Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104470.pdf
Größe
973 kB
Erstellt
30.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0178/WP16
öffentlich
30.05.2012
45/300
Bericht des RPA über die Überprüfung der Gewährung von
Zuschüssen des FB 45 für die Bezirkssozialarbeit von freien
Trägern
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.06.2012
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 51/0178/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 51/0178/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
In der Zeit vom 01.03.2012 bis 31.03.2012 wurde durch das RPA die Gewährung von Zuschüssen des
FB 45 für die Bezirkssozialarbeit von freien Trägern überprüft.
Der Abschlussbericht erfolgte am 02.05.2012.
Die Überprüfung erfolgte in Anlehnung an § 103 Gemeindeordnung für das Land NRW in Verbindung
mit § 4 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung.
Gegenstand der Prüfung war die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Zuschüsse erteilt werden
und ob seitens der freien Träger auch den Zuschüssen entsprechende Leistungen erbracht werden.
Weiter sollte geprüft werden, ob zukünftig eine Kostenreduzierung für die Stadt Aachen möglich ist.
Nachfolgende Anregungen wurden seitens des Prüfers getätigt:
1. Seitens der Rechnungsprüfung wird angeregt, die Zuschüsse für die Bezirkssozialarbeit im
Hinblick auf die Sachkosten den aktuellen Entwicklungen entsprechend im Rahmen der nächsten
Verhandlungen anzupassen.
2. Zukünftig sollen von allen Wohlfahrtsverbänden einheitliche und ausschließlich die
Bezirkssozialarbeit betreffende Verwendungsnachweise eingefordert werden.
3. In allen mit den Wohlfahrtsverbänden getroffenen Vereinbarungen befindet sich im § 2
"Leistungen des Trägers" ein Schreibfehler.
In Absatz 3 Satz 2 ist die gesetzliche Grundlage nicht das SGB VII, sondern das SGB VIII.
Dies sollte bei den neuen Vereinbarungen berichtigt werden.
Zu Punkt 1 wird die Fachverwaltung im Herbst eine gesonderte und bezüglich der aufgeworfenen
Thematik aufbereitete Vorlage dem Ausschuss vorlegen, dies vor dem Hintergrund, dass die
Anregung des RPA zur Folge hat, die vorhandenen Leistungsvereinbarungen nicht nur bei den im
RPA-Bericht genannten freien Trägern, sondern auch weitere Leistungsvereinbarungen fristgerecht
zum 31.12.2012 zu kündigen wären.
Zu Punkt 2 ist ein gemeinsamer Gesprächstermin terminiert.
Vor dem Hintergrund des Gesamtergebnisses war eine Stellungnahme seitens FB 45 nicht
erforderlich.
Anlage/n:
RPA-Bericht
Vorlage FB 51/0178/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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