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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106390.pdf
Größe
9,8 MB
Erstellt
26.03.12, 12:00
Aktualisiert
25.09.17, 16:14

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0647/WP16 öffentlich 35067-2011 26.03.2012 Dez. III / FB 61/20 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße hier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.04.2012 19.04.2012 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von 177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden. - In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden. - Die schriftliche Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen. - In den schriftlichen Festsetzungen soll die Möglichkeit für die Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl auch auf Garagen mit Zufahrten zutreffen. - Die schriftliche Festsetzung zu der Befestigung von Wegen in wasserdurchlässigen Materialien soll entfallen. Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den so geänderten Bebauungsplan Nr. 845 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0647/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 1/5 Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von 177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden. - In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden. - Die schriftliche Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen. - In den schriftlichen Festsetzungen soll die Möglichkeit für die Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl auch auf Garagen mit Zufahrten zutreffen. - Die schriftliche Festsetzung zu der Befestigung von Wegen in wasserdurchlässigen Materialien soll entfallen. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 845 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Vorlage FB 61/0647/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Am 21.09.2011 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die von der Projektentwicklungsgesellschaft FTG vorgelegten Planung von Punkthäusern begrüßt und die hierfür erforderliche Bebauungsplanänderung empfohlen. Der Planungsausschuss hat am 22.09.2011 den Investor gebeten, die Planung dem Architektenbeirat vorzustellen. Am 20.10.2011 wurde im Architektenbeirat die Planung besprochen. Das Konzept der vier Punkthäuser wurde begrüßt und verschiedene Anregungen zur Höhe und Ausgestaltung der Häuser gegeben. Das planende Architekturbüro KREER hat die Anregungen aufgenommen und der geänderte Entwurf wurde am 17.11.2012 wiederum dem Architektenbeirat vorgelegt. Der Architektenbeirat befürwortete daraufhin die Beratung des Projektes im Planungsausschuss. Am 30.11.2012 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Offenlage der Planung empfohlen. Zwischenzeitlich hat der Investor aufgrund von Gesprächen mit Vertretern der Politik die südlichen Punkthäuser um je ein Geschoss verringert. Der Planungsausschuss hat in seiner Sondersitzung am 14.12.2012 schließlich die Offenlage der Planung beschlossen. Die Offenlage fand vom 02.01.2012 bis zum 02.02.2012 statt. 2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB Es sind 34 Eingaben eingegangen. Themen der Eingaben waren in der Hauptsache der Schutz des Schwedenparks, die Grundwassersituation, die Erhöhung der Dichte, die Anzahl der Wohnungen und die Geschossigkeit der Gebäude. Eine Neubetrachtung der Umweltbelange wurde z.T. eingefordert. Durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 845 – Brabantstraße – existiert bereits Planungsrecht für die Errichtung von Wohngebäuden. In diesem Verfahren wurden alle Umweltbelange umfangreich behandelt. Notwendige Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. zum Schutz des Schwedenparks oder zu den hohen Grundwasserständen, wurden festgesetzt oder deren Umsetzung im Planverwirklichungsvertrag mit dem Investor abgesichert. Die Planung der Punkthäuser beschreibt nur eine andere Ausformung des damals vorgesehenen und bereits genehmigten Rundbaus. Hierdurch werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Änderungsverfahren um eine Planung im Innenbereich gemäß §13 a Baugesetzbuch, wofür der Gesetzgeber keinen Umweltbericht fordert. Die angesprochenen Umweltbelange werden im Bauantragsverfahren betrachtet. Für die Genehmigung der Punkthäuser muss – wie auch bei der Genehmigung des Rundbaus - der Nachweis geführt werden, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Durch den Eigentümerwechsel gingen alle Anforderungen des Planverwirklichungsvertrages, in Vorlage FB 61/0647/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 3/5 dem die Erfüllung weiterer Umweltanforderungen verbindlich geregelt ist, auf den Nachfolger über. Der Unterschied zwischen dem Rundbau und den Punkthäusern liegt vorwiegend darin, dass sich für die Anwohner größere Abstände zu den Neubauten ergeben. Dieser Vorteil wurde jedoch aufgrund der Größe und Höhe der Punkthäuser nicht positiv wahrgenommen. Durch eine intensive Auseinandersetzung mit den Anregungen werden folgende Änderungen vorgeschlagen: - Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von 177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden. - In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen und für Aufzugsmaschinenhäuser. - Die Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen. Damit wird nur ein Staffelgeschoss möglich werden, dass allseitig zurückspringt. Hierdurch wird eine höhenreduzierende Wirkung sichergestellt. - Zusätzlich verwies eine Eingabe auf einen Widerspruch in den Festsetzungen zur Tiefgarage hin. Da die Tiefgarage nur in Teilbereichen als „bauliche Anlage unterhalb der Geländeoberfläche“ zu bewerten ist, soll gemäß den Möglichkeiten des § 19 Baunutzungsverordnung die schriftliche Festsetzung zur Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl um den Begriff der „Gagrage mit Zufahrt“ ergänzt werden. - Aufgrund der schlechten Erfahrungen zu den wasserdurchlässigen Wegebefestigungen, deren Poren meist verstopfen, kann auf diese Festsetzung verzichtet werden. Die vorgeschlagenen Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht. Daher können die Festsetzungen gemäß § 13 BauGB mit dem Beschluss zur Satzung vereinfacht geändert werden. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Parallel wurden 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Keine davon haben eine Anregung zur vorliegenden Planung abgegeben. 4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander empfiehlt die Verwaltung die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden Vorlage FB 61/0647/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 4/5 konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan mit den oben genannten Änderungen als Satzung zu beschließen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. Entwurf der Begründung 6. Zusammenstellung der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 7. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage FB 61/0647/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 5/5 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße -  Brabantstraße Roonstraße Luisenstraße ffallee o h n e p Op I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße -  Brabantstraße Roonstraße Luisenstraße ffallee o h n e p Op Fachbereich Stadtentwicklung Der Oberbürgermeister und Verkehrsanlagen Schriftliche Festsetzungen zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße für den Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße- Gemäß Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 12.03.2012 § 9 Baugesetzbuch (BauGB) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: 1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO) Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die nachfolgenden gemäß § 4 Abs.3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig sind: S S S S 2 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen Maß der baulichen Nutzung ( § 9 (1) Nr. 1 BauGB) Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass die zulässige Grundflächenzahl durch die Grundflächen von Garagen und ihren Zufahrten und von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gem. § 19 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauNVO bis zu einem Wert von 0,7 überschritten werden darf, sofern die baulichen Anlagen begrünt werden. (s. Festsetzung 4, Satz 2 und 3) Gemäß § 21a BauNVO wird festgesetzt, dass das Tiefgaragengeschoss nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse anzurechnen ist. 3 Zahl der Vollgeschosse und Höhe der baulichen Anlagen (§ 16 (3) BauNVO) Gebäudehöhen: Die maximalen Gebäudehöhen werden gemessen über Normal Höhen Null (NHN). Eine Überschreitung der maximal festgesetzten Gebäudehöhe kann bis zu 0,5 m für atmosphären- und technikbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen und für Aufzugsmaschinenhäuser zugelassen werden. Höhenlage Erdgeschossfußboden. Die Höhenlage der Oberkante Erdgeschossfußboden wird gem. § 9 (2) BauGB auf min. 161,50 m über NHN festgesetzt. Als Geländehöhe gilt der nächstgelegene Kanaldeckel in der Brabantstraße mit der Höhe 160,90 m über NHN. Höhenlage Tiefgarage: Die Tiefgarage darf eine Baugrundtiefe von 158,00 m über NHN nicht unterschreiten. Die festgesetzte Baugrundtiefe darf durch die Technik bedingte Aufzugsunterfahrten etc. unterschritten werden. Diese Unterschreitungen sind auf das technische notwendige und unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Schriftliche Festsetzungen zur Satzung Seite 2 von 4 I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße- 4 Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 12.03.2012 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB) Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Innerhalb der gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a festgesetzten Fläche sind Gehölze der beigefügten Artenliste A (s. Anlage) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Begrünung von Tiefgaragen Sämtliche Freiflächen über Tiefgaragen, soweit diese nicht als Terrassen oder notwendige Wege genutzt werden, sind mit min. 0,30 m Erdsubstrat als Vegetationsschicht und zusätzlicher Drainageschicht zu bedecken. Es sind Gehölze der beigefügten Artenliste B (s. Anlage) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Begrünung von Dächern Sämtliche Dachflächen sind extensiv zu begrünen. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind 36 Hochstämme (Carpinus betulus, Sorbus domestica, Crataegus laevigata) mit einem Stammumfang von min.18 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 5 Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) Entlang der im Bebauungsplan mit >>>> gekennzeichneten Grundstücksgrenze ist eine lärmtechnisch wirksame Einfriedung mit einer Höhe von min. 2,0 m über der geplanten Erschließungsstraße und einem Schalldämmmaß (R`w ) von min. 20 dB zu errichten. 6 Garagen und Stellplätze (§ 12 BauNVO) Garagen und Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren Flächen und außerhalb der dafür festgesetzten Flächen unzulässig. Diese Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat am 25.04.2012 die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - als Satzung beschlossen hat. Aachen, den 26.04.2012 (Gisela Nacken) Schriftliche Festsetzungen zur Satzung Seite 3 von 4 I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße- Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 12.03.2012 ANLAGE zu den Schriftlichen Festsetzungen der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße Artenliste A: Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Amelanchier Lamarckii Carpinus betulus Corylus avellana Cornus man Cornus sanguinea Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Malus sylvestris Prunus spinosa Rosa canina Sambucus nigra Viburnum lantana Viburnum opulus Kupferfelsenbirne Hainbuche Haselnuß Kornelkirsche Gemeiner Hartriegel Eingriffeliger Weißdorn Pfaffenhütchen Gemeiner Liguster Rote Heckenkirsche Wildapfel Schlehe Hundsrose Schwarzer Holunder Wolliger Schneeball Gewöhnlicher Schneeball Artenliste B: Bepflanzung Tiefgarage Buddleja alternifolia Cornus alba ‚sibirica‘ Rosa rugosa Rosa rugosa „Alba“ Berberis (diverse Arten) Ribes alpinum Ribes nigrum Ribes sanguineum fruticosa Buddleja davidii Ilex in Sorten Symphoricarpos x chenaultii Ligustrum vulgare Viburnum lantana Philadelphus Hybriden Schriftliche Festsetzungen zur Satzung Hänge-Sommerflieder Rotholziger Hartriegel Apfel-Rose Weiße Apfel-Rose Berberitze Alpen-Johannisbeere Schwarze Johannisbeere Blut-Johannisbeere Schmetterlingsstrauch Ilex Schneebeere Gemeiner Liguster Wolliger Schneeball Falscher Jasmin Seite 4 von 4 Fachbereich Stadtentwicklung Der Oberbürgermeister und Verkehrsanlagen Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße für den Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße - Begründung zur Satzung Fassung vom 12.03.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 2 Anlass der Bebauungsplanänderung 3 Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung 4 Auswirkungen der Planung 6 Kosten Seite 2 von 4 I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße - 1 1.1 Begründung zur Satzung Fassung vom 12.03.2012 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet liegt östlich der Innenstadt Aachens an der Brabantstraße im Blockinnenbereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 12.530 m². Das Grundstück wird im Westen begrenzt durch die Brabantstraße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der dortigen Bebauung. Im Norden, Osten und Süden wird es umschlossen von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen bzw. den Grenzbebauungen der Luisenstraße, der Roonstraße und der Oppenhoffallee. 1.2 Beschreibung des Plangebietes Bei dem Plangebiet handelt es sich um das Grundstück einer ehemaligen Wollspinnerei im Innenbereich eines Gründerzeitblockes am Rande des Frankenberger Viertels. Den Block bilden die Brabantstraße mit Mehrfamilienhäusern, die Oppenhoffallee mit Wohn- und Geschäftshäusern, die Roonstraße mit Wohn- und Geschäftshäusern und rückwärtigen Gewerbebetrieben sowie die Luisenstraße mit der Grundschule. Das Plangebiet umfasst auch die an der Brabantstraße liegende Grünfläche, den sogenannten „Schwedenpark“, der in städtischem Besitz ist und dicht mit Bäumen z.T. Naturdenkmalen und Sträuchern bewachsen ist. Die Zufahrt zum Innenbereich liegt zwischen dem Haus Brabantstr. 51 und der Grünfläche. 