Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104440.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
30.05.12, 12:00
Aktualisiert
19.04.17, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 51/0172/WP16
öffentlich
30.05.2012
45/100
KiBiz-Betriebskitas ermöglichen - Wirtschaftsstandort stärken
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.06.2012
04.07.2012
05.09.2012
KJA
AAWW
Rat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der KJA empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Stadt Aachen fördert den Ausbau und den Betrieb von Betriebskindertagesstätten nach dem
Kinderbildungsgesetz NRW - Kibiz.
2.
Einpendlerkinder können in Aachener Betriebskindertagesstätten betreut werden.
3.
Die an den Betriebskindertagesstätten beteiligten Unternehmen verpflichten sich vertraglich, 50 % der
Nettokosten für die Stadt Aachen an die Stadt Aachen zu zahlen.
4.
Die
konkrete
Förderung
der
Betriebskindertagesstätten
erfolgt
im
Rahmen
der
Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Der AAWW nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Stadt Aachen fördert den Ausbau und den Betrieb von Betriebskindertagesstätten nach dem
Kinderbildungsgesetz NRW - Kibiz.
2.
Einpendlerkinder können in Aachener Betriebskindertagesstätten betreut werden.
3.
Die an den Betriebskindertagesstätten beteiligten Unternehmen verpflichten sich vertraglich, 50 % der
Nettokosten für die Stadt Aachen an die Stadt Aachen zu zahlen.
4.
Die
konkrete
Förderung
der
Betriebskindertagesstätten
erfolgt
im
Rahmen
der
Kindertagesstättenbedarfsplanung
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst
folgenden Beschluss:
1.
Die Stadt Aachen fördert den Ausbau und den Betrieb von Betriebskindertagesstätten nach dem
Kinderbildungsgesetz NRW - Kibiz.
Vorlage FB 51/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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2.
Einpendlerkinder können in Aachener Betriebskindertagesstätten betreut werden.
3.
Die an den Betriebskindertagesstätten beteiligten Unternehmen verpflichten sich vertraglich, 50 % der
Nettokosten für die Stadt Aachen an die Stadt Aachen zu zahlen.
4.
Die
konkrete
Förderung
der
Betriebskindertagesstätten
erfolgt
im
Rahmen
der
Kindertagesstättenbedarfsplanung
Vorlage FB 51/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 51/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1.) Ausgangslage und wirtschaftliche Bedeutung der Einpendler
Der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel werden die Unternehmen in
Deutschland zukünftig vor wachsende Herausforderungen stellen. Schon heute geraten die Unternehmen an
Wachstumsgrenzen, da qualifiziertes Personal nicht zeitnah oder gar nicht zur Verfügung steht. Experten
prophezeien eine weitere Verschärfung der Situation. Bereits bis zum Jahr 2025 soll die Zahl der Erwerbstätigen
in Deutschland signifikant sinken. Bis zum Jahr 2015 wird mehr als jeder Dritte Erwerbsfähige älter als 50 Jahre
sein. Bis 2030 werden in Deutschland etwa 22 Mio. Menschen das Rentenalter erreicht haben, aber nur ca. 14
Mio. werden neu in den Arbeitsmarkt eintreten. 1
Diese Entwicklungen werden auch für den Wirtschaftsstandort Aachen von großer Bedeutung sein. Die
Sicherung der wirtschaftlichen Attraktivität Aachens für Unternehmen und nicht zuletzt für die in der Region
lebenden Menschen muss zukünftig oberste Priorität haben. Es gilt in Zusammenarbeit mit den Unternehmen
betriebliche Maßnahmen zu entwickeln, die die Folgen von demographischem Wandel und Fachkräftemangel
bestmöglich abfedern bzw. dem entgegensteuern.
Des Weiteren bestätigen neue Veröffentlichungen des Statistischen Landesamts von 2012 2 : „Die StädteRegion
ist eine Pendlerregion“. Zum ersten Mal wurden in der Statistik alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten,
Beamte und Selbständige erfasst, so dass dieses Ergebnis deutlich näher an der Realität ist als früher. Das
Ergebnis lässt sich sehen. Die Stadt Aachen hat mit Abstand zu allen anderen Städten der StädteRegion die
höchsten Einpendlerzahlen. Knapp 80.000 Einpendler fahren täglich in die Stadt Aachen, davon stammen rund
42.000 Pendler aus den anderen Städten der StädteRegion. Nur etwa 28.000 Aachener Bürger und Bürgerinnen
pendeln dem gegenüber zum Arbeiten in andere Städte. Dies ergibt ein Plus von 52.000, wodurch die Stadt
Aachen deutlich als Einpendlerstadt klassifiziert wird.
