Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104716.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
31.07.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0192/WP16
öffentlich
31.07.2012
FB 45/300, Frau Drews, Herr
Ebbertz
Sachstandsbericht zur Thematik unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge in Aachen
Beratungsfolge:
TOP: - 8 -
Datum
Gremium
Kompetenz
11.09.2012
12.09.2012
27.09.2012
KJA
INT
SGA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der KJA nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der
Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Sachstandbericht - die Kosten werden in der Vorlage 2. Quartalsbericht 2012 im Bereich der Hilfen zur Erziehung
und Eingliederungshilfe formuliert.
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2011
Ansatz 2011
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
€
€
0
0
0
0
Auszahlungen
€
€
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
In den letzten Jahren stieg die Anzahl der Einreisen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ins
Bundesgebiet stark an. Nach Informationen des Bundesfachverbandes UMF e. V. kamen im Jahr
2010 über 4200 minderjährige Flüchtlinge ohne sorgeberechtigte Personen nach Deutschland.
Neben den lokalen Schwerpunkten wie u. a. Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Dortmund sind
auch in Aachen erheblich steigende Fallzahlen zu beobachten.
2. Rechtliche Situation
Seit dem 01.10.2005 ist im § 42 SGB VIII gesetzlich geregelt, dass das jeweilig örtlich zuständige
Jugendamt unbegleitete, ausländische Minderjährige in Obhut nehmen muss.
Bis zum Jahr 2010 war es gängige Praxis, Jugendliche ab 16 Jahren nach erfolgter Inobhutnahme an
eine der zentralen Aufnahmestellen Flüchtlinge in NRW, zuletzt Dortmund, weiter zu leiten.
Nach entsprechend eindeutiger Klarstellung durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen
und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, wurde ab Juni 2010 von dieser Praxis Abstand
genommen. Seit dem werden ausnahmslos alle in Aachen aufgegriffenen unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge nach Inobhutnahme in Einrichtungen der Jugendhilfe vor Ort
untergebracht.
3. Konsequenzen für die Stadt Aachen
3.1 Entwicklung der Fallzahlen
Seit dem sind erhebliche Fallzahlensteigerungen in der Stadt Aachen zu verzeichnen. Hier wird auf
die Vorlage für die KJA-Sitzung am 09.12.2010 sowie auf die Quartalsberichte in 2011 und den ersten
Quartalsbericht 2012 verwiesen. Im Dezember 2010 ging die Fachverwaltung davon aus, dass pro
Jahr 5 bis max. 10 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Aachen verbleiben.
Zurzeit ist FB 45/300 für ca. 70 minderjährige Flüchtlinge in Einrichtungen der Jugendhilfe zuständig.
Auf der Grundlage der hohen Zahl unterzubringender Kinder und Jugendlicher greift die
Fachverwaltung in Absprache mit dem Ausländeramt der Städteregion nicht nur auf
Jugendhilfeeinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes, sondern auch innerhalb der Städteregion zu.
Darüber hinaus ist es gelungen, mit dem Jugendgästehaus dahingehend eine Vereinbarung zu
treffen, dass bei vorhandenen Leerständen seitens der Jugendhilfe u. a. minderjährige Flüchtlinge in
den ersten Tagen Unterkunft finden. Bei einer Unterbringung im Jugendgästehaus wird durch einen
HzE-Leistungspartner ein Ansprechpartner vor Ort für die UMF zur Verfügung gestellt.
Ein Rückgang der Zahlen ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erwarten, die Tendenz ist
momentan weiter steigend. Eine verlässliche Prognose ist nicht möglich, da nicht planbar ist, in
welchem Umfang Minderjährige bei Grenzkontrollen durch die Bundespolizei aufgegriffen werden.
Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Gesichert ist die Erkenntnis, dass nahezu täglich Minderjährige durch die Bundespolizei in
Gewahrsam genommen werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt kommen die in der Regel männlichen Minderjährigen aus Afghanistan und den
dort benachbarten Staaten. Vereinzelt werden in den letzten Wochen auch Jugendliche aus
Nordafrika aufgegriffen.
Der weit größere Teil dieser Kinder und Jugendlichen (ca. 200 jährlich) wird durch die Bundespolizei,
entsprechend des Schengener Abkommens, nach Belgien zurückgeführt, da sie in der Regel von dort
einreisen.
