Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105073.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
28.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0097/WP16
öffentlich
28.08.2012
weiterer Betrieb des Krematoriums Hüls
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.09.2012
BAASt
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur
Kenntnis
Vorlage E 18/0097/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.08.2012
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Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit den tendenziell sinkenden Einäscherungszahlen und den derzeit erforderlichen
Instandhaltungsaufwendungen (insb. Ofenlinie 1 ca. 120.000 EUR), wurde die wirtschaftliche Situation
des Krematoriums überprüft sowie Überlegungen zu einer perspektivisch positiven Entwicklung
angestrengt.
1979 erfolgte die Inbetriebnahme des Krematoriums. In den ersten 10 Jahren wurden bedarfsorientiert
ca. 400 Einäscherungen pro Jahr durchgeführt. Die Fallzahl stieg bis Ende 2005 auf über 4.100
Einäscherungen im Zweischichtbetrieb an. Seit 2005 ist ein kontinuierliches Sinken der
Einäscherungszahlen festzustellen, welche derzeit bei 2.700 liegen. Der Zweischichtbetrieb wurde
2008 zu Gunsten eines zeitversetzten Einschichtbetriebes bei gleichzeitiger Personalreduktion
aufgegeben.
Die Ursachen für die sinkenden Fallzahlen sind:
der Wegfall des Sterbegeldes (2.500 EUR) in 2004,
der erhebliche Wandel in der bislang gekannten Bestattungskultur,
Wunsch vieler Angehöriger nach günstigen und pflegefreien Gräbern,
die zunehmende Verbringung von Verstorbenen ins Ausland: ca. 600 Leichenpässe werden
zum Transport in die Niederlande und Belgien ausgestellt, dort besteht keine Bestattungspflicht
und das Ausstreuen von Aschen ist ohne eine Willenserklärung möglich, die Urne wird dort auf
Wunsch auch ausgehändigt und entzieht sich im Einzelfall der ordnungsgemäßen Beisetzung
die Verabschiedung des Bestattungsgesetzes NRW (u.a. schriftliche Einwilligung zu Lebzeiten
zur Kremierung bzw. Verstreuung der Asche),
Krematorien sind seit 2005 keine Hoheitsbetriebe mehr, unterliegen der Steuerpflicht und
dürfen auch durch Privatanbieter betrieben werden,
private Konkurrenz mit ganz speziellen Angeboten für die Bestatter (u.a. Prämienzahlungen,
modernes Bestattungshaus, Hol- und Bringservice vom Leichnamen)
Das Krematorium der Stadt Aachen besitzt aus den nachstehenden Gründen das Potential einer
wirtschaftlich zu betreibenden Betriebseinheit:
die Kostendeckung ist bei 2.500 Einäscherungen gegeben (derzeit 2.700, jedoch mit sinkender
Tendenz)
ohne Steigerung der Fixkosten sind bei maximaler Auslastung 3.300 bis 3.500 Einäscherungen
möglich,
durch ein Schichtmodell oder den weiteren Ausbau der Anlage von 2 auf 4 Ofenlinien könnte
im Bedarfsfall eine weitere deutliche Steigerung der Leistungskapazität erfolgen,
die technische Anlage wurde in den letzten Jahren weitestgehend erneuert und entspricht dem
Stand der Technik,
das Krematorium Aachen ist im Umkreis bis 60 km am preiswertesten,
sehr gute Verkehrsanbindung,
guter Service für Bestatter (z.B. 24h - Anlieferung)
Vorlage E 18/0097/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.08.2012
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Als Risikofaktoren müssen die Fallzahlentwicklung und mögliche Konkurrenzentwicklungen gewertet
werden, doch sind durch die bauliche und technische Ausstattung sowie mögliche
Kapazitätssteigerungen auch positive Entwicklungsmöglichkeiten gegeben.
Es wird daher das Ziel verfolgt, das Krematorium der Stadt Aachen in seiner Kernkompetenz zu
erhalten. Zur Wahrung des wirtschaftlichen Betriebs sind primär Maßnahmen zu ergreifen, um der
sinkenden Fallzahlentendenz entgegenzuwirken und darüber hinaus neue Fallzahlen zu akquirieren.
Zur kurzfristigen Steigerung der Fallzahlen ist vorgesehen:
durch das Ordnungsamt werden ca. 160 Verstorbene in einem Erdgrab beigesetzt. Diese
könnten ebenso der Feuerbestattung zugeführt werden, sofern der Verstorbene dies nicht
anderes verfügt hat.
Kremierungen, bei welchen die Kostenerstattung durch das Sozialamt erfolgt, sollten dann
auch zwingend im Krematorium der Stadt Aachen erfolgen.
ein neues Angebot sehr günstiger und pflegearmer Grabarten, gekoppelt mit einer zwingenden
Einäscherung im Krematorium in Aachen, ist in Vorbereitung. Hier kann aus dem Bereich der
ins Ausland verbrachten Verstorbenen die Fallzahl bei positivem Verlauf um ca. 350 gesteigert
werden.
es ist geplant, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Der Bürger muss wissen, dass es
in Aachen ein Krematorium gibt, hier die Einäscherung im regionalen Vergleich am günstigsten
ist und welche Beisetzungsarten angeboten werden.
die Kundenbetreuung (Hinterbliebene, Bestatter) soll weiter verbessert werden,
es kann eine Kooperationen mit Drittanbietern als Subunternehmer aufgebaut werden,
anstelle einer Gebühr kann über ein privatrechtliches Entgelt die Preisgestaltung flexibler
gehalten werden,
das Erscheinungsbild des Krematoriums soll mit vertretbarem Aufwand aufgewertet werden.
Die hier aufgezählten Maßnahmen sollen zu einer deutlichen Steigerung und Stabilisierung des
Fallzahlenniveaus führen. Die Maßnahmen werden derzeit geprüft und hinsichtlich ihrer
Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet. Über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit im
Betriebsausschuss berichtet.
Vorlage E 18/0097/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.08.2012
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