Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106390.pdf
Größe
9,8 MB
Erstellt
26.03.12, 12:00
Aktualisiert
25.09.17, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0647/WP16
öffentlich
35067-2011
26.03.2012
Dez. III / FB 61/20
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße hier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.04.2012
19.04.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan
gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von
177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden.
-
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf
atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden.
-
Die schriftliche Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen.
-
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Möglichkeit für die Erhöhung der zulässigen
Grundflächenzahl auch auf Garagen mit Zufahrten zutreffen.
-
Die schriftliche Festsetzung zu der Befestigung von Wegen in wasserdurchlässigen
Materialien soll entfallen.
Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den so geänderten Bebauungsplan Nr. 845
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur
Kenntnis.
Vorlage FB 61/0647/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/5
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan
gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von
177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden.
-
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf
atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden.
-
Die schriftliche Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen.
-
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Möglichkeit für die Erhöhung der zulässigen
Grundflächenzahl auch auf Garagen mit Zufahrten zutreffen.
-
Die schriftliche Festsetzung zu der Befestigung von Wegen in wasserdurchlässigen
Materialien soll entfallen.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den
Bebauungsplan Nr. 845 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0647/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Am 21.09.2011 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die von der
Projektentwicklungsgesellschaft FTG vorgelegten Planung von Punkthäusern begrüßt und die
hierfür erforderliche Bebauungsplanänderung empfohlen. Der Planungsausschuss hat am
22.09.2011 den Investor gebeten, die Planung dem Architektenbeirat vorzustellen.
Am 20.10.2011 wurde im Architektenbeirat die Planung besprochen. Das Konzept der vier
Punkthäuser wurde begrüßt und verschiedene Anregungen zur Höhe und Ausgestaltung der
Häuser gegeben. Das planende Architekturbüro KREER hat die Anregungen aufgenommen und
der geänderte Entwurf wurde am 17.11.2012 wiederum dem Architektenbeirat vorgelegt. Der
Architektenbeirat befürwortete daraufhin die Beratung des Projektes im Planungsausschuss.
Am 30.11.2012 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Offenlage der Planung empfohlen.
Zwischenzeitlich hat der Investor aufgrund von Gesprächen mit Vertretern der Politik die
südlichen Punkthäuser um je ein Geschoss verringert. Der Planungsausschuss hat in seiner
Sondersitzung am 14.12.2012 schließlich die Offenlage der Planung beschlossen.
Die Offenlage fand vom 02.01.2012 bis zum 02.02.2012 statt.
2.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB
Es sind 34 Eingaben eingegangen. Themen der Eingaben waren in der Hauptsache der Schutz
des Schwedenparks, die Grundwassersituation, die Erhöhung der Dichte, die Anzahl der
Wohnungen und die Geschossigkeit der Gebäude. Eine Neubetrachtung der Umweltbelange
wurde z.T. eingefordert.
Durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 845 – Brabantstraße – existiert bereits
Planungsrecht für die Errichtung von Wohngebäuden. In diesem Verfahren wurden alle
Umweltbelange umfangreich behandelt. Notwendige Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. zum
Schutz des Schwedenparks oder zu den hohen Grundwasserständen, wurden festgesetzt oder
deren Umsetzung im Planverwirklichungsvertrag mit dem Investor abgesichert. Die Planung der
Punkthäuser beschreibt nur eine andere Ausformung des damals vorgesehenen und bereits
genehmigten Rundbaus. Hierdurch werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Darüber
hinaus handelt es sich bei dem Änderungsverfahren um eine Planung im Innenbereich gemäß
§13 a Baugesetzbuch, wofür der Gesetzgeber keinen Umweltbericht fordert.
Die angesprochenen Umweltbelange werden im Bauantragsverfahren betrachtet. Für die
Genehmigung der Punkthäuser muss – wie auch bei der Genehmigung des Rundbaus - der
Nachweis geführt werden, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.
Durch den Eigentümerwechsel gingen alle Anforderungen des Planverwirklichungsvertrages, in
Vorlage FB 61/0647/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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dem die Erfüllung weiterer Umweltanforderungen verbindlich geregelt ist, auf den Nachfolger
über.
Der Unterschied zwischen dem Rundbau und den Punkthäusern liegt vorwiegend darin, dass
sich für die Anwohner größere Abstände zu den Neubauten ergeben. Dieser Vorteil wurde
jedoch aufgrund der Größe und Höhe der Punkthäuser nicht positiv wahrgenommen. Durch eine
intensive Auseinandersetzung mit den Anregungen werden folgende Änderungen
vorgeschlagen:
-
Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von
177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden.
-
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf
atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden, die zwingend der
natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen und für Aufzugsmaschinenhäuser.
-
Die Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen. Damit wird nur
ein Staffelgeschoss möglich werden, dass allseitig zurückspringt. Hierdurch wird eine
höhenreduzierende Wirkung sichergestellt.
-
Zusätzlich verwies eine Eingabe auf einen Widerspruch in den Festsetzungen zur
Tiefgarage hin. Da die Tiefgarage nur in Teilbereichen als „bauliche Anlage unterhalb der
Geländeoberfläche“ zu bewerten ist, soll gemäß den Möglichkeiten des § 19
Baunutzungsverordnung die schriftliche Festsetzung zur Erhöhung der zulässigen
Grundflächenzahl um den Begriff der „Gagrage mit Zufahrt“ ergänzt werden.
-
Aufgrund der schlechten Erfahrungen zu den wasserdurchlässigen Wegebefestigungen,
deren Poren meist verstopfen, kann auf diese Festsetzung verzichtet werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht. Daher können
die Festsetzungen gemäß § 13 BauGB mit dem Beschluss zur Satzung vereinfacht geändert
werden.
3.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel wurden 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Keine davon haben eine Anregung zur vorliegenden Planung abgegeben.
4.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander
empfiehlt die Verwaltung die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden
Vorlage FB 61/0647/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan mit den oben genannten Änderungen als
Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Zusammenstellung der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
7.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage FB 61/0647/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße -
Brabantstraße
Roonstraße
Luisenstraße
ffallee
o
h
n
e
p
Op
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße -
Brabantstraße
Roonstraße
Luisenstraße
ffallee
o
h
n
e
p
Op
Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
Schriftliche Festsetzungen
zur
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845
-Brabantstraße für den Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße
und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße-
Gemäß
Schriftliche Festsetzungen
Fassung vom 12.03.2012
§ 9 Baugesetzbuch (BauGB)
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) jeweils in der derzeit geltenden Fassung
wird festgesetzt:
1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO)
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die nachfolgenden
gemäß § 4 Abs.3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig sind:
S
S
S
S
2
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe,
Tankstellen
Maß der baulichen Nutzung ( § 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass die zulässige Grundflächenzahl durch die Grundflächen von Garagen und ihren Zufahrten und von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gem. § 19
Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauNVO bis zu einem Wert von 0,7 überschritten werden darf, sofern die baulichen Anlagen
begrünt werden. (s. Festsetzung 4, Satz 2 und 3)
Gemäß § 21a BauNVO wird festgesetzt, dass das Tiefgaragengeschoss nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse anzurechnen ist.
3
Zahl der Vollgeschosse und Höhe der baulichen Anlagen (§ 16 (3) BauNVO)
Gebäudehöhen: Die maximalen Gebäudehöhen werden gemessen über Normal Höhen Null (NHN).
Eine Überschreitung der maximal festgesetzten Gebäudehöhe kann bis zu 0,5 m für atmosphären- und technikbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen und für Aufzugsmaschinenhäuser zugelassen werden.
Höhenlage Erdgeschossfußboden. Die Höhenlage der Oberkante Erdgeschossfußboden wird gem. § 9 (2)
BauGB auf min. 161,50 m über NHN festgesetzt. Als Geländehöhe gilt der nächstgelegene Kanaldeckel in der
Brabantstraße mit der Höhe 160,90 m über NHN.
