Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104809.pdf
Größe
699 kB
Erstellt
26.06.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Tischvorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0671/WP16-1
öffentlich
26.06.2012
FB 61/01 // Dez. III
II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 - Krefelder Straße/
Soerser Weg (Sportpark Soers) für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Tivoli-Stadion,
Krefelder Straße, südlicher Zufahrt zum Sportpark Soers und
Stadionparkhaus
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.06.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur. II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888
zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan gemäß § 4a
Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
Im Rechtsplan wird die Festsetzung des Lärmpegelbereichs IV reduziert auf die der Krefelder
Straße zugewandte Seite der überbaubaren Fläche, für den unmittelbar angrenzenden
Bereich wird Lärmpegelbereich III festgesetzt. In den Schriftlichen Festsetzungen wird das
Schalldämmaß von 30 dB für Büroräume entsprechend ergänzt.
In den Schriftlichen Festsetzungen wird der Punkt 3 – Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
– dahingehend geändert, dass offene Stellplätze innerhalb der gesamten überbaubaren
Fläche zulässig sind, während in dem unmittelbar an der Krefelder Straße gelegenen Teil der
überbaubaren Fläche offene Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen unzulässig
sind.
Er beschließt weiterhin die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 – Krefelder Straße / Soerser
Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Tivoli-Stadion,
Krefelder Straße, südlicher Zufahrt zum Sportpark Soers und Stadionparkhaus in der so geänderten
Fassung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0671/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2012 über die II. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 888 beraten und sich abweichend vom Beschlussentwurf der Verwaltung gegen
die Festsetzung einer Tiefgarage ausgesprochen. Der Anlage von oberirdischen Stellplätzen hat er
grundsätzlich zugestimmt, im Detail soll die Stellplatzfrage im Baugenehmigungsverfahren gelöst
werden.
Der Ausschuss hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur
Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan
gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
Im Rechtsplan wird die Festsetzung des Lärmpegelbereichs IV reduziert auf die der Krefelder
Straße zugewandte Seite der überbaubaren Fläche, für den unmittelbar angrenzenden
Bereich wird Lärmpegelbereich III festgesetzt. In den Schriftlichen Festsetzungen wird das
Schalldämmaß von 30 dB für Büroräume entsprechend ergänzt.
In den Schriftlichen Festsetzungen wird der Punkt 3 – Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
– dahingehend geändert, dass offene sowie unterirdische Stellplätze innerhalb der gesamten
überbaubaren Fläche zulässig sind, während in dem unmittelbar an der Krefelder Straße
gelegenen Teil der überbaubaren Fläche offene Stellplätze, Garagen, Carports sowie
Nebenanlagen unzulässig sind.
Ferner empfiehlt er dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 – Krefelder Straße /
Soerser Weg - in der so geänderten Fassung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu
beschließen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussempfehlung des Planungsausschusses zu folgen. Eine
entsprechend überarbeitete Fassung der schriftlichen Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung ist
dieser Tischvorlage beigefügt.
Anlage/n:
Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan (geänderte Fassung)
Vorlage FB 61/0671/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
Seite: 2/2
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Schriftliche Festsetzungen
zur II. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 888
- Krefelder Straße / Soerser Weg (Sportpark Soers) für den Bereich zwischen Tivoli-Stadion, Krefelder Straße, südlicher Zufahrt zum
Sportpark Soers und Stadionparkhaus
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
(Stand: 21.06.2012)
Lage des Plangebietes
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 888
- Krefelder Straße / Soerser Weg (Sportpark Soers)-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 21.06.2012
Gemäß - § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
- Bauordnung NRW (BauO NRW), jeweils in der derzeit geltenden Fassung
wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
Innerhalb des Gewerbegebietes sind folgende gemäß § 8 Absatz 2 BauNVO allgemein zulässige Nutzungen
unzulässig:
- Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
- Tankstellen
Darüber hinaus sind folgende gemäß § 8 Absatz 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen unzulässig:
- Vergnügungsstätten
2.
