Daten
Kommune
Aachen
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104833.pdf
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538 kB
Erstellt
17.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.03.17, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Umwelt
FB 23/0314/WP16
öffentlich
17.08.2012
FB23/01
Wohnen in Aachen
Bilanz zur "Aachen-Strategie-Wohnen"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.09.2012
04.10.2012
WLA
PLA
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs – und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt,
die Verwaltung soll ein Konzept für ein kommunales Wohnungsförderungsprogramm
erarbeiten.
politische Grundsatzbeschlüsse sind zu überprüfen und ggfls. in Bezug auf die im
Konzept geschilderten Themen neu zu entwickeln.
die Verwaltung soll gemeinsam mit der gewoge AG eine Fachgruppe „Wohnungsbau“
zur Entwicklung von Standards bei der Sanierung und dem Neubau von
Wohnobjekten einrichten.
die Modernisierung städtischer Wohnungen ist weiter voranzutreiben, barrierefreies
Wohnen und die energetische Sanierung finden dabei besondere Beachtung.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die
Planungsverwaltung,
an
der
Liegenschaftsausschusses
mit
Umsetzung
den
der
erforderlichen
Vorgaben
des
Wohnung-
planungsrechtlichen
und
Instrumenten
mitzuwirken.
Die Aufstellung der unter dem
Handlungsschwerpunkt V
genannten Bebauungspläne,
insbesondere der Bebauungsplan für den 1. Bauabschnitt „Richtericher Dell“, sollen forciert
werden.
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Ausdruck vom: 28.03.2013
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finanzielle Auswirkungen
Einnahmen:
über Grundstücksverkäufe
Ausgaben:
ggfls. Entwicklungskosten
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Erläuterungen:
Im Dezember 2010 verabschiedete der Rat der Stadt Aachen die Aachen-Strategie-Wohnen.
Ziel dieser Strategie ist es, dass
-
Menschen in jeder Lebenslage ein angemessenes Wohnungsangebot in Aachen
finden,
-
das
Wohnraumangebot
an
die
veränderte
Bedarfslage
(demographische
Entwicklung) angepasst wird,
-
Abwanderung verhindert und Zuzug motiviert wird,
-
Investitionen im Wohnungsneubau und Wohnungsbestand gefördert werden und
-
die Eigentumsquote erhöht wird.
Das der Strategie zugrunde liegende Gutachten des Instituts Empirica zeigt drei
verschiedene
Szenarien
auf
(Basisszenario,
Wohnungsmarktoffensive,
Wirtschaftsexpansion) und macht deutlich, dass nur durch einen verstärkten attraktiven
Wohnungsbau ein Bevölkerungsrückgang kompensiert werden kann und nur dann bis zum
Jahr 2028 die Bevölkerungszahl mit ca. 241.000 Einwohnern etwa gleichbleibend sein wird.
Aus diesem Grund wurde die Umsetzung der für die Wohnungsmarktoffensive definierten
Aufgaben beschlossen. In seiner Sitzung vom 06.09.2011 beschloss der Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss
darüber
hinaus
unter
dem
Tagesordnungspunkt
„Wohnungsbauinitiative“ eine regelmäßige Berichterstattung der Verwaltung zum Thema.
Die Aachen-Strategie-Wohnen stellt insbesondere fünf Handlungsschwerpunkte vor:
I.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau/bezahlbarer Wohnraum
II.
Definition von Qualitätsstandards für den Wohnungsbau/Qualitätssicherung und –
verbesserung im Wohnungsbestand
III.
Innerstädtisches Wohnen/Grundstücksmobilisierung
IV.
Aufwertung von Stadtquartieren
V.
Zielgruppenorientierte Baulandbereitstellung/Baulandentwicklung
Unter diesen Handlungsschwerpunkten werden konkrete Handlungsvorgaben und Aufgaben
benannt. Seit Verabschiedung der Aachen-Strategie-Wohnen werden in regelmäßigen
Arbeitstreffen der betroffenen Dienststellen Vorhaben und Planungen im Hinblick auf die
Zielvorgaben der Aachen-Strategie-Wohnen geprüft und entwickelt. Gesellschaftliche
Entwicklungen sind dabei mit zu berücksichtigen, sie führen ggfls. zu neuen Bewertungen
einzelner Handlungsschwerpunkte.
