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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104527.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
19.06.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:45
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Finanzsteuerung Gebäudemanagement Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0186/WP16 öffentlich 19.06.2012 FB 45/200 U3 Ausbau - Baumaßnahmen Kindertagesstätten Bergstrasse und Düppelstrasse Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.06.2012 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss stimmt dem Anbau von jeweils zwei U3 Gruppen in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Bergstraße 16-20 und Düppelstraße 5 unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung haushaltskonform dargestellt werden kann, zu. Ggfs. sind die entsprechenden Beschlüsse des Finanzausschusses und des Rates einzuholen. Vorlage FB 51/0186/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf Punkt 4 der Vorlage verwiesen. investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2012 Ansatz 2012 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 600.000 € 2.845.500 € 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ergebnis + Verbesserung / -2.245.500 € -Verschlechterung 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben ausreichende Deckung vorhanden konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx 20xx ff. Ansatz 20xx ff. (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal/Sachaufwand + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden Vorlage FB 51/0186/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 (Vorlage FB 51/0145/WP16 Sachstand U3 Ausbau – Ergänzungsbeschluss des KJA zur Vorlage FB 1/0120/WP16 am 18.10.2011) beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, alle Voraussetzungen zu schaffen, um u.a. die Planungen der Um-/ Anbaumaßnahmen Düppelstraße und Bergstraße beginnen zu können. Planungsmittel für diese beiden Maßnahmen standen im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde Ende 2011 der Auftrag für die Planung der Baumaßnahmen an beiden Kindertagesstätten an E 26 erteilt. Beauftragt wurde die Planung der Erweiterung um jeweils eine U3 Gruppe sowie die Ertüchtigung der bestehenden Räumlichkeiten. Hierzu haben die beauftragten Architekten erste Ergebnisse vorgelegt. 2. Ergebnisse der Architekten Die Vorentwürfe der Architekten für die Kindertagesstätten Bergstraße und Düppelstraße, in denen auch eine maximale Erweiterungsmöglichkeit für die Kindertagesstätten geprüft wurde, zeigten, dass eine Erweiterung um jeweils zwei U3-Gruppen in beiden Kindertagesstätten möglich ist. Dies ist an beiden Standorten aufgrund des Baukörpers der Bestandsgebäude, sowie in Bezug auf die Größe des Grundstücks der Kindertagesstätten möglich. In der Düppelstraße ist eine erdgeschossige, in der Bergstraße ist sowohl eine erdgeschossige als auch eine 2-geschossige Erweiterung möglich. Für die Bergstraße wird von Seiten des E 26 die 2geschossige Lösung aus Gründen der Kompaktheit befürwortet. Beide Bestandsgebäude können nach Aussage des E 26 durch Umstrukturierung baulich verbessert und vorhandene Schäden beseitigt werden. Die bauliche Einschätzung des E 26 zu der Möglichkeit, um jeweils zwei Gruppen in beiden Kindertagesstätten zu erweitern, sowie zur Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen lautet wie folgt: „Nach jetzigem Kenntnisstand wird die Erweiterung von zwei Gruppen aus folgenden Gründen für wirtschaftlicher gehalten als eine Erweiterung um eine Gruppe. 1. Prinzipiell sind größere Baumaßnahmen, Anbauten wirtschaftlicher als kleinere. 2. Allgemeine Räume wie z.B. der Mehrzweckraum, Küche, Leitungs-Büro, Personal Raum etc. werden unabhängig von der Gesamtgruppenanzahl immer nur einmal benötigt. Hinzu kommt, dass die Anpassung an den LVR-Standard und den Brandschutz auch bei eingruppigen Erweiterung erforderlich sind. Aus diesem Grund entsteht bei der Erweiterung um mehrere Gruppen ein besserer Wirkungsgrad. Vorlage FB 51/0186/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/5 3. Bei der Düppelstraße ist eine Sanierung des Bestandsgebäudes (Mauerwerkstrockenlegung) auch bei einer eingruppigen Erweiterung erforderlich.