Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105280.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
10.09.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Gebäudemanagement
Immobilienmanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0202/WP16-1
öffentlich
10.09.2012
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen
/Verpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2012
Herrichtung der Häuser Hansmannstr. 30 und 32 als
Übergangsheim für Flüchtlinge
Beratungsfolge:
TOP: - 6.1 -
Datum
Gremium
Kompetenz
27.09.2012
02.10.2012
23.10.2012
24.10.2012
SGA
FA
B2
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu
beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu
übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.
2. Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau
sowie zur Herrichtung der Häuser Hansmannstr. 30 und 32 für die Unterbringung von
Flüchtlingen zur Kenntnis.
3. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E
26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.
4.1 Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr.
99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser
Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die
Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.
4.2 Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € beim PSP-Element 5100803-200-00100-990-1 „Herrichtung Übergangsheim Hansmannstraße“ zu erteilen.
Vorlage FB 50/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.12.2012
Seite: 1/4
5. Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in
das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen
herrichten zu lassen.
6.1 Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr.
99/Neubau zur Kenntnis und beschließt, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das
Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen
herrichten zu lassen.
6.2 Der Rat erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € beim PSP-Element 5-100803-200-00100990-1 „Herrichtung Übergangsheim Hansmannstraße“.
In Vertretung
Prof. Dr. Sicking
Vorlage FB 50/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.12.2012
Seite: 2/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2013 ff.
2012
Gesamt-
Gesamtbedarf
bedarf
(alt)
2013 ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
50.000 €
*530.000 €
490.000 €
530.000 €
540.000 €
Ergebnis
0
-50.000 €
-530.000 €
-490.000 €
-530.000 €
-540.000 €
+ Verbesserung /
-
-50.000 €
+40.000 €
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2013 ff.
2012
2013 ff.
Folgekos-
Folgekosten
ten (alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
30.344 €
30.344 €
182.061 €
182.061 €
1.577.862€
3.459.159€
800 €
800 €
2.400 €
30.000 €
20.800 €
560.800 €
-31.144 €
-31.144 €
-184.461 €
-212.061 €
0€
-4.019.959 €
+ Verbesserung /
-
0€
-27.600 €
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
* In der Finanzplanung war die Maßnahme für das Jahr 2015 berücksichtigt. Die ursprüngliche
Kostenschätzung belief sich auf 530.000 €. Wegen der Dringlichkeit wird die Herrichtung nun
vorgezogen.
Für das HHJ 2012 ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 150.000 € bereit zu
stellen. Diese kann durch eine zeitliche Verschiebung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der 4.
Gesamtschule gedeckt werden.
Die Verpflichtungsermächtigung wird im HHJ 2013 kassenwirksam werden. Die Kassenwirksamkeit ist
aufgrund der Verschiebung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der 4. Gesamtschule ebenfalls
gedeckt.
Die entsprechenden Mittel sind bei den o.a. finanziellen Auswirkungen berücksichtigt.
Vorlage FB 50/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.12.2012
Seite: 3/4
Erläuterungen:
s. Ausführungen zur Vorlage FB 50/0202/WP16
Vorlage FB 50/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.12.2012
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