Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104527.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
19.06.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Finanzsteuerung
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0186/WP16
öffentlich
19.06.2012
FB 45/200
U3 Ausbau - Baumaßnahmen Kindertagesstätten Bergstrasse und
Düppelstrasse
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.06.2012
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss stimmt dem Anbau von jeweils zwei U3 Gruppen in den
städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Bergstraße 16-20 und Düppelstraße 5 unter dem
Vorbehalt, dass die Finanzierung haushaltskonform dargestellt werden kann, zu. Ggfs. sind die
entsprechenden Beschlüsse des Finanzausschusses und des Rates einzuholen.
Vorlage FB 51/0186/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf Punkt 4 der Vorlage verwiesen.
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
600.000 €
2.845.500 €
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
-2.245.500 €
-Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben
ausreichende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 51/0186/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1.
Ausgangslage
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 (Vorlage FB 51/0145/WP16 Sachstand U3 Ausbau – Ergänzungsbeschluss des KJA zur Vorlage FB 1/0120/WP16 am
18.10.2011) beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, alle Voraussetzungen zu schaffen,
um u.a. die Planungen der Um-/ Anbaumaßnahmen Düppelstraße und Bergstraße beginnen zu
können.
Planungsmittel für diese beiden Maßnahmen standen im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung.
Aus diesem Grund wurde Ende 2011 der Auftrag für die Planung der Baumaßnahmen an beiden
Kindertagesstätten an E 26 erteilt.
Beauftragt wurde die Planung der Erweiterung um jeweils eine U3 Gruppe sowie die Ertüchtigung der
bestehenden Räumlichkeiten.
Hierzu haben die beauftragten Architekten erste Ergebnisse vorgelegt.
2.
Ergebnisse der Architekten
Die Vorentwürfe der Architekten für die Kindertagesstätten Bergstraße und Düppelstraße, in denen
auch eine maximale Erweiterungsmöglichkeit für die Kindertagesstätten geprüft wurde, zeigten, dass
eine Erweiterung um jeweils zwei U3-Gruppen in beiden Kindertagesstätten möglich ist.
Dies ist an beiden Standorten aufgrund des Baukörpers der Bestandsgebäude, sowie in Bezug auf die
Größe des Grundstücks der Kindertagesstätten möglich.
In der Düppelstraße ist eine erdgeschossige, in der Bergstraße ist sowohl eine erdgeschossige als
auch eine 2-geschossige Erweiterung möglich. Für die Bergstraße wird von Seiten des E 26 die 2geschossige Lösung aus Gründen der Kompaktheit befürwortet.
Beide Bestandsgebäude können nach Aussage des E 26 durch Umstrukturierung baulich verbessert
und vorhandene Schäden beseitigt werden.
Die bauliche Einschätzung des E 26 zu der Möglichkeit, um jeweils zwei Gruppen in beiden
Kindertagesstätten zu erweitern, sowie zur Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen lautet wie folgt:
„Nach jetzigem Kenntnisstand wird die Erweiterung von zwei Gruppen aus folgenden Gründen für
wirtschaftlicher gehalten als eine Erweiterung um eine Gruppe.
1. Prinzipiell sind größere Baumaßnahmen, Anbauten wirtschaftlicher als kleinere.
2. Allgemeine Räume wie z.B. der Mehrzweckraum, Küche, Leitungs-Büro, Personal Raum etc.
werden unabhängig von der Gesamtgruppenanzahl immer nur einmal benötigt. Hinzu kommt,
dass die Anpassung an den LVR-Standard und den Brandschutz auch bei eingruppigen
Erweiterung erforderlich sind. Aus diesem Grund entsteht bei der Erweiterung um mehrere
Gruppen ein besserer Wirkungsgrad.
Vorlage FB 51/0186/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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3. Bei der Düppelstraße ist eine Sanierung des Bestandsgebäudes (Mauerwerkstrockenlegung)
auch bei einer eingruppigen Erweiterung erforderlich.“
2.1 Kostenschätzungen
Von Seiten der für die beiden Maßnahmen beauftragten Architekten wurden überschlägige
Kostenschätzung nach DIN 276 aufgrund des derzeitigen Vorentwurfs erstellt. In Absprache mit E 26
stellen sich die Kosten wie folgt dar:
Kindertagesstätte Düppelstraße
Maßnahme
zweigruppige Erweiterung
Kosten (brutto)
1.154.000 €
Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen Bestand
(Anpassung an den LVR-Standard und Brandschutz)
Maßnahmen zur Mauerwerkstrockenlegung Altbau
(dringend erforderlich)
Gesamtkosten
398.000 €
74.000 €
1.626.000 €
Kindertagesstätte Bergstraße
Maßnahme
zweigruppige Erweiterung
Kosten (brutto)
992.500 €
Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen Bestand
(Anpassung an den LVR-Standard und Brandschutz)
Gesamtkosten
227.000 €
1.219.500 €
Für beide Maßnahmen ergeben sich aus den aufgeführten Kostenschätzungen Gesamtkosten in
Höhe von 2.845.500 €.
