Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105067.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
28.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0200/WP16
öffentlich
28.08.2012
45/200
U 3-Ausbau - Fördermittel des Landes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.09.2012
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die unter Punkt 3 dieser Vorlage aufgeführten
Förderanträge an den Landschaftsverband weiterzuleiten.
2. Sollte sich bei der Bearbeitung der weitergeleiteten Förderanträge wider Erwarten ergeben,
dass ein Träger seinen Antrag zurückziehen muss, wird die Verwaltung die dadurch frei
werdenden Fördermittel für vorliegende, bis dahin nicht berücksichtige Anträge nutzen.
3. Bei der Auswahl der Anträge werden die im Kinder- und Jugendausschuss am 08.05.2012
beschlossenen Prioritäten zur Weiterleitung von Förderanträgen Anwendung finden.
Vorlage FB 51/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/8
finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu benennen, da es sich um durchlaufende Gelder handelt.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 51/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/8
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Kinder- und Jugendausschuss hat sich am 08.05.2012 und 19.06.2012 mit der Beantragung von
Bundes- und Landesmitteln für den U3 Ausbau befasst. (s. Vorlage FB 51/0167/WP16 und FB
51/0184/WP16)
Am 19.06.2012 hat der Kinder- und Jugendausschuss (Vorlage FB 51/0184/WP16) folgenden
Beschluss gefasst:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung soweit zustimmend
zur Kenntnis, dass die Förderanträge mit der Priorität I und II an den Landschaftsverband
unmittelbar weitergeleitet werden.
Die freien Träger müssen bis zum 15.08.2012 zuwendungsreife Anträge auf Fördermittel
stellen, die dem Kinder- und Jugendausschuss zwecks Entscheidung der Weiterleitung an den
Landschaftsverband in der Sitzung am 11.09.2012 vorgelegt werden. Die Reihenfolge richtet
sich nach der Priorität und der verbleibenden Fördersumme.
Über die Weiterleitung der Förderanträge mit der Priorität III soll erst in der Sitzung des
Kinder- und Jugendausschusses am 11.09.2012 entschieden werden.
Hinweis:
Die zuwendungsfähigen Anträge sind in drei Prioritäten eingeteilt:
Priorität I:
Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn keine Baumaßnahmen
durchgeführt werden können
Priorität II:
Einrichtungen, deren Standorte dort sind, wo die Versorgungsquote U3 besonders
niedrig ist
Priorität III:
Einrichtungen, die nicht über KiBiz gefördert werden
Folgende Förderanträge mit der Priorität I und II wurden fristgerecht an den Landschaftsverband für
die Förderung aus den Bundesmitteln weitergeleitet:
Kita
Prio I
Prio II
Robert Koch
Pastor-Franzen
Gangolfsweg
Schwinningstr
Passstr. 10
Hof
Reumontstr 7
Apolloniaweg
Wiesental
Aachener Str
Kalverbenden
Am Weberhof
Zwischensumme der
noch verfügbaren Mittel
Vorlage FB 51/0200/WP16 der Stadt Aachen
Bundesmittel
1.218.065 €
224.000 €
129.600 €
-
-
Landesmittel
1.278.635 €
-
40.800 €
-
85.000 €
238.000 €
340.000 €
216.000 €
64.800 €
108.000 €
64.800 €
104.500 €
288.000 €
18.365 €
574.835 €
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/8
Über das Kontingent aus den Bundesmitteln in Höhe von 18.365 € kann aus Gründen der
Ausschlussfrist nicht mehr verfügt werden.
Die Fördermittel aus den Landesmitteln in Höhe von 574.835 € stehen noch zur Verfügung.
Zusätzlich wurden die ungebundenen Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011 aus dem
Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen, die Anfang des Jahres durch die Stadt
zurückgezahlt wurden, wieder zur Verfügung gestellt.
Dieser Betrag beläuft sich auf 9.941 €.
Es stehen daher Landesmittel von insgesamt 584.776 € für die Weiterleitung weiterer Anträge zur
Verfügung.
2. Vorliegende Förderanträge
Durch Beschluss vom 19.06.2011 wurde festgelegt, dass bis zum 15.08.2012 weitere
zuwendungsreife Anträge auf Fördermittel gestellt werden können.
Bis zum 15.08.2012 wurden insgesamt sieben Anträge vorgelegt (5 Anträge freier Träger, 2 Anträge
für Maßnahmen in städtischer Trägerschaft). Davon ist ein Antrag nicht zuwendungsreif.
2.1 Nicht zuwendungsfähige Förderanträge
Kronenberg 50
Die katholische Kirchengemeinde St. Jakob hat für ihre Tageseinrichtung für Kinder Kronenberg 50
einen Förderantrag gestellt. Der Träger plant die Schaffung von 16 neuen U3 Plätzen durch die
Umwandlung von zwei bestehenden Gruppen für Kinder ab drei Jahren in U3 Gruppen.
Hintergrund ist, dass mit dem bestehenden Raumprogramm die Betriebserlaubnis für vier Gruppen
stark gefährdet ist. Auch signalisiert der Träger eine große Nachfrage nach U3 Plätzen.