Höhenlage Tiefgarage: Die Tiefgarage darf eine Baugrundtiefe von 158,00 m über NHN nicht unterschreiten. Die
festgesetzte Baugrundtiefe darf durch die Technik bedingte Aufzugsunterfahrten etc. unterschritten werden.
Diese Unterschreitungen sind auf das technische notwendige und unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
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I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße-
4
Schriftliche Festsetzungen
Fassung vom 12.03.2012
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB)
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Innerhalb der gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a festgesetzten Fläche sind Gehölze der beigefügten Artenliste A (s. Anlage) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Begrünung von Tiefgaragen
Sämtliche Freiflächen über Tiefgaragen, soweit diese nicht als Terrassen oder notwendige Wege genutzt werden, sind mit min. 0,30 m Erdsubstrat als Vegetationsschicht und zusätzlicher Drainageschicht zu bedecken. Es
sind Gehölze der beigefügten Artenliste B (s. Anlage) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Begrünung von Dächern
Sämtliche Dachflächen sind extensiv zu begrünen.
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind 36 Hochstämme (Carpinus betulus, Sorbus domestica, Crataegus laevigata) mit einem Stammumfang von min.18 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
5
Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)
Entlang der im Bebauungsplan mit >>>> gekennzeichneten Grundstücksgrenze ist eine lärmtechnisch wirksame
Einfriedung mit einer Höhe von min. 2,0 m über der geplanten Erschließungsstraße und einem Schalldämmmaß
(R`w ) von min. 20 dB zu errichten.
6
Garagen und Stellplätze (§ 12 BauNVO)
Garagen und Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren Flächen und außerhalb der dafür festgesetzten
Flächen unzulässig.
Diese Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat am 25.04.2012 die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den 26.04.2012
(Gisela Nacken)
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
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I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße-
Schriftliche Festsetzungen
Fassung vom 12.03.2012
ANLAGE
zu den Schriftlichen Festsetzungen der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845
- Brabantstraße Artenliste A: Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Amelanchier Lamarckii
Carpinus betulus
Corylus avellana
Cornus man
Cornus sanguinea
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Malus sylvestris
Prunus spinosa
Rosa canina
Sambucus nigra
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Kupferfelsenbirne
Hainbuche
Haselnuß
Kornelkirsche
Gemeiner Hartriegel
Eingriffeliger Weißdorn
Pfaffenhütchen
Gemeiner Liguster
Rote Heckenkirsche
Wildapfel
Schlehe
Hundsrose
Schwarzer Holunder
Wolliger Schneeball
Gewöhnlicher Schneeball
Artenliste B: Bepflanzung Tiefgarage
Buddleja alternifolia
Cornus alba ‚sibirica‘
Rosa rugosa
Rosa rugosa „Alba“
Berberis (diverse Arten)
Ribes alpinum
Ribes nigrum
Ribes sanguineum fruticosa
Buddleja davidii
Ilex in Sorten
Symphoricarpos x chenaultii
Ligustrum vulgare
Viburnum lantana
Philadelphus Hybriden
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Hänge-Sommerflieder
Rotholziger Hartriegel
Apfel-Rose
Weiße Apfel-Rose
Berberitze
Alpen-Johannisbeere
Schwarze Johannisbeere
Blut-Johannisbeere
Schmetterlingsstrauch
Ilex
Schneebeere
Gemeiner Liguster
Wolliger Schneeball
Falscher Jasmin
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Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
Begründung
zur
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845
- Brabantstraße für den Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und
Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 12.03.2012
Inhaltsverzeichnis
1
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
2
Anlass der Bebauungsplanänderung
3
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
4
Auswirkungen der Planung
6
Kosten
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I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße -
1
1.1
Begründung zur Satzung
Fassung vom 12.03.2012
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet liegt östlich der Innenstadt Aachens an der Brabantstraße im Blockinnenbereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 12.530 m².
Das Grundstück wird im Westen begrenzt durch die Brabantstraße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen
der dortigen Bebauung. Im Norden, Osten und Süden wird es umschlossen von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen bzw. den Grenzbebauungen der Luisenstraße, der Roonstraße und der Oppenhoffallee.
1.2
Beschreibung des Plangebietes
Bei dem Plangebiet handelt es sich um das Grundstück einer ehemaligen Wollspinnerei im Innenbereich eines
Gründerzeitblockes am Rande des Frankenberger Viertels. Den Block bilden die Brabantstraße mit Mehrfamilienhäusern, die Oppenhoffallee mit Wohn- und Geschäftshäusern, die Roonstraße mit Wohn- und Geschäftshäusern und rückwärtigen Gewerbebetrieben sowie die Luisenstraße mit der Grundschule.
Das Plangebiet umfasst auch die an der Brabantstraße liegende Grünfläche, den sogenannten „Schwedenpark“, der in städtischem Besitz ist und dicht mit Bäumen z.T. Naturdenkmalen und Sträuchern bewachsen ist.
Die Zufahrt zum Innenbereich liegt zwischen dem Haus Brabantstr. 51 und der Grünfläche.
1.3
Bestehendes Planungsrecht
Das Grundstück befindet sich im Bereich des am 18.01.2003 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 845
-Brabantstraße -, der für den rückwärtigen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet mit einer II - IV-geschossigen
kreisfömigen Bebauung und im vorderen Bereich eine öffentliche Grünfläche festsetzt. Im dazugehörigen
städtebauliche Vertrag hatte sich der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, hier ca. 52 Wohneinheiten
sowie eine Tiefgarage mit ca. 91 Stellplätzen zu errichten.
Es besteht eine Baugenehmigung für 49 Wohneinheiten (Bescheid vom 06.01.2010, Gültigkeit bis zum
06.01.2013)
2
Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung
Anlass der Planänderung ist eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Wohnanlage, die nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes konform geht.
Vorgesehen sind 4 freistehende III - IV -geschossige Wohngebäude mit Staffelgeschoss. Insgesamt sollen ca.
63 Wohneinheiten entstehen mit einem Mix aus Appartements und familiengerechten Wohnungen. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Um optimale Wegeverbindungen im
Quartier zu ermöglichen, wird eine mit Gehrecht belastende Fläche zugunsten der Allgemeinheit über das
Gelände festgesetzt. Der Schwedenpark mit seinem alten, schützenswerten Baumbestand wird von der Baumaßnahme nicht betroffen und bleibt weiterhin naturbelassen.
Die Stadt hat den Planentwurf geprüft und festgestellt, dass dieser mit einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung vereinbar ist.
Seite 3 von 4
I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße -
3
Begründung zur Satzung
Fassung vom 12.03.2012
Auswirkungen der Planung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 845 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
Die Ergebnisse der Prüfung können bei der Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Eine
erneute Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann der
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert werden.
Nach der Offenlage wurde aufgrund der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Festsetzungen zur
Höhe, zum Tiefgaragengeschoss und zu der Befestigung von Wegen geändert und ergänzt. Diese Änderungen
berührten ebenfalls nicht die Grundzüge der Planung, so dass sie mit dem Satzungsbeschluss gemäß dem
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.
4
Kosten
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Entschädigungskosten gem. § 39 ff. BauGB sind nicht zu erwarten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am 26.04.2012 die I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße- als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den 26.04.2012
(Marcel Philipp)
Seite 4 von 4
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
I.
