Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104767.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
20.07.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0702/WP16
öffentlich
20.07.2012
FB 61/20 /Dez. III
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) hier: - Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung
- Empfehlung Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.08.2012
30.08.2012
B-1
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp
Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der eingeschränkten
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp
Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0702/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig.
Aufgrund der in absehbarer Zeit geänderten Erschließungssituation und dem Wunsch eines
Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen,
den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Die Bezirksvertretung und der Planungsausschuss hatten in ihren Sitzungen am 14.und 15.03.2012
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit
gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an der III. Änderung zu beteiligen.
2.
Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung
Von der Einschränkung der Zufahrt von der Eckenerstraße aus sind zwei Eigentümer betroffen, die im
Rahmen der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt wurden. Der Eigentümer der
ehemaligen Tuchfabrik Chmel hat Widerspruch gegen die geplante Änderung eingelegt, da diese
Änderung die wirtschaftliche Basis seiner Immobilie zerstören würde.
Dem Eigentümer ist aber seit langem bekannt, dass nach Herrichtung der neuen Erschließungsstraße
(spätestens am 31.12.2013) die Erschließung einer gewerblichen Nutzung auf seinem Grundstück
vom Gewerbepark Brand aus erfolgen muss. Sein Grundstück kann aber weiterhin für Nutzungen, die
in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig sind, von der Eckener Straße aus erschlossen werden.
Diese Beschränkung der Zufahrt zu Nutzungen, die in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig sind,
gilt für die gesamte Eckener Straße, um die von Wohnnutzung geprägte Straße vom LKW-Verkehr
freihalten zu können.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dem Widerspruch nicht zu folgen.
Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange konnte verzichtet
werden, da keine Betroffenheit durch diese Änderung vorliegt.
4.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt die privaten Belange zurückzuweisen und die III. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - in der
vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
5.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0702/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/3
3.
Rechtsplan
4.
Begründung
5.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage FB 61/0702/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 3/3
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828, Teil A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte
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- Gewerbegebiet Camp Pirotte
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A
- Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
im Stadtbezirk Aachen-Brand
Lage des Plangebietes
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
Fassung vom 13.07.2012
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
3.
Auswirkungen der Planung
4.
Kosten
Begründung zur Satzung
Seite 2/4
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
1.
Fassung vom 13.07.2012
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Der Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A ist seit 1997 rechtsverbindlich. Neben der Art
und dem Maß der baulichen Nutzung setzt er auch “öffentliche Verkehrsflächen” fest. Entlang der Nordstraßes
setzt der Bebauungsplan ein “Ein- und Ausfahrtsverbot” sowie entlang der Eckenerstraße “Beschränkung auf Einund Ausfahrten zu Nutzungen, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind” fest. Mit der II. Änderung wurden
die schriftlichen Festsetzungen so ergänzt, dass das Ein- und Ausfahrtsverbot an der Nordstraße und die Beschränkung der Zufahrtsmöglichkeit an der Eckenerstraße erst mit Fertigstellung der Baustraße, spätestens
31.12.2013 gelten.
2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
Im Bereich des Änderungsgebietes ist eine Stichstraße festgesetzt, die der Erschließung der vorhandenen Betriebsgebäude an der Nordstraße dienen. Bei der Überprüfung der rückwärtigen Straßenanbindung an das Bestandsgebäude der Firma an der Nordstraße 60 wurde festgestellt, dass die neue Straße an das vorhandene
Treppenhaus anschließt. Da die Verlagerung eines Treppenhauses im Bestand einen erhöhten wirtschaftlichen
Aufwand bedeuten würde, hatte der Eigentümer einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Um
die Zufahrt nutzen zu können, wird die öffentlichen Verkehrsfläche um 6,0m in südwestliche Richtung und damit
neben dem Treppenhaus verschoben.
Mit Fertigstellung der Baustraße und Anbindung des Bestandsbetriebes an die rückwärtige Straße “Gewerbepark
Brand” entfällt das Erfordernis, die gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück Nordstraße 60 (ehem. Tuchfabrik
Chmel) von der Eckenerstraße zu erschließen. Daher wird die “Beschränkung auf Ein- und Ausfahrten zu Nutzungen, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind” auch für die zwei Zufahrten von der Eckenerstraße aus
festgesetzt. Die zeitliche Befristung dieser Festsetzung gemäß der II. Änderung des Bebauungsplanes 828 A hat
auch für die III. Änderung ihre Gültigkeit. Diese Festsetzung erfolgt, um die Eckenerstraße, die größtenteils von
Wohnnutzung geprägt ist, von LKW-Verkehren freizuhalten.