Diese Vorlage gibt einen Überblick über bisher umgesetzte Maßnahmen, gleichzeitig werden
aktuelle Planungen vorgestellt und aufgezeigt, an welchen Stellen Handlungsschwerpunkte
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zu ergänzen bzw. zu vertiefen sind. Drei Schwerpunkte: junge Familien, öffentlich geförderter
Wohnungsbau und Wohnen für Studierende, stehen dabei in besonderem Fokus und sind
daher vertieft zu betrachten.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragt mit Datum vom 22.03.2012, den Punkt
“Wohnungsmarktbericht
2011
und
hieraus
sich
ergebende
Maßnahmen
der
Planungsverwaltung” zu behandeln. Auch hierauf wird im Folgenden eingegangen,
Erkenntnisse des Wohnungsmarktberichtes sind in die strategischen Überlegungen
eingeflossen.
I. Handlungsschwerpunkt
„öffentlich geförderter Wohnungsbau / bezahlbarer
Wohnraum“
Dem
Fachbereich
Wohnen
obliegt
seit
1998
die
Aufgabe
der
Kommunalen
Wohnungsmarktbeobachtung durch regelmäßige Wohnungsmarktberichte mit inzwischen
nahezu
60
Indikatoren,
die
zur
Einschätzung
des
Aachener
Wohnungsmarktes
herangezogen werden.
Bestandteile sind auch:
-
eine Analyse der empirica Mietpreisdatenbank,
-
die Ergebnisse einer Umfrage bei den Akteuren des Wohnungsmarktes =
Wohnungsmarktbarometer und
-
die in Kooperation mit der Stawag ermittelten Leerstandsquoten.
Die regelmäßige Wohnungsmarktbeobachtung gibt Aufschluss über die Bedarfsentwicklung
und öffnet auch die grundsätzliche Möglichkeit einer räumlichen Steuerung des Neubaus von
geförderten
Wohnungen.
Teilweise
bestehen
jedoch
Zielkonflikte,
auch
aufgrund
unterschiedlicher Bedarfe der verschiedenen Zielgruppen. Hier bedarf es im konkreten
Einzelfall politischer Entscheidungen.
Bei Betrachtung der Statistiken des Wohnungsmarktberichtes 2011 fällt auf, dass sich über
den Zeitraum der Jahre 2008-2010 ein Mittelwert von 201 fertig gestellten EinZweifamilienhauswohnungen (Zielvorgabe Aachen-Strategie-Wohnen 240-300 WE/Jahr) und
178
fertig
gestellten
Wohnungen
in
Mehrfamilienhäusern
incl.
Nichtwohngebäude
(Zielvorgabe Aachen-Strategie-Wohnen 100-150 WE/Jahr) errechnet.
Im Jahr 2010 ist die Zahl der fertig gestellten Wohnungen je 1.000 Bestandswohnungen
jedoch stark rückläufig.
Der Bestand der öffentlich geförderten Wohnungen ist zum Ende 2011 auf ca. 10.700 WE
gesunken. In den nächsten 10 Jahren gehen weitere ca. 3.000 Bindungen verloren. Der
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Gesamtbestand wird 2020 ohne jegliche Kompensation bei etwa 7.500 geförderten
Wohnungen liegen.
Nach aktueller Einschätzung wird die Zahl der auf angemessenen und preiswerten
Wohnraum angewiesenen Haushalte bestenfalls konstant bleiben.
Das gerade durchgeführte Wohnungsmarktbarometer stellt dar, dass auch die Experten
aktuell
die
Wohnungsmarktlage
im
unteren
Preissegment
und
im
geförderten
Wohnungsmarkt mit Tendenz zur großen Anspannung einschätzen, was sich mittelfristig
verstärken und auch das mittlere Preissegment erfassen wird.
Die Rahmenbedingungen bezüglich der planungsrechtlichen Vorgaben in Bebauungsplänen,
der Preise auf dem privaten Grundstücksmarkt, der Zinskonditionen für Fremdkredite und
Möglichkeiten zur Erzielung interessanter Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt senken die
Bereitschaft Privater, in den öffentlich geförderten Mietwohnungsmarkt zu investieren.