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung
der Öffentlichkeit zur Offenlage
Änderung des Bebauungsplan Nr. 845 – Brabantstraße –
für den Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und
Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße -
Abwägung Öffentlichkeit aus der Offenlage
Fassung vom 01.02.2012
Inhaltsverzeichnis
Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
An der Schanz, Ökologie-Zentrum,
Brabantstraße, Reiners,
Brabantstraße, Schudoma-Wollgarten
Brabantstraße, Daems,
Brabantstraße, Rehschuh,
Brabantstraße, Stork,
Brabantstraße, Michels,
Brabantstraße, Laschewski,
Brabantstraße, Gillrath,
Brabantstraße, Grüner,
Brabantstraße, Weyer,
Brabantstraße, Kirstetter,
Brabantstraße, Strzedulla,
Brabantstraße, Kulms,
Brabantstraße, Ratz, Kremer, Jaeckel,
Brabantstraße, Bek-Wagner,
Bismarckstraße, Speicher,
Charlottenstraße, Weißhuhn,
Emmi-Welter-Straße, Heitmann,
Luisenstraße, S.Reinhardt,
Luisenstraße, J.Reinhardt,
Luisenstraße, Kogel,
Maria-Theresia-Allee, Thomas-Kupke,
Oppenhoffallee, Fehr,
Oppenhoffallee, Dietz, / Rechtsanwalt Wittmann
Oppenhoffallee, Rohe / Rechtsanwalt Huppertz
Oppenhoffallee, Scheding,
Oppenhoffallee, Schlick,
Oppenhoffallee, Witte und Imhof,
Roonstraße, Siepmann, Pretz, W.Lydorf, Wimmer,
Roonstraße, M. Lydorf,
Roonstraße, A.Brouns,
Roonstraße, A.Brouns, sen.,
Roonstraße, Lauscher-Dreess,
Schreiben vom 31.01.2012
e-mail vom 04.01.2012 und Schreiben vom 18.01.2012
Schreiben vom 31.01.2012
e-mail vom 30.01.2012
e-mail vom 24.10.2011 und 29.01.2012
e-mail vom 30.01.2012
e-mail vom 08.01.2012
e-mail vom 30.01.2012
Schreiben vom 01.02.2012
e-mail vom 01.02.2012
e-mail vom 30.01.2012
e-mail vom 30.01.2012
e-mail vom 01.02.2012
e-mail vom 02.02.2012
Schreiben vom 30.01.2012
Schreiben vom 26.01.2012
Schreiben vom 02.02.2012
e-mail vom 20.01.2012
Schreiben vom 31.01.2012
Schreiben vom 02.02.2012
e-mail vom 13.01.2012
Schreiben vom 25.01.2012
Schreiben vom 21.01.2012
e-mail vom 01.02.2012
fax vom 02.02.2012 und vom 01.02.2012
Schreiben vom 02.02.2012
Schreiben vom 02.02.2012
Schreiben vom 31.01.2012
e-mail vom 09.01.2012 und Schreiben vom 29.01.2012
Schreiben vom 29.01.12 und e-mail vom 02.02.2012
e-mail vom 02.02.2012
Schreiben vom 31.01.2012 und e-mail vom 01.02.2012
e-mail vom 08.01.2012
e-mail vom 28.01.2012
Seite 2 von 15
Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße 1.
An der Schanz, Ökologie-Zentrum, Schreiben vom 31.01.2012
Zu 1.
Stellungnahme der Verwaltung
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Schwedenpark Baustellenzeit: In der für den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 845 – Brabantstraße - durchgeführten
Umweltverträglichkeitsprüfung wurde der Schwedenpark intensiv untersucht, bewertet und Sicherungsmaßnahmen
formuliert. Daraus ergeben sich Forderungen, dessen Umsetzung im Planverwirklichungsvertrag mit dem Investor
garantiert wird. Bei Eigentümerwechsel geht der Vertrag auf den neuen Eigentümer über. In diesem Vertrag werden
folgende Forderungen zur Abwicklung der Bauzeit vorgegeben:
„Während der Bauzeit ist die Wasserhaltung entsprechend dem vorliegenden Drainierungsplanes jeweils auf
eine Fläche von 10,0 x 10,0 m und max. auf 10 Werktage zu begrenzen. Die geöffneten Felder sind
anschließend unverzüglich mit Kies zu verfüllen.
Der in die Zufahrt / Zuwegung ab Brabantstraße zu verlegende notwendige Entwässerungskanal ist innerhalb
eines maximalen Abstandes von 2,00 m zur Grundstücksgrenze des Wohngrundstückes Brabantstraße Hsnr. 51
– 57 zu verlegen. Kanalschächte sind mit einem Mindestabstand von 50 m außerhalb von Kronentraufbereichen
der Bäume herzustellen.“
In der Baugenehmigung des damals beantragten „Rundbaus“ wurden folgende Bedingungen gestellt, die auch für das
zukünftige Bauantragsverfahren mit der Baugenehmigung verknüpft wird:
„ Zum Schutz und Erhalt der geschützten Bäume im Bereich des Schwedenparks ….. ist vor Baubeginn ein
geschlossener ca. 2 m hoher Schutzzaun zu erstellen… Der Schutzzaun ist über die Zeit der gesamten
Baumaßnahme in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Unterhalb der mittels Schutzzäune
abgesperrten Kronentraufbereiche ist über die Zeit der Baumaßnahme das Lagern von Baustoffen,
Bodenaushub, jegliche Baustelleneinrichtung, das Abstellen und Befahren mittels Baufahrzeugen, das Verlegen
von Leitungen, das Anlegen von Wegen oder Plätzen sowie jeglicher Bodenauf- oder Abtrag unzulässig.
…. Ansonsten ist im Bereich der Hauptzuwegung unterhalb der dortigen Kronentraufbereiche der geschützten
Bäume das Verlegen neuer Leitungen jeglicher Art nicht statthaft. ….Grundsätzlich ist über die Zeit der
Bauarbeiten darauf zu achten, dass der geschützte Baumbestand im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich
unbeschadet erhalten bleibt. Sollten dennoch Schäden verursacht werden, so sind diese umgehend durch eine
Fachfirma baumpflegerisch zu behandeln.
Ein zum Einsatz kommender Baukran ist so zu platzieren, dass der verbleibende geschützte Baumbestand
außerhalb des Schwenkbereiches steht. Ansonsten ist ein Kran einzusetzen, dessen Ausleger weit über die
Kronenspitzen der Bäume ragt (mindestens 5,00 m)….
Vor Baugebinn ist dem Fachbereich Umwelt ein Bautelleneinrichtungsplan zwecks Prüfung vorzulegen. Der
Fachbereich Umwelt ist vom Beginn und Abschluss der Baumaßnahme in Kenntnis zu setzen.
Vernässung des Schwedenparks: Da das Gelände des Schwedenparks zum Teil tiefer als das Baugelände liegt, wird
bereits heute Oberflächenwasser zum Schwedenpark ablaufen. Durch die Bebauung des Geländes entsteht eine
andere Situation. In den überbauten bzw. unterbauten Bereichen der Gebäuden und der Tiefgarage wird das
Regenwasser dem Kanal zugeführt. Bei den nicht bebauten Bereichen wird das Gelände mit Erde modelliert und
größtenteils bis zum Erdgeschossniveau aufgefüllt, wodurch das Regenwasser z.T. versickert oder gehalten wird. Nur
ein geringer Teil an Oberflächenwasser wird auf den Schwedenpark ankommen, das für die Bepflanzung nicht
schädlich sein wird. Sollte es trotzdem zu Veränderungen kommen, wird durch die - dem Investor auferlegten - Pflege
des Schwedenparks, diese erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Die Ausgestaltung der Gartenfläche wird nicht im Bebauungsplan geregelt. Es obliegt dem Investor, wie er die
Freifläche gestalten will. An der westlichen Grundstücksgrenze wird das Baugelände zum Schwedenpark
voraussichtlich …. höher liegen. Dieser Höhenunterschied soll abgestuft ausgebildet werden. Hierdurch werden hohe
Abmauerungen vermieden und den neuen Bewohnern ein attraktiver Übergang vom Baugelände zum Schwedenpark
ermöglicht. Das Baugelände wird aus Sicherheitsgründen eingefriedet, jedoch mit transparenten Materialen.
