Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104974.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
09.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
B 03/0072/WP16
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
09.08.2012
Borngasse von Franzstraße bis Theaterstraße einschließlich
AachenMünchener-Platz
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.09.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage
„Borngasse“
von
Franzstraße
bis
Theaterstraße
einschließlich
AachenMünchener-Platz zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung
mit der städtischen Beitragssatzung.
Vorlage B 03/0072/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2012
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
104.503,02 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0072/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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Erläuterungen:
Der Abschnitt der Borngasse zwischen der Franzstraße und der Theaterstraße einschließlich
AachenMünchener-Platz wurde in den Jahren 2009 / 2010 in den Teileinrichtungen “Fahrbahn”,
“Parkstreifen”, “Gehwege” und “Oberflächenentwässerung” als Haupterschließungsstraße neu
ausgebaut. Dieser 312 m lange Straßenabschnitt zeigte bereits seit vielen Jahren starke
Verschleißerscheinungen in sämtlichen Teileinrichtungen. Der Oberflächenzustand der vorhandenen
Teileinrichtungen “Fahrbahn” und “Gehwege” war sehr schlecht und wies z. B. Risse, Frostaufbrüche,
Absackungen, Spurrinnen und starke Unebenheiten auf.
Der Abschnitt der Borngasse entsprach somit nicht mehr den technischen Anforderungen. Aus
wirtschaftlichen Gründen kam folglich nur ein kompletter Neuausbau in Frage, da weitere
Instandsetzungsmaßnahmen im Hinblick auf das Ausmaß der Schäden und das Alter der Straße nicht
mehr länger vertretbar waren. Hinzu kam eine funktionelle Verbesserung der Gehwege
(Verbreiterung) und die erstmalige Anlage eines Längsparkstreifens.
Die Straßenbaumaßnahme wurde jedoch zunächst noch zurück gestellt, um die größeren
Abrissarbeiten und neuen Bauvorhaben in der Borngasse (insbesondere die Anlage des sog.
“Kapuzinerkarrees” und die Errichtung des neuen Bürokomplexes der AachenMünchener auf dem
Gelände des ehemaligen Landesbehördenhauses) abzuwarten.
Der o.a. Abschnitt der „Borngasse“ wurde bereits vor dem Jahr 1880 erstmalig hergestellt. In den
letzten 60 Jahren wurden lediglich Instandsetzungs- bzw. Unterhaltungsarbeiten an der Straße
durchgeführt. Eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme hat nachweislich nicht stattgefunden. Die
bestimmungsgemäße Nutzungsdauer für Straßen (ca. 25 Jahre) war somit deutlich überschritten.
Der Ausbau ist daher beitragsfähig im Sinne des § 8 KAG NW.
Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum
Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen
Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Hierbei
wurden
die
Mehrkosten
für
gewünschte
Sonderausführungen
und
höherwertige
Baumaterialien in der Oberflächengestaltung von der AachenMünchener Versicherung AG
(Ausbauträgerin) übernommen, was eigens in einem städtebaulichen Ausbauvertrag vereinbart wurde.
Es flossen nur die Kosten für einen ortsüblichen Standardausbau in die Berechnung des
beitragsfähigen Aufwandes ein, der sodann satzungsgemäß auf die beitragspflichtigen Eigentümer
der angrenzenden Grundstücke umzulegen ist.
Im
Bereich
des
abgerissenen
Landesbehördenhauses
(zukünftiger
Eingangsbereich
der
AachenMünchener) erfolgte eine Verbreiterung der Straße und des Einmündungsbereiches in die
Franzstraße. Hierzu hat die Ausbauträgerin eine entsprechende Grundstücksfläche kostenfrei an die
Stadt Aachen abgetreten.
Vorlage B 03/0072/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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Weiterhin hat die Ausbauträgerin als Lückenschluss zwischen der Aureliusstraße und der Borngasse
auf
ihrem
Grundstück
eine
fußläufige
Verbindung
hergestellt.
Zur
Überwindung
des
Niveauunterschiedes zwischen dem Marienplatz und der Borngasse kam hier nur eine Treppenanlage
in Frage, welche aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen Bedeutung als fußläufige Achse
zwischen dem Hauptbahnhof und der historischen Innenstadt großzügig und mit einer integrierten
behindertengerechten Rampe angelegt wurde. Die Kosten dieser Treppenanlage wurden nicht auf die
beitragspflichtigen Grundstückseigentümer umgelegt. Die Nutzung durch die Allgemeinheit wurde
dauerhaft sicher gestellt.
Im Anschluss an die Treppenanlage und an die Vorplatzfläche der AachenMünchener wurde im
Bereich der Straßenquerung Pflaster verlegt, um durch einen Materialwechsel des Fahrbahnbelages
auf die Fußwegquerung aufmerksam zu machen. Ansonsten wurde die Fahrbahn auf einer Breite von
durchschnittlich 6,26 m mit einer Asphaltbeton-Deckschicht auf Asphaltbinder, bituminöser
Tragschicht und Frostschutzschicht versehen.