3.
Auswirkungen der Planung
Durch die geplanten Änderungen sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Deshalb ist eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht nicht erforderlich. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung sowie
öffentliche Belange nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert.
Durch die Änderung der Festsetzungen im Bereich der Eckenerstraße ist eine Zufahrt zu einer gewerblichen
Nutzung für das Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel nur noch von der neuen Erschließungsstraße im
Gewerbepark Brand aus zulässig. Damit wird das Ziel, die Eckenerstraße von LKW-Verkehren möglichst freizuhalten, umgesetzt.
4.
Kosten
Begründung zur Satzung
Seite 3/4
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
Fassung vom 13.07.2012
Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Begründung zur Satzung
Seite 4/4
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag
zur
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
im Stadtbezirk Aachen-Brand
Lage des Plangebietes
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
Abwägung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
Fassung vom 13.07.2012
Inhaltsverzeichnis
Schreiben 1 vom 02.07.2012,
Aachen .......................................................... 3
2
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
Schreiben 1 vom 02.07.2012,
Abwägung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
Fassung vom 13.07.2012
Aachen
3
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
Zu Schreiben 1 vom 02.07.2012,
Abwägung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
Fassung vom 13.07.2012
Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan setzt eine öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Gewerbeparkes Brand fest, mit der das gesamte
Gewerbegebiet, sowie die bereits vorhanden Betriebe an der Nordstraße erschlossen werden sollen. Die Abriss- und Sanierungsarbeiten sind soweit fortgeschritten, dass mit der Herstellung der Erschließungsanlage bis spätestens 31.12.2013
gerechnet werden kann.
Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - hat u.a. das Ziel, in den angrenzenden Wohnbereichen
Gewerbeverkehre zu vermeiden. Die Eckenerstraße ist geprägt von einer Wohnnutzung, daher wurden die Festsetzungen
für die Eckenerstraße so getroffen, dass hier nur Ein- und Ausfahrten, zu Nutzungen die in einem Allgemeinen Wohngebiet
zulässig sind, möglich sind. Um den vorhandenen Betrieb auf dem Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel an der
Nordstraße nicht über Jahre wegen der noch fehlenden rückwärtigen Erschließung in seinem Bestand zu gefährden, wurden die zwei Zufahrten von der Eckenerstraße zu dem Grundstück von dieser Festsetzung ausgenommen. Da die Vorbereitungen zur Herstellung der Erschließungsstraße soweit fortgeschritten sind, dass die Fertigstellung bis spätestens
31.12.2013 erfolgt, ist eine Erschließung des Betriebes von der neuen Straße aus gesichert. Mit der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte -, die weiterhin Gültigkeit hat, ist geregelt worden, dass die Beschränkung der Zufahrtsmöglichkeit von der Nord- und Eckenerstraße aus erst mit Fertigstellung der Erschließungsanlage
gilt. Damit sind eventuelle interne Umstrukturierungsmaßnahmen auf dem Grundstück in einem größeren Zeitfenster möglich.
Im Zusammenhang mit dem Nutzungsänderungsantrag liegt der Verwaltung ein Schreiben des vom Eigentümer beauftragten Architekten vor, aus dem hervorgeht, dass dem Eigentümer die neue Erschließungsanforderung bekannt ist und dass
durch interne Umstrukturierungsmaßnahmen und temporäre Nutzungen auf seinem Grundstück diese Anforderung jederzeit
bzw. bis spätestens 31.12.2013 umsetzbar ist. Daher ist für die Verwaltung die Zerstörung der wirtschaftlichen Basis der
Immobilie nicht nachvollziehbar.
Die Verwaltung empfiehlt, den Widerspruch zurückzuweisen, damit das Ziel der Vermeidung von Gewerbeverkehren in den
Wohnbereichen weiter umgesetzt werden kann.
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