Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105070.pdf
Größe
618 kB
Erstellt
28.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0141/WP16
öffentlich
28.08.2012
FB 45/400
Einrichtung eines Video-Konferenzraums am Gymnasium St.
Leonhard
hier: Abschluss von Schulsponsoringverträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.09.2012
24.10.2012
SchA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat der Stadt dem Abschluss von Schulsponsoringverträgen mit der regio iT Gesellschaft
für Informations-technologie mbH und NetAachen GmbH zu zustimmen.
2. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt dem
Abschluss von Schulsponsoringverträgen mit der regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbH und NetAachen GmbH zu zustimmen.
Vorlage FB 40/0141/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen entstehen für die Stadt Aachen nicht.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz
20xx ff.
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
Verschlechterun
g
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
20xx
Ansatz
20xx ff.
Fortgeschriebener Ansatz
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
Verschlechterun
g
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 40/0141/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Im Rahmen eines grenzübergreifenden Projektes zwischen dem Städt. Gymnasium St. Leonhard und
dem Sophianium in Gulpen (NL) ist die Einrichtung eines Video-Konferenzraumes im Erdgeschoss
geplant. Hierdurch ist ein synchroner Informationsaustausch mit Bild- und Tonübertragung zwischen
den beiden Schulen möglich. Das zunächst für einen Zeitraum von acht Jahren vorgesehene Projekt
soll eine langfristige sowohl virtuelle als auch reale Verbindung zwischen den beiden Schulen
schaffen und den jungen Menschen dazu verhelfen, das jeweilige Nachbarland zu einem frühen
Zeitpunkt als potentiellen Ort für ein späteres Studium oder einen Arbeitsplatz wahrzunehmen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere auch
- ihre fremdsprachliche Kompetenz steigern,
- ihre Kommunikationsfähigkeit stärken,
- landeskundliche Kenntnisse und interkulturelle Handlungsfähigkeit steigern.
2. Voraussetzung
Die Maßnahme wird durch die Städtebauförderung des Landes NW im Rahmen der "Schulumfeldgestaltung in der Euregio Aachen" gefördert und durch Sponsoren unterstützt. Sponsoring ist erforderlich, um die Landesmittel abrufen zu können, die an die Erbringung eines Eigenanteils in Höhe von
10.000,00 € gekoppelt sind. Nach der Bewilligungsverfügung im Zuwendungsbescheid sind schriftliche Sponsoringverträge zu schließen.
Schulsponsoring eröffnet finanzielle, sachliche oder personelle Ressourcen, um Schulentwicklung wirksamer und nachhaltiger zu bestreiten. Ziel ist es, die pädagogischen Ziele der Schule durch außerschulische Partner zu fördern und zu begleiten.
Die Herrichtung bzw. Renovierung des Raumes erfolgt im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten. Für die
Raumgestaltung bzw. Möblierung wird ebenfalls die Unterstützung von Sponsoren angestrebt.
Zusätzliche IT-Kosten (Leitungskosten, Lizenzgebühren) entstehen im Projektzeitraum nicht.
3. Umsetzung
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes (SchulG) NRW (§§ 95, 98 und
99) hat der Fachbereich einen Schulsponsoringvertrag zur Verfügung gestellt.
Nach § 99 SchulG dürfen Schulen für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen
und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen, wenn diese Hinweise mit dem Bildungsund Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt.
Es ist vorgesehen, mit regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbH und NetAachen
Vorlage FB 40/0141/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
Seite: 3/4
GmbH Sponsoringverträge abzuschließen. Nach Abschluss der Verträge werden dem Schulträger
nachfolgende Sponsoring-Leistungen zur Verfügung gestellt:
►
regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbH
a) Geldspende in Höhe von 6.000 Euro
b) Systemadministration der IT-Infrastruktur im GLAS-Raum des Städt. Gymnasiums St. Leonhard
über einen Zeitraum von 96 Monaten im Wert von insgesamt 10.800 Euro
c) Projektmanagement im Wert von 2.250 Euro
d) Fronterbetrieb und Lizenzierung für max. 1.000 Schüler zwecks Einsatz im GLAS-Projekt am
Städt. Gymnasium St. Leonhard über einen Zeitraum von 96 Monaten 12.376 Euro
►
NetAachen GmbH
a) Internetanbindung SHDSL Pro Net Access IP20M (Bandbreite 5 Mbit/s symmetrisch) inkl.
