Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105325.pdf
Größe
2,2 MB
Erstellt
31.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0736/WP16
öffentlich
31.08.2012
FB 61/20 // Dez. III
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Adalbertstraße /
Beeckstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Adalbertstraße,
Kaiserplatz, Beeckstraße, Noppiusstraße, und Harscampstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.09.2012
04.10.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für
den Bereich Adalbertstraße / Beeckstraße zwischen Adalbertstraße, Kaiserplatz, Beeckstraße,
Noppiusstraße, und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Adalbertstraße /
Beeckstraße zwischen Adalbertstraße, Kaiserplatz, Beeckstraße, Noppiusstraße, und
Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0736/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.10.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Bebauungsplan - Adalbertstraße / Beeckstraße hier: Aufstellungsbeschluss
In seiner Sitzung am 10.05.2012 beschloss der Planungsausschuss, die Verwaltung mit der
Vorbereitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 891 zu beauftragen und gleichzeitig mit der
Erarbeitung eines neuen Bebauungsplanes zu beginnen.
Anlass ist, dass der 2009 beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan – Kaiserplatz-Galerie –
im Bereich der unteren Adalbertstraße bis heute nicht umgesetzt wurde. Sowohl die im
Durchführungsvertrag vereinbarten Fristen, wie auch die Fristen, die darüber hinaus von der Stadt
Aachen zur Umsetzung bzw. zum Baubeginn gesetzt wurden, wurden seitens des Investors nicht
eingehalten. Entsprechend § 12 Abs. 6 BauGB soll der Bebauungsplan nun aufgehoben werden.
Parallel zu diesem Verfahren soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Plangebiet ist mittlerweile in einem desolaten Zustand. Durch die bereits stattgefundenen
Abbrucharbeiten ist ein erheblicher städtebaulicher Missstand entstanden. Die untere Adalbertstraße
ist fast ausschließlich von Leerstand geprägt. Der hintere Bereich des Grundstückes bereits geräumt,
sodass im Bereich Kaiserplatz / Beeckstraße, aber auch am Adalbertsberg wichtige Raumkanten
fehlen. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf für eine städtebauliche Neuordnung.
Ziel des neuen Bebauungsplanes soll eine dem Standort entsprechende Planung für ein
innerstädtisches Quartier sein. In Fortsetzung der wichtigsten Einkaufszone der Aachener Innenstadt,
sollen Ansiedlungsmöglichkeiten für klein- und großflächigen Einzelhandel entlang der Adalbertstraße
geschaffen werden. Da die Aachener Innenstadt seit jeher geprägt ist durch einen hohen Wohnanteil,
sollen darüber hinaus Flächen für Wohnraum entstehen. Dies entspricht auch dem angrenzenden
überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Suermondtviertel.
Ein weiteres Ziel ist, den Adalbertsberg wieder als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen.
Gemäß dem Auftrag des Planungsausschusses vom 10.05.2012 empfiehlt die Verwaltung, aus den
oben genannten Gründen, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Adalbertstraße / Beeckstraße - zu
beschließen.
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
Vorlage FB 61/0736/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.10.2012
Seite: 2/2
Bebauungsplan Adalbertstraße/ Beeckstraße
Kaiserplatz
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Harscampstraße
Adalbe
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Nop
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Bebauungsplan - Adalbertstraße/ Beeckstraße
Kaiserplatz
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Harscampstraße
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