Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104638.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
12.06.12, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 22:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0014/WP16
öffentlich
12.06.2012
FB 37
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2012 Beschaffung Hubrettungsfahrzeug 5-021501-900-00100-900-178310000
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.06.2012
26.06.2012
27.06.2012
FA
UmA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung zur
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 620.000 € zum Produkt
021501 - Brandschutz - zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges zu erteilen.
In Vertretung
Grehling
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung
zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 620.000 € zum
Produkt 021501 - Brandschutz – zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung i.H. von 620.000 € zum Produkt 021501 - Brandschutz - zur Beschaffung
eines Hubrettungsfahrzeugs.
Philipp
(Oberbürgermeister)
Vorlage FB 37/0014/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2012
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013
Ansatz 2013
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
620.000
0
0
Ergebnis
0
0
0
-620.000
0
620.000
+ Verbesserung /
0
-Verschlechterung
-620.000
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
Deckung ist gegeben
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Deckung
Zur Deckung können nachstehende Verpflichtungsermächtigungen angeboten werden:
1)
Beschaffung Rüstwagen Gefahrgut - 5-021501-900-00700-900-1- 78310000
Die für das Jahr 2013 eingeplante Beschaffung des Rüstwagen Gefahrgut wird ins
HHJ 2015 geschoben. Übergangsweise kann der im Jahre 2010 beschaffte gebrauchte
Abrollbehälter Umweltschutz in Verbindung mit dem alten Rüstwagen - Gefahrgut die
Einsatzaufgaben übernehmen.
Eingesparte VE in 2012
2)
350.000 €,
Beschaffung von 6 Mannschaftstransportwagen- 5-021501-900-00600-900-1 - 78310000
Für das HHJ 2013 ist die Beschaffung von 6 Mannschaftstransportfahrzeugen geplant.
Die Beschaffung von 2 Fahrzeugen wird in das HHJ 2016 verschoben.
Vorlage FB 37/0014/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2012
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VE in 2012
270.000 €
benötigte VE in 2012
180.000 €
Eingesparte VE in 2012
3)
90.000 €
90.000 €
Beschaffung von 7 Löschgruppenfahrzeugen – 5-021501-900-00500-900-1 - 78310000
Aufgrund der Einsparungen wurde die Ersatzbeschaffung der 7 Löschgruppenfahrzeuge für
die Freiwilligen Feuerwehren geteilt und geschoben. Die Verpflichtungsermächtigung im HHJ
2012 für die Beschaffung von 3 Löschgruppenfahrzeugen in Höhe von 810.000 € ist zu
gering, sodass hier vorerst nur 2 Fahrzeuge in Höhe von 630.000 € beschafft werden können.
Die übrigen 4 Löschgruppenfahrzeuge können ab 2015 beschafft werden.
1 Löschgruppenfahrzeug wurde 2011 ausgeschrieben und wird Ende 2012 geliefert.
VE in 2012
810.000 €
benötigte VE in 2012
630.000 €
Eingesparte VE in 2012
180.000 €
180.000 €
Gesamt:
Vorlage FB 37/0014/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2012
620.000 €
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Erläuterungen:
Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges AC- 6104, Baujahr 1991
Feuerwehr-
Hubrettungsfahrzeuge
sind
mit
einem
maschinell
betriebenen
Hubrettungssatz
ausgestattet und dienen vorrangig zur Rettung von Menschen aus größeren Höhen. Nach der
Landesbauordnung wird der “zweite Rettungsweg” aus Gebäuden durch Rettungsgeräte der
Feuerwehr sichergestellt, wenn baulich kein weiterer Rettungsweg vorhanden ist. Bei Rettungshöhen
über
sieben
Meter
muss
zur
Sicherstellung
dieses
Rettungsweges
grundsätzlich
ein
Hubrettungsfahrzeug eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird in jedem Löschzug der
Berufsfeuerwehr ein Hubrettungsfahrzeug mitgeführt. Zusätzlich kann darüber der Löschangriff über
den zweiten Angriffsweg in höher gelegene Geschosse vorgenommen oder die direkte
Brandbekämpfung
mittels
Wasserwerfer
von
außen
durchgeführt
werden.
Über
die
Krankentragelagerung am Rettungskorb werden Notfall- Patienten liegend und schonend über Fenster
gerettet. Bei wetterbedingten Einsatzlagen werden Hubrettungsfahrzeuge zur Beseitigung von
Sturmschäden an Gebäuden und zur Befreiung der Dachflächen von Schnee- und Eislasten
eingesetzt.
Aufgrund der absoluten Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit u.a. zur Menschenrettung unterliegen
diese Fahrzeuge den strengen sicherheitstechnischen Anforderungen nach EN 1777 und DIN 14043
(Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren).
Bei der Berufsfeuerwehr Aachen werden anstelle der Drehleitern sog. Hubrettungsbühnen eingesetzt.
Hubrettungsbühnen ermöglichen die Rettung von Personen auch aus besonders exponierten Lagen,
die mit herkömmlichen Drehleitern nicht zu erreichen sind. Hierbei ist ein Gelenkarm mit fest
montiertem Korb besonders hilfreich, mit dem Hindernisse auch auf engstem Raum umfahren werden
können. Auf Grund des größeren Korbes mit hoher Korblast gestaltet sich die gleichzeitige Rettung
von mehreren Personen einfacher als mit einer Drehleiter. Die Tatsache, dass ein ausgefahrener
Teleskopmast
weniger
schwankt
als
eine
ausgefahrene
Drehleiter,
macht
Arbeits-
bzw.