Firewall TZ-200
b) Inkl. 2 VPN Clients (max. 10 möglich)
c) Int. DHCP-Server
d) Schutz vor DoS-Angriffen
e) Datendurchsatz von 100 Mbit / mit einer max. Anzahl von 12.000 Verbindungen
f) Schnittstellen 1 WAN + 4 Fast Ethernet
Die Zuwendungen haben einen Gesamtwert von 28.694,40 €.
Der Schulbetrieb befürwortet die Einrichtung eines Video-Konferenzraumes am Gymnasium St. Leonhard ausdrücklich und schlägt vor, zur Umsetzung des Projektes dem Abschluss der Schulsponsoringverträge mit regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbH und NetAachen GmbH zuzustimmen.
Anlage/n:
-
Schulsponsoringvertrag regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbH
- Schulsponsoringvertrag NetAachen GmbH
Vorlage FB 40/0141/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
Seite: 4/4
Anlage 1
Schulsponsoringvertrag
zwischen
der Stadt Aachen - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, FB 45/400, Mozartstr. 2-10, 52058 Aachen als Schulträger des Städtischen Gymnasiums St. Leonhard, Jesuitenstr. 9, 52062 Aachen,
dem Verein Stadtoasen e. V. (als Projektträger der Euregionale 2008), An der Schanz 1, 52064 Aachen,
vertreten durch den Vorstand
und
regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Lombardenstr. 24, 52070 Aachen,
vertreten durch Herrn Geschäftsführer Dieter Rehfeld
(nachfolgend: Sponsor)
werden nachfolgende Vereinbarungen geschlossen:
§ 1 Zielsetzung
Die nachfolgend unter § 2 näher beschriebene Sponsoring-Leistung wird zugewandt zur Umsetzung des
GLAS-Projekts des Städtischen Gymnasiums St. Leonhard, das wiederum im Rahmen des Förderprojekts "Schulumfeldgestaltung in der Euregio (Aachen), Projekt der Euregionale 2008" als Sonderprojekt
mit Mitteln des vormaligen Ministeriums für Bauen und Verkehr (jetzt: Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr) gefördert wird.
§ 2 Inhalt der Zuwendung
(1) Der Sponsor stellt dem Schulträger nachfolgende Sponsoring-Leistungen zur Erreichung des unter § 1
genannten Zwecks zur Verfügung:
a) Geldspende in Höhe von 6.000 Euro
b) Systemadministration der IT-Infrastruktur im GLAS-Raum des Städtischen Gymnasiums St. Leonhard über einen Zeitraum vom 96 Monaten im Wert von insgesamt 10.800 Euro
c) Projektmanagement im Wert von 2.250 Euro
d) Fronterbetrieb und Linzenzierung für max. 1.000 Schüler zwecks Einsatz im GLAS-Projekt am
Städtischen Gymnasium St. Leonhard über einen Zeitraum von 96 Monaten 12.376 Euro
…
Anlage 1
-2-
(2) Die Geldspende ist auf das Konto des Vereins der Ehemaligen und Freunde von St. Leonhard
Aachen e. V. (Förderverein) eingezahlt worden.
(3) Die übrigen Sponsoring-Leistungen werden nach Absprache zwischen dem Sponsor und der Schulleitung in der Schule ab dem _______________ für den in § 2 genannten Zeitraum erbracht.
(4) Der Förderverein und die Stadt Aachen stellen dem Sponsor für die jeweilige Zuwendung eine
Spendenquittung aus.
(5) Der Verein Stadtoasen e. V. bestätigt den Eingang der Sponsorenleistung gegenüber dem öffentlichen Fördermittelgeber.
§ 3 Gegenleistung
Für die in § 2 genannte Zuwendung verpflichtet sich die Schule zu Schulsponsoring-Hinweisen im
Rahmen des § 99 Abs. 1 SchulG NRW. Zu weitergehenden Werbemaßnahmen oder sonstigen Gegenleistungen ist die Schule nicht verpflichtet.
§ 4 Eigentumsübergang
Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen, dass zugewendete Sachleistungen in das Eigentum des Schulträgers übergehen.
§ 5 Rechte Dritter
Der Sponsor sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Leistungen nach Maßgabe des § 2
nicht etwaige Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzen. Sollte der Schulträger wegen der
Verletzung der Rechte Dritter in Anspruch genommen werden, stellt der Sponsor diesen von allen Ansprüchen frei.
§ 6 Nebenabreden und Wirksamkeit
(1) Sollten in dieser Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst
nahekommende Regelung ersetzen.
…
Anlage 1
-3-
(2) Nebenabreden sind nicht geschlossen. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Aachen, den _________________
Für den Schulträger, Stadt Aachen
Für den Sponsor
_____________________________
_____________________________
Für den Verein Stadtoasen e. V.
_____________________________
Anlage 2
Schulsponsoringvertrag
zwischen
der Stadt Aachen - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, FB 45/400, Mozartstr. 2-10, 52058 Aachen als Schulträger des Städtischen Gymnasiums St. Leonhard, Jesuitenstr. 9, 52062 Aachen,
dem Verein Stadtoasen e. V. (als Projektträger der Euregionale 2008), An der Schanz 1, 52064 Aachen,
vertreten durch den Vorstand
und
NetAachen GmbH, Grüner Weg 100, 52070 Aachen,
vertreten durch Herrn Geschäftsführer Andreas Schneider
(nachfolgend: Sponsor)
werden nachfolgende Vereinbarungen geschlossen:
§ 1 Zielsetzung
Die nachfolgend unter § 2 näher beschriebene Sponsoring-Leistung wird zugewandt zur Umsetzung des
GLAS-Projekts des Städtischen Gymnasiums St. Leonhard, das wiederum im Rahmen des Förderprojekts "Schulumfeldgestaltung in der Euregio (Aachen), Projekt der Euregionale 2008" als Sonderprojekt
mit Mitteln des vormaligen Ministeriums für Bauen und Verkehr (jetzt: Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr) gefördert wird.
§ 2 Inhalt der Zuwendung
(1) Der Sponsor stellt dem Schulträger nachfolgende Sponsoring-Leistungen zur Erreichung des unter § 1
genannten Zwecks für 96 Monate zur Verfügung:
a) Internetanbindung SHDSL Pro Net Access IP20M (Bandbreite 5 Mbit/s symmetrisch) inkl. Firewall
TZ-200
b) Inkl. 2 VPN Clients (max. 10 möglich)
c) Int. DHCP-Server
d) Schutz vor DoS-Angriffen
e) Datendurchsatz von 100 Mbit / mit einer max. Anzahl von 12.000 Verbindungen
f) Schnittstellen 1 WAN + 4 Fast Ethernet
Die Zuwendungen haben einen Gesamtwert von 28.694,40 €.
…
Anlage 2
-2-
(2) Die übrigen Sponsoring-Leistungen werden nach Absprache zwischen dem Sponsor und der Schulleitung in der Schule ab dem _______________ für den in § 2 genannten Zeitraum erbracht.
(3) Die Stadt Aachen stellt dem Sponsor für die Zuwendung eine Spendenquittung aus.
(4) Der Verein Stadtoasen e. V. bestätigt das Erbringen der Sponsorenleistung gegenüber dem öffentlichen Fördermittelgeber.
§ 3 Gegenleistung
Für die in § 2 genannte Zuwendung verpflichtet sich die Schule zu Schulsponsoring-Hinweisen im
Rahmen des § 99 Abs. 1 SchulG NRW. Zu weitergehenden Werbemaßnahmen oder sonstigen Gegenleistungen sind die Schule oder der Schulträger nicht verpflichtet.
§ 4 Eigentumsübergang
Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen, dass zugewendete Sachleistungen in das Eigentum des Schulträgers übergehen.
§ 5 Rechte Dritter
Der Sponsor sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Leistungen nach Maßgabe des § 2
nicht etwaige Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzen. Sollte der Schulträger wegen der
Verletzung der Rechte Dritter in Anspruch genommen werden, stellt der Sponsor diesen von allen Ansprüchen frei.
§ 6 Nebenabreden und Wirksamkeit
(1) Sollten in dieser Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst
nahekommende Regelung ersetzen.
…
Anlage 2
-3-
(2) Nebenabreden sind nicht geschlossen. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Aachen, den _________________
Für den Schulträger, Stadt Aachen
Für den Sponsor
_____________________________
_____________________________
Für den Verein Stadtoasen e. V.
_____________________________