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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105328.pdf
Größe
5,4 MB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0738/WP16 öffentlich 35038-2011 03.09.2012 FB 61/20 // Dez. III Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße hier: -Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB -Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB -Empfehlung zum Satzungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 26.09.2012 04.10.2012 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Vorlage FB 61/0738/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 1/3 Erläuterungen: Fluchtlinienplan Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung Empfehlung zum Satzungsbeschluss 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Beschlusslage Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 21.07.2011die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Fluchtlinienplan Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte mit Beschluss vom 20.07.2011 die Empfehlung hierzu ausgesprochen hatte. In den Sitzungen wurde gleichzeitig die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen. (S. Vorlage FB 61/0489/WP 16). Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 04.10. bis einschließlich 07.11.2011. 2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine Eingabe eingegangen, die aber nicht zu einer Änderung der Planung führte. Die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sind als Anlage beigefügt. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Parallel wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es wurden keine Bedenken zur geplanten Aufhebung geäußert. 4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Die im Fluchtlinienplan Nr. 374 genannten Ziele sind größtenteils realisiert. Zwischenzeitlich wurde ein neuer Bebauungsplan Nr. 918 für den Planbereich aufgestellt, der die Ziele für die Siedlungsentwicklung im Planbereich entsprechend den heutigen Anforderungen formuliert und steuert. Damit ist das Erfordernis für den Fluchtlinienplan Nr. 374 nicht mehr gegeben. Vorlage FB 61/0738/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 2/3 Die Verwaltung empfiehlt daher, für die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 den Satzungsbeschluss zu fassen Anlagen: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Fluchtlinienplan Nr.374 4. Begründung 5. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich 5. a) Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung nichtöffentlich 6. Zusammenfassende Erklärung Vorlage FB 61/0738/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 3/3 Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 Lage des Aufhebungsbereiches  ld Go e aß r t s ch ba Sa lie ral lee n pe Eu er aß Str e i .V St e raß t rS the Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 Lage des Aufhebungsbereiches  ld Go e aß r t s ch ba Sa lie ral lee n pe Eu er aß Str e i .V St ße tra S r the Fachbereich 61 Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 Im Stadtbezirk Aachen-Mitte Im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße Lage des Plangebietes Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374 Begründung zur Satzung Fassung vom 27.08.2012 Der Durchführungsplan Nr. 374, der seit 1952 rechtsverbindlich ist, enthält Festsetzungen zu den Bau- und Straßenfluchten sowie zu den Straßenprofilen der Jahnstraße und Bertholdstraße. Da das Gebiet fast vollständig bebaut ist und die festgesetzten Verkehrsflächen ausgebaut sind, hat der Fluchtlinienplan seine Leitaufgaben erfüllt. Zur planungsrechtlichen Steuerung der städtebaulichen Ziele für das Aachener Südviertel ist der Fluchtlinienplan nicht geeignet. Daher wurde ein neuer Bebauungsplan - Eupener Straße/ Salierallee - aufgestellt, der die städtebaulichen Ziele für das Aachener Südviertel in diesem Bereich planungsrechtlich sichert und der den Bereich des Fluchtlinienplanes überlagert. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wurde verzichtet, da mit der Aufhebung des Fluchtlinienplans keine umweltrelevanten Auswirkungen verbunden sind. Durch die Aufhebung des Fluchtlinienplans entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am bung des Durchführungsplanes Nr. 374 beschlossen hat. Aachen, den (Marcel Philipp) Oberbürgermeister die Aufhe- Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße Lage des Plangebietes Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374 Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 27.08.2012 Inhaltsverzeichnis Schreiben 1, vom 06.11.2011, 52076 Aachen .......................................................... 3 Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374 Schreiben 1, vom 06.11.2011, Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 27.08.2012 52076 Aachen Stellungnahme der Verwaltung In den alten Fluchtlinienplänen wurde kein eindeutig abgegrenzter Geltungsbereich zeichnerisch festgesetzt. Der Fluchtlinienplan Nr. 374 trifft Festsetzungen für die Bereiche nordwestlich der St. Vither Straße, südwestlich der Salierallee, südlich der Goldbachstraße und nordöstlich der Eupener Straße. Für den Bereich südöstlich der St. Vither Straße, in dem das vom Einwender angesprochene Grundstück Nr. 3/3a liegt, trifft der Fluchtlinienplan Nr. 374 keine Festsetzungen. Dieser Bereich wurde damals lediglich als Bestand dargestellt. Damit ist das vom Einwender angesprochene Grundstück von der Aufhebung nicht betroffen. FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße Lage des Plangebietes Seite 1 / 2 Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374 , 1. Erläuterung 2. Verfahrensablauf Zusammenfassende Erklärung Fassung vom 06.09.2012 Der Fluchtlinienplan Nr. 374, der seit 1952 rechtskräftig ist, enthält Festsetzungen zu den Bau- und Straßenfluchten sowie zu den Straßenprofilen der Jahnstraße und Bertholdstraße. Da der Bereich zwischenzeitlich fast vollständig bebaut und die Verkehrsflächen ausgebaut sind, hat der Fluchtlinienplan seine Leitaufgaben erfüllt. Außerdem wird der Bereich von einem neuen Bebauungsplan Nr. 918 - Eupener Straße/Salierallee -, der seit dem 19.01.2012 rechtskräftig ist, überlagert. Einleitung des Aufhebungsverfahrens/Offenlagebeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB 21.07.2011 04.10. - einschl. 07.11.2011 04.10. - einschl. 07.11.2011 Satzungsbeschluss (geplant) 24.10.2012 3. Berücksichtigung der Umweltbelange 4. Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung 5. Berücksichtigung der Behördenbeteiligung 6. Ergebnis der Abwägung Auf die Erstellung eines Umweltberichtes konnte verzichtet werden, da mit der Aufhebung des Bebauungsplanes keine umweltrelevanten Auswirkungen verbunden sind. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt und ein neuer Bebauungsplan für diesen Bereich aufgestellt wurde, konnte im Aufhebungsverfahren von der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 ging eine Eingabe ein, die geprüft und in die Abwägung eingestellt wurde. Sie führte nicht zu einer Änderung der geplanten Aufhebung. Auf die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB konnte aus den o.g. Gründen verzichtet werden. In der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden keine Bedenken gegen die Aufhebung geäußert. Der Bereich des Fluchtlinienplanes Nr. 374 liegt in dem Bereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 918 - Eupener Straße/Salierallee -. Dieser Bebauungsplan wurde aufgestellt, um die künftigen Ziele für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Aachener Südviertel planungsrechtlich zu steuern. Damit ist der Fluchtlinienplan Nr. 374 nicht mehr erforderlich. Diese zusammenfassende Erklärung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am die Aufhebung des Fluchtlinieplanes Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße beschlossen hat. Aachen, den (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2