Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105235.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
12.09.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0743/WP16
öffentlich
12.09.2012
FB 61/20 // Dez. III
Bebauungsplan Rollefstraße/Trierer Straße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.10.2012
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, für den
Bereich zwischen der Rollefstraße und der Trierer Straße eine Planung zu erstellen mit dem Ziel,
diese Flächen für Wohnungsbau zu entwickeln.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Umlegung für diesen Bereich anzuordnen.
Vorlage FB 61/0743/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Darstellung bisheriger Verfahrensablauf
Die in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vertretenen Fraktionen baten mit Schreiben vom
18.06.2011 um Einleitung des Bauleitplanverfahrens im Bereich Rollefstraße, da sowohl die Anwohner
als auch die örtlichen politischen Vertreter die bauliche Entwicklung der Flächen wünschen. Eine
entsprechende Vorlage der Verwaltung zum Beschluss der Einleitung des Verfahrens wurde am
20.07.2011 im Planungsausschuss nicht beraten, da weiterer Klärungsbedarf bestand.
Anlässlich eines Ortstermins im Frühsommer 2012 wurde eine Planung mit reduzierten Flächen (s.
Anhang, unterlegter Bereich) diskutiert. Durch eine Reduzierung der Bauflächen unmittelbar an der
Trierer Straße soll der Ortseingangsbereich weiterhin durch bestehenden baulichen Zusammenhang
gebildet und eine Verschiebung des Ortsrandes in Richtung Kornelimünster vermieden werden. Eine
Entscheidung über eine konkrete Planbereichsgröße steht noch aus und soll im weiteren Verfahren
getroffen werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 04.07.2012 beraten und einstimmig
folgenden Beschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Planungsausschuss die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Schaffung der
planungsrechtlichen Grundlagen eines Wohngebietes für den Planbereich Aachen-Brand vorbehaltlich der Zustimmung durch den Planungsausschuss - zu beschließen.
Ziel und Zweck der Planung
In dem bislang landwirtschaftlich und als Hausgärten genutzten Innenbereich zwischen der Trierer
Straße und der Rollefstraße soll eine moderate Innenverdichtung erfolgen. Auf den großzügig
bemessenen Grundstücken sollen Einfamilienhäuser als Einzel- und Doppel-häuser sowie ggf.
untergeordnet Mehrfamilienhäuser entstehen.
Der Abgrenzungsvorschlag 1 nimmt die Flucht des Ortseingangsbereiches auf und begrenzt das
geplante Baugebiet auf den Innenbereich. Bei dieser Abgrenzung entsteht ein Baugebiet mit einer
Bruttofläche von ca. 12.250 m².
Der Abgrenzungsvorschlag 2 nimmt eine topographisch vorhandene Hangkante des Geländes als
Abgrenzung auf. Durch den Baumbewuchs und den Geländesprung entsteht eine natürliche und
sinnvolle Abgrenzung des Baugebietes nach Nordosten. Die Bruttofläche des Baugebietes beträgt ca.
18.700 m².
Durch die Neuausweisung von Wohnbauflächen übernimmt das Baugebiet einen Beitrag zur
Bereitstellung von dringend benötigtem familiengerechtem Wohnraum. Zur Umsetzung der
Grundstücksentwicklung ist der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages geplant
Vorlage FB 61/0743/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/3
Der Regionalplan stellt für die Entwicklungsflächen Allgemeinen Siedlungsbereich dar. Der
rechtskräftige Flächennutzungsplan 1980 folgt der Regionalplanung und stellt für das Plangebiet
Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächen dar. In einem untergeordneten Bereich sind Grünflächen
dargestellt. Die Rahmenplanung Brand aus dem Jahre 2009 sieht für den Planbereich zu erhaltendes
Grün vor. Die gegenwärtige Ortseingangssituation soll weiterhin den Übergang zwischen der
Landschaft und geschlossener Ortslage symbolisieren und ein entsprechendes Entrée bieten. Das
Plangebiet ist Teil des Bebauungsplans Nr. 7 der Gemeinde Brand. Aufgrund von Rechtsmängeln
wird der Bebauungsplan nicht mehr angewendet.
Dieser TOP stand bereits am 21.07.2012 auf der Tagesordnung des Planungsausschusses. Er hat die
Beratung vertagt, da noch Abstimmungsbedarf mit der Bezirksvertretung Aachen-Brand bestand. Eine
Entwicklung dieses Bereichs sollte jedoch nur dann erfolgen, wenn die Anwendung des
Baulandbeschlusses sichergestellt ist.
Die Verwaltung hat mit dem möglichen Vorhabenträger Gespräche geführt, mit dem Ergebnis, dass
dieser nicht bereit ist, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu entwickeln.
Eine planerische Entwicklung dieses Bereiches ist von daher nur möglich, wenn die Stadt Aachen
eine Planung für dieses Gebiet erstellt. Die Umsetzung dieser Planung soll dann über ein
Umlegungsverfahren sichergestellt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, entsprechend zu verfahren, wobei der Abgrenzungsvorschlag 2 Grundlage
der weiteren Planungen sein sollte. Der Planungsausschuss sollte dem Rat die Anordnung der
Umlegung empfehlen.
Für die Anordnung der Umlegung ist ein Aufstellungsbeschluss erforderlich. Die Verwaltung wird
diesen nach der Entscheidung über die Größe des Plangebietes der Bezirksvertretung Aachen-Brand
und dem Planungsausschuss umgehend zur Beratung vorlegen.
Anlagen:
Luftbild Abgrenzungsvorschlag 1
Lageplan Abgrenzungsvorschlag 1
Luftbild Abgrenzungsvorschlag 2
Lageplan Abgrenzungsvorschlag 2
Vorlage FB 61/0743/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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Bebauungsplan - Rollefstraße/ Trierer Straße
Abgrenzungsvorschlag 1
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Bebauungsplan - Rollefstraße/ Trierer Straße
Abgrenzungsvorschlag 1
Ringstraße
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Bebauungsplan - Rollefstraße/ Trierer Straße
Abgrenzungsvorschlag 2
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Bebauungsplan - Rollefstraße/ Trierer Straße
Abgrenzungsvorschlag 2
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