Rettungseinsätze in Höhen sicherer. Im Rahmen der Brandbekämpfung kann ein größerer oder
schwer erreichbarer Brandabschnitt gezielter von oben bekämpft werden. Zur erheblichen
Verringerung der Rüstzeiten verfügt die Hubrettungsbühne im Unterschied zu Drehleitern über eine
fest verlegte Leitung zum Wasserwerfer des Korbes.
Ausschlaggebend für die Beschaffungen der Hubrettungsbühnen waren die einsatztaktischen Vorteile
und der günstigere Beschaffungspreis im Vergleich zu üblichen Drehleitern. Das Löschzugkonzept mit
Hubrettungsbühne hat sich in den letzten Jahren in Aachen bewährt und soll fortgeführt werden.
Zur Aufgabenwahrnehmung und zur Einhaltung der Hilfsfristen hält die Feuerwehr Aachen 4
Hubrettungsfahrzeuge in der Grundversorgung vor. 3 Fahrzeuge sind in den Löschzügen der
Feuerwachen eingebunden. 1 Fahrzeug stellt die technische und taktische Reserve bei Ausfällen und
für Tagesdienst- bzw. dienstfreie Kräfte. Ein weiteres Fahrzeug - grundsätzlich ein älteres und
Vorlage FB 37/0014/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2012
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abgeschriebenes Fahrzeug - steht der Feuerwehrschule zur Ausbildung, zum Drehleitersteigen und
für Sonderaufgaben zur Verfügung.
Zurzeit verfügt die Feuerwehr Aachen über die folgenden Hubrettungsfahrzeuge:
AC FW 50, Baujahr 2010, Hauptwache
AC 6310, Baujahr 2005, Wache Süd
AC FW 51, Baujahr 2011, Wache Nord - Ersatz für verunfalltes nicht reparables Fahrzeug aus 2005
AC 6099, Baujahr 1994, Hauptwache, technische und taktische Reserve für Spitzenbedarf
AC 6104 , Baujahr 1995, Feuerwehrschule, Sonderaufgaben und Reserve - außer Dienst ab
31.12.2012
AC 6081, Baujahr 1985, wird bis 2013 als letzte Ausfallreserve gehalten, da ab dem 31.12.2012 die
Drehleiter AC 6104 außer Dienst gestellt wird.
Die Drehleiter, AC - 6104 Baujahr 1991, des französischen Herstellers CAMIVA und der deutschen
Aufbaufirma Ziegler muss ersetzt werden. Zur Gewährleistung der Stand- und Betriebssicherheit sind
nach 10 Jahren umfangreiche Werksüberholungen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei wird z.B. die
Hydraulik geprüft, Sicherheitseinrichtungen erneuert, die Hydraulikschläuche gewechselt und der
Leiterpark gerichtet. Bei der ersten Überholung 2002 sind dadurch Kosten in Höhe von ca. 25.000
Euro entstanden. Aufgrund des Alters, der hohen Betriebsstundenzahl, der Einsatzbeanspruchung
über 20 Jahre und der allgemeinen Preissteigerung kann für die nächste Grundüberholung – falls
technisch möglich - ein Vielfaches dieser Summe veranschlagt werden. Eine weitere 10 jährige
Grundüberholung mit der Möglichkeit, das Gerät dann bis 2022 weiter zu betreiben, ist in Anbetracht
der nach NKF festgelegten Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren unrealistisch und damit
unwirtschaftlich. Nach den gesetzlichen Regelungen zur Unfallverhütung muss das Fahrzeug am
31.12.2012 ohne die Grundüberholung außer Dienst gestellt werden.
Seit 2001 hat die Fa. Ziegler den Vertrieb der französischen Drehleitern mangels Erfolg eingestellt. In
Deutschland sind geschätzt nur noch 15 Drehleitern in Betrieb, die alle in Kürze an ihre Altersgrenzen
stoßen. Die Fa. Ziegler als nationaler Servicepartner wird ab Juni 2012 die Wartung und Überholung
von Drehleitern und die Versorgung mit Ersatzteilen komplett einstellen. Die technische Unterstützung
für wichtige Fahrzeuge zur Menschenrettung ist damit nicht mehr vorhanden.
Aus diesen Gründen wurde im Investitionsplan 2013 (Verpflichtungsermächtigung 2012) die
Ersatzbeschaffung der Drehleiter eingebracht. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 wurden
dem FB 37 nach Beschluss des Finanzausschusses 2.000.000 Euro für 2012 und 2013 gekürzt. Diese
Kürzungen haben erhebliche Konsequenzen für die Ersatzbeschaffung und Gewährleistung der
Einsatzbereitschaft insbesondere von älteren Einsatzgeräten.
Es ist zwingend erforderlich, eines der beiden ins Jahr 2015 verschobene Hubrettungsfahrzeuge
bereits im HHJ 2013 außerplanmäßig zu ersetzen. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 620.000
€. Der Zeitraum für Planung, Ausschreibung und Bau des Spezialfahrzeuges beträgt ca. 14 Monate.
Vorlage FB 37/0014/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2012
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Anlage/n:
Vorlage FB 37/0014/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2012
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