Da über die Hälfte der Einpendler aus der StädteRegion Aachen stammt, kann davon ausgegangen werden,
dass ein großer Teil der Umsätze des Einzelhandels in der StädteRegion auf die Stadt Aachen fällt. Dies
bestätigt auch die BBE Marktforschung von 2008. Darin heißt es, dass knapp die Hälfte der ingesamten Umsätze
in Höhe von ca. 3,3 Millionen Euro der StädteRegion in der Stadt Aachen erwirtschaftet wird (S. 9). Auch die
tägliche Wegezahl betont die Kopplung von Aktivitäten. So fahren Pendler aus der StädteRegion nicht nur zur
Arbeit und zurück, sondern gehen zum Beispiel auch noch Einkaufen oder nutzen das Freizeitangebot der Stadt
Aachen. Anhand dieser Indikatoren kann gesagt werden, dass die Einpendler für die Stadt Aachen von großer
Bedeutung sind und man kann durchaus davon ausgehen, dass die Stadt Aachen durch die Pendler eine
gesteigerte Wertschöpfung erfährt und auch davon profitiert. Der Wirtschaftsstandort Aachen ist damit in
erheblichem Umfang abhängig von den Einpendlern – sowohl hinsichtlich der Besetzung von Arbeitsplätzen, als
auch wegen der ausgelösten Kaufkraft.
1
2
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011
Statistisches Landesamt (IT.NRW) (2012): Die 15 größten Ein- bzw. Auspendlerströme in den Städten und Gemeinden
NRWs 2010 vom 22. Februar 2012 (S. 26)
Vorlage FB 51/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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1.2) Stärkung des Wirtschaftsstandortes Aachen durch Familienfreundlichkeit
Eine Komponente zur Stärkung des Standortes sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor Ort stellt
die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar, das Potenzial junger Eltern zu sichern und einen
möglichst zeitnahen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Dies erfordert jedoch unter anderem
auch die Möglichkeit einer betriebsnahen Kinderbetreuung, die sich sowohl an den Bedürfnissen der Familien,
aber auch an den Anforderungen durch die Unternehmen orientiert.
Um unter anderem diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde im Jahr 2008 der „Aachener Familienservice“
zunächst
als
Modellprojekt
und
zwischenzeitlich
als
festes
Serviceangebot
Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten implementiert.
beim
Fachbereich
Unternehmen können durch
Inanspruchnahme der Angebote des Aachener Familienservice ihre Mitarbeiter/-innen bei der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zielgerichtet unterstützen. Der Wettbewerbsfaktor "Familienfreundliche Maßnahmen" rückt bei
der Werbung um Fachkräfte immer mehr in den Vordergrund. Es hat sich gezeigt, dass gerade die weichen
Standortfaktoren Mitarbeiter/-innen an das Unternehmen binden.
Zudem wird die Chancengleichheit am Arbeitsplatz erhöht, wenn Eltern auf den Service zugreifen können und sie
wieder vermehrt oder schneller ins Berufsleben zurückkehren. Vor dem Hintergrund der eigenen
Existenzsicherung und der finanziellen Unabhängigkeit – insbesondere von Müttern -
spielt auch der
Stundenumfang mit dem der Wiedereinstieg erfolgt eine zunehmend große Rolle. Die Angebote entlasten die
Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so dass sie sich wieder voll und ganz auf den Berufsalltag
konzentrieren können.
Inzwischen nutzen bereits verschiedene namhafte Unternehmen das Angebot des Aachener Familienservice, der
derzeit in Kooperation mit dem Caritasverband für die Regionen Aachen Stadt und Aachen Land e.V. umgesetzt
wird. Neben zielgerichteten Lösungen im Rahmen der Kinderbetreuung (Betreuung in Randzeiten,
außerplanmäßige Betreuung, Belegplätze, Ferienbetreuung usw.) gehören darüber hinaus Lösungsmöglichkeiten
für Seniorenbetreuung und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen sowie betriebliche Suchtprävention und
Einkommens- und Budgetberatung für Mitarbeiter/-innen zum Portfolio.
