Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105322.pdf
Größe
6,2 MB
Erstellt
31.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0737/WP16
öffentlich
31.08.2012
FB 61/20 // Dez. III
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerieim Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich der unteren
Adalbertstraße
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.09.2012
04.10.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in
Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 – KaiserplatzGalerie – im Bereich der unteren Adalbertstraße, zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einleitung
des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 für den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie – im Bereich der unteren
Adalbertstraße.
Vorlage FB 61/0737/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie –
hier:
Einleitung des Aufhebungsverfahrens
Im Februar 2009 wurde der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Kaiserplatz-Galerie gefasst. Das Vorhaben wurde jedoch bis heute nicht realisiert, da die bisherige
Projektentwicklungsgesellschaft nicht mehr in der Lage ist, das Projekt umzusetzen.
Sowohl die im Durchführungsvertrag vereinbarten Fristen, wie auch die Fristen, die darüber hinaus
von der Stadt Aachen zur Umsetzung bzw. zum Baubeginn gesetzt wurden, wurden seitens des
Investors nicht eingehalten.
Das Plangebiet ist mittlerweile in einem desolaten Zustand. Durch die bereits stattgefundenen
Abbrucharbeiten ist ein erheblicher städtebaulicher Missstand entstanden. Die untere Adalbertstraße
ist fast ausschließlich von Leerstand geprägt. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf für eine
städtebauliche Neuordnung.
Aus den genannten Gründen beschloss der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 10.05.2012, die
Verwaltung mit der Vorbereitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 891 zu beauftragen und
gleichzeitig mit der Erarbeitung eines neuen Bebauungsplanes zu beginnen.
Gemäß § 12 Abs.6 BauGB soll ein Vorhaben- und Erschließungsplan, der nicht innerhalb der
vertraglich festgelegten Frist durchgeführt wird, von der Gemeinde aufgehoben werden. Aus der
Aufhebung können Ansprüche des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht
werden.
Darüber hinaus kann laut BauGB das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet
werden.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes ist demnach die konsequente Umsetzung der Forderung des §
12 BauGB. Im Gegensatz zu einem Angebotsbebauungsplan dient der Vorhabenbezogene
Bebauungplan nur dazu, Planungsrecht für ein konkretes Projekt zu schaffen. Gelingt die Umsetzung
nicht, sollte der Bebauungsplan aufgehoben werden.
Gemäß dem Auftrag des Planungsausschusses vom 10.05.2012 empfiehlt die Verwaltung, aus den
oben genannten Gründen, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens zu beschließen.
Der Beschluss zur Einleitung der Aufhebung und die anschließende Bekanntmachung ist der erste
Verfahrensschritt im Aufhebungsverfahren. Als nächster Verfahrensschritt wird die Verwaltung die
öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes vorbereiten.
Anlagen:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie –
4.
Vorhaben- und Erschließungsplan
Vorlage FB 61/0737/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/2
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 891
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