Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105310.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
30.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0733/WP16
öffentlich
35024-2012
30.08.2012
Dez. III / FB 61/20
Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und
Adalbertsteinweg
hier: Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.09.2012
04.10.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg in der
vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 945 Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0733/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg
hier: Offenlagebeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Am 19.04.2012 erfolgte im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 18.04.2012 der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan 945 – Elsassstraße -.Ziel des Bebauungsplanes ist die Steuerung von
Vergnügungsstätten im Plangebiet.
2.
Offenlagebeschluss
Entsprechend der im Plangebiet heute vorhandenen Nutzungsmischung von Wohnen und
Gewerbe soll im Bebauungsplan ein Mischgebiet festgesetzt werden. Vergnügungsstätten mit
den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder Sex-Videovorführungen
sowie Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä.
dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen
und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder
Lotterien angeboten werden sollen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, da diese
Nutzungen einen sog. „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können.
Da sich bereits durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros der Charakter der Elsassstraße
negativ verändert hat, besteht die Gefahr, dass sich weitere Nutzungen ansiedeln können, die
diese Entwicklung noch verstärken können. Hierzu gehören neben den Spielhallen auch
Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution. Da sie
den gleichen „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können, sollen auch diese Nutzungen im
Bebauungsplan ausgeschlossen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll dazu beitragen, dass der ursprüngliche
Quartierscharakters wieder hergestellt wird. Durch den Ausschluss der o.g. Vergnügungsstätten
besteht die Möglichkeit, entsprechende Anträge ablehnen zu können, sodass andere
Nutzungen, wie Gastronomie und Einzelhandel bessere Ansiedlungsvoraussetzungen
vorfinden.
Zu berücksichtigen ist aber, dass es derzeit keine planungsrechtliche Regelungsmöglichkeit
gibt, Wettbüros zu verhindern, die nicht die Kriterien einer Vergnügungsstätte erfüllen. Dies ist
nur dann der Fall, wenn die kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht bzw.
wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen
Elsassplatz und Adalbertsteinweg den Offenlagebeschluss zu fassen und den
Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Vorlage FB 61/0733/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/3
Anlagen:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
Vorlage FB 61/0733/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 3/3
Geltungsbereich B-Plan - Elsassstraße -
M 1 : 2.500
Luftbild, B-Plan - Elsassstraße -
M 1 : 2.500
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 945
- Elsassstraße zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte
zur Offenlage
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 945
- Elsassstraße -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 29.08.2012
gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
Für das Plangebiet wird ein Mischgebiet festgesetzt.
Im Mischgebiet sind folgende Nutzungen nicht zulässig:
1.
Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution
2.
Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder SexVideovorführungen.
3.
Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und
Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig
Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden.
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 945
- Elsassstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg
zur Offenlage
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 945
- Elsassstraße 1.
2.
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 29.08.2012
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Das ca. 2,1 ha große Plangebiet befindet sich im Bereich Elsassstraße zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg.
Das Gebiet ist geprägt durch eine überwiegend IV – V-geschossige geschlossene Blockrandbebauung mit
Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung in den Erdgeschossen und Wohnungen in den Obergeschossen. Die
Elsassstraße ist seit langem ein Mittelpunkt des Aachener Ostviertels. Aufgrund seiner Einzelhandelsausstattung in
Verbindung mit dem nahe gelegen Einkaufszentrum Aachen-Arkaden, ist der Bereich im Aachener Zentren- und
Nahversorgungskonzept (2011) als Stadtteilzentrum festgelegt. Die Gestaltung des Straßenraumes sowie des
angrenzenden Elsassplatzes bieten entsprechende Aufenthaltsqualitäten.
Für das Plangebiet besteht derzeit kein Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan 1980 stellt für den Geltungsbereich gemischte Bauflächen dar.
Anlass der Planung
Anlass der Planung ist der Wunsch, die heutige Nutzungsmischung von Wohnen in den Obergeschossen und einer
gemischten Nutzung in den Erdgeschossbereichen der Elsassstraße zu erhalten.
3.
4.
Ziel und Zweck der Planung
Im Bereich der Elsassstraße haben sich zwischen Adalbertsteinweg und Elsassplatz mehrere Wettbüros
angesiedelt. Die Elsassstraße war bislang Bestandteil eines lebendigen Stadtteilzentrums mit einer gemischten
Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung in den Erdgeschosszonen.
Die Zunahme von Wettbüros im Bereich Elsassstraße hat bereits zu einer Verdrängung bisheriger Nutzungen geführt
Es ist festzustellen, dass sich das Straßenbild der Elsassstraße verändert und der sogenannte „Trading-Down-Effekt“
eingesetzt hat. Ziel des Bebauungsplans ist, diese Entwicklung aufzuhalten und weiteren Ansiedlungen von
Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros entgegenzuwirken. Auch Wettbüros können unter bestimmten
Voraussetzungen zu den Vergnügungsstätten gezählt werden und zwar dann, wenn kommerzielle Unterhaltung der
Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind.
Auch in Bezug auf Jugend- und Familienfreundlichkeit trägt ein Ausschluss von Vergnügungsstätten zu einem
stabilen Wohnumfeld bei und sichert die Wohnqualität insbesondere für Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen.
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind von der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht betroffen.
Begründung der Festsetzung
Entsprechend der im Plangebiet heute vorhandenen Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe soll im
Bebauungsplan ein Mischgebiet festgesetzt werden. Gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO sind Vergnügungsstätten in den
gewerblich geprägten Bereichen allgemein zulässig und in den durch Wohnen geprägten Bereichen ausnahmsweise
zulässig. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder SexVideovorführungen sowie Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä.
dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen
gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden sollen
im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, da diese Nutzungen einen sog. „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben
können. Da Vergnügungsstätten regelmäßig bei eher geringem Investitionsbedarf vergleichsweise hohe
Gewinnerwartungen begründen, sind sie geeignet, andere Betriebe mit deutlich höherem Investitionsbedarf und
geringerer Ertragsstärke zu verdrängen. Eine Ansiedlung dieser Einrichtungen ist für die städtebauliche und soziale
Entwicklung des Gebietes nicht zuträglich.
Da sich bereits durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros der Charakter der Elsassstraße negativ verändert hat,
besteht die Gefahr, dass sich weitere Nutzungen ansiedeln können, die diese Entwicklung noch verstärken können.
Hierzu gehören neben den Spielhallen auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der
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Bebauungsplan Nr. 945
- Elsassstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 29.08.2012
Wohnungsprostitution. Da sie den gleichen „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können, sollen auch diese
Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.
5. Umweltbelange
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind Umweltbelange nicht betroffen.
6. Auswirkungen der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll dazu beitragen, dass der ursprüngliche Quartierscharakters wieder
hergestellt wird. Durch den Ausschluss der o.g. Vergnügungsstätten besteht die Möglichkeit, entsprechende Anträge
ablehnen zu können, sodass andere Nutzungen, wie Gastronomie und Einzelhandel bessere
Ansiedlungsvoraussetzungen vorfinden.
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