Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105241.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
18.09.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0170/WP16
öffentlich
18.09.2012
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
24.10.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister führt Herrn Rolf Schäfer als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und
verpflichtet ihn per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0170/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2012
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 01/0170/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2012
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Erläuterungen:
Herr Mathias Dopatka (SPD) ist durch Verzichtserklärung vom 05.09.2012 zum 15.09.2012 gemäß
§§ 37, 38 Kommunalwahlgesetz aus dem Rat der Stadt ausgeschieden. Gemäß § 45
Kommunalwahlgesetz wurde als Nachfolger der auf der Reserveliste der SPD benannte Bewerber,
Herr Rolf Schäfer, wohnhaft in 52080 Aachen, Apolloniastraße 75, vom Wahlleiter festgestellt.
Der Nachfolger erwirbt gemäß § 36 Kommunalwahlgesetz, §§ 62, 69 Kommunalwahlordnung die
Mitgliedschaft im Rat der Stadt Aachen mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter bzw.
nach Ablauf einer einwöchigen Frist seit Zustellung der Benachrichtigung über die Wahl.
Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wird das neue Ratsmitglied vom Oberbürgermeister
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner
Aufgaben verpflichtet.
Vorlage FB 01/0170/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2012
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