Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104851.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
15.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
B 03/0073/WP16
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
15.08.2012
Rosstraße von Mörgensstraße / Alexianergraben bis Guaitastraße /
Stephanstraße
Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.09.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der
Mobilitätsausschuss
beschließt
die
Abrechnung
der
als
Anliegerstraße
ausgebauten
Erschließungsanlage „Rosstraße“ von Mörgensstraße / Alexianergraben bis Guaitastraße /
Stephanstraße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der
städtischen Beitragssatzung.
Vorlage B 03/0073/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2012
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
26.421,71 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0073/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1890 stammende Mischwasserkanal in der Rosstraße von Mörgensstraße /
Alexianergraben bis Guaitastraße / Stephanstraße wurde im Jahre 2008 erneuert, weil dieser in einem
sehr schlechten baulichen Zustand war. Die Abnahme der Kanalbauarbeiten erfolgte am 24.06.2008.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
1.
Die Einstufung der Rosstraße von Mörgensstraße / Alexianergraben bis Guaitastraße /
Stephanstraße erfolgt als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der städtischen
Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).
2.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……….…...…..37.745,31 €
Hiervon entfallen auf
die Oberflächenentwässerung…….…….......................................................................37.745,31 €
3.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
die Oberflächenentwässerung……………………….……………………………………..26.421,71 €
(70% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe g) SBS)
4.
Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 SBS auf die durch die Anlage
erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu
verteilen.
26.421,71 € : 27.529 m² = 0,96 € / m² (gerundeter Beitragssatz)
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
keine
Vorlage B 03/0073/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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