1.3 Bestehendes Planungsrecht Das Grundstück befindet sich im Bereich des am 18.01.2003 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße -, der für den rückwärtigen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet mit einer II - IV-geschossigen kreisfömigen Bebauung und im vorderen Bereich eine öffentliche Grünfläche festsetzt. Im dazugehörigen städtebauliche Vertrag hatte sich der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, hier ca. 52 Wohneinheiten sowie eine Tiefgarage mit ca. 91 Stellplätzen zu errichten. Es besteht eine Baugenehmigung für 49 Wohneinheiten (Bescheid vom 06.01.2010, Gültigkeit bis zum 06.01.2013) 2 Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung Anlass der Planänderung ist eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Wohnanlage, die nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes konform geht. Vorgesehen sind 4 freistehende III - IV -geschossige Wohngebäude mit Staffelgeschoss. Insgesamt sollen ca. 63 Wohneinheiten entstehen mit einem Mix aus Appartements und familiengerechten Wohnungen. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Um optimale Wegeverbindungen im Quartier zu ermöglichen, wird eine mit Gehrecht belastende Fläche zugunsten der Allgemeinheit über das Gelände festgesetzt. Der Schwedenpark mit seinem alten, schützenswerten Baumbestand wird von der Baumaßnahme nicht betroffen und bleibt weiterhin naturbelassen. Die Stadt hat den Planentwurf geprüft und festgestellt, dass dieser mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Seite 3 von 4 I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße - 3 Begründung zur Satzung Fassung vom 12.03.2012 Auswirkungen der Planung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 845 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfung können bei der Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Eine erneute Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert werden. Nach der Offenlage wurde aufgrund der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Festsetzungen zur Höhe, zum Tiefgaragengeschoss und zu der Befestigung von Wegen geändert und ergänzt. Diese Änderungen berührten ebenfalls nicht die Grundzüge der Planung, so dass sie mit dem Satzungsbeschluss gemäß dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. 4 Kosten Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Entschädigungskosten gem. § 39 ff. BauGB sind nicht zu erwarten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am 26.04.2012 die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße- als Satzung beschlossen hat. Aachen, den 26.04.2012 (Marcel Philipp) Seite 4 von 4 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen I. Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Offenlage Änderung des Bebauungsplan Nr. 845 – Brabantstraße – für den Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes I. Änderung Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße - Abwägung Öffentlichkeit aus der Offenlage Fassung vom 01.02.2012 Inhaltsverzeichnis Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. An der Schanz, Ökologie-Zentrum, Brabantstraße, Reiners, Brabantstraße, Schudoma-Wollgarten Brabantstraße, Daems, Brabantstraße, Rehschuh, Brabantstraße, Stork, Brabantstraße, Michels, Brabantstraße, Laschewski, Brabantstraße, Gillrath, Brabantstraße, Grüner, Brabantstraße, Weyer, Brabantstraße, Kirstetter, Brabantstraße, Strzedulla, Brabantstraße, Kulms, Brabantstraße, Ratz, Kremer, Jaeckel, Brabantstraße, Bek-Wagner, Bismarckstraße, Speicher, Charlottenstraße, Weißhuhn, Emmi-Welter-Straße, Heitmann, Luisenstraße, S.Reinhardt, Luisenstraße, J.Reinhardt, Luisenstraße, Kogel, Maria-Theresia-Allee, Thomas-Kupke, Oppenhoffallee, Fehr, Oppenhoffallee, Dietz, / Rechtsanwalt Wittmann Oppenhoffallee, Rohe / Rechtsanwalt Huppertz Oppenhoffallee, Scheding, Oppenhoffallee, Schlick, Oppenhoffallee, Witte und Imhof, Roonstraße, Siepmann, Pretz, W.Lydorf, Wimmer, Roonstraße, M. Lydorf, Roonstraße, A.Brouns, Roonstraße, A.Brouns, sen., Roonstraße, Lauscher-Dreess, Schreiben vom 31.01.2012 e-mail vom 04.01.2012 und Schreiben vom 18.01.2012 Schreiben vom 31.01.2012 e-mail vom 30.01.2012 e-mail vom 24.10.2011 und 29.01.2012 e-mail vom 30.01.2012 e-mail vom 08.01.2012 e-mail vom 30.01.2012 Schreiben vom 01.02.2012 e-mail vom 01.02.2012 e-mail vom 30.01.2012 e-mail vom 30.01.2012 e-mail vom 01.02.2012 e-mail vom 02.02.2012 Schreiben vom 30.01.2012 Schreiben vom 26.01.2012 Schreiben vom 02.02.2012 e-mail vom 20.01.2012 Schreiben vom 31.01.2012 Schreiben vom 02.02.2012 e-mail vom 13.01.2012 Schreiben vom 25.01.2012 Schreiben vom 21.01.2012 e-mail vom 01.02.2012 fax vom 02.02.2012 und vom 01.02.2012 Schreiben vom 02.02.2012 Schreiben vom 02.02.2012 Schreiben vom 31.01.2012 e-mail vom 09.01.2012 und Schreiben vom 29.01.2012 Schreiben vom 29.01.12 und e-mail vom 02.02.2012 e-mail vom 02.02.2012 Schreiben vom 31.01.2012 und e-mail vom 01.02.2012 e-mail vom 08.01.2012 e-mail vom 28.01.2012 Seite 2 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße 1. An der Schanz, Ökologie-Zentrum, Schreiben vom 31.01.2012 Zu 1. Stellungnahme der Verwaltung Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Schwedenpark Baustellenzeit: In der für den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 845 – Brabantstraße - durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung wurde der Schwedenpark intensiv untersucht, bewertet und Sicherungsmaßnahmen formuliert. Daraus ergeben sich Forderungen, dessen Umsetzung im Planverwirklichungsvertrag mit dem Investor garantiert wird. Bei Eigentümerwechsel geht der Vertrag auf den neuen Eigentümer über. In diesem Vertrag werden folgende Forderungen zur Abwicklung der Bauzeit vorgegeben: „Während der Bauzeit ist die Wasserhaltung entsprechend dem vorliegenden Drainierungsplanes jeweils auf eine Fläche von 10,0 x 10,0 m und max. auf 10 Werktage zu begrenzen. Die geöffneten Felder sind anschließend unverzüglich mit Kies zu verfüllen. Der in die Zufahrt / Zuwegung ab Brabantstraße zu verlegende notwendige Entwässerungskanal ist innerhalb eines maximalen Abstandes von 2,00 m zur Grundstücksgrenze des Wohngrundstückes Brabantstraße Hsnr. 51 – 57 zu verlegen. Kanalschächte sind mit einem Mindestabstand von 50 m außerhalb von Kronentraufbereichen der Bäume herzustellen.“ In der Baugenehmigung des damals beantragten „Rundbaus“ wurden folgende Bedingungen gestellt, die auch für das zukünftige Bauantragsverfahren mit der Baugenehmigung verknüpft wird: „ Zum Schutz und Erhalt der geschützten Bäume im Bereich des Schwedenparks ….. ist vor Baubeginn ein geschlossener ca. 2 m hoher Schutzzaun zu erstellen… Der Schutzzaun ist über die Zeit der gesamten Baumaßnahme in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Unterhalb der mittels Schutzzäune abgesperrten Kronentraufbereiche ist über die Zeit der Baumaßnahme das Lagern von Baustoffen, Bodenaushub, jegliche Baustelleneinrichtung, das Abstellen und Befahren mittels Baufahrzeugen, das Verlegen von Leitungen, das Anlegen von Wegen oder Plätzen sowie jeglicher Bodenauf- oder Abtrag unzulässig. …. Ansonsten ist im Bereich der Hauptzuwegung unterhalb der dortigen Kronentraufbereiche der geschützten Bäume das Verlegen neuer Leitungen jeglicher Art nicht statthaft. ….Grundsätzlich ist über die Zeit der Bauarbeiten darauf zu achten, dass der geschützte Baumbestand im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich unbeschadet erhalten bleibt. Sollten dennoch Schäden verursacht werden, so sind diese umgehend durch eine Fachfirma baumpflegerisch zu behandeln. Ein zum Einsatz kommender Baukran ist so zu platzieren, dass der verbleibende geschützte Baumbestand außerhalb des Schwenkbereiches steht. Ansonsten ist ein Kran einzusetzen, dessen Ausleger weit über die Kronenspitzen der Bäume ragt (mindestens 5,00 