Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104500.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
14.06.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0159/WP16
öffentlich
14.06.2012
Aufgabenabgrenzung Städteregion Aachen / Zweckverband
Region Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.06.2012
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zu den laufenden Abstimmungsgesprächen zwischen Herrn
Städteregionsrat Etschenberg und Herrn Oberbürgermeister Philipp zur Kenntnis und erwartet im
September 2012 eine Vorlage zu den grundsätzlichen Fragen des Verhältnisses zwischen Stadt und
Städteregion, die einheitlich in den Stadtrat und in den Städteregionstag eingebracht werden soll.
Zu der konkreten Frage der Abgrenzung von übertragenen Aufgaben, bei denen aufgrund der
inhaltlichen Überschneidungen von Anlage 2 des Aachen-Gesetzes einerseits und dem Entwurf der
Satzung zur Gründung des Zweckverbandes Region Aachen andererseits zukünftige Konflikte
befürchtet wurden, beschließt der Rat in gleicher Weise wie der Städteregionstag:
Der Rat bestätigt, dass es sich bei den beschriebenen Aufgaben in Anlage 2 des Aachen-Gesetzes
um Aufgaben handelt, die vor Oktober 2009 einvernehmlich durch den Zweckverband Städteregion
Aachen wahrgenommen wurden (Vergangenheitsbetrachtung).
Zur Vermeidung eventueller Aufgabendoppelungen zwischen der Städteregion Aachen und dem
künftigen Zweckverband Region Aachen anerkennt er eine Regelung, derzufolge bei festgestellten
Redundanzen das entsprechende Aufgabenfeld im Sinne einer Stärkung der regionalen Ebene
vorrangig durch den Zweckverband Region Aachen wahrgenommen werden soll
(‚Zukunftsbetrachtung’).
Den Vertretern der Stadt im Zweckverband Region Aachen obliegt in diesen Fällen die
Interessenvertretung der Position der Stadt Aachen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0159/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2012
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Erläuterungen:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.5.2012 Eckpunkte zur Fortentwicklung der Städteregion Aachen
diskutiert und die Verwaltung beauftragt, diese in die weiteren Beratungen mit den Vertretern der
Städteregion einzubringen.
Auf dieser Grundlage haben der Oberbürgermeister und der Städteregionsrat kurzfristig bilaterale
Gespräche aufgenommen, die in den kommenden Wochen fortgeführt werden und von dem Willen
geprägt sind, dem Rat der Stadt Aachen sowie dem Städteregionstag eine identische Vorlage
vorzulegen, die eine konstruktive Zusammenarbeit in der Städteregion Aachen ermöglicht und die
herausragenden Entwicklungsperspektiven der freiwilligen Kooperation in der Aachener Region
sichert. Es besteht Einigkeit darüber, dass hierzu Kompromissfähigkeit erforderlich sein wird, die
zunächst von den beiden Hauptverwaltungsbeamten ausgelotet wird.
Ein erster Schritt zur Lösung strittiger Fragen ist ein heute zu fassender gleichlautender Beschluss in
Rat und Städteregionstag, der die Auslegung eines Teils der Anlage 2 des Aachen-Gesetzes regelt, in
dem die Aufgabenübertragungen benannt sind.
Mit der Ratsvorlage am 23.5.2012 wurde der Sachverhalt im Detail beschrieben und die Erwartung
formuliert, eindeutige Schnittstellen zwischen der Städteregion und dem künftigen Zweckverband
Region Aachen zu definieren, um etwaige Aufgabendoppelungen oder gar Kompetenzkonkurrenz
auszuschließen.
Mit Blick auf die Vergangenheit und den Status Quo lässt sich festhalten, dass der Zweckverband
Region Aachen ausschließlich Aufgaben der existenten regionalen Institutionen AGIT sowie REGIO
Aachen übernimmt und eine Aufgabenredundanz durch die Reform somit nicht verursacht wird.
Stadt und Städteregion stimmen überein, dass im Sinne regionalen Handlungsebene auch für die
Zukunft Aufgabenredundanzen ausgeschlossen werden sollen.
Hierzu hatte die Verwaltung zwei alternative Vorschläge formuliert:
a) In Anlage 2 § 1 wird der 2. Absatz einschl. der Spiegelstriche gestrichen von „Nach Auflösung
des Zweckverbandes…“ bis „…und die Förderung der Euregionale 2008“.
b) Wenn diese Streichung nicht erfolgt, dann müsste mit separater Vereinbarung festgestellt
werden, dass sich die in diesem Absatz beschriebenen Aufgaben ausschließlich auf den
Übergang des damaligen Zweckverbandes Städteregion Aachen auf die neu gegründete
Städteregion Aachen beziehen und nicht über das hinausgehen, was vor 2009 vom
Zweckverband einvernehmlich ausgeführt wurde. Weiterhin ist in einer solchen Vereinbarung
festzustellen, dass bei allen Themen aus diesem Katalog, die eine Wirkung auf die
Gesamtregion einschl. Heinsberg, Düren und Euskirchen haben oder darüber hinaus wirken,
und bei denen die Frage der Zuständigkeit nicht eindeutig ist, der neue größere
Zweckverband Region Aachen für zuständig erklärt wird. Daraus ergibt sich, dass die Position
Vorlage FB 01/0159/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2012
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der Stadt Aachen in diesen Themenfeldern nicht mittelbar über die Städteregion, sondern
unmittelbar in den Gremien des Zweckverbandes vertreten wird.“
Vor diesem Hintergrund hat der Städteregionsrat dem Oberbürgermeister mitgeteilt, die Zielrichtung
der Variante b zu unterstützen, derzufolge der Zweckverband Region Aachen bei den
Aufgabenwahrnehmungen Vorrang haben soll, wenn eine Aufgabe aufgrund mehrfacher Übertragung
in ihrer Zuständigkeit klärungsbedürftig ist.
Unter
Berücksichtigung
der
unterschiedlichen
Gebietskulissen
Städteregion/Region
soll
einvernehmlich nach folgendem Prinzip verfahren werden:
„Bei festgestellten Redundanzen soll das entsprechende Aufgabenfeld im Sinne einer Stärkung der
regionalen Ebene vorrangig durch den Zweckverband Region Aachen wahrgenommen werden.“
Vorlage FB 01/0159/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2012
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