Personenzahl, Parken und Lärmbelastung: Die Art der Vermarktung ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Der Mix von verschiedenen Wohnungsgrößen ist für verschiedene Nutzergruppen geeignet, wie z.B. Familien mit
Kindern, Senioren, die (wieder) in der Stadt leben wollen, Paare und natürlich auch Studentenwohngemeinschaften. Da
eine barrierefreie Ausstattung geplant ist, wird hierdurch der Interessentenkreis vergrößert. Gemischte Nutzergruppen
besitzen eine hohe soziale Stabilität und sind wünschenswert. Der innerstädtische Standort, die fußläufige Nähe zum
Bahnhof, das vorhandene Radwegenetz und im Besonderen die Lebendigkeit des Frankenberger Viertels begünstigen
ein Leben ohne Auto. Auch befinden sich im Frankenberger Viertel mehrere Standorte des Stadtteilautos Cambio.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße -
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Durch die Entwicklung der Brache wird eine momentan ungenutzte Fläche wieder belebt. Die dort hinziehenden
Menschen erbringen für „ihr“ Umfeld auch ein höheres Maß an sozialer Kontrolle, die dem Schwedenpark sicherlich
auch zugute kommt.
Bauordnungsrechtlich wird je Wohneinheit ein Stellplatz gefordert. Das vorgetragene Bild des PKW-orientierten
Studenten ist nicht wahrscheinlich. Zum einen ist eine Nachfrage nach innerstädtischen Wohnungen nicht nur von
Studenten gegeben. Darüber hinaus sind alle Studenten durch ihren Beitrag fürs Studentenwerk mit einem AVV-Ticket
ausgestattet.
Die dem Umweltbericht zugrunde liegenden Untersuchungen haben bei der Betrachtung der Auswirkungen der
Verkehrsbelastung mit einer Anzahl von 120 Tiefgaragenstellplätzen gerechnet. Die Orientierungswerte der DIN 18005
werden überall an den Tages- und Nachtzeiträumen eingehalten bis auf einen Bereich an der Zufahrt. Zum Schutz vor
Lärm ist im Bebauungsplan entlang der Grundstücksgrenze des Hauses Brabantstraße 51 eine 10 m lange und 2 m
hohe lärmtechnisch wirksame Einfriedung festgesetzt.
Durch die Realisierung von nur 72 Stellplätzen werden die Belastungen geringer ausfallen. Die Änderung der Planung
berührt die Gültigkeit der Ergebnisse des Umweltberichtes nicht. Im Baugenehmigungsverfahren werden aktuelle
Lärmgutachten abverlangt.
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden.
2.
Brabantstraße, Reiners, e-mail vom 04.01.2012 und Schreiben vom 18.01.2012
Zu 2.
Stellungnahme der Verwaltung
Höhe der Gebäude und des Erdgeschoss: Die Beschreibung der maximalen zulässigen Höhe von 180 m und die
daraus gefolgerten Überhöhungen von 5 – 14 m sind nicht zutreffend. Der Höhenunterschied zwischen dem First der
Häuser Brabantstraße 47 -51, der bei 175,35 NHN liegt, und für das Baufeld vorgsehenen Höhe von 177,50 NHN,
beträgt 2,15 m.
Die Gebäudeplanung befindet sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes noch in einem nicht
ausgereiften Stadium. Bei den Festsetzungen zu den Höhen wurde ein Spielraum von 45 cm gegeben, um spätere
Befreiungen zu vermeiden. Nach Prüfung der Hochbauplanung durch die planenden Architekten reicht eine
Gesamthöhe von 177,00 für die Errichtung der vorderen viergeschossigen Gebäude aus. Die Höhe kann daher von
177,50 auf 177,00 reduziert werden. Da die Sohle der Tiefgarage nicht tiefer als 158,0 m über NHN sein darf, ergibt
sich für den gesamten Bau eine Höhe von 19,0 m. Diese werden gebraucht für 5 Geshosshöhen (mind. 5 x 3,0 m) und
einem Tiefgaragengeschoss inklusive der Bodenplatte (3,5 m). Für die Realisierung besteht noch ein Spielraum von
0,5 m. Damit kann eine weiteren Verringerung der Höhe nicht empfohlen werden.
Bei den schriftlichen Festsetzungen wird vorgeschlagen, dass der Ausnahmefall für Höhenüberschreitungen konkret
beschrieben wird. Die Überschreitung soll nur für Aufzug und Anlagen, die der Atmosphäre ausgesetzt werden müssen,
gelten. Hierdurch soll dem Investor für die Bauausführung Spielräume gegeben werden. Andere unattraktive technische
Einrichtungen oder Gebäudeerhöhungen können dadurch verhindert werden, wodurch die Sicht auf Dächer
ansehnlicher werden.
Grundwasser und Sohle Tiefgarage: Das Grundstück befindet sich innerhalb der Zone IIIc des Burtscheider
Thermalwasserschutzgebietes. Die Auswirkungen auf das Grundwasser wurden im Rahmen des Hydrogeologischen
Gutachtens des Ingenieurbüros HYDR.O. vom 28.04.2000 untersucht. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass keine
Gefährdung des Grundwassers oder des Thermalwassers besteht, wenn größere Bodeneingriffe vermieden werden. Im
Boden- und Versickerungsgutachten (Gründungsberatung / Grundwasserverhältnisse) Ingenieurbüro H. Siedek,
Ratingen 21.08.2001 und Ergänzung vom 09.10.2001 wurde ein Grundwasserstand im Mittel von 157,5 m NN
festgestellt. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Sohle der untersten
Bodenplatte der Bebauung die Höhe von 158.00 NN nicht unterschreiten darf. Damit wird der Schutz des
Grundwassers gewährleistet. Der Investor hat sich intensiv mit der Gründung der Gebäude beschäftigt und weitere
Gutachter beauftragt. Hierbei wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt eine für das Grundwasser
schonende Gründung durch Bohrpfähle festgestellt und für den Bauantrag als Bedingung gesetzt. Die neue Planung
wird die Gründung von der vorhergehenden Planung zum Bauantrag übernehmen.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße -
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Entwässerung: Die abwassertechnische Erschließung des Geländes ist gesichert. Der vorhandene städtische
Mischkanal in der Brabantstraße ist für die Einleitung der Abwässer der Neubebauung ausreichend dimensioniert. Die
Einleitung der Regenwässer in den verrohten Bachlauf kann nur erfolgen, wenn ein Gutachten die Kapazität darlegt.
Der Mischwasserkanal hat auch für das anfallende Regenwasser ausreichende Kapazitäten. Es fallen keine Kosten für
die Anlieger an.
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. Der Anregung die Höhe der IV-geschossigen
Gebäude zu reduzieren wird entsprochen.
3.
Brabantstraße, Schudoma-Wollgarten, Schreiben vom 31.01.2012
Zu 3.
Stellungnahme der Verwaltung
Baustellenzeit und Vernässung des Schwedenparks: siehe Eingabe zu 1.
Feuerwehrzufahrt: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden die brandschutztechnische Anforderungen
geprüft, auch die Zufahrung des Geländes im Brandfall. Die Zufahrt wurde bereits beim genehmigten Bauantrag zum
Rundbau von der Feuerwehr als tauglich eingestuft.
Schutz des Schwedenparks und Artenschutz: Im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 845 – Brabantstraße – wurde
die naturräumliche Besonderheit des Schwedenparks festgestellt. Im Rahmen des Landschaftspflegerischen
Fachbeitrages wurde auch eine Überprüfung des Plangebietes hinsichtlich möglicher Vorkommen von gefährdeten oder
ausgestorbenen Fledermäusen durchgeführt. Es wurden nur häufig anzutreffende Arten gesichtet. Habitate von
geschützten Arten konnten nicht festgestellt werden. Zur Sicherung des Naturraums des Schwedenparks ist dieser als
öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zusätzlich musste neben den bereits erwähnten Maßnahmen während der
Baustellenzeit der Investor einen Pflegevertrag mit einem zertifizierten Landschaftsbetrieb über die Ausführung
landschaftsgärtnerische Maßnahmen am Baum- und Strauchbestand des Schwedenparks abschließen. Bei Verkauf
gehen die Anforderungen auf den Käufer über.
