Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104656.pdf
Größe
274 kB
Erstellt
03.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0702/WP16-1
öffentlich
03.08.2012
FB 61/01 // Dez. III
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A -Gewerbepark Brand
(ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße,
Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.09.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 828 A
zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0702/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB61/0702/WP16 – Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung
– einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig.
Aufgrund der sich in absehbarer Zeit ändernden Erschließungssituation und dem Wunsch eines
Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen,
den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Der Planungsausschuss hatte darauf hin in seiner Sitzung am 15.03.2012 beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2,
Nr. 2 Baugesetzbuch an dieser III. Änderung zu beteiligen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte
am 14.03.2012 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Von der Bebauungsplanänderung sind 2 Grundstückseigentümer betroffen, beide wurden im Rahmen
der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt.
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Bebauungsplanänderung nicht
betroffen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand wird sich am 29.08.2012 mit dem Ergebnis der eingeschränkten
Öffentlichkeitsbeteiligung befassen, der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am
30.08.2012 damit befassen.
Über das Ergebnis dieser Beratungen wird in der Ratssitzung berichtet.
Anlage/n:
Begründung zur Bebauungsplanänderung
Vorlage FB 61/0702/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2013
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A
- Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
im Stadtbezirk Aachen-Brand
Lage des Plangebietes
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
Fassung vom 13.07.2012
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
3.
Auswirkungen der Planung
4.
Kosten
Begründung zur Satzung
Seite 2/4
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
1.
Fassung vom 13.07.2012
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Der Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A ist seit 1997 rechtsverbindlich. Neben der Art
und dem Maß der baulichen Nutzung setzt er auch “öffentliche Verkehrsflächen” fest. Entlang der Nordstraßes
setzt der Bebauungsplan ein “Ein- und Ausfahrtsverbot” sowie entlang der Eckenerstraße “Beschränkung auf Einund Ausfahrten zu Nutzungen, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind” fest. Mit der II. Änderung wurden
die schriftlichen Festsetzungen so ergänzt, dass das Ein- und Ausfahrtsverbot an der Nordstraße und die Beschränkung der Zufahrtsmöglichkeit an der Eckenerstraße erst mit Fertigstellung der Baustraße, spätestens
31.12.2013 gelten.
2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
Im Bereich des Änderungsgebietes ist eine Stichstraße festgesetzt, die der Erschließung der vorhandenen Betriebsgebäude an der Nordstraße dienen. Bei der Überprüfung der rückwärtigen Straßenanbindung an das Bestandsgebäude der Firma an der Nordstraße 60 wurde festgestellt, dass die neue Straße an das vorhandene
Treppenhaus anschließt. Da die Verlagerung eines Treppenhauses im Bestand einen erhöhten wirtschaftlichen
Aufwand bedeuten würde, hatte der Eigentümer einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Um
die Zufahrt nutzen zu können, wird die öffentlichen Verkehrsfläche um 6,0m in südwestliche Richtung und damit
neben dem Treppenhaus verschoben.
Mit Fertigstellung der Baustraße und Anbindung des Bestandsbetriebes an die rückwärtige Straße “Gewerbepark
Brand” entfällt das Erfordernis, die gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück Nordstraße 60 (ehem. Tuchfabrik
Chmel) von der Eckenerstraße zu erschließen. Daher wird die “Beschränkung auf Ein- und Ausfahrten zu Nutzungen, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind” auch für die zwei Zufahrten von der Eckenerstraße aus
festgesetzt. Die zeitliche Befristung dieser Festsetzung gemäß der II. Änderung des Bebauungsplanes 828 A hat
auch für die III. Änderung ihre Gültigkeit. Diese Festsetzung erfolgt, um die Eckenerstraße, die größtenteils von
Wohnnutzung geprägt ist, von LKW-Verkehren freizuhalten.
3.
Auswirkungen der Planung
Durch die geplanten Änderungen sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Deshalb ist eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht nicht erforderlich. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung sowie
öffentliche Belange nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert.
Durch die Änderung der Festsetzungen im Bereich der Eckenerstraße ist eine Zufahrt zu einer gewerblichen
Nutzung für das Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel nur noch von der neuen Erschließungsstraße im
Gewerbepark Brand aus zulässig. Damit wird das Ziel, die Eckenerstraße von LKW-Verkehren möglichst freizuhalten, umgesetzt.
4.
Kosten
Begründung zur Satzung
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III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
Fassung vom 13.07.2012
Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Begründung zur Satzung
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