Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104971.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
09.08.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0071/WP16
öffentlich
09.08.2012
Boxgraben von Mozartstraße / Karmeliterstraße bis Lütticher
Straße / Jakobstraße
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.09.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Boxgraben“ von Mozartstraße / Karmeliterstraße bis Lütticher Straße /
Jakobstraße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der
städtischen Beitragssatzung.
Vorlage B 03/0071/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2012
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
345.341,20 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0071/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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Erläuterungen:
Die Straße „Boxgraben“ wurde im Abschnitt Mozartstraße / Karmeliterstraße bis Lütticher Straße /
Jakobstraße in den Jahren 2008 bis 2010 neu ausgebaut. Der Ausbau beinhaltete die Erneuerung der
Fahrbahn, der Radfahrstreifen, der Parkstreifen, der Gehwege, der Beleuchtung und der
Oberflächenentwässerung. Der Ausbau war notwendig, weil sich diese Teileinrichtungen in einem
sehr schlechten technischen Zustand befanden. Weitere Instandsetzungsarbeiten kamen im Hinblick
auf das Ausmaß der Schäden nicht in Frage. Insbesondere der Kanal war zur Einhaltung gesetzlicher
Vorgaben dringend zu erneuern. Da auch die privaten Hausanschlüsse, die Versorgungsleitungen und
die Telekommunikationsnetze durch die Stawag saniert werden mussten, kam lediglich ein kompletter
Neuausbau der Straße in Betracht. Dies wurde auch zum Anlass genommen, einige Teileinrichtungen
baulich umzugestalten, um die jeweiligen Verkehrsflüsse zu optimieren und Unfallrisiken zu
minimieren. Darüber hinaus wurden neue Bäume gepflanzt, um den historischen Alleencharakter der
Straße wiederherzustellen.
Bei
der
Straße
„Boxgraben“
handelt
es
sich
um
eine
Bundesstraße
mit
erheblichem
Verkehrsaufkommen. Die Fahrbahn war vor dem Ausbau vollkommen verschlissen und wies
zahlreiche Risse und Schlaglöcher auf. Der Decken- und Oberbau aus den 50er Jahren entsprach
nicht mehr den heutigen Verkehrsanforderungen. Die Fahrbahn erhielt einen Komplettausbau
bestehend aus einer lärmoptimierten Asphaltschicht auf Asphaltbinder, einer bituminösen Tragschicht
und einer Frostschutzschicht. Die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn sind nicht beitragsfähig, da
die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gemäß § 3 Abs. 3 der städtischen
Beitragssatzung nur insoweit abrechenbar sind, als sie breiter als die anschließenden freien Strecken
sind.
Die Radfahrstreifen im Bereich der Fahrbahn befanden sich vor der Baumaßnahme in einem
desolaten Zustand. Lediglich vor der Einmündung Jakobstraße war ein separater Radweg vorhanden,
welcher in einem angemessenen Zustand war. Es wurden neue Radfahrstreifen innerhalb der
Fahrbahn angelegt. Da nicht genügend Platz zur Verfügung stand, konnte die gemäß ERA
(Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) vorgegebene Mindestbreite von 1,85 m bzw. 2,00 m an stark
frequentierten Straßen zuzüglich Sicherheitstrennstreifen nicht erreicht werden. Für den Ausbau der
Radfahrstreifen werden daher keine Beiträge erhoben. Für die in einigen Bereichen angelegten
Umweltspuren (Radfahrer und Busse frei) werden ebenfalls keine Beiträge erhoben.
Vor dem Ausbau war das Parken überwiegend in der Fahrbahn erlaubt. Deren Zustand war, wie
bereits zuvor erläutert, dringend erneuerungsbedürftig. Der einzige baulich angelegte Parkstreifen
zwischen Krakau- und Karmeliterstraße war teilweise beschädigt. Es wurden neue Parkstreifen in
Betonsteinpflaster
auf
Brechsand-Splittgemisch,
hydraulisch
gebundener
Tragschicht
und
Frostschutzschicht angelegt.
