Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104821.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
16.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0723/WP16
öffentlich
16.08.2012
FB 61/80
Heckstraße Verbesserung der Verkehrssicherheit in Höhe der
Mittelinsel Apolloniaweg
Eingabe zahlreicher Anwohner vom 19.04.2012
Beratungsfolge:
TOP:__6
Datum
Gremium
Kompetenz
06.09.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt sie mit der Planung und Kostenermittlung eines Fußgängerüberweges über die
Heckstraße in Höhe der Mittelinsel auf Höhe Apolloniaweg.
Vorlage FB 61/0723/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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Erläuterungen:
In den Wintermonaten 2011/2012 hat eine Anwohnerin des Oberdorfs Eilendorf eine umfangreiche
Unterschriftenliste gesammelt, um in Höhe der Querungshilfe Heckstraße/Kirche St. Apollonia Tempo
30 und die Einrichtung einer Druckknopfampel zu erreichen. Dieser Antrag wurde am 19.04.2012 bei
der Verwaltung mit insgesamt 244 Unterschriften eingereicht.
Mit Antrag vom 10.02.2012 hat auch die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Eilendorf einen
inhaltsgleichen Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und die Überprüfung der
Verkehrssicherheit im benachbarten Straßenraum gestellt. Die im Antrag für die BV-Sitzung am
05.03.2012 erbetene Verwaltungsvorlage konnte wegen der notwendigen Voruntersuchungen
(Zählungen, Unfallauswertungen u.ä.) nicht fristgerecht erstellt werden und wurde anschließend
zusammen mit dem inhaltsgleichen Antrag der Anwohner weiter bearbeitet.
Die verwaltungsseitigen Prüfungen, Zählungen und Abstimmungen ergaben, dass ein
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an dieser Stelle möglich ist, für eine Drucktastenampel die
Verkehrsmengen und für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wegen der Klassifizierung als
Landesstraße die Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen. Dem Bezirksamt Eilendorf wurde dieser
Zwischenstand per E-mail vom 15.06.2012 mitgeteilt mit der Bitte, die Bezirksvertretung darüber zu
informieren und eine Verwaltungsvorlage nach Fertigung eines Lageplanes in Aussicht zu stellen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in ihrer Sitzung am 26.06.2012 den Tagesordnungspunkt
„Fußgängerüberweg Heckstraße in Höhe der Kirche St.Apollonia“ spontan auf die Tagesordnung
genommen, und ohne für eine sachgerechte Beratung notwendige Verwaltungsvorlage die Thematik
inhaltlich diskutiert. Als Ergebnis wurden die ursprünglichen Forderungen nach Tempo 30, einer
Druckknopfampel, eines dauerhaften Geschwindigkeits-Messgerätes sowie einer Überprüfung der
Verkehrsleitplanung für die Heckstraße erneut beschlossen.
Da dieser Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 26.06.2012 das Meinungsbild der
Bezirksvertretung wiedergibt, ist eine nochmalige förmliche Behandlung des Tagesordnungspunktes
in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.
Die Angelegenheit ist nunmehr weiter vom Mobilitätsausschuss zu behandeln, da diesem die
Beschlusskompetenz für die Landesstraße wegen der überörtlichen Verkehrsbedeutung zukommt.
1. Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Höhe der Mittelinsel Heckstraße:
Die am 24.04.2012 durchgeführte Verkehrserhebung ergab lediglich in der Morgenstunde
zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr mit 206 in Richtung Von-Coels-Straße fahrenden
Kraftfahrzeugen das Erreichen der unteren Grenze der Verkehrsbelastung mit mindestens 200
Kfz. In den übrigen Tageszeiten lagen die Mittelwerte zwischen 100 und 150 Kfz pro
Fahrtrichtung. Die Fußgängermengen lagen zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr mit 58 ebenfalls
knapp über der Mindestmenge von 50 Fußgängern pro Stunde, so dass ein Fußgängerüberweg
nach den entsprechenden Richtlinien an dieser Stelle möglich wäre. Dabei bleibt die vorhandene
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Ausdruck vom: 16.10.2012
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Mittelinsel bei der Berechnung der Verkehrsbelastungsgrenze unberücksichtigt. Da diese
Querungsstelle von den Fußgängern als zentrales Verbindungsglied zwischen Oberdorf und
Marktbereich/Grundschule genutzt wird, nimmt die Verwaltung diesen Wunsch der Antragsteller
auf und schlägt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges mit entsprechender Beleuchtung und
Beschilderung dort vor. Die Kosten für die entsprechende Herrichtung liegen bei ca. 10.000,00
Euro. Da die jährlichen Haushaltsansätze nicht ausreichen, um alle im Jahr beschlossen
Fußgängerüberwege zeitnah umsetzen zu können, werden die beschlossenen Stellen für
Fußgängerüberwege in eine Prioritätenliste aufgenommen und sukzessive, je nach verfügbaren
Haushaltsmitteln, realisiert. In der Warteliste stehen derzeit 12 bereits seit längerem beschlossene
Querungsstellen, die zunächst noch umgesetzt werden müssen.
