Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105319.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
30.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0734/WP16
öffentlich
30.08.2012
Dez. III / FB 61/20
Bebauungsplan 'Freunder Weg / Bonifatiusweg'
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.09.2012
04.10.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Realisierung von
Wohnnutzung im gesamten Plangebiet - die Aufstellung des Bebauungsplanes Freunder Weg /
Bonifatiusweg für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2
Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Realisierung von Wohnnutzung im
gesamten Plangebiet - die Aufstellung des Bebauungsplanes Freunder Weg / Bonifatiusweg für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0734/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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Erläuterungen:
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Freunder Weg / Bonifatiusweg
hier: Aufstellungsbeschluss
1. Ausgangslage
Bereits Anfang 2003 wurde für den Bereich zwischen Eisenbahnweg, Zeppelinstraße,
Schönrathstraße, Altstraße und Robert-Koch-Straße der Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan gefasst (A 149 – Eisenbahnweg / Freunder Weg) sowie für den größten Teil des
Gebietes eine Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht erlassen. Anlass der
Planung war damals das Brachfallen der beiden großen Entwicklungsflächen in diesem Bereich: die
ehemalige Militärfläche am Eisenbahnweg sowie das so genannte „Kartoffel-Braun-Grundstück“
zwischen Freunder Weg, Bonifatiusweg und Mataréstraße. Darüber hinaus ist der gesamte Bereich
geprägt von einer Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe, zum Teil sogar produzierendem
Gewerbe mit entsprechenden Emissionen.
Als Ziel der Planung wurde die „Beseitigung der bestehenden Gemengelage zu Gunsten eines
räumlich gestaffelten Nutzungskonzeptes“ formuliert. Darüber hinaus sollten die Grenzen zwischen
Wohn- und Gewerbenutzung unter Berücksichtigung der bestehenden Schallbelastung durch
Schienen- und Straßenlärm definiert werden.
Seither haben keine wesentlichen Änderungen im Plangebiet stattgefunden. Die beiden oben
genannten Grundstücke liegen immer noch brach, für beide wurden aber auch planerische
Überlegungen angestellt.
ehemalige belgische Militärfläche
Nachdem sich auch der Zoll aus dem von ihm bislang genutzten Teilbereich zurückgezogen hat, liegt
die Fläche brach. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ist Eigentümerin des
Grundstückes und plant seit Längerem, dieses zu veräußern. Vorab ist die BIMA an die Stadt
herangetreten, um die mögliche Nutzung der Flächen zu klären. Aufgrund der Immissionssituation
sowie der vorherigen Nutzung mussten zur Klärung dieser Frage drei Gutachten erstellt werden:
Schall, Boden / Altlasten und Geruch.
Daraus ergab sich eine Zonierung des Grundstückes mit gewerblicher Nutzung entlang des
Eisenbahnwegs, wobei der nördliche Teil aufgrund der vorhandenen Belastungen nur eingeschränkt
nutzbar ist. Entlang des Freunder Weges ist eine Wohnnutzung möglich, die an dieser Stelle auch
städtebaulich sinnvoll ist, da auf diese Weise ein nördlicher Abschluss der vorhandenen
Wohnbebauung geschaffen werden kann.
Kartoffel-Braun-Grundstück
Für diese Fläche wurden bereits mehrere Anfragen gestellt zur Realisierung von Wohnungsbau. Es
wurde eine Bauvoranfrage mit dieser Zweckbestimmung gestellt, die positiv beschieden wurde. Eine
weitere Konkretisierung dieser Planung liegt der Verwaltung derzeit nicht vor. Die für das BIMAVorlage FB 61/0734/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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Grundstück durchgeführten Umweltuntersuchungen haben ergeben, dass auch diese Fläche für
Wohnungsbau geeignet ist.
2. Ziel und Zweck der Planung
Während der Aufstellungsbeschluss A 149 eher allgemeine Ziele für einen größeren Bereich
formulierte, können diese für den Teilbereich Freunder Weg / Bonifatiusweg nun konkretisiert werden.
Die Umweltgutachten haben den Nachweis erbracht, dass die an diesem Standort aus
städtebaulichen Gründen gewünschte Wohnbebauung machbar ist.
3. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt zur Sicherung der konkretisierten Zielsetzung für die Entwicklung des
Plangebietes Freunder Weg / Bonifatiusweg die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dieser soll für
den gesamten Planbereich Wohnnutzung festsetzen.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09.2012 über das Thema
beraten (Vorlage Nr. FB 23 / 0309 / WP 16) und eine einstimmige Empfehlung an den
Planungsausschuss ausgesprochen, für diesen Bereich den Bebauungsplan weiterzuentwickeln.
In der Vorlage geht es lediglich um die bundeseigene Fläche, aus Sicht der Planungsverwaltung
erscheint es aber sinnvoll, auch das „Kartoffel-Braun-Grundstück“ einzubeziehen. Neben der
Sicherung der Wohnnutzung sollten auch gestalterische Ziele in die Planung einbezogen werden,
indem beispielsweise Festsetzungen zu den Gebäudehöhen getroffen werden. Dies ist notwendig, da
das Umfeld bezüglich der Höhen sehr heterogen ist (Einkaufszentrum Aachen Arkaden,
Geschosswohnungskomplex an der Ecke Eisenbahnweg/Freunder Weg, Straßenrandbebauung
entlang des Freunder Weges).
Anlagen:
1. Übersichtsplan mit Eintragung des Geltungsbereichs A 246
2. Übersichtsplan Aufstellungsbeschluss A 149
Vorlage FB 61/0734/WP16 der Stadt Aachen
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