Im vergangenen Jahr wurden durch die Bundespolizei insgesamt 143 junge Menschen in die Obhut
des Jugendamtes gegeben, hiervon waren insgesamt 91 afghanische Flüchtlinge. Vom 01.01.2012
bis 30.06.2012 wurden insgesamt 93 junge Menschen, davon 44 afghanische Flüchtlinge, in die
Obhut des Jugendamtes übergeben.
Nach vorsichtigen Schätzungen der Fachorganisationen ist davon auszugehen, dass langfristig mehr
als 100 minderjährige Flüchtlinge jährlich im Rahmen der Jugendhilfe bis zur Volljährigkeit in Aachen
betreut werden.
3.2 Schaffung von stationären Angeboten unter Einbindung der örtlichen Kooperationspartner
Vor dem Hintergrund dieser erheblich steigenden Anzahl von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen besteht die Notwendigkeit, sich umfassend mit dieser Thematik innerhalb der Sozialen
Dienste im Fachbereich auseinanderzusetzen.
Neben der Schaffung zusätzlicher stationärer Angebote im Rahmen der Jugendhilfe ist es erforderlich,
ein gemeinsames Handeln aller hier beteiligten Institutionen und Organisationen zu gewährleisten.
Nachfolgend aufgeführte Arbeitsgruppen haben sich in Federführung des FB 45 in den vergangenen
Monaten mit der Thematik auseinandergesetzt und Schritte zu einem abgestimmten Handeln im
Umgang mit den minderjährigen Flüchtlingen entwickelt:
Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/6
Beteiligte
Thema
Ergebnis
Zeitliche Umsetzung
FB 45
Ausbau vorhandener
Bereitstellung
Ab 01.06.2012:
Zentrum für soziale
Angebote und
von zunächst 15
6 Plätze Kaspar X
Arbeit Burtscheid
Entwicklung neuer
zusätzlichen
Maria im Tann
stationärer Angebote
stationären
Ab 01.09.2012:
Ev. Jugendhilfe
Angeboten im
6 Plätze durch Zentrum
Brand
betreuten
für soziale Arbeit
Kaspar X
Wohnen
Burtscheid,
Kaspar X-Change
Weitere Plätze
werden ab
Ab 01.10.2012:
September
3 Plätze durch Maria
verhandelt
im Tann
FB 45
Entwicklung eines
Bereitstellung von 8
Verhandlung der
Maria im Tann
stationären Clearings
Plätzen in
entsprechenden
Kaspar X-Change
nach Inobhutnahme von
bestehenden
Leistungsbeschreibung
Ausländerbehörde
unbegleiteten
Gruppen
im Herbst 2012
der Städteregion
minderjährigen
durch Maria im Tann
Cafe Zuflucht
Flüchtlingen in den
und Kaspar X
Bereichen
Change
psychosoziale
Entwicklung
psychischer und
physischer
Gesundheitszustand
Klärung und
Sicherstellung des
ausländerrechtlichen
Status
zur Feststellung des
tatsächlichen
pädagogischen
Hilfebedarfs
Ausgehend hiervon wurde durch FB 45/300 zwischenzeitlich für die Sozialraumteams ein
Handlungsleitfaden entwickelt, der die Verfahrensweisen im Umgang mit den unbegleitenden
minderjährigen Flüchtlingen beschreibt und diese als verbindliche Arbeitsanweisung vorgibt.
Der Handlungsleitfaden ist in der Anlage 1 beigefügt.
Zwischenzeitlich hatte ein gerade volljährig gewordener Flüchtling im Wege der einstweiligen
Anordnung beantragt, dass ihm im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige weiterhin stationäre
Jugendhilfe in einer Jugendhilfeeinrichtung gewährt wird.
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Ausdruck vom: 10.08.2016
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Ausgehend von dem anhängigen Klageverfahren liegt zwischenzeitlich seitens des
Verwaltungsgerichts Aachen ein wegweisender Beschluss vor, der in der Anlage 2 beigefügt ist.
Grundtenor des Beschlusses ist, dass die Jugendhilfe bei erreichter Volljährigkeit des Flüchtlings nicht
mehr verpflichtet ist, ihn im Rahmen stationärer Hilfe zur Erziehung zu betreuen, da die Stadt Aachen
die Sozialhilfe ab diesem Zeitpunkt die Unterkunft in anderer adäquater Weise sicher stellt.
Im Rahmen der Hilfeplanung ist zu prüfen, in wiefern der junge Erwachsene weiterhin der ambulanten
Jugendhilfe bedarf.
4. Entstehende Kosten
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe werden derzeit monatlich rd. 150.000 Euro
verausgabt. Die wirtschaftliche Jugendhilfe stellt nach Feststellung des überörtlichen Trägers und
dessen Kostenanerkenntnis die für die Stadt Aachen entstehenden Kosten (Unterbringungskosten,
Dolmetscherkosten, Bekleidung etc.) gemäß § 89 d SGB VIII diesem in Rechnung.
In diesem Zusammenhang erhöht sich somit das Einnahmesoll im Bereich der entsprechenden
Produktsachkonten.
Hierzu wird auf den 2. Quartalsbericht 2012 verwiesen.
5. Überregionale Entwicklung
Neben den in Aachen initiierten Arbeitsgesprächen hat die Thematik zwischenzeitlich auch
überregional "an Fahrt gewonnen".
Von erheblicher Bedeutung zeigt sich hier das vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes Nordrhein Westfalen initiierte Fachgespräch.
Vertreten sind dort neben dem zuständigen Fachreferat, die maßgeblich mit der Thematik
beschäftigten Kommunen (u. a. Köln, Dortmund, Bielefeld, Aachen), die Landschaftsverbände,
Jugendhilfeträger und Flüchtlingsverbände.
Zentrale Aufgabe des Fachgespräches ist es, eine für NRW einheitliche Handreichung zum Umgang
mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW zu erstellen, um ein einheitliches Handeln
landesweit zu ermöglichen.
Voraussichtlich im Spätherbst 2012 wird die entsprechende Handreichung vorliegen. Hierdurch soll
die Basis für ein einheitliches Handeln in NRW ermöglicht werden.
Um die Komplexität der Thematik zu verdeutlichen ist die vorläufige Gliederung als Anlage 3 der
Vorlage beigefügt.
Anlage/n:
-
Handlungsleitfaden
-
Urteil
-
Gliederung
Vorlage FB 51/0192/WP16 der Stadt Aachen
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Anlage 1
Anlage 1
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 2
Anlage 2
Anlage 2
Anlage 2
Anlage 2
Anlage 2
Anlage 3
Handreichung
zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
in Nordrhein-Westfalen
Aktuelle Gliederung
1. Vorwort _________________________________________________________________ 3
2. Zielgruppenbeschreibung __________________________________________________ 3
3. Rechtlicher Rahmen_______________________________________________________ 5
4. Schema _________________________________________________________________ 7
5. Handlungsleitfaden _______________________________________________________ 7
5.1 Erstkontakt ________________________________________________________________ 7
5.2 Erstbefragung ______________________________________________________________ 7
5.3 Altersfeststellung____________________________________________________________ 7
5.4 Zuständigkeit_______________________________________________________________ 9
5.5 Inobhutnahme (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII) _____________________________________ 9
5.6 Pflicht zur Bestellung eines Vormunds (§ 42 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII) _______________ 10
5.7 Information der Ausländerbehörde über die Anwesenheit_________________________ 11
5.8 Unterbringung und Betreuung (Erstversorgung) ________________________________ 12
5.9 Clearingverfahren im Rahmen der Inobhutnahme _______________________________ 13
5.10 Clearingstelle _____________________________________________________________ 16
5.11 Dauer der Inobhutnahme/Erstversorgung _____________________________________ 21
5.12 Beendigung der Inobhutnahme (§ 42 Abs. 4 SGB VIII) __________________________ 22
5.13 Nach abgeschlossenem Clearingverfahren _____________________________________ 23
5.14 Hilfe für ausländische junge Volljährige ______________________________________ 23
5.15 Kostenerstattung (§ 89 d SGB VIII) __________________________________________ 24
6. Erläuterungen/Dokumente/Anhang/einschlägige Materialien ____________________ 25
6.1 Erläuterungen _____________________________________________________________ 25
6.1.1 Erkennungsdienstliche Maßnahmen _________________________________________________
6.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 6 Abs. 2 SGB VIII) _______________________________________
6.1.3 Rechtmäßiger Aufenthalt oder ausländerrechtliche Duldung ______________________________
6.1.4 Dublin-Verfahren _______________________________________________________________
6.1.5 Medizinische Altersfestellung _____________________________________________________
6.1.6 Marker für weitere Unterkapitel ____________________________________________________
25
25
25
26
27
28
6.2 Recht_____________________________________________________________________ 28
6.3 Dokumente zum Nachschlagen _______________________________________________ 28
6.4 Adressen und Quellen_______________________________________________________ 28