Der seit 2003 gültige sog. „20%-Beschluss“
„ Der Anteil der Sozialwohnungen bzw. des öffentlich geförderten Wohneigentums in VEPs
soll 20 % im zeitlichen und räumlichen Mittel betragen; im Einzelfall sind je nach Bedarf
Abweichungen möglich. Die geltende Beschlusslage ist hierbei zu beachten.“
wird bei Planvorhaben privater Investoren,(Abschluss eines städtebaulichen u.ä. Vertrages)
umgesetzt. Für allgemeine Bebauungspläne ist nach § 9 Absatz 1 Nr. 7 Baugesetzbuch eine
Festsetzung, die zwingend den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorschreibt, nicht
möglich. Hier besteht lediglich die Möglichkeit der Festsetzung von Flächen, auf denen ganz
oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert
werden könnten, errichtet werden dürfen. Diese Bebauungspläne werden dann aufgestellt,
wenn die Stadt Eigentümerin der Fläche ist, oder zumindest im Rahmen eines
Umlegungsverfahrens beteiligt ist. Umso wichtiger erscheint vor diesem Hintergrund die
Bedeutung möglichst wirksamer Regelungen innerhalb der Kommune, daher ist die
tatsächliche Umsetzbarkeit von Grundsatzbeschlüssen zu überprüfen.
Der Handlungsschwerpunkt „Öffentlich geförderter Wohnungsbau / bezahlbarer Wohnraum“
muss in Zukunft eine noch stärkere Beachtung finden. Die bisherige Entwicklung und die
sich abzeichnenden Tendenzen zeigen in Bezug auf die Erfüllung der gesetzten Ziele des
Szenarios „Wohnungsmarktoffensive“ auf, dass die Handlungsstrategien zu überprüfen und
zu aktualisieren sind. Dies betrifft grundsätzlich den gesamten Mietwohnungsmarkt,
insbesondere aber den Schwerpunkt „öffentlich geförderter Wohnungsbau“. Hier sind nach
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Auffassung der Wohnungsverwaltung folgende Handlungsstränge anzugehen bzw. zur
Diskussion zu stellen
Überprüfung der Zielsetzung vermarktbarer städtischer Grundstücke,
Mögliche Subventionierung des Verkaufspreises für städtische Grundstücke bei
gezieltem Verkauf für öffentlich geförderten Mietwohnungsbau,
Überprüfen und ggf. Veränderung der planungsrechtlichen Vorgaben für
Bebauungsplanverfahren bezüglich Mischung von Einfamilienhausbebauung und
Mietwohnungsbau, unter vorab festzulegenden Kriterien,
Zielüberprüfung für bestehende Bebauungspläne hinsichtlich der Möglichkeit
„Wohnen statt bzw. Wohnen und Gewerbe“,
Aktivitäten, um bisherige Nichtwohngebäude mit Zielrichtung Wohnbaunutzung zu
entwickeln / entwickeln zu lassen,
Überprüfen der politischen Grundsatzbeschlüsse im Hinblick auf ihre Wirksamkeit
in
den
Zielsetzungen
der
„Wohnungsmarktoffensive“
und
der
Investitionsunterstützung.
Die Schrumpfung der geförderten Mietwohnungsbestände ist in Beziehung zu sehen zu der
Aufgabe der Daseinsvorsorge, also der Versorgung mit angemessenem Wohnraum für
Haushalte mit geringem Einkommen und für Haushalte mit Marktzugangsproblemen. Die
Bereitstellung von frei finanziertem bezahlbarem Wohnraum muss auch durch die
Wohnungsbestände der Stadt Aachen und der gewoge AG gesichert werden. Dazu sind
durch ein ressortübergreifendes, strukturiertes Portfoliomanagement die Zielsetzungen der
Bewirtschaftung und Modernisierung zu überprüfen
In einer einzurichtenden Fachgruppe „Wohnungsbau“ soll die Verwaltung gemeinsam mit der
gewoge AG Modernisierungsmaßnahmen und Neubauvorhaben beschleunigen, Verfahren
entbürokratisieren und gemeinsam Modellprojekte entwickeln. Unter besonderer Beachtung
der Bedarfe, insbesondere des bezahlbaren Wohnraums, des barrierefreien Wohnens,
möglichst energieeffizienter Bauweise, sozialer Aspekte im Quartier, sowie ggfls.
denkmalschutzrechtlicher Aspekte sollen Finanzierungsmodelle unter Berücksichtung
öffentlicher Fördermittel erarbeitet werden.
Zur
Auswahl
der
„richtigen“
Objekte
soll
das
eingeführte
Portfoliomanagement
weiterentwickelt werden. Hier hat die Stadt insbesondere bei der Modernisierung des städt.
