Vorjahr (4.980) auf 5.468 gesteigert werden. Bei der der durchschnittlichen Auslastung entspricht dies einer Steigerung von 55,4 % auf 59,9 %. Nach den Erfolgen "Die Räuber" und "Romeo und Julia" in vorangegangenen Spielzeiten wurde die bewährte Kooperation von Theater Aachen und THEATERausBruch fortgeführt und in der Spielzeit 2010/11 mit "Baal" – Schauspiel von Berthold Brecht – das dritte "Außenprojekt" als Gemeinschaftsproduktion zur Aufführung gebracht. Rund zwanzig Amateure aller Altersstufen, von denen die wenigsten bisher Theatererfahrung gesammelt hatten, zeigten dabei ihr Können. Besonders bei dieser Produktion war auch der Aufführungsort: Das Schauspiel wurde in einem leer stehenden Drogeriemarkt im Aachener Stadtteil Eilendorf aufgeführt. Der Raum gehörte in den 1970er Jahren zur benachbarten Gaststätte «Lindenhof» und wurde damals vom Stadttheater gelegentlich für Betriebsfeiern genutzt. Jetzt wurde dieser Ort neu belebt. Das Stück „Baal“ wurde insgesamt 17mal aufgeführt und erreichte knapp 1.000 Besucher. 2.1.2 Musiktheater In der Sparte Musiktheater wurden folgende Produktionen gezeigt: - "Madame Butterfly" – Oper von Giacomo Puccini, - "An den Wassern zu Babel" – Uraufführung von Szenen aus dem Alten Testament für Schauspieler Sänger, Chor und Orchester, mit Texten von Tomasz Man und Musik von De Lalande und Mendelssohn Bartholdy - "Mazeppa" – Oper Peter I. Tschaikowski - "I Capuleti e I Montecchi" – Oper von Vincenzo Bellini (konzertante Aufführung), - "Don Giovanni " – Oper von Wolfgang Amadeus Mozart, - "Arabella" – Oper von Richard Strauss - "La Cenerentola" (Aschenputtel) – Oper von Gioacchino Rossini sowie als Wiederaufnahmen aus der vorherigen Spielzeit - "Der eingebildete Kranke" – Musikalische Kommödie von Molière und Marc-Antoine Charpentier in einer Cross-over-Fassung, musikalisch untermalt vom Sinfonieorchester Aachen - und "Die Zauberflöte" – Oper von Wolfgang Amadeus Mozart. Auch in dieser Spielzeit wurde wieder ein Projekt in Kooperation mit der Hochschule für Musik und Tanz Köln realisiert – diesmal "Albert Herring", komische Oper in drei Akten nach einer Dichtung von Guy de Mauppassant. Als Besonderheit dieser Spielzeit ist das Projekt "Pollicino" hervor zu heben – ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Sozialwerk Aachener Christen, bei dem mehr als 110 Kinder und Jugendliche aus vier verschiedenen Schulen in Aachen unter Anleitung von Profis die 4 Anlage I Kinderoper "Pollicino" von Hans Werner Henze erarbeitet und auf die Bühne gebracht haben. Sie haben dabei selbst gespielt und gesungen, im Orchester musiziert, sie haben das Bühnenbild gebaut und die Kostüme hergestellt. Vor allem aber haben sie dabei erfahren können, was es bedeutet im Team zusammenzuarbeiten und eine schwierige Aufgabe mit großer Ausdauer zu einem erfolgreichen Ende zu führen. "Pollicino" wurde von Hans Werner Henze 1980 für die Kinder seiner Wahlheimat Montepulciano komponiert. Henze erzählt darin die Geschichte des Kleinen Däumling, der mit seinen Brüdern aus bitterer Armut in den Wald getrieben wird und dort beinahe in die Hände des Menschenfressers fällt. Ein Märchen zwar, doch voller Bezüge zu einer sozialen Gegenwart. Henze hat dafür eine Musik komponiert, in der mit Arien, Duetten, Ensembles und Chören alle Bausteine der großen Oper für kleine Darsteller bespielt werden. 2.1.3 Kinder- und Jugendtheater, sonstige Veranstaltungen Im Bereich Kinder- und Jugendtheater stand neben den bereits beschriebenen Produktionen "Fundevogel" und "Pollicino" auch in der Spielzeit 2010/11 wieder ein großes Familienstück auf dem Programm – diesmal "Ronja Räubertochter" nach dem Roman von Astrid Lindgren. Insgesamt haben 26.563 zumeist junge Zuschauer die 36 Vorstellungen besucht, die Auslastung lag bei durchschnittlich 86,7 %. Darüber hinaus wurde an 6 Terminen die "Kindertheaterwerkstatt" angeboten – Workshopartige Veranstaltungen für Kinder ab 6 Jahren, in denen spielerisch große Stücke aus Oper und Schauspiel kindgerecht erzählt, Szenen gespielt, Berufe vorgestellt und alle Fragen der jungen Zuschauer beantwortet werden, um sie auf diesem Wege in die spannende Welt des Theaters einzuführen. In Sachen Aachener Mundart gastierte auch in dieser Spielzeit wieder die Alt Aachener Bühne im Großen Haus des Theater Aachen – der Titel diesmal "De drej Iis-Hellije". 2.2 Konzertbetrieb Traditionell wurden auch in der Spielzeit 2010/11 an acht Doppelterminen insgesamt 16 Sinfoniekonzerte im Eurogress Aachen gegeben. Die Besucherzahl lag mit 16.026 etwas niedriger als im Vorjahr (16.736). Die Anzahl der Familienkonzerte wurde im Vergleich zum Vorjahr (7) auf 5 reduziert. Dadurch bedingt sank auch die Besucherzahl (von im Vorjahr 5.555) auf nun 4.923. Die durchschnittliche Auslastung ist damit jedoch im Vergleich zum Vorjahr (72,8 %) leicht gestiegen auf 77,2 %. Die Kammermusik wurde auch in dieser Spielzeit wieder mit vier Doppelkonzerten im Foyer des Großen Hauses fortgeführt. Daneben standen auch in dieser Spielzeit wieder eine Reihe Sonderkonzerte auf dem Programm des Sinfonieorchesters Aachen. Neben dem traditionellen Domkonzert und dem Konzert anlässlich der Karlpreisverleihung gehörten hierzu insbesondere wieder - die Veranstaltung "Barock im Ballsaal", - das Konzert "Gold & Silber" in der Vorweihnachtzeit in Kooperation mit dem Eurogress, - das Neujahrskonzert, das diesmal sogar zweimal gegeben wurde, - zwei Kirchenkonzerte, - die Kooperationsveranstaltung "Pferd & Sinfonie" mit dem Aachen-Laurensberger Rennverein (ALRV) im Rahmen des Weltfests des Pferdesports (CHIO) - sowie die Kurpark Classix ganz zu Beginn der Spielzeit. 5 Anlage I Auch die beliebte Veranstaltung "Konzert ohne Frack" – ein Charlie-Chaplin-Stummfilm musikalisch live begleitet vom Sinfonieorchester Aachen – fand in dieser Spielzeit wieder großen Anklang beim Publikum. Bei der Internationalen Chorbiennale, die 2011 zum zweiten Mal stattfand, traten verschiedene hochkarätige Chöre an unterschiedlichen Spielstätten in ganz Aachen auf. Das Sinfonieorchester Aachen unterstütze Sänger und Sängerinnen dabei musikalisch. U. a. spielte das Sinfonieorchester Aachen unter der Leitung des GMD Marcus R. Bosch beim Höhepunkt des Festivals, dem „War Requiem“ von Benjamin Britten. Das Sinfonieorchester Aachen präsentierte sich auch in der Spielzeit 2010/2011 wieder bei diversen Gastspielen außerhalb von Aachen. Besonders hervorzuheben ist dabei ein Abstecher nach Heidenheim, wo auch in dieser Spielzeit ein Sinfoniekonzert sowie eine Opernproduktion aus Aachen bei den dortigen Opernfestspielen äußerst erfolgreich dargeboten wurden. Zusätzlich präsentierte das Orchester auch in Kerkrade mit einem ausgewählten Sinfoniekonzert seine besondere Qualität. 2.3 Besucherzahlen insgesamt, Eintrittspreise Bei der Entwicklung der Besucherzahlen insgesamt – über sämtliche Veranstaltungen aller Sparten – ist im Vergleich zum vorherigen Jahr erfreulicherweise wieder eine leichte Steigerung zu verzeichnen, sowohl beim Theater- wie auch beim Konzertbetrieb. Konkret stellt sich dies wie folgt dar (Vorjahreswert in Klammern): Theaterbetrieb 106.314 (98.810) + 7,6 % Konzertbetrieb 47.614 (46.645) + 2,1 % 153.928 (145.455) + 5,8 % Gesamt Die Eintrittspreise in der Spielzeit 2010/11 wurden im Vergleich zur vorherigen Spielzeit nicht verändert. 6 Anlage I 3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 3.1 Wirtschaftsplan, Plan-Ist-Vergleich Der ursprüngliche Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2010/11 lag dem Betriebsausschuss in der Sitzung am 29.04.2010 vor. Anschließend folgte der Rat der Stadt Aachen der Empfehlung des Betriebsausschusses und stellte seinerseits in seiner Sitzung am 19.05.2010 den Wirtschaftsplan 2010/11 fest, mit der Maßgabe, dass im Rahmen einer grundsätzlichen Beratung über eine auskömmliche Theaterfinanzierung mit den erforderlichen Eckdaten und einer anzustrebenden Theaterstruktur über die Übernahme der in diesem Wirtschaftsplan nicht erfassten Tariferhöhungen durch den städtischen Haushalt und deren Verrechnung mit dem Wirtschaftsplan 2010/11 des Theater Aachen entschieden wird. Zu diesem Zweck wurde eine Theaterstrukturkommission gebildet, deren Arbeit schließlich im geänderten Wirtschaftsplan 2010/11 mündete, der dem Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 15.03.2011 vorlag. Anschließend folgte der Rat der Stadt Aachen der Empfehlung des Betriebsausschusses und stellte in seiner Sitzung am 06.04.2011 den geänderten Wirtschaftsplan 2010/11 fest. Die Erfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010/11 schließt mit einem deutlich besseren Ergebnis als geplant ab und stellt sich im Detail wie folgt dar: Bei den Erträgen ist in dieser Darstellung zu berücksichtigen, dass die geplanten Erträge aus der Auflösung des Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse (SoPo) in Höhe von 282 T€ nun im Ist in der Zeile "Abschreibungen und Zinsen" dargestellt sind und dort per Saldo den Abschreibungsaufwand entsprechend reduzieren. Die Erträge liegen damit tatsächlich um 196 T€ höher als geplant. Diese erhöhten Erträge wiederum stehen einem gegenüber Plan erhöhten Sachaufwand gegenüber. Ursache hierfür sind Projekte, die betragsmäßig nur in der Höhe geplant waren, wie sie das Gesamtergebnis per Saldo beeinflussen, nicht aber in Höhe ihrer tatsächlichen Auswirkungen sowohl auf der Aufwands- wie auch auf der Ertragsseite. Insgesamt konnte dank des weiterhin strikt eingehaltenen Sparkurses ein gegenüber Plan um knapp 274 T€ besseres Ergebnis erzielt werden. 