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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104470.pdf
Größe
973 kB
Erstellt
30.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0178/WP16 öffentlich 30.05.2012 45/300 Bericht des RPA über die Überprüfung der Gewährung von Zuschüssen des FB 45 für die Bezirkssozialarbeit von freien Trägern Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.06.2012 KJA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 51/0178/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 51/0178/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: In der Zeit vom 01.03.2012 bis 31.03.2012 wurde durch das RPA die Gewährung von Zuschüssen des FB 45 für die Bezirkssozialarbeit von freien Trägern überprüft. Der Abschlussbericht erfolgte am 02.05.2012. Die Überprüfung erfolgte in Anlehnung an § 103 Gemeindeordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung. Gegenstand der Prüfung war die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Zuschüsse erteilt werden und ob seitens der freien Träger auch den Zuschüssen entsprechende Leistungen erbracht werden. Weiter sollte geprüft werden, ob zukünftig eine Kostenreduzierung für die Stadt Aachen möglich ist. Nachfolgende Anregungen wurden seitens des Prüfers getätigt: 1. Seitens der Rechnungsprüfung wird angeregt, die Zuschüsse für die Bezirkssozialarbeit im Hinblick auf die Sachkosten den aktuellen Entwicklungen entsprechend im Rahmen der nächsten Verhandlungen anzupassen. 2. Zukünftig sollen von allen Wohlfahrtsverbänden einheitliche und ausschließlich die Bezirkssozialarbeit betreffende Verwendungsnachweise eingefordert werden. 3. In allen mit den Wohlfahrtsverbänden getroffenen Vereinbarungen befindet sich im § 2 "Leistungen des Trägers" ein Schreibfehler. In Absatz 3 Satz 2 ist die gesetzliche Grundlage nicht das SGB VII, sondern das SGB VIII. Dies sollte bei den neuen Vereinbarungen berichtigt werden. Zu Punkt 1 wird die Fachverwaltung im Herbst eine gesonderte und bezüglich der aufgeworfenen Thematik aufbereitete Vorlage dem Ausschuss vorlegen, dies vor dem Hintergrund, dass die Anregung des RPA zur Folge hat, die vorhandenen Leistungsvereinbarungen nicht nur bei den im RPA-Bericht genannten freien Trägern, sondern auch weitere Leistungsvereinbarungen fristgerecht zum 31.12.2012 zu kündigen wären. Zu Punkt 2 ist ein gemeinsamer Gesprächstermin terminiert. Vor dem Hintergrund des Gesamtergebnisses war eine Stellungnahme seitens FB 45 nicht erforderlich. Anlage/n: RPA-Bericht Vorlage FB 51/0178/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/3