Auf der nördlichen Seite wurde in Höhe der verbreiterten Straßenfläche erstmalig ein baulich
angelegter Parkstreifen für Längsparker eingerichtet, der von neu angelegten Pflanzfeldern begrenzt
bzw. unterbrochen wird. So wurde eine sichere Trennung zwischen ruhendem und fließendem
Verkehr geschaffen, die eine Verbesserung zum vorherigen Zustand darstellt. Vor dem Neuausbau
war das Parken am Rande der Fahrbahn lediglich geduldet, und es gab keinerlei Straßenbegrünung.
Die ursprünglich geplanten Baumpflanzungen ließen sich leider nicht umsetzen, da in den hierfür
vorgesehenen Bereichen Leitungen liegen.
Der nördliche Gehweg entlang der geraden Hausnummern wurde von der Theaterstraße bis zum
Beginn des Parkstreifens in einer Breite von ca. 2,00 m neu ausgebaut. Im Bereich des ehemaligen
Landesbehördenhauses war der Gehweg auf dieser Seite teilweise sehr schmal und ließ keinen
Fußgänger-Begegnungsverkehr zu. Es wurde ein bis zu 2,85 m breiter Gehweg neben dem
Parkstreifen angelegt. Die durch hochwertigen Plattenbelag entstandenen Mehrkosten für diesen
Teilabschnitt des Gehweges wurden von der Ausbauträgerin übernommen und flossen daher nicht in
die Berechnung des beitragsfähigen Aufwands ein. Der südliche Gehweg entlang der ungeraden
Hausnummern verlief uneinheitlich und war an der schmalsten Stelle nur 1,40 m breit. Im Zuge des
Neuausbaus wurde er mit einer Breite von ca. 2,00 m angelegt.
Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr
den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch neue DIN-gerechte Abläufe ersetzt,
welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des
Oberflächenwassers gewährleisten.
1.
Die Einstufung der Straße „Borngasse“ von Franzstraße bis Theaterstraße einschließlich
AachenMünchener-Platz erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe
b) der städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).
2.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt………………….……..…...421.129,82 €
Vorlage B 03/0072/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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Hiervon entfallen auf
a) die Fahrbahn………………………………………………………………………………198.765,33 €
c) den Parkstreifen…………………..………………………………………………..………25.184,10 €
d) den Gehweg.………………………………………………………………………………167.674,96 €
g) die Oberflächenentwässerung……….........................................................................29.505,43 €
3.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
a) die Fahrbahn…………………………………………….……………………………..….99.382,67 €
(50% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) SBS)
c) den Parkstreifen..……………………………………….…………………………………15.110,46 €
(60% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c) SBS)
d) den Gehweg……….…………………………………….……………………………….100.604,98 €
(60% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe d) SBS)
g) die Oberflächenentwässerung…………………………………………………………..14.752,72 €
(50% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS)
4.
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der
städtischen Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter
Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit verteilt. Unter Zugrundelegung der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS ergeben sich zwei unterschiedliche Beitragssätze.
Beitragssatz A
Fahrbahn:
99.382,67 € : 121.899 m² = 0,82 €/m²
Gehweg:
100.604,98 € : 121.899 m² = 0,83 €/m²
Oberflächenentwässerung:
14.752,72 € : 121.899 m² = 0,12 €/m²
1,77 €/m² (Beitragssatz A)
Beitragssatz B
Parkstreifen:
15.110,46 € : 122.498 m² = 0,12 €/m² (Beitragssatz B)
Nachdem mit der Ausbaumaßnahme begonnen wurde, wurden im Jahr 2010 von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern Vorausleistungen auf den Ausbaubeitrag erhoben und ihnen die
Möglichkeit gegeben, die Beitragspflicht abzulösen. Von dem Angebot der Ablösung haben mehrere
Beitragspflichtige keinen Gebrauch gemacht, jedoch die erhobenen Vorausleistungen seinerzeit
gezahlt. Aus rechtlichen Gründen ist nun für die Grundstücke, für die die Beitragspflicht nicht abgelöst
wurde, der endgültige Ausbaubeitrag festzusetzen, auf den die bereits gezahlte Vorausleistung
anzurechnen ist. Außerdem ist nunmehr die beitragsrechtliche Abrechnung mit der AachenMünchener
Versicherung AG gemäß dem mit ihr abgeschlossenen Ausbauvertrag vorzunehmen. Beide
Endabrechnungen führen insgesamt zu den maßnahmebezogenen Einnahmen i. H. v. 104.503,02 €.
5.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige
Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der
Bestandteil der Abrechnung ist.
Anlage/n:
keine
Vorlage B 03/0072/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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