7 Anlage I 3.2 Umsatzerlöse Der Umsatz beim Theaterbetrieb ist – korrespondierend mit den gestiegenen Besucherzahlen – im Vergleich zum Vorjahr von um auf 1.309 T€ 72 T€ 1.381 T€ leicht um rd. 5 % gestiegen. Bei den Konzertveranstaltungen ist der Umsatz – trotz geringerer Besucherzahlen – im Vergleich zum Vorjahr von um auf 540 T€ 24 T€ 564 T€ ebenfalls noch leicht um 4 % gestiegen. Darüber hinaus fielen übrige Umsatzerlöse in Höhe von 50 T€ an. 3.3 Personalaufwand – Tarifbewegungen Im Wirtschaftsjahr 2010/2011 erhielten die Beschäftigten - nach dem TVöD im Januar 2011 eine lineare Erhöhung von 0,6 % auf das Tabellenentgelt sowie eine Einmalzahlung, - nach dem Normalvertrag Bühne (NV-Solo, BTT) im April 2011 eine lineare Erhöhung von 1,2 % sowie im Juni 2011 eine Einmalzahlung, - nach dem Normalvertrag Chor im Januar 2011 eine lineare Erhöhung von 0,6 % sowie eine Einmalzahlung im Juni 2011 sowie - nach dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) keine Tariferhöhung; gleichwohl war zum Bilanzstichtag auch für diese Tarifgruppe mit einem zwar späteren – aber ebenfalls ab 01.01.2011 rückwirkenden – Tarifabschluss in vergleichbarer Größenordnung wie für die beiden anderen Tarifgruppen zu rechnen, so dass hierfür eine entsprechende Rückstellung in Höhe von 76 T€ gebildet wurde. 3.4 Bau- / Beschaffungsmaßnahmen, Investitionen, Anlagevermögen Der Vermögensplan für die Spielzeit 2010/2011 sah ein Investitionsbudget von insgesamt 70 T€ vor, davon - 20 T€ für Baumaßmaßnahmen sowie - 50 T€ für (sonstige) Beschaffungsmaßnahmen. Das Investitionsbudget in Höhe von 70 T€ wurde mit 75 T€ in Anspruch genommen. Hiervon entfielen jedoch 25 T€ auf die Einrichtung des neuen Orchesterprobenraumes im ehemaligen Umspannwerk der STAWAG, für die auch im folgenden Wirtschaftsjahr noch ein entsprechendes Investitionsbudget zur Verfügung steht (70 T€) und deren wirtschaftliche Nutzung auch erst im folgenden Wirtschaftsjahr beginnt. Das restliche Investitionsvolumen von 49 T€ wurde im folgenden zur Beschaffung von 2 Nähmaschinen (3 T€), 1 Waschmaschine (3 T€) für die Schneiderei, 1 Kontrabass (15 T€) für das Orchester, für die Erweiterung der Obermaschinerie (2 T€), sowie für die Beleuchtung einen Farbwechsler (4 T€) und einen Stufenlinsenscheinwerfer (3 T€) in Anspruch genommen. 8 Anlage I Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Wert von insgesamt 19 T€ angeschafft, die in einem GWG-Pool über 5 Jahre abgeschrieben wurden. Die Abgänge aus dem Anlagevermögen betrugen 11 T€ (Summe der Anschaffungswerte). Dabei handelt es sich um ein Kontrabass, einen Stufenlinsenscheinwerfer sowie einen Farbwechsler, für die gleichzeitig Ersatzbeschaffungen getätigt wurden. 3.5 Abschreibungen Die Abschreibungen auf Sachanlagen betragen – inkl. der Abschreibungen für die geringwertigen Wirtschaftsgüter – insgesamt 531 T€. Dieser Aufwand vermindert sich um die Auflösung des Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse in Höhe 282 T€. 3.6 Entwicklung des Eigenkapital 4 Nachtragsbericht Vom Bilanzstichtag bis zur Aufstellung des Lageberichtes ergaben sich keine nennenswerten Ereignisse oder Entwicklungen mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 5 Prognosebericht Für die Wirtschaftsjahre 2011/2012 und 2012/2013 werden Jahresüberschüsse - jeweils nach städtischem Betriebskostenzuschuss - von 18,5 TEuro bzw. von 63,1 TEuro erwartet. 9 Anlage I 6 Feststellung aus dem Prüfungsergebnis nach § 53 HGRG Im Fragenkreis 1 Buchstabe d) wurde darauf hingewiesen, dass im Anhang aus datenschutzrechtlichen Gründen keine individualisierte Angabe der Betriebsleitergehälter gemacht wurde. 7 Ergebnis und Ausblick – Chancen und Risiken Wie schon in den Vorjahren stand auch die Spielzeit 2010/11 unter einem Spielzeitmotto, das eine Klammer über alle Produktionen der Spielzeit bilden und gleichzeitig den potenziellen Besuchern einen Anreiz zum Besuch der jeweiligen Produktion geben sollten. Mit “Glaube, Hoffnung, Liebe” wurde eine der Urfragen menschlicher Existenz aufgegriffen. Welchem Weg wird die menschliche Gemeinschaft Glauben schenken, in welche Richtung weist unsere Hoffnung. Immer wieder wurde die Frage nach der Sinnhaftigkeit menschlicher Existenz und menschlichen Handelns gestellt. Mit diesen Grundfragen menschlichen Daseins hat Theater Aachen an die Erfolge der Vorspielzeiten angeknüpft und das Publikum mit Fragen konfrontiert und unterhalten, die heute allgegenwärtig sind. Durch eine spannende Mischung aus Produktionen, die die breite Masse bedienen und denen, die nur Kenner des jeweiligen Genres ansprechen, konnte die Auslastung der Spielstätten erfolgreich und sicher gehalten werden, ohne dabei an Unverwechselbarkeit und damit an Profil zu verlieren. Der Bogen innerhalb der Produktionen spannte sich von “Kabale und Liebe”, die Geschichte einer unmöglichen Liebe, über “Madame Butterfly“, einer japanischen Tragödie, bis hin zu “Berlin Alexanderplatz”, der Geschichte eines Mannes, der nichts mehr zu verlieren hat. In Zusammenarbeit mit der Musikschule der Stadt Aachen, der Hochschule für Musik und Tanz Köln, Abteilung Aachen und dem Sozialwerk Aachener Christen konnten in der Produktion “Pollicino” mehr als 100 Kinder aus verschiedenen Schulen in Aachen eine Oper erarbeiten. “Ronja Räubertochter” zog mehr als 30.000 Kinder ins Theater. Dies alles zeigt, dass Theater Aachen und Sinfonieorchester Aachen mit ihren Produktionen und Konzerten beim Publikum angekommen sind. „Stadttheater und Musikdirektion Aachen“ ist ein integraler Bestandteil der Stadt und der Region im Sinne eines bürgerschaftlichen Theaters, das gleichzeitig für eine hohe künstlerische Qualität steht. Das Alleinstellungsmerkmal des Hauses innerhalb Aachens und in der Region wird weiter entwickelt und verfestigt und damit Aachen als kulturelles Oberzentrum innerhalb der Region und darüber hinaus etabliert. Hierzu bedarf es aber auch einer angemessenen und auskömmlichen finanziellen Ausstattung des Betriebs. Die Klärung dieser Frage – gemeinsam mit der städtischen Finanz- und Kulturpolitik sowie dem städtischen Finanzmanagement im Rahmen der eigens hierfür gegründeten Theaterstrukturkommission – bildete neben der künstlerischen Arbeit einen wesentlichen Schwerpunkt vor allem in der ersten Hälfte der Spielzeit 2010/11. Wichtigste Kernaussage im Rahmen dieses Prozesses war, dass Stadttheater und Musikdirektion Aachen als eine der wichtigsten Größen in der kulturellen Landschaft der Region gesehen wird, dessen Leistungsangebot in seiner Art und seinem Umfang durch die Stadt Aachen mit aller Kraft am Leben erhalten werden soll. Keine quantitative Steigerung – aber auch keine nachhaltige Reduktion, sondern vielmehr Erhalt des qualitativ hochwertigen und für das kulturelle Leben unserer Stadt so wertvollen Leistungsangebotes im bisherigen Umfang – so die Botschaft der Theaterstrukturkommission. Mit dieser inhaltlichen Zielvorgabe wurde in der Folge auch die entsprechende wirtschaftliche Basis erarbeitet, deren wesentlichen Eckpunkte aus Sicht der Betriebsleitung lauten:  Verbesserung der Ertragslage durch Erhöhung der Eintrittspreise zu Beginn der Spielzeit 2011/12. 10 Anlage I  Ausgleich der bilanziellen Überschuldung, entstanden aus den aufgelaufenen Verlusten der vorherigen Spielzeiten sowie dem zu erwartenden Verlust der Spielzeit im laufenden Jahr 2010/11 im Rahmen des städtischen Haushalts.  