Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104530.pdf
Größe
708 kB
Erstellt
19.06.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0695/WP16
öffentlich
19.06.2012
Dez. III / FB 61/80
Verkehrsproblem Hirtzenrott / Pontsheide durch anliefernde LKW;
Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 21.04.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.08.2012
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis, wonach die betreffende Firma im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht ist, die Falschfahrten
ihrer Lieferanten auszuschließen, und die Verwaltung erneut mit den Software-Anbietern der
Navigationsgeräte zwecks geänderter Zufahrt zu den Gewerbebetrieben in Verbindung treten wird.
Wegen der verschiedenen Anfahrtsziele werden darüber hinaus keine Beschilderungsmaßnahmen im
Wohngebiet Oberforstbach vorgenommen.
Vorlage FB 61/0695/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Nach Eingang des vorliegenden Antrages hat die Straßenverkehrsbehörde erneut mit der
betroffenen Firma als Ziel der beklagten LKW-Fahrten durch die Wohnstraße Pontsheide
gesprochen. Die Firmenleitung legte glaubhaft dar, dass sie gezielt nach dem letzten politischen
Antrag und seiner Behandlung in der BV-Sitzung Kornelimünster/Walheim am 26.08.2009 sowie
auch wiederholend in den Folgejahren alle Spediteure schriftlich gebeten hat, den Betrieb über
Pascalstraße und Hirzenrott oder zumindest über Nerscheider Weg und Pontsheide anzusteuern.
In den Lieferunterlagen werde als Lieferanschrift gegenüber den ausländischen Spediteuren nur
noch Hirzenrott angegeben.
Darüber hinaus hat die Firma sich mit den Software-Anbietern der deutschen NavigationsgeräteHersteller in Verbindung gesetzt und gebeten, zumindest die Zielführung zu den Gewerbebetrieben
Pontsheide 34 und 36 nicht über Oberforstbacher Straße, sondern über Nerscheider Weg zu leiten.
Die Software-Anbieter haben versprochen, beim nächsten Update dies zu berücksichtigen. Ein
Test mit einem erst kürzlich erworbenen Navigationsgerät zeigte jedoch, dass die Zielführung hier
immer noch unverändert unbefriedigend ist. Die Stadt Aachen wird deshalb ihrerseits mit den
beiden branchenführenden Software-Anbietern Deutschlands, die fast alle Naviganionsgeräte Hersteller mit Software versorgen, in Verbindung treten und ihrerseits diese Änderung nochmals
einfordern.
Schließlich wird die Firma zumindest die in ihrem Einflussbereich liegenden Rückfahrten der LKW
vom Betrieb weg über Hirzenrott leiten, um diesen Teil der Beeinträchtigung angrenzender
Wohngebiete zukünftig abzustellen. Der Geschäftsführer betonte nochmals, dass er sehr
engagiert um Reduzierung der im Antrag geschilderten Probleme bemüht sei, einige Ursachen von
ihm jedoch leider nicht zu beeinflussen seien.
Die Sperrung der Straße Pontsheide zwischen Oberforstbacher Straße und Nerscheider Weg
generell für den Schwerlastverkehr würde auch die Andienung der dortigen Grundstücke mit LKW
(Möbellieferungen, Umzüge, Baumaterialien) ausschließen und ist nicht verhältnismäßig. Die
Sperrung mit VZ 253 StVO „Verkehrsverbot für LKW, Anlieger frei" würde bei der Zieladresse
"Pontsheide 36" die LKW-Fahrer von der Oberforstbacher Straße zulassen, da ihr Ziel in der
Pontsheide liegt. Außerdem bestünde die Gefahr, dass die anderen ortsunkundigen
Sattelzugfahrer auf benachbarte Wohnstraßen (Tannenallee, Föhrenweg, Zedernweg) ausweichen
würden und somit nur die Probleme auf die Nebenstraßen verlagern würden.
Aufgrund der sicherlich ärgerlichen, aber letztlich nicht allzu häufigen LKW-Fahrten durch das
Wohngebiet und die bei getroffenen Maßnahmen entstehenden Verdrängungsverkehre auf
benachbarte Wohnstraßen sieht die Verwaltung keine konkrete Lösungsmöglichkeit über die
dargestellten Bemühungen hinaus.
Anlage/n:
Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 21.04.2012
Vorlage FB 61/0695/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2012
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