Hausbesitzes über entsprechende politische Beschlüsse Möglichkeiten der direkten
Einflussnahme.
Die entwickelten Modelle sollen öffentlich vorgestellt werden und private Investoren zu
entsprechenden Bauvorhaben motivieren.
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Bei privaten Bauvorhaben bestehen grundsätzlich wenige Möglichkeiten der Einflussnahme
in Bezug auf den Handlungsschwerpunkt des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Zu
prüfen
sind
ergänzende
Belegungsbindungen
im
kommunale
Fördermöglichkeiten
Wohnungsbestand.
Zusätzliche
zur
Erreichung
Investitionsanreize
von
können
beispielsweise durch Gewährung städtischer Darlehen oder durch städtische Zuschüsse
beim Grundstückskauf geschaffen werden.
Verschiedene Kommunen in NRW setzen sich mit diesem Thema auseinander. So haben
beispielsweise
die
Städte
Düsseldorf
und
Köln
solche
kommunal
geförderten
Wohnbauprogramme eingeführt.
Düsseldorf:
1.
Verkauf
städt.
Grundstücke
für
die
soziale
Wohnraumförderung
der
Einkommensgruppe A nicht
über 230 €/qm Wfl;
2.
Gewährung städt. Darlehen analog den Förderbestimmungen des Landes NRW bei
Überschreitung des Baulandpreises über 230 €/qm Wfl bis maximal 470 €/qm Wfl.
Finanzierung: Bei der Förderung handelt es sich um Darlehen, diese werden mit einer
Tilgungsrate von 4% verbunden und fließen so innerhalb von 25 Jahren in den städtischen
Haushalt zurück.
Köln:
1.
Gewährung städt. Darlehen zum Neubau von Mietwohnungen der sozialen
Wohnraumförderung, sobald das der Stadt Köln zugewiesene Mittelkontingent der
Landesförderung vor Erreichen der Zielzahl von 1.000 Wohneinheiten aufgebracht ist;
2.
Gewährung von Zuschüssen für den Erwerb nichtstädtischer Grundstücke für soziale
Wohnraumförderung;
3.
Bereitstellung von Mitteln für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen
(Modell wird in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft entwickelt).
Finanzierung: Die Finanzierung des Konzepts geht zu Lasten des Gesamthaushalts bzw.
erhöht das bereits bestehende Defizit.
Die
Verwaltung
erhält
den
Auftrag
zur
Erarbeitung
eines
kommunalen
Wohnbauförderprogramms , Dabei sind die Besonderheiten des Aachener Wohnungsmarkts
zu berücksichtigen. Die Verwaltung ist sich darüber bewusst, dass aufgrund der
angespannten Haushaltssituation die Prüfung der Finanzierungsmöglichkeit besondere
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Bedeutung hat. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, mit welcher Strategie die
Stadt zusätzliche Förderungen durch Bund und Land erhalten kann.
Zusätzlich wird auf Initiative der Verwaltung die Frage nach kommunal geförderten
Wohnbauprogrammen
durch den deutschen Städtetag thematisiert. Sich aus dieser
Diskussion ergebende Erkenntnisse werden der Politik vorgestellt und ggfls. zu neuen
Handlungsstrategien führen.
II. Handlungsschwerpunkt „Definition von Qualitätsstandards für den Wohnungsbau /
Qualitätssicherung und –verbesserung im Wohnungsbestand“
Im städtischen Haushalt 2012 stehen ca. 1,9 Mio Euro zur baulichen Unterhaltung
städtischen
Wohnungsbesitzes
zur
Verfügung.
Gleichzeitig
wird
der
städtische
Wohnungsbestand fortlaufend saniert, in den Jahren 2010 – 2012 weist der Haushalt
Investitionen von insgesamt knapp 12 Mio. Euro für Sanierungsmaßnahmen aus. Folgende
Objekte konnten in den Jahren 2010 und 2011 modernisiert an die Mieter übergeben
werden:
Talstr. 1-7
Aretzstr. 47-51
Hein-Janssen-Str. 23-29
Joseph-von-Görres-Str. 60-90
Sophienstr. 1-3
Trierer Str. 4-6
Küpperstr. 3-7
Bei den Sanierungen handelt es sich überwiegend um Vollmodernisierungen, bei denen
teilweise unter Veränderung der Grundrisse die kompletten Sanitäranlagen, Fenster/Türanlagen, Heizungsanlagen und die Elektroinstallation ausgetauscht bzw. erneuert
wurden.