Verkehrsaufkommen und gegenüber liegende Zufahrten: Das Verkehrsaufkommen im Viertel wird durch die neuen
Anwohner und ihre Besucher im Vergleich zur derzeitigen Situation größer. Diese Erhöhung wird jedoch im Verhältnis
zur vorhandenen Verkehrsbelastung im Viertel gering sein. Der hinzukommende Verkehr kann vom vorhandenen
Verkehrsnetz aufgenommen werden. Nach Aussage der unteren Straßenverkehrsbehörde kann von einem
Unfallpotential durch gegenüber liegende Zufahrten nicht ausgegangen werden. Die gegenüber stehenden Fahrzeuge
können sich gut sehen und das Einfädeln in den Verkehr durch Blickkontakt regeln. Im Stadtgebiet befinden sich
zahlreiche ähnliche Ausfahrsituationen. Probleme sind eher bei neben einander liegenden Ausfahrten gegeben.
Im Baugenehmigungsverfahren wird die Aktualisierung des Lärmgutachtens gefordert. Falls sich daraus weitergehende
Anforderungen ergeben würden, würden diese an die Genehmigung des Bauvorhabens gekoppelt.
Besucherstellplätze: Gemäß VV BauO NRW werden für Wohngebäude keine Besucherstellplätze gefordert. So wurde
auch bei der gegenüber liegenden Wohnanlage auf dem ehemaligen Gelände der Glaserei ebenfalls keine
Besucherstellplätze gefordert. Im Plangebiet werden ca. 73 Stellplätze in der Tiefgarage eingerichtet. Je Wohneinheit
(gesamte ca. 68 Wohneinheiten) muss ein Stellplatz nachgewiesen werden. Damit stehen für Zweitautos oder
Parkplatznachfrage aus dem Viertel ca. 15 zusätzliche Stellplätze zur Verfügung. Besucher des Viertels sind in der
Regel auf das Stellplatzangebot im Straßenraum angewiesen oder müssen auf umliegende Parkhäuser ausweichen.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße 4.
Brabantstraße, Daems, e-mail vom 30.01.2012
Zu 4.
Stellungnahme der Verwaltung
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Wohndichte: Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt einen „Rundkörper“ fest, der 22 Stadthäuser und 33
Eigentumswohnungen, also 55 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 6.700 m² beinhaltet. Für diese
Wohnanlage wurde eine Tiefgarage mit 91 Stellplätzen vorgesehen. Die Bruttogeschossfläche nimmt 14.400 m² ein.
Die nun für diese Bebauungsplanänderung anstehende Planung beinhaltet maximal 68 Wohneinheiten mit einer
Gesamtwohnfläche von ca. 7.100 m² und einer Tiefgarage mit 73 Stellplätzen. Die Bruttogeschossfläche nimmt ca.
13.155 m² ein.
Durch die Planänderung wird sich das Bauvolumen nicht vergrößern, auch die Anzahl der anzunehmenden
Personenzahl wird sich trotz Erhöhung der im Durchschnitt kleineren Wohneinheiten nicht wesentlich anders sein.
Im Bebauungsplan werden neben der Zahl der Vollgeschosse die überbaubaren Flächen sowie die Grundflächenzahl
(GRZ) festgesetzt, die das Verhältnis von überbauter Fläche und Freifläche regelt. Mit einer GRZ von 0,4 liegt der
Nutzungswert der geplanten Bebauung innerhalb der zulässigen Werte der Baunutzungsverordnung. Siehe auch
Stellungnahme zu 21.
Gegenüber liegende Zufahrten und Besucherstellplätze: siehe Eingabe zu 3.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
5.
Brabantstraße, Rehschuh, e-mail vom 24.10.2011 und 29.01.2012
Zu 5.
Stellungnahme der Verwaltung
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Besucherstellplätze und gegenüber liegende Zufahrten: siehe Stellungnahme zu 3. und zu 1.
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden.
6.
Brabantstraße, Stork, e-mail vom 30.01.2012
Zu 6.
Stellungnahme der Verwaltung
Besucherstellplätze und Schutz des Schwedenparks: siehe Stellungnahme zu 3.
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden.
7.
Brabantstraße, Michels, e-mail vom 08.01.2012
Zu 7.
Stellungnahme der Verwaltung
Besucherstellplätze: siehe Stellungnahme zu 3.
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden.
8.
Brabantstraße, Laschewski, e-mail vom 30.01.2012
Zu 8.
Stellungnahme der Verwaltung
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße -
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Besucherstellplätze: siehe Stellungnahme zu 3.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
9.
Brabantstraße, Gillrath, Schreiben vom 01.02.2012
Zu 9.
Stellungnahme der Verwaltung
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Verkehrszunahme, gegenüber liegende Zufahrten, Schutz und Pflege des Schwedenparks: siehe Stellungnahme zu 3.
Bäume auf Brache: Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein Baugebiet. Durch den Bebauungsplan Nr. 845 –
Brabantstraße – wurde dem Eigentümer Planungsrecht zugesichert. Die Baumschutzsatzung greift hier nicht, da
hierdurch das Bauvorhaben nicht durchgeführt werden könnte.
Grundwassersituation: siehe Stellungnahme zu 2.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
10.
Brabantstraße, Grüner, e-mail vom 01.02.2012
Zu 10.
Stellungnahme der Verwaltung
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Besucherstellplätze: Im Plangebiet handelt es sich nicht um „autofreies Wohnen“. Die Stellplätze werden, wie auch in
der Wohnanlage Brabantstraße 50 – 54, in einer Tiefgarage untergebracht. Die Umsetzung von Tiefgaragen ist in
innerstädtischen Lagen sinnvoll, um eine höhere Qualität von Freiflächen zu erhalten. Siehe auch Stellungnahme zu 3.
Verkehrsaufkommen und gegenüber liegende Zufahrten: siehe Stellungnahme zu 3.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
11.
Brabantstraße, Weyer, e-mail vom 30.01.2012
Zu 11.
Stellungnahme der Verwaltung
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Besucherstellplätze: siehe Stellungnahme zu 3.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
12.
Brabantstraße, Kirstetter, e-mail vom 30.01.2012
Zu 12.
Stellungnahme der Verwaltung
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Verkehrsaufkommen, gegenüber liegende Zufahrten und Besucherstellplätze: siehe Stellungnahme zu 3.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße -
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
13.
Brabantstraße, Strzedulla, e-mail vom 01.02.2012
Zu 13.
Stellungnahme der Verwaltung
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Besucherstellplätze und gegenüber liegende Zufahrten: siehe Stellungnahme zu 3.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
14.
Brabantstraße, Kulms, e-mail vom 02.02.2012
Zu 14.
Stellungnahme der Verwaltung
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Besucherstellplätze und gegenüber liegende Zufahrten: siehe Stellungnahme zu 3.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
15.
Brabantstraße, Ratz, Kremer, Jaeckel, Schreiben vom 30.01.2012
Zu 15.
Stellungnahme der Verwaltung
Verschattung angrenzendes Kutscherhaus und Höhe Neubebauung: Der Unterschied zwischen der vorherigen Planung
des Rundbaus und der neuen Planung der Punkthäuser liegt darin, dass der Neubau zum ehemalige Kutscherhaus ca.
