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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104851.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
15.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:47
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage B 03/0073/WP16 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: 15.08.2012 Rosstraße von Mörgensstraße / Alexianergraben bis Guaitastraße / Stephanstraße Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.09.2012 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Rosstraße“ von Mörgensstraße / Alexianergraben bis Guaitastraße / Stephanstraße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung. Vorlage B 03/0073/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2012 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2012 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2012 Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Maßnahmebezogene Einnahmen 26.421,71 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0073/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2012 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1890 stammende Mischwasserkanal in der Rosstraße von Mörgensstraße / Alexianergraben bis Guaitastraße / Stephanstraße wurde im Jahre 2008 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Die Abnahme der Kanalbauarbeiten erfolgte am 24.06.2008. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. 1. Die Einstufung der Rosstraße von Mörgensstraße / Alexianergraben bis Guaitastraße / Stephanstraße erfolgt als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS). 2. Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……….…...…..37.745,31 € Hiervon entfallen auf die Oberflächenentwässerung…….…….......................................................................37.745,31 € 3. Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für die Oberflächenentwässerung……………………….……………………………………..26.421,71 € (70% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe g) SBS) 4. Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 SBS auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen. 26.421,71 € : 27.529 m² = 0,96 € / m² (gerundeter Beitragssatz) Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: keine Vorlage B 03/0073/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2012 Seite: 3/3