Berücksichtigung künftiger – insbesondere tariflich bedingter – Kostensteigerungen bei der Bemessung des städtischen Betriebskostenzuschusses, soweit diese vom Betrieb nicht erwirtschaftet werden können. Der Prozess endete schließlich mit der Feststellung des auf dieser Basis erstellten geänderten Wirtschaftsplans 2010/11 durch den Rat der Stadt Aachen am 06.04.2011 – eine aus Sicht der Betriebsleitung überaus wichtige Entscheidung mit Signalwirkung, die für den Betrieb und seine Arbeit zumindest kurzfristig eine realistische wirtschaftliche Basis darstellt und damit die Chance bietet, die Produktionen attraktiv zu halten, den qualitativ hohen Standard zu erhalten, wenn nicht sogar zu steigen, um sich auf diese Weise die politische und gesellschaftliche Legitimation zum Erhalt der wertvollsten und größten Kultureinrichtung Aachens zu sichern. Was dem Betrieb im Rahmen dieses Prozesses erwartungsgemäß nicht genommen werden konnte, ist der ungebrochen stetige Druck zu strikter und konsequenter Sparsamkeit. Das Ergebnis der Erfolgsrechnung für die Spielzeit 2010/11 wie auch der Umfang der getätigten Investitionen macht sehr deutlich, wie ernsthaft und konsequent dieser Sparkurs auch umgesetzt wird. Allerdings nicht ohne dass sich die Betriebsleitung der Risiken sehr bewusst ist, die eine dadurch verursachte permanente Überbelastung – sowohl von Personal als auch von Material – mit sich bringen. Unter diesen Bedingungen ist es aus Sicht der Betriebsleitung nur eine Frage der Zeit, wann sich dies dann doch auf die Qualität der Arbeiten derart negativ auswirkt, dass es für die Besucher in den Vorstellungen oder Konzerten am Ende doch deutlich spürbar wird. Weiteres wichtiges Ziel des Betriebs ist es deshalb, gemeinsam mit der Stadt Aachen als Rechtsträger des Betriebs eine generelle Veränderung der Finanzierungsstruktur für kulturelle Einrichtungen dahingehend zu bewirken, dass das Land NRW seine bildungs- und kulturpolitischen Akzente mit deutlich mehr finanzieller Wirkung für die kommunalen Kultureinrichtungen spürbar werden lässt. Aachen, 10. Mai 2012 _____________________________ _____________________________ (Schmitz-Aufterbeck) (Udo Rüber) Generalintendant Verwaltungsdirektor 11 Anlage I Anlage zum Lagebericht: Besucherzahlen im Zeitverlauf 12 Anlage I 13 Anlage II 1 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2011 0.0625197.001 Anlage II.1 Stadttheater und Musikdirektion Aachen B i l a n z zum 31. Juli 2011 Aktivseite A. Anlagevermögen € € I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 2. Bühnentechnische Anlagen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Vorjahr € 1.738,24 910.095,03 2.197.224,35 499.037,75 43.865,49 3.650.222,62 € 2.660,60 858.744,24 2.655.262,67 572.915,58 18.463,77 4.105.386,26 3.651.960,86 4.108.046,86 44.434,86 51.177,38 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen das Land NRW 3. Sonstige Vermögensgegenstände 41.994,40 113.516,67 190.928,30 346.439,37 III. Kassenbestand 37,50 87.682,67 181.512,23 5.117,38 C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 269.232,40 6.600,00 101.814,67 140.008,76 4.029.947,05 3.231.331,68 8.179.714,19 7.806.397,08 Passivseite A. Eigenkapital I. Stammkapital II. Rücklagen Allgemeine Rücklage III. Bilanzverlust 511.291,88 0,00 -4.541.238,93 IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 511.291,88 -4.029.947,05 0,00 -3.742.623,56 -3.231.331,68 4.029.947,05 0,00 3.231.331,68 0,00 2.101.911,77 2.372.668,57 2.542.645,08 1.557.729,93 C. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen 3. Sonstige Verbindlichkeiten E. Rechnungsabgrenzungsposten 189.540,34 1.136.335,22 520.621,93 1.846.497,49 3.733.048,93 1.688.659,85 142.949,65 8.179.714,19 7.806.397,08 Aachen, den 10. Mai 2012 (Michael Schmitz-Aufterbeck) Generalintendant 34.261,98 3.265.286,66 433.500,29 (Udo Rüber) Verwaltungsdirektor Stadttheater und Musikdirektion Aachen Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 (01.08.2010 - 31.07.2011) 2010/2011 € Vorjahr € 1.995.478,86 1.850.647,55 0,00 -19.075,17 9.116,16 0,00 938.608,51 774.615,90 351.272,29 1.797.208,39 397.104,10 1.541.960,78 11.641.275,93 11.561.316,31 3.051.787,20 3.135.921,30 530.566,90 732.934,14 -281.756,80 -300.016,04 3.884.540,56 3.454.773,93 11.609,21 0,00 -18.043.300,15 -17.917.806,24 12. Außerordentliche Aufwendungen 24.647,38 0,00 13. Außerordentliches Ergebnis 24.647,38 0,00 2.001,84 3.732,49 -18.069.949,37 -17.921.538,73 17.271.334,00 16.831.470,00 -798.615,37 -1.090.068,73 18. Verlustvortrag -3.742.623,56 -2.652.554,83 19. Bilanzverlust -4.541.238,93 -3.742.623,56 1. Umsatzerlöse 2. Verminderung des Bestandes an unfertigen Ausstattungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 5. Sachaufwand für den Spielbetrieb a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8. Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 14. Sonstige Steuern 15. Jahresfehlbetrag vor Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen 16. Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen 17. Jahresfehlbetrag Anlage II.3 STADTTHEATER UND MUSIKDIREKTION AACHEN Blatt 1 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 Angaben zu Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Es gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land NW (EigVO NW) vom 16. November 2004 zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2009. Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Juli 2010 wurden unverändert als Vortragswerte übernommen. Im Wirtschaftsjahr wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Gagen der selbständigen Künstler erstmals im Materialaufwand (vorher Personalaufwand) sowie die Auflösungen der Investitionszuschüsse erstmals in einem eigenen Posten vor den Abschreibungen (vorher sonstige betriebliche Erträge) ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend umgegliedert. Das Theater wendet die Bilanzierungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 an. Die Umstellung erfolgte zum 1. August 2010. Die Vorjahreszahlen gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB wurden entsprechend Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht an die geänderten Bewertungsmethoden angepasst. Besonderheiten des Theaters wurden durch Anpassung der Bezeichnung in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Wirtschaftsjahr hat am 1. August 2010 begonnen und endete am 31. Juli 2011. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben im Anhang vorgenommen. Anlage II.3 Blatt 2 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer ermittelt. Die Abschreibungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 5 und 15 Jahren, der bühnentechnischen Anlagen zwischen 5 und 20 Jahren, der Betriebsbauten (im wesentlichen Mietereinbauten) bei 10 bis 21 Jahren und der immateriellen Vermögensgegenstände bei 5 Jahren. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 betragen, werden in einen Sammelposten eingestellt und über die Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. In Höhe der gewährten Zuschüsse wurde für Gegenstände des Anlagevermögens auf der Passivseite ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet, der entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagengegenstände aufgelöst wird. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu letzten Einstandspreisen bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich im Einzelfall notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die Laufzeit der Forderungen liegt unter einem Jahr. Der Kassenbestand ist mit dem Nennwert bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Übergänge zum 1. August 2010 auf HGB n.F. sind im Rückstellungsspiegel dargestellt. Anlage II.3 Blatt 3 Die Altersteilzeitrückstellungen wurden für die Handelsbilanz nach den Regelungen der IDW-Stellungnahme vom 18. November 1998 und auf Basis des BilMoG bewertet. Die Altersteilzeitrückstellungen umfassen die gesamten in der Freistellungsphase zu gewährenden Vergütungen einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge sowie sonstige Nebenleistungen. Zum 1. August 2010 sind neben der Verzinsung von 4,1% (Vorjahr: 5,5%) auch die zu erwartende künftige Gehaltsentwicklungen mit 2,0% berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag (T€ 24), der sich durch die geänderte Bewertung zum 1. August 2010 durch das BilMoG ergibt, wurde über die außerordentlichen Aufwendungen gebucht. Zum 31. Juli 2011 wurden der Bewertung ein Rechnungszinssatz von 3,92% und ein Gehaltstrend von 2,0% zugrunde gelegt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Da keine mehrjährigen unverzinslichen Verbindlichkeiten vorliegen, entspricht dieser dem Rückzahlungsbetrag. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, ersichtlich. Zur Finanzierung des Anlagevermögens erhielt das Theater in Vorjahren und im Wirtschaftsjahr Investitionszuschüsse, die gesondert in einem Sonderposten ausgewiesen sind. Zur Neutralisierung der Abschreibung ist er mit T€ 282 aufgelöst worden. Der Kassenbestand betrifft vor allem die Hauptkasse im Theater. Das Stammkapital beträgt nach § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung vom 20. Juli 1992 in der Fassung vom 8. Dezember 2004 mit Wirkung zum 1. November 2004 € 511.291,88. Als allgemeine Rücklage wurden die Einlagen der Stadt Aachen in das Eigenkapital ausgewiesen. Im Wirtschaftsjahr wurden diesbezüglich T€ 17.271 der Rücklage zugeführt. Der Verlust des Wirtschaftsjahres von T€ 18.070 wäre gemäß § 16 Abs. 6 der Satzung mit der Rücklage zu verrechnen. Anlage II.3 Blatt 4 Das Rücklagekapital entwickelte sich wie folgt: 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 0 0 17.271 16.832 -18.070 -17.921 511 511 -3.742 -2.653 4.030 3.231 0 0 Anfangsstand 01.08. Einstellungen Entnahmen (Jahresfehlbetrag) Verrechnet mit dem Stammkapital Bilanzverlust des Vorjahres Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Endstand 31.07. Wie aus der obigen Darstellung ersichtlich ist, reicht die Rücklage dafür nicht aus. Vielmehr wurde nicht nur das Eigenkapital verbraucht; sondern es wird darüber hinaus auf der Aktivseite ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von T€ 4.030 (Vorjahr T€ 3.231) ausgewiesen. Die Investitionszuschüsse entwickelten sich wie folgt: 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 2.373 2.673 271 300 2.102 2.373 Anfangsstand 01.08. Auflösung Endstand 31.07. Die Zuschüsse werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer der bezuschussten Gegenstände des Anlagevermögens ertragswirksam zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: Stand 1.8.2010 T€ Personalkosten langfristig kurzfristig Ausstehende Rechnungen Verwaltungskostenbeitrag IT-Kosten Übrige 236 682 335 135 0 170 1.558 Inanspruch- AufZuBilMoG Anpassung nahme lösung führung T€ T€ 24 0 0 0 0 0 24 0 596 275 0 0 154 1.025 T€ T€ 19 0 0 0 0 9 28 36 948 459 176 113 270 2.002 Zuführung Zinsen T€ 12 0 0 0 0 0 12 Stand 31.7.2011 T€ 289 1.034 519 311 113 277 2.543 Anlage II.3 Die gesamten Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Blatt 5 Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen setzen sich wie folgt zusammen: 31.07.2011 31.07.2010 T€ T€ 12.897 14.719 -11.761 -11.454 1.136 3.265 Verrechnungskonto Stadtkasse Zuschüsse der Stadt Aachen Das Verrechnungskonto betrifft die Verbindlichkeit aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit der Stadt Aachen. Die Verbindlichkeit ist saldiert mit den Ansprüchen aus den noch von der Stadt zu überweisenden Restbeträgen der Zuschüsse. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern (T€ 112; Vorjahr T€ 4) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherung von T€ 39 (Vorjahr T€ 0). Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse entfallen auf: Theaterbetrieb Konzertbetrieb Übrige Erlöse 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 1.350 1.293 568 525 1.918 1.818 77 33 1.995 1.851 Veränderung T€ % 57 4,4 43 8,2 100 5,5 44 >100,0 144 7,8 Die Besucher der Spielzeit 2010/2011 verteilen sich wie folgt: Theaterbetrieb Konzertbetrieb Besucher 2010/2011 2009/2010 Veränderung Besucher Besucher Besucher % 106.314 98.810 7.504 7,6 47.614 46.645 969 2,1 153.928 145.455 8.473 5,8 Anlage II.3 Blatt 6 Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen auf: Landeszuweisungen Sonstige Zuschüsse Übrige 2010/2011 2009/2010 € € 591 548 87 12 261 215 939 775 Der Sachaufwand für den Spielbetrieb betrifft: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen für bezogene Leistungen 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 351 397 1.797 1.542 2.148 1.939 Der Personalaufwand verteilt sich auf: Entgelte: 2010/2011 T€ Geschäftsführung, Gagen, Löhne, Gehälter und Beamtenbezüge des festangestellten Personals Gagen für teilspielzeitbeschäftigte Künstler Gesamt 11.236 405 11.641 2009/2010 T€ 11.205 356 11.561 Soziale Abgaben u.a.: Soziale Abgaben Aufwendungen für Altersversorgung Aufwendungen für Unterstützungen 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 2.143 2.118 871 972 38 46 3.052 3.136 Der Umlagesatz für die Zusatzversicherungen richtet sich nach den verschiedenen Versorgungskassen. Bei der RZVK (Rheinische Zusatzversorgungskasse, Köln) beträgt der Beitragssatz seit dem 1. Januar 2005 unverändert 6,75 % (einschließlich 2,5 % Sanierungsgeld) der versicherungspflichtigen Arbeitsentgelte, der vom Arbeitgeber getragen wird. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der RZVK besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf das Theater entfallenden Vermögen der RZVK. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter werden von dem Betrieb nicht vorgehalten. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes ist derzeit Anlage II.3 Blatt 7 nicht absehbar. Tendenziell ist aufgrund der demographischen Entwicklung von steigenden Umlagesätzen auszugehen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen: Gebäudeaufwendungen Unterhaltung der Betriebseinrichtung Verwaltungsaufwand Aufwendungen für Werbung und Information Laufender betrieblicher Aufwand 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 1.862 1.823 921 629 437 483 336 265 329 255 3.885 3.455 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Gemäß § 277 Abs. 5 HGB n. F. müssen Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung bzw. Aufzinsung von Rückstellungen gesondert im Finanzergebnis dargestellt werden. Die Zinsen aus der Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen betragen T€ 12. Sonstige Angaben Gemäß § 285 Nr. 17 HGB beläuft sich das im Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers im Wirtschaftsjahr auf T€ 34. Die Zahl der im Durchschnitt einer Spielzeit beschäftigten Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar: 2010/2011 Festbeschäftigtes Personal Teilspielzeitbeschäftigte Auszubildende Beamte Gesamt 304 10 14 6 334 2009/2010 306 9 14 6 335 Veränderung -2 1 0 0 -1 Die Betriebsleitung besteht aus Herrn Generalintendant Michael Schmitz-Aufterbeck und Herrn Verwaltungsdirektor Udo Rüber. Die Personalkosten der Betriebsleiter belaufen sich im Wirtschaftsjahr auf € 264.142,20 einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und der Erstattung der Pensionsrückstellung an die Stadt. Der Ausweis der Bezüge der Betriebsleitung erfolgt abweichend von den Bestimmungen des § 24 Abs. 1 EigVO NRW i.V.m. § 285 Nr. 9 lit. a) HGB aus datenschutzrechtlichen Gründen nur als Gesamtbetrag. Anlage II.3 Blatt 8 Die Ratsmitglieder im Rat der Stadt Aachen erhalten eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung von € 425,50. Hiermit sind auch die Sitzungen des Ratsausschusses “Betriebsausschuss Theater / VHS” pauschal mit abgegolten. Ein darüber hinaus gehendes Sitzungsgeld wird nicht gezahlt. Sachkundige Bürger und Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld von € 30,50 je Sitzung des Betriebsausschusses. Der Betriebsausschuss besteht aus den Mitgliedern: Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck (Vorsitzender), Verwaltungsbeamter a.D. Ratsfrau Sibylle Reuß (stellv. Vorsitzende), Schulleiterin Ratsherr Manfred Bausch, Stv. Geschäftsführer Regio Aachen Ratsfrau Aida Beslagic, Diplom-Ingenieurin Ratsfrau Ruth Crumbach-Trommler, Geschäftsführerin Sachkundiger Bürger Matthias Fischer, Lehrer Ratsfrau Caroline Herff, Studentin Ratsfrau Maria Keller, Grundschulrektorin Sachkundiger Bürger Udo Mattes, Lehrer a.D. Sachkundiger Bürger Robert Neuenhausen, Rechtsanwalt Ratsherr Hermann Josef Pilgram, Ingenieur Ratsfrau Dr. Margarethe Schmeer, Dozentin Sachkundiger Bürger Herbert Steins, Verwaltungsangestellter a.D. Aachen, den 10. Mai 2012 (Michael Schmitz-Aufterbeck) (Udo Rüber) Generalintendant Verwaltungsdirektor Stadttheater und Musikdirektion Aachen Anlagennachweis zum 31. Juli 2011 Anschaffungs- und Herstellungskosten Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Umgliederung €uro Abschreibungen Zugang Abgang Endstand Anfangsstand €uro €uro €uro €uro Umgliederung Restbuchwerte am Ende der Spielzeit Kennzahlen Zugang Abgang Endstand 2011 2010 durchschn. RestAbschrei- buchbungssatz wert €uro €uro €uro €uro €uro 53.652,31 1.738,24 2.660,60 0,00 6.668.733,65 910.095,03 858.744,24 2,5 12,0 7.435,48 5.477.001,57 2.197.224,35 2.655.262,67 3,6 28,6 2,9 22,1 % % I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte 48.758,55 6.632,00 0,00 0,00 55.390,55 46.097,95 6.632,00 922,36 0,00 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 7.104.082,54 474.746,14 0,00 0,00 7.578.828,68 6.245.338,30 237.405,22 185.990,13 2. Bühnentechnische Anlagen 7.884.442,30 -211.903,80 9.122,90 7.435,48 7.674.225,92 5.229.179,63 -22.833,75 278.091,17 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.487.019,51 -269.474,34 39.956,28 4.000,00 2.253.501,45 1.914.103,93 -221.203,47 65.563,24 4.000,00 1.754.463,70 499.037,75 572.915,58 18.463,77 0,00 25.401,72 0,00 43.865,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43.865,49 18.463,77 1,7 3,1 II. Sachanlagen 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau – – 17.494.008,12 -6.632,00 74.480,90 11.435,48 17.550.421,54 13.388.621,86 -6.632,00 529.644,54 11.435,48 13.900.198,92 3.650.222,62 4.105.386,26 3,0 20,8 17.542.766,67 0,00 74.480,90 11.435,48 17.605.812,09 13.434.719,81 0,00 530.566,90 11.435,48 13.953.851,23 3.651.960,86 4.108.046,86 3,0 20,7 WIBERA 1 Anlage III Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) Fragenkreis 1: a) Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Geschäftsverteilung richtet sich nach der Dienstanweisung für die Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion Aachen vom 27. Juli 1992. Danach obliegt dem Geschäftsbereich des Generalintendanten als Ersten Betriebsleiter die Gesamtleitung des Theaters (§ 4 Dienstanweisung). Er hat das Theater nach künstlerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu leiten und zu fördern. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Spielplangestaltung, der Erwerb von Werken oder der Abschluss, die Erneuerung und die Kündigung sowie die Entscheidung und die schriftliche Benachrichtigung über die Nichtverlängerung von Bühnennormalverträgen nach Maßgabe des Intendantenvertrages. Dem Geschäftsbereich des Generalmusikdirektors ist die künstlerische Leitung der städtischen Konzerte und die musikalische Leitung im Theater übertragen (§ 5 Dienstanweisung). Der Verwaltungsdirektor ist für den verwaltungsmäßigen und kaufmännischen Bereich des Theaters verantwortlich (§ 6 Dienstanweisung). b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Wirtschaftsjahr hat sich der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule in vier Sitzungen mit den Angelegenheiten des Theaters befasst. Die Niederschriften liegen uns vor, desgleichen die Verwaltungsvorlagen und Beschlüsse des Rates der Stadt Aachen, die sich im Wirtschaftsjahr mit dem Stadttheater und Musikdirektion Aachen befassten. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Lt. Auskunft sind die Mitglieder der Betriebsleitung in keinem Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG tätig. 0.0625197.001 WIBERA 2 d) Anlage III Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Es erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine individualisierte Angabe der Betriebsleitergehälter sowie der Aufwandsentschädigungen der Betriebsausschussmitglieder. Fragenkreis 2: a) Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Es besteht ein schriftlich niedergelegter Organisationsplan, der laut Auskunft im Bedarfsfall aktualisiert wird. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Nein. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Am 8. November 2005 wurde die Handlungsrichtlinie für die Stadt Aachen zur Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes erlassen und ins Intranet der Stadt Aachen eingestellt. Diese Richtlinie hat auch für das Theater Gültigkeit. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Für Stadttheater und Musikdirektion Aachen besteht eine Dienstanweisung für die Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion Aachen vom 27. Juli 1992, in der die Aufgaben und Zuständigkeiten der Betriebsleitung geregelt sind (siehe auch Fragenkreis 1). Die Dienstanweisung enthält auch Regelungen zu Entscheidungs- und Unterzeichnungsbefugnissen. Darüber hinaus besteht eine Dienstanweisung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Abschluss von Vergleichen sowie für die Geldannahmestellen. 0.0625197.001 WIBERA 3 Anlage III Weitere schriftliche Dienst- und Arbeitsanweisungen liegen nach Auskunft für das Stadttheater und Musikdirektion Aachen nicht vor. Wir empfehlen, die gewachsenen Organisationsund Entscheidungsstrukturen schriftlich zu dokumentieren. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Die uns im Rahmen unserer Prüfung vorgelegten Verträge waren ordnungsgemäß dokumentiert. Sie werden nicht an zentraler Stelle, sondern bei den einzelnen Fachabteilungen verwahrt. Wir empfehlen, eine zentrale Verwahrung im Zusammenhang mit einem Vertragscontrolling einzurichten. Fragenkreis 3: a) Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? Nach dem Ergebnis unserer Prüfungen entspricht die Planung den lt. EigVO NRW vorgeschriebenen Regelungen. Sie entspricht den Bedürfnissen des Betriebes. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 ist vom Rat der Stadt Aachen festgestellt worden. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Systematische Plan-Ist-Analysen bezogen auf die Erträge, den Personal- und Sachaufwand sowie bezüglich der Investitionen erfolgen regelmäßig im Rahmen der Vierteljahresberichte. Daneben erfolgt im Rahmen des täglichen Buchungsgeschäfts eine laufende Überwachung der jeweils beanspruchten (Teil-)Budgets. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen an einen Theater- und Musikbetrieb. Sämtliche Erträge und Aufwendungen werden im Rahmen der Buchung zwingend auch einer Produktion oder einer Kostenstelle zugeordnet. Dies ermöglicht die Erstellung produktionsbezogener Ergebnisrechnungen sowie die Darstellung (und auch Überwachung) produktions- oder kostenstellenbezogener (Teil-)Budgets. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Das Theater verfügt über keine eigenen Bankguthaben und -verbindlichkeiten. Die Stadt Aachen unterhält ein Konto auf den Namen Stadttheater, auf das alle Einnahmen fließen. Der Bestand wird täglich auf ein Verrechnungskonto der Stadt umgebucht und das Bankkonto 0.0625197.001 WIBERA 4 Anlage III damit auf Null gestellt. Über dieses Verrechnungskonto wickelt das Theater seine Zahlungen ab. Ein eigenständiges Liquiditätsmanagement besteht daher nicht. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Die Zahlungen werden über die Stadtkasse der Stadt Aachen abgewickelt. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Die Entgelte aus dem Ticketverkauf werden im Wesentlichen entweder bei Verkauf bar eingenommen (Tages- und Abendkasse) oder per Lastschrift eingezogen (Abo-Verkauf). Insofern ist der zeitnahe Einzug gegeben. Für den Forderungsbestand aus auf Zahlungsziel gerichteten Verkäufen besteht ein abgestuftes manuelles Mahnwesen. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Seit Beginn der Spielzeit 2010/11 wird ein systematisches Controlling-Konzept realisiert. Die Wirtschaftsplanung wird von der Betriebsleitung unter Federführung des Abteilungsleiters Finanzen und Vertrieb aufgestellt. Sie erfolgt innerhalb derselben ControllingStrukturen (Kostenarten, Produktionen und Kostenstellen), innerhalb derer auch die späteren Ist-Buchungen erfolgen. Dies ermöglicht neben der systematischen Überwachung der verschiedenen (Teil-)Budgets auch systematische und differenzierte Plan-Ist-Analysen im Rahmen der laufenden Planbewirtschaftung, die von der Abteilung Finanzen und Vertrieb laufend, mindestens aber im Rahmen der Vierteljahresberichte erstellt und intern wie extern kommuniziert werden. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Stadttheater und Musikdirektion Aachen hat keine Tochterunternehmen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 0.0625197.001 WIBERA 5 Anlage III c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Zu Fragenkreis 4: Ein umfassendes Risikomanagementsystem ist bei Stadttheater und Musikdirektion Aachen bisher nicht installiert. Die Betriebsleitung ist sich über die wesentlichen bestehenden Risiken des Betriebes bewusst. Die üblichen Versicherungen wurden abgeschlossen. Wir empfehlen zur Stärkung des Risikobewusstseins der nachgeordneten Ebenen, einen permanenten Risikomanagementprozess im Betrieb zu institutionalisieren und laufend fortzuentwickeln. Dabei sollten möglichst zeitnah auch die im operativen Geschäft des Theaters liegenden Risiken, einschließlich der Festlegung von Schwellenwerten, erkannt, erfasst, dokumentiert sowie Möglichkeiten der Risikovermeidung bzw. Risikobewältigung erarbeitet werden. Hierbei ist die Einhaltung der Maßnahmen zur Erfassung und Kommunikation bestandsgefährdender Risiken und ihrer Veränderung durch Kontrollen sicherzustellen. Das Risikofrüherkennungssystem ist ausreichend zu dokumentieren, z.B. durch Organisationspläne, Risikohandbücher, Risikorichtlinien, Stellenbeschreibungen, Verfahrensanweisungen usw. Zum Aufbau eines funktionsfähigen Risikofrüherkennungssystems ist die Schaffung und Fortentwicklung eines angemessenen Risikobewusstseins aller Mitarbeiter erforderlich. Fragenkreis 5: a) Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:  Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?  Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?  Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen?  Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? 0.0625197.001 WIBERA 6 Anlage III b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf  Erfassung der Geschäfte  Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse  Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung  Kontrolle der Geschäfte? d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Zu Fragenkreis 5: Bisher wurden derartige Geschäfte nach unseren Prüfungsfeststellungen und den uns erteilten Auskünften nicht durchgeführt. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? 0.0625197.001 WIBERA 7 f) Anlage III Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Zu Fragenkreis 6: Bei dem Betrieb besteht keine eigene interne Revision. Gemäß § 13 der Betriebssatzung hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen Prüfungsbefugnisse im Rahmen der jeweils aktuellen Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind in § 4 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen aufgeführt. Fragenkreis 7: a) Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es wurden keine Kredite gewährt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Bei unserer Prüfung fanden wir keine Anhaltspunkte dafür, dass die Geschäfte nicht im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung stehen oder das notwendige Einwilligungen und Genehmigungen fehlten sowie anderweitige Beschlüsse des Rates oder Betriebsausschusses verletzt wurden. 0.0625197.001 WIBERA 8 Fragenkreis 8: a) Anlage III Durchführung von Investitionen Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Grundlage der Investitionsplanung ist der Wirtschaftsplan (Vermögensplan). Im Zuge der Vorbereitung des Wirtschaftsplans übermitteln die Bereichsverantwortlichen ihre Beschaffungswünsche an die für die Planaufstellung zuständige Stelle. Diese Anforderungen werden bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans insbesondere auf die Finanzierbarkeit und Priorität im Rahmen der erwarteten zur Verfügung stehenden Mittel geprüft und gegebenenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Komplexe Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden auskunftsgemäß im Wirtschaftsjahr nicht durchgeführt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Auskunftsgemäß erfolgt die Angebotsprüfung durch die Fachbereiche Gebäudemanagement und/oder Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen. Inwieweit hier ausreichende Preisermittlungen durchgeführt werden, kann von uns nicht beurteilt werden. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Der Betrieb führt eine Investitionsplankontrolle durch. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung werden Planunter- und -überschreitungen analysiert. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Uns sind keine wesentlichen Überschreitungen bekannt geworden. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Hierfür waren im Rahmen der Prüfung keine Anhaltspunkte festzustellen. Fragenkreis 9: a) Vergaberegelungen Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 0.0625197.001 WIBERA 9 b) Anlage III Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Zum Fragenkreis 9: Bei der Stadt Aachen wurde die Anwendung des Vergaberechts durch die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 13. November 2000 verfügt. Uns ist nicht bekannt geworden, dass im Wirtschaftsjahr dagegen verstoßen wurde. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Gemäß § 6 Abs. 7 der Betriebssatzung nehmen die Betriebsleiter bei Theaterangelegenheiten an den Sitzungen des Betriebsausschusses teil. Sie sind berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu den Tagesordnungspunkten darzulegen. Gemäß § 20 der EigVO ist die Betriebsleitung darüber hinaus verpflichtet, die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Diese Berichterstattung ist erfolgt. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Nach unserer Einsicht der dem Betriebsausschuss gegebenen Informationen vermitteln diese Berichte zum Zeitpunkt der Berichterstattung einen zutreffenden Eindruck von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Vgl. hierzu unsere Ausführungen zu Frage a). Bei unserer Prüfung fanden wir keine Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen, so dass auch Berichte hierüber nicht erforderlich waren. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Nach der Durchsicht der Protokolle der Betriebsausschusssitzungen sind uns keine Themen bekannt geworden, über die auf besonderen Wunsch berichtet wurde. 0.0625197.001 WIBERA 10 e) Anlage III Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Anhaltspunkte hierfür ergaben sich nicht. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Liegt auskunftsgemäß nicht vor. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Interessenskonflikte sind uns nicht bekannt geworden. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir nicht feststellen, dass von dem Betrieb in wesentlichem Umfang nicht betriebsnotwendiges Vermögen gehalten wird. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Unsere Analyse der Stichtagbestände führte zu keinen Auffälligkeiten. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Wir verweisen auf unsere Erläuterungen im Bericht zu: D.III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Ein Konzern liegt nicht vor. 0.0625197.001 WIBERA 11 c) Anlage III In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Förderungen der öffentlichen Hand: 2010/2011 T€ Stadt Aachen Zuschuss gemäß Wirtschaftsplan (Zuführung zur allgemeinen Rücklage) Land NRW Zuwendung zu den Betriebskosten des Theater und Orchester Übrige Landeszuwendungen 2009/2010 T€ 17.271 17.271 16.831 16.831 532 59 591 17.862 512 36 548 17.379 Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung fanden wir keine Hinweise auf Auflagenverstöße. Wir weisen daraufhin, dass die Jahresabschlussprüfung keine Prüfung der Verwendungsnachweise umfasst. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen rechtlich unselbständig. Insoweit ist die Stadt Aachen für die Liquidität der Einrichtung verantwortlich. Der laufende Zahlungsverkehr wird über ein Verrechnungskonto der Stadtkasse abgewickelt bzw. verrechnet. Inwieweit die Stadt Aachen finanziell in der Lage ist, Verpflichtungen rechtzeitig zu begleichen, kann im Rahmen der Jahresabschlussprüfung des Stadttheaters und Musikdirektion Aachen nicht beurteilt werden. Festzustellen ist, dass das Eigenkapital inzwischen aufgezehrt ist. Der Betrieb ist seit der Spielzeit 2007/2008 bilanziell überschuldet. Auf der Aktivseite ist der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag (T€ 4.030; Vorjahr T€ 3.231) ausgewiesen. Die Stadt Aachen ist ihrer nach der EigVO NRW vorgesehenen Verpflichtung zum Verlustausgleich bisher nicht nachgekommen. 0.0625197.001 WIBERA 12 Anlage III Das Eigenkapital entwickelte sich wie folgt: Stammkapital Allgemeine Rücklage Bilanzverlust Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Eigenkapital b) 2010/2011 € 511.291,88 0,00 -4.541.238,93 -4.029.947,05 4.029.947,05 0,00 2009/2010 € 511.291,88 0,00 -3.742.623,56 -3.231.331,68 3.231.331,68 0,00 Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Die Frage ist für das Stadttheater und die Musikdirektion Aachen nicht relevant, da der Betrieb einen Jahresfehlbetrag ausweist. Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? Der Betrieb weist keine Spartenergebnisse aus. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Nein. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Entfällt bei diesem Betrieb. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Der vom Theater erwirtschaftete Jahresfehlbetrag ist aufgabenbedingt. 0.0625197.001 WIBERA 13 b) Anlage III Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Wir verweisen auf Fragenkreis 16 b). Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Nach § 3 der Betriebssatzung ist Aufgabe des (Quasi-)Eigenbetriebes die Pflege und Förderung des kulturellen Lebens durch eigene Veranstaltungen in den Sparten der darstellenden Künste und der Musik. Das Interesse der Jugend an Musik und Theater soll durch spezielle Veranstaltungen gefördert werden. Der Betrieb betreibt ein Mehrspartentheater (Musiktheater, Schauspiel, Tanztheater) und unterhält einen Chor und ein Orchester. Gegenstand des Betriebes ist die Durchführung von Theateraufführungen in den vorgenannten Sparten, von Konzertveranstaltungen sowie von ähnlichen kulturellen Veranstaltungen. Die durch die Betriebssatzung gestellten Aufgaben sind strukturell nur defizitär zu erfüllen. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Da die Ertragslage im Wesentlichen durch die von der Stadt Aachen zugewiesenen Aufgaben bestimmt wird, hängt die Entwicklung der Ertragslage vom Art und Umfang dieser Aufgaben und deren Finanzierung in der Zukunft ab. Anknüpfend an die eigens hierfür zu Beginn dieser Spielzeit installierte Theaterstrukturkommission besteht diesbezüglich ein permanenter Abstimmungsdialog mit dem Finanzmanagement der Stadt Aachen. 0.0625197.001 WIBERA 1 Anlage IV Rechtliche und steuerliche Verhältnisse Name, Rechtsform und Rechtsgrundlagen Der Betrieb führt den Namen "Stadttheater und Musikdirektion Aachen". Er ist eine städtische Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Auf ihn finden entsprechend § 107 Abs. 2 GO NRW die Vorschriften der EigVO NRW Anwendung, soweit nicht Vorschriften der GO NRW entgegenstehen. Der Betrieb ist kein Eigenbetrieb im Rechtssinn, da er gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW kein wirtschaftliches Unternehmen ist (§ 1 der Satzung). Betriebssatzung Gültig in der Fassung vom 20. Juli 1992; in Kraft getreten am 1. August 1992. Die Satzung in der Fassung des zweiten Nachtrags vom 8. Dezember 2004 ist rückwirkend zum 1. November 2004 in Kraft getreten. Gegenstand Die Veranstaltung von Theateraufführungen (Musiktheater, Schauspiel und Tanztheater), Konzerten und ähnlichen kulturellen Veranstaltungen (§ 3 der Satzung). Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres (§ 5 der Satzung). Stammkapital Das Stammkapital beträgt € 511.291,88. Betriebsleitung Herr Generalintendant Michael Schmitz-Aufterbeck und Herr Verwaltungsdirektor Udo Rüber. Betriebsausschuss Die Aufgaben des Betriebsausschusses werden vom Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule wahrgenommen. Die Zusammensetzung des Ausschusses regelt der Rat durch Beschluss. Vorsitzender des Betriebsausschusses ist seit Januar 2005 Herr Hubert Bruynswyck; stellvertretende Vorsitzende ist seit Januar 2005 Frau Sibylle Reuß. Die Namen aller Ausschussmitglieder sind im Anhang (siehe Anlage II.3) genannt. Steuerliche Verhältnisse Der Betrieb dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken (§ 4 der Satzung). Die Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2008/2009 und 2009/2010 sind vom Rat der Stadt Aachen festgestellt worden. Über die Behandlung der Jahresverluste dieser beiden Wirtschaftsjahre hat der Rat noch zu entscheiden (§ 4c EigVO NRW). 0.0625197.001 WIBERA 1 Anlage V Erläuterungsteil A. Bilanz I. Aktiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 31.07.2010 € € 1.738,24 2.660,60 1. Hierbei handelt es sich ausschließlich um entgeltlich erworbene Software-Lizenzen. Sachanlagen 31.07.2010 € € 3.650.222,62 4.105.386,26 2. Die Anlagenzugänge einschließlich der Umbuchungen in die fertigen Anlagen betreffen mit T€ 17 bühnentechnische Anlagen, mit T€ 44 die Betriebs- und Geschäftsausstattung und mit T€ 25 Anlagen im Bau. Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer ermittelt. Umlaufvermögen Vorräte 31.07.2010 € € 44.434,86 51.177,38 3. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich vor allem um den Bestand der Schneiderei sowie um Kostüme u.a. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.07.2010 € € 41.994,40 37,50 4. Es handelt sich vor allem um Forderungen aus einer Sonderveranstaltung und einem Gastspiel. Forderungen gegen das Land NRW 31.07.2010 € € 113.516,67 87.682,67 5. Bei den Forderungen gegen das Land NRW handelt es sich um eine bewilligte Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Betriebskosten des kommunalen Orchesters. 0.0625197.001 WIBERA 2 Sonstige Vermögensgegenstände 31.07.2010 Anlage V € € 190.928,30 181.512,23 6. Zusammensetzung: 31.07.2011 31.07.2010 T€ T€ 87 83 45 0 59 99 23 23 214 205 -23 -23 191 182 Forderungen aus Vorauszahlungen auf bezogene Leistungen Forderungen aus Zuschüssen Übrige sonstige Vermögensgegenstände Zweifelhafte Forderungen Einzelwertberichtigung 7. Die zweifelhaften Forderungen (T€ 23) stammen aus früheren Spielzeiten; sie sind in voller Höhe einzelwertberichtigt. Kassenbestand 31.07.2010 € € 5.117,38 6.600,00 8. Die Kassenbestände sind durch Aufnahmeprotokolle nachgewiesen, die wir mit den Hauptbuch- konten abgestimmt haben. Rechnungsabgrenzungsposten 31.07.2010 € € 101.814,67 140.008,76 9. Auszahlungen, die Aufwand des Folgejahres darstellen, wurden zutreffend abgegrenzt. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 31.07.2010 10. € € In dieser Höhe ist der Betrieb bilanziell überschuldet (siehe Text 15). 0.0625197.001 4.029.947,05 3.231.331,68 WIBERA 3 II. Anlage V Passiva Eigenkapital Stammkapital 31.07.2010 € € 511.291,88 511.291,88 31.07.2010 € € 0,00 0,00 Allgemeine Rücklage 11. Entwicklung der Rücklage: 2010/2011 T€ Anfangsstand 01.08. Einstellungen Bilanzverlust des Vorjahres Entnahmen Endstand 31.07. 0 17.271 -3.743 -13.528 0 2009/2010 T€ 0 16.832 -2.653 -14.179 0 12. Die Einstellungen in die allgemeine Rücklage betreffen den Zuschuss der Stadt Aachen gemäß dem Wirtschaftsplan 2010/2011. 13. Ein Teil des Verlustes des Wirtschaftsjahres 2010/2011 ist gemäß § 16 Abs. 6 der Betriebssatzung mit der allgemeinen Rücklage verrechnet worden, so dass die Rücklage voll verwendet wurde. Bilanzverlust 31.07.2010 € € 4.541.238,93 3.742.623,56 14. Der Jahresfehlbetrag von € 18.069.949,37 konnte mit € 13.528.710,44 aus der allgemeinen Rück- lage ausgeglichen werden, da die allgemeine Rücklage durch diese Entnahme aufgezehrt ist. Es verbleibt der Bilanzverlust in der ausgewiesenen Höhe. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 31.07.2010 € € 4.029.947,05 3.231.331,68 15. In dieser Höhe ist der Betrieb bilanziell überschuldet. Auf der Aktivseite ist der entsprechende Korrekturposten eingestellt worden. 0.0625197.001 WIBERA 4 Anlage V Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 31.07.2010 € € 2.101.911,77 2.372.668,57 16. Entwicklung: 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 2.373 2.673 271 300 2.102 2.373 Anfangsstand 01.08. Auflösung Endstand 31.07. 17. Die Zuschüsse werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer der bezuschussten Gegenstände des Anlagevermögens ertragswirksam zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Sonstige Rückstellungen 31.07.2010 € € 2.542.645,08 1.557.729,93 18. Zusammensetzung: BilMoG Stand Inanspruch- AufZuZuführung Stand 1.08.2010 Anpassung nahme lösung führung Zinsen 31.07.2011 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ Personalkosten langfristig kurzfristig Ausstehende Rechnungen Verwaltungskostenbeitrag IT-Kosten Unfallversicherung Betriebskostenabrechnung Gebäude Jahresabschlussprüfung GEMA/GVL-Gebühren Interne Jahresabschlussaufwendungen Übrige 236 682 335 135 0 54 24 0 0 0 0 0 0 596 275 0 0 54 19 0 0 0 0 0 36 948 459 176 113 53 12 0 0 0 0 0 289 1.034 519 311 113 53 0 60 20 0 0 0 0 53 11 0 0 9 52 40 20 0 0 0 52 47 20 20 16 1.558 0 20 16 1.025 0 0 28 20 85 2.002 0 0 12 20 85 2.543 24 19. Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Altersteilzeitrückstellung (T€ 251) und die Rück- stellung für Langzeitkonten (T€ 38). Die kurzfristigen Personalrückstellungen enthalten vor allem die Urlaubsrückstellung (T€ 647), die sich aufgrund der späten Theaterferien deutlich erhöht hat. 20. Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen betreffen u.a. die noch nicht in Rechnung gestellten graphischen Leistungen für die Printmedien. 21. Der Verwaltungskostenbeitrag betrifft die Wirtschaftsjahre 2009/2010 und 2010/2011. 22. Die IT-Kosten betreffen die Dienstleistungen der Stadt Aachen für das KIRP- und SAP-System. 0.0625197.001 WIBERA 5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.07.2010 Anlage V € € Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen 189.540,34 34.261,98 € € 31.07.2010 1.136.335,22 3.265.286,66 23. Zusammensetzung: 31.07.2011 31.07.2010 T€ T€ 12.897 14.719 -11.761 -11.454 1.136 3.265 Verrechnungskonto Stadtkasse Zuschüsse der Stadt Aachen 24. Das Verrechnungskonto betrifft die Verbindlichkeit aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit der Stadt Aachen. Sonstige Verbindlichkeiten 31.07.2010 € € 520.621,93 433.500,29 25. Zusammensetzung: Nicht eingelöste Geschenkgutscheine, Wahlabonements, Umtäusche etc. Noch nicht ausgezahlte Entgelte u.a. Rechnungsabgrenzungsposten 31.07.2010 € € 31.07.2011 31.07.2010 T€ T€ 256 222 265 212 521 434 1.688.659,85 142.949,65 26. Die Stadt Aachen hat einen Teil des Betriebskostenzuschusses 2011/2012 (€ 1,5 Mio) bereits im Wirtschaftsjahr 2010/2011 überwiesen. Im Übrigen handelt es sich um Einnahmen für Veranstaltungen, die das Folgejahr betreffen. Insbesondere betrifft dies Zahlungen für Abonnements für die folgende Spielzeit. 