2. Fußgänger-Drucktastenampel:
Wie bereits oben dargelegt, überschreiten die ermittelten Verkehrsmengen an der beantragten
Stelle gerade die Untergrenze für Fußgängerüberwege (200 Kfz und 50 Fußgänger). Die
Anforderungskriterien für signalisierte Querungshilfen liegen mit über 600 Kfz bzw. über 150
querenden Fußgängern deutlich über diesen tatsächlichen Querungsmengen, so dass die
Einrichtung einer Fußgänger-Drucktastenampel an dieser Stelle nicht zu realisieren ist. Auch die
Unfallsituation rechtfertigt keine abweichende Beurteilung in dieser Frage.
3. Einrichtung eines Streckengebots „30“ in Höhe der Mittelinsel bzw. in der unteren
Heckstraße:
Dieser Wunsch der Anwohner sowie der Bezirksvertretung müsste als Tempo-30-Zone oder
mittels Streckengebots „30“ realisiert werden. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist
verkehrsrechtlich nicht zulässig, da diese Verkehrsberuhigungsmaßnahme im Bereich von
klassifizierten Straßen unzulässig ist. Die Heckstraße ist als Landesstraße (L 235) eingestuft und
dient damit als Verkehrsverbindung im überregionalen Straßennetz. grundsätzlich.
Auch für die Anordnung eines Streckengebots „30“ in Höhe der Querungsstelle gelten gesetzlich
vorgegebene Voraussetzungen. So ist eine besondere Unfalllage oder Gefahrensituation aus der
baulichen Gestaltung des Straßenverlaufs heraus notwendig, um weitere Beschränkungen
vorzunehmen zu können. Die Auswertung der Verkehrsunfälle der letzten vier Jahre durch die
Polizei hat ergeben, dass die Unfallsituation in Höhe der Mittelinsel unauffällig ist. Die beiden
einzigen Verkehrsunfälle auf der Heckstraße mit Personenschaden in vier Jahren hat die Polizei
an der Einmündung Schubertstraße sowie an der Einmündung in die Von-Coels-Straße
aufgenommen. In Höhe der Mittelinsel Apolloniaweg sind lediglich glatteisbezogene
Beschädigungen der auf der Mittelinsel stehenden Verkehrszeichen registriert worden, die
witterungsbedingt und geschwindigkeitsunabhängig waren. Ansonsten ist der angesprochene
Querungsbereich unfalltechnisch völlig unauffällig. Somit liegen die Voraussetzungen aus der
StVO für die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf unter 50 km/h nicht vor.
4. Geschwindigkeits-Überwachungsanlage:
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Die Installation von Geschwindigkeits-Überwachungsanlagen erfordert einen entsprechenden
Beschluss der Unfallkommission für die Stadt Aachen und kommt nur in Betracht, wenn es sich
um eine Unfallhäufungsstelle handelt, an der sich wiederholt Verkehrsunfälle ereignet haben, die
auf unangemessene Fahrgeschwindigkeit zurückzuführen waren. Eine Unfallhäufung liegt an der
Mittelinsel Heckstraße nicht vor.
Von den vorgeschlagenen Veränderungsvarianten verbleibt somit lediglich der Fußgängerüberweg,
dessen weitere Planung die Verwaltung hiermit zum Beschluss vorschlägt. Nach Fertigstellung der
Planung und Kalkulation der Kosten könnte ein entsprechender Baubeschluss gefasst werden. Bei
Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel und nach Realisierung der bereits früher
beschlossenen, aber noch nicht umgesetzten Fußgängerüberwege, könnte dann die Umsetzung
erfolgen. Bis dahin tragen die bauliche Mittelinsel an dieser Stelle sowie der morgens eingesetzte
Verkehrshelfer zur Sicherheit der querenden Schulkinder und sonstigen Fußgänger entscheidend bei.
Anlage/n:
-
Beschluss der Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf vom 26.06.2012
-
Bürgerantrag vom 19.04.2012
-
Antrag der Bezirksfraktion Bündnis90/ Die Grünen vom 10.02.2012
Vorlage FB 61/0723/WP16 der Stadt Aachen
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