Besonderer Wert wurde dabei auf die energetische Sanierung (Fassadensanierungen
gegebenenfalls unter Beachtung denkmalschutzrechtlicher Bestimmung) gelegt.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten war ein vollständig barrierefreier Umbau der
Gebäude nicht möglich (Hochparterre, fehlende bauliche Möglichkeit zur Errichtung einer
Aufzugsanlage). Zumindest barrierearme Wohnungen wurden jedoch grundsätzlich im
Erdgeschoss realisiert. Aufgrund der demographischen Entwicklung, ist der Umbau
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städtischer Wohnungen für barrierefreies Wohnen in den nächsten Jahren weiter zu
forcieren.
III. Handlungsschwerpunkt „ Innerstädtisches Wohnen / Grundstücksmobilisierung“
Die Verwaltung führt ein laufend aktualisiertes Flächenverzeichnis städtischer und privater
Flächen und Baulücken. Städtische Flächen werden aktiv entwickelt und vermarktet. So
wurden beispielweise in 2012 Flächen in folgenden Bereichen zum Verkauf ausgeschrieben:
Gerlachstraße,
Heussstraße,
Höfchensweg,
Eintrachtstraße,
Hubert-Spickernagel-Straße,
Franz-Delheid-Straße,
Gut Fronhof und Gut Neubrandenburg.
Im Einzelfall ergeben sich bei der Entwicklung von Flächen unterschiedlichste Problemlagen
(Baurecht, Umweltschutz, Denkmalschutz). Unter Beteiligung der relevanten Dienststellen
werden bestehende Zielkonflikte offen diskutiert und Lösungswege aufgezeigt.
Privateigentümer sind teilweise an der Entwicklung ihrer Flächen vor allem aus finanziellen
Gründen nicht interessiert, Initiativgespräche wurden in Vergangenheit geführt.
Bezüglich der Entwicklung von Baulücken zeigt sich auch aufgrund verschiedener
Gerichtsurteile, dass die Durchsetzung eines Baugebotes schwer umsetzbar ist. Eine
Bebauung kann nur im Konsens mit dem Eigentümer erreicht werden.
Die Stadt Köln kann hier als besonders positives Beispiel genannt werden, eine Veilzahl von
Baulücken konnte in den letzten Jahren geschlossen werden. Hier gab es in Vergangenheit
ein eigenständiges Programm “Baulücken“, mit dem in Spitzenzeiten 16 Mitarbeiter betraut
waren (aktuell 3 Mitarbeiter). Die Eigentümer entsprechender Grundstücke werden hier
initiativ angesprochen und bei Bedarf beraten.
Für
die
städtischen
Wohngebäude
Seffenter
Weg
werden
zurzeit
Entwürfe
zur
Nachverdichtung und Aufstockung im Bestand erarbeitet. Diese sollen dem Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorgestellt werden, als weiteres
Sanierungsgebiet sind die städtischen Gebäude Kalverbenden/Spaakallee vorgesehen.
IV. Handlungsschwerpunkt „Aufwertung von Stadtquartieren“
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Das Programm „Soziale Stadt“ ist zur Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels und
parallel verlaufender gesellschaftlicher Veränderungsprozesse von zentraler Bedeutung für
diesen Handlungsschwerpunkt.
Die integrierte Stadtteilentwicklung umfasst dabei, neben städtebaulichen und verkehrlichen
Projekten,
auch
Maßnahmen
aus
den
Bereichen
Soziales,
Kultur,
Bildung
und
Beschäftigungsförderung. Städtebauliche Maßnahmen zielen auf die Verbesserung von
Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Viertel.
Auf die konkreten Handlungsschritte in den einzelnen Stadtquartieren wird im Folgenden
hingewiesen.
Soziale Stadt Aachen-Ost:
Für das Stadterneuerungsgebiet wurde ein Rahmenplan erstellt, der die Grundlage für die
weitere städtebauliche Entwicklung des Viertels ist. Für einzelne Bereiche wurden
Bebauungspläne aufgestellt oder Planungskonzepte erarbeitet.
Eine Vielzahl baulicher Projekte wurde bereits realisiert.