Um die Baumaßnahme finanzieren zu können, beantragt der Träger jedoch neben der Förderung aus
Landesmittel zusätzliche kommunale Mittel in Höhe von ca. 550.000 €. Entsprechende Finanzmittel
stehen im Haushalt nicht zur Verfügung.
Die Finanzierung des Neubaues ist damit nicht sichergestellt, so dass der Antrag als nicht
zuwendungsfähig beurteilt wird.
Im Hinblick auf die sozialräumliche Bedarfsplanung und den weiteren U3 Ausbau, sind die Plätze in
dieser Kindertagesstätte in Zusammenhang mit der geplanten Neubaumaßnahme an der GGS
Kronenberg zu sehen, die im nächsten Jahr angedacht wird. Die Gefährdung der Betriebserlaubnis
macht ein Handeln erforderlich.
Durch die direkte räumliche Nähe der beiden zuvor genannten Maßnahmen erscheint es jedoch
sinnvoll diese gemeinsam in den Blick zu nehmen. Welche Möglichkeiten sich daraus ergeben
könnten, ist in Abstimmung mit dem Träger und dem Landschaftsverband zu prüfen. Die Verwaltung
wird dem Kinder- und Jugendausschuss über das Ergebnis berichten.
Vorlage FB 51/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/8
2.2 Zuwendungsfähige Förderanträge
Folgende zuwendungsfähigen Anträge liegen vor:
Nr
Sozial-
Name der Kita
Träger
Anzahl der
raum
Fördersumme
U 3 Plätze
1
5
Turpinstr. 2
KKG St. Gregor von Burtscheid
16
272.000 €
2
6
Forster Linde 5
pro futura
16
272.000 €
3
2
Süsterfeldstr.
SKF
10
17.000 €
4
2
Bergstr. 16-18
Stadt Aachen
10
170.000 €
5
3
Düppelstr. 5
Stadt Aachen
6
102.000 €
5
8.500 €
gesamt
841.500 €
Elterninitiative „Wald- und
6
4
Waldkindergarten
Naturkindergarten Wühlmäuse
e.V.“
2.2.1 Turpinstraße 2
Der Träger hat bereits am 20.07.2010 einen Antrag auf Fördermittel gestellt. Der Antrag wurde geprüft
und in zuwendungsfähiger Form am 27.10.2010 an den Landschaftsverband weitergeleitet. Bisher
konnte er wegen fehlender Landesmittel nicht genehmigt werden. Auf Anfrage teilte der
Landschaftsverband mit, dass dieser Antrag derzeit nur im Rahmen des U 3 – Ausbau
Sonderprogramms 2012/2013 berücksichtigt werden kann. Mit Schreiben vom 29.06.2012 teilte der
Träger mit, dass sein Antrag vom 20.07.2010 mit in das U 3 Ausbauprogramm aufgenommen werden
soll.
2.2.2 Forster Linde 5
Der gemeinnützige Träger pro futura hat für seine Tageseinrichtung für Kinder Forster Linde einen
Förderantrag eingereicht. Der Träger möchte durch Anbaumaßnahmen zwei zusätzliche U3 Gruppen
mit insgesamt 16 neuen U3 Plätzen schaffen. Die Kindertagesstätte liegt in Aachen Forst. Für diesen
Sozialraum ergibt sich lt. Sozialraumanalyse ein hoher Bedarf an U3 Plätzen.
Die Investitionskosten werden durch den Träger der Kindertagesstätte getragen.
In seinem Schreiben vom 09.08.2012 beantragt der Träger zusätzlich zu den Fördermitteln, die
Übernahme des Trägeranteils für die Dauer der Zweckbindung der Investitionsmittel (20 Jahre) durch
die Stadt.
Über den Antrag auf (teilweise) Übernahme des Trägeranteils von neuen U3 Gruppen wird in einer
gesonderten Vorlage voraussichtlich im Kinder- und Jugendausschuss am 11.09.2012 beraten
werden.
Vorlage FB 51/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 5/8
Die Entscheidung über die Weiterleitung der Fördermittel wird dieser erforderlichen Entscheidung über
den Trägeranteil nicht vorgreifen. Bei einer Weiterleitung werden die Fördermittel lediglich „reserviert“,
bis eine entsprechende Entscheidung getroffen wurde. Erst dann kann bestätigt werden, dass die
Finanzierung vollständig sichergestellt ist.
2.2.3 Süsterfeldstraße 99
Der Sozialdienst katholischer Frauen plant für die Tageseinrichtung für Kinder Süsterfeldstr. 99 eine
dritte Gruppe mit 10 Kindern unter 3 Jahren. Er beantragt Fördermittel für die Ausstattung der Gruppe
in Höhe der tatsächlichen Kosten von 35.000 €. Die maximale Förderung mit Landesmittel beträgt für
die Ausstattung pro U 3 Platz 1.700 €, so dass eine maximale Förderung von 17.000 € möglich ist. In
Abstimmung mit Fr. Braun-Kurzmann wird diese Fördersumme neue Grundlage des Antrags sein.
Neben der Förderung zum U3 Ausbau beantragt der Träger ebenfalls die Übernahme des
Trägeranteils für die zusätzliche U3 Gruppe durch die Stadt.
Die Übernahme des beantragten Trägeranteils wird ebenfalls in der unter 2.2.2 angekündigten
Vorlage behandelt.
2.2.4 Waldkindergarten
In gleicher Sitzung wird der Kinder- und Jugendausschuss am 11.09.2012 über die Einrichtung eines
Waldkindergartens beraten. Sollte beschlossen werden, dass in Aachen im Kindergartenjahr
2013/2014 ein Waldkindergarten eingerichtet wird, könnte ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden.
Der Träger beabsichtigt den Waldkindergarten in der Gruppenform Ib zu betreiben, so dass hier fünf
neue U3 Plätze geschaffen werden. Für die Ausstattung ist hier eine Förderung in Höhe von
insgesamt 8.500 €
(1.700 €/ Platz) möglich.
2.2.5 Bergstraße 2
Hier handelt es sich um eine städtische Tageseinrichtungen für Kinder, die bereits im
Sonderprogramm 2011/2012 mit Landesmittel berücksichtigt worden ist.
Die Baumaßnahme wurde im Kinder- und Jugendausschuss am 19.06.2012 (Vorlage FB
51/0186/WP16) beschlossen. Da mit der Baumaßnahme statt einer U3 Gruppe zwei zusätzliche U3
Gruppen geschaffen werden, wurde die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob eine weitere
Förderung über Landesmittel möglich ist.
Das geplante Raumkonzept lässt noch weitere U 3 Plätze zu, so dass eine Förderung von 10
weiteren U 3 Plätzen möglich ist.
Vorlage FB 51/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 6/8
2.2.6 Düppelstraße 5
Für die Kindertagesstätte Düppelstr. in städtischer Trägerschaft wurden Fördermittel aus dem
Sonderprogramm 2011/2012 beantragt.
Die Baumaßnahme wurde im Kinder- und Jugendausschuss am 19.06.2012 (Vorlage FB
51/0186/WP16) beschlossen. Da mit der Baumaßnahme statt einer U3 Gruppe zwei zusätzliche U3
Gruppen geschaffen werden, wurde die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob eine weitere
Förderung über Landesmittel möglich ist.
Das geplante Raumkonzept lässt auch hier noch weitere U 3 Plätze zu, so dass eine Förderung von 6
zusätzlichen U 3 Plätzen möglich ist.
3. Weiterleitung der Förderanträge
Aus den verfügbaren Landesmitteln in Höhe von 584.776 € sollen die in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführten Anträge weitergeleitet werden.
Bei der Priorisierung der Anträge wurden zunächst die vorliegenden Anträge freier Träger
berücksichtigt.
SozialNr. raum Name der Kita
Anzahl
U3
Plätze
Träger
Fördersumme
1
5 Turpinstraße 2
KKG St. Gregor
von Burtscheid
16
272.000,00 €
2
6 Forster Linde 5
pro futura
16
272.000,00 €
3
2 Süsterfeldstraße 99
10
17.000,00 €
4
4 Waldkindergarten
skf
Elterninitiative „Waldund
Naturkindergarten
Wühlmäuse e.V.“
5
8.500,00 €
569.500,00 €
gesamt
Nach Berücksichtigung der zuvor aufgeführten Anträge verbleiben Landesmittel in Höhe von 15.276 €.
Förderungen für die weiteren U3 Plätze in den städtischen Kindertagesstätten Bergstraße 2 und
Düppelstraße 5 konnten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördersumme nicht mehr
berücksichtigt werden.
4. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, die unter Punkt 3 aufgelisteten Anträge an den LVR weiterzuleiten.
Die vorliegenden Anträge der beiden privatgewerblichen Einrichtungen Villa Luna und Vincerola mit
der Priorität III, über die im Kinder- und Jugendausschuss bereits am 19.06.2012 (Vorage FB
Vorlage FB 51/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 7/8
51/0184/WP16) beraten wurde, konnten bei den zur Verfügung stehenden Fördermitteln keine
Berücksichtigung mehr finden.
Sollte sich im Anschluss bei der Bearbeitung der weitergeleiteten Förderanträge wider Erwarten
ergeben, dass ein Träger seinen Antrag zurückziehen muss, wird die Verwaltung die dadurch frei
werdenden Fördermittel für vorliegende, bis dahin nicht berücksichtige Anträge (z.B. Bergstraße,
Düppelstraße, Villa Luna, Vincerola) nutzen.
Bei der Auswahl der Anträge werden die im Kinder- und Jugendausschuss am 08.05.2012
beschlossenen Prioritäten zur Weiterleitung von Förderanträgen Anwendung finden.
Anlage/n:
-
Anschreiben des gemeinnützigen Trägers: pro futura
-
Anschreiben der KKG St. Jakob
-
Anschreiben des SKF
-
Absichtserklärung Elterninitiative „Wald- und Naturkindergarten Wühlmäuse e.V.“
Vorlage FB 51/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 8/8