Zusätzlich rief im Jahr 2010 Herr Oberbürgermeister Philipp im Rahmen des Audits familiengerechte Kommune
den „Innovationskreis Wirtschaft“ ins Leben. Ziel ist es hier ebenfalls, gemeinsam mit führenden Aachener
Unternehmen die Familienfreundlichkeit am Wirtschaftsstandort Aachen und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern. Im Rahmen der nun zweimal jährlich stattfindenden Gesprächsrunden positionierte sich zügig das
Thema der betriebsnahen Kinderbetreuung ganz oben auf der Liste wichtiger Bedarfe für die beteiligten
Unternehmen.
2.) Aktuelle Entwicklungen in Aachen
Seit Sommer 2011 gibt es in Kooperation mit verschiedenen Unternehmen aus dem Gewerbegebiet EilendorfSüd, dem Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten, dem Fachbereich Kinder, Jugend
und Schule sowie weiteren Fachdienststellen konkrete Bemühungen in unmittelbarer Umgebung der
Unternehmen eine Betriebkindertagesstätte auf den Weg zu bringen. Nach entsprechender Bedarfsabfrage
innerhalb der Unternehmen ist derzeit von einer fünfgruppigen Einrichtung mit ca. 70 Plätzen, hiervon ca. 70 %
der Plätze für die Betreuung der unter Dreijährigen auszugehen.
Vorlage FB 51/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Aktuell erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Unternehmen die Prüfung und Auswahl der zur Verfügung
stehenden Standortoptionen, hier auch die Entscheidung zur Frage der Nutzung von bestehenden Gebäuden
oder die Möglichkeit eines Neubaus sowie das Finanzierungsmodell und die Betriebsträgerschaft. Eine weitere
Voraussetzung für den Betrieb einer Kita stellt die Regelung zur bestehenden Problematik der Einpendlerkinder
dar. Hierbei handelt es sich um Kinder, deren Eltern innerhalb der Stadt Aachen arbeiten oder studieren, ihren
Wohnort jedoch außerhalb der Stadt Aachen haben.
Durch die Bestrebungen zur Schaffung einer Betriebskita im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd würden 70 zusätzliche
Kita-Plätze in Aachen geschaffen. Da es sich um eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte handeln soll, fließen
die Plätze in die Kindertagesstättenbedarfsplanung ein.
Bei einer angenommenen Belegung von 50 % der Plätze durch in Aachen wohnhafte Kinder und 50 % Belegung
durch Kinder, die nicht in Aachen wohnhaft sind, kann damit die Hälfte der Plätze (35 Plätze) bei der Kalkulation
der Versorgungsquoten für die Stadt Aachen für den U3 und den Ü3-Bereich eingerechnet werden.
Die konkrete Verteilung der Plätze und damit eine genauere Aussage über die Auswirkungen auf die
Versorgungsquote wird jedoch erst dann bestimmt werden können, wenn die tatsächliche Belegung der
Kindertagesstätte fest steht.
Die Stadt Aachen baut zurzeit Plätze für Kinder unter drei Jahren aus, um den anstehenden Rechtsanspruch auf
einen Kindertagesstättenplatz für Kinder ab einem Jahr, der ab dem 01.08.2013 gilt, zu erfüllen. Hier wird zurzeit
davon ausgegangen, dass für diese Kinder eine Versorgungsquote von 35% zu erreichen ist, um den Bedarf zu
decken. Der Rechtsanspruch für Kinder ab drei Jahren besteht jedoch weiterhin, so dass auch hier eine
ausreichende Versorgung gewährleistet bleiben muss.
Die Errichtung einer Betriebskindertagesstätte und damit verbunden die Schaffung von neuen Plätzen unterstützt
die Stadt Aachen in ihrem U3 Ausbau und wirkt sich positiv auf die Versorgungsquoten aus – je nach Belegung
sogar mit mehr als 50% der Plätze.
Da bereits weitere Unternehmen ein Interesse an der Schaffung von betriebsnahen Möglichkeiten der
Kinderbetreuung signalisiert haben, ist für die Zukunft eine grundsätzliche Entscheidung im Umgang mit der
Betreuung von Einpendlerkindern und der daraus resultierenden Kostenfrage notwendig.