5,0 bis 10,0 m weiter entfernt liegt, aber ca. 4,0 m höher ist. Da die Belichtung des Kutscherhauses nur durch die
Ostfassade gewährleistet wird und der Neubau östlich davon liegt, wird es im Winter zu Verschattungen kommen. Die
Situation wird sich zwar verschlechtern, es führt jedoch nicht zu gesundheitsschädlichen Zuständen. Die Ausgestaltung
der Freifläche und der Nutzungsgrenze zwischen den beiden Häusern obliegt dem Investor und ist nicht Gegenstand
des Bebauungsplanes. Der Höhenunterschied von ca. 4,0 m zwischen den Grundstücksteilen soll durch Stufen
terrassiert werden.
Tiefgaragengeschoss und Entlüftung Tiefgarage:
Die Tiefgarage wird nach Regeln der Technik ausgeführt werden, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Im § 131 Sonderbauverordnung Landesbauordnung NRW werden die Anforderungen von Tiefgaragen dargestellt und
sind für die Baugenehmigung verbindlich einzuhalten.
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Zuwegung Kutscherhaus: Das Gelände des Kutscherhaus ist im Eigentum des Investors und damit über die Zufahrt
erschlossen. Die innere Erschließung von unterschiedlichen Nutzungsteilen des Plangebietes ist nicht Gegenstand des
Bebauungsplanes. Regelungen können nur mit dem Eigentümer geklärt werden. Zugang entlang des Schwedenparks
siehe Stellungnahme zu 1.
Bauweise und Architektur: Das neue Entwurfskonzept wurde zweimal dem Architektenbeirat vorgelegt. Hierbei wurde
die Idee der Punkthäuser positiv betrachtet. Die Architektur der Gebäude und die Gestaltung der Fassaden sind nicht
Gegenstand der Bauleitplanung. Im Rahmen des Architektenbeirates wurden verschiedene Vorschläge zur
Ausgestaltung der Gebäude diskutiert, die die planenden Architekten aufgreifen werden. siehe Stellungnahme zu 21.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße -
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Feuchtigkeitsprobleme: Da das Gelände des ehemaligen Kutscherhauses tiefer als das Baugrundstück liegt, wird es
vorkommen, dass heute Oberflächenwasser abfliest. Durch die Bebauung des Geländes entsteht eine andere Situation.
In den überbauten bzw. unterbauten Bereichen der Gebäuden und der Tiefgarage wird das Regenwasser dem Kanal
zugeführt. Bei den nicht bebauten Bereichen wird das Gelände mit Erde modelliert und größtenteils bis zum
Erdgeschossniveau aufgefüllt, wodurch das Regenwasser z.T. versickert oder gehalten wird. Oberflächenwasser wird
dann in dem heutigen Ausmaß nicht mehr gegeben sein.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
16.
Brabantstraße, Bek-Wagner, Schreiben vom 26.01.2012
Zu 16.
Stellungnahme der Verwaltung
Baustellenzeit, Vernässung und Schutz Schwedenpark: siehe Stellungnahme zu 1. und 3.
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Entwurf: siehe Stellungnahme zu 15.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
17.
Bismarckstraße, Speicher, Schreiben vom 02.02.2012
Zu 17.
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird die Planung abgelehnt, aber keine Gründe genannt.
18.
Charlottenstraße, Weißhuhn, e-mail vom 20.01.2012
Zu 18.
Stellungnahme der Verwaltung
Vernässung Schwedenpark: siehe Stellungnahme zu 1.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
19.
Emmi-Welter-Straße, Heitmann, Schreiben vom 31.01.2012
Zu 19.
Stellungnahme der Verwaltung
Avantis, Kaiserplatz: Die Entwicklung anderer Bauprojekte sind nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens
Klimaschutz: siehe Stellungnahme zu 22.
Schutz Schwedenpark: siehe Stellungnahme zu 3.
Wohnbedarf: Aufgrund der Entwicklung des Hochschulbereiches sind Nachfragen nach innerstädtischen Wohnungen
gegeben. Es ist auch ein Rückzug von Senioren aus Einfamilienhausgebieten festzustellen, die speziell in urbanen
Strukturen wieder leben wollen. Siehe auch Stellungnahme zu 1.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken zu der Planung können ausgeräumt werden.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße 20.
Luisenstraße, S.Reinhardt, Schreiben vom 02.02.2012
Zu 20.
Stellungnahme der Verwaltung
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Höhe der Gebäude: siehe Stellungnahme zu 2.
Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Verkehrsaufkommen und Verkehrslärm: Stellungnahme zu 1. und 3.
Schutz Schwedenpark: siehe Stellungnahme zu 3.
Zufahrt Baustellenzeit und Vernässung Schwedenpark: siehe Stellungnahme zu 1.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. Der Anregung die Gebäudehöhe zu reduzieren wird
für die beiden westlichen Gebäude mit einer Reduzierung von 0,5 m entsprochen.
21.
Luisenstraße, J.Reinhardt, e-mail vom 13.01.2012
Zu 21.
Stellungnahme der Verwaltung
Städtebauliche Einbindung und Belichtung: Das städtebauliche Bild des Frankenberger Viertels ist eine Blockstruktur.
Die Größe der Blöcke ist hierbei sehr unterschiedlich. Es gibt kleinere Wohnblöcke, wie z.B. die zwischen Alfonsstraße,
Friedrichstraße und Brabantstraße, dessen Tiefe nur 80 m ausmachen. Zwischen Brabantstraße und Roonstraße und
zwischen Kongressstraße und Viktoriastraße befinden sich die großen Baublöcke, die 200 bis 270 m tief sind. Diese
Baufelder sind derart groß, dass sich eigene Strukturen im Blockinnenbereich entwickelten, wie z.B. die Gebäude der
Justiz, Parkanlage, zentrale Spielbereiche mit Kindergarten oder große Gewerbebetriebe. Die Baustrukturen der
Innenbereiche brechen die Randbebauung stellenweise auf, wodurch die stringente Blockstruktur ein eigenes Gepräge
erhält und aufgelockert wird. Die Punkthäuser des Plangebietes bilden mit dem Schwedenpark und dem Schulgelände
an der Luisenstraße eine aufgelockerte und durchgrünte Bauweise, die durch ein Wegenetz bis zum Spielplatzgelände
an der Luisenstraße verbunden sind. Die Bebauung mit Punkthäusern ist eine unter mehreren möglichen
städtebaulichen Interpretationen des Blockinnenbereiches. Die vorhergehende Planung mit dem Rundkörper war eine
andere mögliche städtebauliche Lösung, die eine Introvertiertheit des Blockinnenbereiches zum Thema hatte.
Die Verdichtung die durch das Bauvorhaben entsteht, entspricht in etwa der Dichte der kleineren angrenzenden
Baublöcke. Die Entfernung der Punkthäuser zu ihren Rändern ist gleich mit den Häusern der Brabantstraße zu ihren
Nachbarhäusern der Friedrichstraße. Die Belichtung der dem Plangebiet umgebenden Gebäude wird daher nicht
anders als in den kleineren Blöcken des Frankenberger Viertels sein. Siehe auch Stellungnahme zu 4.
Höhe der Gebäude: siehe Stellungnahme zu 2.
Wertminderung: Eine Wertminderung der umgebenden Bebauung kann bei Entwicklung einer Gewerbebrache zu einer
Wohnanlage mit gestalteten Freiflächen nicht gesehen werden.
Wenn die vorübergehende angebliche Qualität der Brachfläche maßgeblich für die Entscheidung eines Kaufs oder
einer Anmietung einer Wohnung war, kann dies nur die Betroffenen selbst angelastet werden, die sich durch die
angebliche „Idylle“ haben täuschen lassen. Es ist zu vermuten, dass der Ist-Zustand zum Teil idealisiert wird und die
Auswirkungen des Bauvorhabens auf die individuelle Wohn- und Arbeitssituation überbewertet werden. Zu dem war
durch die Gewerbebebauung und später durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 845 – Brabantstraße bekannt, dass es sich bei dem Blockinnenbereich immer um eine Baufläche handelt.
