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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105241.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
18.09.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0170/WP16 öffentlich 18.09.2012 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 24.10.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister führt Herrn Rolf Schäfer als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und verpflichtet ihn per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0170/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.09.2012 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht. Vorlage FB 01/0170/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.09.2012 Seite: 2/3 Erläuterungen: Herr Mathias Dopatka (SPD) ist durch Verzichtserklärung vom 05.09.2012 zum 15.09.2012 gemäß §§ 37, 38 Kommunalwahlgesetz aus dem Rat der Stadt ausgeschieden. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde als Nachfolger der auf der Reserveliste der SPD benannte Bewerber, Herr Rolf Schäfer, wohnhaft in 52080 Aachen, Apolloniastraße 75, vom Wahlleiter festgestellt. Der Nachfolger erwirbt gemäß § 36 Kommunalwahlgesetz, §§ 62, 69 Kommunalwahlordnung die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Aachen mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter bzw. nach Ablauf einer einwöchigen Frist seit Zustellung der Benachrichtigung über die Wahl. Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wird das neue Ratsmitglied vom Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Vorlage FB 01/0170/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.09.2012 Seite: 3/3