Zum Projekt Stolberger Str. teilt die gewoge AG folgenden aktuellen Sachstand mit:
Aufbauend
auf
den
durchgeführten
Ideen-
und
Realisierungswettbewerb
wurden
verschiedene Investitions-, Umsetzungs- und Finanzierungsalternativen für die Bebauung
Stolberger Straße und die die gewoge AG betreffenden beiden Projektabschnitte erarbeitet
und innerhalb der Gremien der gewoge AG ausführlich diskutiert.
Nach diversen Gesprächen und/oder Verhandlungen mit der Verwaltung, dem zuständigen
Ministerium,
der
Prüfung
wirtschaftlicher
Auswirkungen,
Fördermöglichkeiten,
Optimierungspotenzialen und spezifischen Projektbedingungen ist festzuhalten, dass sich
aus Sicht der gewoge AG eine für die Gesellschaft tragfähige Lösung zur Beschlussfassung
im
Aufsichtsgremium
der
gewoge
AG
ergibt.
Eine
entsprechende
Vorlage
zur
Beschlussfassung im Aufsichtsrat der gewoge AG für den nächsten Meilenstein im Projekt ist
für 06. September geplant. Dieser Termin stellt dann zugleich das Startsignal zum Projekt
insgesamt dar.
Soziale Stadt Aachen-Nord:
Im Jahr 2009 wurde das integrierte Handlungskonzept verabschiedet. Es beschreibt drei
Handlungsschwerpunkte (Leitlinien), bei denen Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit, Bildung
und Arbeit, sowie Stadtteilerneuerung im Vordergrund stehen. Für den Teilbereich Wiesental
(zwischen Jülicher Str. und Wurm) wurde unter Einbeziehung der Kleingartenanlage ein
städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, das zur Aufwertung des gesamten Viertels
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führt und Zugänge zur Wurm schafft. Im ehemaligen Straßenbahndepot Talstraße entsteht
ein neues Stadtteilzentrum.
Die Sanierung städtischen Hausbesitzes in Quartier Aachen Nord wird verstärkt
vorangetrieben (Talstr., Aretzstr., Hein-Janssen-Str, Reimannstr., Sigmundstr., Joseph-vonGörres-Str.).
Die Stadt Aachen beteiligt sich an der EU-Förderinitiative „Smart-Cities“ zur energetischen
Sanierung von Wohngebäuden im Bereich Aachen-Nord.
Quartiersentwicklung Preuswald:
Im Zuge eines ressortübergreifenden Projektmanagements wird unter Federführung des
Fachbereichs
Wohnen
eine
städtebauliche,
wohnungswirtschaftliche
und
soziale
Weiterentwicklung des Quartiers verfolgt. Mittel- bis langfristig soll die Siedlung wieder den
mittelständischen Charakter mit guter Wohnqualität erhalten. Auch unter Berücksichtigung
einer vom Büro Post-Welters erstellten Machbarkeitsstudie, die in interfraktionellen Treffen
vorgestellt und diskutiert wurde, stellt die Verwaltung in einer separaten Vorlage für den
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Handlungsmöglichkeiten und –notwendigkeiten
vor, die zur Zielerreichung beitragen sollen. Es sollen als sog. „Starterprojekte“ konkrete
kurzfristig umsetzbare Maßnahmen in Gang gesetzt werden, die quasi als Signal zum
Aufbruch zu sehen sind.
V.
Handlungsschwerpunkt
„Zielgruppenorientierte
Baulandbereitstellung
/
Baulandentwicklung“
Seit Verabschiedung der Aachen-Strategie-Wohnen durch den Rat der Stadt Aachen im Jahr
2010 werden bzw. wurden Bauvorhaben in folgenden Gebieten realisiert:
- Vennbahnbogen,
- Lontzenweg,
- Brander Straße /Breitbenden,
- Maarwinkel,
- Kreuzstraße,
- Grauenhofer Weg,
- Brabantstraße.
Für den Bereich des Alten Tivoli ist der Bebauungsplan seit Juni 2011 rechtskräftig,
hier werden zurzeit Erschließungsmaßnahmen durchgeführt. Anschließend erfolgt die
Vermarktung nach dem beschlossenen Vermarktungskonzept. Die Fläche hat eine Größe
von ca. 5,5 ha und ist komplett in städtischem Eigentum, es sollen 110 Wohneinheiten (WE)
entstehen.
