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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105325.pdf
Größe
2,2 MB
Erstellt
31.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:48
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0736/WP16 öffentlich 31.08.2012 FB 61/20 // Dez. III Aufstellung eines Bebauungsplanes - Adalbertstraße / Beeckstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Adalbertstraße, Kaiserplatz, Beeckstraße, Noppiusstraße, und Harscampstraße hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 26.09.2012 04.10.2012 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Adalbertstraße / Beeckstraße zwischen Adalbertstraße, Kaiserplatz, Beeckstraße, Noppiusstraße, und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Adalbertstraße / Beeckstraße zwischen Adalbertstraße, Kaiserplatz, Beeckstraße, Noppiusstraße, und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Vorlage FB 61/0736/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.10.2012 Seite: 1/2 Erläuterungen: Bebauungsplan - Adalbertstraße / Beeckstraße hier: Aufstellungsbeschluss In seiner Sitzung am 10.05.2012 beschloss der Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Vorbereitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 891 zu beauftragen und gleichzeitig mit der Erarbeitung eines neuen Bebauungsplanes zu beginnen. Anlass ist, dass der 2009 beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan – Kaiserplatz-Galerie – im Bereich der unteren Adalbertstraße bis heute nicht umgesetzt wurde. Sowohl die im Durchführungsvertrag vereinbarten Fristen, wie auch die Fristen, die darüber hinaus von der Stadt Aachen zur Umsetzung bzw. zum Baubeginn gesetzt wurden, wurden seitens des Investors nicht eingehalten. Entsprechend § 12 Abs. 6 BauGB soll der Bebauungsplan nun aufgehoben werden. Parallel zu diesem Verfahren soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet ist mittlerweile in einem desolaten Zustand. Durch die bereits stattgefundenen Abbrucharbeiten ist ein erheblicher städtebaulicher Missstand entstanden. Die untere Adalbertstraße ist fast ausschließlich von Leerstand geprägt. Der hintere Bereich des Grundstückes bereits geräumt, sodass im Bereich Kaiserplatz / Beeckstraße, aber auch am Adalbertsberg wichtige Raumkanten fehlen. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf für eine städtebauliche Neuordnung. Ziel des neuen Bebauungsplanes soll eine dem Standort entsprechende Planung für ein innerstädtisches Quartier sein. In Fortsetzung der wichtigsten Einkaufszone der Aachener Innenstadt, sollen Ansiedlungsmöglichkeiten für klein- und großflächigen Einzelhandel entlang der Adalbertstraße geschaffen werden. Da die Aachener Innenstadt seit jeher geprägt ist durch einen hohen Wohnanteil, sollen darüber hinaus Flächen für Wohnraum entstehen. Dies entspricht auch dem angrenzenden überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Suermondtviertel. Ein weiteres Ziel ist, den Adalbertsberg wieder als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen. Gemäß dem Auftrag des Planungsausschusses vom 10.05.2012 empfiehlt die Verwaltung, aus den oben genannten Gründen, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Adalbertstraße / Beeckstraße - zu beschließen. Anlagen: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild Vorlage FB 61/0736/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.10.2012 Seite: 2/2 Bebauungsplan Adalbertstraße/ Beeckstraße Kaiserplatz Adalb Harscampstraße Adalbe rtstraß e er ertsb Nop pius straß e ec Be e aß r t ks g Bebauungsplan - Adalbertstraße/ Beeckstraße Kaiserplatz Adalb Harscampstraße Adalbe rtstraß e er ertsb Nop pius straß e ec Be ß tra ks e g