Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104938.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
10.08.12, 12:00
Aktualisiert
14.08.17, 10:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 51/0196/WP16
öffentlich
10.08.2012
FB 45/201, Frau Wagner
Übergangslösungen U 3 Ausbau
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.09.2012
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der KJA beschließt die in der Vorlage genannten Übergangslösungen.
2. Die Übergangslösungen werden bis zum Kitajahr 2015/2016 befristet.
Vorlage FB 51/0196/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 51/0196/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1. Sachstand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U 3 Platz
Mit der Vorlage zur sozialraumbezogenen Bedarfs- und Ausbauplanung (FB51/0120/WP16) wurde
dem KJA am 20.09.2011 der Bedarf zum 01.08.2013 an Kinderbetreuungsplätzen für U 3 Kinder
aufgezeigt.
Dabei wurde eine Zielversorgungsquote von 35 % zu Grunde gelegt.
Zur Erreichung dieser Versorgungsquote bis zum 01.08.2013, sind rechnerisch insgesamt 371 Plätze
einzurichten.
2. Maßnahmen zur Erreichung der Zielversorgungsquote
Die Versorgungsquote von 35 % soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
-
Ausbau Kindertagespflege um 100 Plätze (Übergangslösung)
-
Einrichtung von 5 LENA – Gruppen mit 45 Plätzen (Übergangslösung)
-
Schaffung von 70 zusätzlichen Plätzen in 5 städt. Kindertageseinrichtungen durch Um- und Anbau
Hierdurch werden insgesamt 215 neue U 3 Plätze geschaffen.
Durch bauliche Maßnahmen von freien Trägern, die voraussichtlich bis zum 31.07.2013 fertig gestellt
sind, werden 76 neue U 3 Plätze geschaffen.
Die geplanten städt. Neubaumaßnahmen zur Schaffung von U 3 Plätzen:
-
Passstr. 123
(15 U 3 Plätze)
-
Aachener Str.
(14 U 3 Plätze)
-
Kalverbenden
(20 U 3 Plätze)
-
Reimserstr.
(25 U 3 Plätze)
-
sowie voraussichtlich weitere Maßnahmen der freien Träger und der bekannten
Investorenmodelle z.B. Eintrachtstr. (20 U 3 Plätze) und Krefelder Str. (25 U 3 Plätze) schaffen
zusätzliche neue U 3 Plätze.
Diese Maßnahmen werden allerdings bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 noch nicht
umgesetzt sein.
Dies erfordert bis zur Fertigstellung der Neubaumaßnahmen Übergangslösungen mit einem
rechnerischen Platzkontingent von 80 U 3 Plätzen zu schaffen.
Da der Bedarf nach U 3 Plätzen in Aachen voraussichtlich die 35 % Quote übersteigen wird, sollen die
nachfolgend benannten Übergangslösungen u.a. auch den öffentlichen Jugendhilfeträger in die Lage
versetzen, kurzfristig und flexibel auf höhere Bedarfe reagieren zu können.
3. Übergangslösungen:
Bereits im Wokshop U 3 Ausbau am 06.06.2012 sowie auf der Trägerkonferenz am 25.06.2012 wurde
darauf hingewiesen, dass Übergangslösungen notwendig sind.
Die AG nach §§ 78, 80 SGB VIII Tageseinrichtungen, Tagespflege wird sich mit diesem Thema in
seiner nächsten Sitzung am 03.09.2012 beschäftigen.
Im Workshop zum U 3 Ausbau am 06.06.2012 wurden u.a. folgende Übergangslösungen zur
weiteren Überprüfung benannt (s. Stichwortprotokoll vom 06.06.2012):
Vorlage FB 51/0196/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Aufstellung von Containern / Pavillons
Ausbau der Großtagespflegestellen analog des Models der RWTH
Belegung freier Ü 3 Plätze mit U 3 Kindern
Überbelegung im Rahmen der 10 % Regelung
Überbelegung in Gruppenform I
Überbelegung in Gruppenform II
150 % Belegung von U 3 Gruppen der Gruppenform II in Gruppenräumen ab 120 m²
3.1. Aufstellung von Containern / Pavillons
In den Kindertageseinrichtungen in denen Baumaßnahmen zum 01.08.2013 nicht abgeschlossen
sind, wird geprüft, ob zeitlich befristet Container / Pavillons aufgestellt werden können. Vorstellbar
wäre dies z.B. für die Einrichtungen der AWO Goerdeler Str. und des SKF Robert-Koch-Str. und ggfls.
für andere Einrichtungen. Die Kosten für diese Übergangslösungen werden ermittelt und dem KJA zu
den Haushaltsberatungen 2013 vorgelegt.
3.2. Ausbau von Großtagespflegestellen
Der Ausbau der Großtagespflegestellen analog des Models der RWTH soll gefördert werden. Hier
stellt die RWTH den Tagesmüttern und –vätern kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung.
