Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105304.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
30.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0731/WP16
öffentlich
35024-2012
30.08.2012
Dez. III / FB 61/20
Steuerung von Vergnügungsstätten
hier: Information
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.09.2012
04.10.2012
B0
PLA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0731/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Steuerung von Vergnügungsstätten
hier: Information
Am 09.02.2012 erfolgte im Planungsausschuss der Beschluss, dass die Verwaltung beauftragt wird,
den Entwurf für ein Vergnügungsstättenkonzept zu erarbeiten und dies dem Ausschuss vorzustellen.
Im Anschluss hat die Verwaltung sowohl den derzeitigen Bestand an Spielhallen und Wettbüros, als
auch die rechtliche Situation geprüft. Da in Aachen Spielhallen und Wettbüros – bis auf ein Wettbüro
in Brand und eine Spielhalle in Eilendorf - im Stadtbezirk Aachen-Mitte liegen, ist eine Betroffenheit
anderer Bezirke nicht gegeben.
Die Steuerung von Vergnügungsstätten beschränkt sich für das Stadtgebiet Aachen heute auf die
Steuerung von Spielhallen. Grundlage hierfür ist der Ratsbeschluss bzw. ein Konzept aus dem Jahr
1988. Dieses Konzept legt Ansiedlungsräume für Spielhallen fest. Diese befinden sich im Bereich
Peterstraße zwischen Hansemannplatz und Blondelstraße sowie im Bereich des Spielcasinos an der
Monheimsallee. Seit Vorliegen des Konzeptes wird dieses erfolgreich angewendet zum Ausschluss
von Spielhallen in anderen Stadtgebieten, in denen eine solche Entwicklung unerwünscht ist. Es gibt
in Aachen außer den Spielcasinos an der Monheimsallee und am Alten Posthof derzeit 15 Spielhallen,
oft mit jeweils mehreren Konzessionen.
Eine Regelung in Bezug auf Wettbüros liegt bislang nicht vor, da bis vor kurzem kein Regelungsbedarf
bestand, da in Deutschland das Glücksspielmonopol beim Staat lag und private Wettvermittlung
verboten war.
Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist jedoch nicht mit dem EU-Recht vereinbar.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2010 entschieden. Die deutsche Regelung des
Glücksspielstaatsvertrages verstößt gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.
Seit diesem Zeitpunkt ist eine erhebliche Zunahme von Wettbüros in allen Städten zu beobachten. Die
Wettanbieter nutzen die momentane „Grauzone“, bis eine neue Gesetzgebung vorliegt. In Aachen gibt
es derzeit ca. 15 Wettbüros, davon 6 in der Elsassstraße. Ob es weitere illegale Wettbüros z.B. in
Sport- oder Internetcafés gibt, kann nicht festgestellt werden.
Problematisch ist, dass Standorte von Spielhallen und Wettbüros – vor allem zur Nachtzeit – teilweise
geprägt sind durch ein oft kriminelles Umfeld (Hehlerei, Drogenhandel).
Am 01.07.2012 ist der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV) in Kraft getreten,
in dem sich die Bundesländer auf eine gemeinsame Regelung zur Steuerung von Vergnügungsstätten
geeinigt haben. Das zugehörige Landesgesetz zum Ersten GlüÄndStV für NRW soll voraussichtlich
bis Jahresende verabschiedet werden. Dieses Ausführungsgesetz soll neben der Zustimmung zum
Ersten GlüÄndStV nähere landesrechtliche Bestimmungen zur Ausführung des Staatsvertrages und
zum Spielbankenbereich treffen.
In Bezug auf Spielhallen ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass künftig (je Konzession!) ein Abstand
von mindestens 250 m Luftlinie einzuhalten ist. Der gleiche Abstand gilt für Schulen und Kinder- /
Jugendeinrichtungen. Mehrere Konzessionen in einem Gebäude sollen nach dem Gesetzentwurf
Vorlage FB 61/0731/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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künftig verboten sein. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf erhebliche Beschränkungen für die
Außengestaltung und Außenwerbung vor.
Auch die Anzahl der Wettbüros soll künftig eingeschränkt werden. Es sollen nicht mehr
Vermittlungsstellen unterhalten werden dürfen, als zur Zielerreichung des Gesetzes und
Sicherstellung eines ausreichenden Glückspielangebots erforderlich ist. Bei der Ermittlung dieser,
nach dem Gesetzesentwurf durch eine Verordnung festzulegenden Anzahl, sollen nach dem Entwurf
der Gesetzesbegründung die Daten eines Evaluierungsberichtes der Glücksspielaufsichtsbehörden zu
berücksichtigen sein. Nach diesen Daten entfielen durchschnittlich 27 Wettannahmestellen auf die
höchstzulässige Anzahl von 20 Konzessionären, was in NRW 540 Vermittlungsstellen entspräche.
Voraussetzung für den Betrieb eines Wettbüros ist eine Genehmigung der Bezirksregierung Köln.
Nach Rechtskraft des Gesetzes ist zu prüfen, ob die bisherige Aachener Regelung für Spielhallen
noch sinnvoll ist, da in dem begrenzten Ansiedlungsbereich zwischen Bushof und Hansemannplatz
bei einem Mindestanstand von 250 m je Konzession keine Entwicklungsmöglichkeiten bestehen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte zunächst die weitere Entwicklung nach Rechtskraft des Gesetzes
abgewartet werden. Ein neues Konzept für Spielhallen und Wettbüros in Aachen ist möglicherweise
nicht mehr erforderlich, da das neue Gesetz – wie oben dargestellt - umfangreiche Regelungen
beinhaltet.
Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten über die
Bauleitplanung zu steuern. In Mischgebieten ist ein Ausschluss bei einer entsprechenden
städtebaulichen Rechtfertigung zu begründen, aber auch - je nach Situation - in Kerngebieten. Als
problematisch dürfte sich hingegen der vollkommene Ausschluss für das gesamte Stadtgebiet in
sämtlichen Kerngebieten darstellen.
Vorlage FB 61/0731/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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