Vorlage B 03/0071/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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Auch die Gehwege befanden sich vor der Baumaßnahme in einem desolaten Zustand. Die in
unterschiedlichen Materialien angelegten Teilbereiche waren größtenteils völlig verschlissen und
wiesen Risse, Unebenheiten und Löcher auf. Sie wurden nunmehr einheitlich in Betonplatten,
hydraulisch gebundener Tragschicht und Frostschutzschicht befestigt. In Kreuzungsbereichen wurden
die Gehwege teilweise vorgezogen, um die Aufstellflächen für Fußgänger zu verbreitern. Im Bereich
von Grundstücksein- und -ausfahrten wurde Betonsteinpflaster verlegt.
Die bisherige Beleuchtung war größtenteils veraltet und entsprach nicht mehr dem heutigen
Standard. Die meisten Leuchten wurden durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich die
Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat.
Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal war in seiner gesamten Länge völlig
verschlissen. Das Schadensbild erstreckte sich über Undichtigkeiten, Höhenversätze, Betonkorrosion,
usw.. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren
war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht. Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen ebenfalls nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden
durch neue DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen
und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten.
Durch den Neuausbau hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt
verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer
einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen
Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Durch das Zusammenlegen der Kanalerneuerung (inkl. Hausanschlüsse, Versorgungsleitungen, etc.)
und des Straßenausbaus musste die Straße nur einmal aufgebrochen und wiederhergestellt werden.
Die Stawag hat sich daher an den Wiederherstellungskosten beteiligt, was sich beitragsmindernd
auswirkt. Die Kosten des Ausbaus werden durch Zuschüsse nach dem Entflechtungsgesetz gefördert.
Diese decken jedoch nur die unrentierlichen Baukosten und schlagen sich nicht in der
Beitragsermittlung nieder.
1.
Die Einstufung der Straße „Boxgraben“ von Mozartstraße / Karmeliterstraße bis Lütticher Straße
/ Jakobstraße erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen
Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).
2.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……..…...…..709.866,66 €
Vorlage B 03/0071/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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Hiervon entfallen auf
c) die Parkstreifen, Parkstände………………………………………………………..….115.373,38 €
d) die Gehwege…………………………………………………….422.362,88 €
Der beitragsfähige Aufwand beträgt nach Abzug der Kosten in Höhe von
96.465,60 € für die nicht anrechenbare Überbreite von 0,74 m (anrechenbare Breite 2,50 m)………………………………..…………………………………..…325.897,28 €
f) die Beleuchtung………………………....................................................................... 49.047,31 €
g) die Oberflächenentwässerung……….................................................................... 219.548,69 €
3.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
c) die Parkstreifen, Parkstände...………….…………….………………………………..69.224,03 €
(60% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c) SBS)
d) die Gehwege……………………...…………………………………………………….195.538,37 €
(60 % gem. § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe d) SBS)
f) die Beleuchtung……………………………………………………….…………………..14.714,19 €
(30% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe f) SBS)
g) die Oberflächenentwässerung...………………………………………………………..65.864,61 €
(30% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe g) SBS)
4.
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der
städtischen Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter
Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit verteilt. Unter Zugrundelegung der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS ergeben sich zwei unterschiedliche Beitragssätze.
Beitragssatz A
Gehwege:
195.538,37 € : 144.161 m² = 1,36 €/m²
Beleuchtung:
14.714,19 € : 144.161 m² = 0,10 €/m²
Oberflächenentwässerung:
65.864,61 € : 144.161 m² = 0,46 €/m²
1,92 €/m² (Beitragssatz A)
Beitragssatz B
Parkstreifen, Parkstände:
5.
69.224,03 € : 146.159 m² = 0,47 €/m² (Beitragssatz B)
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige
Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der
Bestandteil der Abrechnung ist.
Anlage/n:
keine
Vorlage B 03/0071/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2012
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