Dem Vorschlag aus dem Workshop U 3 Ausbau folgend, stellt die Stadt Aachen kostenlos Räume zur
Verfügung oder übernimmt die Mietkosten für zusätzliche Großtagespflegestellen auf Antrag. Dabei
wird eine maximale Miethöhe wie in der Kostenkalkulation für die Einrichtung von LENA Gruppen
akzeptiert. Die Fachverwaltung geht zunächst von einem Bedarf von weiteren 1-2
Großtagespflegestellen aus. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamtetat für den U 3 Ausbau.
3.3. Belegung von U 3 Kindern auf freien Ü 3 Plätzen
Zum 01.08.2012 besteht im Ü3 Bereich eine Versorgungsquote von 95,5 %.
Es kommt immer wieder vor, dass Ü 3 Plätze nicht belegt sind. In diesen Fällen soll eine Belegung mit
einem unter dreijährigem Kind, wenn die Voraussetzungen in der jeweiligen Einrichtung für die U 3
Betreuung erfüllt sind, erfolgen. Der Landschaftsverband stimmt einer solchen Belegung zu, wenn die
räumlichen und personellen Voraussetzungen für eine U 3 Belegung erfüllt sind.
Über den Umfang der auf diese Weise genutzten U 3 Plätze kann zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussage getroffen werden.
3.4. Überbelegungen
3.4.1. im Rahmen der 10 % Regelung
Gem. § 19 (4) KiBiz sind Überbelegungen möglich, wenn die Überschreitung bezogen auf die
Einrichtung nicht über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgeht. Hierbei kommt es zu keinen
zusätzlichen Zahlungen und keinem zusätzlichem Personal.
3.4.2. Überbelegung in Gruppenform I (2 bis 6 Jahre)
Die Gruppenform I sieht herkömmlich eine Belegung von 20 Kindern vor, von denen mindestens 4
bis maximal jedoch 6 Kinder 2 Jahre alt sind.
Vorlage FB 51/0196/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Mit der hier angedachten Überbelegung werden 7 Kinder, die 2 Jahre alt sind – gemeinsam mit 14
Ü 3 Kindern – in einer Gruppe, die dann insgesamt 21 Kinder umfasst, betreut.
Überbelegungen sind gem. § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 KiBiz möglich.
3.4.3. Überbelegung in Gruppenform II (0 bis 3 Jahre)
Hier würde die Gruppenform II mit 11 statt 10 Kindern geführt werden. Dies würde zu 1
zusätzlichen U 3 Platz je Gruppe führen (gesetzliche Regelung s. Punkt 3.5.).
Hinsichtlich aller Überbelegungen müssen Einzelfallprüfungen erfolgen.
3.5. Informationen vom Landschaftsverband zu Überbelegungen
Auf Anfrage teilte der Landschaftsverband mit, dass Überbelegungen, bei gleichzeitiger Beachtung
der vorgegeben räumlichen und personellen Kriterien möglich sind und unterstützt werden.
Eine pauschale Zustimmung kann nicht erteilt werden, das Landesjugendamt prüft jeden Einzelfall.
4. 150 % Belegung von U 3 Plätzen in der Gruppenform II
Mehrere Ruhrgebietsstädte haben gemeinsam eine weitere Übergangslösung entwickelt. In der
Gruppenform II (0 bis 3 Jahre) werden 15 Kinder unter 3 Jahren statt 10 Kinder betreut.
In den neu gebauten oder baulich erweiterten Einrichtungen ist nach den Empfehlungen des
Landesjugendamtes ein Raumprogramm von 120 – 140 m² für die Gruppen der Gruppenform II
entstanden. Dieses Raumprogramm unterscheidet sich in den meisten Einrichtungen deutlich von den
bestehenden Räumlichkeiten für die bereits vorhandenen Gruppen. Nach Abzug der
Funktionsbereiche stehen pro Kind ca. 8 – 10 m² Fläche in den neuen U 3 Gruppen zur Verfügung.
Damit ist dort das Raumprogramm im Vergleich zum „Altbestand“ vieler Einrichtungen komfortabel. Im
Altbestand besteht häufig die Situation, dass 25 Kinder sich in einen Gruppenraum (50-60 m²) teilen
und teilweise sogar ohne Nebenraum auskommen müssen.
In den neu geschaffenen U 3 Räumlichkeiten (Raumprogramm gemäß den Empfehlungen des
Landesjugendamtes) sollen für einen Übergangszeitraum 15 Kinder unter 3 Jahren statt 10 Kinder
betreut werden. Hierzu sind folgende Rahmenbedingungen notwendig:
1. Landesförderung im Rahmen der Betriebskosten gem. KiBiz für eine zusätzliche
0,5 Gruppe U 3 Typ II
2. Personalschlüssel gem. KiBiz (= 3 Fachkräfte pro Gruppe)
Die Fachverwaltung wird prüfen, in wie vielen Kitas eine 150 % Belegung möglich ist.
Der LVR hat diese Form der Belegung zu genehmigen. Im Bedarfsfall soll die Task Force um
Unterstützung gebeten werden.
5. Zeitliche Befristung für die Übergangslösungen:
Die vorgenannten Übergangslösungen werden zunächst befristet auf 4 Jahre bis zum Kitajahr
2015/2016. Über eine Verlängerung der Übergangslösungen entscheidet der KJA.
Vorlage FB 51/0196/WP16 der Stadt Aachen
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