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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105310.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
30.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:48

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0733/WP16 öffentlich 35024-2012 30.08.2012 Dez. III / FB 61/20 Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg hier: Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 26.09.2012 04.10.2012 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 945 Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/0733/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 1/3 Erläuterungen: Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg hier: Offenlagebeschluss 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Am 19.04.2012 erfolgte im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 18.04.2012 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 945 – Elsassstraße -.Ziel des Bebauungsplanes ist die Steuerung von Vergnügungsstätten im Plangebiet. 2. Offenlagebeschluss Entsprechend der im Plangebiet heute vorhandenen Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe soll im Bebauungsplan ein Mischgebiet festgesetzt werden. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder Sex-Videovorführungen sowie Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden sollen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, da diese Nutzungen einen sog. „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können. Da sich bereits durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros der Charakter der Elsassstraße negativ verändert hat, besteht die Gefahr, dass sich weitere Nutzungen ansiedeln können, die diese Entwicklung noch verstärken können. Hierzu gehören neben den Spielhallen auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution. Da sie den gleichen „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können, sollen auch diese Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll dazu beitragen, dass der ursprüngliche Quartierscharakters wieder hergestellt wird. Durch den Ausschluss der o.g. Vergnügungsstätten besteht die Möglichkeit, entsprechende Anträge ablehnen zu können, sodass andere Nutzungen, wie Gastronomie und Einzelhandel bessere Ansiedlungsvoraussetzungen vorfinden. Zu berücksichtigen ist aber, dass es derzeit keine planungsrechtliche Regelungsmöglichkeit gibt, Wettbüros zu verhindern, die nicht die Kriterien einer Vergnügungsstätte erfüllen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind. Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg den Offenlagebeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Vorlage FB 61/0733/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 2/3 Anlagen: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. Entwurf der Begründung Vorlage FB 61/0733/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 3/3 Geltungsbereich B-Plan - Elsassstraße - M 1 : 2.500 Luftbild, B-Plan - Elsassstraße - M 1 : 2.500  FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte zur Offenlage Lage des Plangebietes Seite 1 / 2 Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 29.08.2012 gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Für das Plangebiet wird ein Mischgebiet festgesetzt. Im Mischgebiet sind folgende Nutzungen nicht zulässig: 1. Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution 2. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder SexVideovorführungen. 3. Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden. Seite 2 / 2 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg zur Offenlage Lage des Plangebietes Seite 1 / 3 Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße 1. 2. Begründung zur Offenlage Fassung vom 29.08.2012 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Das ca. 2,1 ha große Plangebiet befindet sich im Bereich Elsassstraße zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg. Das Gebiet ist geprägt durch eine überwiegend IV – V-geschossige geschlossene Blockrandbebauung mit Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung in den Erdgeschossen und Wohnungen in den Obergeschossen. Die Elsassstraße ist seit langem ein Mittelpunkt des Aachener Ostviertels. Aufgrund seiner Einzelhandelsausstattung in Verbindung mit dem nahe gelegen Einkaufszentrum Aachen-Arkaden, ist der Bereich im Aachener Zentren- und Nahversorgungskonzept (2011) als Stadtteilzentrum festgelegt. Die Gestaltung des Straßenraumes sowie des angrenzenden Elsassplatzes bieten entsprechende Aufenthaltsqualitäten. Für das Plangebiet besteht derzeit kein Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan 1980 stellt für den Geltungsbereich gemischte Bauflächen dar. Anlass der Planung Anlass der Planung ist der Wunsch, die heutige Nutzungsmischung von Wohnen in den Obergeschossen und einer gemischten Nutzung in den Erdgeschossbereichen der Elsassstraße zu erhalten. 3. 4. Ziel und Zweck der Planung Im Bereich der Elsassstraße haben sich zwischen Adalbertsteinweg und Elsassplatz mehrere Wettbüros angesiedelt. Die Elsassstraße war bislang Bestandteil eines lebendigen Stadtteilzentrums mit einer gemischten Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung in den Erdgeschosszonen. Die Zunahme von Wettbüros im Bereich Elsassstraße hat bereits zu einer Verdrängung bisheriger Nutzungen geführt Es ist festzustellen, dass sich das Straßenbild der Elsassstraße verändert und der sogenannte „Trading-Down-Effekt“ eingesetzt hat. Ziel des Bebauungsplans ist, diese Entwicklung aufzuhalten und weiteren Ansiedlungen von Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros entgegenzuwirken. Auch Wettbüros können unter bestimmten Voraussetzungen zu den Vergnügungsstätten gezählt werden und zwar dann, wenn kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind. Auch in Bezug auf Jugend- und Familienfreundlichkeit trägt ein Ausschluss von Vergnügungsstätten zu einem stabilen Wohnumfeld bei und sichert die Wohnqualität insbesondere für Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind von der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht betroffen. Begründung der Festsetzung Entsprechend der im Plangebiet heute vorhandenen Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe soll im Bebauungsplan ein Mischgebiet festgesetzt werden. Gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO sind Vergnügungsstätten in den gewerblich geprägten Bereichen allgemein zulässig und in den durch Wohnen geprägten Bereichen ausnahmsweise zulässig. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder SexVideovorführungen sowie Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden sollen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, da diese Nutzungen einen sog. „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können. Da Vergnügungsstätten regelmäßig bei eher geringem Investitionsbedarf vergleichsweise hohe Gewinnerwartungen begründen, sind sie geeignet, andere Betriebe mit deutlich höherem Investitionsbedarf und geringerer Ertragsstärke zu verdrängen. Eine Ansiedlung dieser Einrichtungen ist für die städtebauliche und soziale Entwicklung des Gebietes nicht zuträglich. Da sich bereits durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros der Charakter der Elsassstraße negativ verändert hat, besteht die Gefahr, dass sich weitere Nutzungen ansiedeln können, die diese Entwicklung noch verstärken können. Hierzu gehören neben den Spielhallen auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Seite 2 / 3 Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 29.08.2012 Wohnungsprostitution. Da sie den gleichen „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können, sollen auch diese Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden. 5. Umweltbelange Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind Umweltbelange nicht betroffen. 6. Auswirkungen der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll dazu beitragen, dass der ursprüngliche Quartierscharakters wieder hergestellt wird. Durch den Ausschluss der o.g. Vergnügungsstätten besteht die Möglichkeit, entsprechende Anträge ablehnen zu können, sodass andere Nutzungen, wie Gastronomie und Einzelhandel bessere Ansiedlungsvoraussetzungen vorfinden. Seite 3 / 3