Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104764.pdf
Größe
858 kB
Erstellt
26.07.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster u. Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0076/WP16
öffentlich
26.07.2012
Städtisches Gebäude ehemalige Schule im Ortsteil Aachen-Sief,
Raerener Straße
Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung AachenKornelimünster/Walheim
vom 20.02.2012, eingegangen am 09.05.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.08.2012
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage BA 4/0076/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2012
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen sind derzeit nicht gegeben
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage BA 4/0076/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2012
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung hat in der Sitzung am 19.01.2005 die Verwaltung beauftragt, die
Voraussetzungen zu schaffen, dass das Objekt einer Vereins- und Bürgernutzung zur Verfügung
steht.
Zu diesem Zeitpunkt stand die Klärung der Eigentumsfrage im Vordergrund. Im Jahr 2006 hat die
Stadt Aachen dann das Objekt - nach Zustimmung der politischen Gremien in Raeren und Aachen von der Gemeinde Raeren erworben.
Die Rahmenbedingungen bei einer festen Zuweisung von Räumen durch Vereine/Bürger hat das
Gebäudemanagement auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.12.1997 wie folgt definiert:
Es muss einen Verantwortlichen geben (Betreiberverein).
Alternative 1:
Die Herrichtung des Gebäudes incl. Nutzungsänderung wird von den Vereinen übernommen.
Alle Betriebskosten werden durch die Vereine gezahlt. Die Vereine übernehmen auch die komplette
Bauunterhaltung und nutzen dafür die Räume mietfrei.
Alternative 2:
Die Vereine zahlen Staffelmiete (für die ersten drei Jahre 1 Euro/qm mtl.) zzgl. sind die Betriebskosten
durch die Vereine zu übernehmen. Die Kosten von baulichen Maßnahmen durch die Vereine können
unter Verrechnung mit der Miete erfolgen. Die Stadt übernimmt die Bauunterhaltung.
Das Gebäudemanagement hat darauf hingewiesen, dass für die Herrichtung und den Betrieb als
Vereins-/Bürgerhaus erhebliche Kosten entstehen, da bei dem schlechten baulichen Zustand des
Hauses eine Komplettsanierung erforderlich ist.
Verschiedene Vereine (u.a. Siefer Schützen, Geschichtsverein) haben zwischenzeitlich ein Interesse
an der Nutzung des Gebäudes bekundet und in enger Zusammenarbeit u.a. mit dem
Gebäudemanagement, Bauordnungs- bzw. Bezirksamt die Möglichkeit geprüft, das Gebäude für ihre
Belange zu nutzen. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass unter den vorgegebenen
Rahmenbedingungen, räumlichen Gegebenheiten bzw. dem derzeitigen baulichen Zustand eine
Nutzung aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt.
Vorlage BA 4/0076/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2012
Seite: 3/4
Derzeitige Nutzung des Gebäudes:
In diesem Objekt befindet sich im Anbau die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Sief. Der
übrige Teil des mehrgeschossigen Gebäudes ist leerstehend.
Neben diesem Gebäude befindet sich auf diesem städt. Grundstück noch ein eingeschossiges
Gebäude, das als Jugend- und Schulungsraum von der Freiwilligen Feuerwehr Sief genutzt wird.
Zukünftige Nutzung/Verwendung des Objektes:
Die Feuerwehr sucht zur Zeit ein geeignetes Grundstück zum Neubau einer Feuerwehrgerätehalle für
die Freiwilligen Feuerwehr Sief, da die Halle den funktionalen Anforderungen nicht mehr genügt und
die Herrichtung sehr hohe Kosten verursachen würde. Auch aus diesem Grund ist eine Verlagerung
der Liegenschaft auf absehbare Zeit angebracht.
Die Siefer Schützenbruderschaft hat für diesen Fall ihr Interesse bekundet, den Jugend- und
Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr entweder langfristig zu pachten bzw. zu erwerben und als
Schützenhalle umzubauen. Denkbar ist für den Verein auch die Nutzung der Fahrzeughalle. Die
Schützenbruderschaft muss spätestens im August 2013 aus ihrem bisherigen Domizil ausziehen.
Anfragen von Vereinen/Bürgern zur Nutzung des Gebäudes liegen der Verwaltung derzeit nicht vor.
Bei einer verwaltungsinternen Abstimmung zur weiteren Nutzung/Verwendung der gesamten
Liegenschaft in 2011 wurde festgestellt, dass eine gemeinsame Nutzung des Grundstücks durch die
Siefer Schützen und der Freiwilligen Feuerwehr Sief nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund sollte
geklärt werden, ob der Neubau einer Feuerwehrgerätehalle auf dem in Privatbesitz befindlichen
Nachbargrundstück planungsrechtlich möglich ist.
Nach Mitteilung des Fachbereiches Stadtentwicklung ist der Bau eines entsprechenden Gebäudes nur
möglich, wenn ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, da der Bau nicht zu den privilegierten
Bauvorhaben zählt. Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Stadt Aachen im Bereich Sief über kein
geeignetes Grundstück verfügt, auf dem ein entsprechendes Gebäude für die Feuerwehr errichtet
werden kann.
Die Denkmalpflege ist mit dem Landschaftsverband der Überzeugung, dass sowohl die Geschichte
des Gebäudes aus dem Jahr 1891 als Schule wie auch das Gebäude selbst einen Denkmalwert
darstellen. Für die förmliche Unterschutzstellung muss noch ein Gutachten zum Denkmalwert der
Schule erstellt werden.
Anlage/n:
Antrag der SPD-BF vom 20.02.2012
Vorlage BA 4/0076/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2012
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