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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104803.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
03.07.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:45

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0696/WP16 öffentlich 35016-2012 03.07.2012 Dez. III / FB 61/20 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.08.2012 30.08.2012 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße - in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/0696/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Bebauungsplan Nr. 715 setzt entlang der Düppelstraße und der Elsassstraße ein Besonderes Wohngebiet fest. Hier sind – im Gegensatz zu dem benachbarten Allgemeinen Wohngebiet – nichtkerngebietstypische Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig. In dem an das Plangebiet angrenzenden Bereich der Elsassstraße haben sich im Bereich zwischen Adalbertsteinweg und Elsassplatz mehrere Wettbüros angesiedelt. Die Elsassstraße war bislang Bestandteil eines lebendigen Stadtteilzentrums mit einer gemischten Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung in den Erdgeschosszonen. Die Zunahme von Wettbüros im Bereich Elsassstraße führt zu einer Verdrängung bisheriger Nutzungen. Das Straßenbild verändert sich, es setzt der sogenannte „Trading-Down-Effekt“ ein. Auch das Plangebiet ist geprägt von gründerzeitlicher Bebauung mit einer gemischten Nutzung in den Erdgeschossbereichen und Wohnnutzung in den Obergeschossen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist, den heutigen Charakter der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten und eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros vorzubeugen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können auch Wettbüros zu den Vergnügungsstätten gezählt werden und zwar dann, wenn kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind. Aus diesem Grund sollen im Bebauungsplan die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten künftig ausgeschlossen werden. Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen. Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten. Die Verwaltung empfiehlt, für die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 – Düppelstraße – den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf (nur schriftliche Festsetzungen) in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 4. Entwurf der Begründung Vorlage FB 61/0696/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 2/2 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße - Lageplan M 1 : 2.500 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße - Luftbild M 1 : 2.500 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen Zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Eintrachtstraße und Düppelstraße zur Offenlage Lage des Plangebietes Seite 1 / 2 I. Änd Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 03.07.2012 Die nachfolgende Festsetzung ergänzt die Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße -. gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Art der baulichen Nutzung Im Besonderen Wohngebiet (WB) sind die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht zulässig. Seite 2 / 2 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Eintrachtstraße und Düppelstraße zur Offenlage Lage des Plangebietes Seite 1 / 2 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 03.07.2012 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Das ca. 1,6 ha große Plangebiet befindet sich nördlich des Elsassplatzes. Es wird begrenzt im Südosten durch die Elsassstraße, im Südwesten durch die Düppelstraße im Nordwesten durch die Kirche St. Fronleichnam und im Nordosten durch die Bebauung entlang der Lützowstraße. Das Gebiet ist entlang der angrenzenden Straßen geprägt durch eine überwiegend IV – V-geschossige geschlossene Blockrandbebauung. Im rückwärtigen Bereich liegt am Rudolf-Schwarz-Weg ebenfalls ein Gebäuderiegel mit Wohnungsbau, an den nördlich die Kleingartenanlage „Panneschopp“ angrenzt. Der Flächennutzungsplan 1980 stellt für den Geltungsbereich Wohnbauflächen und Grünflächen dar. Der für das Plangebiet 1984 aufgestellte Bebauungsplan Nr. 715 – Düppelstraße – setzt ein Allgemeines – und ein Besonderes Wohngebiet fest sowie private Grünflächen. 2. Anlass der Planung Anlass der Planung ist der Wunsch, die heutige Nutzungsmischung von Wohnen in den Obergeschossen und einer gemischten Nutzung in den Erdgeschossbereichen der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten. 3. Ziel und Zweck der Planung In dem an das Plangebiet angrenzenden Bereich der Elsassstraße haben sich im Bereich zwischen Adalbertsteinweg und Elsassplatz mehrere Wettbüros angesiedelt. Die Elsassstraße war bislang Bestandteil eines lebendigen Stadtteilzentrums mit einer gemischten Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung in den Erdgeschosszonen. Auch das Plangebiet ist geprägt von gründerzeitlicher Bebauung mit einer gemischten Nutzung in den Erdgeschossbereichen und Wohnnutzung in den Obergeschossen. Die Zunahme von Wettbüros im Bereich Elsassstraße führt zu einer Verdrängung bisheriger Nutzungen. Das Straßenbild verändert sich, es setzt der sogenannte „Trading-Down-Effekt“ ein. Ziel der Bebauungsplanänderung ist, den heutigen Charakter der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten und eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros vorzubeugen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können auch Wettbüros zu den Vergnügungsstätten gezählt werden und zwar dann, wenn kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind. Auch in Bezug auf Jugend- und Familienfreundlichkeit trägt ein Ausschluss von Vergnügungsstätten zu einem stabilen Wohnumfeld bei und sichert die Wohnqualität insbesondere für Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen. 4. Begründung der Festsetzung Im Bebauungsplan Nr. 715 ist entlang der Elsassstraße und der Düppelstraße ein Besonderes Wohngebiet (WB) festgesetzt. In diesem sind gemäß § 4a BauNVO nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig. Diese Vergnügungsstätten sollen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, da diese Nutzungen einen sog. „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können. Da Vergnügungsstätten regelmäßig bei eher geringem Investitionsbedarf vergleichsweise hohe Gewinnerwartungen begründen, sind sie geeignet, andere Betriebe mit deutlich höherem Investitionsbedarf und geringerer Ertragsstärke zu verdrängen. Eine Ansiedlung dieser Einrichtungen ist für die städtebauliche und soziale Entwicklung des Gebietes nicht zuträglich. 5. Umweltbelange Im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 sind Umweltbelange nicht betroffen. 6. Auswirkungen der Planung Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird der Erhalt des derzeitigen Quartierscharakters gestärkt. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten unterstützt die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes, durch die Festsetzung eines Besondern Wohngebietes die hier typische Nutzungsstruktur planungsrechtlich zu sichern. Seite 2 / 2