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Folgende Gebiete befinden sich in der Planung, mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan ist
zum jeweils angegebenen Zeitpunkt zu rechnen:
- Lichtenbusch, ca. 4 ha, davon ca .35 % städtisch; 80 WE geplant (Anfang 2013);
- Kornelimünster-West, ca 9 ha, davon ca. 25 % städtisch; 150 WE geplant (Mitte 2013);
- Sandhäuschen, ca. 1,6 ha, Fläche komplett städtisch; 25 WE geplant (Mitte 2013);
- Guter Hirte, ca. 4 ha, Fläche komplett städtisch; 135 WE geplant (Mitte 2013);
- Bobenden, ca. 4.000 qm, Fläche komplett städtisch; 14 WE geplant (Ende 2013).
Bei den Bebauungsplänen ist in folgender Größenordnung Geschosswohnungsbau möglich:
Alter Tivoli: ca. 15 Wohneinheiten
Lichtenbusch: ca. 20 Wohneinheiten
Kornelimünster-West: kein Geschosswohnungsbau
Sandhäuschen: ca. 10 Wohneinheiten
Guter Hirte: ca. 135 Wohneinheiten
Bobenden: kein Gechosswohnungsbau
Für die Erschließung der Gebiete Lichtenbusch, Kornelimünster-West, Sandhäuschen und
Bobenden werden im städtischen Haushalt für das Jahr 2013 Mittel eingeplant, für den
Bereich „Guter Hirte“ im Jahr 2014.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Flächen werden im Bauleitplanverfahren für private
Investoren in den nächsten zwei Jahren ca. 150 weitere Wohneinheiten entstehen. Bei der
Entwicklung neuer Bebauungspläne sollen unter Berücksichtigung des unter dem
Handlungsschwerpunkt I aufgezeigten Sachverhaltes besondere Anstrengungen bzgl. der
Realisierung von Geschoßwohnungsbau unternommen werden.
Richtericher Dell:
Richtericher Dell ist die große Reservefläche für Wohnungsbau auf dem Aachener
Stadtgebiet.
Die
Entwicklung
der
Fläche
ist
ein
wichtiger
Baustein
für
eine
zielgruppenorientierte Baulandbereitstellung und mit Priorität voranzutreiben.
Das städtebauliche Konzept für das ca. 37 ha große Gebiet sieht vor, dass in einzelnen
Clustern, d.h. abgegrenzten Wohnbaubereichen, verschiedene Bau- und Wohnformen
realisiert werden können. Die Konzeption sieht eine großzügige Durchgrünung des
Wohngebietes vor. Zurzeit stellt die Verwaltung den Bebauungsplan für den 1. Bauabschnitt
„Richtericher Dell, Vetschauer Weg, Süd“ (an den Vetschauer Weg angrenzend, westlich der
Horbacher Str.) auf. Dieser umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha, es entstehen 188 Häuser
und Wohnungen.
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Voraussichtlich
Ende
2014
wird
dieser
Bebauungsplan
rechtskräftig
sein.
Die
Baustellenanbindung erfolgt über die Autobahn A4 und den Vetschauer Weg, hierfür sind im
städtischen Haushalt für das Jahr 2014 entsprechende Mittel eingeplant. Im Jahr 2015 wird
das Gebiet erschlossen.
G 8/ Studentisches Wohnen:
Eine wesentliche Ergänzung der Aachen- Strategie- Wohnen ergibt sich im Bereich „G 8/
Studentisches Wohnen“. Gegenüber dem Jahr 2010 wird sich die Zahl der Studierenden in
Aachen für die Jahre 2014/15 von ca. 40.000 auf 48.500 erhöhen. Für den Bereich
Studentisches Wohnen wurde im März 2011 unter Federführung der Hochschulbeauftragten
das Projekt “G 8 - doppelter Abiturjahrgang und studentisches Wohnen in Aachen”
begründet. Projektmitwirkende sind gleichzeitig Mitglieder des Arbeitskreises “AachenStrategie-Wohnen”. Eine Verzahnung des Projektes mit den Zielen der Aachen-StrategieWohnen ist damit gewährleistet. Einzelne Handlungsschwerpunkte wurden auch in Bezug
auf Studentisches Wohnen fortentwickelt, insbesondere der Punkt “Zielgruppenorientierte
Baulandbereitstellung”. In seiner Sitzung vom 26.06.2012 wurde der Wohnungs- undLiegenschaftsausschuss über den aktuellen Sachstand informiert. Verschiedene Investoren
planen zurzeit Neubauten für Studierende, insgesamt werden hier aber maximal 1.800
neue Unterkünfte entstehen. Selbst wenn man davon ausgehen kann, dass für höchstens
50% der Studierenden
Wohnraum zu schaffen ist, wird also ein zusätzlicher Bedarf zu
decken sein (bis 2015 zusätzlicher zu schaffender Wohnraum für 4300 Studierende).