Artenschutz: siehe Stellungnahme zu 3. Schutz Schwedenpark
Verkehrsaufkommen und Parkplatzdruck: siehe Stellungnahme zu 1. und 3.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße -
22.
Luisenstraße, Kogel, Schreiben vom 25.01.2012
Zu 22.
Stellungnahme der Verwaltung
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Vorschlag Parkanlage: „Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,
wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt …. Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind
zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der
Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und anderen
Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§ 1
ff Baugesetzbuch). Nach Maßgabe dieser gesetzlichen Vorgabe ist die Reaktivierung des ehemaligen
Gewerbestandortes für eine Wohnnutzung sinnvoll. Es gibt ein Baurecht für den Eigentümer des Grundstückes auf der
Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Der wirtschaftliche Schaden müsste im Falle einer
Grünflächenentwicklung entschädigt werden. Zudem wurde im rückwärtigen Bereich der Eingabeträgerin ein neuer
Park im Bereich der Justizgebäude zwischen Adalbertsteinweg und Luisenstraße angelegt.
Höhe der Gebäude: Die Höhe der Gebäude regelt der Bebauungsplan. siehe Stellungnahme zu 2.
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. Der Anregung für den gesamten Beeich eine
Parkanlage anzulegen, wird nicht gefolgt.
23.
Maria-Theresia-Allee, Thomas-Kupke, Schreiben vom 21.01.2012
Zu 23.
Stellungnahme der Verwaltung
Thermalquellen, Grundwasser: siehe Stellungnahme zu 2.
Schwedenpark: Der Schwedenpark mit einer Fläche von 3.100 m² wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt und nicht
bebaut. Der Schwedenpark wird von einem Landschaftsbetrieb betreut. Die beschriebenen Beobachtungen werden
vermutlich die jährlich stattfindenden Pflegearbeiten sein.
Fledermäuse: siehe Stellungnahme zu 3.
Verkehrsaufkommen: siehe Stellungnahme zu 1. und 3.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
24.
Oppenhoffallee, Fehr, e-mail vom 01.02.2012
Zu 24.
Stellungnahme der Verwaltung
Städtebauliche Einbindung: siehe Stellungnahme zu 21.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
25.
Oppenhoffallee, Dietz und Rechtsanwalt Wittmann, fax vom 02.02.2012 und vom 01.02.2012
Zu 25.
Stellungnahme der Verwaltung
Höhe der Gebäude: Der rechtskräftigen Bebauungsplanes hat im Bereich des Grundstückes Oppenhofallee 21 eine
überbaubare Fläche festgesetzt, die 4,0 bis 7,0 m von dessen Grenze entfernt ist. Die Höhe des Baukörpers wird in
unmittelbarer Nähe zu diesem Bereich mit 173,00 NN und westlich davon mit 177,50 NN festgesetzt.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße -
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Die Bebauungsplanänderung setzt dort in einer Entfernung von 7,0 und 11,0 m eine überbaubare Fläche mit einer
Höhe von 177,50 NHN fest. Wie bereits in der Stellungnahme zu 2. vorgeschlagen, soll sich die Höhe auf 177,00 NHN
reduzieren.
Belüftung Tiefgarage: siehe Stellungnahme zu 15.
Grenzmauer und Einfriedung: Die Art und Größe von Einfriedungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.
Diese werden durch das Nachbarschaftsrecht geregelt.
Grundzüge der Planung: Der Bebauungsplanes Nr. 845 – Brabantstraße – wurde aufgestellt um Planungsrecht für eine
Wohnnutzung auf einer ehemaligen Gewerbefläche sicherzustellen. Das Leitbild der Planung wird durch das neue
Bebauungskonzept nicht verändert. Nach wie vor ist das Ziel im Blockinnenbereich eine III – IV geschossige
Wohnbebauung zu entwickeln. Die hohe Dichte des „Rundkörpers“ wird durch die Punkthäuser unterschritten. Die
Tiefgarage wird sich in der Höhenlage nicht ändern. Für die umliegenden Bewohner liegen die neuen Gebäude
gegenüber dem vorherigen Konzept weiter entfernt, sind jedoch in Teilbereichen höher. Gleichzeitig wird die Änderung
des Bebauungsplanes gemäß §13a (4) BauGB vorgenommen. Demnach können bei Änderungen und Ergänzungen
von Bebauungsplänen im Innenbereich das beschleunigte Verfahren angewendet werden.
Darstellung der Geschossigkeit: Im Architektenbeirat wurde dem planenden Büro empfohlen, „…den vier Baukörpern
innerhalb der Kontinuität der Gesamtanlage leicht variierte Einzelerscheinungen zu geben. Dies kann durch
Verschiebungen der obersten Geschosse erfolgen...“
Bei der Ausgestaltung der Festsetzung wurde das Ziel verfolgt, einen gestalterischen Spielraum für das oberste
Geschoss geben zu können. Durch die Reduzierung dieses Geschoss auf 2/3 der Grundfläche des darunter liegenden
Geschosses wird das Bauvolumen auf das eines Staffelgeschosses begrenzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird
zusätzlich durch die Höhe der baulichen Anlage hinreichend definiert. Eine andere Möglichkeit wäre in der
zeichnerischen Darstellung für die Gebäude ein Vollgeschoss mehr festzusetzen und in den schriftlichen
Festsetzungen die Reduzierung zu regeln. In beiden Fällen handelt es sich in der Tat um ein Vollgeschoss, auch wenn
es in der Größe begrenzt ist. Die Dachgeschosse oder Staffelgeschosse haben aufgrund der Neigung oder dem
Rücksprung eine höhenreduzierende Wirkung, die bei dieser Festsetzung für Teilbereiche nicht gegeben ist. Das
Konzept der Gestaltungsspielräume für die Dachgeschosse soll grundsätzlich nicht aufgegeben werden.
Unter Einbeziehung der Höhen des „Rundkörpers“ mit den zum Teil geringeren Geschossen gegenüber der neuen
Bebauung, ist im Bereich der Oppenhoffallee und im Bereich des ehemaligen Kutscherhauses eine Betroffenheit durch
eine mögliche Fünfgeschossigkeit gegeben. Für diese beiden Bereiche soll die Anregung aufgenommen werden und
für das oberste Geschoss zusätzlich zur textlichen Reduzierung des Geschosses ein Rücksprung der Baugrenze von
5,0 m festgesetzt werden. Die vordere Kante der Gebäudehöhe reduziert sich damit auf 174,50 m NHN und überragt
die Höhe des „Rundbaus“ von 173,00 NHN in diesen Bereichen nur noch um 1,50 m.
Für die anderen Gebäudeseiten und für die beiden zur Rossstraße zugewandten Gebäude ist eine deutlich weitere
Entfernung zu den Bestandsgebäuden gegeben, so dass es bei der ursprünglichen Festsetzung des reduzierten
Vollgeschosses bleiben kann.
Tiefgaragengeschoss und Geländehöhe: Die Festsetzung, dass das Tiefgaragengeschoss nicht auf die Zahl der
zulässigen Vollgeschosse anzurechnen ist, wurde, nicht wie in der Eingabe dargestellt, in dem Änderungsverfahren
geändert. Der Hinweis auf sich widersprechende Aussagen in den schriftlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen
Nutzung wird aufgegriffen, um Missverständnisse zu vermeiden. Da die Tiefgarage nur in Teilbereichen als „bauliche
Anlage unterhalb der Geländeoberfläche“ zu bewerten ist, soll gemäß den Möglichkeiten des § 19
Baunutzungsverordnung die Festsetzung um die Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl um den Begriff der
„Garage mit Zufahrt“ ergänzt werden.
