Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105328.pdf
Größe
5,4 MB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0738/WP16
öffentlich
35038-2011
03.09.2012
FB 61/20 // Dez. III
Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374 im Bereich zwischen der
Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße
hier:
-Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB
-Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 (2) BauGB
-Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.09.2012
04.10.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener
Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 374 im Bereich zwischen der
Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0738/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Fluchtlinienplan Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee
und St. Vither Straße
hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Beschlusslage
Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 21.07.2011die Einleitung des
Aufhebungsverfahrens für den Fluchtlinienplan Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener
Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße beschlossen, nachdem die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte mit Beschluss vom 20.07.2011 die Empfehlung hierzu
ausgesprochen hatte. In den Sitzungen wurde gleichzeitig die Durchführung der öffentlichen
Auslegung beschlossen. (S. Vorlage FB 61/0489/WP 16).
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die parallel
verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in
der Zeit vom 04.10. bis einschließlich 07.11.2011.
2.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine Eingabe eingegangen, die aber nicht zu einer
Änderung der Planung führte. Die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sind als
Anlage beigefügt.
3.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es
wurden keine Bedenken zur geplanten Aufhebung geäußert.
4.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die im Fluchtlinienplan Nr. 374 genannten Ziele sind größtenteils realisiert. Zwischenzeitlich
wurde ein neuer Bebauungsplan Nr. 918 für den Planbereich aufgestellt, der die Ziele für die
Siedlungsentwicklung im Planbereich entsprechend den heutigen Anforderungen formuliert und
steuert. Damit ist das Erfordernis für den Fluchtlinienplan Nr. 374 nicht mehr gegeben.
Vorlage FB 61/0738/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/3
Die Verwaltung empfiehlt daher, für die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 den
Satzungsbeschluss zu fassen
Anlagen:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Fluchtlinienplan Nr.374
4.
Begründung
5.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich
5. a)
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung nichtöffentlich
6.
Zusammenfassende Erklärung
Vorlage FB 61/0738/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 3/3
Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374
Lage des Aufhebungsbereiches
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Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374
Lage des Aufhebungsbereiches
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Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Fluchtlinienplanes Nr. 374
Im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße
Lage des Plangebietes
Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374
Begründung zur Satzung
Fassung vom 27.08.2012
Der Durchführungsplan Nr. 374, der seit 1952 rechtsverbindlich ist, enthält Festsetzungen zu den Bau- und Straßenfluchten
sowie zu den Straßenprofilen der Jahnstraße und Bertholdstraße.
Da das Gebiet fast vollständig bebaut ist und die festgesetzten Verkehrsflächen ausgebaut sind, hat der Fluchtlinienplan
seine Leitaufgaben erfüllt. Zur planungsrechtlichen Steuerung der städtebaulichen Ziele für das Aachener Südviertel ist der
Fluchtlinienplan nicht geeignet. Daher wurde ein neuer Bebauungsplan - Eupener Straße/ Salierallee - aufgestellt, der die
städtebaulichen Ziele für das Aachener Südviertel in diesem Bereich planungsrechtlich sichert und der den Bereich des
Fluchtlinienplanes überlagert.
Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wurde verzichtet, da mit der Aufhebung des Fluchtlinienplans keine umweltrelevanten Auswirkungen verbunden sind.
Durch die Aufhebung des Fluchtlinienplans entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
bung des Durchführungsplanes Nr. 374 beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
die Aufhe-
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag
über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur
Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße
Lage des Plangebietes
Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 27.08.2012
Inhaltsverzeichnis
Schreiben 1, vom 06.11.2011,
52076 Aachen .......................................................... 3
Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374
Schreiben 1, vom 06.11.2011,
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 27.08.2012
52076 Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
In den alten Fluchtlinienplänen wurde kein eindeutig abgegrenzter Geltungsbereich zeichnerisch festgesetzt. Der Fluchtlinienplan Nr. 374 trifft Festsetzungen für die Bereiche nordwestlich der St. Vither Straße, südwestlich der Salierallee, südlich
der Goldbachstraße und nordöstlich der Eupener Straße. Für den Bereich südöstlich der St. Vither Straße, in dem das vom
Einwender angesprochene Grundstück Nr. 3/3a liegt, trifft der Fluchtlinienplan Nr. 374 keine Festsetzungen. Dieser Bereich
wurde damals lediglich als Bestand dargestellt. Damit ist das vom Einwender angesprochene Grundstück von der Aufhebung nicht betroffen.
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Zusammenfassende Erklärung
gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße
Lage des Plangebietes
Seite 1 / 2
Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 374
,
1.
Erläuterung
2.
Verfahrensablauf
Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 06.09.2012
Der Fluchtlinienplan Nr. 374, der seit 1952 rechtskräftig ist, enthält Festsetzungen zu den Bau- und Straßenfluchten sowie
zu den Straßenprofilen der Jahnstraße und Bertholdstraße. Da der Bereich zwischenzeitlich fast vollständig bebaut und
die Verkehrsflächen ausgebaut sind, hat der Fluchtlinienplan seine Leitaufgaben erfüllt. Außerdem wird der Bereich von
einem neuen Bebauungsplan Nr. 918 - Eupener Straße/Salierallee -, der seit dem 19.01.2012 rechtskräftig ist, überlagert.
Einleitung des Aufhebungsverfahrens/Offenlagebeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
21.07.2011
04.10. - einschl. 07.11.2011
04.10. - einschl. 07.11.2011
Satzungsbeschluss (geplant)
24.10.2012
3.
Berücksichtigung der Umweltbelange
4.
Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung
5.
Berücksichtigung der Behördenbeteiligung
6.
Ergebnis der Abwägung
Auf die Erstellung eines Umweltberichtes konnte verzichtet werden, da mit der Aufhebung des Bebauungsplanes keine
umweltrelevanten Auswirkungen verbunden sind.
Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt und ein neuer Bebauungsplan für diesen Bereich
aufgestellt wurde, konnte im Aufhebungsverfahren von der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen
werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 ging eine Eingabe ein, die geprüft und in die Abwägung
eingestellt wurde. Sie führte nicht zu einer Änderung der geplanten Aufhebung.
Auf die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB konnte aus den o.g. Gründen verzichtet werden. In der Beteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden keine Bedenken gegen die Aufhebung geäußert.
Der Bereich des Fluchtlinienplanes Nr. 374 liegt in dem Bereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 918 - Eupener
Straße/Salierallee -. Dieser Bebauungsplan wurde aufgestellt, um die künftigen Ziele für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung im Aachener Südviertel planungsrechtlich zu steuern. Damit ist der Fluchtlinienplan Nr. 374 nicht mehr
erforderlich.
Diese zusammenfassende Erklärung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am
die Aufhebung des Fluchtlinieplanes Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und
St.Vither Straße beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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