Die Verwaltung sucht vor diesem Hintergrund nach Lösungsalternativen zum konventionellen
Wohnungsbau. Im Vordergrund steht dabei neben der Kooperation mit den regionalen und
euregionalen Nachbarkommunen vor allem die Prüfung von Realisierungsmöglichkeiten für
temporäre Bauten (z.B.:Wohncontainersiedlungen).
Das Thema „G 8/ Studentisches Wohnen“ wird dem Ausschuss als gesonderte Vorlage
vorgestellt.
Fazit:
Insgesamt ist festzustellen, dass selbst bei Betrachtung der im bisherigen Vorentwurf des
Masterplan 2030 ausgewiesenen zusätzlichen
Flächen im Bereich Wohnen,
das
Flächenangebot für den Wohnungsbau nicht ausreichen wird Hier stehen die Anforderungen
nach Wohnbauflächen im Konflikt mit Ausweisungen von Gewerbeflächen und dem Erhalt
von Freiraum. Betrachtet man alle zu bedienenden Zielgruppen, ergeben sich darüber
hinaus bei der Aufstellung von Bebauungsplänen regelmäßig Konflikte (z.B. „Studentisches
Wohnen“ contra „junge Familien“). Vor diesem Hintergrund sind Entscheidungen über die
Bebauung einzelner Flächen zu fällen. Beispielsweise entspannt die Entwicklung einer
Vorlage FB 23/0314/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2013
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Fläche für gehobenes Wohnen im Aachener Süden auch die Situation bei der Planung
weiterer
Flächen
an
anderer
Stelle
des
Stadtgebiets.
Eine
Verknappung
des
Flächenangebotes dagegen führt zu weiter steigenden Bodenpreisen, insbesondere zum
Nachteil der drei Schwerpunkte „junge Familien“, „öffentlich geförderter Wohnungsbau“ und
„Wohnen für Studierende“. Besonders die Entwicklung der Innenbereiche muss zukünftig im
Fokus stehen, jede hier nicht entwickelte Fläche bedeutet entweder einen schwer zu
realisierenden, zusätzlichen Flächenverbrauch im Außenbereich oder ein Abwandern der
Bauwilligen in das Aachener Umland.
Es werden daher zusammenfassend folgende Handlungsschritte vorgeschlagen:
Ein Konzept für ein kommunales Wohnbauförderungsprogramm ist zu entwickeln.
Die in der Aachen-Strategie-Wohnen zitierten politische Grundsatzbeschlüsse sind zu
überprüfen und ggfls. neu zu entwickeln um bestehende Anforderungen, z.B. im
Rahmen
von
Bebauungsplanverfahren
und
bei
der
Aufstellung
von
Vermarktungskonzepten, optimal zu erfüllen.
Die zu gründende Fachgruppe „Wohnungsbau“ soll gemeinsam mit der gewoge AG
Modernisierungsmaßnahmen
und
Neubauvorhaben
beschleunigen,
Verfahren
entbürokratisieren und gemeinsam Modellprojekte entwickeln. Außerdem ist zu
prüfen in wie weit zusätzliche Investitionsanreize für private Investoren geschaffen
werden müssen.
Die Sanierung städtischer Wohnungen ist weiter voranzutreiben, barrierefreies
Wohnen findet dabei, neben der energetischen Sanierung, besondere Beachtung.
Zur Erreichung der schnellst möglichen Bebaubarkeit, sind Bebauungsplanverfahren
für die genannten Baugebiete zu forcieren.
Zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Entwicklung der Plangebiete sind Bauherren,
Bauträger, Architekten und Investoren frühest möglich zu beteiligen. Dabei ist die
Kommunikation
mit
den
relevanten
Wohnungsmarktakteuren
eine
strategische
Querschnittsaufgabe, hierin integriert ist auch das Erarbeiten eines Konzeptes zur
Aktivierung von privaten Einzel-Eigentümern.
Anlage/n:
Vorlage FB 23/0314/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2013
Seite: 14/15
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2012
Vorlage FB 23/0314/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2013
Seite: 15/15