3.
fachliche Einschätzung
Sozialräumliche Bedarfslage:
Die Kindertagesstätte Düppelstraße liegt im Sozialraum 3. Die Kindertagesstätte Bergstraße befindet
sich im Sozialraum 2, liegt jedoch unmittelbar an der Grenze zum Sozialraum 1.
Es sind daher in Bezug auf die sozialräumliche Bedarfslage die Sozialräume 1 – 3 zu betrachten.
Im Sozialraum 2, in dem sich die Kindertagesstätte Bergstraße befindet, ergibt sich aus der
Sozialraumanalyse zunächst kein weiterer Bedarf an U3 Plätzen.
Da die Kindertagesstätte jedoch direkt an den Sozialraum 1 angrenzt und dieser aktuell die höchste
Unterversorgung im U3 Bereich aufweist, und dort die dringende Notwendigkeit besteht, U3 Plätze zu
schaffen, werden die zusätzlichen U3 Plätze in der Kindertagesstätte Bergstraße zur Versorgung der
hohen Bedarfslage im Sozialraum 1 benötigt.
Der Sozialraum 3, in dem die Kindertagesstätte Düppelstraße liegt, weist ebenfalls eine hohe
Unterversorgung an U3 Plätzen auf. Hier mangelt es vorrangig an Plätzen für Kinder unter zwei
Jahren. Für diese Kinder kann aktuell im Sozialraum 3 lediglich eine geringe Anzahl an Plätzen
angeboten werden.
Vorlage FB 51/0186/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Aktuell laufende Machbarkeitsstudien:
Zurzeit untersuchen fünf Architekturbüros ca. 35 städtische Kindertagesstätten auf ihre potentielle
Erweiterungsmöglichkeit im Hinblick auf die Schaffung weiterer U3 Plätze. (s. Vorlage FB
51/0145/WP16)
Die derzeit vorliegenden, ersten Zwischenergebnisse lassen erkennen, dass voraussichtlich nur sehr
wenige Standorte für eine wirtschaftliche 2-gruppige Erweiterung geeignet sein werden. Diese
Erkenntnis spricht dafür, das Potential der beiden Standorte Bergstraße und Düppelstraße für den U3
Ausbau zu nutzen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus fachlicher Sicht die Erweiterung der beiden
Kindertagesstätten Bergstraße und Düppelstraße um jeweils zwei Gruppen statt jeweils einer Gruppe
notwendig ist. Dadurch könnten in der Summe statt 20 U3 Plätzen insgesamt bis zu 40 U3 Plätze in
diesen beiden Kindertagesstätten zusätzlich geschaffen werden.
4.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Maßnahmen stehen im Haushaltsjahr 2012 in folgender Haushaltsposition Mittel zur
Verfügung:
U3-Ausbaumaßnahmen - Gesellschafterdarlehen E 26
PSP-Element
Sachkonto
2012
5-060101-900-001009908
78650000
4.143.300 €
Insgesamt stehen auf der zuvor genannten Haushaltsposition Mittel in Höhe von 4.143.300 € im Jahr
2012 zur Verfügung. Bei diesen Mitteln handelt es sich um die Gesamtsumme aller laufenden
Maßnahmen, die im Rahmen des U3 Ausbaus aktuell geplant werden, so dass die Mittel für konkrete
Maßnahmen gebunden sind.
Für die Baumaßnahmen der Kindertagesstätten Bergstraße und Düppelstraße sind jeweils
300.000 € im Haushalt vorgesehen.
Aufgrund der zuvor genannten Kostenschätzungen werden für beide Maßnahmen Mittel in Höhe von
insgesamt 2.845.500 € benötigt. Es verbleibt nach Abzug der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe
von 600.000 € ein nicht gedeckter Betrag in Höhe von 2.245.500 €.
Zur Deckung dieses Betrags können die in 2012 zur Verfügung stehenden Mittel für den Bau OGS (5030101-900-00100-990-7) herangezogen werden.
Die tatsächliche überplanmäßige Mittelbereitstellung wird den politischen Gremien nach konkreter
Maßnahmenplanung in einer separaten Vorlage zum Beschluss vorgelegt.
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