m)…. Vor Baugebinn ist dem Fachbereich Umwelt ein Bautelleneinrichtungsplan zwecks Prüfung vorzulegen. Der Fachbereich Umwelt ist vom Beginn und Abschluss der Baumaßnahme in Kenntnis zu setzen. Vernässung des Schwedenparks: Da das Gelände des Schwedenparks zum Teil tiefer als das Baugelände liegt, wird bereits heute Oberflächenwasser zum Schwedenpark ablaufen. Durch die Bebauung des Geländes entsteht eine andere Situation. In den überbauten bzw. unterbauten Bereichen der Gebäuden und der Tiefgarage wird das Regenwasser dem Kanal zugeführt. Bei den nicht bebauten Bereichen wird das Gelände mit Erde modelliert und größtenteils bis zum Erdgeschossniveau aufgefüllt, wodurch das Regenwasser z.T. versickert oder gehalten wird. Nur ein geringer Teil an Oberflächenwasser wird auf den Schwedenpark ankommen, das für die Bepflanzung nicht schädlich sein wird. Sollte es trotzdem zu Veränderungen kommen, wird durch die - dem Investor auferlegten - Pflege des Schwedenparks, diese erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Ausgestaltung der Gartenfläche wird nicht im Bebauungsplan geregelt. Es obliegt dem Investor, wie er die Freifläche gestalten will. An der westlichen Grundstücksgrenze wird das Baugelände zum Schwedenpark voraussichtlich …. höher liegen. Dieser Höhenunterschied soll abgestuft ausgebildet werden. Hierdurch werden hohe Abmauerungen vermieden und den neuen Bewohnern ein attraktiver Übergang vom Baugelände zum Schwedenpark ermöglicht. Das Baugelände wird aus Sicherheitsgründen eingefriedet, jedoch mit transparenten Materialen. Personenzahl, Parken und Lärmbelastung: Die Art der Vermarktung ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Der Mix von verschiedenen Wohnungsgrößen ist für verschiedene Nutzergruppen geeignet, wie z.B. Familien mit Kindern, Senioren, die (wieder) in der Stadt leben wollen, Paare und natürlich auch Studentenwohngemeinschaften. Da eine barrierefreie Ausstattung geplant ist, wird hierdurch der Interessentenkreis vergrößert. Gemischte Nutzergruppen besitzen eine hohe soziale Stabilität und sind wünschenswert. Der innerstädtische Standort, die fußläufige Nähe zum Bahnhof, das vorhandene Radwegenetz und im Besonderen die Lebendigkeit des Frankenberger Viertels begünstigen ein Leben ohne Auto. Auch befinden sich im Frankenberger Viertel mehrere Standorte des Stadtteilautos Cambio. Seite 3 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße - Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Durch die Entwicklung der Brache wird eine momentan ungenutzte Fläche wieder belebt. Die dort hinziehenden Menschen erbringen für „ihr“ Umfeld auch ein höheres Maß an sozialer Kontrolle, die dem Schwedenpark sicherlich auch zugute kommt. Bauordnungsrechtlich wird je Wohneinheit ein Stellplatz gefordert. Das vorgetragene Bild des PKW-orientierten Studenten ist nicht wahrscheinlich. Zum einen ist eine Nachfrage nach innerstädtischen Wohnungen nicht nur von Studenten gegeben. Darüber hinaus sind alle Studenten durch ihren Beitrag fürs Studentenwerk mit einem AVV-Ticket ausgestattet. Die dem Umweltbericht zugrunde liegenden Untersuchungen haben bei der Betrachtung der Auswirkungen der Verkehrsbelastung mit einer Anzahl von 120 Tiefgaragenstellplätzen gerechnet. Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden überall an den Tages- und Nachtzeiträumen eingehalten bis auf einen Bereich an der Zufahrt. Zum Schutz vor Lärm ist im Bebauungsplan entlang der Grundstücksgrenze des Hauses Brabantstraße 51 eine 10 m lange und 2 m hohe lärmtechnisch wirksame Einfriedung festgesetzt. Durch die Realisierung von nur 72 Stellplätzen werden die Belastungen geringer ausfallen. Die Änderung der Planung berührt die Gültigkeit der Ergebnisse des Umweltberichtes nicht. Im Baugenehmigungsverfahren werden aktuelle Lärmgutachten abverlangt. Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. 2. Brabantstraße, Reiners, e-mail vom 04.01.2012 und Schreiben vom 18.01.2012 Zu 2. Stellungnahme der Verwaltung Höhe der Gebäude und des Erdgeschoss: Die Beschreibung der maximalen zulässigen Höhe von 180 m und die daraus gefolgerten Überhöhungen von 5 – 14 m sind nicht zutreffend. Der Höhenunterschied zwischen dem First der Häuser Brabantstraße 47 -51, der bei 175,35 NHN liegt, und für das Baufeld vorgsehenen Höhe von 177,50 NHN, beträgt 2,15 m. Die Gebäudeplanung befindet sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes noch in einem nicht ausgereiften Stadium. Bei den Festsetzungen zu den Höhen wurde ein Spielraum von 45 cm gegeben, um spätere Befreiungen zu vermeiden. Nach Prüfung der Hochbauplanung durch die planenden Architekten reicht eine Gesamthöhe von 177,00 für die Errichtung der vorderen viergeschossigen Gebäude aus. Die Höhe kann daher von 177,50 auf 177,00 reduziert werden. Da die Sohle der Tiefgarage nicht tiefer als 158,0 m über NHN sein darf, ergibt sich für den gesamten Bau eine Höhe von 19,0 m. Diese werden gebraucht für 5 Geshosshöhen (mind. 5 x 3,0 m) und einem Tiefgaragengeschoss inklusive der Bodenplatte (3,5 m). Für die Realisierung besteht noch ein Spielraum von 0,5 m. Damit kann eine weiteren Verringerung der Höhe nicht empfohlen werden. Bei den schriftlichen Festsetzungen wird vorgeschlagen, dass der Ausnahmefall für Höhenüberschreitungen konkret beschrieben wird. Die Überschreitung soll nur für Aufzug und Anlagen, die der Atmosphäre ausgesetzt werden müssen, gelten. Hierdurch soll dem Investor für die Bauausführung Spielräume gegeben werden. Andere unattraktive technische Einrichtungen oder Gebäudeerhöhungen können dadurch verhindert werden, wodurch die Sicht auf Dächer ansehnlicher werden. Grundwasser und Sohle Tiefgarage: Das Grundstück befindet sich innerhalb der Zone IIIc des Burtscheider Thermalwasserschutzgebietes. Die Auswirkungen auf das Grundwasser wurden im Rahmen des Hydrogeologischen Gutachtens des Ingenieurbüros HYDR.O. vom 28.04.2000 untersucht. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass keine Gefährdung des Grundwassers oder des Thermalwassers besteht, wenn größere Bodeneingriffe vermieden werden. Im Boden- und Versickerungsgutachten (Gründungsberatung / Grundwasserverhältnisse) Ingenieurbüro H. Siedek, Ratingen 21.08.2001 und Ergänzung vom 09.10.2001 wurde ein Grundwasserstand im Mittel von 157,5 m NN festgestellt. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Sohle der untersten Bodenplatte der Bebauung die Höhe von 158.00 NN nicht unterschreiten darf. Damit wird der Schutz des Grundwassers gewährleistet. Der Investor hat sich intensiv mit der Gründung der Gebäude beschäftigt und weitere Gutachter beauftragt. Hierbei wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt eine für das Grundwasser schonende Gründung durch Bohrpfähle festgestellt und für den Bauantrag als Bedingung gesetzt. Die neue Planung wird die Gründung von der vorhergehenden Planung zum Bauantrag übernehmen. Seite 4 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße - Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Entwässerung: Die abwassertechnische Erschließung des Geländes ist gesichert. Der vorhandene städtische Mischkanal in der Brabantstraße ist für die Einleitung der Abwässer der Neubebauung ausreichend dimensioniert. Die Einleitung der Regenwässer in den verrohten Bachlauf kann nur erfolgen, wenn ein Gutachten die Kapazität darlegt. Der Mischwasserkanal hat auch für das anfallende Regenwasser ausreichende Kapazitäten. Es fallen keine Kosten für die Anlieger an. Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. Der Anregung die Höhe der IV-geschossigen Gebäude zu reduzieren wird entsprochen. 3. Brabantstraße, Schudoma-Wollgarten, Schreiben vom 31.01.2012 Zu 3. Stellungnahme der Verwaltung Baustellenzeit und Vernässung des Schwedenparks: siehe Eingabe zu 1. Feuerwehrzufahrt: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden die brandschutztechnische Anforderungen geprüft, auch die Zufahrung des Geländes im Brandfall. Die Zufahrt wurde bereits beim genehmigten Bauantrag zum Rundbau von der Feuerwehr als tauglich eingestuft. Schutz des Schwedenparks und Artenschutz: Im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 845 – Brabantstraße – wurde die naturräumliche Besonderheit des Schwedenparks festgestellt. Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages wurde auch eine Überprüfung des Plangebietes hinsichtlich möglicher Vorkommen von gefährdeten oder ausgestorbenen Fledermäusen durchgeführt. Es wurden nur häufig anzutreffende Arten gesichtet. Habitate von geschützten Arten konnten nicht festgestellt werden. Zur Sicherung des Naturraums des Schwedenparks ist dieser als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zusätzlich musste neben den bereits erwähnten Maßnahmen während der Baustellenzeit der Investor einen Pflegevertrag mit einem zertifizierten Landschaftsbetrieb über die Ausführung landschaftsgärtnerische Maßnahmen am Baum- und Strauchbestand des Schwedenparks abschließen. Bei Verkauf gehen die Anforderungen auf den Käufer über. Verkehrsaufkommen und gegenüber liegende Zufahrten: Das Verkehrsaufkommen im Viertel wird durch die neuen Anwohner und ihre Besucher im Vergleich zur derzeitigen Situation größer. Diese Erhöhung wird jedoch im Verhältnis zur vorhandenen Verkehrsbelastung im Viertel gering sein. Der hinzukommende Verkehr kann vom vorhandenen Verkehrsnetz aufgenommen werden. Nach Aussage der unteren Straßenverkehrsbehörde kann von einem Unfallpotential durch gegenüber liegende Zufahrten nicht ausgegangen werden. Die gegenüber stehenden Fahrzeuge können sich gut sehen und das Einfädeln in den Verkehr durch Blickkontakt regeln. Im Stadtgebiet befinden sich zahlreiche ähnliche Ausfahrsituationen. Probleme sind eher bei neben einander liegenden Ausfahrten gegeben. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Aktualisierung des Lärmgutachtens gefordert. Falls sich daraus weitergehende Anforderungen ergeben würden, würden diese an die Genehmigung des Bauvorhabens gekoppelt. Besucherstellplätze: Gemäß VV BauO NRW werden für Wohngebäude keine Besucherstellplätze gefordert. So wurde auch bei der gegenüber liegenden Wohnanlage auf dem ehemaligen Gelände der Glaserei ebenfalls keine Besucherstellplätze gefordert. Im Plangebiet werden ca. 73 Stellplätze in der Tiefgarage eingerichtet. Je Wohneinheit (gesamte ca. 68 Wohneinheiten) muss ein Stellplatz nachgewiesen werden. Damit stehen für Zweitautos oder Parkplatznachfrage aus dem Viertel ca. 15 zusätzliche Stellplätze zur Verfügung. Besucher des Viertels sind in der Regel auf das Stellplatzangebot im Straßenraum angewiesen oder müssen auf umliegende Parkhäuser ausweichen. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. Seite 5 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße 4. Brabantstraße, Daems, e-mail vom 30.01.2012 Zu 4. Stellungnahme der Verwaltung Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Wohndichte: Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt einen „Rundkörper“ fest, der 22 Stadthäuser und 33 Eigentumswohnungen, also 55 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 6.700 m² beinhaltet. Für diese Wohnanlage wurde eine Tiefgarage mit 91 Stellplätzen vorgesehen. Die Bruttogeschossfläche nimmt 14.400 m² ein. Die nun für diese Bebauungsplanänderung anstehende Planung beinhaltet maximal 68 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 7.100 m² und einer Tiefgarage mit 73 Stellplätzen. Die Bruttogeschossfläche nimmt ca. 13.155 m² ein. Durch die Planänderung wird sich das Bauvolumen nicht vergrößern, auch die Anzahl der anzunehmenden Personenzahl wird sich trotz Erhöhung der im Durchschnitt kleineren Wohneinheiten nicht wesentlich anders sein. Im Bebauungsplan werden neben der Zahl der Vollgeschosse die überbaubaren Flächen sowie die Grundflächenzahl (GRZ) festgesetzt, die das Verhältnis von überbauter Fläche und Freifläche regelt. Mit einer GRZ von 0,4 liegt der Nutzungswert der geplanten Bebauung innerhalb der zulässigen Werte der Baunutzungsverordnung. Siehe auch Stellungnahme zu 21. Gegenüber liegende Zufahrten und Besucherstellplätze: siehe Eingabe zu 3. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 5. Brabantstraße, Rehschuh, e-mail vom 24.10.2011 und 29.01.2012 Zu 5. Stellungnahme der Verwaltung Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Besucherstellplätze und gegenüber liegende Zufahrten: siehe Stellungnahme zu 3. und zu 1. Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. 6. Brabantstraße, Stork, e-mail vom 30.01.2012 Zu 6. Stellungnahme der Verwaltung Besucherstellplätze und Schutz des Schwedenparks: siehe Stellungnahme zu 3. Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. 7. Brabantstraße, Michels, e-mail vom 08.01.2012 Zu 7. Stellungnahme der Verwaltung Besucherstellplätze: siehe Stellungnahme zu 3. Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. 8. Brabantstraße, Laschewski, e-mail vom 30.01.2012 Zu 8. Stellungnahme der Verwaltung Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Seite 6 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße - Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Besucherstellplätze: siehe Stellungnahme zu 3. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 9. Brabantstraße, Gillrath, Schreiben vom 01.02.2012 Zu 9. Stellungnahme der Verwaltung Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Verkehrszunahme, gegenüber liegende Zufahrten, Schutz und Pflege des Schwedenparks: siehe Stellungnahme zu 3. Bäume auf Brache: Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein Baugebiet. Durch den Bebauungsplan Nr. 845 – Brabantstraße – wurde dem Eigentümer Planungsrecht zugesichert. Die Baumschutzsatzung greift hier nicht, da hierdurch das Bauvorhaben nicht durchgeführt werden könnte. Grundwassersituation: siehe Stellungnahme zu 2. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 10. Brabantstraße, Grüner, e-mail vom 01.02.2012 Zu 10. Stellungnahme der Verwaltung Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Besucherstellplätze: Im Plangebiet handelt es sich nicht um „autofreies Wohnen“. Die Stellplätze werden, wie auch in der Wohnanlage Brabantstraße 50 – 54, in einer Tiefgarage untergebracht. Die Umsetzung von Tiefgaragen ist in innerstädtischen Lagen sinnvoll, um eine höhere Qualität von Freiflächen zu erhalten. Siehe auch Stellungnahme zu 3. Verkehrsaufkommen und gegenüber liegende Zufahrten: siehe Stellungnahme zu 3. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 11. Brabantstraße, Weyer, e-mail vom 30.01.2012 Zu 11. Stellungnahme der Verwaltung Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Besucherstellplätze: siehe Stellungnahme zu 3. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 12. Brabantstraße, Kirstetter, e-mail vom 30.01.2012 Zu 12. Stellungnahme der Verwaltung Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Verkehrsaufkommen, gegenüber liegende Zufahrten und Besucherstellplätze: siehe Stellungnahme zu 3. Seite 7 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße - Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 13. Brabantstraße, Strzedulla, e-mail vom 01.02.2012 Zu 13. Stellungnahme der Verwaltung Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Besucherstellplätze und gegenüber liegende Zufahrten: siehe Stellungnahme zu 3. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 14. Brabantstraße, Kulms, e-mail vom 02.02.2012 Zu 14. Stellungnahme der Verwaltung Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Besucherstellplätze und gegenüber liegende Zufahrten: siehe Stellungnahme zu 3. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 15. Brabantstraße, Ratz, Kremer, Jaeckel, Schreiben vom 30.01.2012 Zu 15. Stellungnahme der Verwaltung Verschattung angrenzendes Kutscherhaus und Höhe Neubebauung: Der Unterschied zwischen der vorherigen Planung des Rundbaus und der neuen Planung der Punkthäuser liegt darin, dass der Neubau zum ehemalige Kutscherhaus ca. 5,0 bis 10,0 m weiter entfernt liegt, aber ca. 4,0 m höher ist. Da die Belichtung des Kutscherhauses nur durch die Ostfassade gewährleistet wird und der Neubau östlich davon liegt, wird es im Winter zu Verschattungen kommen. Die Situation wird sich zwar verschlechtern, es führt jedoch nicht zu gesundheitsschädlichen Zuständen. Die Ausgestaltung der Freifläche und der Nutzungsgrenze zwischen den beiden Häusern obliegt dem Investor und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Der Höhenunterschied von ca. 4,0 m zwischen den Grundstücksteilen soll durch Stufen terrassiert werden. Tiefgaragengeschoss und Entlüftung Tiefgarage: Die Tiefgarage wird nach Regeln der Technik ausgeführt werden, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Im § 131 Sonderbauverordnung Landesbauordnung NRW werden die Anforderungen von Tiefgaragen dargestellt und sind für die Baugenehmigung verbindlich einzuhalten. Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Zuwegung Kutscherhaus: Das Gelände des Kutscherhaus ist im Eigentum des Investors und damit über die Zufahrt erschlossen. Die innere Erschließung von unterschiedlichen Nutzungsteilen des Plangebietes ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Regelungen können nur mit dem Eigentümer geklärt werden. Zugang entlang des Schwedenparks siehe Stellungnahme zu 1. Bauweise und Architektur: Das neue Entwurfskonzept wurde zweimal dem Architektenbeirat vorgelegt. Hierbei wurde die Idee der Punkthäuser positiv betrachtet. Die Architektur der Gebäude und die Gestaltung der Fassaden sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Im Rahmen des Architektenbeirates wurden verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung der Gebäude diskutiert, die die planenden Architekten aufgreifen werden. siehe Stellungnahme zu 21. Seite 8 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße - Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Feuchtigkeitsprobleme: Da das Gelände des ehemaligen Kutscherhauses tiefer als das Baugrundstück liegt, wird es vorkommen, dass heute Oberflächenwasser abfliest. Durch die Bebauung des Geländes entsteht eine andere Situation. In den überbauten bzw. unterbauten Bereichen der Gebäuden und der Tiefgarage wird das Regenwasser dem Kanal zugeführt. Bei den nicht bebauten Bereichen wird das Gelände mit Erde modelliert und größtenteils bis zum Erdgeschossniveau aufgefüllt, wodurch das Regenwasser z.T. versickert oder gehalten wird. Oberflächenwasser wird dann in dem heutigen Ausmaß nicht mehr gegeben sein. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 16. Brabantstraße, Bek-Wagner, Schreiben vom 26.01.2012 Zu 16. Stellungnahme der Verwaltung Baustellenzeit, Vernässung und Schutz Schwedenpark: siehe Stellungnahme zu 1. und 3. Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Entwurf: siehe Stellungnahme zu 15. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 17. Bismarckstraße, Speicher, Schreiben vom 02.02.2012 Zu 17. Stellungnahme der Verwaltung Es wird die Planung abgelehnt, aber keine Gründe genannt. 18. Charlottenstraße, Weißhuhn, e-mail vom 20.01.2012 Zu 18. Stellungnahme der Verwaltung Vernässung Schwedenpark: siehe Stellungnahme zu 1. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 19. Emmi-Welter-Straße, Heitmann, Schreiben vom 31.01.2012 Zu 19. Stellungnahme der Verwaltung Avantis, Kaiserplatz: Die Entwicklung anderer Bauprojekte sind nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens Klimaschutz: siehe Stellungnahme zu 22. Schutz Schwedenpark: siehe Stellungnahme zu 3. Wohnbedarf: Aufgrund der Entwicklung des Hochschulbereiches sind Nachfragen nach innerstädtischen Wohnungen gegeben. Es ist auch ein Rückzug von Senioren aus Einfamilienhausgebieten festzustellen, die speziell in urbanen Strukturen wieder leben wollen. Siehe auch Stellungnahme zu 1. Abwägungsvorschlag: die Bedenken zu der Planung können ausgeräumt werden. Seite 9 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße 20. Luisenstraße, S.Reinhardt, Schreiben vom 02.02.2012 Zu 20. Stellungnahme der Verwaltung Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Höhe der Gebäude: siehe Stellungnahme zu 2. Wohndichte: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Verkehrsaufkommen und Verkehrslärm: Stellungnahme zu 1. und 3. Schutz Schwedenpark: siehe Stellungnahme zu 3. Zufahrt Baustellenzeit und Vernässung Schwedenpark: siehe Stellungnahme zu 1. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. Der Anregung die Gebäudehöhe zu reduzieren wird für die beiden westlichen Gebäude mit einer Reduzierung von 0,5 m entsprochen. 21. Luisenstraße, J.Reinhardt, e-mail vom 13.01.2012 Zu 21. Stellungnahme der Verwaltung Städtebauliche Einbindung und Belichtung: Das städtebauliche Bild des Frankenberger Viertels ist eine Blockstruktur. Die Größe der Blöcke ist hierbei sehr unterschiedlich. Es gibt kleinere Wohnblöcke, wie z.B. die zwischen Alfonsstraße, Friedrichstraße und Brabantstraße, dessen Tiefe nur 80 m ausmachen. Zwischen Brabantstraße und Roonstraße und zwischen Kongressstraße und Viktoriastraße befinden sich die großen Baublöcke, die 200 bis 270 m tief sind. Diese Baufelder sind derart groß, dass sich eigene Strukturen im Blockinnenbereich entwickelten, wie z.B. die Gebäude der Justiz, Parkanlage, zentrale Spielbereiche mit Kindergarten oder große Gewerbebetriebe. Die Baustrukturen der Innenbereiche brechen die Randbebauung stellenweise auf, wodurch die stringente Blockstruktur ein eigenes Gepräge erhält und aufgelockert wird. Die Punkthäuser des Plangebietes bilden mit dem Schwedenpark und dem Schulgelände an der Luisenstraße eine aufgelockerte und durchgrünte Bauweise, die durch ein Wegenetz bis zum Spielplatzgelände an der Luisenstraße verbunden sind. Die Bebauung mit Punkthäusern ist eine unter mehreren möglichen städtebaulichen Interpretationen des Blockinnenbereiches. Die vorhergehende Planung mit dem Rundkörper war eine andere mögliche städtebauliche Lösung, die eine Introvertiertheit des Blockinnenbereiches zum Thema hatte. Die Verdichtung die durch das Bauvorhaben entsteht, entspricht in etwa der Dichte der kleineren angrenzenden Baublöcke. Die Entfernung der Punkthäuser zu ihren Rändern ist gleich mit den Häusern der Brabantstraße zu ihren Nachbarhäusern der Friedrichstraße. Die Belichtung der dem Plangebiet umgebenden Gebäude wird daher nicht anders als in den kleineren Blöcken des Frankenberger Viertels sein. Siehe auch Stellungnahme zu 4. Höhe der Gebäude: siehe Stellungnahme zu 2. Wertminderung: Eine Wertminderung der umgebenden Bebauung kann bei Entwicklung einer Gewerbebrache zu einer Wohnanlage mit gestalteten Freiflächen nicht gesehen werden. Wenn die vorübergehende angebliche Qualität der Brachfläche maßgeblich für die Entscheidung eines Kaufs oder einer Anmietung einer Wohnung war, kann dies nur die Betroffenen selbst angelastet werden, die sich durch die angebliche „Idylle“ haben täuschen lassen. Es ist zu vermuten, dass der Ist-Zustand zum Teil idealisiert wird und die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die individuelle Wohn- und Arbeitssituation überbewertet werden. Zu dem war durch die Gewerbebebauung und später durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 845 – Brabantstraße bekannt, dass es sich bei dem Blockinnenbereich immer um eine Baufläche handelt. Artenschutz: siehe Stellungnahme zu 3. Schutz Schwedenpark Verkehrsaufkommen und Parkplatzdruck: siehe Stellungnahme zu 1. und 3. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. Seite 10 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße - 22. Luisenstraße, Kogel, Schreiben vom 25.01.2012 Zu 22. Stellungnahme der Verwaltung Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Vorschlag Parkanlage: „Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt …. Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und anderen Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§ 1 ff Baugesetzbuch). Nach Maßgabe dieser gesetzlichen Vorgabe ist die Reaktivierung des ehemaligen Gewerbestandortes für eine Wohnnutzung sinnvoll. Es gibt ein Baurecht für den Eigentümer des Grundstückes auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Der wirtschaftliche Schaden müsste im Falle einer Grünflächenentwicklung entschädigt werden. Zudem wurde im rückwärtigen Bereich der Eingabeträgerin ein neuer Park im Bereich der Justizgebäude zwischen Adalbertsteinweg und Luisenstraße angelegt. Höhe der Gebäude: Die Höhe der Gebäude regelt der Bebauungsplan. siehe Stellungnahme zu 2. Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. Der Anregung für den gesamten Beeich eine Parkanlage anzulegen, wird nicht gefolgt. 23. Maria-Theresia-Allee, Thomas-Kupke, Schreiben vom 21.01.2012 Zu 23. Stellungnahme der Verwaltung Thermalquellen, Grundwasser: siehe Stellungnahme zu 2. Schwedenpark: Der Schwedenpark mit einer Fläche von 3.100 m² wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt und nicht bebaut. Der Schwedenpark wird von einem Landschaftsbetrieb betreut. Die beschriebenen Beobachtungen werden vermutlich die jährlich stattfindenden Pflegearbeiten sein. Fledermäuse: siehe Stellungnahme zu 3. Verkehrsaufkommen: siehe Stellungnahme zu 1. und 3. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 24. Oppenhoffallee, Fehr, e-mail vom 01.02.2012 Zu 24. Stellungnahme der Verwaltung Städtebauliche Einbindung: siehe Stellungnahme zu 21. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 25. Oppenhoffallee, Dietz und Rechtsanwalt Wittmann, fax vom 02.02.2012 und vom 01.02.2012 Zu 25. Stellungnahme der Verwaltung Höhe der Gebäude: Der rechtskräftigen Bebauungsplanes hat im Bereich des Grundstückes Oppenhofallee 21 eine überbaubare Fläche festgesetzt, die 4,0 bis 7,0 m von dessen Grenze entfernt ist. Die Höhe des Baukörpers wird in unmittelbarer Nähe zu diesem Bereich mit 173,00 NN und westlich davon mit 177,50 NN festgesetzt. Seite 11 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße - Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Die Bebauungsplanänderung setzt dort in einer Entfernung von 7,0 und 11,0 m eine überbaubare Fläche mit einer Höhe von 177,50 NHN fest. Wie bereits in der Stellungnahme zu 2. vorgeschlagen, soll sich die Höhe auf 177,00 NHN reduzieren. Belüftung Tiefgarage: siehe Stellungnahme zu 15. Grenzmauer und Einfriedung: Die Art und Größe von Einfriedungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Diese werden durch das Nachbarschaftsrecht geregelt. Grundzüge der Planung: Der Bebauungsplanes Nr. 845 – Brabantstraße – wurde aufgestellt um Planungsrecht für eine Wohnnutzung auf einer ehemaligen Gewerbefläche sicherzustellen. Das Leitbild der Planung wird durch das neue Bebauungskonzept nicht verändert. Nach wie vor ist das Ziel im Blockinnenbereich eine III – IV geschossige Wohnbebauung zu entwickeln. Die hohe Dichte des „Rundkörpers“ wird durch die Punkthäuser unterschritten. Die Tiefgarage wird sich in der Höhenlage nicht ändern. Für die umliegenden Bewohner liegen die neuen Gebäude gegenüber dem vorherigen Konzept weiter entfernt, sind jedoch in Teilbereichen höher. Gleichzeitig wird die Änderung des Bebauungsplanes gemäß §13a (4) BauGB vorgenommen. Demnach können bei Änderungen und Ergänzungen von Bebauungsplänen im Innenbereich das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Darstellung der Geschossigkeit: Im Architektenbeirat wurde dem planenden Büro empfohlen, „…den vier Baukörpern innerhalb der Kontinuität der Gesamtanlage leicht variierte Einzelerscheinungen zu geben. Dies kann durch Verschiebungen der obersten Geschosse erfolgen...“ Bei der Ausgestaltung der Festsetzung wurde das Ziel verfolgt, einen gestalterischen Spielraum für das oberste Geschoss geben zu können. Durch die Reduzierung dieses Geschoss auf 2/3 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses wird das Bauvolumen auf das eines Staffelgeschosses begrenzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird zusätzlich durch die Höhe der baulichen Anlage hinreichend definiert. Eine andere Möglichkeit wäre in der zeichnerischen Darstellung für die Gebäude ein Vollgeschoss mehr festzusetzen und in den schriftlichen Festsetzungen die Reduzierung zu regeln. In beiden Fällen handelt es sich in der Tat um ein Vollgeschoss, auch wenn es in der Größe begrenzt ist. Die Dachgeschosse oder Staffelgeschosse haben aufgrund der Neigung oder dem Rücksprung eine höhenreduzierende Wirkung, die bei dieser Festsetzung für Teilbereiche nicht gegeben ist. Das Konzept der Gestaltungsspielräume für die Dachgeschosse soll grundsätzlich nicht aufgegeben werden. Unter Einbeziehung der Höhen des „Rundkörpers“ mit den zum Teil geringeren Geschossen gegenüber der neuen Bebauung, ist im Bereich der Oppenhoffallee und im Bereich des ehemaligen Kutscherhauses eine Betroffenheit durch eine mögliche Fünfgeschossigkeit gegeben. Für diese beiden Bereiche soll die Anregung aufgenommen werden und für das oberste Geschoss zusätzlich zur textlichen Reduzierung des Geschosses ein Rücksprung der Baugrenze von 5,0 m festgesetzt werden. Die vordere Kante der Gebäudehöhe reduziert sich damit auf 174,50 m NHN und überragt die Höhe des „Rundbaus“ von 173,00 NHN in diesen Bereichen nur noch um 1,50 m. Für die anderen Gebäudeseiten und für die beiden zur Rossstraße zugewandten Gebäude ist eine deutlich weitere Entfernung zu den Bestandsgebäuden gegeben, so dass es bei der ursprünglichen Festsetzung des reduzierten Vollgeschosses bleiben kann. Tiefgaragengeschoss und Geländehöhe: Die Festsetzung, dass das Tiefgaragengeschoss nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse anzurechnen ist, wurde, nicht wie in der Eingabe dargestellt, in dem Änderungsverfahren geändert. Der Hinweis auf sich widersprechende Aussagen in den schriftlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird aufgegriffen, um Missverständnisse zu vermeiden. Da die Tiefgarage nur in Teilbereichen als „bauliche Anlage unterhalb der Geländeoberfläche“ zu bewerten ist, soll gemäß den Möglichkeiten des § 19 Baunutzungsverordnung die Festsetzung um die Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl um den Begriff der „Garage mit Zufahrt“ ergänzt werden. Nähe der Bebauung: Die Größe der Grundstücke der vorhandenen Blockrandbebauung mit den typischen rückwärtigen Anbauten sind im Umfeld des Plangebiet sehr unterschiedlich. Die Gartenbereiche der Parzellen reichen von 5,0 m bis über 20,0 m. Es ist ein häufig vorkommender Umstand in derartigen Innenstadtlagen, dass unterschiedliche rückwärtige Abstände zu den Grundstücksgrenzen gegeben sind. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Entwicklung einer ehemaligen Gewerbebrache in einer innerstädtischen Lage. Gemäß § 1a BauGB wird die Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung als Ziel genannt. Da die Abstandsflächen eingehalten werden, ist hier davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung nachbarschützender Belange statt findet. Seite 12 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße - Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Offenlage städtebauliches Konzept: In der Offenlage wird das Original des Rechtsplanes öffentlich ausgelegt. Auf diesem Plan sind alle Daten der politischen Beschlüsse und der Offenlage dokumentiert und mit Originalunterschrift die Richtigkeit beglaubigt. Die Unterscheidung der beiden Pläne ist eindeutig. Erfordernis Umweltprüfung: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Rundbau wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Aufgrund dieser Untersuchungen wurden für die Verträglichkeit des Bauvorhabens Festsetzungen entwickelt, die für das geänderte Bauvorhaben ebenso gültig sind. Da die Änderung des Bauvorhabens die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist eine erneute Umweltprüfung nicht erforderlich. Zusätzlich handelt es sich um ein Bauleitplanverfahren gemäß § 13 a BauGB (Innenentwicklung), für das der Gesetzgeber keinen Umweltbericht fordert. Städtebauliche Einfügung: siehe Stellungnahme zu 4. und 21. Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. Die Anregung einen Rücksprung des Dachgeschosses zeichnerisch festzusetzen, soll in Richtung Oppenhoffallee und des ehemaligen Kutscherhauses aufgenommen werden. Ebenfalls soll der Hinweis aufgegriffen werden und Garagen mit ihren Zufahrten in die Ermittlung der zulässigen Grundfläche mit eingerechnet werden können. 26. Oppenhoffallee, Rohe / Rechtsanwalt Huppertz , Schreiben vom 02.02.2012 Zu 26. Stellungnahme der Verwaltung Grundzüge der Planung: Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 845 – Brabantstraße – setzt keine Höchstzahl von Wohneinheiten fest. In der Begründung werden 22 Stadthäuser und 33 Eigentumswohnungen beschrieben. Im städtebaulichen Vertrag mit dem damaligen Investor wird als Gegenstand des Vertrages die Errichtung von ca. 52 Wohneinheiten und ca. 91 Tiefgaragenstellplätze genannt, aber nicht vertraglich gesichert. Die Erhöhung der Wohneinheiten auf 68 Wohneinheiten und einer Stellplatzanzahl von 72 berühren die Grundzüge der Planung nicht. Dem Investor wurde ein Bauantrag genehmigt, in dem 49 Wohneinheiten beantragt wurden. Der Bauantrag ist jedoch für eine Beurteilung der nun vorliegenden Planänderung nicht relevant. siehe auch Stellungnahme zu 1. und 25. Höhe der Gebäude und Darstellung der Geschossigkeit: siehe Stellungnahme zu 2. und 25. Erfordernis Umweltprüfung: siehe Stellungnahme zu 25. Parkplätze, Baustellenzeit und Zufahrt: siehe Stellungnahme zu 1. und 3. Schutz des Schwedenparkes und Grundwasser: siehe Stellungnahme zu 1., 2. und 3. Belüftung Tiefgarage: siehe Stellungnahme zu 15. Lärm- und Feinstaubbelastung: siehe Stellungnahme zu 1. Grenzmauer und Einfriedung: siehe Stellungnahme zu 25 Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. 27. Oppenhoffallee, Scheding, Schreiben vom 02.02.2012 Zu 27. Stellungnahme der Verwaltung Vereinfachtes Verfahren, Wohneinheiten und Lärmbelastung: siehe Stellungnahme zu 25. und 26. Baustellenzeit und Zufahrt: siehe Stellungnahme zu 1. Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. Seite 13 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße 28. Oppenhoffallee, Schlick, Schreiben vom 31.01.2012 Zu 28. Stellungnahme der Verwaltung Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Höhe der Gebäude: siehe Stellungnahme zu 2. und 25. Abwägungsvorschlag: die Bedenken können ausgeräumt werden. 29. Oppenhoffallee, Witte und Imhof, e-mail vom 09.01.2012 und Schreiben vom 29.01.2012 Zu 29. Stellungnahme der Verwaltung Städtebauliche Einbindung: Es ist kein Widerspruch, wenn die meist denkmalgeschützten Häuser an der Oppenhoffallee strengen Anforderungen unterliegen, um das ursprüngliche Erscheinungsbild der Jahrhundertwendearchitektur zu erhalten und gleichzeitig moderne Gebäude in der Nachbarschaft genehmigt werden. Ziel einer Einbindung ist es nicht vergangene Architektur nachzuahmen. Vielmehr soll die Entstehungszeit der Gebäude ablesbar sein. auch Stellungnahme zu 21. Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. 30. Roonstraße, Siepmann, Pretz, W.Lydorf, Wimmer, Schreiben vom 29.01.12 und e-mail vom 02.02.2012 Zu 30. Stellungnahme der Verwaltung Baustellenzeit Zufahrt: siehe Stellungnahme zu 1. Parkanlagen und Grünflächen: siehe Stellungnahme zu 22. Höhe der Gebäude und Geschossigkeit: Die Punktgebäude unterschreiten die umgebende Randbebauung. Nur im Bereich der Häuserzeile Brabantstraße 47 – 51 steht im rückwärtigen Bereich ein um 1,70 m höherer Neubau gegenüber, allerdings in einer Entfernung von 45 m. siehe auch Stellungnahme zu 2. und 25. Grundwasser und Feuchtigkeitsprobleme: siehe Stellungnahme zu 2. und 15 Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. 31. Roonstraße, M. Lydorf, e-mail vom 02.02.2012 Zu 31. Stellungnahme der Verwaltung Grundwasser und Schutz des Schwedenparks: siehe Stellungnahme zu 2. Baustellenzeit; Zufahrt und Verkehrsbelastung: siehe Stellungnahme zu 1. Höhe der Gebäude: siehe Stellungnahme zu 2. Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. 32. Roonstraße, A.Brouns, Schreiben vom 31.01.2012 und e-mail vom 01.02.2012 Zu 32. Stellungnahme der Verwaltung Privatrechtlicher Vertrag Schreinerei: Bei Eigentümerwechsel gehen alle Vertragsbedingungen an den Nachfolger über. Seite 14 von 15 Bebauungsplan Nr. 845 - Brabantstraße - Abwägung Bürger aus der Offenlage Fassung vom 07.02.2012 Die Kostenübernahme wird erfüllt Abwägungsvorschlag: Die Bedenken können ausgeräumt werden. 33. Roonstraße, A.Brouns, sen., e-mail vom 08.01.2012 Zu 33. Stellungnahme der Verwaltung Wohndichte, Wohneinheiten und Grundzüge der Planung: siehe Stellungnahme zu 4., 21., 25. und 26. 34. Roonstraße, Lauscher-Dreess, e-mail vom 28.01.2012 Zu 34. Stellungnahme der Verwaltung Höhe der Gebäude, städtebauliche Einbindung, Geschossigkeit und Blickbeziehungen: Das Gebäude des Eingabeträgers liegt mindestens 80 m von der Bebauung entfernt. Eine Einschränkung in der Sichtbeziehung ist nicht auszuschließen. Auch wenn es hierdurch zu einem Verlust von attraktiven Sehgewohnheiten kommt, kann von einer Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die der Gesetzgeber fordert, jedoch nicht die Rede sein. siehe Stellungnahme zu 4., 21., 25. und 26. Seite 15 von 15