Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104845.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
15.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Gebäudemanagement
Immobilienmanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0202/WP16
öffentlich
15.08.2012
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen
/Verpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2012
Herrichtung der Häuser Hansmannstr. 30 und 32 als
Übergangsheim für Flüchtlinge
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.09.2012
12.09.2012
27.09.2012
02.10.2012
23.10.2012
24.10.2012
WLA
INT
SGA
FA
B2
Rat
Anhörung/Empfehlung
Kenntnisnahme
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu
beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu
übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.
2. Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau
sowie zur Herrichtung der Häuser Hansmannstr. 30 und 32 für die Unterbringung von
Flüchtlingen zur Kenntnis.
3. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E
26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.
4. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser
Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die
Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.
5. Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in
Vorlage FB 50/0202/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.12.2012
Seite: 1/5
das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen
herrichten zu lassen.
6. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr.
99/Neubau zur Kenntnis und beschließt, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das
Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen
herrichten zu lassen.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2013 ff.
2012
Gesamtbedarf
(alt)
2013 ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
50.000 €
*530.000 €
490.000 €
530.000 €
540.000 €
Ergebnis
0
-50.000 €
-530.000 €
-490.000 €
-530.000 €
-540.000 €
+ Verbesserung /
-
-50.000 €
+40.000 €
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2013 ff.
2012
2013 ff.
Folgekos-
Folgekosten
ten (alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
30.344 €
30.344 €
182.061 €
182.061 €
1.577.862€
3.459.159€
800 €
800 €
2.400 €
30.000 €
20.800 €
560.800 €
-31.144 €
-31.144 €
-184.461 €
-212.061 €
0€
-4.019.959 €
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0€
-27.600 €
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 50/0202/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.12.2012
Seite: 2/5
* In der Finanzplanung war die Maßnahme für das Jahr 2015 berücksichtigt. Die ursprüngliche
Kostenschätzung belief sich auf 530.000 €. Wegen der Dringlichkeit wird die Herrichtung nun
vorgezogen.
Für das HHJ 2012 ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 150.000 € bereit zu
stellen. Diese kann durch eine zeitliche Verschiebung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der 4.
Gesamtschule gedeckt werden.
Die Verpflichtungsermächtigung wird im HHJ 2013 kassenwirksam werden. Die Kassenwirksamkeit ist
aufgrund der Verschiebung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der 4. Gesamtschule ebenfalls
gedeckt.
Die entsprechenden Mittel sind bei den o.a. finanziellen Auswirkungen berücksichtigt.
Vorlage FB 50/0202/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.12.2012
Seite: 3/5
Erläuterungen:
Die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge ist in den letzten Jahren stetig gestiegen: In der Zeit vom
Dez. 2009 bis Dez. 2010 um fast 50 % (von 126 auf 175 Personen), im Jahr 2011 um weitere 20 %
(von 175 auf 206 Personen) und in der ersten Jahreshälfte um wiederum 15 % (von 206 auf 239
Personen). Zum 31.07.2012 sind 250 Menschen in den sechs Übergangsheimen für Flüchtlinge und
Aussiedler untergebracht. Die Kapazitäten dort und in den zehn zusätzlich angemieteten Wohnungen
in den Häusern Süsterfeldstr. 69 und 71 sind völlig erschöpft. Notwendige Verlegungen können
mangels Platzangebot nicht vorgenommen werden. Ohne eine Erweiterung der Kapazitäten wäre
zukünftig eine Hotelunterbringung nicht zu vermeiden.
Die Hotelunterbringung ist mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Je nach Auslastung der
Hotels ist sie schwierig zu bewerkstelligen. Zudem kommen nicht alle Personenkreise für eine
Hotelunterbringung in Frage, insbesondere kinderreiche Familien sind in Hotels nicht adäquat
unterzubringen.
Nach telefonischer Auskunft der für die Verteilung der Asylbegehrenden zuständigen Mitarbeiterin der
Bezirksregierung Arnsberg sind beide Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW in Hemer und
Schöppingen nach wie vor überbelegt. Die erforderlichen Aufnahmen können nur durch eine schnelle
Verteilung auf die Kommunen sichergestellt werden. Erfahrungsgemäß steigt die Anzahl der
aufzunehmenden Flüchtlinge am deutlichsten im Frühherbst.
Zudem ist absehbar, dass allein im ersten Quartal 2013 mindestens 20 unbegleitet eingereiste
minderjährige Flüchtlinge, die für die Dauer ihrer Minderjährigkeit durch den FB 45 untergebracht
werden, aufgrund der Vollendung des 18. Lebensjahres in den städtischen Übergangsheimen
aufzunehmen sind. Auch für diesen Personenkreis stehen noch keine Räumlichkeiten zur Verfügung.
Hinzu kommt, dass es immer schwieriger wird, für die auszugsberechtigten Flüchtlinge Wohnraum auf
dem Aachener Wohnungsmarkt zu finden, so dass die Personen zumindest teilweise länger im
Übergangsheim wohnen, als nach dem Asylverfahrensgesetz bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz
vorgesehen.
Es besteht folglich die Notwendigkeit, sowohl kurzfristig Wohnraum bereit zu stellen als auch
mittelfristig zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Der FB 50 hat unter Einbeziehung von FB 23, E 26
und FB 64 alle in Betracht kommenden Maßnahmen geprüft. Im Ergebnis kann auf zwei städtische
Gebäude zurück gegriffen werden.
Als Interimslösung ist geplant, die erste Etage des ehemaligen Übergangsheimes Süsterfeldstr. 99/
Neubau wieder herzurichten. Dieses Gebäude befindet sich hinter dem ehemaligen Kloster in zweiter
Reihe. Die über dem Familienzentrum Schatzinsel liegenden Räumlichkeiten wurden bis Anfang 2009
zur Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern genutzt. Das Gebäude verfügt über zwei
Eingänge. Der Zugang zur oberen Etage wird wie in der Vergangenheit mit der Leitung des
Familienzentrums abgesprochen.
Vorlage FB 50/0202/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.12.2012
Seite: 4/5
Die für die Herrichtung benötigten Mittel in Höhe von ca. 10.000,00 € stehen im Haushalt 2012 zur
Verfügung. Auf den vorhandenen 375 m² können in 16 Räumen zuzüglich Gemeinschaftsküche und
sanitärer Anlagen ca. 25 bis 30 Menschen untergebracht werden.
Als mittelfristige Maßnahme ist beabsichtigt, die städtischen Häuser Hansmannstr. 30 – 32 bereits
2013 herzurichten und zukünftig als Übergangsheim für Flüchtlinge zu nutzen. In der Finanzplanung
war die Maßnahme für das Jahr 2015 berücksichtigt. Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich
auf 530.000 €. Wegen der Dringlichkeit wird die Herrichtung nun vorgezogen.
Aufgrund von Verzögerungen wird der Ansatz für den Bau der Sporthalle der 4. Gesamtschule für das
Haushaltsjahr 2013 i.H.v. 1,3 Mio. Euro auf das Jahr 2015 verschoben. Hiervon werden im
Haushaltsjahr 2013 490.000 € für die Maßnahme Hansmannstr. 30 – 32 eingeplant.
Die Häuser Hansmannstr. 30 – 32 wurden bislang von der gewoge verwaltet. Bis auf eine
Wohneinheit sind beide Häuser bereits entmietet. Beide Häuser verfügen über eine Wohnfläche von
ca. 650 m². Dort könnten ca. 45 Menschen untergebracht werden. Für die Herrichtung werden Mittel in
Höhe von insgesamt 540.000 € benötigt.
Während sich das Gebäude Süsterfeldstr. 99/Neubau bereits im Sondervermögen des E 26 befindet,
bedarf es bezüglich er Häuser Hansmannstr. 30 und 32 einer entsprechenden Übertragung. Um noch
im Jahr 2012 mit der Planung beginnen zu können, wird diese zum 01.01.2012 erfolgen. Die
Fertigstellung soll planmäßig im Jahr 2013 erfolgen.
Anlage/n:
Vorlage FB 50/0202/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.12.2012
Seite: 5/5