Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105268.pdf
Größe
925 kB
Erstellt
04.09.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0201/WP16
öffentlich
04.09.2012
45/600
U3-Ausbau - Übernahme von Trägeranteilen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.09.2012
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 51/0201/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Die Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen und damit die Frage der ausreichenden
Deckung können erst im Rahmen der Vorlage „Kindertagesstättenbedarfsplanung“ dargestellt
werden.
Vorlage FB 51/0201/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Ab 01.08.2013 ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen ein verbindlicher (einklagbarer)
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege
für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.
Unter Bezugnahme auf die in den letzten Monaten zu dieser Thematik erfolgten Beratungen und
Beschlussfassungen des Kinder-und Jugendausschusses ist festzuhalten, dass die Stadt Aachen
gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe daran arbeitet, ausreichend viele U3 Plätze bis
zum Stichtag 01.08.2013 zu schaffen, um den dann geltenden Rechtsanspruch gewährleisten zu
können.
Die U3 Plätze, die die Stadt Aachen als Träger von Kindertageseinrichtungen schaffen wird, sind
allein nicht ausreichend um den Bedarf zu decken. Die Stadt ist auf die Mithilfe ihrer Partner im
Bereich der freien Träger der Jugendhilfe zur Sicherstellung des Rechtsanspruches angewiesen. Dies
wird in der jährlichen Kindertagesstättenentwicklungsplanung regelmäßig dokumentiert.
Seitens der Träger der freien Jugendhilfe wurde entsprechende Unterstützung im U3 Ausbau
zugesagt und aktuell auch praktisch umgesetzt.
Allerdings sehen sich die in der Anlage 1 aufgeführten Träger nicht in der Lage, den gesetzlich
fixierten Trägeranteil an diesen neuen U3 Gruppen aus eigenen Mitteln zu übernehmen.
Sie beantragen, dass der Trägeranteil, über den gesetzlich normierten kommunalen Zuschuss der
Stadt Aachen an die freien Träger der Jugendhilfe hinaus, übernommen werden soll. Hierbei würde es
sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen handeln. Insgesamt geht es um rund 64.000 € zur
Schaffung von 36 zusätzlichen U3 Plätzen.
Eine ähnliche Situation hat es für die Stadt Aachen in den 90er Jahren hinsichtlich des
Rechtsanspruches auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder im Alter von 3-6 Jahren gegeben.
In dieser Zeit wurden zur Schaffung eines ausreichenden Platzangebotes und damit verbunden zur
Gewährleistung des Rechtsanspruches entsprechende Sonderverträge über die Übernahme der
Trägeranteile seitens der Stadt Aachen abgeschlossen. Aus dieser Zeit laufen aktuell noch 25
Sonderverträge über die Übernahme von Trägeranteilen mit einem Finanzvolumen von zurzeit rund
650.000 €. Auf die Vorlage für die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 27. 07 2008
(Anlage 2) wird verwiesen.
Anlage/n:
-
Kalkulation der Trägeranteile
-
Vorlage vom 27. 07 2008
Vorlage FB 51/0201/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/3
Anlage 1
Vorliegende Anträge auf Übernahme Trägeranteil neuer U3 Gruppen
Anzahl
Summe
Trägeranteil
Träger
Kita
Gruppenform
U3
Kindspauschen in Prozent
Gruppen
9%
SKF
Süsterfeldstraße 99
1
II c
163.910,90 €
1x I c
1 X II c
pro futura
Forster Linde 5
2
12%
318.038,70 €
Elterninitiative „WaldWaldkita
und Naturkindergarten
(Kneipgelände)
9%
1
Ib
124.053,00 €
Wühlmäuse e.V.
Summe
Trägeranteil in
Summe
14.751,98 €
38.164,64 €
11.164,77 €
64.081,40 €