Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104965.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
08.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauaufsicht
Dezernat III
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0129/WP16
öffentlich
FB 11/3.2
08.08.2012
Frau Krüger
Einrichtung einer Stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben der
Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Universitätsklinikum Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.09.2012
PVA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen im Rahmen Veränderungsnachweises zum Stellenplanentwurf 2013 die zunächst
auf 1 Jahr befristete Einrichtung einer Stelle im FB 63 zur Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren
Bauaufsichtsbehörde für das Klinikum Aachen. Über die endgültige Stelleneinrichtung wird nach
Ablauf des Jahres unter Berücksichtigung der dann gewonnenen Erkenntnisse zu Auftragsvolumina
entschieden.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Auswirkungen
Ansatz 2013
fortgeschriebener
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Ansatz 2014
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
103.200 €
0€
0€
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ertrag
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Ansatz 2013
Ansatz 2014 ff
-103.200 €
€
keine ausreichende Deckung
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen
A 12-Stelle.
Gemäß KGSt-Materialien 2011/2012 sind hierfür inkl. Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten
jährlich 103.180 € anzusetzen.
Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen durch Baugenehmigungsgebühren gegenüber, deren
Höhe derzeit aber noch nicht abschätzbar ist.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Das Uniklinikum Aachen (UKA) war durch Rechtsverordnung (§ 2 Abs. 6 UKVO) verpflichtet, sich bis
Ende
2012
für
die
Planung
und
Durchführung
seiner
Bauvorhaben
des
bau-
und
Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) zu bedienen, womit gleichzeitig die
Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsicht auf den Bau- und Liegenschaftsbetrieb
verbunden war. Diese Kompetenzübertragung endet mit Ablauf des Jahres 2012, so dass die
Bauaufsicht Aachen kraft Gesetzes auch für das Uniklinikum verantwortlich ist.
Das UKA hat die weitere Zusammenarbeit mit dem BLB beendet und somit ist die Stadt Aachen nach
§ 60 Abs. 3 i.V.m. § 62 BauO NRW als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Genehmigung
von Bauvorhaben. Da dies eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung ist, kann sich die Stadt
dieser Aufgabe nicht entziehen.
Zu den hiermit verbundenen quantitativen wie qualitativen Anforderungen an die Untere
Bauaufsichtsbehörde führt FB 63 in der Antragsbegründung aus:
„Das Universitätsklinikum ist eines der größten Krankenhausgebäude Europas und zweifellos das
technisch komplexeste Gebäude in Deutschland. Neben den Krankenhauseinrichtungen sind
Einrichtungen für die Lehre, also Versammlungsstätten, Hörsäle etc. und für die Forschung Labors,
Genlabors, Tierversuchsanlagen etc. vorhanden. Nach einer Internetrecherche sind im Jahre 2008
über 5000 Personen in 33 Kliniken und 25 Instituten beschäftigt und 45.000 Patienten stationär und
225.000 Patienten ambulant behandelt worden. Das Großkrankenhaus umfasst 1600 betten und 52
Operationssäle. Über jedem Bettengeschoss befindet sich ein für Publikum nicht erkennbares
Technikgeschoss. Technische Sachbearbeiter werden einen längeren Zeitraum benötigen, um die
technischen Systeme kennen zu lernen. Die beiden Brände, die sich vor einigen Jahren ereignet
haben, waren jeweils die größten Versicherungsschäden des Jahres in Deutschland.“
Um diese komplexe Aufgabenstellung übernehmen zu können, hat die Stadt Aachen, vertreten durch
die
Beigeordnete
Frau
Gisela
Nacken,
am
06.06.2012
die
in
der
Anlage
beigefügte
Kooperationsvereinbarung mit dem UKA abgeschlossen. Hierin verpflichtet sich die Stadt Aachen,
Bauanträge zeitnah zu bearbeiten.
Mit dem vorhandenen Personal kann dieser zusätzliche Arbeitsaufwand nicht bewältigt werden.
Aufgrund der hochkomplexen Aufgabenstellung ist es auch angezeigt, eine zentrale Zuständigkeit bei
FB 63 für alle Anträge des UKA zu definieren. Nach Einschätzung des FB 63 wird der dauerhaft
erforderliche Personalbedarf nicht unter 1 Vollzeitstelle liegen. Da seitens des BLB und des UKA
jedoch bislang belastbare Angaben zu Personalbedarf und dem erwarteten Bauvolumen noch nicht
vorliegen,
kann eine abschließende Beurteilung erst erfolgen, wenn Erfahrungswerte vorliegen.
Bekannt ist jedoch, dass seitens des UKA bereits Maßnahmen mit erheblichem Bauvolumen
angekündigt sind. Zudem führt gerade im ersten Jahr der Aufgabenübernahme auch der erhebliche
Aufwand für die Einarbeitung in die hochkomplexe Materie sowie für die vor Erteilung der ersten
Genehmigung zu leistende Bestandsaufnahme zu Mehrbelastung. Insofern kann sich FB 11 dem
geschätzten Personalbedarf von 1 Vollzeitstelle auf jeden Fall anschließen.
Angesichts der Dringlichkeit der Aufgabenübernahme schlägt die Verwaltung daher vor, zunächst für
1 Jahr befristet eine Vollzeitstelle einzurichten. Im Laufe des Jahres ist dann auf der Basis der
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 3/4
gewonnenen Erkenntnisse eine qualifizierte Personalbedarfsprüfung vorzunehmen, um über eine
dauerhafte Stelleneinrichtung entscheiden zu können.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Stelle mit internem Personal besetzt wird, da hierfür nur
erfahrene Mitarbeiter in Betracht kommen. Die dann frei werdende Funktion soll extern
ausgeschrieben werden.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 - Vorbereitung der Entwürfe
von Stellenplänen – zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 4/4