0.0625197.001 WIBERA 6 B. Anlage V Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 2009/2010 € € 1.995.478,86 1.850.647,55 27. Zusammensetzung: Musiktheater Schauspiel Kinderstück / Märchen Sonstige Veranstaltungen 2010/2011 € 692.380,90 376.561,54 181.241,50 99.281,75 % 36,1 19,6 9,5 5,2 2009/2010 € 572.835,64 470.251,51 196.187,00 53.948,00 70,4 1.293.222,15 13,9 250.178,50 0,5 8.125,90 1,3 38.420,00 8,4 106.771,23 5,5 121.500,00 % 31,5 25,8 10,8 3,0 Veränderungen € % 119.545,26 20,9 -93.689,97 -19,9 -14.945,50 -7,6 45.333,75 84,0 71,1 13,8 0,4 2,1 5,9 6,7 56.243,54 4,3 15.471,87 6,2 845,30 10,4 -14.210,40 -37,0 57.001,43 53,4 -15.837,00 -13,0 Theaterbetrieb Sinfoniekonzerte Kammerkonzerte Familienkonzerte Sonderkonzerte Gastspiele / -konzerte 1.349.465,69 265.650,37 8.971,20 24.209,60 163.772,66 105.663,00 Konzertbetrieb Theater- und Konzernbetrieb Übrige Umsatzerlöse 568.266,83 29,6 524.995,63 28,9 1.917.732,52 100,0 1.818.217,78 100,0 77.746,34 32.429,77 Umsatzerlöse gesamt 1.995.478,86 43.271,20 99.514,74 8,2 5,5 1.850.647,55 28. Die Umsatzerlöse aus dem Theater- und Konzertbetrieb haben aufgrund der Besucherentwicklung um 5,5 % zugenommen. Die übrigen Umsatzerlöse betreffen u.a. Vorverkaufsgebühren. Insgesamt haben sich die Umsatzerlöse um T€ 145 oder 7,8 % erhöht. 29. Die Anzahl der Besucher betrug im Wirtschaftsjahr: Musiktheater Schauspiel Kinderstück / Märchen Sonstige Veranstaltungen Theaterbetrieb Sinfoniekonzerte Kammerkonzerte Familienkonzerte Sonderkonzerte Gastspiele / -konzerte Konzertbetrieb Theater- und Konzernbetrieb 2010/2011 Besucher 41.654 31.594 26.563 6.503 % 27,1 20,5 17,3 4,2 2009/2010 Besucher 33.002 34.173 28.611 3.024 Veränderungen % Besucher % 22,7 8.652 26,2 23,5 -2.579 -7,5 19,7 -2.048 -7,2 2,1 3.479 >100,0 106.314 16.026 1.133 4.923 20.437 5.095 69,1 10,4 0,7 3,2 13,3 3,3 98.810 16.736 1.078 5.555 16.884 6.392 68,0 11,5 0,7 3,8 11,6 4,4 7.504 -710 55 -632 3.553 -1.297 7,6 -4,2 5,1 -11,4 21,0 -20,3 47.614 30,9 46.645 32,0 969 2,1 145.455 100,0 8.473 5,8 153.928 100,0 0.0625197.001 WIBERA 7 Anlage V Die Besucherzahlen entwickelten sich unterschiedlich. Im Theaterbetrieb war ein Anstieg von 7,6 % zu verzeichnen während sich die Besucherzahlen im Konzertbetrieb um 2,1 % erhöhten. 30. Die Anzahl der Aufführungen im Wirtschaftsjahr: Musiktheater Schauspiel Kinderstück / Märchen Sonstige Veranstaltungen 2010/2011 Vorstellungen 91 265 36 28 2009/2010 Vorstellungen 78 238 44 51 420 16 9 5 22 9 411 16 8 7 13 11 61 55 481 466 Theaterbetrieb Sinfoniekonzerte Kammerkonzerte Familienkonzerte Sonderkonzerte Gastspiele / -konzerte Konzertbetrieb Theater- und Konzernbetrieb Verminderung des Bestandes an unfertigen Ausstattungen 2009/2010 € € 0,00 -19.075,17 2009/2010 € € 9.116,16 0,00 2009/2010 € € 938.608,51 774.615,90 Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge 31. Im Einzelnen: 2010/2011 € Landeszuweisungen für Theater und Orchester Übrige Sonstige Zuschüsse/Sponsoring Übrige 2009/2010 € 532 59 87 261 939 512 36 12 215 775 32. Die Zuwendungen des Landes NRW betreffen das Theater (T€ 451) und Orchester (T€ 81). 33. Im Wirtschaftsjahr wurden die Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse, die im Vorjahr unter diesem Posten ausgewiesen wurde, zutreffend unter dem Posten "Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse" ausgewiesen (T€ 282). Der entsprechende Vorjahresbetrag wurde umgegliedert (T€ 300). 0.0625197.001 WIBERA 8 Sachaufwand für den Spielbetrieb 2009/2010 Anlage V € € 2.148.480,68 1.939.064,88 34. Zusammensetzung: 2010/2011 2009/2010 € € 351.272,29 397.104,10 1.797.208,39 1.541.960,78 2.148.480,68 1.939.064,88 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen für bezogene Leistungen 35. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen vor allem Material für Ausstattungen und Bühnenbilder. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen vor allem Urhebervergütungen, Mieten, Transportkosten sowie den Aufwand für Programmhefte. Im Wirtschaftsjahr wurden die Honorare für Gäste, die im Vorjahr unter dem Personalaufwand ausgewiesen wurden, zutreffend unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. Der entsprechende Vorjahresbetrag wurde umgegliedert (T€ 1.183). Personalaufwand 2009/2010 € € 14.693.063,13 14.697.237,61 36. Zusammensetzung: Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 37. 2010/2011 2009/2010 € € 11.641.275,93 11.561.316,31 3.051.787,20 3.135.921,30 14.693.063,13 14.697.237,61 Zur Ausweisänderung der Honorare für Gäste und der Umgliederung der entsprechenden Vorjahreszahlen siehe Text 35. Bei den Gehältern handelt es sich im Einzelnen um: Gehälter und Beamtenbezüge des festangestellten Personals Gagen für teilspielzeitbeschäftigte Künstler Gesamt 0.0625197.001 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 11.236 11.205 405 356 11.641 11.561 WIBERA 9 Anlage V 38. Die nach den Angaben des Theaters ermittelte Zahl der im Durchschnitt einer Spielzeit beschäftig- ten Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar: 2010/2011 Festbeschäftigtes Personal Teilspielzeitbeschäftigte Auszubildende Beamte Gesamt 304 10 14 6 334 2009/2010 306 9 14 6 335 Veränderung -2 1 0 0 -1 39. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung setzen sich wie folgt zusammen: 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 2.143 2.118 909 1.018 3.052 3.136 Soziale Abgaben Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 40. Die sozialen Abgaben betreffen die Sozialversicherungsentgelte der Festangestellten und der teilzeitbeschäftigten Künstler sowie die Künstlersozialabgaben. Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung enthalten vor allem die Zusatzversicherungen. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2009/2010 € € 530.566,90 732.934,14 2009/2010 € € -281.756,80 -300.016,04 2009/2010 € € 3.884.540,56 3.454.773,93 Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse Sonstige betriebliche Aufwendungen 41. Im Einzelnen: 2010/2011 2009/2010 T€ T€ 1.862 1.823 921 629 437 483 336 265 329 255 3.885 3.455 Gebäudeaufwendungen Unterhaltung der Betriebseinrichtung Verwaltungsaufwand Aufwendungen für Werbung und Information Laufender betrieblicher Aufwand 0.0625197.001 WIBERA 10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen € € 11.609,21 0,00 2009/2010 € € - 18.043.300,15 - 17.917.806,24 2009/2010 € € 24.647,38 0,00 2009/2010 42. Anlage V Sie betreffen die Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Aufwendungen/Außerordentliches Ergebnis 43. Der außerordentliche Bereich betrifft die BilMoG-Anpassungen bei den langfristigen Rückstellun- gen. Sonstige Steuern € € 2.001,84 3.732,49 2009/2010 € € - 18.069.949,37 - 17.921.539,73 2009/2010 € € 17.271.334,00 16.831.470,00 2009/2010 € € -798.615,37 -1.090.068,73 2009/2010 € € -3.742.623,56 -2.652.554,83 2009/2010 € € -4.541.238,93 -3.742.623,56 2009/2010 44. Hierbei handelt es sich um Kraftfahrzeugsteuern. Jahresfehlbetrag vor Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen Jahresfehlbetrag Verlustvortrag Bilanzverlust 0.0625197.001 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9. Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Die Verwendung beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. 2. Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. (4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 8. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 3. Aufklärungspicht des Auftraggebers (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Wege zu vervielfältigen. (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pichtprüfungen. (3) Ausschlußfristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung. 52001 KND 1/2002 (1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattndet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen. 12. Schweigepicht gegenüber Dritten, Datenschutz (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepicht entbindet. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen. (3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 14. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 16. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. 20311269650010 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge