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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104716.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
31.07.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:46

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0192/WP16 öffentlich 31.07.2012 FB 45/300, Frau Drews, Herr Ebbertz Sachstandsbericht zur Thematik unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Aachen Beratungsfolge: TOP: - 8 - Datum Gremium Kompetenz 11.09.2012 12.09.2012 27.09.2012 KJA INT SGA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der KJA nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/6 finanzielle Auswirkungen Sachstandbericht - die Kosten werden in der Vorlage 2. Quartalsbericht 2012 im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe formuliert. investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2011 Ansatz 2011 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen € € 0 0 0 0 Auszahlungen € € 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden -Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx 20xx ff. Ansatz 20xx ff. (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal/Sachaufwand + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/6 Erläuterungen: 1. Ausgangssituation In den letzten Jahren stieg die Anzahl der Einreisen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ins Bundesgebiet stark an. Nach Informationen des Bundesfachverbandes UMF e. V. kamen im Jahr 2010 über 4200 minderjährige Flüchtlinge ohne sorgeberechtigte Personen nach Deutschland. Neben den lokalen Schwerpunkten wie u. a. Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Dortmund sind auch in Aachen erheblich steigende Fallzahlen zu beobachten. 2. Rechtliche Situation Seit dem 01.10.2005 ist im § 42 SGB VIII gesetzlich geregelt, dass das jeweilig örtlich zuständige Jugendamt unbegleitete, ausländische Minderjährige in Obhut nehmen muss. Bis zum Jahr 2010 war es gängige Praxis, Jugendliche ab 16 Jahren nach erfolgter Inobhutnahme an eine der zentralen Aufnahmestellen Flüchtlinge in NRW, zuletzt Dortmund, weiter zu leiten. Nach entsprechend eindeutiger Klarstellung durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, wurde ab Juni 2010 von dieser Praxis Abstand genommen. Seit dem werden ausnahmslos alle in Aachen aufgegriffenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Inobhutnahme in Einrichtungen der Jugendhilfe vor Ort untergebracht. 3. Konsequenzen für die Stadt Aachen 3.1 Entwicklung der Fallzahlen Seit dem sind erhebliche Fallzahlensteigerungen in der Stadt Aachen zu verzeichnen. Hier wird auf die Vorlage für die KJA-Sitzung am 09.12.2010 sowie auf die Quartalsberichte in 2011 und den ersten Quartalsbericht 2012 verwiesen. Im Dezember 2010 ging die Fachverwaltung davon aus, dass pro Jahr 5 bis max. 10 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Aachen verbleiben. Zurzeit ist FB 45/300 für ca. 70 minderjährige Flüchtlinge in Einrichtungen der Jugendhilfe zuständig. Auf der Grundlage der hohen Zahl unterzubringender Kinder und Jugendlicher greift die Fachverwaltung in Absprache mit dem Ausländeramt der Städteregion nicht nur auf Jugendhilfeeinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes, sondern auch innerhalb der Städteregion zu. Darüber hinaus ist es gelungen, mit dem Jugendgästehaus dahingehend eine Vereinbarung zu treffen, dass bei vorhandenen Leerständen seitens der Jugendhilfe u. a. minderjährige Flüchtlinge in den ersten Tagen Unterkunft finden. Bei einer Unterbringung im Jugendgästehaus wird durch einen HzE-Leistungspartner ein Ansprechpartner vor Ort für die UMF zur Verfügung gestellt. Ein Rückgang der Zahlen ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erwarten, die Tendenz ist momentan weiter steigend. Eine verlässliche Prognose ist nicht möglich, da nicht planbar ist, in welchem Umfang Minderjährige bei Grenzkontrollen durch die Bundespolizei aufgegriffen werden. Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/6 Gesichert ist die Erkenntnis, dass nahezu täglich Minderjährige durch die Bundespolizei in Gewahrsam genommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kommen die in der Regel männlichen Minderjährigen aus Afghanistan und den dort benachbarten Staaten. Vereinzelt werden in den letzten Wochen auch Jugendliche aus Nordafrika aufgegriffen. Der weit größere Teil dieser Kinder und Jugendlichen (ca. 200 jährlich) wird durch die Bundespolizei, entsprechend des Schengener Abkommens, nach Belgien zurückgeführt, da sie in der Regel von dort einreisen. Im vergangenen Jahr wurden durch die Bundespolizei insgesamt 143 junge Menschen in die Obhut des Jugendamtes gegeben, hiervon waren insgesamt 91 afghanische Flüchtlinge. Vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 wurden insgesamt 93 junge Menschen, davon 44 afghanische Flüchtlinge, in die Obhut des Jugendamtes übergeben. Nach vorsichtigen Schätzungen der Fachorganisationen ist davon auszugehen, dass langfristig mehr als 100 minderjährige Flüchtlinge jährlich im Rahmen der Jugendhilfe bis zur Volljährigkeit in Aachen betreut werden. 3.2 Schaffung von stationären Angeboten unter Einbindung der örtlichen Kooperationspartner Vor dem Hintergrund dieser erheblich steigenden Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besteht die Notwendigkeit, sich umfassend mit dieser Thematik innerhalb der Sozialen Dienste im Fachbereich auseinanderzusetzen. Neben der Schaffung zusätzlicher stationärer Angebote im Rahmen der Jugendhilfe ist es erforderlich, ein gemeinsames Handeln aller hier beteiligten Institutionen und Organisationen zu gewährleisten. Nachfolgend aufgeführte Arbeitsgruppen haben sich in Federführung des FB 45 in den vergangenen Monaten mit der Thematik auseinandergesetzt und Schritte zu einem abgestimmten Handeln im Umgang mit den minderjährigen Flüchtlingen entwickelt: Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/6 Beteiligte Thema Ergebnis Zeitliche Umsetzung  FB 45 Ausbau vorhandener  Bereitstellung Ab 01.06.2012:  Zentrum für soziale Angebote und von zunächst 15 6 Plätze Kaspar X Arbeit Burtscheid Entwicklung neuer zusätzlichen  Maria im Tann stationärer Angebote stationären Ab 01.09.2012:  Ev. Jugendhilfe Angeboten im 6 Plätze durch Zentrum Brand betreuten für soziale Arbeit  Kaspar X Wohnen Burtscheid,  Kaspar X-Change  Weitere Plätze werden ab Ab 01.10.2012: September 3 Plätze durch Maria verhandelt im Tann  FB 45 Entwicklung eines Bereitstellung von 8 Verhandlung der  Maria im Tann stationären Clearings Plätzen in entsprechenden  Kaspar X-Change nach Inobhutnahme von bestehenden Leistungsbeschreibung  Ausländerbehörde unbegleiteten Gruppen im Herbst 2012 der Städteregion minderjährigen durch Maria im Tann Cafe Zuflucht Flüchtlingen in den und Kaspar X Bereichen Change   psychosoziale Entwicklung  psychischer und physischer Gesundheitszustand  Klärung und Sicherstellung des ausländerrechtlichen Status  zur Feststellung des tatsächlichen pädagogischen Hilfebedarfs Ausgehend hiervon wurde durch FB 45/300 zwischenzeitlich für die Sozialraumteams ein Handlungsleitfaden entwickelt, der die Verfahrensweisen im Umgang mit den unbegleitenden minderjährigen Flüchtlingen beschreibt und diese als verbindliche Arbeitsanweisung vorgibt. Der Handlungsleitfaden ist in der Anlage 1 beigefügt. Zwischenzeitlich hatte ein gerade volljährig gewordener Flüchtling im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt, dass ihm im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige weiterhin stationäre Jugendhilfe in einer Jugendhilfeeinrichtung gewährt wird. Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 5/6 Ausgehend von dem anhängigen Klageverfahren liegt zwischenzeitlich seitens des Verwaltungsgerichts Aachen ein wegweisender Beschluss vor, der in der Anlage 2 beigefügt ist. Grundtenor des Beschlusses ist, dass die Jugendhilfe bei erreichter Volljährigkeit des Flüchtlings nicht mehr verpflichtet ist, ihn im Rahmen stationärer Hilfe zur Erziehung zu betreuen, da die Stadt Aachen die Sozialhilfe ab diesem Zeitpunkt die Unterkunft in anderer adäquater Weise sicher stellt. Im Rahmen der Hilfeplanung ist zu prüfen, in wiefern der junge Erwachsene weiterhin der ambulanten Jugendhilfe bedarf. 4. Entstehende Kosten Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe werden derzeit monatlich rd. 150.000 Euro verausgabt. Die wirtschaftliche Jugendhilfe stellt nach Feststellung des überörtlichen Trägers und dessen Kostenanerkenntnis die für die Stadt Aachen entstehenden Kosten (Unterbringungskosten, Dolmetscherkosten, Bekleidung etc.) gemäß § 89 d SGB VIII diesem in Rechnung. In diesem Zusammenhang erhöht sich somit das Einnahmesoll im Bereich der entsprechenden Produktsachkonten. Hierzu wird auf den 2. Quartalsbericht 2012 verwiesen. 5. Überregionale Entwicklung Neben den in Aachen initiierten Arbeitsgesprächen hat die Thematik zwischenzeitlich auch überregional "an Fahrt gewonnen". Von erheblicher Bedeutung zeigt sich hier das vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen initiierte Fachgespräch. Vertreten sind dort neben dem zuständigen Fachreferat, die maßgeblich mit der Thematik beschäftigten Kommunen (u. a. Köln, Dortmund, Bielefeld, Aachen), die Landschaftsverbände, Jugendhilfeträger und Flüchtlingsverbände. Zentrale Aufgabe des Fachgespräches ist es, eine für NRW einheitliche Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW zu erstellen, um ein einheitliches Handeln landesweit zu ermöglichen. Voraussichtlich im Spätherbst 2012 wird die entsprechende Handreichung vorliegen. Hierdurch soll die Basis für ein einheitliches Handeln in NRW ermöglicht werden. Um die Komplexität der Thematik zu verdeutlichen ist die vorläufige Gliederung als Anlage 3 der Vorlage beigefügt. Anlage/n: - Handlungsleitfaden - Urteil - Gliederung Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 6/6 Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 2 Anlage 2 Anlage 2 Anlage 2 Anlage 2 Anlage 2 Anlage 3 Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen Aktuelle Gliederung 1. Vorwort _________________________________________________________________ 3 2. Zielgruppenbeschreibung __________________________________________________ 3 3. Rechtlicher Rahmen_______________________________________________________ 5 4. Schema _________________________________________________________________ 7 5. Handlungsleitfaden _______________________________________________________ 7 5.1 Erstkontakt ________________________________________________________________ 7 5.2 Erstbefragung ______________________________________________________________ 7 5.3 Altersfeststellung____________________________________________________________ 7 5.4 Zuständigkeit_______________________________________________________________ 9 5.5 Inobhutnahme (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII) _____________________________________ 9 5.6 Pflicht zur Bestellung eines Vormunds (§ 42 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII) _______________ 10 5.7 Information der Ausländerbehörde über die Anwesenheit_________________________ 11 5.8 Unterbringung und Betreuung (Erstversorgung) ________________________________ 12 5.9 Clearingverfahren im Rahmen der Inobhutnahme _______________________________ 13 5.10 Clearingstelle _____________________________________________________________ 16 5.11 Dauer der Inobhutnahme/Erstversorgung _____________________________________ 21 5.12 Beendigung der Inobhutnahme (§ 42 Abs. 4 SGB VIII) __________________________ 22 5.13 Nach abgeschlossenem Clearingverfahren _____________________________________ 23 5.14 Hilfe für ausländische junge Volljährige ______________________________________ 23 5.15 Kostenerstattung (§ 89 d SGB VIII) __________________________________________ 24 6. Erläuterungen/Dokumente/Anhang/einschlägige Materialien ____________________ 25 6.1 Erläuterungen _____________________________________________________________ 25 6.1.1 Erkennungsdienstliche Maßnahmen _________________________________________________ 6.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 6 Abs. 2 SGB VIII) _______________________________________ 6.1.3 Rechtmäßiger Aufenthalt oder ausländerrechtliche Duldung ______________________________ 6.1.4 Dublin-Verfahren _______________________________________________________________ 6.1.5 Medizinische Altersfestellung _____________________________________________________ 6.1.6 Marker für weitere Unterkapitel ____________________________________________________ 25 25 25 26 27 28 6.2 Recht_____________________________________________________________________ 28 6.3 Dokumente zum Nachschlagen _______________________________________________ 28 6.4 Adressen und Quellen_______________________________________________________ 28