“ 2.1 Kostenschätzungen Von Seiten der für die beiden Maßnahmen beauftragten Architekten wurden überschlägige Kostenschätzung nach DIN 276 aufgrund des derzeitigen Vorentwurfs erstellt. In Absprache mit E 26 stellen sich die Kosten wie folgt dar: Kindertagesstätte Düppelstraße Maßnahme zweigruppige Erweiterung Kosten (brutto) 1.154.000 € Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen Bestand (Anpassung an den LVR-Standard und Brandschutz) Maßnahmen zur Mauerwerkstrockenlegung Altbau (dringend erforderlich) Gesamtkosten 398.000 € 74.000 € 1.626.000 € Kindertagesstätte Bergstraße Maßnahme zweigruppige Erweiterung Kosten (brutto) 992.500 € Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen Bestand (Anpassung an den LVR-Standard und Brandschutz) Gesamtkosten 227.000 € 1.219.500 € Für beide Maßnahmen ergeben sich aus den aufgeführten Kostenschätzungen Gesamtkosten in Höhe von 2.845.500 €. 3. fachliche Einschätzung Sozialräumliche Bedarfslage: Die Kindertagesstätte Düppelstraße liegt im Sozialraum 3. Die Kindertagesstätte Bergstraße befindet sich im Sozialraum 2, liegt jedoch unmittelbar an der Grenze zum Sozialraum 1. Es sind daher in Bezug auf die sozialräumliche Bedarfslage die Sozialräume 1 – 3 zu betrachten. Im Sozialraum 2, in dem sich die Kindertagesstätte Bergstraße befindet, ergibt sich aus der Sozialraumanalyse zunächst kein weiterer Bedarf an U3 Plätzen. Da die Kindertagesstätte jedoch direkt an den Sozialraum 1 angrenzt und dieser aktuell die höchste Unterversorgung im U3 Bereich aufweist, und dort die dringende Notwendigkeit besteht, U3 Plätze zu schaffen, werden die zusätzlichen U3 Plätze in der Kindertagesstätte Bergstraße zur Versorgung der hohen Bedarfslage im Sozialraum 1 benötigt. Der Sozialraum 3, in dem die Kindertagesstätte Düppelstraße liegt, weist ebenfalls eine hohe Unterversorgung an U3 Plätzen auf. Hier mangelt es vorrangig an Plätzen für Kinder unter zwei Jahren. Für diese Kinder kann aktuell im Sozialraum 3 lediglich eine geringe Anzahl an Plätzen angeboten werden. Vorlage FB 51/0186/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/5 Aktuell laufende Machbarkeitsstudien: Zurzeit untersuchen fünf Architekturbüros ca. 35 städtische Kindertagesstätten auf ihre potentielle Erweiterungsmöglichkeit im Hinblick auf die Schaffung weiterer U3 Plätze. (s. Vorlage FB 51/0145/WP16) Die derzeit vorliegenden, ersten Zwischenergebnisse lassen erkennen, dass voraussichtlich nur sehr wenige Standorte für eine wirtschaftliche 2-gruppige Erweiterung geeignet sein werden. Diese Erkenntnis spricht dafür, das Potential der beiden Standorte Bergstraße und Düppelstraße für den U3 Ausbau zu nutzen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus fachlicher Sicht die Erweiterung der beiden Kindertagesstätten Bergstraße und Düppelstraße um jeweils zwei Gruppen statt jeweils einer Gruppe notwendig ist. Dadurch könnten in der Summe statt 20 U3 Plätzen insgesamt bis zu 40 U3 Plätze in diesen beiden Kindertagesstätten zusätzlich geschaffen werden. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Maßnahmen stehen im Haushaltsjahr 2012 in folgender Haushaltsposition Mittel zur Verfügung: U3-Ausbaumaßnahmen - Gesellschafterdarlehen E 26 PSP-Element Sachkonto 2012 5-060101-900-001009908 78650000 4.143.300 € Insgesamt stehen auf der zuvor genannten Haushaltsposition Mittel in Höhe von 4.143.300 € im Jahr 2012 zur Verfügung. Bei diesen Mitteln handelt es sich um die Gesamtsumme aller laufenden Maßnahmen, die im Rahmen des U3 Ausbaus aktuell geplant werden, so dass die Mittel für konkrete Maßnahmen gebunden sind. Für die Baumaßnahmen der Kindertagesstätten Bergstraße und Düppelstraße sind jeweils 300.000 € im Haushalt vorgesehen. Aufgrund der zuvor genannten Kostenschätzungen werden für beide Maßnahmen Mittel in Höhe von insgesamt 2.845.500 € benötigt. Es verbleibt nach Abzug der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 600.000 € ein nicht gedeckter Betrag in Höhe von 2.245.500 €. Zur Deckung dieses Betrags können die in 2012 zur Verfügung stehenden Mittel für den Bau OGS (5030101-900-00100-990-7) herangezogen werden. Die tatsächliche überplanmäßige Mittelbereitstellung wird den politischen Gremien nach konkreter Maßnahmenplanung in einer separaten Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Vorlage FB 51/0186/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 5/5