Höhe der baulichen Anlagen
Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe darf im Ausnahmefall durch technisch, für den Betrieb des Gebäudes
erforderliche Anlagen der Gebäudetechnik überschritten werden. In einer Tiefe von 20 m ab der entlang der Krefelder Straße festgesetzten Baugrenze sind Überschreitungen der maximalen Gebäudehöhe unzulässig.
Durch Photovoltaik-Anlagen darf die festgesetzte maximale Gebäudehöhe um bis zu 2,0 m überschritten werden.
Innerhalb der überbaubaren Fläche unmittelbar südlich des Stadions wird für die der Krefelder Straße zugewandten Gebäudeteile eine Mindesthöhe von 168,90 m über NHN festgesetzt.
3.
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
Offene Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. In einer Tiefe von 20 m ab der entlang
der Krefelder Straße festgesetzten Baugrenze sind offene Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen
unzulässig.
4.
Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen
Ein Anschluss an die Krefelder Straße ist ausschließlich innerhalb des festgesetzten Einfahrtbereiches zulässig.
5.
Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Innerhalb der mit „CC“ gekennzeichneten überbaubaren Fläche wird der Lärmpegelbereich IV gemäß DIN 4109
(Schallschutz im Hochbau) festgesetzt. Für die Fassaden in diesem Bereich muss für Büroräume das erforderliche Schalldämmmaß für die Außenbauteile von Gebäuden (erf R’ w, res) von mindestens 35 dB nachgewiesen
werden.
Innerhalb der mit „BB“ gekennzeichneten überbaubaren Fläche wird der Lärmpegelbereich III gemäß DIN 4109
(Schallschutz im Hochbau) festgesetzt. Für die Fassaden in diesem Bereich muss für Büroräume das erforderliche Schalldämmmaß für die Außenbauteile von Gebäuden (erf R’ w, res) von mindestens 30 dB nachgewiesen
werden.
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II. Änderung Bebauungsplan Nr. 888
- Krefelder Straße / Soerser Weg (Sportpark Soers)-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 21.06.2012
6.
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, sonstige Bepflanzungen
Die Dachflächen sind extensiv zu begrünen. Auf eine Dachbegrünung kann in Bereichen verzichtet werden, in
denen Photovoltaik-Anlagen errichtet werden.
Innerhalb der Flächen für Stellplätze ist pro 5 Stellplätze ein Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 bis 25
cm anzupflanzen. Es sind ausschließlich heimische und standortgerechte Arten zu verwenden.
7.
Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
Die heute vorhandene Höhenlage darf im Übergang zu dem in der privaten Grünfläche vorhandenen Baumbestand nicht verändert werden. Abgrabungen und Aufschüttungen im Kronentraufbereich der vorhandenen Bäume
sind nicht zulässig.
Hinweise
1.
Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus
Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der
Kampfmittelräumdienst / Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland (Mo. – Do. 7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00
Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen, die vom
Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt werden
muss. Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden.
2.
Bodendenkmäler
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde
die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren.
3.
Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen auch sicherheitstechnische Maßnahmen an den Gebäuden berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) der Polizei Aachen bietet kostenfreie Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
4.
Schallbelastung im Plangebiet
Der allgemeine Sportlärm (Trainingsbetrieb) verursacht nach den Berechnungsergebnissen keine Überschreitung
der Immissionsrichtwerte an der geplanten gewerblichen Nutzung. Wenn jedoch im Tivolistadion ein Spiel stattfindet, kann eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes im Beurteilungszeitraum auftreten. Künftige Bauherren im Plangebiet müssen mit diesem Umstand rechnen. Besondere Maßnahmen werden nicht für erforderlich
gehalten. Zu den möglichen Belästigungen zählt auch das erhöhte Verkehrsaufkommen im Umfeld des Stadions
vor und nach einem Fußballspiel.
3/3