3.) Bisherige Beschlussfassung der Stadt Aachen im Bezug auf Einpendlerkinder / auswärtige Kinder
Die derzeitige Situation im Bezug auf die Betreuung auswärtiger Kinder in Aachen stellt sich wie folgt dar:
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 09.06.2005 wurde zunächst beschlossen, dass bis zur
Klärung der Belegsituation in den Einrichtungen keine auswärtigen Kinder aufzunehmen sind.
Diese Beschlussfassung wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 06.06.2006 dahin
gehend geändert, dass „…dort, wo das Kindergartenplatzangebot die Nachfrage in verträglichem Umfang
überschreitet, grundsätzlich die Möglichkeit zur Betreuung auswärtiger Kinder (wieder) eröffnet werden soll.“
„…Unter Wahrung vorrangiger Betreuungsinteressen bzw. – notwendigkeiten von Aachener Kindern im Altern
von 0,4 bis 6 Jahren sollte die Möglichkeit der Aufnahme einzelner auswärtiger Kinder in den genannten
Sozialräumen trägerübergreifend ab sofort eingeräumt werden.“
Eine weitere Beschlussfassung des Rates vom 05.03.2008 zur Aufnahme von auswärtigen Kindern in Kitas der
Stadt Aachen bezieht sich lediglich auf Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb NordrheinVorlage FB 51/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Westfalens haben. Die Beschlussfassung lautet wie folgt:
„Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Stellungnahme des Fachbereiches Recht und Versicherung die
Verwaltung zu beauftragen, sofern Plätze in Kindertageseinrichtungen von Aachener Kindern nicht besetzt sind,
diese nur nach Genehmigung durch den Fachbereich Jugend mit Kindern zu belegen, die ihren gewöhnlichen
Aufenthalt außerhalb Nordrhein-Westfalens haben.“
Aktuell hat ein Kind gem. § 24 Abs.1 SGB VIII vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch
auf den Besuch einer Tageseinrichtung.
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder ab drei Jahren sowie im Hinblick auf den Rechtsanspruch für
Kinder ab einem Jahr ab dem 01.08.2013 erscheint die Verfahrensweise, dass zur Aufnahme eines auswärtigen
Kindes ein Antrag beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zu stellen ist, weiterhin grundsätzlich notwendig.
Dieser prüft, ob dieser Platz für ein Aachener Kind benötigt wird und genehmigt bei freien Plätzen im Einzelfall
die Aufnahme eines auswärtigen Kindes.
Durch den großen Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren, der in den nächsten Jahren weiter erwartet
wird, ist jedoch damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit die Aufnahme von auswärtigen Kinder im U3-Bereich
mit der bestehenden Regelung nicht möglich sein wird, da alle vorhandenen Plätze in Kitas durch Kinder mit
Wohnsitz in Aachen belegt sein werden.
Um das Vorhaben einer öffentlich geförderten Betriebskita für die Unternehmen zu ermöglichen, wird es daher
erforderlich sein, für diese Kita-Gruppen eine Ausnahmeregelung zu gestalten, um auch Kinder von
Betriebsangehörigen der in Aachen ansässigen Unternehmen aufnehmen zu können, die ihren gewöhnlichen
Aufenthalt außerhalb von Aachen haben.
4. Vorschlag zur Kostenbeteiligung
Im Bereich der Finanzierung der Kindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verbleiben nach
Abzug der Einnahmen aus Landeszuschüssen und Elternbeiträgen sowie unter Beachtung des jeweiligen
Trägeranteils, sofern es sich um einen freien Träger der Jugendhilfe handelt, immer noch ein nicht unerheblicher
Anteil an den Nettokosten, den der städtische Haushalt zu tragen hat. Da das Kinderbildungsgesetz je nach
Trägerart unterschiedliche Trägeranteile sowie unterschiedliche Landeszuschüsse vorsieht, variiert der
prozentuale Anteil der Stadt an den Kosten einer Kindertagesstätte.
Es stellt sich die Frage, inwieweit die von der Betriebskindertagesstätte profitierende Firma/Firmen an diesen
Nettokosten zu beteiligen sind. Für eine Beteiligung der Firmen sprechen das Exklusivbelegungsrecht und der
damit verbundene Standortvorteil.