Nähe der Bebauung: Die Größe der Grundstücke der vorhandenen Blockrandbebauung mit den typischen rückwärtigen
Anbauten sind im Umfeld des Plangebiet sehr unterschiedlich. Die Gartenbereiche der Parzellen reichen von 5,0 m bis
über 20,0 m. Es ist ein häufig vorkommender Umstand in derartigen Innenstadtlagen, dass unterschiedliche rückwärtige
Abstände zu den Grundstücksgrenzen gegeben sind. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Entwicklung einer
ehemaligen Gewerbebrache in einer innerstädtischen Lage. Gemäß § 1a BauGB wird die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung als Ziel genannt. Da die Abstandsflächen
eingehalten werden, ist hier davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung nachbarschützender Belange statt findet.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße -
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Offenlage städtebauliches Konzept: In der Offenlage wird das Original des Rechtsplanes öffentlich ausgelegt. Auf
diesem Plan sind alle Daten der politischen Beschlüsse und der Offenlage dokumentiert und mit Originalunterschrift die
Richtigkeit beglaubigt. Die Unterscheidung der beiden Pläne ist eindeutig.
Erfordernis Umweltprüfung: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Rundbau wurde eine Umweltprüfung
durchgeführt. Aufgrund dieser Untersuchungen wurden für die Verträglichkeit des Bauvorhabens Festsetzungen
entwickelt, die für das geänderte Bauvorhaben ebenso gültig sind. Da die Änderung des Bauvorhabens die Grundzüge
der Planung nicht berühren, ist eine erneute Umweltprüfung nicht erforderlich. Zusätzlich handelt es sich um ein
Bauleitplanverfahren gemäß § 13 a BauGB (Innenentwicklung), für das der Gesetzgeber keinen Umweltbericht fordert.
Städtebauliche Einfügung: siehe Stellungnahme zu 4. und 21.
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. Die Anregung einen Rücksprung des
Dachgeschosses zeichnerisch festzusetzen, soll in Richtung Oppenhoffallee und des ehemaligen Kutscherhauses
aufgenommen werden. Ebenfalls soll der Hinweis aufgegriffen werden und Garagen mit ihren Zufahrten in die
Ermittlung der zulässigen Grundfläche mit eingerechnet werden können.
26.
Oppenhoffallee, Rohe / Rechtsanwalt Huppertz , Schreiben vom 02.02.2012
Zu 26.
Stellungnahme der Verwaltung
Grundzüge der Planung: Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 845 – Brabantstraße – setzt keine Höchstzahl von
Wohneinheiten fest. In der Begründung werden 22 Stadthäuser und 33 Eigentumswohnungen beschrieben. Im
städtebaulichen Vertrag mit dem damaligen Investor wird als Gegenstand des Vertrages die Errichtung von ca. 52
Wohneinheiten und ca. 91 Tiefgaragenstellplätze genannt, aber nicht vertraglich gesichert. Die Erhöhung der
Wohneinheiten auf 68 Wohneinheiten und einer Stellplatzanzahl von 72 berühren die Grundzüge der Planung nicht.
Dem Investor wurde ein Bauantrag genehmigt, in dem 49 Wohneinheiten beantragt wurden. Der Bauantrag ist jedoch
für eine Beurteilung der nun vorliegenden Planänderung nicht relevant. siehe auch Stellungnahme zu 1. und 25.
Höhe der Gebäude und Darstellung der Geschossigkeit: siehe Stellungnahme zu 2. und 25.
Erfordernis Umweltprüfung: siehe Stellungnahme zu 25.
Parkplätze, Baustellenzeit und Zufahrt: siehe Stellungnahme zu 1. und 3.
Schutz des Schwedenparkes und Grundwasser: siehe Stellungnahme zu 1., 2. und 3.
Belüftung Tiefgarage: siehe Stellungnahme zu 15.
Lärm- und Feinstaubbelastung: siehe Stellungnahme zu 1.
Grenzmauer und Einfriedung: siehe Stellungnahme zu 25
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden.
27.
Oppenhoffallee, Scheding, Schreiben vom 02.02.2012
Zu 27.
Stellungnahme der Verwaltung
Vereinfachtes Verfahren, Wohneinheiten und Lärmbelastung: siehe Stellungnahme zu 25. und 26.
Baustellenzeit und Zufahrt: siehe Stellungnahme zu 1.
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße 28.
Oppenhoffallee, Schlick, Schreiben vom 31.01.2012
Zu 28.
Stellungnahme der Verwaltung
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Höhe der Gebäude: siehe Stellungnahme zu 2. und 25.
Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden.
29.
Oppenhoffallee, Witte und Imhof, e-mail vom 09.01.2012 und Schreiben vom 29.01.2012
Zu 29.
Stellungnahme der Verwaltung
Städtebauliche Einbindung: Es ist kein Widerspruch, wenn die meist denkmalgeschützten Häuser an der
Oppenhoffallee strengen Anforderungen unterliegen, um das ursprüngliche Erscheinungsbild der
Jahrhundertwendearchitektur zu erhalten und gleichzeitig moderne Gebäude in der Nachbarschaft genehmigt werden.
Ziel einer Einbindung ist es nicht vergangene Architektur nachzuahmen. Vielmehr soll die Entstehungszeit der Gebäude
ablesbar sein. auch Stellungnahme zu 21.
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden.
30.
Roonstraße, Siepmann, Pretz, W.Lydorf, Wimmer, Schreiben vom 29.01.12 und e-mail vom 02.02.2012
Zu 30.
Stellungnahme der Verwaltung
Baustellenzeit Zufahrt: siehe Stellungnahme zu 1.
Parkanlagen und Grünflächen: siehe Stellungnahme zu 22.
Höhe der Gebäude und Geschossigkeit: Die Punktgebäude unterschreiten die umgebende Randbebauung. Nur im
Bereich der Häuserzeile Brabantstraße 47 – 51 steht im rückwärtigen Bereich ein um 1,70 m höherer Neubau
gegenüber, allerdings in einer Entfernung von 45 m. siehe auch Stellungnahme zu 2. und 25.
Grundwasser und Feuchtigkeitsprobleme: siehe Stellungnahme zu 2. und 15
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden.
31.
Roonstraße, M. Lydorf, e-mail vom 02.02.2012
Zu 31.
Stellungnahme der Verwaltung
Grundwasser und Schutz des Schwedenparks: siehe Stellungnahme zu 2.
Baustellenzeit; Zufahrt und Verkehrsbelastung: siehe Stellungnahme zu 1.
Höhe der Gebäude: siehe Stellungnahme zu 2.
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden.
32.
Roonstraße, A.Brouns, Schreiben vom 31.01.2012 und e-mail vom 01.02.2012
Zu 32.
Stellungnahme der Verwaltung
Privatrechtlicher Vertrag Schreinerei: Bei Eigentümerwechsel gehen alle Vertragsbedingungen an den Nachfolger über.
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Bebauungsplan Nr. 845
- Brabantstraße -
Abwägung Bürger aus der Offenlage
Fassung vom 07.02.2012
Die Kostenübernahme wird erfüllt
Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden.
33.
Roonstraße, A.Brouns, sen., e-mail vom 08.01.2012
Zu 33.
Stellungnahme der Verwaltung
Wohndichte, Wohneinheiten und Grundzüge der Planung: siehe Stellungnahme zu 4., 21., 25. und 26.
34.
Roonstraße, Lauscher-Dreess, e-mail vom 28.01.2012
Zu 34.
Stellungnahme der Verwaltung
Höhe der Gebäude, städtebauliche Einbindung, Geschossigkeit und Blickbeziehungen: Das Gebäude des
Eingabeträgers liegt mindestens 80 m von der Bebauung entfernt. Eine Einschränkung in der Sichtbeziehung ist nicht
auszuschließen. Auch wenn es hierdurch zu einem Verlust von attraktiven Sehgewohnheiten kommt, kann von einer
Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die der Gesetzgeber fordert, jedoch nicht die Rede
sein. siehe Stellungnahme zu 4., 21., 25. und 26.
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