Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104803.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
03.07.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0696/WP16
öffentlich
35016-2012
03.07.2012
Dez. III / FB 61/20
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.08.2012
30.08.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs.
2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße - in
der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße - in der vorgelegten
Fassung.
Vorlage FB 61/0696/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 715 setzt entlang der Düppelstraße und der Elsassstraße ein Besonderes
Wohngebiet fest. Hier sind – im Gegensatz zu dem benachbarten Allgemeinen Wohngebiet – nichtkerngebietstypische Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig.
In dem an das Plangebiet angrenzenden Bereich der Elsassstraße haben sich im Bereich zwischen
Adalbertsteinweg und Elsassplatz mehrere Wettbüros angesiedelt. Die Elsassstraße war bislang
Bestandteil eines lebendigen Stadtteilzentrums mit einer gemischten Einzelhandels- und
Dienstleistungsnutzung in den Erdgeschosszonen. Die Zunahme von Wettbüros im Bereich
Elsassstraße führt zu einer Verdrängung bisheriger Nutzungen. Das Straßenbild verändert sich, es
setzt der sogenannte „Trading-Down-Effekt“ ein.
Auch das Plangebiet ist geprägt von gründerzeitlicher Bebauung mit einer gemischten Nutzung in den
Erdgeschossbereichen und Wohnnutzung in den Obergeschossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist, den heutigen Charakter der Elsassstraße und der Düppelstraße
zu erhalten und eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros
vorzubeugen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können auch Wettbüros zu den
Vergnügungsstätten gezählt werden und zwar dann, wenn kommerzielle Unterhaltung der Besucher
im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind.
Aus diesem Grund sollen im Bebauungsplan die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten
künftig ausgeschlossen werden.
Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
Die Verwaltung empfiehlt, für die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 – Düppelstraße – den
Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf (nur schriftliche Festsetzungen) in
der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
4.
Entwurf der Begründung
Vorlage FB 61/0696/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/2
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße -
Lageplan M 1 : 2.500
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße -
Luftbild M 1 : 2.500
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
Zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 715
- Düppelstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Eintrachtstraße und Düppelstraße
zur Offenlage
Lage des Plangebietes
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I. Änd Bebauungsplan Nr. 715
- Düppelstraße -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 03.07.2012
Die nachfolgende Festsetzung ergänzt die Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 715
- Düppelstraße -.
gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Art der baulichen Nutzung
Im Besonderen Wohngebiet (WB) sind die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht zulässig.
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 715
- Düppelstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Eintrachtstraße und Düppelstraße
zur Offenlage
Lage des Plangebietes
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I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715
- Düppelstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 03.07.2012
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Das ca. 1,6 ha große Plangebiet befindet sich nördlich des Elsassplatzes. Es wird begrenzt im Südosten durch die
Elsassstraße, im Südwesten durch die Düppelstraße im Nordwesten durch die Kirche St. Fronleichnam und im
Nordosten durch die Bebauung entlang der Lützowstraße. Das Gebiet ist entlang der angrenzenden Straßen geprägt
durch eine überwiegend IV – V-geschossige geschlossene Blockrandbebauung. Im rückwärtigen Bereich liegt am
Rudolf-Schwarz-Weg ebenfalls ein Gebäuderiegel mit Wohnungsbau, an den nördlich die Kleingartenanlage
„Panneschopp“ angrenzt.
Der Flächennutzungsplan 1980 stellt für den Geltungsbereich Wohnbauflächen und Grünflächen dar.
Der für das Plangebiet 1984 aufgestellte Bebauungsplan Nr. 715 – Düppelstraße – setzt ein Allgemeines – und ein
Besonderes Wohngebiet fest sowie private Grünflächen.
2. Anlass der Planung
Anlass der Planung ist der Wunsch, die heutige Nutzungsmischung von Wohnen in den Obergeschossen und einer
gemischten Nutzung in den Erdgeschossbereichen der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten.
3. Ziel und Zweck der Planung
In dem an das Plangebiet angrenzenden Bereich der Elsassstraße haben sich im Bereich zwischen Adalbertsteinweg
und Elsassplatz mehrere Wettbüros angesiedelt. Die Elsassstraße war bislang Bestandteil eines lebendigen
Stadtteilzentrums mit einer gemischten Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung in den Erdgeschosszonen.
Auch das Plangebiet ist geprägt von gründerzeitlicher Bebauung mit einer gemischten Nutzung in den
Erdgeschossbereichen und Wohnnutzung in den Obergeschossen.
Die Zunahme von Wettbüros im Bereich Elsassstraße führt zu einer Verdrängung bisheriger Nutzungen. Das
Straßenbild verändert sich, es setzt der sogenannte „Trading-Down-Effekt“ ein. Ziel der Bebauungsplanänderung ist,
den heutigen Charakter der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten und eine Ansiedlung von
Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros vorzubeugen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können
auch Wettbüros zu den Vergnügungsstätten gezählt werden und zwar dann, wenn kommerzielle Unterhaltung der
Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind.
Auch in Bezug auf Jugend- und Familienfreundlichkeit trägt ein Ausschluss von Vergnügungsstätten zu einem
stabilen Wohnumfeld bei und sichert die Wohnqualität insbesondere für Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen.
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen.
4. Begründung der Festsetzung
Im Bebauungsplan Nr. 715 ist entlang der Elsassstraße und der Düppelstraße ein Besonderes Wohngebiet (WB)
festgesetzt. In diesem sind gemäß § 4a BauNVO nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten ausnahmsweise
zulässig. Diese Vergnügungsstätten sollen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, da diese Nutzungen einen
sog. „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können. Da Vergnügungsstätten regelmäßig bei eher geringem
Investitionsbedarf vergleichsweise hohe Gewinnerwartungen begründen, sind sie geeignet, andere Betriebe mit
deutlich höherem Investitionsbedarf und geringerer Ertragsstärke zu verdrängen. Eine Ansiedlung dieser
Einrichtungen ist für die städtebauliche und soziale Entwicklung des Gebietes nicht zuträglich.
5. Umweltbelange
Im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 sind Umweltbelange nicht betroffen.
6. Auswirkungen der Planung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird der Erhalt des derzeitigen Quartierscharakters gestärkt. Der
Ausschluss von Vergnügungsstätten unterstützt die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes, durch die
Festsetzung eines Besondern Wohngebietes die hier typische Nutzungsstruktur planungsrechtlich zu sichern.
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