Unter Annahme einer Einpendlerquote von 50 % für die Stadt Aachen würden entsprechend zur Hälfte Kinder in
dieser Betriebskindertagesstätte betreut werden, für welche die Stadt Aachen nicht zuständig ist und daher nicht
in der Pflicht steht, die Kosten eines Betreuungsplatzes in der Kindertagesstätte zu tragen bzw. überhaupt diese
Plätze zu schaffen.
Um jedoch für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation zu schaffen, erscheint es sinnvoll, die Firmen vertraglich zu
verpflichten, sich mit 50 % an den auf die Stadt Aachen entfallenden Kosten für den Betrieb einer
Betriebskindertagestätte/Belegplätze zu beteiligen und so die voraussichtlich entstehenden Nettokostenanteile für
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Ausdruck vom: 10.08.2016
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die Einpendlerkinder zu übernehmen. Die Ermittlung des einrichtungsspezifischen Nettokostenanteils
erfolgt nach folgender pauschalierter Berechnung:
Einrichtungsbudget nach Kibiz
abzüglich
Landeszuschuss
Trägeranteil
Elternbeiträge
Der üblicherweise in Aachen angesetzte Wert für die Elternbeiträge in Höhe von 10% entspricht dem
aktuellen Aachener Durchschnittswert. Bei Betriebskindertagesstätten kann sich dieser Wert anders
darstellen und möglicherweise höher ausfallen. Die Betriebe aus Eilendorf-Süd haben mit Schreiben
vom 29.05.2012 um eine stärkere Berücksichtigung der konkret anfallenden Elternbeiträge gebeten, die
ihrer Meinung bei ca. 25 % liegen könnten.
Da hierzu bisher keinerlei Erfahrungswerte vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, die Elternbeiträge
zunächst zwei Jahre lang spitz abzurechnen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen kann dann mit den
Firmen eine pauschalierte Berücksichtigung des Elternbeitragsaufkommens vereinbart werden.
In der Anlage beigefügt ist eine Beispielrechnung für eine 5-gruppige Kindertagesstätte eines „anderen Trägers
mit 9 % Trägeranteil“ mit 70 Plätzen, hiervon 42 Plätze für U3 Kinder und 28 Ü3 Kinder.
Je nach dem, ob das Elterbeitragsaufkommen 10 %, 19 % oder 25 % beträgt, ergibt sich ein Nettokostenanteil
der Stadt Aachen in Höhe von ca. 370.000 €, ca. 296.000,-€ oder ca. 247.000,-€, was pro Platz einen Anteil von
ca. 5.300 €, ca. 4300,-€ oder ca. 3600,-€ bedeutet.
Die beteiligten Unternehmen in Eilendorf-Süd haben hier bereits im Vorfeld grundsätzlich ihr Einverständnis
signalisiert, sowohl die notwendigen Investitionskosten der Betriebskita als auch die v.g. Nettokostenanteile zu
übernehmen. Grundlage sollen die jeweiligen pauschalierten Einrichtungsbudgets nach dem KIBIZ sein. Für den
Ausbau von Betriebskindertagesstätten stehen keine gesonderten Haushaltsmittel zur Verfügung.
Allerdings geht der Ausbau von Betriebskindertagesstätten einher mit der Schaffung von zusätzlichen U 3Plätzen, für welche in der mittelfristigen Finanzplanung zusätzliche Hh-Mittel hinterlegt sind.
5. Fazit
Die Beteiligung der Stadt Aachen an den Nettokosten einer Betriebskindertagesstätte entsteht nur insoweit, als
tatsächlich Aachener Kinder versorgt werden. Darüber hinaus werden durch die Beteiligung der Unternehmen
diese zunächst durch das dann vorhandene Betreuungsangebot gestärkt, gleichzeitig wird aber auch die
volkswirtschaftliche Bedeutung der Einpendler berücksichtigt und damit die Stadt Aachen als bedeutender
Wirtschaftsstandort gestärkt und zukunftsfähig ausgerichtet.
Vorlage FB 51/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Anlage/n:
Beispielrechnung für eine 5-gruppige Kindertagesstätte eines „anderen Trägers mit 9 % Trägeranteil“ mit 70
Plätzen, hiervon 42 Plätze für U3 Kinder und 28 Ü3 Kinder.
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